3225/2019
Einfache und Leichte Sprache
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Anlage 1 Auszug StAG Behindertenpolitik vom 01.02.19
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Geschäftsführung Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Frau Thiemann Telefon: (0221) 221-22822 Fax : (0221) 221-6627497 E-Mail: angelaedith.thiemann@stadt-koeln.de Datum: 16.05.2019 Auszug aus der Nieder schrift der Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik vom 01.02.2019 öffentlich 3.5 Unterstützung der Menschen mit Lernschwierigkeiten (Menschen mit geistiger Behinderung nach SGB IX) bei Antragstellung, Beratung und Schriftverkehr“ 3.5.1 Sachstand zum Beschluss der Stadtarbeitsgemeinschaft Behinderten- politik vom 03.12.2018 „Antrag auf Unterstützung der Menschen mit Lernschwierigkeiten (Menschen mit geistiger Behinderung nach SGB IX) bei Antragstellung, Beratung und Schriftverkehr“ Hier: Amt für Wohnungswesen – Wohnberechtigungsscheine 0094/2019 Herr Kube erläutert die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung und berichtet er- gänzend, dass im Zuge der Digitalisierung von Antragverfahren ein Projekt gestartet werden soll, wie das Antragsverfahren Wohnberechtigungsschein erheblich verei n- facht werden kann. Herr Ladenberger macht darauf aufmerksam, dass mit verschiedenen IPads und Smartphones die Buttons für die Seiten mit Vordrucken und Erläuterungen in Leich- ter Sprache nur durch längeres Suchen auffindbar sind. Er bittet die Verwaltung die Auffindbarkeit der Seiten in Leichter Sprache für alle mobilen Geräte zu verbessern. Da auch in dieser Sitzung die Begriffe „Einfache Sprache“ und „Leichte Sprache“ immer wieder unterschiedlich verwendet werden, beantragt Herr Intveen, dass in der nächsten Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik nochmals die Ab- grenzung zwischen Einfacher und Leichter Sprache dargestellt wird. Herr Schmidt unterstützt diesen Antrag und schlägt vor, auch zertifizierte Prüfer zu diesem Tagesordnungspunkt einzuladen. 3.5.2 Stellungnahme zum Antrag auf Unterstützung der Menschen mit Lern- schwierigkeiten (Menschen mit geistiger Behinderung nach SGB IX) bei Antragstellung, Beratung und Schriftverkehr) 0196/2019 Frau Woltmann erläutert die Stellungnahme der Verwaltung. Herr Intveen stellt fest, dass heute drei Ämter der Stadtverwaltung deutlich gemacht haben, wie intensiv, engagiert und positiv sie damit befasst sind, Beratungen und Vordrucke in einer nicht nur für Menschen mit Behinderung verständlichen Form an- zubieten. Er sieht diese Ämter als positives Vorbild für die gesamte Stadtverwaltung.
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/161/2 Vorlagen-Nummer 07.10.2019 3225/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 11.10.2019 Ausschuss Soziales und Senioren 31.10.2019 Einfache und Leichte Sprache hier: Abgrenzung zwischen einfacher und Leichter Sprache - Anfrage aus der Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, Sitzung am 01.02.2019 In den Sitzungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik ist es wiederholt zu Un- klarheiten bei der Verwendung der Begriffe „Leichte Sprache“ und „Einfache Sprache“ ge- kommen. Von Mitgliedern der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik wurde daher der Wunsch geäußert, dass die Stadtverwaltung die beiden Begriffe nochmals erläutert. Leichte Sprache hat feste Regeln, die für Deutschland vom Netzwerk Leichte Sprache besprochen und fest- gelegt werden. Leichte Sprache verwendet kurze Sätze und bekannte Wörter. Schwierige Zusammenhänge werden mit Bildern und Beispielen erklärt. Die Leserinnen und Leser werden persönlich an- gesprochen. Bei der Darstellung wird auf eine klare Struktur geachtet. Es wird eine gut lesba- re, große Schrift verwendet. Das Netzwerk Leichte Sprache hat die Regeln auf seiner Internetseite zusammengefasst: https://www.leichte-sprache.org/wp-content/uploads/2017/11/Regeln_Leichte_Sprache.pdf Leichte Sprache richtet sich vorrangig an Menschen mit einer behinderungsbedingt eing e- schränkten Lesefähigkeit, insbesondere Menschen mit Lernschwierigkeiten. Ein Text darf nur dann mit dem Siegel Leichte Sprache versehen werden, wenn er folgende Kriterien erfüllt: Die Informationen wurde entsprechend der Regeln für Leichte Sprache erstellt oder über- setzt. Der erarbeitete oder übersetzte Text wurde von einer Expertengruppe geprüft, die aus einer Gruppe von Betroffenen besteht. Die Namen der Prüferinnen und Prüfer müssen mitaufgeführt sein. Texte in Leichter Sprache sind oft mit dem Europäischen Logo für leichtes Lesen gekenn- zeichnet: 2 © Inclusion Europe Einfache Sprache hat keine festen Regeln. Einfache Sprache ist eine sprachlich vereinfachte Fassung der Standardsprache oder der Fachsprache. Der Sprachstil ist betont einfach, klar und verständlich. Texte in einfacher Sprache haben kürzere Sätze, einen einfachen Satzbau und wenige Nebensätze. Einfache Sprache richtig sich an eine gegenüber der Leichten Sprache breitere Zielgruppe. Dazu gehören zum Beispiel auch Menschen, deren schriftliche Fähigkeiten derart niedrig sind, dass sie die Aufgaben und Möglichkeiten von Schrift nur sehr eingeschränkt nutzen können (funktionale Analphabeten), oder Menschen, die die deutsche Sprache nicht gut be- herrschen. Für einfache Sprache gibt es kein Gütesiegel. Weitere Unterscheidungsmerkmale von Leichter und Einfacher Sprache sind: Eine Übertragung in Leichte Sprache beinhaltet eine sprachliche und inhaltliche Vereinfa- chung. Eine Übertragung in Einfache Sprache ist in erster Linie eine sprachliche Verein- fachung. Die Regeln der Leichten Sprache enthalten auch Anforderungen an Layout und Gestal- tung (Schriftgröße, Verwendung von Bildern, zusätzliche Unterstützung beim Lesen und bei der Orientierung im Text). Solche Anforderungen gibt es bei Texten in Einfacher Sprache nicht. Gez. Reker
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3225/2019
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 07.10.2019
- Erstellt
- 12.09.2019 15:41