Mandari Insight

3225/2019

Einfache und Leichte Sprache

Mitteilung Ausschuss 07.10.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 31.10.2019, TOP 6.5

Anlage 1 Auszug StAG Behindertenpolitik vom 01.02.19

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Anlage 1 Auszug StAG Behindertenpolitik vom 01.02.19

2446 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtarbeitsgemeinschaft 
Behindertenpolitik 
Frau Thiemann 
Telefon:  (0221) 221-22822  
Fax       :  (0221) 221-6627497 
E-Mail:  angelaedith.thiemann@stadt-koeln.de  
Datum: 16.05.2019 
Auszug 
aus der Nieder schrift der Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft 
Behindertenpolitik  vom 01.02.2019  
öffentlich 
3.5 Unterstützung der Menschen mit Lernschwierigkeiten (Menschen mit 
geistiger Behinderung nach SGB IX) bei Antragstellung, Beratung und 
Schriftverkehr“ 
3.5.1 Sachstand zum Beschluss der Stadtarbeitsgemeinschaft Behinderten-
politik vom 03.12.2018 „Antrag auf Unterstützung der Menschen mit 
Lernschwierigkeiten (Menschen mit geistiger Behinderung nach SGB 
IX) bei Antragstellung, Beratung und Schriftverkehr“  
Hier: Amt für Wohnungswesen – Wohnberechtigungsscheine 
0094/2019 
Herr Kube erläutert die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung und berichtet er-
gänzend, dass im Zuge der Digitalisierung von Antragverfahren ein Projekt gestartet 
werden soll, wie das Antragsverfahren Wohnberechtigungsschein erheblich verei n-
facht werden kann. 
Herr Ladenberger macht darauf aufmerksam, dass mit verschiedenen IPads und 
Smartphones die Buttons für die Seiten mit Vordrucken und Erläuterungen in Leich-
ter Sprache nur durch längeres Suchen auffindbar sind. Er bittet die Verwaltung die 
Auffindbarkeit der Seiten in Leichter Sprache für alle mobilen Geräte zu verbessern. 
Da auch in dieser Sitzung die Begriffe „Einfache Sprache“ und „Leichte Sprache“ 
immer wieder unterschiedlich verwendet werden, beantragt Herr Intveen, dass in der 
nächsten Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik nochmals die Ab-
grenzung zwischen Einfacher und Leichter Sprache dargestellt wird. 
Herr Schmidt unterstützt diesen Antrag und schlägt vor, auch zertifizierte Prüfer zu 
diesem Tagesordnungspunkt einzuladen. 
3.5.2 Stellungnahme zum Antrag auf Unterstützung der Menschen mit Lern-
schwierigkeiten

(Menschen mit geistiger Behinderung nach SGB IX) bei Antragstellung, 
Beratung und Schriftverkehr) 
0196/2019 
Frau Woltmann erläutert die Stellungnahme der Verwaltung. 
Herr Intveen stellt fest, dass heute drei Ämter der Stadtverwaltung deutlich gemacht 
haben, wie intensiv, engagiert und positiv sie damit befasst sind, Beratungen und 
Vordrucke in einer nicht nur für Menschen mit Behinderung verständlichen Form an-
zubieten. Er sieht diese Ämter als positives Vorbild für die gesamte Stadtverwaltung.

Mitteilung Ausschuss

3347 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/16/161/2 
 
Vorlagen-Nummer  07.10.2019 
 3225/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 11.10.2019 
Ausschuss Soziales und Senioren 31.10.2019 
 
Einfache und Leichte Sprache 
hier: Abgrenzung zwischen einfacher und Leichter Sprache - Anfrage aus der Sitzung der 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, Sitzung am 01.02.2019 
In den Sitzungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik ist es wiederholt zu Un-
klarheiten bei der Verwendung der Begriffe „Leichte Sprache“ und „Einfache Sprache“ ge-
kommen. Von Mitgliedern der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik wurde daher der 
Wunsch geäußert, dass die Stadtverwaltung die beiden Begriffe nochmals erläutert. 
 
Leichte Sprache  
hat feste Regeln, die für Deutschland vom Netzwerk Leichte Sprache besprochen und fest-
gelegt werden.  
Leichte Sprache verwendet kurze Sätze und bekannte Wörter. Schwierige Zusammenhänge 
werden mit Bildern und Beispielen erklärt. Die Leserinnen und Leser werden persönlich an-
gesprochen. Bei der Darstellung wird auf eine klare Struktur geachtet. Es wird eine gut lesba-
re, große Schrift verwendet.  
Das Netzwerk Leichte Sprache hat die Regeln auf seiner Internetseite zusammengefasst: 
https://www.leichte-sprache.org/wp-content/uploads/2017/11/Regeln_Leichte_Sprache.pdf 
Leichte Sprache richtet sich vorrangig an Menschen mit einer behinderungsbedingt eing e-
schränkten Lesefähigkeit, insbesondere Menschen mit Lernschwierigkeiten. 
Ein Text darf nur dann mit dem Siegel Leichte Sprache versehen werden, wenn er folgende 
Kriterien erfüllt: 
 Die Informationen wurde entsprechend der Regeln für Leichte Sprache erstellt oder über-
setzt. 
 Der erarbeitete oder übersetzte Text wurde von einer Expertengruppe geprüft, die aus 
einer Gruppe von Betroffenen besteht. 
 Die Namen der Prüferinnen und Prüfer müssen mitaufgeführt sein. 
Texte in Leichter Sprache sind oft mit dem Europäischen Logo für leichtes Lesen gekenn-
zeichnet:

2 
 
 © Inclusion Europe 
 
Einfache Sprache  
hat keine festen Regeln. 
Einfache Sprache ist eine sprachlich vereinfachte Fassung der Standardsprache oder der 
Fachsprache. Der Sprachstil ist betont einfach, klar und verständlich. Texte in einfacher 
Sprache haben kürzere Sätze, einen einfachen Satzbau und wenige Nebensätze. 
Einfache Sprache richtig sich an eine gegenüber der Leichten Sprache breitere Zielgruppe. 
Dazu gehören zum Beispiel auch Menschen, deren schriftliche Fähigkeiten derart niedrig 
sind, dass sie die Aufgaben und Möglichkeiten von Schrift nur sehr eingeschränkt nutzen 
können (funktionale Analphabeten), oder Menschen, die die deutsche Sprache nicht gut be-
herrschen. 
Für einfache Sprache gibt es kein Gütesiegel. 
 
Weitere Unterscheidungsmerkmale von Leichter und Einfacher Sprache sind: 
 Eine Übertragung in Leichte Sprache beinhaltet eine sprachliche und inhaltliche Vereinfa-
chung. Eine Übertragung in Einfache Sprache ist in erster Linie eine sprachliche Verein-
fachung. 
 Die Regeln der Leichten Sprache enthalten auch Anforderungen an Layout und Gestal-
tung (Schriftgröße, Verwendung von Bildern, zusätzliche Unterstützung beim Lesen und 
bei der Orientierung im Text). Solche Anforderungen gibt es bei Texten in Einfacher 
Sprache nicht. 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (2)

11.10.2019 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 5.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
31.10.2019 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 6.5 Kenntnisnahme (Mitteilung)

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3225/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
07.10.2019
Erstellt
12.09.2019 15:41