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0537/2017

Umsetzung STEK Wohnen

Mitteilung Ausschuss 22.03.2017

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 30.03.2017, TOP 17.13

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

2232 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/15/152 
152/2 
Vorlagen-Nummer 
 0537/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 30.03.2017 
Umsetzung STEK Wohnen  
Vorbereitungen zur Wiederaufnahme der Baulückenbearbeitung 
Mit dem Ratsbeschluss vom 20.12.2016 zur Beschlussvorlage „Neue Flächen für den Wohnungsbau“ 
(1028/2015) ist die Verwaltung beauftragt worden, im Rahmen der angestrebten intensiveren Innen-
entwicklung auch die Reaktivierung des Baulückenprogramms zu prüfen. Zu diesem Zweck wurde mit 
den vorhandenen Personalkapazitäten das Baulückenkataster für die Innenstadt und weitere ausge-
wählte Stadtteile mit hoher Baulückendichte aktualisiert.  
 
Dargestellt sind die noch offenen privaten Baulücken und Mindernutzungen. 
 
Stadtbezirk/Stadtteile  offene echte Baulücken     Mindernutzungen 
 
Innenstadt 16       92 
Bayenthal  3       13 
Raderberg  2         8 
Sülz/Klettenberg 1       20 
Ehrenfeld 15       90 
Bickendorf 5       22 
Nippes 13       43 
Mauenheim 4         4 
Weidenpesch   7       31 
Kalk 5       22 
Mülheim 6       26 
 
Nicht berücksichtigt wurden dabei die Fälle mit laufenden Bauvoranfragen bzw. Bauanträgen. 
 
Um festzustellen, in welchem Umfang sich das dort noch vorhandene Wohnungsbaupotenzial aktivie-
ren lässt, sollen die Eigentümer jetzt umgehend angeschrieben werden. Die Auswertung des Rück-
laufs soll Aufschluss darüber geben, ob durch ein Beratungsangebot in planungs- und baurechtlichen 
Fragen eine Bebauung gelingen kann, bzw. welche Unterstützungsleistungen seitens der Privateigen-
tümer erwartet/erwünscht werden, um eine Schließung der Baulücken bzw. Beseitigung der Min-
dernutzungen zu erreichen.  
 
Über das Ergebnis der Auswertung wird der STEA informiert. 
 
Die zurzeit vorhandenen Personalkapazitäten für die vorgesehene Reaktivierung des Baulückenpro-
gramms stehen im bearbeitenden Fachamt nur temporär im Wege der befristeten Umsetzung zur 
Verfügung. Sollte sich die Wiederaufnahme der Baulückenbearbeitung als sinnvoll und erfolgverspre-
chend erweisen, ist eine der Aufgabe entsprechende Personalausstattung sicher zu stellen. 
 
Der Haus- und Grundbesitzerverein wird über die Vorgehensweise informiert.

Beratungsverlauf (1)

30.03.2017 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 17.13 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0537/2017
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
22.03.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27