1638/2022
ÖPNV für Alle?
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
4715 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/III Vorlagen-Nummer 15.07.2022 1638/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 16.08.2022 ÖPNV für Alle? hier: Anfrage AN/0619/2022 aus der Sitzung vom 22.03.2022 Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: Frage 1 „Wir freuen uns über das großzügige Angebot der KVB und der Deutschen Bahn in Bezug auf die freien Fahrten für die Menschen aus der Ukraine. Gerne möchten wir anfragen, ob es nicht möglich wäre, in diesem Zuge zu prüfen, inwieweit der ÖPNV insgesamt günstiger für alle werden könnte, und ob bspw. einmal im Jahr ein Monat lang gratis Fahrten für alle Menschen, die in Köln unterwegs sind, zu gewähren?“ Antwort der Verwaltung: KVB und VRS haben in der Vergangenheit fahrscheinlose Aktionstage durchgeführt (vgl. Mitteilung 2339/2018). Die Verwaltung arbeitet unter Hochdruck daran den Umweltverbund signifikant zu stärken. Dazu ge- hört auch eine grundlegende Tarifreform, die allerdings nicht in der alleinigen Entscheidungsbefugnis der Stadt Köln liegt. Als Mitglied des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg müssen sämtliche Tarifanpas- sungen vorab genehmigt werden. Dies hat zum Ziel, dass einheitliche Tarife entwickelt und stadt- übergreifende Fahrten fair refinanziert werden. Wenn nun im Kölner Stadtgebiet niedrigere Tarife gelten sollen, müssen finanzielle Ausgleichszah- lungen geleistet werden, die von der Kommune gegenfinanziert werden müssen. Die pandemiebe- dingt zurückgehenden Steuereinnahmen zeigen, dass eine Finanzierung allein durch kommunale Mittel kurzfristig leider nicht realisierbar sein wird, zumal durch die aktuelle Energiepreisentwicklung betriebsseitig höhere Kosten kompensiert werden müssen. Für das Vorhaben müssen neue Finanzierungsquellen erschlossen werden. Es gibt eine Reihe alter- nativer Finanzierungsmöglichkeiten, die unter anderem auch derzeit in der Hauptstadt Berlin geprüft werden. Der Rat der Stadt Köln hat zum Beispiel im September 2019 bei der Änderung der Parkge- bührenordnung beschlossen, die Mehreinnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung zweckgebunden in den ÖPNV zu investieren (vgl. Vorlagen-Nr.: 0445/2018). Diese Einnahmen werden allerdings bei Weitem nicht ausreichen, um neben den Aufwendungen für Infrastruktur und Betrieb zusätzliche Ta- rifabsenkungen zu ermöglichen. Im Gegenteil, die derzeitigen Tariferhöhungen sind eine Konsequenz des geltenden Finanzierungssystems. 2 Bei einer Erschließung neuer Finanzierungsquellen muss selbstverständlich gut abgewogen werden, wer (zusätzlich) belastet wird und welche Modelle auch rechtlich zulässig sind. Nur das Land kann durch eine Änderung der Gesetzeslage die Kommunen in die Lage versetzen, andere Finanzierungs- quellen für ÖPNV-Projekte heranzuziehen. Frage 2 „Warum werden fliehende Menschen aus der Ukraine, die keine ukrainische Staats-angehörigkeit haben (Drittstaatsangehörige), von dieser Regelung ausgeschlossen? https://www.kvb.koeln/aktuelles/meldung.html?action=shownews&id=443“ Frage 3 „Könnten wir eine Information darüber bekommen, wie lange diese Regelung gültig ist? Die Personen aus der Ukraine haben Sorge, dass sie das nicht mitbekommen, und dann ggf. Strafen zahlen müs- sen.“ Antwort der Verwaltung zu den Fragen 2 und 3: Die tariflichen Regelungen wurden im Rahmen einer Sondersitzung des Präsidiums des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen getroffen (vgl. Pressemitteilung des VDV). Der VRS als Mitglieds- verbund bzw. die KVB als Mitgliedsunternehmen hat sich dieser Regelung angeschlossen. Sollte die Stadt davon abweichen, dann würde der städtische Haushalt belastet werden (vgl. dazu Antwort zu Frage 1). Inzwischen hat die Bundesregierung Maßnahmen zur Unterstützung der Geflüchteten im Rahmen der Grundsicherung getroffen. Die finanziellen Hilfen betreffen dabei auch die Nutzung des ÖPNVs. Daher wurde entschieden, dass die bisherige Freifahrt im Regional- und Nahverkehr zum 31. Mai 2022 ausläuft. Mit der Einführung des 9-Euro-Tickets zum 01.06.2022 gibt es eine gute Alternati- ve. Geflüchtete ukrainische Kinder fahren weiterhin kostenlos. Kinder unter sechs Jahren benötigen generell kein Ticket im ÖPNV. Frage 4 „Wir bitten die Verwaltung, an die KVB die Bitte weiterzuleiten, auf die Bezeichnung „Schwarzfahren“ zu verzichten, und stattdessen die neutrale, und natürlich der Sach-lage entsprechende Beschreibung „Fahren ohne gültigen Fahrschein“ zu nutzen.“ Antwort der Verwaltung: Der Bitte des Integrationsrates wurde nachgekommen. Die KVB teilte mit, dass schon seit langem auf diesen Ausdruck in der Außenkommunikation verzichtet wird. Gez. Egerer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1638/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 15.07.2022
- Erstellt
- 13.05.2022 13:35