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1638/2022

ÖPNV für Alle?

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 15.07.2022

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 16.08.2022

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4715 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/III 
 
Vorlagen-Nummer  15.07.2022 
 1638/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 16.08.2022 
 
ÖPNV für Alle? 
hier: Anfrage AN/0619/2022 aus der Sitzung vom 22.03.2022 
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: 
 
Frage 1 
„Wir freuen uns über das großzügige Angebot der KVB und der Deutschen Bahn in Bezug auf die 
freien Fahrten für die Menschen aus der Ukraine. Gerne möchten wir anfragen, ob es nicht möglich 
wäre, in diesem Zuge zu prüfen, inwieweit der ÖPNV insgesamt günstiger für alle werden könnte, und 
ob bspw. einmal im Jahr ein Monat lang gratis Fahrten für alle Menschen, die in Köln unterwegs sind, 
zu gewähren?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
KVB und VRS haben in der Vergangenheit fahrscheinlose Aktionstage durchgeführt (vgl. Mitteilung 
2339/2018). 
Die Verwaltung arbeitet unter Hochdruck daran den Umweltverbund signifikant zu stärken. Dazu ge-
hört auch eine grundlegende Tarifreform, die allerdings nicht in der alleinigen Entscheidungsbefugnis 
der Stadt Köln liegt. Als Mitglied des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg müssen sämtliche Tarifanpas-
sungen vorab genehmigt werden. Dies hat zum Ziel, dass einheitliche Tarife entwickelt und stadt-
übergreifende Fahrten fair refinanziert werden.  
Wenn nun im Kölner Stadtgebiet niedrigere Tarife gelten sollen, müssen finanzielle Ausgleichszah-
lungen geleistet werden, die von der Kommune gegenfinanziert werden müssen. Die pandemiebe-
dingt zurückgehenden Steuereinnahmen zeigen, dass eine Finanzierung allein durch kommunale 
Mittel kurzfristig leider nicht realisierbar sein wird, zumal durch die aktuelle Energiepreisentwicklung 
betriebsseitig höhere Kosten kompensiert werden müssen. 
Für das Vorhaben müssen neue Finanzierungsquellen erschlossen werden. Es gibt eine Reihe alter-
nativer Finanzierungsmöglichkeiten, die unter anderem auch derzeit in der Hauptstadt Berlin geprüft 
werden. Der Rat der Stadt Köln hat zum Beispiel im September 2019 bei der Änderung der Parkge-
bührenordnung beschlossen, die Mehreinnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung zweckgebunden 
in den ÖPNV zu investieren (vgl. Vorlagen-Nr.: 0445/2018). Diese Einnahmen werden allerdings bei 
Weitem nicht ausreichen, um neben den Aufwendungen für Infrastruktur und Betrieb zusätzliche Ta-
rifabsenkungen zu ermöglichen. Im Gegenteil, die derzeitigen Tariferhöhungen sind eine Konsequenz 
des geltenden Finanzierungssystems.

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Bei einer Erschließung neuer Finanzierungsquellen muss selbstverständlich gut abgewogen werden, 
wer (zusätzlich) belastet wird und welche Modelle auch rechtlich zulässig sind. Nur das Land kann 
durch eine Änderung der Gesetzeslage die Kommunen in die Lage versetzen, andere Finanzierungs-
quellen für ÖPNV-Projekte heranzuziehen. 
 
Frage 2 
„Warum werden fliehende Menschen aus der Ukraine, die keine ukrainische Staats-angehörigkeit 
haben (Drittstaatsangehörige), von dieser Regelung ausgeschlossen? 
https://www.kvb.koeln/aktuelles/meldung.html?action=shownews&id=443“ 
 
Frage 3 
„Könnten wir eine Information darüber bekommen, wie lange diese Regelung gültig ist? Die Personen 
aus der Ukraine haben Sorge, dass sie das nicht mitbekommen, und dann ggf. Strafen zahlen müs-
sen.“ 
 
Antwort der Verwaltung zu den Fragen 2 und 3: 
Die tariflichen Regelungen wurden im Rahmen einer Sondersitzung des Präsidiums des Verbandes 
Deutscher Verkehrsunternehmen getroffen (vgl. Pressemitteilung des VDV). Der VRS als Mitglieds-
verbund bzw. die KVB als Mitgliedsunternehmen hat sich dieser Regelung angeschlossen. Sollte die 
Stadt davon abweichen, dann würde der städtische Haushalt belastet werden (vgl. dazu Antwort zu 
Frage 1). Inzwischen hat die Bundesregierung Maßnahmen zur Unterstützung der Geflüchteten im 
Rahmen der Grundsicherung getroffen. Die finanziellen Hilfen betreffen dabei auch die Nutzung des 
ÖPNVs. Daher wurde entschieden, dass die bisherige Freifahrt im Regional- und Nahverkehr zum 31. 
Mai 2022 ausläuft. Mit der Einführung des 9-Euro-Tickets zum 01.06.2022 gibt es eine gute Alternati-
ve. Geflüchtete ukrainische Kinder fahren weiterhin kostenlos.  Kinder unter sechs Jahren benötigen 
generell kein Ticket im ÖPNV. 
Frage 4 
„Wir bitten die Verwaltung, an die KVB die Bitte weiterzuleiten, auf die Bezeichnung „Schwarzfahren“ 
zu verzichten, und stattdessen die neutrale, und natürlich der Sach-lage entsprechende Beschreibung 
„Fahren ohne gültigen Fahrschein“ zu nutzen.“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Der Bitte des Integrationsrates wurde nachgekommen. Die KVB teilte mit, dass schon seit langem auf 
diesen Ausdruck in der Außenkommunikation verzichtet wird.  
 
 
Gez. Egerer

Beratungsverlauf (1)

16.08.2022 Integrationsrat
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1638/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
15.07.2022
Erstellt
13.05.2022 13:35