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2585/2024

Änderung der Verkehrsführung im Knotenpunkt Bergisch Gladbacher Straße/Buschfeldstraße/Johann-Bensberg-Straße

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 09.09.2024

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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

7020 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/665/32 
 
Vorlagen-Nummer         09.09.2024 
 2585/2024 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 30.09.2024 
Verkehrsausschuss 29.10.2024 
Finanzausschuss 12.11.2024 
Rat 14.11.2024 
 
Änderung der Verkehrsführung im Knotenpunkt Bergisch Gladbacher 
Straße/Buschfeldstraße/Johann-Bensberg-Straße 
hier: Mitteilung über die Erhöhung der Investitionsauszahlungen gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 
2 KomHVO NRW i.V.m. § 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 
2024 
Der Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 19.06.2018 die Änderung der Verkehrsfüh-
rung im Knotenpunkt Bergisch Gladbacher Straße/Buschfeldstraße/Johann-Bensberg-Straße 
zur Verbesserung der verkehrlichen Situation beschlossen (Vorlagen-Nr.: 0853/2018) und die 
Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme beauftragt. 
 
Gemäß Beschluss belaufen sich die Gesamtkosten der Straßensanierungsmaßnahme auf rd. 
407.800 € brutto. Darin sind 188.100 € für die Änderung der Signalisierung und die Erneue-
rung der Lichtsignalanlage enthalten. Für die straßenbaulichen Anpassungen wurden Kosten 
in Höhe von rd. 219.700 € veranschlagt. 
 
Zur Umsetzung der Maßnahme wurde eine Planung erstellt, die die Anpassung der Lichtsig-
nalanlagen sowie eine bauliche Anpassung und Sanierung der Kreuzung zur Verbesserung 
der Verkehrsführung und der Verkehrsabwicklung beinhaltet. 
 
Zur Vorbereitung der öffentlichen Ausschreibung wurde 2020 eine Kostenberechnung für die 
einzelnen Gewerke Straßenbau, Lichtsignalanlagen-Tiefbau und Lichtsignalanlagen-Elektro 
der gemeinsamen Maßnahme erstellt. Nach der Submission wurden die jeweiligen Gewerke 
mit folgenden Kosten beauftragt: 
 
Gewerk Kosten 
-Straßenbau 308.800 €- 
-LSA-Tiefbau 149.200 €- 
-LSA-Elektro 110.000 €- 
 
Die Gesamtauftragssumme für alle Bauleistungen beläuft sich somit auf rd. 568.000 €. 
Im Zuge der Baumaßnahme kam es zu Mehrmengen, Nachträgen und zusätzlichen erforderli-
chen Leistungen. Diese beziffern sich insgesamt auf rd. 96.300 €.

2 
 
 
Nach Abschluss der Arbeiten sind die einzelnen Gewerke wie folgt abzurechnen: 
 
Gewerk Kosten 
-Straßenbau 434.300 € 
-LSA-Tiefbau 122.100 € 
-LSA-Elektro 107.900 € 
 
 
Hinzu kommen weitere Kosten für z.B. Baugrunduntersuchungen, Sinkkastenbefahrungen, 
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination etc. in Höhe von rd. 35.300 €. 
 
 
Damit belaufen sich die Gesamtkosten auf rd. 699.600 €. Insgesamt ergibt sich somit eine Er-
höhung der Kosten für die Lichtsignalanlage von ursprünglich 188.100 € um 41.900 € auf 
230.000 € sowie der ursprünglichen Straßenbaukosten von 219.700 € um 249.900 € auf 
469.600 €. 
 
Diese Kostenerhöhungen sind durch folgende Ursachen begründet: 
 
Die Maßnahme ist 2018 beschlossen worden. Inflationsbedingt sind die Baupreise bereits bis 
2020 angestiegen (gem. Baupreisindex NRW 7,7%). 
Des Weiteren sind im Bauverlauf folgende zusätzliche Leistungen und Mehrmengen angefal-
len: 
1. Herstellung von erforderlichen Induktionsschleifen für die LSA. Diese Leistung wurde 
bei der Ausschreibung nicht berücksichtigt. 
2. Zusätzliche Verkehrssicherung für Arbeiten im Geh- u. Radwegbereich durch geänder-
ten Bauablauf in Abstimmung mit dem AG. 
3. Separate Herstellung der Markierung in verkehrsarmen Zeiten nach Beendigung der 
Maßnahme aufgrund von Haftproblemen auf der neuen Oberfläche. 
4. Wiederherstellung und Aufwertung des Grünstreifens zwischen Rad- und Gehwegs. 
Diese Leistung wurde bei der Ausschreibung nicht berücksichtigt. 
5. Anpassung der Entwässerungsrinne auf der Buschfeldstraße im Übergangsbereich 
des Gehwegs aufgrund des schlechten Zustands der Rinne. 
6. Herstellung einer Verlängerung des Bestandskanals für den Anschluss mehrerer Sink-
kästen in der Buschfeldstraße. Der ursprüngliche Anschlussvorschlag der Stadtent-
wässerungsbetriebe war verkehrstechnisch nicht umsetzbar. 
7. Erneuerungen von Schieberkappen und Schachtabdeckungen aufgrund des schlech-
ten Zustands. In der Ausschreibung wurde lediglich die Regulierung berücksichtigt. 
8. Zusätzliche Leerrohre und Leistungen für die Herstellung der Lichtsignalanlagen auf-
grund der ungenügenden Bestandssituation. 
9. Erneuerung der Bordanlage im Zuge der Nachbesserungsarbeiten am Radweg auf-
grund der starken Unebenheiten des Bestandsradwegs. 
10. Mehrmengen der Hauptleistungen aufgrund des während des Baufortschritts vorgefun-
denen schlechten Zustands des Bestands. 
 
Die Umgestaltung des Knotenpunkts löst keine Beitragspflicht nach § 8a KAG aus. 
 
 
Finanzierung 
 
Die Gesamtkosten setzten sich zusammen aus Investitionsauszahlungen in Höhe von 
469.600 € für die straßenbaulichen Anpassungen sowie 230.000 € für die Erneuerung der 
Lichtsignalanlage. 
Von den investiven Auszahlungsermächtigungen für die straßenbaulichen Anpassungen in 
Höhe von nunmehr 469.600 € wurden bisher rd. 389.900 € verausgabt. Die noch in 2024 be-
nötigten investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von rd. 79.700 € stehen im Hpl. 
2023/2024 im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 
1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei

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der Finanzstelle 6601-1201-9-1121, Änderung Verkehrsführung Berg. Gladbacher 
Straße/Buschfeldstraße, bereit. 
 
Von den investiven Auszahlungsermächtigungen für die Erneuerung der Lichtsignalanlage in 
Höhe von 230.000 € wurden bisher rd. 227.000 € verausgabt. Die noch in 2024 benötigten in-
vestiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von rd. 3.000 € stehen im Hpl. 2023/2024 im 
Teilfinanzplan des mit der Umsetzung betrauten Amtes für Verkehrsmanagements, in der Pro-
duktgruppe 1201, Straßen, Wege, Plätze, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, 
bei der Finanzstelle 6400-1201-0-0004, Erneuerung von Lichtsignalanlagen, zur Verfügung. 
 
Die Erhöhung der investiven Auszahlungen führt auch zu einer Erhöhung der jährlichen Auf-
wendungen für Abschreibungen. Für die voraussichtlich ab 2025 anfallenden jährlichen Ab-
schreibungen für die Straßenbauarbeiten in Höhe von nunmehr 9.392 € wird das Dezernat für 
Mobilität die erforderlichen Aufwendungen im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozes-
ses 2025/2026 im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produkt-
gruppe 1201, Straßen, Wege, Plätze (Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschreibungen), innerhalb 
des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
Die ab dem Jahr 2025 erforderlichen Aufwandsermächtigungen in Höhe von 11.500 € für die 
jährlichen bilanziellen Abschreibungen für die Lichtsignalanlagen werden ebenfalls durch das 
Dezernat für Mobilität im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025/2026 im 
Teilergebnisplan des Amtes für Verkehrsmanagements, in der Produktgruppe 1201 - Straßen, 
Wege, Plätze in der Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen, innerhalb des dann jeweils 
zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorgesehen. 
 
 
 
gez. Blome i.V.

Beratungsverlauf (4)

30.09.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
29.10.2024 Verkehrsausschuss
TOP 6.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
12.11.2024 Finanzausschuss
TOP 6.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
14.11.2024 Rat
TOP 7.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Buschfeldstraße
  • Bergisch Gladbacher Straße
  • Johann-Bensberg-Straße
  • Gladbacher Straße

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Details

Aktenzeichen
2585/2024
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
09.09.2024
Erstellt
26.08.2024 10:28