2585/2024
Änderung der Verkehrsführung im Knotenpunkt Bergisch Gladbacher Straße/Buschfeldstraße/Johann-Bensberg-Straße
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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
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Dezernat, Dienststelle III/665/32 Vorlagen-Nummer 09.09.2024 2585/2024 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 30.09.2024 Verkehrsausschuss 29.10.2024 Finanzausschuss 12.11.2024 Rat 14.11.2024 Änderung der Verkehrsführung im Knotenpunkt Bergisch Gladbacher Straße/Buschfeldstraße/Johann-Bensberg-Straße hier: Mitteilung über die Erhöhung der Investitionsauszahlungen gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO NRW i.V.m. § 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2024 Der Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 19.06.2018 die Änderung der Verkehrsfüh- rung im Knotenpunkt Bergisch Gladbacher Straße/Buschfeldstraße/Johann-Bensberg-Straße zur Verbesserung der verkehrlichen Situation beschlossen (Vorlagen-Nr.: 0853/2018) und die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme beauftragt. Gemäß Beschluss belaufen sich die Gesamtkosten der Straßensanierungsmaßnahme auf rd. 407.800 € brutto. Darin sind 188.100 € für die Änderung der Signalisierung und die Erneue- rung der Lichtsignalanlage enthalten. Für die straßenbaulichen Anpassungen wurden Kosten in Höhe von rd. 219.700 € veranschlagt. Zur Umsetzung der Maßnahme wurde eine Planung erstellt, die die Anpassung der Lichtsig- nalanlagen sowie eine bauliche Anpassung und Sanierung der Kreuzung zur Verbesserung der Verkehrsführung und der Verkehrsabwicklung beinhaltet. Zur Vorbereitung der öffentlichen Ausschreibung wurde 2020 eine Kostenberechnung für die einzelnen Gewerke Straßenbau, Lichtsignalanlagen-Tiefbau und Lichtsignalanlagen-Elektro der gemeinsamen Maßnahme erstellt. Nach der Submission wurden die jeweiligen Gewerke mit folgenden Kosten beauftragt: Gewerk Kosten -Straßenbau 308.800 €- -LSA-Tiefbau 149.200 €- -LSA-Elektro 110.000 €- Die Gesamtauftragssumme für alle Bauleistungen beläuft sich somit auf rd. 568.000 €. Im Zuge der Baumaßnahme kam es zu Mehrmengen, Nachträgen und zusätzlichen erforderli- chen Leistungen. Diese beziffern sich insgesamt auf rd. 96.300 €. 2 Nach Abschluss der Arbeiten sind die einzelnen Gewerke wie folgt abzurechnen: Gewerk Kosten -Straßenbau 434.300 € -LSA-Tiefbau 122.100 € -LSA-Elektro 107.900 € Hinzu kommen weitere Kosten für z.B. Baugrunduntersuchungen, Sinkkastenbefahrungen, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination etc. in Höhe von rd. 35.300 €. Damit belaufen sich die Gesamtkosten auf rd. 699.600 €. Insgesamt ergibt sich somit eine Er- höhung der Kosten für die Lichtsignalanlage von ursprünglich 188.100 € um 41.900 € auf 230.000 € sowie der ursprünglichen Straßenbaukosten von 219.700 € um 249.900 € auf 469.600 €. Diese Kostenerhöhungen sind durch folgende Ursachen begründet: Die Maßnahme ist 2018 beschlossen worden. Inflationsbedingt sind die Baupreise bereits bis 2020 angestiegen (gem. Baupreisindex NRW 7,7%). Des Weiteren sind im Bauverlauf folgende zusätzliche Leistungen und Mehrmengen angefal- len: 1. Herstellung von erforderlichen Induktionsschleifen für die LSA. Diese Leistung wurde bei der Ausschreibung nicht berücksichtigt. 2. Zusätzliche Verkehrssicherung für Arbeiten im Geh- u. Radwegbereich durch geänder- ten Bauablauf in Abstimmung mit dem AG. 3. Separate Herstellung der Markierung in verkehrsarmen Zeiten nach Beendigung der Maßnahme aufgrund von Haftproblemen auf der neuen Oberfläche. 4. Wiederherstellung und Aufwertung des Grünstreifens zwischen Rad- und Gehwegs. Diese Leistung wurde bei der Ausschreibung nicht berücksichtigt. 5. Anpassung der Entwässerungsrinne auf der Buschfeldstraße im Übergangsbereich des Gehwegs aufgrund des schlechten Zustands der Rinne. 6. Herstellung einer Verlängerung des Bestandskanals für den Anschluss mehrerer Sink- kästen in der Buschfeldstraße. Der ursprüngliche Anschlussvorschlag der Stadtent- wässerungsbetriebe war verkehrstechnisch nicht umsetzbar. 7. Erneuerungen von Schieberkappen und Schachtabdeckungen aufgrund des schlech- ten Zustands. In der Ausschreibung wurde lediglich die Regulierung berücksichtigt. 8. Zusätzliche Leerrohre und Leistungen für die Herstellung der Lichtsignalanlagen auf- grund der ungenügenden Bestandssituation. 9. Erneuerung der Bordanlage im Zuge der Nachbesserungsarbeiten am Radweg auf- grund der starken Unebenheiten des Bestandsradwegs. 10. Mehrmengen der Hauptleistungen aufgrund des während des Baufortschritts vorgefun- denen schlechten Zustands des Bestands. Die Umgestaltung des Knotenpunkts löst keine Beitragspflicht nach § 8a KAG aus. Finanzierung Die Gesamtkosten setzten sich zusammen aus Investitionsauszahlungen in Höhe von 469.600 € für die straßenbaulichen Anpassungen sowie 230.000 € für die Erneuerung der Lichtsignalanlage. Von den investiven Auszahlungsermächtigungen für die straßenbaulichen Anpassungen in Höhe von nunmehr 469.600 € wurden bisher rd. 389.900 € verausgabt. Die noch in 2024 be- nötigten investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von rd. 79.700 € stehen im Hpl. 2023/2024 im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei 3 der Finanzstelle 6601-1201-9-1121, Änderung Verkehrsführung Berg. Gladbacher Straße/Buschfeldstraße, bereit. Von den investiven Auszahlungsermächtigungen für die Erneuerung der Lichtsignalanlage in Höhe von 230.000 € wurden bisher rd. 227.000 € verausgabt. Die noch in 2024 benötigten in- vestiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von rd. 3.000 € stehen im Hpl. 2023/2024 im Teilfinanzplan des mit der Umsetzung betrauten Amtes für Verkehrsmanagements, in der Pro- duktgruppe 1201, Straßen, Wege, Plätze, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 6400-1201-0-0004, Erneuerung von Lichtsignalanlagen, zur Verfügung. Die Erhöhung der investiven Auszahlungen führt auch zu einer Erhöhung der jährlichen Auf- wendungen für Abschreibungen. Für die voraussichtlich ab 2025 anfallenden jährlichen Ab- schreibungen für die Straßenbauarbeiten in Höhe von nunmehr 9.392 € wird das Dezernat für Mobilität die erforderlichen Aufwendungen im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozes- ses 2025/2026 im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produkt- gruppe 1201, Straßen, Wege, Plätze (Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschreibungen), innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Die ab dem Jahr 2025 erforderlichen Aufwandsermächtigungen in Höhe von 11.500 € für die jährlichen bilanziellen Abschreibungen für die Lichtsignalanlagen werden ebenfalls durch das Dezernat für Mobilität im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025/2026 im Teilergebnisplan des Amtes für Verkehrsmanagements, in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen, innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorgesehen. gez. Blome i.V.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Buschfeldstraße
- Bergisch Gladbacher Straße
- Johann-Bensberg-Straße
- Gladbacher Straße
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Details
- Aktenzeichen
- 2585/2024
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 09.09.2024
- Erstellt
- 26.08.2024 10:28