Änderungsverordnung zum Kölner Taxitarif
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 0539/2021 vom 29.03.2021
Stand: Am 06.05.2021 im Rat ungeändert beschlossen.
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Anlage 2a Synopse 2018-2021
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Synopse RVO 2018/2021 Anlage 2a Fassung vom 29.11.2018 Fassung Neu/ ab 01.09.2021 Bemerkung § 2 Beförderungstarif (3) Die Beförderungsentgelte für Pflichtfahrten sind wie folgt festgesetzt: § 2 Beförderungstarif (3) Die Beförderungsentgelte für Pflichtfahrten sind wie folgt festgesetzt: Keine Änderung 1. Grundpreis 3,90 € (Im Grundpreis ist eine erste Wegstrecke bis 50,00 m bzw. eine erste Wartezeit bis 12,00 Sekunden enthalten). 1. Grundpreis 4,00 € (Im Grundpreis ist eine erste Wegstrecke bis 47,62 m bzw. eine erste Wartezeit bis 12,00 Sekunden enthalten). Erhöhung Anpassung 2. Kilometerpreise 2. Kilometerpreise 2.1 Stufe 1 (bis 7 km gefahrene Wegstrecke): Das Entgelt für die gefahrene Wegstrecke innerhalb des Pflichtfahrgebietes beträgt je Kilometer 2,00 € (Schaltung nach 50,00 m = 0,10 EUR). 2.1 Stufe 1 (bis 7 km gefahrene Wegstrecke): Das Entgelt für die gefahrene Wegstrecke innerhalb des Pflichtfahrgebietes beträgt je Kilometer 2,10 € (Schaltung nach 47,62 m = 0,10 EUR). Erhöhung Anpassung 2.2 Stufe 2 (ab dem 8. km gefahrene Wegstrecke) Das Entgelt für die gefahrene Wegstrecke innerhalb des Pflichtfahrgebietes beträgt je Kilometer 1,80 € (Schaltung nach je 55,56 m = 0,10 EUR). 2.2 Stufe 2 (ab dem 8. km gefahrene Wegstrecke) Das Entgelt für die gefahrene Wegstrecke innerhalb des Pflichtfahrgebietes beträgt je Kilometer 1,90 € (Schaltung nach je 52,63 m = 0,10 EUR). Erhöhung Anpassung 3. Wartezeitpreis je Minute 0,50 € (Schaltung je 12,00 Sekunden = 0,10 EUR). Die Berechnung erfolgt durch den Fahrpreisanzeiger. Der Taxifahrer/Die Taxifahrerin ist nicht verpflichtet, länger als 15 Minuten zu warten. 3. Wartezeitpreis je Minute 0,50 € (Schaltung je 12,00 Sekunden = 0,10 EUR). Die Berechnung erfolgt durch den Fahrpreisanzeiger. Der Taxifahrer/Die Taxifahrerin ist nicht verpflichtet, länger als 15 Minuten zu warten. Keine Änderung 4. Erhöhter Grundpreis /Zuschlag 4.1 Fahrten mit Großraumtaxen (Personenkraftwagen, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als 5 Personen einschließlich Fahrzeugführer/ Fahrzeugführerin zugelassen und geeignet sind und in einem abgeteilten Laderaum wenigstens 50 kg Gepäck mitführen können).Bei Bestellung von Großraumtaxen oder bei der Beförderung von mehr als 4 Fahrgästen erhöht sich der Grundpreis um 6,00 €. 4. Erhöhter Grundpreis Fahrten mit Großraumtaxen (Personenkraftwagen, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als 5 Personen einschließlich Fahrzeugführer/ Fahrzeugführerin zugelassen und geeignet sind und in einem abgeteilten Laderaum wenigstens 50 kg Gepäck mitführen können).Bei Bestellung von Großraumtaxen oder bei der Beförderung von mehr als 4 Fahrgästen erhöht sich der Grundpreis um 6,00 €. Keine Änderung -
Anlage 3b Kosten Fahrpreis
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Beschlussvorlage Rechtsverordnung Kölner Taxitarif Anlage 3 b Kosten Ø Jahr* 2020/2021 2021/2022 Verän- derung in Prozent Fixe Kosten /Euro (netto ohne MwSt./Ust.): Fahrzeug (u.a.Versicherung, TÜV, Zinsen, Eichamt) 7.748,75 7.748,75 0,0% Abschreibung Taxi (NP 2019= 35.250 € / 5 Jahre) 7.050,00 7.050,00 0,0% Allg. Verwaltung (u.a. Beiträge, Steuerberater,Büro) 8.632,00 8.632,00 0,0% Variable Kosten (netto ohne MwSt./Ust.): Diesel, Reparatur, Inspektion, Reifen ect. 8.537,10 8.537,10 0,0% 2021 = 10,54 € ML / 01.07.2022 = 11,48 € ML 38.485,65 41.893,23 8,9% Gesamt Selbstkosten 70.453,50 73.861,08 4,8% Kalkulatorischer Unternehmerlohn Unternehmerlohn (8% der Selbstkosten/Jahr) 5.636,28 5.908,89 4,8% Kosten Gesamt 76.089,78 79.769,97 4,8% Leistungsdaten: Gesamt Kilometer 55.000 55.000 0,0% davon besetzt Kilometer (50 %) 27.500 27.500 0,0% Kosten pro Kilometer besetzt/ Euro 2,77 2,90 4,7% Durchschnittsstrecke in Km 7 7 Fahrpreis/Durchschnittsstrecke Netto/ Euro 19,39 20,30 4,7% Zuzügl. ermäßigter Mehrwertsteuersatz in Prozent 7 7 Fahrpreis/Durchschnittsstrecke (mit MwSt) 20,75 21,72 4,7% Kosten- und Fahrpreisentwicklung *Alle Angaben netto in Euro. Durchschnittliche Jahreskosten/Leistungsdaten für ein repräsentatives Taxiunternehmen mit einem Fahrzeug das im 1 Schicht Betrieb unter Zugrundelegung des Mindestlohns von 10,45 € + anteilige Zuschläge Nacht,So, Fei / + 25 % LNK/ 48 Std. je Woche /52 Wochen/ PK Faktor x1,17 (für Ausfall,Urlaub) eingesetzt wird. Quellen: Taxigutachter Linne und Krause, BZP Geschäftsbericht 2018/2019 IHK , Fachvereinigung Personenverkehr NRW,Taxi RufKöln , Presse, Internet Fahrerkosten (Mindestlohn incl. anteiliger Zuschläge Nacht-Sonn-Feiertag)*: Rechtsverordnung -Kölner Taxitarif- -
Anlage 4a Fahrpreisbeispiele
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Beschlussvorlage Rechtsverordnung Kölner Taxitarif Anlage 4a Preisstufe Grundpreis Km-Preis Wartezeit Grundtarif + bis 7 km 3,90 € 2,00 € 0,10 € 50,00 m 0,50 € 0,10 € 12,00 Sek. ab 8. km 1,80 € 0,10 € 55,56 m 0,50 € 0,10 € 12,00 Sek. T A X I Preisstufe Grundpreis Km-Preis Wartezeit Grundtarif + bis 7 km 4,00 € 2,10 € 0,10 € 47,62 m 0,50 € 0,10 € 12,00 Sek. ab 8. km 1,90 € 0,10 € 52,63 m 0,50 € 0,10 € 12,00 Sek. T a x i t a r i f / 2 0 18 T a x i t a r i f / 2021 (September) Schaltwert/ je Sek.Schaltwert/ je m. Schaltwert/ je SekSchaltwert/ je m. Rechtsverordnung -Kölner Taxitarif- -
Anlage 3a Kosten_Fahrpreis
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Beschlussvorlage Rechtsverordnung Kölner Taxitarif Anlage 3a Kosten Ø Jahr* 2017/2018 2020/2021 Verän- derung in Prozent Fixe Kosten /Euro (netto ohne MwSt./Ust.): Fahrzeug (u.a.Versicherung, TÜV, Zinsen, Eichamt) 7.383,84 7.748,75 4,9% Abschreibung Taxi (NP 2019= 35.250 € / 5 Jahre) 6.784,00 7.050,00 3,9% Allg. Verwaltung (u.a. Beiträge, Steuerberater,Büro) 8.882,00 8.632,00 -2,8% Variable Kosten (netto ohne MwSt./Ust.): Diesel, Reparatur, Inspektion, Reifen ect. 7.875,00 8.537,10 8,4% 2019 = 10.09 € ML / 01.07.2021 = 10,54 € ML 36.841,99 38.485,65 4,5% Gesamt Selbstkosten 67.766,83 70.453,50 4,0% Kalkulatorischer Unternehmerlohn Unternehmerlohn (8% der Selbstkosten/Jahr) 5.421,35 5.636,28 4,0% Kosten Gesamt 73.188,18 76.089,78 4,0% Leistungsdaten: Gesamt Kilometer 55.000 55.000 0,0% davon besetzt Kilometer (50 %) 27.500 27.500 0,0% Kosten pro Kilometer besetzt/ Euro 2,66 2,77 4,1% Durchschnittsstrecke in Km 7 7 Fahrpreis/Durchschnittsstrecke Netto/ Euro 18,62 19,39 4,1% Zuzügl. ermäßigter Mehrwertsteuersatz in Prozent 7 7 Fahrpreis/Durchschnittsstrecke (mit MwSt) 19,92 20,75 4,1% Kosten- und Fahrpreisentwicklung *Alle Angaben netto in Euro. Durchschnittliche Jahreskosten/Leistungsdaten für ein repräsentatives Taxiunternehmen mit einem Fahrzeug das im 1 Schicht Betrieb unter Zugrundelegung des Mindestlohns von 9,60 € + anteilige Zuschläge Nacht,So, Fei / + 25 % LNK/ 48 Std. je Woche /52 Wochen/ PK Faktor x1,17 (für Ausfall,Urlaub) eingesetzt wird. Quellen: Taxigutachter Linne und Krause, BZP Geschäftsbericht 2018/2019; IHK , Fachvereinigung Personenverkehr NRW,Taxi RufKöln , Presse, Internet Fahrerkosten (Mindestlohn incl. anteiliger Zuschläge Nacht-Sonn-Feiertag)*: Rechtsverordnung -Kölner Taxitarif- -
Anlage 6a Vergleich Taxitarif Großstädte
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Beschlussvorlage Rechtsverordnung -Kölner Taxitarif- 2021 Anlage 6a Stadt Gültig seit Grund tarif Wartezeit Zuschläge1 Fahrpreis2 INDEX Jahr EUR ab km Tarif ab km Tarif ab km Tarif Euro/Std.* Euro Euro % Köln Aktuell 2018 3,90 > 0 2,00 € > 7 1,80 € 30,00 G 6,00 19,90 € 100 Dortmund 2019 4,00 > 0 2,25 € > 1 1,75 € 30,00 G u. K 5,50 18,70 € 94 München 2019 3,70 > 0 2,00 € > 5 1,80 € > 10 1,70 € 30,00 G 7,00/K5,00 19,30 € 97 Hannover 2018 3,20 > 0 2,20 € > 3 2,00 € 30,00 G 4,00 19,80 € 99 Frankfurt/Main 2015 3,50 > 0 2,00 € > 15 1,75 € 33,00 G 7,00-10,00 19,70 € 99 Berlin 2019 3,90 > 0 2,30 € > 7 1,65 € 33,00 G 5,00 20,20 € 102 Köln neu 2021 4,00 > 0 2,10 € >7 1,90 € 30,00 G 6,00 20,70 € 104 Hamburg 2017 4,20 > 0 2,50 € > 4 2,30 € >9 1,60 € 30,00 G 6,00 21,30 € 107 Stuttgart 2019 3,60 > 0 2,50 € > 4 2,00 € 33,00 G 7,00 21,80 € 110 Düsseldorf 2018 4,50 > 0 2,20 € 35,00 G 7,00 22,20 € 112 In Frankfurt, Hamburg, Hannover und München wurden Tarifanträge angekündigt bzw. bereits gestellt. Vergleich Taxitarife Köln / Großstädte (Grundtarif + 7 Km + 4 min. Wartezeit) Ergebnis Kilometerpreis in Euro / Km- Stufen Anm. 1) Abkürzungen für Zuschläge: G= Großraumtaxi (Maximalbelegung); K =Kreditkartenabrechnung Anm. 2) Fahrpreis 7 km + 4 Minuten Wartezeit Tagtarife bzw.Einheitstarife gerundet Rechtsverordnung -Kölner Taxitarif- 2021 -
Anlage 4b Fahrpreisbeispiele
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Anlage 4b Preisstufe Grundpreis Km-Preis Wartezeit Grundtarif + bis 7 km 4,00 € 2,10 € 0,10 € 47,62 m 0,50 € 0,10 € 12,00 Sek. ab 8. km 1,90 € 0,10 € 52,63 m 0,50 € 0,10 € 12,00 Sek. T A X I Preisstufe Grundpreis Km-Preis Wartezeit Grundtarif + bis 7 km 4,20 € 2,20 € 0,10 € 45,45 m 0,50 € 0,10 € 12,00 Sek. ab 8. km 2,00 € 0,10 € 50,00 m 0,50 € 0,10 € 12,00 Sek. T a x i t a r i f 2021 (September) Schaltwert/ je m. Schaltwert/ je Sek T a x i t a r i f / 2022 (September) Schaltwert/ je m. Schaltwert/ je Sek. -
Anlage 6b Vergleich Taxitarif Großstädte
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Beschlussvorlage Rechtsverordnung -Kölner Taxitarif- 2022 Anlage 6 b Stadt Gültig seit Grund tarif Wartezeit Zuschläge1 Fahrpreis2 INDEX Jahr EUR ab km Tarif ab km Tarif ab km Tarif Euro/Std.* Euro Euro % Köln Aktuell 2018 3,90 > 0 2,00 € > 7 1,80 € 30,00 G 6,00 19,90 € 100 Dortmund 2019 4,00 > 0 2,25 € > 1 1,75 € 30,00 G u. K 5,50 18,70 € 94 München 2019 3,70 > 0 2,00 € > 5 1,80 € > 10 1,70 € 30,00 G 7,00/K5,00 19,30 € 97 Hannover 2018 3,20 > 0 2,20 € > 3 2,00 € 30,00 G 4,00 19,80 € 99 Frankfurt/Main 2015 3,50 > 0 2,00 € > 15 1,75 € 33,00 G 7,00-10,00 19,70 € 99 Berlin 2019 3,90 > 0 2,30 € > 7 1,65 € 33,00 G 5,00 20,20 € 102 Hamburg 2017 4,20 > 0 2,50 € > 4 2,30 € >9 1,60 € 30,00 G 6,00 21,30 € 107 Köln neu 2022 4,20 > 0 2,20 € >7 2,00 € 30,00 G 6,00 21,60 € 109 Stuttgart 2019 3,60 > 0 2,50 € > 4 2,00 € 33,00 G 7,00 21,80 € 110 Düsseldorf 2018 4,50 > 0 2,20 € 35,00 G 7,00 22,20 € 112 In Frankfurt, Hamburg, Hannover und München wurden Tarifanträge angekündigt bzw. bereits gestellt. Vergleich Taxitarife Köln / Großstädte (Grundtarif + 7 Km + 4 min. Wartezeit) Ergebnis Kilometerpreis in Euro / Km- Stufen Anm. 1) Abkürzungen für Zuschläge: G= Großraumtaxi (Maximalbelegung); K =Kreditkartenabrechnung Anm. 2) Fahrpreis 7 km + 4 Minuten Wartezeit Tagtarife bzw.Einheitstarife gerundet Rechtsverordnung -Kölner Taxitarif- 2022 -
Anlage 1a Tarifaufkleber 2021 zu § 5 Abs.2
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Beschlussvorlage Rechtsverordnung Kölner Taxitarif Anlage 1a zu § 5 Abs. 2 RVO -Kölner Taxitarif- ab 01.09.2021 K Ö L N E R T A X I T A R I F Der vollständige Taxitarif wird in diesem Taxi mitgeführt und kann auf Verlangen vorgelegt werden. Grundpreis 4,00 EUR Basic charge 4,00 EUR Stufe-1 (bis 7 km) Fare-1 (till 7 km) pro km 2,10 EUR per km 2,10 EUR Stufe-2 (ab dem 8. km) Fare-2 (from 8 km on) pro km 1,90 EUR per km 1,90 EUR Wartezeit (pro Minute) 0,50 EUR Waiting time (per minute) 0,50 EUR Bestellen eines Großraumtaxis oder Befördern Order a taxi-van by phone or transport of more von mehr als 4 Personen (Zuschlag) 6,00 EUR than 4 passengers (Additional Charge) 6,00 EUR Pflichtfahrgebiet: Köln, Bonn, Düsseldorf, Leverkusen, Solingen, Rhein-Kreis Neuss, Rhein-Erft-Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis, die Gemeinden Monheim, Langenfeld, Hilden, Haan, Erkrath und Mettmann des Kreises Mettmann, Euskirchen, Zülpich und Weilerswist des Kreises Euskirchen, Rhein-Sieg-Kreis ausgenommen die Gemeinden Windeck, Eitorf und Ruppichteroth. Der Taxitarif gilt innerhalb des Pflichtfahrgebiets. Es ist nur der Betrag zu zahlen, der auf dem Taxameter angezeigt wird. Breite des Tarifauszugs: 155 mm Farbe der Schrift: schwarz Höhe des Tarifauszugs: 95 mm Farbe des Untergrundes: gelb Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Taxitarif in der Fassung vom <Datum> Rechtsverordnung Kölner Taxitarif -
Anlage 5b Fahrpreisbeispiele Vergleichsstrecken
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Anlage 5b 2021 Strecke Wartezeit Grundtarif Km- Preis Wartepreis Fahrpreis 2 km 1,5 Min 4,00 € 4,20 € 0,80 € 9,00 € 4 km 2,5 Min 4,00 € 8,40 € 1,30 € 13,70 € 7 km 4,0 Min 4,00 € 14,70 € 2,00 € 20,70 € 10 km 6,0 Min 4,00 € 20,40 € 3,00 € 27,40 € 20 km 10,0 Min 4,00 € 39,40 € 5,00 € 48,40 € 2022 Strecke Wartezeit Grundtarif Km-Preis Wartepreis Fahrpreis Differenz 2021-2022 € Differenz 2021-2022 % 2 km 1,5 Min 4,20 € 4,40 € 0,80 € 9,40 € 0,40 € 4,4% 4 km 2,5 Min 4,20 € 8,80 € 1,30 € 14,30 € 0,60 € 4,4% 7 km 4,0 Min 4,20 € 15,40 € 2,00 € 21,60 € 0,90 € 4,3% 10 km 6 Min 4,20 € 21,40 € 3,00 € 28,60 € 1,20 € 4,4% 20 km 10 Min 4,20 € 41,40 € 5,00 € 50,60 € 2,20 € 4,5% 2021 20,70 € 2022 21,60 €Durchschnittlicher Fahrpreis TARIFERHÖHUNG 4,3 % Vergleichsstrecken inklusive Wartezeiten 2021/2022 -
Anlage 1b Tarifaufkleber 2022 zu § 5 Abs.2 - Kopie
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Beschlussvorlage Rechtsverordnung Kölner Taxitarif Anlage 1b zu § 5 Abs. 2 RVO -Kölner Taxitarif- ab 01.09.2022 K Ö L N E R T A X I T A R I F Der vollständige Taxitarif wird in diesem Taxi mitgeführt und kann auf Verlangen vorgelegt werden. Grundpreis 4,20 EUR Basic charge 4,20 EUR Stufe-1 (bis 7 km) Fare-1 (till 7 km) pro km 2,20 EUR per km 2,20 EUR Stufe-2 (ab dem 8. km) Fare-2 (from 8 km on) pro km 2,00 EUR per km 2,00 EUR Wartezeit (pro Minute) 0,50 EUR Waiting time (per minute) 0,50 EUR Bestellen eines Großraumtaxis oder Befördern Order a taxi-van by phone or transport of more von mehr als 4 Personen (Zuschlag) 6,00 EUR than 4 passengers (Additional Charge) 6,00 EUR Pflichtfahrgebiet: Köln, Bonn, Düsseldorf, Leverkusen, Solingen, Rhein-Kreis Neuss, Rhein-Erft-Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis, die Gemeinden Monheim, Langenfeld, Hilden, Haan, Erkrath und Mettmann des Kreises Mettmann, Euskirchen, Zülpich und Weilerswist des Kreises Euskirchen, Rhein-Sieg-Kreis ausgenommen die Gemeinden Windeck, Eitorf und Ruppichteroth. Der Taxitarif gilt innerhalb des Pflichtfahrgebiets. Es ist nur der Betrag zu zahlen, der auf dem Taxameter angezeigt wird. Breite des Tarifauszugs: 155 mm Farbe der Schrift: schwarz Höhe des Tarifauszugs: 95 mm Farbe des Untergrundes: gelb Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Taxitarif in der Fassung vom <Datum> Rechtsverordnung Kölner Taxitarif -
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/322/1 Vorlagen-Nummer 0539/2021 Freigabedatum 29.03.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Änderungsverordnung zum Kölner Taxitarif Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt die Änderung der Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte für die in der Stadt Köln zugelassenen Taxis -Kölner Taxitarif- gemäß Anlage 1. Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 26.04.2021 Rat 06.05.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Mit der Beschlussvorlage sollen die Beförderungsentgelte für den Taxiverkehr in Köln neu festgesetzt werden. Der aktuelle Taxitarif wurde am 22.11.2018 durch den Rat der Stadt Köln beschlossen und ist seit dem 29.11.2018 gültig. Die Kölner Taxi Vermittlung „Taxi 17“ hat am 29.07.2020 eine Erhöhung des Taxitarifs beantragt und diesen im Wesentlichen mit steigenden Kosten, insbesondere den bevorstehenden Erhöhungen des Mindestlohnes zum 01.01.2021, 01.07.2021, 01.01.2022 und 01.07.2022, begründet. Das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrheinwestfalen bat in einem Schreiben vom 22.04.2020 insbesondere aufgrund der Entwicklung des Mindestlohnes um Überprüfung und Anpassung der Ta- xitarife, damit die Funktionsfähigkeit und der Fortbestand des Taxengewerbes sichergestellt werden kann. Die Taxitarife werden von der Stadt Köln als Genehmigungsbehörde durch Rechtsverordnung ver- bindlich festgelegt. Nach § 39 Abs. 2 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) ist zu überprüfen, ob der Taxitarif unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage der Taxiunternehmungen noch an- gemessen ist. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie sind die Umsätze in der Taxibranche massiv eingebrochen. Um einen ordnungsgemäßen Ablauf zu gewährleistet, bat das Eichamt Köln darum, den neuen Tarif nach den Sommerferien 2021 zu terminieren. Die Verwaltung schlägt nach differenzierter Überprüfung und Bewertung des Erhöhungsantrags vor, den Tarif wie folgt moderat in zwei Stufen zum 01.09.2021 und 01.09.2022 anzupassen: Tarifanpassung zum 01.09.2021 Tarifstufen Tarif 2018 Antrag Taxi 17 + % Vorschlag Verwaltung + % Grundpreis 3,90 € 4,10 € 5,1 % 4,00 € 2,6 % Km Preis bis 7 km 2,00 € 2,20 € 10 % 2,10 € 5 % Km Preis ab 8. km* 1,80 € 2,00 € 11,1 % 1,90 € 5,6 % Fahrpreis 7 Km /4 min. Wartezeit (Durch- schnittsstrecke) 19,90 € 21,50 € 8 % 20,70 € 4 % Tarifanpassung zum 01.09.2022 Tarifstufen Tarif 2021 Antrag Taxi 17 + % Vorschlag Verwaltung + % Grundpreis 4,00 € 4,30 € 7,5 % 4,20 € 5 % 3 Km Preis bis 7 km 2,10 € 2,40 € 14,3% 2,20 € 4,8 % Km Preis ab 8. km* 1,90 € 2,20 € 15,8 % 2,00 € 5,3% Fahrpreis 7 Km /4 min. Wartezeit (Durch- schnittsstrecke) 20,70 € 23,10 € 11,6 % 21,60 € 4,3 % Die Wartezeitgebühren (0,50 € pro Minute) sowie der erhöhte Grundpreis für Großraumtaxis (6,00 €) sollen unverändert bleiben. Damit steigt ab dem 01.09.2021 der Fahrpreis auf der Durchschnittsstrecke (7 Km. + Wartezeiten 4 min.) um 0,80 € von 19,90 € auf 20,70 € und ab dem 01.09.2022 um 0,90 € von 20,70 € auf 21,60 €. Die Erhöhung zum aktuellen Tarif 2018 beträgt ab dem 01.09.2021 4 Prozent und ab dem 01.09.2022 weitere 4,3 Prozent. 1. Antrag der Kölner Taxi Vermittlung GmbH Co.KG (Taxi 17) Mit Schreiben vom 29.07.2020 hat der Vorstand der Kölner Taxi Vermittlung GmbH & Co.KG (Taxi 17) die Änderung und Erhöhung des Taxitarifs beantragt. Begründet wird der Antrag mit der Erhöhung des Mindestlohns ab dem 01.01.2021 in vier Stufen (01.01.2021 auf 9,50 €, 01.07.2021 auf 9,60 €, 01.01.2022 auf 9,82 € und am 01.07.2022 auf 10,45 €). Entsprechend den Steigerungen zum gesetzlichen Mindestlohn sollte ebenfalls in vier Schritten zu den jeweiligen Terminen der Tarif um 10 Cent je Kilometer, 10 Cent im Grundpreis und 25 Cent für den Großraumtarif angehoben werden. Dies entspräche einer Erhöhung von insgesamt ca. 16%. 2. Anhörverfahren nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) 2.1 Anzuhörende Stellen Im Rahmen des Verfahrens zur Änderung der Taxitarifordnung sind die örtliche Industrie- und Han- delskammer (IHK Köln), der Verkehrsverband für das Taxi- und Mietwagengewerbe (hier: Fachverei- nigung Personenverkehr Nordrhein Taxi-Mietwagen e.V.), die zuständige Fachgewerkschaft (hier: Ver.di) sowie die für die Gewerbeaufsicht zuständige Landesbehörde (hier: Bezirksregierung Köln) anzuhören. Darüber hinaus wurde auch die Taxi Ruf Köln e.G. als weitere in Köln tätige Taxizentrale mit ca. 800 Unternehmern beteiligt. Die wesentlichen Inhalte der eingegangen Stellungnahmen sind nachfolgend ausgeführt. Die Bezirks- regierung Köln sowie Ver.di haben auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet. 2.2 Stellungnahme der IHK Köln Die IHK Köln hält es für erforderlich, den Taxitarif insbesondere an die durch den Mindestlohn gestie- genen Kosten und die allgemeine Preisentwicklung anzupassen. Die Erhöhung des Tarifs sei insgesamt notwendig, um die Wirtschaftlichkeit der Taxiunternehmungen nachhaltig zu gewährleisten. Sie schlägt eine jährliche Anpassung vor, die die Steigerung des Min- destlohnes für das gesamte kommende Jahr berücksichtigt. Dies wäre für die Kundschaft verlässli- cher und reduziere Kosten für die Unternehmungen. Eine Erhöhung des Großraumtarifs lasse sich mit dem Mindestlohn nicht begründen. 2.3 Stellungnahme der Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein 4 Die Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein Taxi-Mietwagen e.V., verweist ebenfalls auf die bevorstehende Mindestlohnerhöhung. Die Personalkosten beliefen sich auf rund 60 % der Gesamt- kosten eines Taxiunternehmens. Als weitere Kostenfaktoren wurde die vom Gesetzgeber beschlossene Bepreisung von CO2- Emissionen ab Anfang 2021 einbezogen, die den Preis für einen Liter Diesel bis Anfang 2022 mit weiteren 8 Cent Abgaben belasten würden. Die beantragte Erhöhung wird daher für dringlich gehalten, damit die Unternehmen den Geschäftsbe- trieb weiterführen könnten. Vorschlag -Steigerung: 4,40 € Grundpreis 2,40 € bis 7 Km 2,20 € ab 8 km 7,00 € Großraum 34,00 € Wartezeit 2.4 Stellungnahme von Taxi-Ruf Köln e.G. Die Geschäftsführung der Taxi-Ruf Köln e.G. unterstützt die Forderung nach einer zeitnahen Anpas- sung. Die allgemeinen Kostensteigerungen, insbesondere im Zusammenhang mit den Mindestlohn- erhöhungen und ansteigenden Kraftstoffpreisen, machen eine Tariferhöhung erforderlich, auch wenn in Zeiten einer Pandemie die Gefahr besteht, dass die Umsätze noch stärken sinken könnten. Auf- grund der grassierenden Pandemie wäre das allgemeine Fahrgastaufkommen um mehr als 70 % gesunken. Sie regt die Wiedereinführung eines Nachttarifes an, um der angespannte Personalsituati- on zu Nachtzeiten entgegen zu wirken. Dieser solle auch an Sonn- und Feiertagen gelten. Ferner wird die Anhebung des Großraumzuschlages auf 7 Euro angeregt. Um finanzielle Belastungen für die Unternehmungen zu verhindern möge der Tarif zum 01.03.2021 in Kraft treten und im Sommer 2021 sei zu prüfen, ob eine weitere Anpassung in 2022 erforderlich wäre. Vorschlag Steigerung: Tag Nacht Grundpreis 4 € 4,00 € bis 5 km 2,00 € 2,20 € ab 5 km 1,90 € 2,10 € Großraum 7,00 € 7,00 € Wartezeit: 30 € 36,00 € 3. Betriebskosten- und Fahrpreisentwicklung 2017/2018 zu 2020/2021 bzw. 2020/2022 (Anlage 3a und 3b) 3.1 Betriebskostenentwicklung In Anlage 3a ist die Kostenentwicklung seit der letzten Tarifüberprüfung durch die Verwaltung Ende 2018 dargestellt. Daraus ergibt sich der zur Deckung der gestiegenen Kosten erforderliche Fahrpreis pro Kilometer und für die Referenzstrecke (7 Km + 4 min. Wartezeiten). Die Anhebung des gesetzli- chen Mindestlohns ab 01.01.2021 auf 10,54 € (inkl. anteilige Zuschläge) wurde eingerechnet, um den Tarif auch über den 01.07.2021 hinaus betriebswirtschaftlich angemessen zu gestalten. In der Anlage 3b ist die Kostenentwicklung unter Berücksichtigung der Mindestlohnerhöhung zum 01.07.2022 dargestellt Die Gesamtkostensteigerung von rund 2.900 € (+4 %) seit 2018 ergibt sich im Wesentlichen durch die Erhöhung der jährlichen Personalkosten um rund 1.644 € (+4,5 %) infolge der Mindestlohnerhö- 5 hungen vom 01.01.2021 bzw. 01.07.2021 (von 9,35 € auf 9,50 € bzw. 9,60 € ohne Zuschläge für Nacht- Sonn- und Feiertage). Infolge der Mindestlohnerhöhung zum 01.01.2022 und 01.07.2022 (auf 9,82 € bzw. 10,45 € ohne Zu- schläge) steigen die Gesamtkosten im Vergleich zu 2018 um rund 6.582 € (+9%). Diese ergeben sich im Wesentlichen aus der Erhöhung der jährlichen Personalkosten um 5.051 € (+13.7%). Leicht angestiegen sind auch die fixen Kosten für die Fahrzeuge (Neubeschaffung/ Abschreibung). Die allgemeinen Verwaltungskosten (u.a. Bürokosten, Buchführung/Steuerberater und Beiträge) sind leicht gesunken. Bei den variablen Kosten wurde die 2021 eingeführte CO2-(Kohledioxid)-Bepreisung einberechnet, sodass mit höhere Treibstoffkosten von ca. 528 € /Jahr (+11,7 %) kalkuliert worden ist. Die Treibstoff- kosten als variabler Kostenbestandteil haben allerdings nur einen Anteil von ca. 6,7 % an den Ge- samtkosten eines Taxis und sind damit keine maßgebliche Größe für eine Tarifanpassung. Maßgeblicher Kostenfaktor für die Tarifkalkulation sind aber die Personalkosten, die zum 01.07.2021 rund 50,5 % und zum 01.07.2022 rund 52,5 % der Gesamtkosten eines Taxisbetriebs ausmachen. Da im Taxigewerbe eine Betriebspflicht über 24 Stunden sowie an Sonn- und Feiertagen besteht, wurde nach § 6 Abs.5 Arbeitszeitgesetz für die Zeit von 23.00 Uhr bis 06.00 Uhr ein Nachtzuschlag von 25 % eingerechnet. Der Mindestlohn erhöht sich damit in der zuschlagpflichtigen Zeit. Darüber hinaus sind auch an Sonn- und Feiertagen ebenfalls entsprechende Zuschläge üblich. Unter Berücksichtigung der zuschlagfreien und zuschlagpflichtigen Arbeitszeiten ergibt sich ein durchschnittlicher Stundensatz zum 01.07.2021 von 10,54 € bzw. zum 01.07.2022 von 11,48 € der als Mindestlohn berücksichtigt wurde. Bei der im Taxigewerbe üblichen Wochenarbeitszeit von 48 Stunden zuzüglich Lohnnebenkosten (25%) sowie einem Personalkostenfaktor von 1,17 (für Urlaub, Krankheit, Fehlzeiten) ergeben sich damit Personalkosten von rund 38.486 € zum 01.07.2021 bzw. 41.893 € zum 01.07.2022 im Jahr. Für selbst fahrende Unternehmer*innen sind damit ebenfalls eigene Personalkosten in gleicher (Min- destlohn-) Höhe berücksichtigt. Dazu kommt noch ein üblicher kalkulatorischer Unternehmerlohn von 8 % der Selbstkosten bzw. 5.637 € zum 01.07.2021 und 5.909 € zum 01.07.2022 im Jahr. Die Kostenrechnung und Fahrpreiskalkulation ist unabhängig davon zu sehen, ob im Taxibetrieb Fahrpersonal beschäftigt wird oder die Unternehmer*in selbst fährt. 3.2 Leistungsdaten und erforderlicher Fahrpreis Ein Durchschnittstaxi in Köln (Ein-Schicht) legt im Jahr ca. 55.000 km zurück, davon rund je die Hälfte (ca. 27.500 km) mit Fahrgästen bzw. leer (Rückfahrt und ggfls. Abholen der Kundschaft). Aufgrund der Kostenentwicklung gemäß Anlage 3a steigt der zur Kostendeckung erforderliche Km- Preis je „Besetzt- Km“ zum 01.09.2021 von 2,66 € auf 2,77 € (ohne MwSt.) und gemäß Anlage 3b zum 01.09.2022 von 2,77 € auf 2,90 €. Der Fahrpreis einer Durchschnittsfahrt von 7 km muss daher auf rechnerisch 20,75 € bzw. tariftech- nisch (ab-)gerundet auf 20,70 € (incl. 7 % MwSt.) (Stand 01.09.2021) angehoben werden. Zum 01.09.2022 muss der Fahrpreis auf rechnerisch 21,72 € bzw. tariftechnisch (ab-)gerundet auf 21,60 € angehoben werden. 3.3 Fahrpreisentwicklung im ÖPNV Im Vergleichszeitraum sind die Fahrpreise im Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) am 01.01.2019 um 3,5 % und am 01.01.2020 um 2,5% gestiegen. Ab dem 01.01.2021 sind die Fahrpreise um weitere 2,5 % gestiegen (VRS Presseinfo vom 12.07.2019: „Hohe Kostensteigerungen bei Personal, Treib- stoff und Material machen die Tariferhöhung unumgänglich“) . Die Gesamterhöhung im Vergleichszeitraum (Basis 2018= 100%) beträgt 8,5 Prozent. 6 4. Tarifvorschlag der Verwaltung 4.1 Rechtliche Anforderungen Nach § 39 Abs. 2 PBefG hat die Genehmigungsbehörde die Beförderungsentgelte insbesondere da- raufhin zu überprüfen, ob sie unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage der Unternehmungen angemessen sind und Investitionen in die technische Entwicklung ermöglichen. Taxiunternehmungen werden nicht subventioniert und unterliegen damit den allgemeinen unterneh- merischen Risiken. Gleichzeitig werden betriebswirtschaftlichen Entscheidungen insbesondere durch die gesetzliche Betriebs-, Beförderungs- und Tarifpflicht Grenzen gesetzt. Die Genehmigungsbehörde hat daher mit dem Taxitarif eine ausreichende Renditeerwartung sicher- zustellen, um die Taxiunternehmungen in die Lage zu versetzen, ihrem gesetzlichen Beförderungs- auftrag ordnungsgemäß nachzukommen und die Sicherheit der zu befördernden Kundschaft zu ge- währleisten. Es sind daher zumindest kostendeckende Erlöse unter Berücksichtigung einer angemessenen Ge- winnspanne (Unternehmerlohn) erforderlich. Die Prüfung ist dabei auf die betriebswirtschaftliche Lage zu beschränken; eine behördliche Überregulierung bei den Fahrpreisen kann die Unternehmungen in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährden. Mit der Beschlussvorlage soll der Kölner Taxitarif an die Kostenentwicklung angepasst werden, um für die Unternehmungen auch weiterhin eine auskömmliche Rendite sicherzustellen und diese insbe- sondere auch in die Lage zu versetzen, den Fahrer*innen den gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen. Aufgrund der höher ausfallenden Mindestlohnerhöhungen zum 01.01.2022 und 01.07.2022 wurde erstmalig eine Tarifanpassung in zwei Stufen als erforderlich angesehen. Um einen ordnungsgemäßen Ablauf zu gewährleistet, bat das Eichamt Köln darum, den neuen Tarif nach den Sommerferien 2021 zu terminieren. Durch die Corona Situation sei aktuell die Taxieichung schon stark eingeschränkt. 4.2 Angehobene/ geänderte Tarife (Anlage 4a und 4b) Zur Kostendeckung ist es erforderlich, den Taxitarif so zu erhöhen, dass bei der durchschnittlichen Fahrtstrecke/Referenzstrecke ein Fahrpreis von 20,70 € bzw. ab 01.09.2022 in Höhe von 21,60 € erzielt wird €(vgl. 3.2). Mit der Anhebung des Grundtarifs zum 01.09.2021 um 0,10 € auf 4,00 € bzw. 0,20 € ab dem 01.09.2022 auf 4,20 € und der Kilometerpreise um jeweils 0,10 € auf 2,10 € / 2,20 € ab 01.09.2022 (bis einschließlich 7 km) bzw. auf 1,90 € /2,00 € ab dem 01.09.2022 (ab dem 8. Kilometer) kann die Kostenentwicklung aufgefangen werden. Die von der Taxiruf Köln e.G. vorgeschlagene Wiedereinführung des Nachttarifes wird nicht befürwor- tet. Seit der Tarifanpassung im Jahr 2015 gelten einheitliche Kilometerpreise auch bei Nacht und an Sonn- und Feiertagen. Erhöhte Mindestlohnkosten durch Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge (25 %) für das Fahrpersonal wurden daher anteilig in den Einheitstarif eingerechnet. Dadurch ist der Tarif vereinfacht worden. Eine darüber hinaus gehende Erhöhung des Großraumzuschlages um 1,00 € auf 7,00 €, wie von der Taxi Ruf Köln eG. vorgeschlagen, ist nach Prüfung der Verwaltung nicht hinrei- chend begründet. Die Tarifanpassungen erfolgen insbesondere aufgrund der steigenden Fahrerkosten. Eine Erhöhung des Tarifes in Bezug auf die Wartezeit um 4,00 € von 30,00 € auf 34,00 €, wie von ist der Fachverei- nigung Personenverkehr Nordrhein und vom Taxi Ruf Köln eG. für die Nachtzeiten vorgeschlagen, ist nach Prüfung der Verwaltung ebenfalls nicht erforderlich. 7 4.3 Durchschnittliche Tariferhöhung und Vergleichsstrecken (Anlage 5a und Anlage 5b) Der Tarifvorschlag führt bei einer Durchschnittsfahrt von 7 Kilometern und einer verkehrsabhängigen Wartezeit von anteilig 4 Minuten zu einer Erhöhung des Fahrpreises ab dem 01.09.2021 um 0,80 € von bisher 19,90 € auf 20,70 € bzw. ab dem 01.09.2022 um weitere 0,90 € auf 21,60 €. Die prozentu- ale Erhöhung beträgt damit 4 % zum 01.09.2021 bzw. 4,3 % zum 01.09.2022. Eine Tarifübersicht und Fahrpreisbeispiele auf verschiedenen Strecken sind in den Anlagen 4 und 5 (a und b) dargestellt. 5. Kölner Taxitarif im bundesweiten Vergleich (Anlage 6a und Anlage b) Die Anlagen zeigen den gültigen sowie den von der Verwaltung vorgeschlagenen neuen Tarif (ab 01.09.2021 Anlage 6a und ab 01.09.2022 Anlage 6b) im Vergleich mit anderen Großstädten (Stand: 01.03.2021). Grundlage ist die durchschnittliche Referenzstrecke mit den jeweiligen Normaltarifen bzw. Tagtarifen. Nach der vorgesehen Erhöhung liegt der Kölner Taxitarif weiter im mittleren Bereich. Deutlich teurer ist Taxi fahren in Düsseldorf und Hamburg sowie in Stuttgart. Preiswerter fahren Taxis aktuell noch in Dortmund, München, Hannover und Frankfurt am Main. In Frankfurt, Hamburg, Hannover und München wurden Tarifanträge angekündigt bzw. sind bereits anhängig. Weitere Erläuterungen siehe Anlage(n) Nr. 1- 6 (1) Text Rechtsverordnung (1a und 1b) Tarifhinweis Fahrzeug (2a und 2b) Synopse (3a und 3b) Übersicht Kostenentwicklung/Fahrpreiskalkulation (4a und 4b) Tarifübersicht 2018/2021 und 2021/2022 (5a und 5b) Tabelle Preise verschieden Strecken (6a und 6b) Tarifvergleich Großstädte -
Anlage 5a Fahrpreisbeispiele Vergleichsstrecken
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Anlage 5a 2018 Strecke Wartezeit Grundtarif Km- Preis Wartepreis Fahrpreis 2 km 1,5 Min 3,90 € 4,00 € 0,80 € 8,70 € 4 km 2,5 Min 3,90 € 8,00 € 1,30 € 13,20 € 7 km 4,0 Min 3,90 € 14,00 € 2,00 € 19,90 € 10 km 6,0 Min 3,90 € 19,40 € 3,00 € 26,30 € 20 km 10,0 Min 3,90 € 37,40 € 5,00 € 46,30 € 2021 Strecke Wartezeit Grundtarif Km-Preis Wartepreis Fahrpreis Differenz 2018-2021 € Differenz 2018-2021 % 2 km 1,5 Min 4,00 € 4,20 € 0,80 € 9,00 € 0,30 € 3,4% 4 km 2,5 Min 4,00 € 8,40 € 1,30 € 13,70 € 0,50 € 3,8% 7 km 4,0 Min 4,00 € 14,70 € 2,00 € 20,70 € 0,80 € 4,0% 10 km 6 Min 4,00 € 20,40 € 3,00 € 27,40 € 1,10 € 4,2% 20 km 10 Min 4,00 € 39,40 € 5,00 € 48,40 € 2,10 € 4,5% 2018 19,90 € 2021 20,70 €Durchschnittlicher Fahrpreis TARIFERHÖHUNG 4,0 % Vergleichsstrecken inklusive Wartezeiten 2018 -
Anlage 2b Synopse 2021-2022
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Synopse RVO 2021/2022 Anlage 2b Fassung vom 01.09.2021 Fassung Neu/ ab 01.09.2022 Bemerkung § 2 Beförderungstarif (3) Die Beförderungsentgelte für Pflichtfahrten sind wie folgt festgesetzt: § 2 Beförderungstarif (3) Die Beförderungsentgelte für Pflichtfahrten sind wie folgt festgesetzt: Keine Änderung 1. Grundpreis 4,00 € (Im Grundpreis ist eine erste Wegstrecke bis 47,62 m bzw. eine erste Wartezeit bis 12,00 Sekunden enthalten). 1. Grundpreis 4,20 € (Im Grundpreis ist eine erste Wegstrecke bis 45,45 m bzw. eine erste Wartezeit bis 12,00 Sekunden enthalten). Erhöhung Anpassung 2. Kilometerpreise 2. Kilometerpreise 2.1 Stufe 1 (bis 7 km gefahrene Wegstrecke): Das Entgelt für die gefahrene Wegstrecke innerhalb des Pflichtfahrgebietes beträgt je Kilometer 2,10 € (Schaltung nach 47,62 m = 0,10 EUR). 2.1 Stufe 1 (bis 7 km gefahrene Wegstrecke): Das Entgelt für die gefahrene Wegstrecke innerhalb des Pflichtfahrgebietes beträgt je Kilometer 2,20 € (Schaltung nach 45,45 m = 0,10 EUR). Erhöhung Anpassung 2.2 Stufe 2 (ab dem 8. km gefahrene Wegstrecke) Das Entgelt für die gefahrene Wegstrecke innerhalb des Pflichtfahrgebietes beträgt je Kilometer 1,90 € (Schaltung nach je 52,63 m = 0,10 EUR). 2.2 Stufe 2 (ab dem 8. km gefahrene Wegstrecke) Das Entgelt für die gefahrene Wegstrecke innerhalb des Pflichtfahrgebietes beträgt je Kilometer 2,00 € (Schaltung nach je 50,00 m = 0,10 EUR). Erhöhung Anpassung 3. Wartezeitpreis je Minute 0,50 € (Schaltung je 12,00 Sekunden = 0,10 EUR). Die Berechnung erfolgt durch den Fahrpreisanzeiger. Der Taxifahrer/Die Taxifahrerin ist nicht verpflichtet, länger als 15 Minuten zu warten. 3. Wartezeitpreis je Minute 0,50 € (Schaltung je 12,00 Sekunden = 0,10 EUR). Die Berechnung erfolgt durch den Fahrpreisanzeiger. Der Taxifahrer/Die Taxifahrerin ist nicht verpflichtet, länger als 15 Minuten zu warten. Keine Änderung 4. Erhöhter Grundpreis /Zuschlag 4.1 Fahrten mit Großraumtaxen (Personenkraftwagen, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als 5 Personen einschließlich Fahrzeugführer/ Fahrzeugführerin zugelassen und geeignet sind und in einem abgeteilten Laderaum wenigstens 50 kg Gepäck mitführen können).Bei Bestellung von Großraumtaxen oder bei der Beförderung von mehr als 4 Fahrgästen erhöht sich der Grundpreis um 6,00 €. 4. Erhöhter Grundpreis Fahrten mit Großraumtaxen (Personenkraftwagen, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als 5 Personen einschließlich Fahrzeugführer/ Fahrzeugführerin zugelassen und geeignet sind und in einem abgeteilten Laderaum wenigstens 50 kg Gepäck mitführen können).Bei Bestellung von Großraumtaxen oder bei der Beförderung von mehr als 4 Fahrgästen erhöht sich der Grundpreis um 6,00 €. Keine Änderung -
Anlage 1 Änderungs VO Tarif 2021
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Beschlussvorlage Rechtsverordnung Kölner Taxitarif Rechtsverordnung -Kölner Taxitarif- Anlage 1 6. Verordnung zur Änderung der Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit den in der Stadt Köln zugelassenen Taxen - Kölner Taxitarif - vom _____________ Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom ____________aufgrund des § 51 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes vom 8.8.1990 (BGBl. I S. 1690) und des § 4 Nr. 2 der Verordnung über die Zuständigkeiten auf den Gebieten des öffentlichen Straßenpersonenverkehrs und Eisenbahnwesens vom 25.06.2015 (GV. NRW. 2015 S. 504), jeweils in der bei Erlass dieser Verordnung geltenden Fassung, diese Änderungsverordnung zum Kölner Taxitarif erlassen: Artikel 1 Die Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit den in der Stadt Köln zugelassenen Taxen - Kölner Taxitarif – vom 11.07.2005 (Amtsblatt der Stadt Köln vom 20.07.2005, Seite 417 ff.), zuletzt geändert mit der 5. Änderungs- verordnung vom 29.11.2018 (Amtsblatt der Stadt Köln vom 12.12.2018, Seite 559 ff.), wird wie folgt geändert: Änderung zum 01.09.2021 1. § 2 Abs. 3 des Kölner Taxitarifs wird neu gefasst: (3) Die Beförderungsentgelte für Pflichtfahrten sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundpreis 4,00 € (Im Grundpreis ist eine erste Wegstrecke bis 47,62 m bzw. eine erste Wartezeit bis 12,00 Sekunden enthalten). 2. Kilometerpreise 2.1 Stufe-1 (bis 7 km gefahrene Wegstrecke): Das Entgelt für die gefahrene Wegstrecke innerhalb des Pflichtfahrgebietes beträgt je Kilometer 2,10 € (Schaltung nach 47,62 m = 0,10 €). 2.2 Stufe-2 (ab dem 8. km gefahrene Wegstrecke): Das Entgelt für die gefahrene Wegstrecke innerhalb des Pflichtfahrgebietes beträgt je Kilometer 1,90 € (Schaltung nach 52,63 m = 0,10 €). Beschlussvorlage Rechtsverordnung Kölner Taxitarif Rechtsverordnung -Kölner Taxitarif- 3. Wartezeitpreis je Minute 0,50 € (Schaltung je 12,00 Sekunden = 0,10 €). Die Berechnung erfolgt durch den Fahrpreisanzeiger. Der Taxifahrer/Die Taxifahrerin ist nicht verpflichtet, länger als 15 Minuten zu warten. 4. Erhöhter Grundpreis Fahrten mit Großraumtaxen (Personenkraftwagen, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als 5 Personen einschließlich Fahrzeugführer/ Fahrzeugführerin zugelassen und geeignet sind und in einem abgeteilten Laderaum wenigstens 50 kg Gepäck mitführen können). Bei Bestellung von Großraumtaxen oder bei der Beförderung von mehr als 4 Fahrgästen erhöht sich der Grundpreis um 6,00 € 2. Die Anlage 1 zu § 5 Abs. 2 des Kölner Taxitarifs (Tarifauszug) wird durch die als Anlage 1a zu dieser Änderungsverordnung beigefügte Fassung ersetzt. Änderung zum 01.09.2022 1. § 2 Abs. 3 des Kölner Taxitarifs wird neu gefasst: (3) Die Beförderungsentgelte für Pflichtfahrten sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundpreis 4,20 € (Im Grundpreis ist eine erste Wegstrecke bis 45,45 m bzw. eine erste Wartezeit bis 12,00 Sekunden enthalten). 2. Kilometerpreise 2.1 Stufe-1 (bis 7 km gefahrene Wegstrecke): Das Entgelt für die gefahrene Wegstrecke innerhalb des Pflichtfahrgebietes beträgt je Kilometer 2,20 € (Schaltung nach 45,45 m = 0,10 €). Beschlussvorlage Rechtsverordnung Kölner Taxitarif Rechtsverordnung -Kölner Taxitarif- 2.2 Stufe-2 (ab dem 8. km gefahrene Wegstrecke): Das Entgelt für die gefahrene Wegstrecke innerhalb des Pflichtfahrgebietes beträgt je Kilometer 2,00 € (Schaltung nach 50 m = 0,10 €). 3. Wartezeitpreis je Minute 0,50 € (Schaltung je 12,00 Sekunden = 0,10 €). Die Berechnung erfolgt durch den Fahrpreisanzeiger. Der Taxifahrer/Die Taxifahrerin ist nicht verpflichtet, länger als 15 Minuten zu warten. 4. Erhöhter Grundpreis Fahrten mit Großraumtaxen (Personenkraftwagen, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als 5 Personen einschließlich Fahrzeugführer/ Fahrzeugführerin zugelassen und geeignet sind und in einem abgeteilten Laderaum wenigstens 50 kg Gepäck mitführen können). Bei Bestellung von Großraumtaxen oder bei der Beförderung von mehr als 4 Fahrgästen erhöht sich der Grundpreis um 6,00 € 2. Die Anlage 1 zu § 5 Abs. 2 des Kölner Taxitarifs (Tarifauszug) wird durch die als Anlage 1b zu dieser Änderungsverordnung beigefügte Fassung ersetzt. Artikel 2 In-Kraft-Treten/ Übergangsregelung (1) Diese Änderungsverordnung tritt vier Wochen nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Köln in Kraft. (2) Ist ein Fahrpreisanzeiger bei In-Kraft-Treten dieser Änderungsverordnung noch nicht auf die neuen Beförderungsentgelte umgestellt, sind bis zur Umstellung des Fahrpreisanzeigers § 2 Abs. 3 (Beförderungsentgelte) und die Anlage 1 zu § 5 Abs.2 des bis dahin gültigen Kölner Taxitarifs weiter anzuwenden, längstens jedoch bis zum Ablauf von vier Wochen nach In-Kraft-Treten dieser Änderungsverordnung gemäß Absatz 1. Stadt Köln Die Oberbürgermeisterin
Beratungsverlauf
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26.04.2021
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien
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