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0539/2021

Änderungsverordnung zum Kölner Taxitarif

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 29.03.2021

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Anlage 1b Tarifaufkleber 2022 zu § 5 Abs.2 - Kopie

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Anlage 6b Vergleich Taxitarif Großstädte

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Anlage 5b Fahrpreisbeispiele Vergleichsstrecken

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Anlage 2a Synopse 2018-2021

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Anlage 1a Tarifaufkleber 2021 zu § 5 Abs.2

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Anlage 2b Synopse 2021-2022

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Anlage 5a Fahrpreisbeispiele Vergleichsstrecken

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Anlage 1 Änderungs VO Tarif 2021

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Anlage 4a Fahrpreisbeispiele

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Anlage 4b Fahrpreisbeispiele

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 3a Kosten_Fahrpreis

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Anlage 3b Kosten Fahrpreis

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Anlage 6a Vergleich Taxitarif Großstädte

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Anlage 1b Tarifaufkleber 2022 zu § 5 Abs.2 - Kopie

1552 Zeichen

Beschlussvorlage
Rechtsverordnung
Kölner Taxitarif 
 
Anlage 1b zu
§ 5 Abs.  2 RVO  
 -Kölner Taxitarif- ab 01.09.2022
K Ö L N E R    T A X I T A R I F
Der vollständige Taxitarif wird in diesem Taxi mitgeführt und kann auf Verlangen vorgelegt werden.
 Grundpreis                  4,20 EUR  Basic charge 4,20 EUR
 Stufe-1  (bis 7 km)        Fare-1  (till 7 km)        
 pro km 2,20 EUR  per km 2,20 EUR
 Stufe-2  (ab dem 8. km)          Fare-2  (from 8 km on)     
 pro km 2,00 EUR  per km 2,00 EUR
 Wartezeit (pro Minute)      0,50 EUR  Waiting time (per minute) 0,50 EUR
Bestellen eines Großraumtaxis oder Befördern Order a taxi-van by phone or transport of more
von mehr als 4 Personen (Zuschlag) 6,00 EUR  than 4 passengers (Additional Charge)  6,00 EUR
     Pflichtfahrgebiet:   Köln, Bonn, Düsseldorf, Leverkusen, Solingen, Rhein-Kreis Neuss, Rhein-Erft-Kreis, 
      Rheinisch-Bergischer Kreis, die Gemeinden Monheim, Langenfeld, Hilden, Haan, Erkrath und Mettmann
      des Kreises Mettmann, Euskirchen, Zülpich und Weilerswist des Kreises Euskirchen, Rhein-Sieg-Kreis 
      ausgenommen die Gemeinden Windeck, Eitorf und Ruppichteroth.  
     Der Taxitarif gilt innerhalb des Pflichtfahrgebiets.
     Es ist nur der Betrag zu zahlen, der auf dem Taxameter angezeigt wird.
Breite des Tarifauszugs: 155 mm Farbe der Schrift:  schwarz
Höhe des Tarifauszugs: 95 mm Farbe des Untergrundes: gelb
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Taxitarif in der Fassung vom <Datum>                                               
Rechtsverordnung
Kölner Taxitarif

Anlage 6b Vergleich Taxitarif Großstädte

1443 Zeichen

Beschlussvorlage
Rechtsverordnung
-Kölner Taxitarif- 2022
Anlage 6 b
Stadt
Gültig 
seit 
Grund  
tarif Wartezeit Zuschläge1 Fahrpreis2 INDEX 
Jahr EUR ab km Tarif ab km Tarif ab km Tarif Euro/Std.* Euro Euro %
Köln Aktuell 2018 3,90 > 0  2,00 € > 7   1,80 € 30,00 G 6,00       19,90 € 100
Dortmund 2019 4,00 > 0  2,25 € > 1   1,75 € 30,00 G u. K 5,50       18,70 € 94
München 2019 3,70 > 0  2,00 € > 5   1,80 € > 10  1,70 € 30,00 G 7,00/K5,00       19,30 € 97
Hannover 2018 3,20 > 0  2,20 € > 3   2,00 € 30,00 G 4,00       19,80 € 99
Frankfurt/Main 2015 3,50 > 0  2,00 € > 15   1,75 € 33,00 G 7,00-10,00       19,70 € 99
Berlin 2019 3,90 > 0  2,30 € > 7   1,65 € 33,00 G 5,00       20,20 € 102
Hamburg 2017 4,20 > 0  2,50 € > 4   2,30 € >9  1,60 € 30,00 G 6,00       21,30 € 107
Köln neu 2022 4,20 > 0  2,20 € >7   2,00 € 30,00 G 6,00       21,60 € 109
Stuttgart 2019 3,60 > 0  2,50 € > 4   2,00 € 33,00 G 7,00       21,80 € 110
Düsseldorf 2018 4,50 > 0  2,20 € 35,00 G 7,00        22,20 € 112
  In Frankfurt, Hamburg, Hannover und München wurden Tarifanträge angekündigt bzw. bereits gestellt.
Vergleich Taxitarife Köln /  Großstädte (Grundtarif + 7 Km + 4 min. Wartezeit)  Ergebnis
Kilometerpreis in Euro / Km- Stufen
 Anm. 1) Abkürzungen für Zuschläge: G= Großraumtaxi (Maximalbelegung);  K =Kreditkartenabrechnung
 Anm. 2) Fahrpreis 7 km + 4 Minuten Wartezeit Tagtarife bzw.Einheitstarife gerundet 
Rechtsverordnung
-Kölner Taxitarif- 2022

Anlage 5b Fahrpreisbeispiele Vergleichsstrecken

1103 Zeichen

Anlage 5b
2021 Strecke     Wartezeit Grundtarif Km- Preis Wartepreis Fahrpreis 
2 km 1,5 Min 4,00 €        4,20 €        0,80 €       9,00 €        
4 km 2,5 Min 4,00 €        8,40 €        1,30 €       13,70 €      
7 km 4,0 Min 4,00 €        14,70 €      2,00 €       20,70 €      
10 km 6,0 Min 4,00 €        20,40 €      3,00 €       27,40 €      
20 km 10,0 Min 4,00 €        39,40 €      5,00 €       48,40 €      
2022 Strecke  Wartezeit Grundtarif Km-Preis Wartepreis Fahrpreis 
Differenz  
2021-2022   
€
Differenz 
2021-2022     
%
2 km 1,5 Min 4,20 €        4,40 €        0,80 €       9,40 €        0,40 €         4,4%
4 km 2,5 Min 4,20 €        8,80 €        1,30 €       14,30 €      0,60 €         4,4%
7 km 4,0 Min 4,20 €        15,40 €      2,00 €       21,60 €      0,90 €         4,3%
10 km 6 Min 4,20 €        21,40 €      3,00 €       28,60 €      1,20 €         4,4%
20 km 10 Min 4,20 €        41,40 €      5,00 €       50,60 €      2,20 €         4,5%
2021 20,70 €
2022 21,60 €Durchschnittlicher Fahrpreis TARIFERHÖHUNG
4,3 %
     Vergleichsstrecken inklusive Wartezeiten 2021/2022

Anlage 2a Synopse 2018-2021

3487 Zeichen

Synopse RVO 2018/2021              Anlage 2a 
Fassung vom 29.11.2018 
 
Fassung Neu/ ab 01.09.2021 Bemerkung 
§ 2 Beförderungstarif 
 
(3) Die Beförderungsentgelte für Pflichtfahrten sind wie folgt 
festgesetzt: 
 
§ 2 Beförderungstarif 
 
(3) Die Beförderungsentgelte für Pflichtfahrten sind wie folgt 
festgesetzt: 
 
Keine 
Änderung 
 
1. Grundpreis                                                          3,90 € 
(Im Grundpreis ist eine erste Wegstrecke bis 50,00 m bzw. 
eine erste Wartezeit bis 12,00 Sekunden enthalten). 
 
 
1. Grundpreis                                                          4,00 € 
(Im Grundpreis ist eine erste Wegstrecke bis 47,62 m bzw. 
eine erste Wartezeit bis 12,00 Sekunden enthalten). 
 
Erhöhung 
Anpassung 
 
 
 
2.  Kilometerpreise 
 
2.  Kilometerpreise 
 
 
2.1 Stufe 1 (bis 7 km gefahrene Wegstrecke): 
Das Entgelt für die gefahrene Wegstrecke innerhalb des 
Pflichtfahrgebietes beträgt je Kilometer                           2,00 € 
(Schaltung nach 50,00 m = 0,10 EUR).  
 
 
2.1 Stufe 1 (bis 7 km gefahrene Wegstrecke): 
Das Entgelt für die gefahrene Wegstrecke innerhalb des 
Pflichtfahrgebietes beträgt je Kilometer                           2,10 € 
(Schaltung nach 47,62 m = 0,10 EUR). 
 
 
 
Erhöhung 
Anpassung 
 
2.2 Stufe 2 (ab dem 8. km gefahrene Wegstrecke) 
Das Entgelt für die gefahrene Wegstrecke innerhalb des 
Pflichtfahrgebietes beträgt  
je Kilometer                                                                      1,80 € 
(Schaltung nach je 55,56 m = 0,10 EUR). 
 
 
2.2 Stufe 2 (ab dem 8. km gefahrene Wegstrecke) 
Das Entgelt für die gefahrene Wegstrecke innerhalb des 
Pflichtfahrgebietes beträgt  
je Kilometer                                                                      1,90 € 
(Schaltung nach je 52,63 m = 0,10 EUR). 
 
 
 
 
 
Erhöhung 
Anpassung

3. Wartezeitpreis  
je Minute                                                                          0,50 € 
(Schaltung je 12,00 Sekunden = 0,10 EUR). 
 
Die Berechnung erfolgt durch den Fahrpreisanzeiger. Der 
Taxifahrer/Die Taxifahrerin ist nicht verpflichtet, länger als 15 
Minuten zu warten. 
 
 
3. Wartezeitpreis  
je Minute                                                                          0,50 € 
(Schaltung je 12,00 Sekunden = 0,10 EUR). 
 
Die Berechnung erfolgt durch den Fahrpreisanzeiger. Der 
Taxifahrer/Die Taxifahrerin ist nicht verpflichtet, länger als 15 
Minuten zu warten. 
 
 
 
Keine 
Änderung 
 
4.  Erhöhter Grundpreis /Zuschlag 
 
4.1 Fahrten mit Großraumtaxen (Personenkraftwagen, die 
nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr 
als 5 Personen einschließlich Fahrzeugführer/ 
Fahrzeugführerin zugelassen und geeignet sind und in einem 
abgeteilten Laderaum wenigstens 50 kg Gepäck mitführen 
können).Bei Bestellung von Großraumtaxen oder bei der 
Beförderung von mehr als 4 Fahrgästen erhöht sich   
der Grundpreis um                                                           6,00 €. 
 
4.  Erhöhter Grundpreis  
 
Fahrten mit Großraumtaxen (Personenkraftwagen, die nach 
ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als 5 
Personen einschließlich Fahrzeugführer/ Fahrzeugführerin 
zugelassen und geeignet sind und in einem abgeteilten 
Laderaum wenigstens 50 kg Gepäck mitführen können).Bei 
Bestellung von Großraumtaxen oder bei der Beförderung von 
mehr als 4 Fahrgästen erhöht sich   
der Grundpreis um                                                          6,00 €. 
 
 
Keine 
Änderung

Anlage 1a Tarifaufkleber 2021 zu § 5 Abs.2

1552 Zeichen

Beschlussvorlage
Rechtsverordnung
Kölner Taxitarif 
 
Anlage 1a zu
§ 5 Abs.  2 RVO  
 -Kölner Taxitarif- ab 01.09.2021
K Ö L N E R    T A X I T A R I F
Der vollständige Taxitarif wird in diesem Taxi mitgeführt und kann auf Verlangen vorgelegt werden.
 Grundpreis                  4,00 EUR  Basic charge 4,00 EUR
 Stufe-1  (bis 7 km)        Fare-1  (till 7 km)        
 pro km 2,10 EUR  per km 2,10 EUR
 Stufe-2  (ab dem 8. km)          Fare-2  (from 8 km on)     
 pro km 1,90 EUR  per km 1,90 EUR
 Wartezeit (pro Minute)      0,50 EUR  Waiting time (per minute) 0,50 EUR
Bestellen eines Großraumtaxis oder Befördern Order a taxi-van by phone or transport of more
von mehr als 4 Personen (Zuschlag) 6,00 EUR  than 4 passengers (Additional Charge)  6,00 EUR
     Pflichtfahrgebiet:   Köln, Bonn, Düsseldorf, Leverkusen, Solingen, Rhein-Kreis Neuss, Rhein-Erft-Kreis, 
      Rheinisch-Bergischer Kreis, die Gemeinden Monheim, Langenfeld, Hilden, Haan, Erkrath und Mettmann
      des Kreises Mettmann, Euskirchen, Zülpich und Weilerswist des Kreises Euskirchen, Rhein-Sieg-Kreis 
      ausgenommen die Gemeinden Windeck, Eitorf und Ruppichteroth.  
     Der Taxitarif gilt innerhalb des Pflichtfahrgebiets.
     Es ist nur der Betrag zu zahlen, der auf dem Taxameter angezeigt wird.
Breite des Tarifauszugs: 155 mm Farbe der Schrift:  schwarz
Höhe des Tarifauszugs: 95 mm Farbe des Untergrundes: gelb
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Taxitarif in der Fassung vom <Datum>                                               
Rechtsverordnung
Kölner Taxitarif

Anlage 2b Synopse 2021-2022

3487 Zeichen

Synopse RVO 2021/2022              Anlage 2b 
Fassung vom 01.09.2021 
 
Fassung Neu/ ab 01.09.2022 Bemerkung 
§ 2 Beförderungstarif 
 
(3) Die Beförderungsentgelte für Pflichtfahrten sind wie folgt 
festgesetzt: 
 
§ 2 Beförderungstarif 
 
(3) Die Beförderungsentgelte für Pflichtfahrten sind wie folgt 
festgesetzt: 
 
Keine 
Änderung 
 
1. Grundpreis                                                          4,00 € 
(Im Grundpreis ist eine erste Wegstrecke bis 47,62 m bzw. 
eine erste Wartezeit bis 12,00 Sekunden enthalten). 
 
 
1. Grundpreis                                                          4,20 € 
(Im Grundpreis ist eine erste Wegstrecke bis 45,45 m bzw. 
eine erste Wartezeit bis 12,00 Sekunden enthalten). 
 
Erhöhung 
Anpassung 
 
 
 
2.  Kilometerpreise 
 
2.  Kilometerpreise 
 
 
2.1 Stufe 1 (bis 7 km gefahrene Wegstrecke): 
Das Entgelt für die gefahrene Wegstrecke innerhalb des 
Pflichtfahrgebietes beträgt je Kilometer                           2,10 € 
(Schaltung nach 47,62 m = 0,10 EUR).  
 
 
2.1 Stufe 1 (bis 7 km gefahrene Wegstrecke): 
Das Entgelt für die gefahrene Wegstrecke innerhalb des 
Pflichtfahrgebietes beträgt je Kilometer                           2,20 € 
(Schaltung nach 45,45 m = 0,10 EUR). 
 
 
 
Erhöhung 
Anpassung 
 
2.2 Stufe 2 (ab dem 8. km gefahrene Wegstrecke) 
Das Entgelt für die gefahrene Wegstrecke innerhalb des 
Pflichtfahrgebietes beträgt  
je Kilometer                                                                      1,90 € 
(Schaltung nach je 52,63 m = 0,10 EUR). 
 
 
2.2 Stufe 2 (ab dem 8. km gefahrene Wegstrecke) 
Das Entgelt für die gefahrene Wegstrecke innerhalb des 
Pflichtfahrgebietes beträgt  
je Kilometer                                                                      2,00 € 
(Schaltung nach je 50,00 m = 0,10 EUR). 
 
 
 
 
 
Erhöhung 
Anpassung

3. Wartezeitpreis  
je Minute                                                                          0,50 € 
(Schaltung je 12,00 Sekunden = 0,10 EUR). 
 
Die Berechnung erfolgt durch den Fahrpreisanzeiger. Der 
Taxifahrer/Die Taxifahrerin ist nicht verpflichtet, länger als 15 
Minuten zu warten. 
 
 
3. Wartezeitpreis  
je Minute                                                                          0,50 € 
(Schaltung je 12,00 Sekunden = 0,10 EUR). 
 
Die Berechnung erfolgt durch den Fahrpreisanzeiger. Der 
Taxifahrer/Die Taxifahrerin ist nicht verpflichtet, länger als 15 
Minuten zu warten. 
 
 
 
Keine 
Änderung 
 
4.  Erhöhter Grundpreis /Zuschlag 
 
4.1 Fahrten mit Großraumtaxen (Personenkraftwagen, die 
nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr 
als 5 Personen einschließlich Fahrzeugführer/ 
Fahrzeugführerin zugelassen und geeignet sind und in einem 
abgeteilten Laderaum wenigstens 50 kg Gepäck mitführen 
können).Bei Bestellung von Großraumtaxen oder bei der 
Beförderung von mehr als 4 Fahrgästen erhöht sich   
der Grundpreis um                                                           6,00 €. 
 
4.  Erhöhter Grundpreis  
 
Fahrten mit Großraumtaxen (Personenkraftwagen, die nach 
ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als 5 
Personen einschließlich Fahrzeugführer/ Fahrzeugführerin 
zugelassen und geeignet sind und in einem abgeteilten 
Laderaum wenigstens 50 kg Gepäck mitführen können).Bei 
Bestellung von Großraumtaxen oder bei der Beförderung von 
mehr als 4 Fahrgästen erhöht sich   
der Grundpreis um                                                          6,00 €. 
 
 
Keine 
Änderung

Anlage 5a Fahrpreisbeispiele Vergleichsstrecken

1098 Zeichen

Anlage 5a
2018 Strecke     Wartezeit Grundtarif Km- Preis Wartepreis Fahrpreis 
2 km 1,5 Min 3,90 €        4,00 €        0,80 €       8,70 €        
4 km 2,5 Min 3,90 €        8,00 €        1,30 €       13,20 €      
7 km 4,0 Min 3,90 €        14,00 €      2,00 €       19,90 €      
10 km 6,0 Min 3,90 €        19,40 €      3,00 €       26,30 €      
20 km 10,0 Min 3,90 €        37,40 €      5,00 €       46,30 €      
2021 Strecke  Wartezeit Grundtarif Km-Preis Wartepreis Fahrpreis 
Differenz  
2018-2021   
€
Differenz 
2018-2021     
%
2 km 1,5 Min 4,00 €        4,20 €        0,80 €       9,00 €        0,30 €         3,4%
4 km 2,5 Min 4,00 €        8,40 €        1,30 €       13,70 €      0,50 €         3,8%
7 km 4,0 Min 4,00 €        14,70 €      2,00 €       20,70 €      0,80 €         4,0%
10 km 6 Min 4,00 €        20,40 €      3,00 €       27,40 €      1,10 €         4,2%
20 km 10 Min 4,00 €        39,40 €      5,00 €       48,40 €      2,10 €         4,5%
2018 19,90 €
2021 20,70 €Durchschnittlicher Fahrpreis TARIFERHÖHUNG
4,0 %
     Vergleichsstrecken inklusive Wartezeiten 2018

Anlage 1 Änderungs VO Tarif 2021

5113 Zeichen

Beschlussvorlage 
Rechtsverordnung 
Kölner Taxitarif  
Rechtsverordnung 
-Kölner Taxitarif-  
Anlage 1 
6. Verordnung zur Änderung der Rechtsverordnung  
über die Beförderungsentgelte für den Verkehr  
mit den in der Stadt Köln zugelassenen Taxen 
 - Kölner Taxitarif -  
vom _____________ 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom ____________aufgrund des § 51 
Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes vom 8.8.1990 (BGBl. I S. 1690) und des 
§ 4 Nr. 2 der Verordnung über die Zuständigkeiten auf den Gebieten des öffentlichen 
Straßenpersonenverkehrs und Eisenbahnwesens vom 25.06.2015 (GV. NRW. 2015 
S. 504), jeweils in der bei Erlass dieser Verordnung geltenden Fassung, diese 
Änderungsverordnung zum Kölner Taxitarif erlassen: 
 
 
Artikel 1 
 
Die Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit den in der 
Stadt Köln zugelassenen Taxen - Kölner Taxitarif – vom 11.07.2005 (Amtsblatt der 
Stadt Köln vom 20.07.2005, Seite 417 ff.), zuletzt geändert mit der 5. Änderungs-
verordnung vom 29.11.2018 (Amtsblatt der Stadt Köln vom 12.12.2018, Seite 559 
ff.), wird wie folgt geändert: 
 
Änderung zum 01.09.2021 
 
1.  § 2 Abs. 3 des Kölner Taxitarifs wird neu gefasst: 
 
(3) Die Beförderungsentgelte für Pflichtfahrten sind wie folgt festgesetzt: 
 
1. Grundpreis  4,00 € 
(Im Grundpreis ist eine erste Wegstrecke bis 47,62 m 
bzw. eine erste Wartezeit bis 12,00 Sekunden enthalten). 
 
 
2.   Kilometerpreise 
 
2.1  Stufe-1 (bis 7 km gefahrene Wegstrecke): 
 
Das Entgelt für die gefahrene Wegstrecke innerhalb des  
Pflichtfahrgebietes beträgt je Kilometer     2,10 € 
(Schaltung nach 47,62 m = 0,10 €).    
 
 
2.2   Stufe-2 (ab dem 8. km gefahrene Wegstrecke): 
 
Das Entgelt für die gefahrene Wegstrecke innerhalb des  
Pflichtfahrgebietes beträgt je Kilometer     1,90 € 
(Schaltung nach 52,63 m = 0,10 €).

Beschlussvorlage 
Rechtsverordnung 
Kölner Taxitarif  
Rechtsverordnung 
-Kölner Taxitarif-  
 
 
 
 
3. Wartezeitpreis     je Minute    0,50 € 
(Schaltung je 12,00 Sekunden = 0,10 €). 
 
Die Berechnung erfolgt durch den Fahrpreisanzeiger.  
Der Taxifahrer/Die Taxifahrerin ist nicht verpflichtet,  
länger als 15 Minuten zu warten. 
 
 
4.  Erhöhter Grundpreis 
 
Fahrten mit Großraumtaxen (Personenkraftwagen, die  
nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von 
mehr als 5 Personen einschließlich Fahrzeugführer/ 
Fahrzeugführerin zugelassen und geeignet sind und in  
einem abgeteilten Laderaum wenigstens 50 kg Gepäck  
mitführen können). 
Bei Bestellung von Großraumtaxen oder bei der 
Beförderung von mehr als 4 Fahrgästen erhöht  
sich der Grundpreis um       6,00 € 
 
 
2. Die Anlage 1 zu § 5 Abs. 2 des Kölner Taxitarifs (Tarifauszug) wird durch 
die als Anlage 1a zu dieser Änderungsverordnung beigefügte Fassung  
           ersetzt. 
 
 
Änderung zum 01.09.2022 
 
 
1.  § 2 Abs. 3 des Kölner Taxitarifs wird neu gefasst: 
 
(3) Die Beförderungsentgelte für Pflichtfahrten sind wie folgt festgesetzt: 
 
1. Grundpreis  4,20 € 
(Im Grundpreis ist eine erste Wegstrecke bis 45,45 m 
bzw. eine erste Wartezeit bis 12,00 Sekunden enthalten). 
 
 
2.   Kilometerpreise 
 
2.1  Stufe-1 (bis 7 km gefahrene Wegstrecke): 
 
Das Entgelt für die gefahrene Wegstrecke innerhalb des  
Pflichtfahrgebietes beträgt je Kilometer     2,20 € 
(Schaltung nach 45,45 m = 0,10 €).

Beschlussvorlage 
Rechtsverordnung 
Kölner Taxitarif  
Rechtsverordnung 
-Kölner Taxitarif-  
 
2.2   Stufe-2 (ab dem 8. km gefahrene Wegstrecke): 
 
Das Entgelt für die gefahrene Wegstrecke innerhalb des  
Pflichtfahrgebietes beträgt je Kilometer     2,00 € 
(Schaltung nach 50 m = 0,10 €).   
 
 
3. Wartezeitpreis     je Minute    0,50 € 
(Schaltung je 12,00 Sekunden = 0,10 €). 
 
Die Berechnung erfolgt durch den Fahrpreisanzeiger.  
Der Taxifahrer/Die Taxifahrerin ist nicht verpflichtet,  
länger als 15 Minuten zu warten. 
 
 
4.  Erhöhter Grundpreis 
 
Fahrten mit Großraumtaxen (Personenkraftwagen, die  
nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von 
mehr als 5 Personen einschließlich Fahrzeugführer/ 
Fahrzeugführerin zugelassen und geeignet sind und in  
einem abgeteilten Laderaum wenigstens 50 kg Gepäck  
mitführen können). 
Bei Bestellung von Großraumtaxen oder bei der 
Beförderung von mehr als 4 Fahrgästen erhöht  
sich der Grundpreis um       6,00 € 
 
 
2. Die Anlage 1 zu § 5 Abs. 2 des Kölner Taxitarifs (Tarifauszug) wird  
  durch die als Anlage 1b zu dieser Änderungsverordnung  
  beigefügte Fassung ersetzt. 
 
 
Artikel 2 
 
In-Kraft-Treten/ Übergangsregelung 
 
(1) Diese Änderungsverordnung tritt vier Wochen nach ihrer Bekanntmachung im 
Amtsblatt der Stadt Köln in Kraft. 
 
(2) Ist ein Fahrpreisanzeiger bei In-Kraft-Treten dieser Änderungsverordnung noch 
nicht auf die neuen Beförderungsentgelte umgestellt, sind bis zur Umstellung des 
Fahrpreisanzeigers § 2 Abs. 3 (Beförderungsentgelte) und die Anlage 1 zu § 5 
Abs.2 des bis dahin gültigen Kölner Taxitarifs weiter anzuwenden, längstens 
jedoch bis zum Ablauf von vier Wochen nach In-Kraft-Treten dieser 
Änderungsverordnung gemäß Absatz 1. 
 
Stadt Köln 
Die Oberbürgermeisterin

Anlage 4a Fahrpreisbeispiele

730 Zeichen

Beschlussvorlage
Rechtsverordnung
Kölner Taxitarif 
Anlage 4a
Preisstufe Grundpreis Km-Preis Wartezeit
Grundtarif      
+ bis 7 km 3,90 €         2,00 €        0,10 €        50,00 m 0,50 €        0,10 €         12,00 Sek.
 ab 8. km 1,80 €        0,10 €        55,56 m 0,50 €        0,10 €         12,00 Sek.
T A X I
Preisstufe Grundpreis Km-Preis Wartezeit
Grundtarif 
+ bis 7 km 4,00 €         2,10 €        0,10 €        47,62 m 0,50 €        0,10 €         12,00 Sek.
ab 8. km 1,90 €        0,10 €        52,63 m 0,50 €        0,10 €         12,00 Sek.
 
T a x i t a r i f / 2 0 18
T a x i t a r i f / 2021 (September)
Schaltwert/ je Sek.Schaltwert/ je m.
Schaltwert/ je SekSchaltwert/ je m.
Rechtsverordnung
-Kölner Taxitarif-

Anlage 4b Fahrpreisbeispiele

650 Zeichen

Anlage 4b
Preisstufe Grundpreis Km-Preis Wartezeit
Grundtarif      
+ bis 7 km 4,00 €         2,10 €        0,10 €        47,62 m 0,50 €        0,10 €         12,00 Sek.
 ab 8. km 1,90 €        0,10 €        52,63 m 0,50 €        0,10 €         12,00 Sek.
T A X I
Preisstufe Grundpreis Km-Preis Wartezeit
Grundtarif 
+ bis 7 km 4,20 €         2,20 €        0,10 €        45,45 m 0,50 €        0,10 €         12,00 Sek.
ab 8. km 2,00 €        0,10 €        50,00 m 0,50 €        0,10 €         12,00 Sek.
T a x i t a r i f 2021 (September)
Schaltwert/ je m. Schaltwert/ je Sek
T a x i t a r i f / 2022 (September)
Schaltwert/ je m. Schaltwert/ je Sek.

Beschlussvorlage Rat

17432 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/32/322/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0539/2021 
Freigabedatum 
29.03.2021  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Änderungsverordnung zum Kölner Taxitarif 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt die Änderung der Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte für die in der 
Stadt Köln zugelassenen Taxis -Kölner Taxitarif- gemäß Anlage 1. 
 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 26.04.2021 
Rat 06.05.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Mit der Beschlussvorlage sollen die Beförderungsentgelte für den Taxiverkehr in Köln neu festgesetzt 
werden. Der aktuelle Taxitarif wurde am 22.11.2018 durch den Rat der Stadt Köln beschlossen und 
ist seit dem 29.11.2018 gültig.  
Die Kölner Taxi Vermittlung „Taxi 17“ hat am 29.07.2020 eine Erhöhung des Taxitarifs beantragt und 
diesen im Wesentlichen mit steigenden Kosten, insbesondere den bevorstehenden Erhöhungen des 
Mindestlohnes zum 01.01.2021, 01.07.2021, 01.01.2022 und 01.07.2022, begründet. 
Das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrheinwestfalen bat in einem Schreiben vom 22.04.2020 
insbesondere aufgrund der Entwicklung des Mindestlohnes um Überprüfung und Anpassung der Ta-
xitarife, damit die Funktionsfähigkeit und der Fortbestand des Taxengewerbes sichergestellt werden 
kann.  
Die Taxitarife werden von der Stadt Köln als Genehmigungsbehörde durch Rechtsverordnung ver-
bindlich festgelegt. Nach § 39 Abs. 2 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) ist zu überprüfen, 
ob der Taxitarif unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage der Taxiunternehmungen noch an-
gemessen ist. 
Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie sind die Umsätze in der Taxibranche massiv eingebrochen. 
Um einen ordnungsgemäßen Ablauf zu gewährleistet, bat das Eichamt Köln darum, den neuen Tarif 
nach den Sommerferien 2021 zu terminieren.  
Die Verwaltung schlägt nach differenzierter Überprüfung und Bewertung des Erhöhungsantrags vor, 
den Tarif wie folgt moderat in zwei Stufen zum 01.09.2021 und 01.09.2022 anzupassen: 
Tarifanpassung zum 01.09.2021 
Tarifstufen Tarif 2018 Antrag  
Taxi 17 
+ % Vorschlag 
Verwaltung 
+ % 
Grundpreis 3,90 € 4,10 € 5,1 % 4,00 € 2,6 % 
Km Preis bis 7 km 2,00 € 2,20 € 10 % 2,10 € 5 % 
Km Preis ab 8. km* 1,80 € 2,00 € 11,1 % 1,90 € 5,6 % 
Fahrpreis 7 Km /4 min. 
Wartezeit (Durch-
schnittsstrecke) 
 
19,90 € 
 
21,50 € 
 
8 % 
 
20,70 € 
 
4 % 
 
Tarifanpassung zum 01.09.2022 
Tarifstufen Tarif 2021 Antrag  
Taxi 17 
+ % Vorschlag 
Verwaltung 
+ % 
Grundpreis 4,00 € 4,30 € 7,5 % 4,20 € 5 %

3 
Km Preis bis 7 km 2,10 € 2,40 € 14,3% 2,20 € 4,8 % 
Km Preis ab 8. km* 1,90 € 2,20 € 15,8 % 2,00 € 5,3% 
Fahrpreis 7 Km /4 min. 
Wartezeit (Durch-
schnittsstrecke) 
 
20,70 € 
 
23,10 € 
 
11,6 % 
 
21,60 € 
 
4,3 % 
 
Die Wartezeitgebühren (0,50 € pro Minute) sowie der erhöhte Grundpreis für Großraumtaxis (6,00 €) 
sollen unverändert bleiben. 
Damit steigt ab dem 01.09.2021 der Fahrpreis auf der Durchschnittsstrecke (7 Km. + Wartezeiten 4 
min.) um 0,80 € von 19,90 € auf 20,70 € und ab dem 01.09.2022 um 0,90 € von 20,70 € auf 21,60 €.  
 
Die Erhöhung zum aktuellen Tarif 2018 beträgt ab dem 01.09.2021 4 Prozent und ab dem 01.09.2022 
weitere 4,3 Prozent.  
 
1. Antrag der Kölner Taxi Vermittlung GmbH Co.KG (Taxi 17) 
Mit Schreiben vom 29.07.2020 hat der Vorstand der Kölner Taxi Vermittlung GmbH & Co.KG  
(Taxi 17) die Änderung und Erhöhung des Taxitarifs beantragt.  
Begründet wird der Antrag mit der Erhöhung des Mindestlohns ab dem 01.01.2021 in vier Stufen 
(01.01.2021 auf 9,50 €, 01.07.2021 auf 9,60 €, 01.01.2022 auf 9,82 € und am 01.07.2022 auf  
10,45 €). 
Entsprechend den Steigerungen zum gesetzlichen Mindestlohn sollte ebenfalls in vier Schritten zu 
den jeweiligen Terminen der Tarif um 10 Cent je Kilometer, 10 Cent im Grundpreis und 25 Cent für 
den Großraumtarif angehoben werden. Dies entspräche einer Erhöhung von insgesamt ca. 16%. 
 
2.  Anhörverfahren nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) 
 
2.1  Anzuhörende Stellen 
Im Rahmen des Verfahrens zur Änderung der Taxitarifordnung sind die örtliche Industrie- und Han-
delskammer (IHK Köln), der Verkehrsverband für das Taxi- und Mietwagengewerbe (hier: Fachverei-
nigung Personenverkehr Nordrhein Taxi-Mietwagen e.V.), die zuständige Fachgewerkschaft (hier: 
Ver.di) sowie die für die Gewerbeaufsicht zuständige Landesbehörde (hier: Bezirksregierung Köln) 
anzuhören.  
Darüber hinaus wurde auch die Taxi Ruf Köln e.G. als weitere in Köln tätige Taxizentrale mit ca. 800 
Unternehmern beteiligt.  
Die wesentlichen Inhalte der eingegangen Stellungnahmen sind nachfolgend ausgeführt. Die Bezirks-
regierung Köln sowie Ver.di haben auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet. 
 
2.2  Stellungnahme der IHK Köln 
Die IHK Köln hält es für erforderlich, den Taxitarif insbesondere an die durch den Mindestlohn gestie-
genen Kosten und die allgemeine Preisentwicklung anzupassen.  
Die Erhöhung des Tarifs sei insgesamt notwendig, um die Wirtschaftlichkeit der Taxiunternehmungen 
nachhaltig zu gewährleisten. Sie schlägt eine jährliche Anpassung vor, die die Steigerung des Min-
destlohnes für das gesamte kommende Jahr berücksichtigt. Dies wäre für die Kundschaft verlässli-
cher und reduziere Kosten für die Unternehmungen. Eine Erhöhung des Großraumtarifs lasse sich 
mit dem Mindestlohn nicht begründen. 
 
2.3  Stellungnahme der Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein

4 
Die Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein Taxi-Mietwagen e.V., verweist ebenfalls auf die 
bevorstehende Mindestlohnerhöhung. Die Personalkosten beliefen sich auf rund 60 % der Gesamt-
kosten eines Taxiunternehmens.  
Als weitere Kostenfaktoren wurde die vom Gesetzgeber beschlossene Bepreisung von CO2-
Emissionen ab Anfang 2021 einbezogen, die den Preis für einen Liter Diesel bis Anfang 2022 mit 
weiteren 8 Cent Abgaben belasten würden. 
Die beantragte Erhöhung wird daher für dringlich gehalten, damit die Unternehmen den Geschäftsbe-
trieb weiterführen könnten. 
Vorschlag -Steigerung: 
 
4,40  € Grundpreis 
2,40 €  bis 7 Km 
2,20 € ab 8 km 
7,00 € Großraum  
34,00 € Wartezeit 
 
2.4  Stellungnahme von Taxi-Ruf Köln e.G. 
Die Geschäftsführung der Taxi-Ruf Köln e.G. unterstützt die Forderung nach einer zeitnahen Anpas-
sung. Die allgemeinen Kostensteigerungen, insbesondere im Zusammenhang mit den Mindestlohn-
erhöhungen und ansteigenden Kraftstoffpreisen, machen eine Tariferhöhung erforderlich, auch wenn 
in Zeiten einer Pandemie die Gefahr besteht, dass die Umsätze noch stärken sinken könnten. Auf-
grund der grassierenden Pandemie wäre das allgemeine Fahrgastaufkommen um mehr als 70 % 
gesunken. Sie regt die Wiedereinführung eines Nachttarifes an, um der angespannte Personalsituati-
on zu Nachtzeiten entgegen zu wirken. Dieser solle auch an Sonn- und Feiertagen gelten. Ferner 
wird die Anhebung des Großraumzuschlages auf 7 Euro angeregt. Um finanzielle Belastungen für die 
Unternehmungen zu verhindern möge der Tarif zum 01.03.2021 in Kraft treten und im Sommer 2021 
sei zu prüfen, ob eine weitere Anpassung in 2022 erforderlich wäre. 
Vorschlag Steigerung: 
 
   Tag   Nacht 
 
Grundpreis  4 €     4,00 € 
bis 5 km 2,00 €   2,20 € 
ab 5 km 1,90 €   2,10 € 
Großraum 7,00 €   7,00 € 
Wartezeit: 30 €   36,00 € 
 
 
3.  Betriebskosten- und Fahrpreisentwicklung 2017/2018  zu 2020/2021 bzw. 2020/2022  
           (Anlage 3a und 3b) 
 
3.1  Betriebskostenentwicklung 
In Anlage 3a ist die Kostenentwicklung seit der letzten Tarifüberprüfung durch die Verwaltung Ende 
2018 dargestellt. Daraus ergibt sich der zur Deckung der gestiegenen Kosten erforderliche Fahrpreis 
pro Kilometer und für die Referenzstrecke (7 Km + 4 min. Wartezeiten). Die Anhebung des gesetzli-
chen Mindestlohns ab 01.01.2021 auf 10,54 € (inkl. anteilige Zuschläge) wurde eingerechnet, um den 
Tarif auch über den 01.07.2021 hinaus betriebswirtschaftlich angemessen zu gestalten.  
In der Anlage 3b ist die Kostenentwicklung unter Berücksichtigung der Mindestlohnerhöhung zum 
01.07.2022 dargestellt 
 
Die Gesamtkostensteigerung von rund 2.900 € (+4 %) seit 2018 ergibt sich im Wesentlichen durch 
die Erhöhung der jährlichen Personalkosten um rund 1.644 € (+4,5 %) infolge der Mindestlohnerhö-

5 
hungen vom 01.01.2021 bzw. 01.07.2021 (von 9,35 € auf 9,50 € bzw. 9,60 € ohne Zuschläge für 
Nacht- Sonn- und Feiertage). 
 
Infolge der Mindestlohnerhöhung zum 01.01.2022 und 01.07.2022 (auf 9,82 € bzw. 10,45 € ohne Zu-
schläge) steigen die Gesamtkosten im Vergleich zu 2018 um rund 6.582 € (+9%). Diese ergeben sich 
im Wesentlichen aus der Erhöhung der jährlichen Personalkosten um 5.051 € (+13.7%). 
Leicht angestiegen sind auch die fixen Kosten für die Fahrzeuge (Neubeschaffung/ Abschreibung). 
Die allgemeinen Verwaltungskosten (u.a. Bürokosten, Buchführung/Steuerberater und Beiträge) sind 
leicht gesunken.  
 
Bei den variablen Kosten wurde die 2021 eingeführte CO2-(Kohledioxid)-Bepreisung einberechnet, 
sodass mit höhere Treibstoffkosten von ca. 528 € /Jahr (+11,7 %) kalkuliert worden ist. Die Treibstoff-
kosten als variabler Kostenbestandteil haben allerdings nur einen Anteil von ca. 6,7 % an den Ge-
samtkosten eines Taxis und sind damit keine maßgebliche Größe für eine Tarifanpassung. 
Maßgeblicher Kostenfaktor für die Tarifkalkulation sind aber die Personalkosten, die zum 01.07.2021 
rund 50,5 % und zum 01.07.2022 rund 52,5 % der Gesamtkosten eines Taxisbetriebs ausmachen.  
Da im Taxigewerbe eine Betriebspflicht über 24 Stunden sowie an Sonn- und Feiertagen besteht, 
wurde nach § 6 Abs.5 Arbeitszeitgesetz für die Zeit von 23.00 Uhr bis 06.00 Uhr ein Nachtzuschlag 
von 25 % eingerechnet. Der Mindestlohn erhöht sich damit in der zuschlagpflichtigen Zeit. Darüber 
hinaus sind auch an Sonn- und Feiertagen ebenfalls entsprechende Zuschläge üblich.  
Unter Berücksichtigung der zuschlagfreien und zuschlagpflichtigen Arbeitszeiten ergibt sich ein 
durchschnittlicher Stundensatz zum 01.07.2021 von 10,54 € bzw. zum 01.07.2022 von 11,48 € der 
als Mindestlohn berücksichtigt wurde. Bei der im Taxigewerbe üblichen Wochenarbeitszeit von 48 
Stunden zuzüglich Lohnnebenkosten (25%) sowie einem Personalkostenfaktor von 1,17 (für Urlaub, 
Krankheit, Fehlzeiten) ergeben sich damit Personalkosten von rund 38.486 € zum 01.07.2021 bzw. 
41.893 € zum 01.07.2022 im Jahr.  
Für selbst fahrende Unternehmer*innen sind damit ebenfalls eigene Personalkosten in gleicher (Min-
destlohn-) Höhe berücksichtigt. Dazu kommt noch ein üblicher kalkulatorischer Unternehmerlohn von 
8 % der Selbstkosten bzw. 5.637 € zum 01.07.2021 und 5.909 € zum 01.07.2022 im Jahr.  
Die Kostenrechnung und Fahrpreiskalkulation ist unabhängig davon zu sehen, ob im Taxibetrieb 
Fahrpersonal beschäftigt wird oder die Unternehmer*in selbst fährt. 
 
3.2  Leistungsdaten und erforderlicher Fahrpreis  
Ein Durchschnittstaxi in Köln (Ein-Schicht) legt im Jahr ca. 55.000 km zurück, davon rund je die Hälfte 
(ca. 27.500 km) mit Fahrgästen bzw. leer (Rückfahrt und ggfls. Abholen der Kundschaft). 
Aufgrund der Kostenentwicklung gemäß Anlage 3a steigt der zur Kostendeckung erforderliche Km- 
Preis je „Besetzt- Km“ zum 01.09.2021 von 2,66 € auf 2,77 € (ohne MwSt.) und gemäß Anlage 3b 
zum 01.09.2022 von 2,77 € auf 2,90 €.  
Der Fahrpreis einer Durchschnittsfahrt von 7 km muss daher auf rechnerisch 20,75 €  bzw. tariftech-
nisch (ab-)gerundet auf 20,70 € (incl. 7 % MwSt.) (Stand 01.09.2021) angehoben werden.  
Zum 01.09.2022 muss der Fahrpreis auf rechnerisch 21,72 € bzw. tariftechnisch (ab-)gerundet auf 
21,60 € angehoben werden.  
 
3.3  Fahrpreisentwicklung im ÖPNV  
Im Vergleichszeitraum sind die Fahrpreise im Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) am 01.01.2019 um 
3,5 % und am 01.01.2020 um 2,5% gestiegen. Ab dem 01.01.2021 sind die Fahrpreise um weitere 
2,5 % gestiegen (VRS Presseinfo vom 12.07.2019: „Hohe Kostensteigerungen bei Personal, Treib-
stoff und Material machen die Tariferhöhung unumgänglich“) 
. 
Die Gesamterhöhung im Vergleichszeitraum (Basis 2018= 100%) beträgt 8,5 Prozent.

6 
 
4.  Tarifvorschlag der Verwaltung 
 
4.1  Rechtliche Anforderungen  
Nach § 39 Abs. 2 PBefG hat die Genehmigungsbehörde die Beförderungsentgelte insbesondere da-
raufhin zu überprüfen, ob sie unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage der Unternehmungen 
angemessen sind und Investitionen in die technische Entwicklung ermöglichen.  
Taxiunternehmungen werden nicht subventioniert und unterliegen damit den allgemeinen unterneh-
merischen Risiken. Gleichzeitig werden betriebswirtschaftlichen Entscheidungen insbesondere durch 
die gesetzliche Betriebs-, Beförderungs- und Tarifpflicht Grenzen gesetzt. 
Die Genehmigungsbehörde hat daher mit dem Taxitarif eine ausreichende Renditeerwartung sicher-
zustellen, um die Taxiunternehmungen in die Lage zu versetzen, ihrem gesetzlichen Beförderungs-
auftrag ordnungsgemäß nachzukommen und die Sicherheit der zu befördernden Kundschaft zu ge-
währleisten.  
Es sind daher zumindest kostendeckende Erlöse unter Berücksichtigung einer angemessenen Ge-
winnspanne (Unternehmerlohn) erforderlich. Die Prüfung ist dabei auf die betriebswirtschaftliche Lage 
zu beschränken; eine behördliche Überregulierung bei den Fahrpreisen kann die Unternehmungen in 
ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährden.  
Mit der Beschlussvorlage soll der Kölner Taxitarif an die Kostenentwicklung angepasst werden, um 
für die Unternehmungen auch weiterhin eine auskömmliche Rendite sicherzustellen und diese insbe-
sondere auch in die Lage zu versetzen, den Fahrer*innen den gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen.  
Aufgrund der höher ausfallenden Mindestlohnerhöhungen zum 01.01.2022 und 01.07.2022 wurde 
erstmalig eine Tarifanpassung in zwei Stufen als erforderlich angesehen. 
Um einen ordnungsgemäßen Ablauf zu gewährleistet, bat das Eichamt Köln darum, den neuen Tarif 
nach den Sommerferien 2021 zu terminieren. Durch die Corona Situation sei aktuell die Taxieichung 
schon stark eingeschränkt. 
 
 
4.2  Angehobene/ geänderte Tarife (Anlage 4a und 4b) 
Zur Kostendeckung ist es erforderlich, den Taxitarif so zu erhöhen, dass bei der durchschnittlichen 
Fahrtstrecke/Referenzstrecke ein Fahrpreis von 20,70 € bzw. ab 01.09.2022 in Höhe von 21,60 € 
erzielt wird €(vgl. 3.2). 
Mit der Anhebung des Grundtarifs zum 01.09.2021 um 0,10 € auf 4,00 € bzw. 0,20 € ab dem 
01.09.2022 auf 4,20 € und der Kilometerpreise um jeweils 0,10 € auf 2,10 € / 2,20 € ab 01.09.2022 
(bis einschließlich 7 km) bzw. auf 1,90 € /2,00 € ab dem 01.09.2022 (ab dem 8. Kilometer) kann die 
Kostenentwicklung aufgefangen werden. 
Die von der Taxiruf Köln e.G. vorgeschlagene Wiedereinführung des Nachttarifes wird nicht befürwor-
tet. Seit der Tarifanpassung im Jahr 2015 gelten einheitliche Kilometerpreise auch bei Nacht und an 
Sonn- und Feiertagen. Erhöhte Mindestlohnkosten durch Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge (25 
%) für das Fahrpersonal wurden daher anteilig in den Einheitstarif eingerechnet. Dadurch ist der Tarif 
vereinfacht worden. Eine darüber hinaus gehende Erhöhung des Großraumzuschlages um 1,00 € auf 
7,00 €, wie von der Taxi Ruf Köln eG. vorgeschlagen, ist nach Prüfung der Verwaltung nicht hinrei-
chend begründet. 
 
Die Tarifanpassungen erfolgen insbesondere aufgrund der steigenden Fahrerkosten. Eine Erhöhung 
des Tarifes in Bezug auf die Wartezeit um 4,00 € von 30,00 € auf 34,00 €, wie von ist der Fachverei-
nigung Personenverkehr Nordrhein und vom Taxi Ruf Köln eG. für die Nachtzeiten vorgeschlagen, ist 
nach Prüfung der Verwaltung ebenfalls nicht erforderlich.

7 
4.3  Durchschnittliche Tariferhöhung und Vergleichsstrecken (Anlage 5a und Anlage 5b) 
Der Tarifvorschlag führt bei einer Durchschnittsfahrt von 7 Kilometern und einer verkehrsabhängigen 
Wartezeit von anteilig 4 Minuten zu einer Erhöhung des Fahrpreises ab dem 01.09.2021 um 0,80 € 
von bisher 19,90 € auf 20,70 € bzw. ab dem 01.09.2022 um weitere 0,90 € auf 21,60 €. Die prozentu-
ale Erhöhung beträgt damit 4 % zum 01.09.2021 bzw. 4,3 % zum 01.09.2022. 
Eine Tarifübersicht und Fahrpreisbeispiele auf verschiedenen Strecken sind in den Anlagen 4 und 5 
(a und b) dargestellt. 
 
 
5.  Kölner Taxitarif im bundesweiten Vergleich (Anlage 6a und Anlage b) 
Die Anlagen zeigen den gültigen sowie den von der Verwaltung vorgeschlagenen neuen Tarif (ab 
01.09.2021 Anlage 6a und ab 01.09.2022 Anlage 6b) im Vergleich mit anderen Großstädten (Stand: 
01.03.2021). Grundlage ist die durchschnittliche Referenzstrecke mit den jeweiligen Normaltarifen 
bzw. Tagtarifen.  
Nach der vorgesehen Erhöhung liegt der Kölner Taxitarif weiter im mittleren Bereich. Deutlich teurer 
ist Taxi fahren in Düsseldorf und Hamburg sowie in Stuttgart. Preiswerter fahren Taxis aktuell noch in 
Dortmund, München, Hannover und Frankfurt am Main.  
In Frankfurt, Hamburg, Hannover und München wurden Tarifanträge angekündigt bzw. sind bereits 
anhängig. 
 
 
Weitere Erläuterungen siehe Anlage(n) Nr. 1- 6  
(1) Text Rechtsverordnung 
(1a und 1b) Tarifhinweis Fahrzeug  
(2a und 2b) Synopse 
(3a und 3b) Übersicht Kostenentwicklung/Fahrpreiskalkulation 
(4a und 4b) Tarifübersicht 2018/2021 und 2021/2022 
(5a und 5b) Tabelle Preise verschieden Strecken 
(6a und 6b) Tarifvergleich Großstädte

Anlage 3a Kosten_Fahrpreis

1785 Zeichen

Beschlussvorlage
Rechtsverordnung
Kölner Taxitarif 
Anlage 3a
 Kosten Ø Jahr* 2017/2018 2020/2021
Verän-      
derung in 
Prozent                          
Fixe Kosten /Euro (netto ohne MwSt./Ust.):
Fahrzeug (u.a.Versicherung, TÜV, Zinsen, Eichamt) 7.383,84 7.748,75 4,9%
Abschreibung Taxi (NP 2019= 35.250 € / 5 Jahre) 6.784,00 7.050,00 3,9%
Allg. Verwaltung (u.a. Beiträge, Steuerberater,Büro) 8.882,00 8.632,00 -2,8%
Variable Kosten (netto ohne MwSt./Ust.):
Diesel, Reparatur, Inspektion, Reifen ect. 7.875,00 8.537,10 8,4%
2019 = 10.09 € ML /  01.07.2021 = 10,54 € ML  36.841,99 38.485,65 4,5%
Gesamt Selbstkosten 67.766,83 70.453,50 4,0%
Kalkulatorischer Unternehmerlohn
Unternehmerlohn (8% der Selbstkosten/Jahr) 5.421,35 5.636,28 4,0%
Kosten Gesamt 73.188,18 76.089,78 4,0%
Leistungsdaten:
Gesamt Kilometer 55.000 55.000 0,0%
davon besetzt Kilometer (50 %) 27.500 27.500 0,0%
Kosten pro  Kilometer besetzt/ Euro 2,66 2,77 4,1%
Durchschnittsstrecke in  Km 7 7
Fahrpreis/Durchschnittsstrecke Netto/ Euro 18,62 19,39 4,1%
Zuzügl. ermäßigter Mehrwertsteuersatz in Prozent 7 7
 Fahrpreis/Durchschnittsstrecke (mit MwSt) 19,92 20,75 4,1%
      Kosten- und Fahrpreisentwicklung  
*Alle Angaben netto in Euro. Durchschnittliche Jahreskosten/Leistungsdaten für ein repräsentatives Taxiunternehmen mit einem 
Fahrzeug das im 1 Schicht Betrieb unter Zugrundelegung des Mindestlohns von 9,60 € + anteilige Zuschläge Nacht,So, Fei / + 25 
% LNK/  48 Std. je Woche /52 Wochen/ PK Faktor x1,17 (für Ausfall,Urlaub) eingesetzt wird. Quellen: Taxigutachter Linne und 
Krause, BZP Geschäftsbericht 2018/2019;  IHK , Fachvereinigung Personenverkehr NRW,Taxi RufKöln , Presse, Internet
Fahrerkosten (Mindestlohn incl. anteiliger Zuschläge Nacht-Sonn-Feiertag)*: 
Rechtsverordnung
-Kölner Taxitarif-

Anlage 3b Kosten Fahrpreis

1785 Zeichen

Beschlussvorlage
Rechtsverordnung
Kölner Taxitarif 
Anlage 3 b
 Kosten Ø Jahr* 2020/2021 2021/2022
Verän-      
derung in 
Prozent                          
Fixe Kosten /Euro (netto ohne MwSt./Ust.):
Fahrzeug (u.a.Versicherung, TÜV, Zinsen, Eichamt) 7.748,75 7.748,75 0,0%
Abschreibung Taxi (NP 2019= 35.250 € / 5 Jahre) 7.050,00 7.050,00 0,0%
Allg. Verwaltung (u.a. Beiträge, Steuerberater,Büro) 8.632,00 8.632,00 0,0%
Variable Kosten (netto ohne MwSt./Ust.):
Diesel, Reparatur, Inspektion, Reifen ect. 8.537,10 8.537,10 0,0%
2021 = 10,54 € ML /  01.07.2022 = 11,48 € ML  38.485,65 41.893,23 8,9%
Gesamt Selbstkosten 70.453,50 73.861,08 4,8%
Kalkulatorischer Unternehmerlohn
Unternehmerlohn (8% der Selbstkosten/Jahr) 5.636,28 5.908,89 4,8%
Kosten Gesamt 76.089,78 79.769,97 4,8%
Leistungsdaten:
Gesamt Kilometer 55.000 55.000 0,0%
davon besetzt Kilometer (50 %) 27.500 27.500 0,0%
Kosten pro  Kilometer besetzt/ Euro 2,77 2,90 4,7%
Durchschnittsstrecke in  Km 7 7
Fahrpreis/Durchschnittsstrecke Netto/ Euro 19,39 20,30 4,7%
Zuzügl. ermäßigter Mehrwertsteuersatz in Prozent 7 7
 Fahrpreis/Durchschnittsstrecke (mit MwSt) 20,75 21,72 4,7%
      Kosten- und Fahrpreisentwicklung  
*Alle Angaben netto in Euro. Durchschnittliche Jahreskosten/Leistungsdaten für ein repräsentatives Taxiunternehmen mit einem 
Fahrzeug das im 1 Schicht Betrieb unter Zugrundelegung des Mindestlohns von 10,45 € + anteilige Zuschläge Nacht,So, Fei / + 25 
% LNK/  48 Std. je Woche /52 Wochen/ PK Faktor x1,17 (für Ausfall,Urlaub) eingesetzt wird. Quellen: Taxigutachter Linne und 
Krause, BZP Geschäftsbericht 2018/2019  IHK , Fachvereinigung Personenverkehr NRW,Taxi RufKöln , Presse, Internet
Fahrerkosten (Mindestlohn incl. anteiliger Zuschläge Nacht-Sonn-Feiertag)*: 
Rechtsverordnung
-Kölner Taxitarif-

Anlage 6a Vergleich Taxitarif Großstädte

1443 Zeichen

Beschlussvorlage
Rechtsverordnung
-Kölner Taxitarif- 2021
Anlage 6a
Stadt
Gültig 
seit 
Grund  
tarif Wartezeit Zuschläge1 Fahrpreis2 INDEX 
Jahr EUR ab km Tarif ab km Tarif ab km Tarif Euro/Std.* Euro Euro %
Köln Aktuell 2018 3,90 > 0  2,00 € > 7   1,80 € 30,00 G 6,00       19,90 € 100
Dortmund 2019 4,00 > 0  2,25 € > 1   1,75 € 30,00 G u. K 5,50       18,70 € 94
München 2019 3,70 > 0  2,00 € > 5   1,80 € > 10  1,70 € 30,00 G 7,00/K5,00       19,30 € 97
Hannover 2018 3,20 > 0  2,20 € > 3   2,00 € 30,00 G 4,00       19,80 € 99
Frankfurt/Main 2015 3,50 > 0  2,00 € > 15   1,75 € 33,00 G 7,00-10,00       19,70 € 99
Berlin 2019 3,90 > 0  2,30 € > 7   1,65 € 33,00 G 5,00       20,20 € 102
Köln neu 2021 4,00 > 0  2,10 € >7   1,90 € 30,00 G 6,00       20,70 € 104
Hamburg 2017 4,20 > 0  2,50 € > 4   2,30 € >9  1,60 € 30,00 G 6,00       21,30 € 107
Stuttgart 2019 3,60 > 0  2,50 € > 4   2,00 € 33,00 G 7,00       21,80 € 110
Düsseldorf 2018 4,50 > 0  2,20 € 35,00 G 7,00        22,20 € 112
  In Frankfurt, Hamburg, Hannover und München wurden Tarifanträge angekündigt bzw. bereits gestellt.
Vergleich Taxitarife Köln /  Großstädte (Grundtarif + 7 Km + 4 min. Wartezeit)  Ergebnis
Kilometerpreis in Euro / Km- Stufen
 Anm. 1) Abkürzungen für Zuschläge: G= Großraumtaxi (Maximalbelegung);  K =Kreditkartenabrechnung
 Anm. 2) Fahrpreis 7 km + 4 Minuten Wartezeit Tagtarife bzw.Einheitstarife gerundet 
Rechtsverordnung 
-Kölner Taxitarif- 2021

Beratungsverlauf (2)

26.04.2021 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
06.05.2021 Rat
TOP 6.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0539/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
29.03.2021
Erstellt
15.02.2021 08:49