RR 16/2025
Aufnahme Stadtbahnvorhaben „Neubau StadtBahn Süd in Köln“ in ÖPNV-Bedarfsplan NRW (Übergangsregelung) und ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan NRW
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Sitzungsvorlage RR (Aufnahme Stadtbahnvorhaben „Neubau StadtBahn Süd in Köln“ in ÖPNV-Bedarfsplan NRW (Übergangsregelung) und ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan NRW)
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Seite 1 von 2 Sitzungsvorlage RR - öffentlich - RR 16/2025 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Gunther Höhn Telefon 0221-547-3694 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 06.05.2025 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 16.05.2025 11. beschließend TOP: Aufnahme Stadtbahnvorhaben „Neubau StadtBahn Süd in Köln“ in ÖPNV-Bedarfsplan NRW (Übergangsregelung) und ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan NRW Beschlussvorschlag: Der Regionalrat Köln schlägt dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vor, das Stadtbahnprojekt „Neubau StadtBahn Süd in Köln“ in den ÖPNV-Be- darfsplan des Landes Nordrhein-Westfalen sowie in den ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan des Landes Nordrhein-Westfalen aufzunehmen und hierbei das Einvernehmen mit dem Ausschuss für Verkehr des Landtages Nordrhein-Westfalen herzustellen. Dieser Beschluss erfolgt unter dem Vor- behalt der abschließenden Prüfung der Standardisierten Bewertung durch die Zuwendungsgeber. Erläuterungen: Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) und die Stadt Köln planen den Neubau einer Stadtbahn - strecke von der Arnoldshöhe über Köln-Rondorf bis nach Köln-Meschenich Nord. Die derzeit in Bau befindliche neue oberirdische Stadtbahnstrecke von der Marktstraße bis zur Arnoldshöhe (3. Stufe der Nord-Süd-Stadtbahn) soll mit einem weiteren oberirdischen Neubauvorhaben verlängert wer - den: Von der Arnoldhöhe über eine neue Brücke über den Verteilerkreis Köln Süd (so genannter „Bonner Verteiler“), Hochkirchen, Rondorf bis nach Meschenich Nord. Laut Aussage der Stadt Köln handelt es sich hierbei um ein dringendes und wirtschaftlich sinnvolles Projekt. Aus diesem Grunde soll das Vorhaben in den ÖPNV-Bedarfsplan NRW und in den ÖPNV- Finanzierungsplan NRW aufgenommen werden. Mit diesem Vorhaben werden die südlichen Stadtteile Hochkirchen, Rondorf und Meschenich an das Kölner Stadtbahnnetz angebunden, zusätzlich die geplante Siedlungserweiterung „Rondorf Nord/West“ in Köln-Rondorf. Bei dem Projekt „StadtBahn Süd“ handelt es sich um eine Maßnahme, die mit Bundes- und Landes- zuwendungen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) gefördert werden soll. Hierfür wurde im Mai 2019 seitens der Stadt Köln eine Programmanmeldung für das GVFG-Bun - desprogramm beim Fördergeber eingereicht. Das Projekt ist zwischenzeitlich bei der Fortschreibung des GVFG-Bundesprogramms 2024-2028 in die Programmzeile „c" aufgenommen worden. Das Büro „Spiekermann Ingenieure GmbH“ wurde im November 2023 mit der Erstellung der Stan- dardisierten Bewertung beauftragt. Derzeit finden Abstimmungsgespräche zwischen den Förderge- bern, der Kölner Verkehrs-Betriebe AG, der Stadt Köln und dem Büro „Spiekermann Ingenieure GmbH“ statt. Die Protokolle über die beiden Abstimmungsgespräche vom 28. November 2024 und 13. Februar 2025 sind hier beigefügt (siehe Anlagen 1 und 2). Das abschließende 3. Abstimmungs- gespräch mit den Fördergebern soll am 5. Juni 2025 stattfinden. Sitzungsvorlage RR RR 16/2025 Seite 2 von 2 Mit den Fördergebern – in erster Linie mit dem Landesverkehrsministerium (MUNV NRW) – wurde vereinbart, dass noch im Juni dieses Jahres die Ergebnisse der Standardisierten Bewertung, die Berechnungen des Nutzen-Kosten-Indikators sowie der Erläuterungsbericht allen beteiligten Stellen zugeleitet wird. Hierbei geht die Stadt Köln von einem positiven Nutzen-Kosten-Indikator für das Vorhaben aus. Zum Vorhaben gibt es entsprechende Ratsbeschlüsse der Stadt Köln (vgl. Anlagen 3 – 4). Mit dem Vorhaben wird ein wichtiger Beitrag zur Stärkung des schienengebundenen ÖPNV in Köln geleistet, wovon auch die nachhaltige Mobilitätsentwicklung in Köln profitiert. Da derzeit der ÖPNV-Bedarfsplan fortgeschrieben bzw. neu aufgestellt wird, stellt die Stadt Köln den Antrag, dass das o.g. Projekt „StadtBahn Süd“ im Rahmen der bis zur Neuaufstellung beste - henden Übergangsregelung (vorbehaltlich) in den ÖPNV-Bedarfsplan aufgenommen wird (vgl. An - lage 0). Der Übersichtsplan mit der Vorzugstrasse, die 2024 vom Stadtrat der Stadt Köln festgelegt worden ist, ist hier ebenfalls beigefügt (siehe Anlage 5). Wenn – wie davon ausgegangen wird – das Büro „Spiekermann Ingenieure GmbH“ im Juni 2025 die Standardisierte Bewertung vorlegt und dann ein Nutzen-Kosten-Indikator größer 1,0 vorliegt, wäre der Nachweis der Wirtschaftlichkeit erbracht. Bis zum Nachweis der tatsächlichen Wirtschaftlichkeit kann die Aufnahme des Vorhabens in ÖPNV- Bedarfsplan und ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan nur unter dem Vorbehalt der noch zu erbrin - genden Vorlage der Standardisierten Bewertung und des Nachweises eines Nutzen-Kosten-Indika- tores von größer 1,0 sowie vorbehaltlich einer Zustimmung durch den Zuwendungsgeber erfolgen. Die Stadt Köln hat die Bezirksregierung Köln gebeten, die Zustimmung des Regionalrates Köln ein- zuholen, dem MUNV NRW die (vorbehaltliche) Aufnahme des Vorhabens in den ÖPNV-Bedarfsplan des Landes NRW vorzuschlagen und um Herstellung des Einvernehmens mit dem Ausschuss für Verkehr des Landtages NRW zu bitten. Vorbehaltlich der noch vorzulegenden Standardisierten Bewertung und des Nutzen-Kosten-Indika - tores von größer 1,0 sowie der abschließenden Prüfung der Standardisierten Bewertung durch die Zuwendungsgeber wird die vorbehaltliche Aufnahme des o.g. Vorhabens in den ÖPNV-Bedarfsplan und den ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan beantragt. Sollte der Nutzen-Kosten-Indikator größer als 1,0 betragen, läge damit der Nachweis vor, dass das Vorhaben volkwirtschaftlich rentabel und damit förderfähig ist. Anlage(n): 1. 250407_Neubau K Arnoldshöhe -- K-Meschenich_Aufn in ÖPNV-BedPl_Vorlage_Anlage 0_Antrag Stadt K 2. 250407_Neubau K Arnoldshöhe -- K-Meschenich_Aufn in ÖPNV-BedPl_Vorlage_Anlage 1_Protokoll Abstimmung am 28-11-2024 3. 250407_Neubau K Arnoldshöhe -- K-Meschenich_Aufn in ÖPNV-BedPl_Vorlage_Anlage 2_Protokoll Abstimmung am 13-02-2025 4. Ratsbeschluss vom 23.03.2023 5. 250407_Neubau K Arnoldshöhe -- K-Meschenich_Aufn in ÖPNV-BedPl_Vorlage_Anlage 5_Übersichtslageplan Beschlusstrasse 2024 6. Ratsbeschluss vom 12.12.2024
Sitzungsvorlage RR (250407_Neubau K Arnoldshöhe -- K-Meschenich_Aufn in ÖPNV-BedPl_Vorlage_Anlage 5_Übersichtslageplan Beschlusstrasse 2024)
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S602 S603 DN 350,TFRDN 400,B 5m Arbeitsraum 5m Arbeitsraum 104 109 4.0%4.0% 0,750,75 20,00 mDurchmesserAchse 153Achse 150 469 465 467 466 59 45 4143/1 542 47 44/2 5687 43/244/1 6058 67 5682 39 46 42 GG siehe DetailAmphibienquerung siehe DetailAmphibienquerung siehe DetailAmphibienquerung 0+8400+880 0+930 siehe DetailAmphibienquerungsiehe DAmphiAmphibienleiteinrichtungen Amphibienleiteinrichtungen Amphibienleiteinrichtungen Amphibienleiteinrichtungen Amphibienleiteinrichtungen 31003150 105461 64 10881 456 112 ZP7ZP4 FSP3ME3ME2FSP2 AH1 AH2AH3MEME MEME ZP3ZRÜ ZP8ZP10 ZP11 ZP9FSP1 M73 M75M76 M77M78M79M80M81M82M83M84M85M86 M87M88 M89M90 6162636465 899091 4748495051525354555657585960 79808182838485868788 46 66676970717273 68 74757776 9293959694 9899100101102103104105106107108109 78 97 110 18 Ladestellenfür E-Bikes Lüftung 1Ebene -1 Lüftung 2Ebene -1 Lüftung 3Ebene -1 Lüftung 4Ebene -1 Lüftung 5Ebene -1 Notentwässerung DN 200über OK Gelände 1,20m Schrammbord-Markierung WC,seiten-verstellbar:900/1950/210 Rinne Rinne Rinne Rinne RinneRinne Aussteifung WA 01/E-I Aussteifung WA 01/M-QAussteifung WA 05/P-S Aussteifung WA A/01-02 Aussteifung WA T/01-03 VK Decke VK PflasterVK Pflaster =VK AufkantungVK Decke VK Stahlbeton VK Decke VK Pflaster VK Stahlbeton VK Pflaster =VK AufkantungVK Decke VK Decke VK Decke VK Wandvorlage StützenVK DeckeVK UG Aussenwand= Kante Platzfläche VK Pflaster= VK AukkantungVK Pflaster = VK Aufkantung16 Stg185/274 Stg185/27 Rinne 2,5% Gefälle 2,5% Gefälle 2,5% Gefälle 2,5% Gefälle 2,5% GefälleVK Pflaster= VK Aukkantung Rinne Aussteifung WA D/02-04Rinne Luftraum fürInstallationenLuftraum fürInstallationennachoben nachoben KVB-Anzeigetafelfür Abfahrtszeiten 3 Ladestellenschränkeà 6 Boxen Regenwasserhebeanlage:vertikale Leitungsführung(ca. 0,50m überRückstauebene) Öffentliche GrünflächeSportanlage-Tennisanlage RETTUNGSWEG 2.RETTUNGSWEGFahrradbereich RETTUNGSWEG3,8% Gefälle2,5% Gefälle RETTUNGS-WEG Dehnfuge Dehnfuge±0,00m50,75m ü. NNAUSFAHRT -2,605m-0,775m+0,32m 4 Stg166/27AblaßschachtTrafoRheinenergiemin. 2,00 x 1,50 m -1,75m+49,00m ü. NN -1,75m+49,00m ü. NN-1,75m+49,00m ü. NN +0,16m50,91m ü. NN +0,16m50,91m ü. NN -1,75m+49,00m ü. NN -1,75m+49,00m ü. NN -1,75m+49,00m ü. NN-1,75m+49,00m ü. NN+50,76m ü. NN +50,61 ü. NN -1,75m-1,75m+49,00m ü. NN+48,80m ü. NN+49,65m ü. NN -1,96m+48,79m ü. NN +50,47m ü. NN+49,68m ü. NN OK Wandvorlage= -0,775m / 49,975m ü. NNOK Wandvorlage= -0,775m / 49,975m ü. NNOK = -1,25m / 49,5m ü. NN EINFAHRT EINGANG GleichstromanalageStreckeSPP.Kurz-schließerUnterverteilungBatterieMelde-feldBlitz-schutzHeizung HeizungStreckeSPP.StreckeSPP.StreckeSPP.Einspeise-feldRückleiter-feld ErdungsbatterieTisch-wagenHeizungTelefonRE-ZählerK07K06K05K04K03K02K01GL.1GL.2 P+R-PaletteStand: 28.11.2017± 0,00 = 50,75m.ü.NN EingangB+R Planung Tennisanlage und Vereinsheim über Amt 52.Darstellung nur nachrichtlich. 503,6610,973,6618,29 49,00 49,00 49,00 49,00 49,00 49,00 49,00 49,00 R=∞ R=190,00 15+727,57 R=190,00 R=∞ 15+739,55 R=∞ R=190,00 15+778,35 R=190,00 R=∞ 15+790,33 R=∞ 15+895,45 R=∞ R=190,00 5+680,69 R=190,00 R=∞ 5+688,51 R=∞ R=190,00 5+717,39 R=190,00 R=∞ 5+725,21 R=190,00 0+000,00 R=190,00 R=∞ 0+025,21 R=∞ R=190,00 0+047,59 R=190,00 0+072,80 R=∞ 0+000,00 R=∞ R=190,00 0+012,00 R=190,00 R=∞ 0+036,60 R=∞ R=190,00 0+047,67 R=190,00 0+072,27 G SS GG Schachteinstieg in Fahrbahn AbfallAbfall Abfall Rückbau Wegweiser LSA versetzenLSA versetzen Wartehalle 4,0x1,6mWerbetafel rechts Wartehalle 4,0x1,6mWerbetafel rechts AWT Wartehalle 4,0x1,0 (1,6)ohne Werbetafel SIA SIAWerbeträger Bestand 5739/12,5% 2,5% Ausfahrt±0,00 E117 E118E119 E120 E121E122E123E124E125E126E127E128E129E130E131 E132E133E134E135E136E137E138 E139E140 E146 E239E240E241E242E243 E245E244 E246E247 WinkelstützwandStützwand Geplante Baumstandortein Abstimmung mit Freianlagenplanung BUSBUSBUSBUS MS-H 400/20 HE-M 280 HE-M 280 HE-M 300 HE-M 300 HE-M 300 HE-M 300 HE-M 300 HE-M 300 HE-M 300 HE-M 300 HE-M 300 HE-M 300 MS-H 400/20 MS-H 400/20 HE-M 320 HE-M 320 HE-M 320 HE-M 320 R=oo2+ 495.805 R=oo A=144.91 2+ 506.071 A=144.91R=300 2+ 576.071 AA AE AA HP R=oo 2+ 497.141 R=oo A=143.39 2+ 507.216 A=143.39 R=295.8 2+ 576.724 AA AE AA HP 1:500 1:100 4.00 4.00 4.00 4.00 4.004.00 40.00 18.001.0018.001.503.0040.00 40.00 1.503.000.500.50 18.701.0018.001.503.001.503.000.500.50 40.0021.001.0014.971.503.001.503.000.500.50 0.504.001.504.004.00 16.50 14.50 3.0019.001.503.0037.900.501.50 40.003.0018.361.503.000.501.50 2+ 500.000 o. A. 0.999 117.877mTS=48.623 2+ 617.877 H=3000.000T=39.374f=0.258 3.624 230.484m0.999 117.877m TS=49.801 2+ 848.361 H=3000.000T=110.463f=2.034 -3.740157.378m 3.624230.484m TS=58.154 2+ 497.141 o. A. 1.001120.562m TS=48.594 2+ 617.703 H=3000.000T=40.114f=0.2681.001120.562m 3.675227.130m TS=49.801 H15/25GleisbordF20/25RampensteinR15/22T8/20W22/27/8RS 16/16/14 Sportplatz SC Rondorf UnterwerkStadtbahn öffentl. Grünfläche/Spielplatz Öffentliche Grünfläche/Bolzplatz Öffentliche Grünfläche/Parkanlage 1:1.51:1.5 1:1.51:1.5 1:1.5 1:1.51:1.5 bauzeitliche Böschung bauzeitliche Böschung bauzeitliche Böschung bauzeitliche Böschung bauzeitliche Böschung bauzeitliche Böschungbauzeitliche Böschung1:1.5provisorische Oberflächen-befestigung aus Asphaltbis zumBau der Stadtbahn provisorische Oberflächen-befestigung aus Asphaltbis zumBau der Stadtbahn bauzeitliche Böschungbauzeitliche Böschung 1+ 098.92050.0049.63955 .50.5047.00.75.7547.00.25.25.50.50.75.7548.0048.00.20.15 .25.2546.0046.00.75.75.50.50.25.25 .50.50.75.7549.0049.00.25.25.50.50.75.7550.0050.00 50.0050.0050.0050.00 .25.25 .50.50 .75.75 51.0051.00 51.0051.00.20.15.75.75.55.50.55.50.55 R=2501+ 174.448R=ooH=1200.00T=12.00f=0.062.5044.92m 50.743 Wasserschutzzone III Wasserschutzzone III Wasserschutzzone III Wasserschutzzone III Wasserschutzzone III Wasserschutzzone III Wasserschutzzone III Wasserschutzzone IIIB51nWasserschutzzone IIIWasserschutzzone II Wasserschutzzone IIIWasserschutzzone II Wasserschutzzone IIIWasserschutzzone II Wasserschutzzone IIIWasserschutzzone II Wasserschutzzone III Wasserschutzzone III Wasserschutzzone III Wasserschutzzone III Wasserschutzzone III Wasserschutzzone III 110 kV B51 B51 110 kV B51 B51 B51 IB B51 B 51 IA - K 27 B51 B51 B51 IB K15 I K31 Reithalle K31 ND 380 kV 380 kV 380 kV K31 380 kV K31 Weg Reitplatz 380 kV 380 kV 380 kV K31 F 380 kV 380 kV 380 kV Alt Engeldorfer Hof -I Halle Weg I K15 K15 Sp.Pl. S I K31 K27 I Weg Weg Turnhalle -I IB - K 15 Weg K31 K31 K31 I K31 Sportplatz IB - K 31 K27 platz K31 -I K31 Weg Schule Spiel - Weg Meschenich Jg.Zentr. I K31 K31 Tennisplatz II 10 WegWeg Weg 380 kV Weg Ö Weg Weg Weg 380 kV 380 kV Weg Weg Spielplatz Weg Weg 380 kV Weg Weg 380 kV 380 kV Weg Vor Meschenich Spielplatz Rondorf Weg L92 II II L92 L92 L92 L92 L92 L92 Sportplatz -I I II Hochkirchen IB -I II Turnhalle II Schule F P.Wk. Altenheim F Büchelhof Weg RODEN - L300 L92 L92 L186 L92 Weg KIRCHEN Kleingärten Schp I F Schp B9 3 IB 4 3 Weg Weg Weg Weg Weg Weg Weg Weg Weg IB See Weg Reitweg Tennishalle Weg Weg AK Köln-Süd W.Wk. Sende- turm Rückhalte- becken Reitweg Weg Weg Weg Weg Weg -I Weg Halle Weg Weg Halle Weg Weg Weg Weg Weg Weg II Halle Weg TCA St.Maria Königin 12 31 16 (5) Fußweg 14 302 12 41 20 Fußweg 316 Fußweg (1) 10 P18 a 23 c 1 3 (1) 8 24 23 (3) 304 P35 8 31 10 5 25 a 314 (1) (1) 67 310 27 27 65 34 11 (6) 22 (1) 21 P8 s 24 P29 a 9 4 (1) 3 (1) 20 (1) (1) 21 a (3) (1) (3) P8 f (1) Fußweg P3 b 27 b P8 n (1) P12 b P119 22 P8 a 25 27 a P8 v (1) (49)26 b P8 e P8 p (5) 110 26 a 6 30 Fußweg 99 27 (2) 26 33 (1) 312 P34 a (1) 1 14 121 13 (1) 21 c 2 93 20 P8 h (4) (6) 41 12 32 (1) (2) (1) (4) P8 b P18 c P93 a P97 (2) (1) (1) P12 c (3) P8 l Am Bödinger Hof (2) P8 g P8 d (1) P8 r (1) An der Hitzelerstraße (3) (1) (4) (1) P8 i (2) (2) (3) (8) Am Effenweg Stolpweg (2) P8 u P8 c (1) (2) (2) P8 j (1) (3) (1) (2) Weg (3) (1) (1) (7) P8 m An der Hitzelerstraße Fußweg (7) Auf dem Schneeberg Auf dem Schneeberg Insterburger Straße Auf dem Schneeberg Hinter den Hecken (1) (1) (1) (2) Auf dem Schneeberg (1) P8 k Am Höfchen (3) (1) (2) (9) Weg P97 d P8 o P12 a (1) (2) (2) (1) (6) P8 q Pater-Prinz-Weg (1) (1) (1) II (1) (1) (2) (1) (1) Kleingärten (2) (1) 6 P8 t 28 (1) (1) (2) (3) (1) (5) (49) 35 23 30 (1) 13 3 318 5 21 d 21 25 18 29 (4) 25 c 18 21 b 23 d 23 23 a 306 16 21 29 29 25 45 37 25 d 28 4 45 a 28 7 26 39 4 25 b 3 a 6 P18 b 43 302 a 95 69 39 37 8 43 23 b 33 32 (1) 45 308 (1) 10 17 19 (1) Bödinger Hof (2) 1 (2) 1 (1) (2) (3) [100] [7] [7 a] (1) 71 II II IngenieurbauwerkQuerung Entflechtungsstraße mit D2möglicher Standortfür eine Hst. Rondorf SüdHst. Rondorf Mittein Alternative D2Hst. Hochkirchenin Alternative C Hst. Meschenich Nordin Alternative EIngenieurbauwerkQuerung BAB4IngenieurbauwerkVerteilerkreisPlanung L5 3. BaustufePlanung P+R PalettePlanung Umlegung GalgenbergseePlanung NeubaugebietRondorf Nord-WestPlanung EntflechtungsstraßePlanung EntflechtungsstraßePlanung Ortsumgehung MeschenichPlanung Ortsumgehung MeschenichIngenieurbauwerkGeh- und RadwegunterführungIngenieurbauwerkBrunnengalerie Unterquerung HochspannungstrasseRückbau Brühler Landstraßezu Rad- und Gehweg Sperrung MIV 0+000.000+100.000+200.000+300.000+400.000+500.000+600.000+700.000+800.000+900.001+000.001+100.001+200.001+300.001+400.001+500.001+600.001+700.001+800.001+900.002+000.002+100.002+200.002+300.002+400.002+500.002+600.002+700.002+800.002+900.003+000.003+100.003+200.003+300.003+400.003+500.003+600.003+700.003+800.003+900.004+000.004+100.004+200.004+300.004+400.004+500.004+600.004+700.004+800.004+900.005+000.005+100.005+200.005+300.005+400.005+438.55 MarienburgRondorfMeschenich P:\100-Stadt Köln\0831 Stadtbahn Rondorf-Meschenich\03-Planungsergebnisse\05-Planunterlagen\CAD\03_Übersichtslagepläne\240905_Übersichtslageplan 5000_gesamt_.dwg Altlast Wasserschutzzone 2 Ausgleichsflächen Legende: Fremdplanung geplante Haltestellen geplante Ingenieurbauwerke Wasserschutzzone 3 Brunnen WSZ I Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt. Datum / UnterschriftDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftStadt KölnAmt 69Stadt KölnAmt 692Stadt KölnAmt 692/4Plan-Nr.Bauwerk:Planstufe:Maßstab:Datum: Übersicht: VORPLANUNGVerkehrsanlagenXXXgez. Neweling04.02.2019gez. Melchert04.02.2019gez. Schlößer04.02.2019XXX aXxx.05.02.2019Xxx.Xxx.TextLagesystem: Gauß-Krüger Lagestatus 177Höhensystem: DHHN2016 Höhenstatus 170 StadtBahn SüdDezernat III - MobilitätAmt für Brücken, Tunnel und StadtbahnbauDie Oberbürgermeisterin Planverfasser/in:gepr.gez.bearb.DatumName freigegebenohne Einträgefreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgefreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgefreigegeben mit EinträgenBauwerksnummerPlantypNummerGewerkTeilbauwerk- StatusPhaseIndex------ Gepr.Gen.Bear.DatumÄnderungIndex Planart / Inhalt:XXXMTIMTI21.04.202305.09.202400VOBÜP40010V05.09.20241:5000ÜbersichtsplanBeschlusstrasseAlternativen A1a,B,C,D2 und EIngenieurgesellschaft mbHTel.: 0221 / 925812-0Fax: 0221 / 925812-7Gustav-Heinemann-Ufer 72a50968 Köln
Sitzungsvorlage RR (Ratsbeschluss vom 12.12.2024)
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Dezernat, Dienststelle III/69/692/4 Vorlagen-Nummer 2742/2024 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff StadtBahn Süd – Festlegung des vorläufigen Endhaltepunktes in Meschenich Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat nimmt die Ergebnisse aus den untersuchten Varianten zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, abweichend von seinem Beschluss vom 23.03.2023 (siehe Vorlagen-Nr.: 3065/2022), a) die Haltestelle „Am Kölnberg“ als vorläufigen Endhaltepunkt zu planen und mit der Neugestaltung der Einmündung der „Alte Fischenicher Straße“ abzuschließen. Eine mögliche Verlängerung nach Brühl wird im Rahmen zukünftiger Siedlungsflächener- weiterungen um Meschenich berücksichtigt. b) die Planung einer P+R Anlage in Meschenich Nord voranzutreiben und dafür ein eige- nes Genehmigungsverfahren vorzusehen. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung Rodenkir- chen und der Stadtentwicklungsausschuss ohne Änderungen zustimmen. Verkehrsausschuss 26.11.2024 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 02.12.2024 Stadtentwicklungsausschuss 05.12.2024 Verkehrsausschuss Rat 12.12.2024 2 Begründung: 1 Ortsdurchfahrt Meschenich Ausgangslage Im Frühjahr 2023 beschloss der Rat die grundsätzliche Linienführung für die Verlänge- rung der Nord-Süd Stadtbahn von der geplanten Stadtbahnendhaltestelle Arnolds- höhe bis nach Meschenich-Süd (siehe Anlage 2 und Vorlagen-Nr.: 3065/2022). Die geplante Trasse verläuft in Meschenich über die Brühler Landstraße durch den Ortskern und wird nachfolgend als „Ortsdurchfahrt“ (OD) bezeichnet. Dieser Ortskern ist von schmalen Straßenraumbreiten geprägt und lässt nur geringen Spielraum für die Neuordnung des Verkehrs. Die Brühler Landstraße südlich der „Alte Fischenicher Straße“ weist größtenteils eine schmale Straßenraumbreite von ca. 14,50 m bis 15,50 m auf. Zwischen der Einmün- dung zur „Alte Kölnstraße“ und der Einmündung „Auf dem Rosenhügel“ herrscht eine zusätzlich reduzierte Straßenraumbreite auf einer Länge von 60 m, im Folgenden wird dieser Straßenabschnitt als „Engstelle“ bezeichnet. In der Engstelle reduziert sich die Straßenraumbreite auf ca. 13 m (siehe Anlagen 3 und 4). Planungsziel ist die Einordnung der Stadtbahn in den Straßenraum unter Berücksichti- gung der übrigen Verkehrsteilnehmenden, sowie die Aufrechterhaltung der vielschich- tigen Nutzung des Ortszentrums. Das Ortszentrum erstreckt sich zwischen der „Alte Fischenicher Straße“ und „Auf dem Rosenhügel“. Dort befindet sich außerdem der Be- reich der Hauptgeschäftsnutzung, so dass breite Gehwege, Aufenthalts- und Ver- kaufsflächen, sowie Flächen für das Parken, Liefern und Laden benötigt werden. Um sämtliche Anforderungen bezüglich des Straßenraumentwurfs für eine Stadtbahn und alle weiteren Nutzenden zu erfüllen, ist gemäß der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 2006) eine Raumbreite von etwa 22 bis 24 Metern notwendig. Da- mit besteht in der OD Meschenich und insbesondere im Ortszentrum eine erhebliche Flächenknappheit und Nutzungskonkurrenz. Vor diesem Hintergrund stellt die richtli- nienkonforme Unterbringung der vier Verkehrsträger (Stadtbahn, Bus/MIV, Fahrrad und Fußverkehr) eine städtebauliche und verkehrliche Herausforderung dar. Untersuchte Varianten Im Zuge der Vorplanung wurden unterschiedliche Varianten für die Straßenraumge- staltung in der OD Meschenich erarbeitet und intensiv untersucht. Diese werden im Weiteren erläutert und in Anlage 5 detailliert verglichen. Alle Varianten berücksichtigen bei der Straßenraumaufteilung lediglich die Mindest- maße der Regelwerke. Der heutige Bestand mit „Gehweg Radfahrer frei“ bzw. „Geh- weg mit Zweirichtungsradweg“ wird nicht in der Variantenuntersuchung betrachtet, weil durch das Erfordernis der Einbindung der Stadtbahntrasse, bereits vor der Unter- suchung der Varianten feststand, dass hierfür die aktuell vorhandenen Abmessungen nicht ausreichend sind. Grundsätzlich ist zu beachten, dass seit dem 28. April 2020 ein gesetzlich festgelegter Mindestabstand beim Überholen von Radfahrenden gilt: Kfz-Fahrer*innen einschließ- lich Stadtbahnen müssen nun einen Abstand von mindestens 1,5 m innerorts und 2 m 3 außerorts beim Überholen von Radfahrer*innen einhalten. Dies führt aufgrund der vor- handenen Gesamtraumbreiten dazu, dass bei einigen untersuchten Varianten ein Überholen der Radfahrenden durch die Stadtbahn nicht möglich ist. Mit Ausnahme der Variante 9 unter Ziffer 1.2.9 wird bei allen Varianten die Stadtbahn als straßenbündiger Bahnkörper geführt. Das bedeutet, dass die Gleise der Stadtbahn in die Straße auf gleicher Höhe integriert werden und der Kfz-Verkehr die Gleise dau- erhaft überfährt. Gemeinsamer Geh- und Radweg im Seitenraum Die Variante, den Fuß- und Radverkehr gemeinsam zu führen, wurde für die Orts- durchfahrt Meschenich verworfen, da diese Führungsform nicht den hier vorliegenden Nutzungsanforderungen entspricht. Die Brühler Landstraße in der Ortsdurchfahrt Meschenich ist Bestandteil des von der Bezirksvertretung Rodenkirchen beschlosse- nen Radhauptnetzes (siehe Vorlagen-Nr.: 1209/2022). Radweg im Seitenraum Die Variante, den Radweg im Seitenraum anzuordnen, wurde verworfen, da ein groß- flächiger Eingriff in mehr als 15 Privatgrundstücke notwendig wäre, um die Mindest- maße einzuhalten. Zweirichtungsradweg im Seitenraum Die Variante mit einem Zweirichtungsradweg stellt den Querschnitt mit der insgesamt geringsten Breite dar und wurde deshalb tiefergehend untersucht. Sie wurde dennoch verworfen, da bereits um die Mindestmaße einzuhalten ein großflächiger Eingriff in mehr als 15 Privatgrundstücke notwendig wäre. Zur besseren Darstellung wurde ein exemplarischer Querschnitt beigefügt (Anlage 6). Bei dieser Variante mit einem Zweirichtungsradweg wird der Radverkehr auf einem 3,0 m breiten, baulichen Zweirichtungsradweg im Seitenraum geführt. Diese Variante stellt jedoch keine zeitgemäße Radverkehrslösung dar. Dies liegt unter anderem an einem hohen Unfallpotenzial an Einmündungen zwischen dem Radverkehr und dem Kfz-Verkehr. Zudem muss der Radverkehr innerhalb der OD Meschenich die Fahrbah- nen außerhalb von Knotenpunkten queren, um Ziele auf der anderen Straßenseite zu erreichen. Zusätzlich kommt es zu Konflikten mit anderen Seitenraumnutzern, bei- spielsweise mit der Außengastronomie, beim Liefern/Laden und mit unachtsamen und oder querenden Fußgehenden. Aufgrund der Mindestbreiten ist an vielen Stellen der Ankauf von Privatflächen (Grunderwerb) im Bereich der Vorgärten und von öffentli- chen Einrichtungen notwendig. Protected Bike Lane (PBL) Die Variante mit Protected Bike Lane wurde verworfen, da bereits um die Mindest- maße einzuhalten ein großflächiger Eingriff in Privatgrundstücke notwendig wäre. Führung des Radverkehrs zwischen den Schienen Die Variante, bei der der Radverkehr zwischen den Schienen geführt wird, wurde ver- worfen, da die gemeinsame Führung von Radverkehr und Stadtbahn das Unfallrisiko 4 steigert und aufgrund des aus Platzgründen erforderlichen Hinterherfahrens der Stadt- bahn hinter den Radfahrenden der Fahrbetrieb zu stark eingeschränkt ist. Dies gilt auch für den Fall, dass die Straße als Fahrradstraße ausgewiesen wird. Zu- dem wurde der Einbau eines velofreundlichen Gleises von der Kölner Verkehrs-Be- triebe AG (KVB) als zu unterhaltungsintensiv abgelehnt. Führung des Radverkehrs neben den Schienen Die Variante, bei der der Radverkehr neben den Schienen geführt wird, wurde verwor- fen, da die nebeneinander angeordnete Führung von Radverkehr und Stadtbahn das Unfallrisiko steigert und auch hier das aus Platzgründen erforderliche Hinterherfahren der Stadtbahn den Fahrbetrieb zu stark eingeschränkt. Dies gilt auch für den Fall, dass die Straße als Fahrradstraße ausgewiesen wird. Schutzstreifen bei Radverkehrsanlage auf der Straße Die Variante mit Schutzstreifen (1,60 m Breite, gestrichelte Markierung) auf der Straße wurde verworfen, da die nebeneinander angeordnete Führung von Radverkehr und Stadtbahn das Unfallrisiko steigert und auch hier das aus Platzgründen erforderliche Hinterherfahren der Stadtbahn den Fahrbetrieb zu stark eingeschränkt. Radfahrstreifen bei Radverkehrsanlage auf der Straße Die Variante mit Radfahrstreifen (1,85 m Breite, durchgezogene Markierung) auf der Straße wurde verworfen, da bereits um die Mindestmaße einzuhalten ein Eingriff in Privatgrundstücke notwendig wäre. Eingleisiger Abschnitt besonderer Bahnkörper Bei dieser Variante wurde zusätzlich untersucht, ob ein besonderer Bahnkörper mög- lich wäre. Dabei wird der Bahnkörper baulich durch Bordsteine vom übrigen Verkehr getrennt und soll nicht überfahren werden. Die Variante mit eingleisigem, besonderen Bahnkörper wurde verworfen, da gemäß BOStrab §15 (5) Stadtbahnstrecken für Zweirichtungsverkehr nicht eingleisig sein sol- len. Die eingleisigen Abschnitte wären zudem betrieblich sehr problematisch und wür- den zur Verspätungsübertragung sowie zu Einschränkungen in der zukünftigen Fahr- plangestaltung und -änderung führen. Dazu kommt, dass die eingleisigen Abschnitte zu sehr komplexen LSA-Steuerungen mit langen Wartezeiten für alle Verkehrsteilneh- mer*innen führen würden. Davon wäre neben der Stadtbahn auch der Busverkehr durch die Ortsdurchfahrt Meschenich nachteilig betroffen. Sehr problematisch ist auch die Tatsache, dass die eingleisigen Lösungen auch für die anderen Verkehrsträger (insbesondere Parken, Lieferverkehr und Fußgänger*innen) die Anforderungen an die Querschnittsbreiten nicht erfüllen. Dadurch ist u. a. mit häufigen Konflikten durch re- gelwidrig haltende/parkende Fahrzeuge zu rechnen, was sich auch auf die Qualität der anderen Verkehrsteilnehmer negativ auswirkt. Zusätzlich wäre ein großflächiger Eingriff in Privatgrundstücke notwendig, um die Min- destmaße einzuhalten. 5 Eingleisiger Abschnitt im Straßenkörper Die Variante mit eingleisigem Bahnkörper im Straßenraum wurde aus denselben Gründen verworfen, wie die Variante mit eingleisigem, besonderen Bahnkörper (siehe 1.1.9). Lediglich der Eingriff in Privatgrundstücke im Bereich der Engstelle entfallen, da die Stadtbahn sich den Straßenraum mit einer Fahrtrichtung teilt. Förderfähigkeit Zweigleisigkeit Die Ortsdurchfahrt Meschenich bietet insbesondere für die Varianten mit zweigleisiger Stadtbahntrasse aus straßenplanerischer und straßenverkehrsrechtlicher Sicht keine ausreichenden Flächen, um alle Verkehrsarten verträglich aufzunehmen und gleich- zeitig die Wirtschaftlichkeit sowie Förderfähigkeit des Projekts zu gewährleisten. Nach der StVO ist ein Überholen des Radfahrers durch die Stadtbahn nicht möglich, da kein ausreichender Abstand von 1,50 m zwischen Stadtbahn und Radfahrenden eingehalten werden kann. Diese beengte Lage führt nicht nur zu einem herabgesetz- tem Sicherheitsempfinden der Radfahrenden. Nach § 2 (1) des GVFG können auch lediglich Vorhaben gefördert werden, „…die eine Bevorrechtigung der Bahnen … si- cherstellen“. Da bei einem Abstand von weniger als 1,50 m nicht die Stadtbahn, son- dern der Radverkehr Pulkführer sein würde, wäre diese Bevorrechtigung nicht gege- ben. Damit wäre eine Förderfähigkeit infrage gestellt. Das Betriebskonzept der Stadtbahn in der OD Meschenich müsste in diesem Falle auf die geringe Geschwindigkeit des Radverkehrs angepasst werden. In diesem Falle wäre unklar, ob ein ausreichender Nutzen-Kosten-Faktor von größer 1,0 erreicht wer- den würde und somit die Förderfähigkeit der Gesamtmaßnahme in Frage gestellt wäre. Schon bei einer Fahrplangeschwindigkeit von 30 km/h zwischen den Haltestellen wurde 2022 in der Voruntersuchung zur standardisierten Bewertung festgestellt, dass ein Nutzen-Kosten-Faktor größer 1 möglicherweise fraglich ist. Eingleisigkeit Die Varianten der Eingleisigkeit werden, wie unter 1.1.9 und 1.1.10 beschrieben, we- gen der massiven Einschränkungen des Stadtbahnbetriebs, von der KVB ablehnt. Die eingleisigen Varianten führen aufgrund der Radverkehrsführung (Überholen mit ausreichendem Abstand nicht mehr möglich) bzw. der eingleisigen Abschnitte zu einer Verlängerung der Fahrplanzeiten. Aufgrund dieser Einschränkungen ist zu erwarten, dass der Nutzen-Kosten-Faktor des Bauabschnittes bis Meschenich-Süd unter 1 lie- gen wird und die Förderfähigkeit nicht gegeben wäre. Ergebnis und Empfehlung Für die Linienführung über die OD Meschenich konnte keine Lösung gefunden wer- den, den vorhandenen Straßenraum so aufzuteilen, um den Anforderungen von Stadt- bahn-, Rad-, Fuß- und Individualverkehr gerecht zu werden, für alle Verkehrsteilneh- menden möglichst schnelle und sichere Wege zu garantieren und den Lieferverkehr 6 sowie Aufenthaltsmöglichkeiten für Kurzparker*innen zu gewährleisten. Es wurden verschiedene Varianten geprüft und mit den beteiligten Fachämtern sowie der KVB abgestimmt, wie die StadtBahn Süd in den Straßenraum integriert werden könnte. Wegen der beengten Platzverhältnisse auf der OD Meschenich wäre bei allen regel- konformen Lösungen mit starken Nutzungseinschränkungen zu rechnen und ein groß- flächiger Grunderwerb notwendig. Die Verwaltung empfiehlt daher, die Planung der StadtBahn Süd auf der Brühler Land- straße auf Höhe der bestehenden Bushaltestelle „Am Kölnberg“ vorläufig zu beenden und mit der Neugestaltung der Einmündung der „Alte Fischenicher Straße“ abzu- schließen. An der Haltestelle auf Höhe des Kölnbergs soll in diesem Zuge eine Umsteigemöglich- keit zwischen StadtBahn Süd und den in Meschenich verkehrenden Buslinien entste- hen. Diese Buslinien sollen dann zum Bahnhof Hürth-Kalscheuren, nach Immendorf und Godorf sowie nach Brühl verkehren. Dabei wird auch die heutige Schleifenfahrt der Linie 132 zwischen Am Kölnberg und dem Meschenicher Süden weiterhin mit dem Bus bedient. Diese Schleife wäre für die Erschließung des Meschenicher Südostens auch bei einer Führung der Stadtbahn bis Meschenich Süd noch nötig gewesen. Die Planung des Endhaltepunktes wird nach der Beschlussfassung abschließend aus- gearbeitet. Eine skizzenhafte Illustration des vorläufigen Endhaltepunktes findet sich in Anlage 7. 2 P+R Anlage Ausgangslage Damit die Verkehrswende gelingt, ist es erforderlich, zeitnah zur Inbetriebnahme der Stadtbahnlinie an der geplanten Endhaltestelle auch Stellplätze in Form einer P+R- Anlage anzubieten, damit der gewünschte Umstieg vom privaten PKW auf die Bahn auch angenommen wird. Im Rahmen der Vorplanung wurde aufgrund verschiedener Faktoren der Standort der P+R Anlage im Süden von Meschenich präferiert, geplant und vorabgestimmt. Bei der Planung des vorläufigen Endhaltepunktes im Norden Meschenichs wird eine P+R An- lage in diesem Bereich näher untersucht. Die in Anlage 8 angedachten Flächen für die P+R-Anlage sind auf Grund der räumlichen Nähe zur geplanten Endhaltestelle grund- sätzlich geeignet. Fläche Bestandsparkhaus am Kölnberg Die Hochgarage HG11 der Wohnanlage „Am Kölnberg“ wird derzeit nicht genutzt. Eine Sanierung des Bauwerks wird nach Aussage der Objektbetreuung nicht erfolgen. Daher wird geprüft, ob dieses Bestandsgebäude zurückgebaut und eine neue Anlage an gleicher Stelle errichtet werden könnte. Somit könnte der städtebauliche Missstand bzw. „Unraum“, der durch den Leerstand des Parkhauses verstärkt wird, verbessert werden. 7 Diese Fläche hätte den weiteren Vorteil, dass die Flächen nördlich der Straße „Am Kölnberg“ nicht beeinträchtigt werden würde und somit zukünftige Entwicklungen un- eingeschränkt möglich wären. Da aktuell jedoch davon auszugehen ist, dass es sich bei den Stellplätzen im beste- henden Parkhaus „Am Kölnberg“ um notwendige Stellplätze im Sinne von § 48 Abs.1 BauO NRW handelt, die somit über die Baugenehmigungen an die vorhandene Be- bauung „Am Kölnberg“ gebunden sind, stünden diese einer anderen Verwendung (z. B. auch P&R) nicht zur Verfügung. Daher wird auch geprüft, ob die Stellplätze gege- benenfalls mit einer Stellplatzablöse zur Verfügung gestellt werden könnten. Landwirtschaftliche Fläche Nord-West Die Bereiche nördlich der Straße „Am Kölnberg“ in Köln-Meschenich befinden sich in Privatbesitz und werden im Flächennutzungsplan als gemischte Bauflächen bzw. als Wohnbauflächen dargestellt. Planverfahren für die Bereiche nördlich der Straße „Am Kölnberg“ sowie westlich und östlich der Brühler Landstraße sind derzeit weder als In- vestorenplanung noch als städtische Planung vorgesehen. Eine Anordnung der P&R Fläche in diesem Bereich würde jedoch ein Hindernis für alle zukünftigen Entwicklun- gen darstellen. Darüber hinaus könnte auf den Flächen nördlich der Straße „Am Kölnberg“ keine sozi- ale Kontrolle gewährleistet werden, da diese vollständig auf landwirtschaftlichen Flä- chen läge, die aktuell keine weitere Funktion aufweisen. Die Nutzer müssten fußläufig einen längeren Weg zur Haltstelle zurücklegen und dabei zusätzlich die Straße „Am Kölnberg“ queren, welche sich zukünftig als Hauptzufahrtsroute nach Meschenich dar- stellt. Landwirtschaftliche Fläche Nord-Ost Die Flächen im Nord-Osten Meschenichs weisen in Bezug auf Beeinträchtigung zu- künftiger Entwicklungsflächen und einer mangelnden sozialen Kontrolle ähnliche Merkmale auf wie die Flächen im Nord-Westen. Zwar wäre die fußläufige Erreichbarkeit der Haltstelle deutlich besser, dafür müssen aber alle Nutzer der P&R Anlage zunächst mit ihrem PKW den Knotenpunkt „Am Kölnberg“ queren, was eine deutlich höhere Belastung des Knoten mit sich bringen und somit eine erhöhte Fahrzeit verursachen würde. Die Anordnung der P&R Anlage stellt aufgrund der Topographie (Höhenunterschiede im Gelände) in diesem Bereich zudem eine große planerische Herausforderung dar. Ergebnis und weiteres Vorgehen Die in Anlage 8 dargestellten Flächen befinden sich nicht im Eigentum der Stadt und müssten erworben werden. Um Verzögerungen beim Bau der Stadtbahn zu vermei- den, wird für die Planung der P&R-Anlage daher ein eigenes Genehmigungsverfahren vorgesehen. Damit auch Belange wie soziale Sicherheit oder Akzeptanz der P+R-Anlage Berück- sichtigung finden, wurde Kontakt zur Kriminalprävention aufgenommen und um Bera- tung und Zusammenarbeit bei der Planung gebeten. Hierfür werden aktuell sowohl die Fläche eines Bestandsparkhauses am Kölnberg, als auch landwirtschaftliche Flächen 8 im Nordwesten und Nordosten als mögliche Standorte untersucht. Grundsätzlich soll die P+R-Anlage flächensparend als mehrgeschossige Anlage ge- plant werden und die städtebauliche Gestaltung über einen Wettbewerb gesucht wer- den. 3 Umgestaltung Ortsdurchfahrt Die OD Meschenich wird nach Inbetriebnahme der im Bau befindlichen Ortsumge- hung (B 51n) zu einer kommunalen Straße herabgestuft. Im Zuge der Stadtbahnpla- nung wird lediglich die Umplanung des Knotenpunktbereiches Brühler Landstraße – Am Kölnberg, in dem die vorläufige Endhaltestelle Meschenich Nord liegen wird, bear- beitet. Um die Situation des Ortszentrums insgesamt zu verbessern und die Aufent- haltsqualität zu steigern, ist eine ganzheitliche Neugestaltung der OD Meschenich er- forderlich, die zu einem geeigneten Zeitpunkt als eigenes Verfahren bei den entspre- chenden Fachämtern anzusiedeln ist. Nach aktuellen Planungen der Verwaltung soll eine Rad-Pendler-Route von Köln nach Brühl entwickelt werden, der direkte Verlauf für diese Route führt durch die Ortsdurch- fahrt Meschenich (siehe Vorlagen-Nr.: 2810/2023). 4 Anbindung Meschenich-Süd / Verlängerung nach Brühl / Hürth Es ist perspektivisch geplant, weitere Flächen im Norden und Westen von Meschenich städtebaulich zu entwickeln. In diesem Zuge könnte eine direkte Erschließung dieser Flächen durch eine westliche Weiterführung der StadtBahn Süd um den heutigen Siedlungskern herum und somit auch eine Anbindung von Meschenich Süd vorgenommen werden. Auch eine Durch- bindung bis Brühl oder Hürth wäre dann weiterhin möglich. In den entsprechenden Planungsstufen muss dann eine entsprechende Trassierung berücksichtigt werden. Nach heutigem Stand müsste der vorläufige Endhaltepunkt in Meschenich-Nord sowie ein Teil der Gleisanlagen der StadtBahn Süd südlich der ge- planten Entflechtungsstraße angepasst werden, um eine entsprechende Fortführung der Linie zu ermöglichen. Diese Frage ist – ebenso wie die Ermittlung der Förderwür- digkeit der Weiterführung der StadtBahn Süd – daher zu gegebener Zeit durch eine Machbarkeitsuntersuchung zu beantworten. 5 Ausblick Nach umfangreicher Prüfung von verschiedenen Alternativen zur Führung über die Brühler Landstraße wird die StadtBahn Süd zunächst bis zur Endhaltestelle Mesche- nich-Nord fahren. Die Haltestelle wird auf Höhe der Straße „Am Kölnberg“ liegen. Hier ist eine Verknüpfung zwischen StadtBahn Süd und Bus vorgesehen, so dass Mesche- nich Mitte und Süd mit dem Bus angebunden werden. 9 Eine mögliche Verlängerung nach Brühl wird im Rahmen zukünftiger Siedlungsflä- chenerweiterungen um Meschenich berücksichtigt. Die Ausarbeitung der Genehmigungsplanung der StadtBahn Süd erfolgt bis Ende 2025. Im Anschluss wird der Ratsbeschluss zur Entwurfsplanung und dem Genehmi- gungsverfahren durch den Rat der Stadt Köln angestrebt, woraufhin in 2026 die Ein- reichung der Genehmigungsplanung und die Einleitung des Planfeststellungsverfah- rens erfolgen soll. 6 Anlagen 1. Öffentlichkeitsbeteiligung 2. Übersichtslageplan Gesamttrasse 3. Detail Engstelle Alte Fischenicher bis Rosengürtel Lageplan 4. Detail Engstelle Alte Fischenicher bis Rosengürtel Veranschaulichung Straßen- querschnitt 5. Beschreibung der untersuchten Varianten 6. Grunderwerbsplan (Zweirichtungsradweg) 7. Illustration Endhaltepunkt 8. Lage P+R-Anlage
Sitzungsvorlage RR (Ratsbeschluss vom 23.03.2023)
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Dezernat, Dienststelle III/69/692/4 Vorlagen-Nummer 3065/2022 Freigabedatum 15.02.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff StadtBahn Süd - Trassenfestlegung und Entscheidung zur weiteren Planung Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln nimmt die Ergebnisse der Planung der StadtBahn Süd zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, a. die Planung der StadtBahn Süd nach Rondorf und Meschenich für den 1. Bau- abschnitt für die Kombination der Vorzugstrasse „Nord-Alternative 1.1a (Querung Verteilerkreis mit Brücke, ohne Straße Im Wasserwerkswäldchen) mit Süd-Alternative 1 (Linienführung durch Rondorf-Mitte) bis Meschenich- Nord“ weiterzuführen, das Planfeststellungsverfahren durchzuführen und die Vorplanung bis zur Ausschreibung (Leistungsphase 6 HOAI) voranzutreiben sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung fortzusetzen. Teil dieser Planung ist eine P+R-Anlage in Meschenich-Nord, deren Potential aktuell untersucht und die bei Bedarf umgesetzt wird. Gemäß Kostenschätzung belaufen sich die restlichen Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 6 HOAI des ersten Bauab- schnitts auf rd. 7,7 Mio. € brutto. b. die Planung der StadtBahn Süd in Meschenich für den 2. Bauabschnitt vom Ende des 1. Bauabschnitte bis zur Endhaltestelle in Meschenich-Süd weiterzu- führen, das Planfeststellungsverfahren durchzuführen und die Planung auf Ba- sis der Machbarkeitsstudie bis zur Ausschreibung (Leistungsphase 6 HOAI) vo- ranzutreiben sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung fortzusetzen. Teil dieser Pla- nung ist eine weitere P+R-Anlage in Meschenich-Süd, deren Potential aktuell untersucht und die bei Bedarf umgesetzt wird. Gemäß Kostenschätzung belau- Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 02.03.2023 Verkehrsausschuss 07.03.2023 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 09.03.2023 Stadtentwicklungsausschuss 16.03.2023 Verkehrsausschuss Finanzausschuss 20.03.2023 Rat 23.03.2023 2 fen sich die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 6 HOAI des zweiten Bauabschnitts auf rd. 2,4 Mio. € brutto. Alternative: Der Rat der Stadt Köln nimmt die Ergebnisse der Planung der StadtBahn Süd zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, a. die Planung der StadtBahn Süd nach Rondorf und Meschenich für den 1. Bau- abschnitt inklusive einer P+R-Anlage in Meschenich-Nord für die Kombination der Trassenalternative „Nord-Alternative 2 (Umfahrung über Robinienweg) mit Süd-Alternative 1 (Linienführung durch Rondorf-Mitte) bis Meschenich-Nord“ weiter zu planen, das Planfeststellungsverfahren vorzubereiten und die Vorpla- nung bis zur Ausschreibung (Leistungsphase 6 HOAI) voranzutreiben sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung fortzuführen. Gemäß Kostenschätzung belaufen sich die restlichen Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 6 HOAI des ersten Bauabschnitts auf rd. 7,7 Mio. € brutto. b. die Planung der StadtBahn Süd in Meschenich für den 2. Bauabschnitt inklu- sive einer weiteren P+R-Anlage in Meschenich-Süd vom Ende des 1. Bauab- schnitte bis zur Endhaltestelle in Meschenich-Süd weiter zu planen, das Plan- feststellungsverfahren vorzubereiten und die Planung auf Basis der Machbar- keitsstudie bis zur Ausschreibung (Leistungsphase 6 HOAI) voranzutreiben sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung fortzuführen. Gemäß Kostenschätzung be- laufen sich die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 6 HOAI des zweiten Bauabschnitts auf rd. 2,4 Mio. € brutto. c. den Bebauungsplan Rondorf Nordwest und den Lärmschutzwall entlang der BAB4 entsprechend der Trassenführung zu Lasten des Investors des Neubau- gebietes Rondorf-Nord-West anpassen zu lassen. d. den Bebauungsplan zur P+R-Palette Arnoldshöhe entsprechend der Trassen- führung anzupassen. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün und der Stadtentwicklungsausschuss uneingeschränkt zustimmen. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 10,1 Mio. € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja siehe Text % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) 1 Anlass Die Stadtteile Rondorf und Meschenich sollen an das bestehende Stadtbahnnetz angebunden werden. Das Projekt „StadtBahn Süd“ wurde im Jahr 2017 zum ÖPNV-Bedarfsplan des Lan- des Nordrhein-Westfalen für den öffentlichen Personennahverkehr angemeldet. Der Rat hat in seiner Sitzung am 27.09.2018 den grundsätzlichen Bedarf zur Vergabe von Planungsleistungen beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die Planung der Stadtbahn- anbindung über Rondorf bis Meschenich-Nord inklusive eines P+R-Platzes zunächst bis zur Entwurfsplanung vorzubereiten und frühzeitig eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen (Vorlagen-Nr. 1614/2018). Darüber hinaus soll eine Verlängerung der Stadtbahnanbindung bis Meschenich-Süd in die Planung einbezogen werden. Daraufhin wurde die Stadtbahnverlänge- rung von der geplanten Endhaltestelle der Nord-Süd Stadtbahn „Arnoldshöhe“ über Rondorf bis Meschenich-Süd untersucht. Die Verwaltung hat für die Maßnahme eine Generalplanung, eine Projektsteuerung und zahl- reiche Gutachter*innen beauftragt, um die alternativen Trassenführungen zwischen dem Ver- teilerkreis und Rondorf sowie zwei Trassenführungen zwischen Rondorf und Meschenich un- tersuchen zu lassen. 2 Scoping-Verfahren Der Scoping-Termin, in dem der Untersuchungsumfang der erforderlichen Umweltverträglich- 4 keitsprüfung für das Planfeststellungsverfahren festgelegt wird, wurde seitens der Bezirksre- gierung Köln in 2020 durchgeführt. Aufgrund der großflächigen Überschneidungen der Unter- suchungsräume der Stadtbahnmaßnahme und der Planung der Entflechtungsstraße wurde ein gemeinsames Scoping-Verfahren für die Projekte durchgeführt. Hierzu wurden die be- troffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange eingebunden, die ihre Stellungnahmen an die Bezirksregierung gesendet haben. Die Inhalte der Stellungnahmen wurden von der Be- zirksregierung geprüft und wurden in der Planung berücksichtigt. 3 Bauabschnitt 1 3.1 Erläuterung Die Bezeichnungen der untersuchten Alternativen wurden im Planungsverlauf zur besseren Verständlichkeit in der Kommunikation mit der Öffentlichkeit geändert. Da die Gutachten und andere Unterlagen sich jedoch teilweise auf die ursprünglichen Bezeichnungen beziehen, ist eine Übersicht/Gegenüberstellung der alten und neuen Bezeichnungen in Anlage 4 beigefügt. Eine Übersichtskarte aller untersuchten alternativen Linienführungen mit alten Bezeichnungen ist als Anlage 5 beigefügt. Entlang aller geplanten Stadtbahntrassen werden Rad- und Gehwege mitgeplant. Während der Ausarbeitung der Gefährdungsbeurteilung zum Schutzgut Trinkwasser wurde die Vorzugstrasse „Nord-Alternative 1.1 (Brücke)“ im Hinblick auf die Anforderungen des Trinkwassers bzw. der Wasserschutzzone II mit den zugehörigen Brunnen überarbeitet. Diese optimierte Lösung wurde „Nord-Alternative 1.1a (Brücke ohne Straße)“ benannt und weist durch die Sperrung der Straße Im Wasserwerkswäldchen für die Durchfahrt des motorisierten Verkehrs, den Rückbau der Tankstelle am Verteilerkreis und einer größeren Entfernung zu den Trinkwasserbrunnen deutliche Vorteile hinsichtlich des Schutzgutes Trinkwasser auf. Im Weiteren wird daher die „Nord-Alternative 1.1a“ betrachtet. Eine Übersichtskarte mit den beiden verbliebenen Alternativen (Nord-Alternative 1.1a und Nord-Alternative 2) ist als Anlage 3 beigefügt. Detaillierte Planunterlagen sind als Anlagen 6.01 bis 6.20 beigefügt (Hinweis: Die Pläne beziehen sich auf die in Anlage 4 erläuterten, al- ten Planbezeichnungen). 3.2 Wertungsmatrix Im Zuge der Untersuchung aller Alternativen und deren Kombinationen wurden die Ergebnis- se der einzelnen Gutachten, die Planungsvorgaben verschiedener städtischer Ämter sowie der KVB in einer Wertungsmatrix zusammengeführt und die einzelnen Beurteilungskriterien entsprechend bewertet. Aus der Wertungsmatrix wurden Alternativen gestrichen, die im Pla- nungsprozess ausgeschlossen werden mussten. Ausschlussgründe waren zum Beispiel ver- kehrstechnische und wasserschutzrechtliche Belange. In Anlage 7 sind die Ausschluss- bzw. Abschichtungsgründe aller nicht weiterverfolgten Alternativen dargestellt. Alle verbliebenen Alternativen wurden in einer Gegenüberstellung der Kombinationen und nochmals detailliert in der Gefährdungsbeurteilung Trinkwasser bewertet. Mit Hilfe dieser Gegenüberstellung der Kombinationen konnte für die verbleibenden Alternati- ven ein ganzheitlicher Vergleich aller in Betracht kommenden Trassenkombinationen vorge- nommen und eine Rangfolge ermittelt werden. Die hier ermittelte beste Alternative wird im weiteren Verlauf Vorzugstrasse, die zweitbeste als Beschlussalternative benannt. 3.3 Schutzgut Trinkwasser Bei den Abstimmungsgesprächen im Verlauf der Vorplanung zum Bau und Betrieb der Stadt- bahn hat sich herausgestellt, dass die Trassenplanung durch die Wasserschutzzone II (WSZ II) des Wasserwerkes Hochkirchen vertieft untersucht werden muss. Daher wurde zum Schutzgut Trinkwasser ein zweistufiges Gutachten, das aus einem Fachbeitrag und einer Ge- fährdungsbeurteilung besteht, in Auftrag gegeben, dessen Ausarbeitung eng mit den zustän- digen Wasserbehörden und der Wasserwerksbetreiberin abgestimmt wurde. Die Ergebnisse des Fachbeitrages und der Gefährdungsbeurteilung sind in die Beurteilung der Trassenvarian- 5 ten eingeflossen. Der Fachbeitrag ist als Anlage 9, die Gefährdungsbeurteilung ist als Anlage 10 mit den zugehörigen Anlagenteilen I bis IX (Anlagen 10.01 bis 10.04) beigefügt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Versorgungssicherheit bezüglich des Trinkwassers eine übergeordnete Priorität besitzt und zu jedem Zeitpunkt gesichert sein muss. Aus Vorsorge- gründen müssen während der Bauphase vier bis fünf der vorhandenen 22 Brunnen außer Betrieb genommen werden. Hierdurch kann es zu Engpässen in der Trinkwasserversorgung für die Bevölkerung kommen. Daher sind in der weiteren Planung weitere Untersuchungen erforderlich, um sicherzustellen, dass die benötigten Fördermengen auch bei temporären Brunnenabschaltungen auf die ver- bleibenden Brunnen umgelegt werden können. Die Umsetzbarkeit der temporären Außerbe- triebnahme von Wasserwerksbrunnen wird im nächsten Planungsschritt in Abstimmung mit der RheinEnergie als Wasserwerksbetreiber im Detail verifiziert und zu präzisiert. 3.4 Darstellung der Trassenalternativen 3.4.1 Vorzugstrasse Die Vorzugstrasse setzt sich aus den Teilabschnitten Nord-Alternative 1.1a, Süd-Alternative 1 und Meschenich-Nord zusammen, die im weiteren Verlauf genauer erläutert werden. Die „Nord-Alternative 1.1a (Brücke ohne Straße)“ schließt die Trasse an der Haltestelle Arnoldshöhe an und folgt der Bonner Straße Richtung Süden. Die Stadtbahn überquert den Verteilerkreis auf einem Brückenbauwerk und verläuft anschließend oberirdisch westlich der BAB 555. Die Brunnengalerie wird mit einem Bauwerk zur Lastverteilung gequert. Im weiteren südlichen Verlauf geht die Trasse in ein Dammbauwerk, bzw. in eine oberflächennahe Trasse über und quert schließlich die BAB 4 auf einem neuen Brückenbauwerk. Ein weiterer Vorteil der Vorzugstrasse ist die Trassenbündelung der Stadtbahntrasse und der Autobahn östlich des Wasserwerks Hochkirchen. Die Bestandsstraße „Im Wasserwerkswäld- chen“ wird für die Durchfahrt des motorisierten Verkehrs gesperrt und kann im nördlichen Be- reich als Geh- und Radweg genutzt werden. Im südlichen Bereich wird der Geh- und Radweg parallel zur Stadtbahntrasse neu hergestellt. Zudem wird die Tankstelle am Verteilerkreis, die ein weiteres Risiko für die WSZ II darstellt, rückgebaut. Die aktuell eingeplante Brückenvariante am Verteilerkreis spiegelt eine erste technisch mach- bare Lösung wider. Die weitere Gestaltung und Ausarbeitung der Brücke (Objekt- und Trag- werksplanung) wird in der Entwurfsplanung (Lph. 3 HOAI) durchgeführt. In diesem Zuge wer- den insbesondere auch städtebauliche Aspekte berücksichtigt. Die Trasse der Süd-Alternative 1 (Linienführung durch Rondorf-Mitte) ist im Entwurf der Bebauungsplanung des Neubaugebietes Rondorf Nord-West freigehalten, welche erst nörd- lich und dann westlich entlang der bestehenden Wohnbebauung in Rondorf führt. Südlich der Kapellenstraße verläuft die Stadtbahn zwischen der Talstraße und der Elbinger Straße und verschwenkt anschließend Richtung Westen nach Meschenich. Bei einer Potenzialabschätzung hat sich gezeigt, dass die Trasse der „Süd-Alternative 1 (Lini- enführung durch Rondorf-Mitte)“ eine wesentlich höhere Erschließungswirkung hat als die parallel untersuchte Trasse „Süd-Alternative 2“. Die Erschließungswirkung der Trasse ist ein wichtiges Kriterium für die Fördermittelakquise bei Bundes- und Landesprogrammen. Zudem wird die „Süd-Alternative 2“ abgelehnt, da sie zu erheblichen technischen und wirtschaftlich nicht vertretbaren Problemen führen würde. Dies sind u. a. Probleme mit den zu querenden Leitungstrassen und dem problematischen Knotenpunkt mit der Entflechtungsstraße und der Bödinger Straße. 3.4.2 Beschlussalternative Die Beschlussalternative setzt sich aus den Teilabschnitten Nord-Alternative 2, Süd- Alternative 1 und Meschenich-Nord zusammen, die im weiteren Verlauf genauer erläutert werden. Bei der „Nord-Alternative 2 (Umfahrung über Robinienweg)“ sind die Straße „Im Wasser- werkswäldchen“ und die Tankstelle am Verteilerkreis nicht Bestandteil der Stadtbahnplanung und bleiben daher im Ursprungszustand erhalten. 6 Die Trasse der Stadtbahn schließt an die Haltestelle Arnoldshöhe an und verläuft nördlich der Militärringstraße und quert diese in Höhe der Straße Robinienweg. Nach aktuellem Planungs- stand kann die Militärringstraße ebenerdig gequert werden, da die Voraussetzung für eine Ausnahme vom Verbot höhengleicher Kreuzungen durch das Eisenbahnkreuzungsgesetz erfüllt werden. Jedoch ist es möglich, dass diese Ausnahmeregelung im kommenden Plan- feststellungsverfahren nicht greift und eine Brückenlösung erforderlich wird, die erhebliche Auswirkungen für das Umfeld der Militärringstraße und des Äußeren Grüngürtels zur Folge haben würde. Die Trasse führt im Weiteren entlang des Robinienweges durch den Grüngürtel bis zur BAB 4. Über ein neues Brückenbauwerk quert die Trasse die BAB 4 und den Lärmschutzwall des Neubaugebietes, verläuft entlang der Straße Am Höfchen und schließt an das Neubaugebiet in nord-südlicher Richtung an. Die bei der Planung des Neubaugebietes Rondorf Nord-West für die Stadtbahn freigehaltene Trasse für die Süd-Alternative 1 (Linienführung durch Rodorf-Mitte) kann nur im südlichen Abschnitt genutzt werden. Im nördlichen Bereich muss die Planung des Neubaugebiets ver- ändert und die Stadtbahntrasse in neuer Lage berücksichtigt werden. Südlich der Kapellen- straße verläuft die Stadtbahn zwischen der Talstraße und der Elbinger Straße und ver- schwenkt anschließend Richtung Westen nach Meschenich. Auf die Vorteile der „Süd-Alternative 1“ gegenüber der „Süd-Alternative 2“ wird unter Ziffer 3.4.1 eingegangen. 3.5 Vergleich und Bewertung der bevorzugten Alternativen Die im Folgenden dargelegten Bewertungen sind ein Ergebnis der als Anlage 8 beigefügten Wertungsmatrix. 3.5.1 Vorteile der Vorzugstrasse Die Vorzugstrasse weist im Vergleich zur Beschlussalternative eine um 700 m deutlich kürze- re Streckenlänge auf, womit auch eine kürzere Fahrzeit einhergeht. Bei einer Potenzialab- schätzung hat sich gezeigt, dass die zentral verlaufende Trasse insgesamt eine wesentlich höhere Erschließungswirkung hat und unter anderem deshalb favorisiert wird. Zudem kann in Rondorf die nördliche Haltestelle im Plangebiet Rondorf Nord-West weiter östlich in Richtung des bestehenden Ortes positioniert werden und kann damit eine höhere Erschließungswir- kung auch außerhalb des Neubaugebietes erreichen. Im Gegensatz zur Beschlussalternative kann die bestehende Busverbindung der Line 132 nach Rondorf und Meschenich bei der Vorzugstrasse vollständig durch die Stadtbahn ersetzt werden. Während die Vorzugstrasse den Verteilerkreis, und somit auch den Militärring planfrei mittels Brücke quert, muss der Militärring bei der Beschlussalternative westlich des Verteilerkreises voraussichtlich plangleich gequert werden und würde somit direkten nachteiligen Einfluss auf die Verkehrssituation nehmen. Die Vorzugstrasse minimiert im Gegensatz zur Beschlussalter- native die Eingriffe in den Grüngürtel, der eine denkmalwerte Grünfläche ist, sowie in die denkmalgeschütze Wohnsiedlung Heidekaul und minimiert die erforderlichen Baumrodungen. Die Beschlussalternative hat im Gegensatz zur Vorzugstrasse einen massiven Gehölzverlust nördlich des Militärrings und beidseits des Robinienweges zur Folge. Zudem ergäbe sich durch die Lage der Beschlussalternative mitten im Grüngürtel eine starke Zerschneidungswirkung, die sich sowohl negativ auf den Artenschutz als auch auf eine quali- tative Verschlechterung der Erholungsräume negativ auswirkt. In der abgestimmten und aktuell noch gültigen Planung des Neubaugebietes Rondorf Nord- West ist die Vorzugstrasse bereits planerisch berücksichtigt. Sollte die Beschlussalternative beschlossen werden, müsste der Entwurf des Bebauungsplans mit Blick auf die veränderte Stadtbahntrasse angepasst und zusätzlich das städtebauliche Konzept grundlegend verändert werden. Der bereits realisierte Lärmschutzwall am verlegten Galgenbergsee müsste zu Las- ten des Investors des Neubaugebietes Rondorf-Nord-West in Teilen angepasst und neu er- richtet werden. 7 Bei den parallel geplanten bzw. laufenden Baumaßnahmen, wie dem Neubaugebiet Rondorf Nord-West, der Verlegung des Galgenbergsees und der Planung der Entflechtungsstraße, wurde die Vorzugstrasse bereits in deren Planungen berücksichtigt und bedingt daher keine oder ggf. nur geringe notwendige Anpassungen. 3.5.2 Vorteile Beschlussalternative Im Bereich des Verteilerkreises stellt die Beschlussalternative keine negative Beeinflussung städtebaulicher Aspekte dar, da hier im Gegensatz zur Vorzugstrasse keine Brücke realisiert werden muss. Während bei der Vorzugstrasse die südliche Einfahrt nach Köln mit der Brücke grundlegend städtebaulich neugestaltet wird, bleibt bei der Trassenalternative die heutige städtebauliche Situation erhalten. Die Beschlussalternative weist dazu einen geringen Verlust von Böden mit hoher Bodenfunk- tionsbewertung auf und hat weniger negative Auswirkungen auf den Luftaustausch im Pla- nungsgebiet. 3.5.3 Fazit Alle vorgenannten Vor- und Nachteile sind ein Ergebnis der als Anlage 8 beigefügten Wer- tungsmatrix. Bei Berücksichtigung aller betrachteten Belange ist die Vorzugstrasse der Beschlussalternati- ve vorzuziehen. Aus diesem Grund wird die Vorzugstrasse zur weiteren Planung empfohlen. 3.6 Kompensationsmaßnahmen in der Wasserschutzzone (nur bei Vorzugstrasse) Der Bau und der Betrieb der Stadtbahn in der Wasserschutzzone führen zu Risiken für eine Verunreinigung des Trinkwassers. Diese Risiken können, wie im Gutachten dargelegt, mini- miert und beherrscht werden. Neben einer temporären Außerbetriebnahme von Brunnen sind die Sperrung der Straße Im Wasserwerkswäldchen für die Durchfahrt des motorisierten Ver- kehrs sowie der Rückbau der Tankstelle am Verteilerkreis Voraussetzung, um das Gesamtri- siko in der Wasserschutzzone nicht zu erhöhen. 3.6.1 Straße Im Wasserwerkswäldchen Im Rahmen des grundsätzlichen Konfliktes eines Eingriffs in die WSZ II wurde untersucht, wie die Verkehrsabwicklung zwischen Verteilerkreis und Rondorf verändert werden kann. Hierzu wurde verkehrsgutachterlich die Sperrung der Straße Im Wasserwerkswäldchen für die Durch- fahrt des motorisierten Verkehrs untersucht. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass eine dauerhaf- te Sperrung der Straße für die Durchfahrt des motorisierten Verkehrs möglich ist. Das ent- sprechende Gutachten ist als Anlage 11 beigefügt. Die weiteren Festlegungen der Sperrung der Straße Im Wasserwerkswäldchen bei der weiteren Planung der Vorzugstrasse werden in der kommenden Planungsphase, der sogenannten Entwurfsplanung, erfolgen. Die Umsetzung der Vorzugstrasse setzt die dauerhafte Sperrung der Straße Im Wasserwerkswäldchen für die Durchfahrt des motorisierten Verkehrs voraus. Die Sperrung der Straße Im Wasserwerkswäldchen für den allgemeinen Kfz-Verkehr führt zu einer Verlagerung von ca. 5.900 Kfz-Fahrten pro Tag auf alternative Routen. Durch Verlagerungseffekte im Netz wirkt sich etwa die Hälfte der verlagerten Kfz-Fahrten auf die unmittelbar benachbarten Straßenzüge (Kapellenstraße und Friedrich-Ebert-Straße) aus, die andere Hälfte führt zu einer Mehrbelastung im übergeordneten Netz, z. B. BAB 555, Ent- flechtungsstraße, Militärringstraße. An der Kapellenstraße im Westen Rondorfs führt der Planfall wegen der Sperrung zu einer Veränderung der Verkehrsbelastung von 7.200 Kfz/Tag im Status Quo auf 8.400 Kfz/Tag im Planfall. Ohne die Sperrung wurde eine Verkehrsbelastung von ca. 6.200 Kfz/Tag im Planfall prognostiziert. Der im Zuge der Entflechtungsstraße vorgesehene Kreisverkehrsplatz Kapel- lenstraße/Husarenstraße zeigt unter den Prognosebelastungen in den Spitzenstunden mit Qualitätsstufe A eine sehr gute Verkehrsqualität. An der Friedrich-Ebert-Straße im Osten von Rondorf steigt die Belastung von 11.400 Kfz/Tag im Status Quo auf 12.900 Kfz/Tag im Planfall an. An der Rodenkirchener Straße westlich der 8 BAB 555 sinkt die Belastung hingegen von 8.800 Kfz/Tag im Status Quo auf 7.000 Kfz/Tag im Planfall. Für den Knotenpunkt Zum Forstbotanischen Garten/Friedrich-Ebert-Straße ist im Zuge der Entwicklung des Kölner Südens ohnehin wegen der bereits im Bestand hohen Ver- kehrsbelastung ein Ausbau sowie eine signaltechnische Optimierung vorgesehen. Wird diese auf die ermittelten Prognosebelastungen angepasst, kann der dort auftretende Mehrverkehr in den Spitzenstunden morgens und abends mit mindestens ausreichender Verkehrsqualität (Qualitätsstufen B bis D) abgewickelt werden. Die durchgeführten Analysen zeigen auch, dass der Entfall der Verkehrsfunktion der Straße Im Wasserwerkswäldchen für den allgemeinen Verkehr an den Knotenpunkten der Militärringstraße zu Belastungen führt, die ebenfalls an- gemessen abgewickelt werden können. 3.6.2 Tankstelle Südwestlich des Verteilerkreises liegt innerhalb der WSZ II eine Tankstelle. Das Grundstück ist im Besitz der Stadt Köln und derzeit verpachtet. Für die Vorzugstrasse der Stadtbahn wird die Tankstelle als Kompensationsmaßnahme zur Sicherung des Schutzguts Trinkwasser rückgebaut. 3.7 Ingenieurbauwerke Entlang der geplanten Vorzugstrasse der Stadtbahn werden mehrere Ingenieurbauwerke er- forderlich. Im Wesentlichen sind dies eine Brücke über den Verteilerkreis, ein Bauwerk zur Lastverteilung über der Brunnengallerie, eine neue Brücke über die BAB 4 sowie eine Brücke über die noch zu errichtende Entflechtungsstraße südlich von Rondorf. Die weitere Detaillie- rung dazu wird in der kommenden Planungsphase (Entwurfsplanung) erfolgen. Die Planung der Brücke über den Verteilerkreis stellt aktuell lediglich einen ersten Vorentwurf dar. Die hohen gestalterischen Anforderungen an das Brückenbauwerk in dieser besonderen Lage werden im weiteren Verlauf besonders berücksichtigt. Hier ist eine Lösung zu finden, die optimalerweise den Anforderungen an den Verteilerkreis, das Kunstwerk (Stele und Grünflä- che des Verteilerkreises) und den Denkmalschutz gerecht wird. Über die Auswirkungen der Vorzugstrasse auf das urheberrechtlich geschützte Kunstwerk im Verteilerkreis werden die Gespräche mit dem Künstler fortgeführt. 4 Bauabschnitt 2 4.1 „Meschenich - 2. Bauabschnitt“ Den 2. Bauabschnitt bildet die Ortsdurchfahrt Meschenich. Die Stadtbahn kann hier nur auf der Brühler Landstraße geführt werden. Innerhalb der Ortsdurchfahrt von Meschenich-Nord bis Meschenich-Süd gibt es nur eine mögliche Linienführung. Vom Planer wurde eine tech- nisch machbare Lösung erstellt. Auf dieser Grundlage ist ein auf Stadtbahnmaßnahmen spe- zialisierter Stadtplaner beauftragt, eine insbesondere in Hinblick auf die Gestaltung optimierte Lösung in Abstimmung mit den anderen Planern zu entwickeln. Entsprechend des Ratsbeschlusses aus 2018 wurde die Grundlagenermittlung für Mesche- nich beauftragt und abgeschlossen. Auf Basis der Studie zur Gestaltung der Ortsdurchfahrt wird die Vorplanung weiter bearbeitet und im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung im Jah- re 2023 abgestimmt. 5 Grunderwerb Im Verlauf beider Trassen gibt es zahlreiche notwendige Grundstücksankäufe. In Teilen wur- den bereits Gespräche mit den Eigentümern geführt. Die weiterführenden Ankaufsgespräche können nach Beschlussfassung fortgeführt werden. 6 P+R-Anlagen in Meschenich Im Zuge der Stadtbahnplanung wird im Norden und im Süden von Meschenich jeweils eine P+R-Anlage untersucht und bei Bedarf umgesetzt. Hierzu wurde eine Machbarkeitsstudie 9 beauftragt, deren Ergebnis zum ermittelten Potential (Anzahl der möglichen Nutzer) in der weiteren Planung berücksichtigt wird. Zudem lässt die Verwaltung aktuell ein „Raumbuch Mo- bilstationen“ erarbeiten, welches die konzeptionellen Grundlagen für die perspektivische Ein- richtung eines flächendeckenden Netzes von Mobilstationen im Stadtgebiet liefern soll. Damit soll festgelegt werden, welche Mobilitätsangebote in welcher Größenordnung an den Halte- stellen der StadtBahn Süd vorzusehen sind. 7 Öffentlichkeitsarbeit / Bürgerbeteiligung Begleitend zur Vorplanung wurde eine Vielzahl von Dialoginstrumenten angewendet, um die Stakeholder (Interessensgruppen) und die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig, umfassend und transparent über den Prüf- und Auswahlprozess der Vorzugstrasse zu informieren. Im Rahmen des Stakeholdermanagements wurden zum Beispiel leitfadengestützte Interviews mit maßgeblichen Akteuren aus den Stadtteilen und Trägern öffentlicher Belange geführt, um ein Stimmungsbild und den Informationsbedarf sowie die Bereitschaft zur Mitarbeit zu erfas- sen. Der Großteil der Akteure war dazu bereit und wurde im Rahmen von digitalen Konferen- zen über den aktuellen Stand der Planung informiert. Interessierte Bürgerinnen und Bürger hatten zudem die Möglichkeit, über eine Online- Beteiligung auf meinungfuer.koeln ihre Fragen und Anregungen einzubringen (https://meinungfuer.koeln/archiv/dialoge/stadtbahn-sued.html#uip-1). Ziel war es, ein umfas- sendes Meinungsbild zu erhalten und erste Präferenzen sowie für die Bürgerinnen und Bürger wichtige Themen zu identifizieren. Auf dieser Basis wurde anschließend ein Katalog mit den wichtigsten Fragen und Antworten (FAQ) (https://www.stadt-koeln.de/leben-in- koeln/verkehr/mobilitaet/haeufig-gestellte-fragen-zur-stadtbahn-sued) erstellt. Darauf aufbauend ist vorgesehen, auch die nächsten Planungsphasen für die StadtBahn Süd öffentlichkeitswirksam zu begleiten. Dabei unterscheiden sich die Auswahl der Dialoginstru- mente und die Tiefe der Beteiligung bei den beiden Bauabschnitten. Im Rahmen der Entwurf- splanung für den 1. Bauabschnitt bis Meschenich Nord wird es darum gehen, die beschlosse- ne Trasse weiter zu qualifizieren und die Interessen der Stakeholder und der Anwohnenden zu berücksichtigen. So ist u.a. vorgesehen, die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen von Onli- ne-Dialogen und Informationsveranstaltungen über die Entwurfsplanung zu informieren. Die genaue Auswahl der geeigneten Dialoginstrumente wird zu einem späteren Zeitpunkt erfol- gen. Bei der Vorplanung zum 2. Bauabschnitt wird es zunächst wichtig sein, insbesondere den Menschen in Meschenich nicht nur den verkehrlichen, sondern auch den städtebaulichen Nut- zen für den Ortskern Meschenich deutlich zu machen. Die Stadtbahn in Verbindung mit der Ortsumgehung bietet die Chance, die Hauptachse und den Stadtteil insgesamt deutlich zu entlasten und aufzuwerten. Es ist vorgesehen, die Öffentlichkeitsbeteiligung für die Stadt- bahnanbindung gemeinsam mit den zuständigen Fachämtern und der KVB durchzuführen. Das Formblatt zur Öffentlichkeitsbeteiligung findet sich in Anlage 1, das Beteiligungskonzept in Anlage 2. 8 RPA Da die Beauftragung der Ingenieur- und Gutachterleistungen für den 2. Bauabschnitt nicht Gegenstand des Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschlusses war, muss hierfür die Be- darfsprüfung nachgeholt werden. Die hierfür erforderlichen Unterlagen wurden dem Rech- nungsprüfungsamt zur Stellungnahme übergeben. Diese Stellungnahme ist als Anlage 12 beigefügt. 9 Kosten / Finanzierung Im Rahmen der Vorplanung wurde für alle Alternativen durch den Generalplaner eine Kosten- schätzung erstellt. Da die Nordalternative 1.1a erst im Zuge der Gefährdungsbeurteilung ent- wickelt wurde, liegt für diese noch keine Kostenschätzung vor. Es ist davon auszugehen, dass die Kosten der A1a unter denen der A1 liegen, da kein Straßenbau notwendig wird. Zum jetzi- 10 gen Planungsstand werden daher die Kosten der A1 angenommen. Im Zuge der Entwurfspla- nung wird für die beschlossene Trasse eine Kostenberechnung erstellt, die dem Baube- schluss beigefügt wird. Die Planungskosten für den ersten Bauabschnitt (Lph. 0-6, siehe Beschluss-Punkt a) wurden in der Vorgänger-Vorlage 1614/2018 (https://ratsinformation.stadt- koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=75138) i. H. v. gesamt 10,7 Mio. € brutto dargestellt und vom RPA anerkannt. Da diverse Kosten durch die alternative Trassenführung und durch die daraus zusätzlich entstehenden Erfordernisse des Trinkwasserschutzes (siehe Hinweise zu den Ge- samtkosten) und deren Auswirkungen auf die Planungskosten noch nicht belastbar beziffert werden können, wird für den jetzigen Beschluss der Trassenfestlegung der damalige Aus- gangswert zu Grunde gelegt. Von den 10,7 Mio. € sind bereits ca. 3 Mio. € abgeflossen, so dass noch ein Bedarf i. H. v. 7,7 Mio. € besteht. Zusammen mit den Planungskosten des 2. Bauabschnitts (Lph. 0-6, siehe Beschluss-Punkt b) i. H. v. 2,4 Mio. € ergeben sich somit noch offene Gesamtplanungskosten i. H. v. ca. 10,1 Mio. € brutto. Zur Finanzierung der o. g. Maßnahme, wie auch der in dieser Vorlage thematisierten Pla- nungsalternative, sind im Haushaltsplan 2023/2024 inkl. mittelfristiger Finanzplanung im Teil- finanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202, Brü- cken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, in der Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 6903-1202-2-5103 – Stadtbahnanbindung Rondorf / Meschenich, investi- ve Auszahlungsermächtigungen bedarfsgerecht berücksichtigt. 9.1 Hinweis zu den Gesamtkosten Die geschätzten Kosten der Vorzugstrasse und des 2. Bauabschnitts betragen entspre- chend der oben aufgeführten Annahme 137,8 Mio. € brutto. Noch nicht berücksichtigt wurden u.a. Kosten für Leitungsverlegungen, Wasserhaltungen, Schutzbauwerke, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Kosten aus Auflagen zum Bau und Betrieb in der Wasserschutzzone II im Bereich des Wasserwerks Hochkirchen sowie Kosten für nicht kalkulierbare Auswirkungen von Stoffpreisgleitungen und Inflation. Die geschätzten Kosten der Beschlussalternative und des 2. Bauabschnitts betragen 141,7 Mio. € brutto. Noch nicht berücksichtigt wurden hier ebenfalls u.a. Kosten für Leitungs- verlegungen, Wasserhaltungen, Schutzbauwerke, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Kos- ten aus Auflagen zum Bau und Betrieb in der Wasserschutzzone II im Bereich des Wasser- werks Hochkirchen sowie Kosten für nicht kalkulierbare Auswirkungen von Stoffpreisgleitun- gen und Inflation. Zusätzlich entstehen bei der Beschlussalternative weitere Kosten dadurch, dass, anders als bei der Vorzugstrasse, die Buslinie 132 wegen der schlechteren Erschließung der Beschluss- alternative gegenüber der Vorzugstrasse zwischen dem Verteilerkreis und Meschenich nicht entfallen kann. Hierfür werden bei der Beschlussalternative Betriebskosten von ca. 2 Mio. € pro Jahr für den Busverkehr angesetzt. 10 Fördergeber Der Verkehrsausschuss hat am 26.04.2016 die Kategorisierung aller angemeldeten ÖPNV- Maßnahmen mit Bezug zum Kölner Stadtgebiet für den ÖPNV-Bedarfsplan 2017 des Landes NRW in Maßnahmen mit vordringlichem und weiterem Bedarf beschlossen. Die Maßnahme StadtBahn Süd ist im ÖPNV-Bedarfsplan als vordringlicher Bedarf angemeldet. Nach Beschlussfassung zur Trassenführung werden die Entwurfs- und Genehmigungspla- nung erarbeitet und zur Erlangung von Fördermitteln eine Standardisierte Bewertung zur Be- rechnung des Nutzen-Kosten-Faktors nach der aktualisierten Verfahrensanleitung 2016+ vor- bereitet und beauftragt. Nur wenn der Nutzen-Kosten-Faktor mindestens den Wert von 1,0 erreicht, ist eine Förderung möglich. Eine vereinfachte Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) zur StadtBahn Süd aus dem Jahre 2018 mit den vormals angedachten Trassen ergab für den 1. Bauabschnitt unter der zu dieser 11 Zeit gültigen Verfahrensanleitung einen Wert über 1,0. Seit 01.07.2022 ist zur Berechnung des NKU-Wertes die neue Verfahrensanleitung 2016+ in Kraft, die grundsätzlich einen höhe- ren NKU-Wert erwarten lässt. Die Verwaltung geht aufgrund dessen davon aus, dass die Vorzugstrasse aktuell einen NKU- Wert von über 1 erreichen kann. Bei der Beschlussalternative besteht aufgrund der geringeren Erschließungswirkung, der höheren Fahrzeiten sowie der höheren Investitions- und Betriebs- kosten gegenüber der Vorzugsvariante ein größeres Risiko, dass kein NKU-Wert über 1 er- reicht wird Die StadtBahn Süd ist vorbehaltlich eines passenden NKU-Wertes nach dem GVFG in Höhe von 90 % der zuwendungsfähigen Kosten förderfähig. Eine entsprechende Programmanmel- dung wurde beim Zweckverband Nahverkehr Rheinland (ZV NVR) zur Prüfung und Weiterlei- tung an das Land NRW und den Bund eingereicht. 11 Weiteres Vorgehen Nach Beschlussfassung werden für den 1. und 2. Bauabschnitt die Planungen bis zur Ge- nehmigungsplanung sowie die einzureichenden Planfeststellungsunterlagen erarbeitet und die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens (PFV) vorbereitet. Das PFV ist das Genehmigungsverfahren für größere Vorhaben, zu denen auch die Stadt- Bahn Süd zählt. Die gesetzlichen Vorgaben hierfür finden sich im Personenbeförderungsge- setz. Teil der einzureichenden Planfeststellungsunterlagen sind z. B. Erläuterungsbericht, La- ge- und Höhenpläne, Bauwerkspläne, Umweltverträglichkeitsprüfung, Landschaftspflegeri- scher Begleitplan, schalltechnische Gutachten, etc. Die Dauer des PFV ist stark von mögli- chen Einwendungen und insbesondere von möglichen Klageverfahren abhängig. Da der Plan- feststellungsbeschluss auch wasserrechtliche Erlaubnisse in der Wasserschutzzone II des Wasserwerks Hochkirchen sowie naturschutzrechtliche Befreiungen für den Äußeren Grün- gürtel festlegt, ist die genaue Dauer des PFV nicht abzuschätzen. Parallel zum PFV werden sukzessive die Ausführungsplanungen erarbeitet. Somit kann nach Vorliegen des rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses zeitnah der Baubeschluss einge- holt und die Vergabe vorbereitet werden, damit die Bauausführung beginnen kann. Ein Zeit- punkt für den Baubeginn kann frühestens nach dem Ende der Einspruchsfristen im PFV ab- geschätzt werden. Im Zuge der weiteren Planungen erfolgt fortlaufend eine Beurteilung möglicher Gefährdungen für die Trinkwasserversorgung aus dem Wasserwerk Hochkirchen. Hierfür sind die mit der Trinkwasserüberwachung und Versorgung befassten Stellen (Gesundheitsamt, Bezirksregie- rung, Umweltamt, RheinEnergie) sowie die KVB kontinuierlich miteinzubeziehen. Dabei werden Maßnahmen erarbeitet, um die ermittelten Risiken möglichst auszuräumen. Dies kann technische, monetäre und zeitliche Auswirkungen haben. 12 Auswirkung auf den Klimaschutz Das Dezernat für Mobilität verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich des öffentlichen Per- sonennahverkehrs und bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglich- keit im Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Redukti- on des Treibhausgasausstoßes bei (Klimaneutralitätsstrategie: Maßnahme 4.2.1.1 Quantitati- ver Ausbau des bestehenden ÖPNV- und SPNV Angebots). Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewer- tet werden. 13 Anlagenverzeichnis 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 12 2 Beteiligungskonzept 3 Übersichtskarte der Vorzugslinienführungen 4 Übersicht der Bezeichnungen der Linienführungen (alt–neu) 5 Übersichtskarte der untersuchten Linienführungen 6 Pläne 6.01-02 A1a Lagepläne 1-2 6.03-04 A1a Schnitte 1-2 6.05-09 A9 Lagepläne 1-5 6.10-11 A9 Schnitte 1-2 6.12 C Lageplan 6.13 C Schnitt 6.14-17 D2 Lagepläne 1-4 6.18-20 D2 Schnitte 1-3 7 Beschreibung der verworfenen Alternativen (alte Bezeichnungen) 8 Wertungsmatrix 9 Fachbeitrag 10 Gefährdungsbeurteilung 10.01 Anlage I Übersichtslageplan 10.02 Anlagen II bis V Modellergebnisse 10.03 Anlagen VI und VIII Bewertungstabellen 10.04 Anlage IX Modelldokumentation 11 Verkehrsgutachten zur Sperrung der Straße Im Wasserwerkswäldchen 12 Stellungnahme des RPA 13 Stellungnahme Urheberrecht
Sitzungsvorlage RR (250407_Neubau K Arnoldshöhe -- K-Meschenich_Aufn in ÖPNV-BedPl_Vorlage_Anlage 0_Antrag Stadt K)
5145 Zeichen
Stadt Köln Die Oberbürgermeisterin Stadt Köln, 68, 50605 Köln Bezirksregierung Köln Geschäftsstelle des Regionalrats Zeughausstr. 2-8 50667 Köln Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung Stadthaus Deutz - Westgebäude Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln www.stadt.koeln Auskunft Herr Klein, Zimmer 08B30 T: 0221 221-22184, F: 0221 221-27839 nachhaltige-mobilitaetsentwicklung@stadt -koeln.de Sprechzeiten Mo. u. Do. 08.00 - 16.00 Uhr Di. 08.00 - 18.00 Uhr Fr. 08.00 - 12.00 Uhr und nach besonderer Vereinbarung Ihr Schreiben Mein Zeichen 681-1 KI Datum StadtBahn Süd, Rondorf — Meschenich hier: Antrag auf vorbehaltliche Aufnahme in den ÖPNV-Bedarfsplan und in den ÖPNV-InfrastrukturfinanzierungsPlan des Landes NRW Sehr geehrte Damen und Herren, in meiner Funktion als Leiter des für die Aufgabenträgerschaft für den kommunalen ÖPNV zuständigen Amtes beantrage ich mit diesem Schreiben die Aufnahme der o.g. Maßnahme in den ÖPNV-Bedarfsplan und möchte hierbei Gebrauch von der aktuell geltenden Übergangsregelung machen, da es sich bei dem Vorhaben um ein dringen- des, wirtschaftlich sinnvolles Projekt handelt. Laut Landesplanungsgesetz melden die Aufgabenträger ihre Maßnahmen über den für sie zuständigen regionalen Planungsträger für die Aufnahme in den ÖPNV-Be- darfsplan des Landes an. Daher bitte ich die Geschäftsstelle des Regionalrats der Be- zirksregierung Köln, den Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Regionalratssit- zung im Mai 2025 zu setzen. Die Stadt Köln beabsichtigt, für den weiteren Ausbau des öffentlichen Personennah- verkehrs (ÖPNV) in der Region Köln eine Stadtbahntrasse in Richtung Meschenich zu realisieren. Gleichzeitig soll durch das Vorhaben auch die Anbindung der Siedlungser- weiterung Rondorf Nord-West an das Kölner Stadtbahnnetz sichergestellt werden. Die neue Stadtbahntrasse wird als „StadtBahn Süd" bezeichnet. Sie knüpft unmittelbar an die 3. Baustufe der Nord-Süd Stadtbahn an und wird die südlichen Stadtteile Kölns u.a. direkt mit dem Kölner Hauptbahnhof verbinden. Die geplante Trasse der Stadt- Bahn Süd verläuft oberirdisch vom Verteilerkreis Süd bis nach Meschenich-Nord. Wir sorgen dafür, dass Köln in Bewegung bleibt! - Verkehrsinformationen unter: www.stadt- koeln.de/verkehrskalender Seite 1/3 Im Auftr orsten Sidclkow Stadt Köln Die Oberbürgermeisterin Bei dem Projekt StadtBahn Süd handelt es sich um eine Maßnahme, die mit Bundes- und Landeszuwendungen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) gefördert werden soll. Hierfür wurde im Mai 2019 seitens der Stadt Köln eine Pro- grammanmeldung für das GVFG-Bundesprogramm beim Fördergeber eingereicht. Das Projekt ist zwischenzeitlich bei der Fortschreibung des GVFG-Bundesprogramms 2024-2028 in die Programmzeile „c" aufgenommen worden. Das Büro Spiekermann Ingenieure GmbH wurde im November 2023 mit der Erstel- lung der Standardisierten Bewertung beauftragt. Derzeit finden Abstimmungsgesprä- che zwischen den Fördergebern, der Kölner Verkehrs-Betriebe AG, der Stadt Köln und dem Büro Spiekermann Ingenieure GmbH statt. Als Anlage übersende ich Ihnen die Protokolle über die beiden Abstimmungsgespräche vom 28. November 2024 und 13. Februar 2025. Das abschließende 3. Abstimmungsgespräch mit den Fördergebern findet am 5. Juni 2025 statt. Mit den Fördergebern — in erster Linie mit dem Landesverkehrsministerium (MUNV NRW) — wurde vereinbart, dass noch im Juni dieses Jahres die Ergebnisse der Stan- dardisierten Bewertung, die Berechnungen des Nutzen-Kosten-Indikators sowie der Erläuterungsbericht allen beteiligten Stellen zugeleitet wird. Hierbei gehe ich von ei- nem positiven Nutzen-Kosten-Indikator für das Vorhaben aus. Nach dem vorliegenden Terminplan ist beabsichtigt, im Frühjahr 2026 den entspre- chenden GVFG-Finanzierungsantrag einzureichen. Der Baubeginn wird für das Jahr 2028 angestrebt. Vor dem Hintergrund dieser zeitlichen Dringlichkeit bitte ich die Geschäftsstelle der Bezirksregierung Köln zunächst um Kenntnisnahme unseres Vorhabens. Zudem bitte ich das Vorhaben rechtzeitig auf die Tagesordnung der Regionalratssitzung zu setzen, damit der entsprechende Beschluss zur Aufnahme in den ÖPNV-Bedarfsplan herbei- geführt wird und von der Übergangsregelung Gebrauch gemacht werden kann. Als weitere Anlage übersende ich Ihnen die wesentlichen Ratsbeschlüsse aus den Jahren 2022 und 2024, in dem die Vorzugstrasse für das Vorhaben festgelegt wurde. Für Fragen oder zur Bereitstellung der Unterlagen in digitaler Form wenden Sie sich gerne an Herrn Benjamin Klein (benjamin.kleinestadt-koeln.de ; Tel. 0221-221-22184) Mit freundlichen Grüßen Anlagen Anlage 1 — Protokoll zum 1. Abstimmungsgespräch mit dem Zuwendungsgeber Anlage 2 — Protokoll zum 2. Abstimmungsgespräch mit dem Zuwendungsgeber Seite 2/3 / Stadt Köln Die Oberbürgermeisterin Anlage 3 — Beschlussvorlage Ratsbeschluss 3065/2022 Anlage 4 — Beschlussvorlage Ratsbeschluss 2742/2024 Anlage 5 — Übersichtslageplan der in 2024 beschlossenen Trasse Ausfertigung erhält: Kölner Verkehrs-Betriebe AG Herr Gunther Höhn Scheidtweilerstr. 38 50933 Köln Seite 3/3
Sitzungsvorlage RR (250407_Neubau K Arnoldshöhe -- K-Meschenich_Aufn in ÖPNV-BedPl_Vorlage_Anlage 1_Protokoll Abstimmung am 28-11-2024)
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StadtBahn Süd – Stand. Bewertung: 1. Abstimmungsgespräch mit dem Zuwendungsgeber 28.11.2024 1 StadtBahn Süd – Standardisierte Bewertung Notizen zum Termin: 1. Abstimmungsgespräch mit dem Zuwendungsgeber Besprechung über: Videokonferenz Datum: 28.11.2024 Thema: 1. Abstimmungsgespräch Teilnehmer: BMDV Herr Wenge BMDV Frau Kempte MUNV NRW Herr Botenwerfer MUNV NRW Herr Freiberg MUNV NRW Herr Dr. Rothfeld go.Rheinland Herr Fritsch go.Rheinland Herr Nagel go.Rheinland Herr Krämer Amt 69 Frau Rode Amt 69 Frau Gentsch Amt 69 Herr Knecht Amt 69 Herr Biesinger Amt 69 Herr Hertling KVB 15 Herr Bohndorf KVB 15 Herr Kistner KVB 301 Frau Rohrbacher KVB 301 Herr Horz ZETCON Herr Käbbe spiekermann Herr von Nell Anlagen: Präsentation Nach der Begrüßung der Teilnehmenden übernahm Herr von Nell die Vorstellung der Agenda und die Führung durch den Termin. • Beschreibung des Vorhabens (Frau Rode, Herr Knecht) Anhand der Präsentationsfolien gibt zunächst Frau Rode einen Überblick über das Vorhaben, den Zusammenhang zur Nord-Süd-Stadtbahn und die mit der StadtBahn Süd erwartete verkehrliche Zielsetzung und erläutert die beabsichtigte Beschränkung der Planung auf den ersten Bauabschnitt bis zur Haltestelle „Am Kölnberg“ im Norden des Stadtteils Meschenich. Anschließend erläutert Herr Knecht die Trassierung der StadtBahn Süd mit den besonderen Herausforderungen zur Querung des Militärrings (Verteilerkreis, Startpunkt der Autobahn A555), der Durchfahrung der Wasserschutzzone und der Errichtung einer Endhaltestelle in Meschenich. Weiterhin erläutert er den Planungsprozess einschließlich der intensiven Öffentlichkeitsarbeit mit positivem Rückhalt in der Bevölkerung sowie den beabsichtigten Zeitplan der weiteren Planung und Realisierung, der eine Inbetriebnahme nach dreijähriger Bauzeit Ende 2031 vorsieht. StadtBahn Süd – Stand. Bewertung: 1. Abstimmungsgespräch mit dem Zuwendungsgeber 28.11.2024 2 Es liegt eine qualifizierte Vorplanung mit teilweisen Vertiefungen im Entwurfsplanungsniveau vor, aus der eine gute Kostenschätzung abgeleitet wurde. Wegen der Beschränkung der Planung bis zur Haltestelle „Am Kölnberg“ (1. BA) müssen die dauerhafte Ausgestaltung als Endhaltestelle nachgearbeitet und die Kostenschätzung verifiziert werden; die Ergebnisse werden Ende Januar 2025 vorliegen. Dann werden auch die Fragen nach der sachlichen und räumlichen Gliederung der Baukosten im nachfolgenden Abstimmungsgespräch beantwortet werden können. Mit Stand Herbst 2022 ergab die bisherige Kostenschätzung für die Gesamtstrecke mit 1. BA bis Meschenich Nord und 2. BA bis Meschenich Süd für die Vorzugstrasse rd. 121 Mio. Euro. Das entspricht der Programmanmeldung aus letztmalig 2023 mit rd. 121 Mio. Euro Gesamtbaukosten, davon rd. 106 Mio. Euro zuwendungsfähige Kosten. Wie hoch der Kostenanteil der insgesamt 4 Brückenbauwerke an den Gesamtkosten ist, wird im nächsten Abstimmungstermin nachgereicht. Hinsichtlich der Fördersätze nennt das MUNV NRW für das Neu- und Ausbauvorhaben aktuell 20 % seitens des Landes neben den 75 % des Bundes, so dass sich ein Fördersatz von insgesamt 95 % ergibt. Das BMDV präzisiert die Formulierung der Präsentation, dass das Vorhaben StadtBahn Süd mangels geplantem Mittelabfluss in den Jahren 2024-2028 seitens des Landes nicht zum GVFG-Bundesprogramm 2024-2028 gemeldet wurde. Das MUNV NRW stellt fest, dass das Vorhaben StadtBahn Süd noch nicht im ÖPNV- Bedarfsplan NRW enthalten ist. Eine Anmeldung zur Aufnahme liegt vor; angesichts der beabsichtigten Beschränkung auf den 1. BA müsste die Anmeldung entsprechend modifiziert werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die derzeitige Übergangsregelung zur Aufnahme in den ÖPNV-Bedarfsplan noch bis Mitte 2025 (ggf. noch bis Ende 2025) in Anspruch genommen werden kann. Dazu muss die Standardisierte Bewertung auf Basis der Kostenschätzung (Vorplanung) mit positivem Ergebnis in Erläuterungsbericht und Formblattsatz dokumentiert vorliegen. Wenn dieser Termin nicht erreicht wird, erfolgt eine Bewertung im begonnenen Regelverfahren zur Neuaufstellung des ÖPNV-Bedarfsplans. • Struktur der Bewertung (von Nell) Den zweiten Teil der Abstimmungen moderiert Herr von Nell. Die StadtBahn Süd ist ein typisches Schienenvorhaben, das in der Standardisierten Bewertung im normalen Regel- verfahren zu bewerten ist. Es kommen keine Sondermodule zur Anwendung. Das Vorhaben ist so weit durchdacht, dass keine Varianten alternativ zu bewerten sind. Für die Trassierung wurden im Vorfeld zahlreiche Varianten geprüft und abgeschichtet, bis die zuvor erläuterte Vorzugsvariante gefunden und beschlossen wurde. Grundlage der verkehrlichen Berechnungen der Standardisierten Bewertung ist erneut das aktuelle Verkehrsmodell von Stadt Köln und KVB, das bereits bei der Bewertung der Ost- West-Achse zum Einsatz kam. Daher soll hier erneut der Prognosehorizont 2035 angesetzt werden. Die Zuwendungsgeber stimmen diesen Vorgaben für die durchzuführende Standardisierte Bewertung des Vorhabens StadtBahn Süd zu. StadtBahn Süd – Stand. Bewertung: 1. Abstimmungsgespräch mit dem Zuwendungsgeber 28.11.2024 3 • Grundlagen der Verkehrsprognose (von Nell) Das Verkehrsmodell wurde hinsichtlich seiner Validität und der Prognoseparameter im Zuge der Standardisierten Bewertung des Vorhabens Ost-West-Achse detailliert erläutert und mit den Zuwendungsgebern abgestimmt. Herr von Nell bestätigt mit Fokus auf den Verkehrsraum des Kölner Südens, in dem das zu bewertende Vorhaben lokalisiert ist, die jeweiligen Aspekte zur Validität des Verkehrsmodells: - Verkehrszelleneinteilung - Modal Split auf Ebene von Grobrelationen - Vergleich Analyse-Umlegung vs. Zählwerte Eines der größeren Siedlungsvorhaben, die bereits abgestimmt wurden, hat hier Relevanz: Rondorf Nord-West mit 1.300 Wohneinheiten. Hinsichtlich der ÖV-Netzentwicklung bis zum Prognosehorizont ist die Realisierung der Nord- Süd-Stadtbahn mit dem 3. Bauabschnitt bis zur Endhaltestelle Arnoldshöhe von großer Bedeutung, da die StadtBahn Süd ohne diese sinnlos wäre. Alle anderen Planungen zum Ausbau des Kölner Stadtbahnnetzes sind nicht Teil des Prognose-Ohnefalls, auch nicht die Ost-West-Achse. Zwei Straßenneubauvorhaben stehen im Zusammenhang mit der StadtBahn Süd und waren ebenfalls bereits vorausschauend im Verkehrsmodell berücksichtigt und abgestimmt: die B51n als Umgehung der Ortslage von Meschenich (26a), die die Verkehre am Ausbauende der A 553 ableitet und die Entlastungsstraße (87), die das Neubaugebiet Rondorf Nord-West an Hauptverkehrsachsen anbindet und so zusätzlichen Kfz-Verkehr in der gewachsenen Ortsmitte von Rondorf vermeidet. In den Außenstadtteilen Rondorf und Meschenich sind vergleichsweise geringe Parkraum- restriktionen gegeben, die zum Prognosehorizont nicht verschärft werden sollen. • Verkehrsangebot (von Nell) Das ÖV-Angebot im Verkehrsraum Rondorf / Meschenich ist bislang von den städtischen Buslinien 131 und 132 geprägt, ergänzt um die Linien 135, 192 und 935, die allerdings keine Verbindungen in zentrale Stadtbezirke schaffen. Im Prognosehorizont wird die Nord-Süd-Stadtbahn bis zum Militärring realisiert sein und mit der Stadtbahnlinie 5 bedient werden, so dass dann die Buslinie 132 entsprechend eingekürzt wird und Umstiege auf die Nord-Süd-Stadtbahn notwendig werden. Weiterhin wird zur adä- quaten Anbindung des Neubaugebiets Rondorf Nord-West die neue Buslinie 175 geschaffen, die Verbindungen zur Nord-Süd-Stadtbahn sowie nach Rondorf und zum Bezirkszentrum Rodenkirchen herstellt. Im Mitfall ist beabsichtigt, die Stadtbahnlinie 5 auf der Trasse der StadtBahn Süd durch das Neubaugebiet Rondorf Nord-West bis zur Endhaltestelle „Am Kölnberg“ im Norden von Meschenich zu verlängern. Damit werden die Buslinien 132 und 175 obsolet. Zur weiteren Optimierung der Anbindung der zentralen und südlichen Bereiche von Meschenich an die Endhaltestelle der Stadtbahn wird die Haltestellenfolge der Buslinie 135 angepasst. Das BMDV hinterfragt die Bedeutung des südlichen Abschnitts der Linie 175 zwischen Rondorf und Rodenkirchen in Ohnefall und Mitfall und bittet um Anpassung und detaillierte StadtBahn Süd – Stand. Bewertung: 1. Abstimmungsgespräch mit dem Zuwendungsgeber 28.11.2024 4 Begründung und Beleg der adäquaten Nachfrage (Auslastungsgrade) im nächsten Abstimmungsgespräch. Die Trasse der StadtBahn Süd erlaubt eine direkte Führung der Stadtbahnlinie durch das Neubaugebiet Rondorf Nord-West mit kurzen Fahrzeiten. Der Vergleich mit der heutigen Buslinie 132, die durch die Ortslage von Rondorf verläuft, zeigt erhebliches Einsparpotenzial. Die Zuwendungsgeber verweisen auf die maßgebliche Bedeutung dieser Fahrzeiteinsparung für die Berechnung der verkehrlichen Wirkungen und damit den Nutzen-Kosten-Indikator und bitten um einen detaillierten Beleg für die geringe Fahrzeit der Stadtbahn im nächsten Abstimmungsgespräch. • Weiteres Vorgehen (von Nell) Herr von Nell erläutert die weiteren Bearbeitungsschritte und Meilensteine des Terminplans. Für eine determinierte Abarbeitung der Standardisierten Bewertung werden Ende Februar und im Juni weitere Abstimmungstermine zu den verkehrlichen Wirkungen im Mitfall bzw. zu den Bewertungsergebnissen vorgeschlagen. Das MUNV NRW weist an dieser Stelle noch einmal darauf hin, dass die Übergangsreglung der Aufnahme von Maßnahmen in den Bedarfsplan NRW vsl. Mitte 2025 endet und hier die HOAI LPh2 benötigt wird. Der Sachstand der Planungen zur Stadtbahn Süd bildet die LPh2 ab und auch der Zeitplan zur Erarbeitung der Bewertung passt in diese Terminstellung. Gleichwohl sollten die beiden Abstimmungstermine etwas vorgezogen werden, um die Nutzung der Übergangsregelung besser abzusichern. Außerdem sagt spiekermann zu, den Bericht frühzeitig zu erarbeiten, so dass dieser mit den Bewertungsergebnissen als Entwurf im 3. Abstimmungsgespräch eingebracht werden kann. Als Termin für das 2. Abstimmungsgespräch wird Donnerstag, 13.02.2025 um 9:00 Uhr vereinbart. 06.12.2024, gez. Chr. von Nell
Sitzungsvorlage RR (250407_Neubau K Arnoldshöhe -- K-Meschenich_Aufn in ÖPNV-BedPl_Vorlage_Anlage 2_Protokoll Abstimmung am 13-02-2025)
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StadtBahn Süd – Stand. Bewertung: 2. Abstimmungsgespräch mit dem Zuwendungsgeber 13.02.2025 1 StadtBahn Süd – Standardisierte Bewertung Notizen zum Termin: 2. Abstimmungsgespräch mit dem Zuwendungsgeber Besprechung über: Videokonferenz Datum: 13.02.2025 Thema: 2. Abstimmungsgespräch Teilnehmer: BMDV Herr Wenge BMDV Frau Kempte MUNV NRW Herr Lenke MUNV NRW Herr Botenwerfer MUNV NRW Herr Lehmann-Hangebrock MUNV NRW Herr Freiberg MUNV NRW Herr Dr. Rothfeld MUNV NRW Frau Koch go.Rheinland Herr Fritsch go.Rheinland Herr Nagel go.Rheinland Herr Krämer Amt 69 Frau Gentsch Amt 69 Herr Melchert Amt 69 Herr Hertling Schüßler-Pl. Herr Günther Lindschulte Herr Nachtigall KVB 15 Herr Bohndorf KVB 15 Herr Höhn KVB 15 Herr Kistner KVB 301 Frau Rohrbacher KVB 301 Herr Horz ZETCON Herr Käbbe ZETCON Frau Dang spiekermann Herr von Nell spiekermann Frau Stöß Anlagen: Präsentation Nach der Begrüßung der Teilnehmenden übernahm Herr von Nell die Vorstellung der Agenda und die Führung durch den Termin. Infrastruktur (Herr Melchert, Herr von Nell) Anhand der Präsentationsfolien erläutert Herr Melchert den aktuellen Planungsstand der StadtBahn Süd wie die laufenden Abstimmungen zur Durchfahrung der Wasserschutzzone und der Planfeststellung zur Entflechtungsstraße Rondorf, bei der die Offenlage stattgefunden hat. Die Linienführung der StadtBahn wird entsprechend des Ratsbeschlusses ohne Ortsdurchfahrt Meschenich mit der Endhaltestelle Am Kölnberg geplant. Hier erfolgt derzeit die Entwurfsplanung (Lph. 3). Eine mögliche Verlängerung wird im Rahmen der Flächenentwicklung und Trassenfreihaltung mitgedacht. Die Investitionskosten für den Streckenabschnitt Arnoldshöhe – Meschenich-Nord betragen in Summe 152,7 Mio. € und basieren auf einer Kostenschätzung mit Stand Januar 2025. Die StadtBahn Süd – Stand. Bewertung: 2. Abstimmungsgespräch mit dem Zuwendungsgeber 13.02.2025 2 bisherige Kostenschätzung (Dezember 2021) ergab für den 1. BA bis Meschenich-Nord Aufwendungen von rd. 103,2 Mio. €. In Folge der Kostenfortschreibung erhöhen sich die Kosten um 49,5 Mio. €. Die Kostensteigerung beruht u. a. auf bisher nicht bepreisten Leistungen (Archäologie, Ausgleichsmaßnahmen, Kampfmittelbeseitigung u. a.), Planungs- und Preisänderungen. Südlich der Kapellenstraße fallen Mehrkosten für ein Rasengleis (auf fester Fahrbahn) an; nördlich war das Rasengleis bereits Bestandteil der Planung. Die Fahrleitungsanlagen werden im Standard der Hochkettenanlage i. W. mit Mittelmasten (nach örtlichen Gegebenheiten) geplant. Leit- und Sicherungstechnik ist nur in einem Abschnitt vorgesehen. Die Bahnsteige werden mit 50 m Länge geplant. Flächenmäßig werden 85 m lange Bahnsteige berücksichtigt, die bei später erkanntem Bedarf nachgerüstet werden können. Dies entspricht dem Ausbaustandard der 3. Baustufe der Nord-Süd-Stadtbahn. Nachtrag zum Protokoll vom 04.03.2025: Amt 69 teilt mit, dass die Bahnsteige zukünftig auf 80 m verlängert werden können. Das MUNV NRW weist darauf hin, dass laut Stadtbahnerlass des Landes NRW vom 30.06.1982 Bahnsteige mit einer Länge von 90 m zu planen sind, eine Verkürzung auf 60 m wird zugelassen, sofern für die Restlänge eine Flächenfreihaltung erfolgt. Auf den Erlass ist im Finanzierungsantrag Bezug zu nehmen. Mit der Verlängerung der Stadtbahn ist im Bereich der Endhaltestelle Am Kölnberg auch eine P+R-Anlage angedacht. Da es bezüglich Lage und Kosten noch keine hinreichenden Planungen gibt, ist sie trotz hoher Priorität nicht Bestandteil dieser Bewertung. Sie findet zum jetzigen Arbeitsstand verkehrlich und kostenseitig keine Berücksichtigung. Das BMDV weist darauf hin, dass die P+R-Anlage am Kölnberg grundsätzlich mit der StadtBahn Süd bewertet werden könnte und beide Maßnahmen gemeinsam als Neu- und Ausbaumaßnahme im Rahmen des GVFG beantragt werden könnten. Sollte die P+R-Anlage erst nachträglich und unabhängig von der StadBahn Süd beantragt werden, so wäre hierfür der nachrangige und bis 2030 befristete Fördertatbestand Bau und Ausbau von Umsteigeanlagen einschlägig, welcher einen geringeren Bundes-Fördersatz von bis zu 60 % aufweist. Das MUNV NRW bietet an, das Vorhaben StadtBahn Süd zunächst ohne Berücksichtigung von Baukosten und verkehrlichen Nutzen der P+R-Anlage zu bewerten und in den ÖPNV-Bedarfsplan zu bringen, und dann die Phase bis zur Antragstellung und Prüfung zu nutzen, um die Planung der P+R-Anlage zu konkretisieren und in diesem Projekt zu verankern. Im Folgenden erläutert Herr von Nell die Zuordnung der Investitionskosten in Anlagenteile entsprechend den Vorgaben der Standardisierten Bewertung. Es werden keine Aufwendungen in die Infrastruktur im Ohnefall (Re-Investitionen) berücksichtigt. Die für die Bewertung relevanten zeitlichen (Baubeginn, Bauzeit und Inbetriebnahme) und finanzmathematischen Parameter (Preistand und Risikozuschlag) werden vorgestellt und bestätigt. Im Weiteren werden die Grundlagen zur Ermittlung der THG-Emissionen erläutert. Die Verwendung THG-reduzierter Betone hat sich in der „Standardisierten Bewertung der Ost- West-Achse“ als Kosten-Nutzen-neutral erwiesen und wird in der Bewertung zur StadtBahn Süd nicht berücksichtigt. Die Herangehensweise zur Abgrenzung der gesellschaftlich auferlegten Investitionen ist mit der Berücksichtigung der Barrierefreiheit im Zugang zu den Bahnen durch den Ansatz der Bahnsteige mit jeweils einer Rampe verfahrenskonform und wird durch das BMDV bestätigt. StadtBahn Süd – Stand. Bewertung: 2. Abstimmungsgespräch mit dem Zuwendungsgeber 13.02.2025 3 Verkehrliche Wirkungen (von Nell) Im ersten Abstimmungsgespräch wurden bereits die relevanten Bedienungsangebote und das Fahrzeitprofil der Stadtbahn vorgestellt. Im Zuge der weiteren Bearbeitung ergab sich für die Linie 175 im Ohnefall eine Anpassung. Diese Linie wird eingeführt, um die Erschließung des geplanten Neubaugebietes Rondorf Nordwest sicherzustellen und führt von der Haltestelle Arnoldshöhe (vorläufiger Endpunkt der Nord-Süd-Stadtbahn) nach Rondorf. Eine Weiterführung nach Rodenkirchen war ursprünglich vorgesehen, weil nicht von einer rechtzeitigen Inbetriebnahme der Nord-Süd- Stadtbahn bis Arnoldshöhe ausgegangen wurde und deshalb der Übergang zur Stadtbahn- Linie 16 in Rodenkirchen erreicht werden sollte. Die für die verkehrlichen Berechnungen ausschlaggebende Fahrzeit der Stadtbahn im Abschnitt Arnoldshöhe – Am Kölnberg wurde durch die KVB berechnet und bestätigt die angesetzte Fahrzeit für diesen Abschnitt von 8 Minuten. Als Grundlage in die Zeitberechnung geht eine Entwurfsgeschwindigkeit von 70 km/h ein. Es wird überprüft, ob die geplante Trassierung eine Geschwindigkeit von 80 km/h, wie im Stadtbahnerlass des Landes NRW vorgesehen, erlaubt. Weiterhin werden die berechneten verkehrlichen Wirkungen vorgestellt, mit den Eckdaten der Mobilität, den Umlegungsergebnissen, der Auslastung der betroffenen Linien und der Frequentierung der relevanten Haltestellen im Zuge der Stadtbahnverlängerung sowie den verfahrensüblichen Plausibilitätsprüfungen. Es werden die Berechnungen zur Verkehrsnachfrage im Mit- und Ohnefall als Grundlage für die Nutzenberechnungen anerkannt. Parameter der Nutzenberechnung (von Nell) Abschließend werden die für die Nutzenberechnung grundlegenden Annahmen vorgestellt. So wird analog der „Standardisierten Bewertung Ost-West-Achse“ die Nutzung regenerativ erzeugten Stroms, einhergehend mit der Zusicherung in entsprechendem Umfang Erzeugungsanlagen zuzubauen, auch hier unterstellt. Auf die Quantifizierung des Teilindikators Geräuschbelastung (Lärmminderung) wird verzichtet. Diese Annahmen werden bestätigt. Weiteres Vorgehen (von Nell) Das MUNV NRW fragt nach eventuell vorgesehenen Sensitivitätsbetrachtungen zur Kostenentwicklung oder einer Verlängerung der Stadtbahn über Rondorf nach Meschenich. Sensitivitätsbetrachtungen sind bisher keine vorgesehen. Eine Verlängerung nach Meschenich kann wegen fehlender Kosten der Infrastruktur nicht bewertet werden. Die Baukosten beinhalten bereits einen Kostenzuschlag von 20 % zur Abbildung von Risiken; eine explizite Sensitivitätsuntersuchung ist hier also obsolet. Eine Sensitivitätsbetrachtung in Form einer „Rückrechnung“, wie dürften die Investitionskosten in die Infrastruktur ansteigen, um einen NKI = 1,0 zu erhalten, kann bis zum 3. Abstimmungstermin berechnet werden. StadtBahn Süd – Stand. Bewertung: 2. Abstimmungsgespräch mit dem Zuwendungsgeber 13.02.2025 4 Schließlich werden die weiteren Bearbeitungsschritte und Meilensteine des Terminplans erläutert. Für eine determinierte Abarbeitung der Standardisierten Bewertung wird im Juni der dritte Abstimmungstermin zu den Bewertungsergebnissen vorgeschlagen. Die Übergangsregelung läuft bis zum 31.07.25. Zur Einhaltung ist die abgestimmte Standardisierte Bewertung beim MUNV NRW und go.Rheinland einzureichen – dies umfasst sowohl das Protokoll des letzten Abstimmungsgesprächs (zur Erfüllung der Anforderung „abgestimmt“) als auch den Erläuterungsbericht und die Formblätter selbst. Das Protokoll alleinig ist nicht ausreichend zur Fristwahrung. Es ist geplant, dass spiekermann den Bericht frühzeitig erarbeitet und als Entwurf mit den Bewertungsergebnissen im 3. Abstimmungs- gespräch einbringen kann. Als Termin für das 3. Abstimmungsgespräch wird Donnerstag, 05.06.2025 um 9:00 Uhr vereinbart. 13.02.2025, gez. Ute Stöß
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- RR 16/2025
- Typ
- Sitzungsvorlage RR
- Datum
- 16.05.2025
- Erstellt
- 06.05.2025 13:55