2489/2021
Umbenennung des Radstadions in "Albert-Richter-Velodrom" und des Vorplatzes in "Ernst-Berliner-Platz"
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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
1824 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
IV/52/520/2
Vorlagen-Nummer
2489/2021
Stand: 13.05.2025
Sachstandsbericht
Umbenennung des Radstadions in "Albert-Richter-Velodrom" und des Vorplatzes in
"Ernst-Berliner-Platz"
Beschluss:
Der Rat beschließt die Umbenennung des „Radstadion Köln / Albert-Richter-Bahn“ in „Albert-
Richter-Velodrom“.
Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt die Umbenennung des Vorplatzes des zukünfti-
gen Radstadionhaupteingangs in „Ernst-Berliner-Platz“.
Der Gesellschaftsvertrag der Kölner Sportstätten GmbH wird entsprechend geändert.
Der Rat ermächtigt den Gesellschaftervertreter der Stadt Köln in der Gesellschafterversamm-
lung der Kölner Sportstätten GmbH, den Namensgebungen zuzustimmen und die Geschäfts-
führung der Kölner Sportstätten GmbH anzuweisen, den Ratsbeschluss zur Umbenennung
des Radstadions in „Albert-Richter-Velodrom“ sowie den Beschluss der Bezirksvertretung Lin-
denthal zur Umbenennung des Vorplatzes in „Ernst-Berliner-Platz“ zeitnah nach Fertigstellung
der Umbaumaßnahmen umzusetzen.
2
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Gemäß der Begründung dieses Beschlusses wird die Benennung des heutigen Radstadions
und der anschließenden Baustelle in „Albert-Richter-Velodrom“ sowie des noch nicht vorhan-
denen Vorplatzes bis zur Einweihung des künftigen Radstadions zurückgestellt. Während der
Bauarbeiten wird auf einem Baustellenschild darauf hingewiesen, dass hier das „Albert-Rich-
ter-Velodrom“ entsteht. Bei der endgültigen Fertigstellung wird in einem feierlichen Akt zur Er-
öffnung auch die Namensgebung des Radstadions sowie des Vorplatzes erfolgen.
Ziel ist die Fertigstellung des Radsportzentrums in 2027. Siehe hierzu auch 4007/2023.
Nächste Schritte:
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Beschlussvorlage Rat
7957 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/520/2 Vorlagen-Nummer 2489/2021 Freigabedatum 11.10.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Umbenennung des Radstadions in "Albert-Richter-Velodrom" und des Vorplatzes in "Ernst- Berliner-Platz" Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt die Umbenennung des „Radstadion Köln / Albert-Richter-Bahn“ in „Albert-Richter- Velodrom“. Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt die Umbenennung des Vorplatzes des zukünftigen Rad- stadionhaupteingangs in „Ernst-Berliner-Platz“. Der Gesellschaftsvertrag der Kölner Sportstätten GmbH wird entsprechend geändert. Der Rat ermächtigt den Gesellschaftervertreter der Stadt Köln in der Gesellschafterversammlung der Kölner Sportstätten GmbH, den Namensgebungen zuzustimmen und die Geschäftsführung der Köl- ner Sportstätten GmbH anzuweisen, den Ratsbeschluss zur Umbenennung des Radstadions in „Al- bert-Richter-Velodrom“ sowie den Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal zur Umbenennung des Vorplatzes in „Ernst-Berliner-Platz“ zeitnah nach Fertigstellung der Umbaumaßnahmen umzusetzen. Sportausschuss 28.10.2021 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 02.11.2021 Rat 09.11.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 200.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Das bisherige Radstadion in Köln-Müngersdorf wird laut Ratsbeschluss vom 24.06.2021 zum Rad- sportzentrum NRW umgebaut. Eine Gruppe von Petenten wandte sich mit einer Bürgereingabe an den Rat der Stadt Köln und regte die Benennung des Radstadions in Albert-Richter-Radstadion an. Der Ausschuss für Bürgerbeteili- gung, Anregungen und Beschwerden ehrte das Andenken des Namensgebers der Radrennbahn in Müngersdorf und beschloss am 15.03.2021 die noch in der Sitzung geänderte Namensgebung in „Al- bert-Richter-Velodrom“ einstimmig. Dieser Beschluss wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung Lin- denthal am 13.09.2021 durch Beschluss gemäß dem Antrag AN/1800/2021 nochmals unterstützt. Der ebenfalls von den Petenten eingereichte Vorschlag um Prüfung, den Vorplatz des zukünftigen Haupt- einganges des Radstadions nach dem jüdischen Trainer Albert Richters in „Ernst-Berliner-Platz“ zu benennen, wurde in der Bezirksvertretung Lindenthal am 15.03.2021 einstimmig beschlossen. Darum wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal am 13.09.2021 abermals gebeten. Der ge- schichtliche Hintergrund wurde inzwischen abgeklärt. Dem Sportausschuss wurden die Vorschläge zur Umbenennung als Mitteilung zur Kenntnis einge- reicht. Die Verwaltung hat dem Ausschuss eine Prüfung und Stellungnahme zum weiteren Verfahren zugesagt. Im Aufsichtsrat der Kölner Sportstätten GmbH am 10.06.2021 wurde das Thema der Um- 3 benennung des Radstadions erörtert und wegen der überörtlichen Bedeutung des künftigen Rad- sportzentrums ein Ratsbeschluss über die künftige Benennung des Radstadions für erforderlich ge- halten. Der Kölner Radrennfahrer Albert Richter (geboren am 14. Oktober 1912 in Köln-Ehrenfeld, gestorben am 2. Januar 1940 in Lörrach) zählt zu den großen Radsport-Legenden der 1920er und 1930er Jah- re. 1932 errang er den Weltmeister-Titel im Bahnrad-Sprint der Amateure. Er wurde als Profi zwi- schen 1933 und 1939 siebenfacher Deutscher Meister und zweimal Vizeweltmeister. Während seiner sportlichen Karriere setzte sich Albert Richter intensiv für die Völkerverständigung ein und pflegte den freundschaftlichen Austausch mit Radsportlern unter anderem in Frankreich und Belgien. Er gehörte zu den entschiedenen Gegnern des Nationalsozialismus, was er auch offen äußerte, und lehnte jede Form von Mitläufertum ab. Bei einer geplanten Reise in die Schweiz wurde er am 31. Dezember 1939 wegen angeblichen Devi- senschmuggels von der Gestapo festgenommen und starb zwei Tage später unter ungeklärten Um- ständen im Gefängnis in Lörrach. Albert Richter wurde in Köln auf dem Alten Ehrenfelder Friedhof, der heute zum Melaten-Friedhof gehört, unter großer Anteilnahme der Bevölkerung beigesetzt. Ernst Berliner war als Kölner Radrennfahrer bis nach dem Ersten Weltkrieg aktiv. Später betreute Berliner die besten Fahrer aus Köln und darüber hinaus als Trainer und Manager, darunter Gottfried Hürtgen, Viktor Rausch, Mathias Engel und den Kölner Amateur-Weltmeister von 1932, Albert Rich- ter. Nach der „Machtergreifung“ durch die Nationalsozialisten und der folgenden Gleichschaltung des Bund Deutscher Radfahrer im April 1933 war für Berliner eine Tätigkeit als Radsportmanager in Deutschland nicht mehr möglich, da er als Jude keine Lizenz vom Verband erhielt. Richter hielt je- doch an seiner Verbindung zu Berliner fest, privat wie beruflich. Der geschichtliche Hintergrund von Ernst Berliner zur Umbenennung wurde abgeklärt. Sowohl das Zentrale Namensarchiv-, als auch das NS Dokumentationszentrum bekunden, dass einer Umbenen- nung nichts im Wege steht. Dies wurde der BV 3 Lindenthal begleitend zu dieser Beschlussvorlage mit der Vorlage 2683/2021 am 13.09.2021 mitgeteilt. Vor den Beschlussfassungen wurde die Kölner Sportstätten GmbH, in deren Eigentum sich das Rad- stadion und der Vorplatz befinden, um Stellungnahme gebeten. Die Kölner Sportstätten GmbH wies darauf hin, dass in der Grobkalkulation des jährlichen Betriebsergebnisses des künftigen Radsport- zentrums NRW Einnahmen aus der Vermarktung der Namensrechte in Höhe von bis zu 200.000 € pro Jahr eingeplant wurden. Diese wären im Falle einer Benennung des Radsportzentrums NRW in Albert-Richter-Velodrom nicht mehr realisierbar. Die dadurch entstehende Deckungslücke würde das Betriebsergebnis des Radstadions und der Kölner Sportstätten GmbH entsprechend belasten. Der Rat hat in seinem Beschluss vom 24.06.2021 zur Grundsatzentscheidung Radsportzentrum die Verwaltung beauftragt, zusammen mit der Kölner Sportstätten GmbH nach Möglichkeiten zu suchen, die zu erwartenden Betriebskosten des künftigen Radsportzentrums zu senken. Sofern dies nicht ausreichend gelingt, um auch die fehlenden Mittel aus der Vermarktung von Na- mensrechten zu kompensieren, wird jährlich durch politische Zusetzung bzw. Umschichtung der ver- bleibende Finanzierungsbedarf innerhalb des Wirtschaftsplans der Sportstätten oder innerhalb des Budgets des Dezernats für Bildung, Jugend und Sport kompensiert. Sollte eine politische Zusetzung oder Umschichtung nicht erfolgen, wird der verbleibende Finanzierungsbedarf innerhalb des Wirt- schaftsplans der Sportstätten oder innerhalb des Budgets des Dezernates für Bildung, Jugend und Sport ggfls. durch Umschichtungen kompensiert. Da die Benennung des heutigen Radstadions und der anschließenden Baustelle in „Albert-Richter- Velodrom“ sowie des noch nicht vorhandenen Vorplatzes unpassend wäre, wird die Umsetzung des Ratsbeschlusses bis zur Einweihung des künftigen Radstadions zurückgestellt. Während der Bauar- beiten wird auf einem Baustellenschild darauf hingewiesen, dass hier das „Albert-Richter-Velodrom“ entsteht. Bei der endgültigen Fertigstellung wird in einem feierlichen Akt zur Eröffnung auch die Na- mensgebung des Radstadions sowie des Vorplatzes erfolgen.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2489/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 11.10.2021
- Erstellt
- 05.07.2021 13:30