Mandari Insight

0032/2022/1

Sanierung der Trauerhalle auf dem Friedhof Weiß und Umnutzung als Kolumbarium - Bedarfsfeststellungs- und Baubeschluss

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 04.05.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 20.06.2022, TOP 10.18

Anlage 3 - Stegreif Planung 11-2021

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Ansehen

Anlage 1 - Entwurf Trauerhalle Weis

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Ansehen

Anlage 4 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 5, Vorab-Auszug 19.05.2022 AKUG TOP 4.1.4 und 4.1.5 Sanierung Trauerhallen und Umnutzung in Kolumbarien Weiß und Melaten

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Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Ansehen

Anlage 2 - Stegreif Erläuterungsbericht 07-2021

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Ansehen

Anlage 3 - Stegreif Planung 11-2021

746 Zeichen

Datum 26.11.2021
Anlage 3
K O L U M B A R I U M
M E L A T E N F R I E D H O F
F R I E D H O F K Ö L N W E I S S

Grundriss Trauerhalle M 1:100

Perspektive - Grabsteine mit mehreren Sandsteinfarb en

Schnittansicht F-F - Grabsteine mit mehreren Sandst einfarben M 1:100

Schnitt BB M 1:50 (links) Schnittdetail Grabkammer M 1:40 (rechts)

Detail Blumenkasten Schnitt M 1:10 (oben) Detail Blumenkasten Grundriss M 1:10 (unten)                                                                                    Detail Kerzenständer Pyramide

F R I E D H O F  W E I S S

Grundriss M 1:100

Perspektive - Grabsteine mit mehreren Sandsteinfarb en

Schnittansicht Nord -West - Grabsteine mit mehreren Sandsteinfarben M 1:100

Schnitt Nord -West M 1:100

Anlage 1 - Entwurf Trauerhalle Weis

1101 Zeichen

26.96 m²
Trauerhalle
GRUNDRISS
2.53 3.03 1.55
H.A.
2.87 m²
5.77 m²
WC
2.53 25 2.53 25 1.55
A
+0,00 OKFF
Fensteröffnungen 
schließen
B
Spritzschutzstreifen, neu
neue
Tür
neues 
FensterTüröffnung 
schließen
Türöffnung 
schließen
U.V.
Paulstraße
2 Stufen H = 18 cm 
+0,00 OKFF
RR
RR
RR
-0,36 OKGelände
1 Stufe
H = 18 cm 
-0,18 OKGelände
-0,10 OKGelände
5.17 4.03
7.10
25 45 35 5.80 25
25 4.67 25 25 1.135 115 2.28 25
25 815
30 2.455 30 805 25 25 1.135 115 2.28 25
5.17 4.43
-0.36
SCHNITT A-A
Estrich und
Oberboden, neu
Dachstuhl, neu
Ringbalken, neu
Tür,
neu
Fenster,
neu
Fensteröffnungen
schließen
Abdichtung Sockel
Spritzschutz-
streifen, neu ±0.00
+2.865
+6.24
-0.18
+4.35
-0.10
2.615 25 3.375
6.24
SCHNITT B-B
Ringbalken, neu
Abdichtung Sockel
Spritzschutz-
streifen, neu ±0.00
+2.865
+4.35
Dachstuhl, neu
Estrich und
Oberboden, neu
Fenster,
neu
-0.36
4.35
2.615 25 1.49
710PROJEKT :
50999 Köln
Paulstr.
Sanierung Trauerhalle
H/B = 297 / 420 (0.12m²) Allplan 2019
Datum
Gez
MB
12.08.2021
MASZSTAB
PROJ.-NR.
Entwurfsplan
Siegburger Str. 231 - 50679 Köln - www.aib.de
Grundriss + Schnitte1:100
Anlage 1

Anlage 4 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

2040 Zeichen

14 24.03.2022 
143  
 
 
26 über Dez. VI 
 
Stellungnahme zur Beschlussvorlage 0032/2022-1, Stand 17.03.2022 
Sanierung der Trauerhalle auf dem Friedhof Weiß und Umnutzung als Kolumbarium - 
Bedarfsfeststellungs- und Baubeschluss 
RPA-Nr. 0292/2022 
 
Eingereichte Kosten:   600.000,- brutto 
 
Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln beabsichtigt mit o.g. Beschlussvorlage den Bedarfs-
feststellungs- und den Baubeschluss für die Sanierung der Trauerhalle auf dem Friedhof 
Weiß einzuholen. Des Weiteren soll die Trauerhalle in dem Zuge als Kolumbarium umge-
nutzt werden, um den Trend Urnenbestattung Rechnung zu tragen. 
Die Beschlussvorlage nimmt keinerlei Bezug auf die bisherigen Abstimmungs- und Entschei-
dungsprozesse der politischen Gremien. 
Die vorgelegten Unterlagen zur Maßnahme werden vom Rechnungsprüfungsamt lediglich 
zur Kenntnis genommen. 
In der Regel wird zunächst ein Baubeschluss durch das zuständige Gremium erwirkt und im 
Anschluss daran die weitere Planung, die Vergabe und Ausführung der Maßnahme durchge-
führt. 
Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass sich die Maßnahme bereits in der Aus-
führung befindet. 
Die Planungsleistungen für die Instandsetzung und die Umnutzung als Kolumbarium sind 
bereits vergeben und weitestgehend abgeschlossen. Es sind Großteile der Gewerke ausge-
schrieben und beauftragt, sowie teilweise bereits baulich abgeschlossen oder befinden sich 
in Arbeit. 
Warum die Notwendigkeit besteht, einen Baubeschluss durch den Rat zu erwirken, obwohl 
die Maßnahme bereits durchgeführt wird, ist dem RPA nicht bekannt und konnte auch nicht 
durch die Fachdienststelle nachvollziehbar erläutert werden. 
Grundsätzlich sind die städtischen Regelungen zur Beschlussfassung und Abwicklung von 
Baumaßnahmen einzuhalten. Beispielhaft wird in diesem Zusammenhang auf die Zuständig-
keitsordnung der Stadt Köln in Verbindung mit dem Abgrenzungskatalog oder die Betriebs-
satzung der Gebäudewirtschaft verwiesen. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Ralf Jülich 
Leiter des Rechnungsprüfungsamtes

Beschlussvorlage Rat

6213 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 0032/2022/1 
Freigabedatum 
04.05.2022  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Sanierung der Trauerhalle auf dem Friedhof Weiß und Umnutzung als Kolumbarium - 
Bedarfsfeststellungs- und Baubeschluss 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt die Sanierung der alten Trauerhalle auf dem Friedhof Weiß und 
deren künftige Nutzung als Kolumbarium. 
In diesem Zusammenhang wird die Friedhofsgebührensatzung vom 14.02.2013 um diese Form der 
Bestattung ergänzt und die Gebührensatzung generell überprüft und aktualisiert. 
 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 19.05.2022 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 30.05.2022 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 13.06.2022 
Finanzausschuss 13.06.2022 
Rat 20.06.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.   18.000 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Allgemeine Informationen 
 
In der Bestattungs-.und Trauerkultur gibt es einen Trend zur Abkehr von der Sargbestattung hin zur 
Urnenbestattung.  
Die Urnenbestattung eröffnet eine Vielzahl von Bestattungsarten. Das Bestattungsangebot für Urnen 
in Köln wurde entsprechend ausgeweitet auf Urnenwahlgräber, pflegefreie Urnengräber, Baumgräber 
und Bestattungsgärten.  
Ein weiteres Angebot stellt die Beisetzung der Asche-Urne in einem Kolumbarium dar. Ein Kolumba-
rium ist ein meist oberirdisches Bauwerk, das der Aufbewahrung von Urnen dient und oft auch einem 
Friedhof angegliedert ist. Kölner Bürger*innen haben verstärkt bei Politik und Verwaltung nach Mög-
lichkeiten für diese Art der Urnenbestattung nachgefragt. Bereits kurz nach dem Bekanntwerden der 
Planung der Stadt Köln, in der alten Trauerhalle des Friedhofs in Weiß ein Kolumbarium einzurichten, 
haben mehrere Kölnerinnen und Kölner ihr konkretes Graberwerbsinteresse bekundet. 
 
Die Verwaltung plant, zukünftig die Bestattungsart Kolumbarium in der alten, nicht mehr genutzten 
Trauerhalle auf dem Friedhof Weiß anzubieten.  
In diesem Zusammenhang wird die Friedhofsgebührensatzung vom 14.02.2013 um diese Form der 
Bestattung ergänzt und die Gebührensatzung generell überprüft und aktualisiert.

3 
 
Beschreibung der Sanierungsmaßnahmen für die Trauerhalle Weiß  
 
Die Trauerhalle auf dem Friedhof Weiß, Baujahr 1955, steht nicht unter Denkmalschutz.  
Das Gebäude wird generalsaniert, worunter die komplette Erneuerung des Daches, die Sanierung der 
Fassade, sowie der Fenster- und Türanlagen fällt.  
Im Anbau der Trauerhalle wird ein WC-Bereich entstehen, um den Besucher*innen des Friedhofs 
Weiß auch die Möglichkeit einer Toilettennutzung zu bieten. 
Die Fläche des Innenraumes beträgt circa 27 m².  
Weitere Angaben enthalten die beigefügten Unterlagen zur Sanierung (Anlage 2). 
 
Rahmenbedingungen für die städtischen Kolumbarien 
 
In Abstimmung mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen gelten für Kolumbarien in Köln 
folgende Rahmenbedingungen und Vorgaben:  
 
- Das einzurichtende Kolumbarium ist Bestandteil des Friedhofs.  
- Das Kolumbarium wird ausschließlich in geschlossenen Räumen, also den zur Verfügung stehen-
den Gebäuden auf den städtischen Friedhöfen, angeboten.  
- Grabstätten im Kolumbarium sind spezielle, einstellige Urnenwahlgrabstätten, die aus einer ver-
schließbaren Grabkammer bestehen, in der bis zu zwei Ascheurnen beigesetzt werden können.  
- Der Zugang zum Kolumbarium ist für alle Besucher*innen zu den Öffnungszeiten des Friedhofs  
gewährleistet. Außerhalb der Friedhoföffnungszeiten ist das Kolumbarium nicht zugänglich.  
 
Um eine qualitativ hochwertige und ansprechende Lösung für die Inneneinrichtung der Kolumbarien 
zu erhalten, hat die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln im Auftrag des Nutzers eine Mehrfachbeauftra-
gung (Stegreif-Entwurf) mit sechs Teilnehmern durchgeführt. Unter dem Vorsitz von Herrn Minkus, 
Vorsitzender des Gestaltungsbeirates der Stadt Köln, bewertete eine kleine Jury die eingereichten 
Arbeiten und wählte die Entwürfe des Ingenieur-Büros Maier Hollenbeck aus Köln zur Umsetzung 
aus. 
 
Weitere Angaben zum Stegreif-Entwurf enthält der Erläuterungsbericht 07/2021 (Anlage 3) und die 
Planung 11/2021 (Anlage 4). 
 
Finanzierung 
Die Kosten der Baumaßnahme betragen nach der aktuellen Kostenberechnung rund 600.000 Euro 
brutto. 
 
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft. 
Die Refinanzierung erfolgt nach Inbetriebnahme des neuen Kolumbariums über die Mieten aus dem 
Teilplan 1303 – Friedhöfe und Krematorium auf der Grundlage des dann gültigen Spartenverrech-
nungspreises für Grünaufbauten. 
 
Auf Grundlage der bei der Berechnung des Flächenverrechnungspreises üblichen Annahmen (zum 
Beispiel Instandhaltungsansatz gemäß Empfehlung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwal-
tungsmanagement (KGSt)) ist bei einer Investitionssumme von rund 600.000 Euro von einer jährli-
chen Haushaltsbelastung (Mietbelastung) von 18.000 Euro auszugehen. 
 
Das Dezernat Umwelt, Klima und Liegenschaften wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungspro-
zesses 2023 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, gegebenenfalls 
durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 – Sanierung Weiß (Büro Billstein)Anlage 2 -  
Anlage 2 - Stegreif Erläuterungsbericht 07/2021 
Anlage 3 - Stegreif Planung Stand 11/2021 
Anlage 4 – Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

Anlage 5, Vorab-Auszug 19.05.2022 AKUG TOP 4.1.4 und 4.1.5 Sanierung Trauerhallen und Umnutzung in Kolumbarien Weiß und Melaten

5400 Zeichen

Anlage 5 
 
 
 
Geschäftsführung  
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 
Frau Bültge-Oswald 
Telefon:  (0221) 221-23702  
E-Mail:  barbara.bueltge-oswald@stadt -koeln.de  
Datum: 01.06.2022 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses 
Klima, Umwelt und Grün vom 19.05.2022  
öffentlich 
4.1.4 Sanierung der Trauerhalle auf dem Friedhof Weiß und Umnutzung als 
Kolumbarium - Bedarfsfeststellungs- und Baubeschluss 
0032/2022/1 
wird zusammen beraten mit 
4.1.5 Sanierung der alten Trauerhalle auf dem Friedhof Melaten und Umnut-
zung als Kolumbarium - Bedarfsfeststellungs- und Baubeschluss 
0032/2022/2 
 
RM Frau Aengenvoort bittet die Verwaltung um einen Zeitplan für die beiden Kolum-
barien in Weiß und Melaten, die die CDU-Fraktion als sehr gute Projekte im Zuge 
des geänderten Bestattungsverhaltens bewerte. Sie äußert die Bitte, die Mitglieder 
des Ausschusses über den Zeitpunkt der Eröffnung zu informieren. 
SB Herr Becker bittet die Verwaltung um eine Stellungnahme zur Stellungnahme des 
Rechnungsprüfungsamtes. 
SB Herr Dr. Albach hat seine mündlichen Anfragen per E-Mail gestellt.  
 „Zu den Kolumbarien w üssten w ir gern, w ie die Gebühren dafür kalkuliert w erden, 
w enn sie einmal in Betrieb sein w erden. 
1. Wird es jew eils eine eigene Kostenrechnung für die beiden Kolumbarien geben, 
mit unterschiedlichen Gebühren oder w erden beide Kolumbarien miteinander kal-
kulatorisch vermischt? 
2. Nach w elchem Schlüssel beabsichtigt die Verw altung, die Fixkosten für Melaten 
auf Kolumbarium und Erdbestattungen zu verteilen? 
3. Wir gehen davon aus, dass die Kosten für die Instandsetzung der beiden Gebäu-
de aktiviert w erden und dass die Abschreibungen dann Teil der Gebührenkalkula-
tion w erden. Über w elchen Zeitraum beabsichtigt die Verw altung, die Instandset-
zung und den Umbau abzuschreiben?

4. Zumindest die alte Trauerhalle in Melaten steht unter Denkmalschutz. Besteht die 
Aussicht, dass es Zuschüsse aus Töpfen für den Denkmalschutz gibt, die die ab-
zuschreibenden Kosten senken?“ 
Herr Kaune antwortet Frau Aengenvoort, dass man versuchen wolle, auf dem Fried-
hof in Weiß Ende des Jahres 2022 und in Melaten im 1. Quartal 2023 das Angebot 
zu präsentieren. 
An Herrn Dr. Albach gerichtet erklärt er,  
zur 1. Frage Da es für alle Friedhöfe die gleiche Gebühr gibt, wird auch für die 
beiden Kolumbarien die gleiche Gebühr erhoben.  
zur 2. Frage Hier werde das Kölner Gebührenmodell angewandt, das eine 
Mischkalkulation vorsieht, in die die allgemeinen Gesamtkosten 
aller Friedhöfe und die spezifischen Kosten, also auch die Ge-
bäudekosten für die Kolumbarien, einfließen. 
Auf Frage 3 und 4 antwortet Herr Müller von der städtischen Gebäudewirtschaft. 
zur 3. Frage verweist Herr Müller auf die Beantwortung durch Herrn Kaune, 
dass für den Friedhof in Weiß versucht werde, die Arbeiten in 
2022 und für den Friedhof Melaten bis Frühjahr 2023 auszufüh-
ren. 
zur 4. Frage Nachfragen beim Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege 
ergaben, dass keine Aussicht auf städtische Zuschüsse von dort 
bestehe. Auch auf Landesebene gebe es keine Zuschüsse für 
städtische Projekte. 
SE Herr Dr. Ermert bittet die Verwaltung zu prüfen, ob auf den Dächern der Trauer-
halle in Weiß - konkret dem nach SW ausgerichteten Dach der Trauerhalle und der 
nach SO ausgerichteten Dachfläche auf dem WC - die Installation einer etwa 15 m2 
großen PV-Anlage möglich ist. 
Zur Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes erläutert Herr Oberthür von der 
städtischen Gebäudewirtschaft, dass die beiden Maßnahmen in Weiß und Melaten 
aus zwei Teilprojekten, Sanierung der Trauerhallen und Umnutzung als Kolumbarien, 
zusammengesetzt seien. Eine Sanierung gehöre zum laufenden Geschäft der Ver-
waltung, wozu kein Beschluss einzuholen sei. Weil Sanierung und Umnutzung zu-
sammengefasst worden seien, habe die Verwaltung die Vorlage in dieser Form ein-
gebracht.  
Auf Nachfrage von SB Herrn Becker bestätigt Herr Oberthür, dass der letzte Ab satz 
der Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes – bezüglich der Einhaltung der 
städtischen Regelungen zur Beschlussfassung und Abwicklung von Baumaßnah-
men, wie z. B. die Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln in Verbindung mit dem Ab-
grenzungskatalog oder die Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft – selbstverständ-
lich umgesetzt werde. 
Beschluss: 
Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün empfiehlt dem Rat, wie folgt zu be-
schließen: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt die Sanierung der alten Trauerhalle auf dem 
Friedhof Weiß und deren künftige Nutzung als Kolumbarium.

In diesem Zusammenhang wird die Friedhofsgebührensatzung vom 14.02.2013 um 
diese Form der Bestattung ergänzt und die Gebührensatzung generell überprüft und 
aktualisiert. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
 
4.1.5 Sanierung der alten Trauerhalle auf dem Friedhof Melaten und Umnut-
zung als Kolumbarium - Bedarfsfeststellungs- und Baubeschluss 
0032/2022/2 
 
Beschluss 
 
Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün empfiehlt dem Rat, wie folgt zu be-
schließen: 
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt die Sanierung der alten Trauerhalle auf dem 
Friedhof Melaten und deren künftige Nutzung als Kolumbarium. 
In diesem Zusammenhang wird die Friedhofsgebührensatzung vom 14.02.2013 um 
diese Form der Bestattung ergänzt und die Gebührensatzung generell überprüft und 
aktualisiert. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

850 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
 
Vorlagen-Nummer 
0032/2022/1
Stand: 07.04.2026 
Sachstandsbericht  
Sanierung der Trauerhalle auf dem Friedhof Weiß und Umnutzung als Kolumbarium - 
Bedarfsfeststellungs- und Baubeschluss 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt die Sanierung der alten Trauerhalle auf dem Friedhof Weiß 
und deren künftige Nutzung als Kolumbarium. 
In diesem Zusammenhang wird die Friedhofsgebührensatzung vom 14.02.2013 um diese 
Form der Bestattung ergänzt und die Gebührensatzung generell überprüft und aktualisiert. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Sanierung der alten Trauerhalle auf dem Friedhof Weiß ist durchgeführt und sie wird seit 
dem 24. Juni 2025 als Kolumbarium genutzt. 
Nächste Schritte: 
Keine. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Entfällt.

Anlage 2 - Stegreif Erläuterungsbericht 07-2021

9937 Zeichen

1
 
Erläuterung / Beschreibung zum Entwurfsgedanken 
Z
WEI ORTE, ZWEI ANTWORTEN 
Aufgabenverständnis  
Für die Beisetzung von Asche-Urnen sollen auf dem Melatenfriedhof und dem Friedhof Weiß in den 
ehemaligen Trauerhallen zwei neue Kolumbarien entstehen. Sowohl die zwei Friedhöfe als auch die 
Gebäude unterscheiden sich in vielerlei Hinsicht. Durch die Nutzung der Räume als Kolumbarien 
liegen der gestellten Aufgabe jedoch ähnliche Anforderungen zugrunde, daher haben wir zwei 
unterschiedliche Entwürfe angefertigt, die in der Herangehensweise den gleichen Prinzipien folgen.  
SAKRALE INSPIRATION 
Herangehensweise 
Unseren Entwürfen liegt jeweils der Gedanke zugrunde, dass wir ein intensives Raumerlebnis 
schaffen möchten. Bei der Frage, welcher grundlegenden Konzeptidee wir dabei folgen wollen, 
sprachen wir im Team darüber, an welchen Orten wir bisher die Atmosphäre erlebt haben, die wir 
uns für die zu gestaltenden Kolumbarien wünschen. Wiederholt wurden sakrale Räume genannt, die 
wir als Touristen, Gläubige oder Trauernde besucht haben. So entstand die Konzeptidee: Unsere 
Entwürfe basieren auf einer assoziativen Interpretation sakraler Räume. Dabei reagiert der jeweilige 
Entwurf auf die spezifische (Raum-)Situation auf dem Melatenfriedhof und dem Friedhof Weiß. 
Ehemalige Trauerhalle Melatenfriedhof, Köln Ehemalige Trauerhalle Friedhof Weiß, Köln
Anlage 2

2 
 
Erläuterung / Beschreibung zum Entwurfsgedanken  
 
MELATENFRIEDHOF  
 
Konzept / Grundriss 
Einem Kirchenschiff gleich eröffnet sich den BesucherInnen des Kolumbariums auf dem 
Melatenfriedhof am Haupteingang eine zentrale Raumachse, die den Blick über die gesamte Länge 
der ehemaligen Trauerhalle bis zur Rosette freilässt. Das „Mittelschiff“ wird dabei von zwei 
„Seitenschiffen“ flankiert. In Anlehnung an die Scheidewände mehrschiffiger Kirchenbauten, wird die 
Fläche durch die in den Raum versetzten Urnenwände der Länge nach strukturiert. Einem Querhaus 
gleich, schafft der barrierefreie Zugang eine weitere zentrale Raumachse, was einen kreuzförmigen 
Grundriss entstehen lässt. In Anbetracht der Tatsache, dass der Melatenfriedhof nicht nur durch 
Angehörige Verstorbener, sondern auch durch interessierte BesucherInnen angesteuert wird, 
ermöglicht der Entwurf ein Flanieren durch den Raum, schafft jedoch auch intime Raumsituationen. 
Auch die Monumentalität der Urnenwände reagiert auf das repräsentative Profil des 
Melatenfriedhofs. Die Handschrift der Gestaltung ist dabei explizit modern, da es keinesfalls 
angestrebt wird mit den historischen Denkmalen des Ortes in Konkurrenz zu treten. 
 
 
 
 
Urnennischen  
Insgesamt sieht der Entwurf 504 Kammern vor, was das Einbringen von 1008 Urnen ermöglicht. 
Durch die von der Wand abgerückten, in den Raum versetzten Einbauten, wird die 
denkmalgeschützte Bodengestaltung berücksichtigt (umlaufender Fries) und die große Anzahl an 
Kammern ermöglicht. Die Höhe der Einbauten, mit sieben übereinander folgenden Registern, ist 
genau auf die Raumhöhe und die geplante Öffnung des Dachs abgestimmt. Ein gemeinsamer Sockel 
verbindet die teilweise durchbrochenen Urnenwände, zu einer gestalterischen Einheit. Die Kammern 
sind durch Platten verschlossen (h 50 x b 40 cm), die bei Belegung mit einem „Grabstein“ besetzt 
werden. Hierbei handelt es sich um eine gravierte Steinplatte (h 
21 × b 21 x t 2 cm) die den 
klassischen Grabstein für das Format der Urnenwand neu interpretiert. Dieser „Grabstein“ ist 
rückseitig mit zwei Metallschienen ausgestattet, die in zwei Vertikalschlitze in der Grundplatte 
eingehängt und verankert werden. 
  
Grundriss einer idealtypischen Basilika  Entwurf 03, Grundriss, Melatenfriedhof

3 
 
Sitzgelegenheiten / Gestaltungselemente  
Die Monumentalität der Urnenwände wird an mehreren Stellen durchbrochen. Vor allem an den 
Eingängen öffnet sich die Raumgestaltung durch abgesenkte Sitzgelegenheiten. Auf gleicher Höhe 
sind des Weiteren zwei zentrale Flächen für ein ewiges Licht und Blumenschmuck vorgesehen. Der 
Grundriss ist so angelegt, dass diese zwei zentralen Flächen jeweils gegenüber einer Sitzgelegenheit 
positioniert sind. Diese abgesenkten Flächen liegen jeweils direkt vor einer Fensteröffnung, so dass 
eine durchgehende Blickachse von Fenster zu Fenster geschaffen wird.   
 
Lichtkonzept 
Für den Einfall natürlichen Lichts durch die Fenster des Gebäudes, schaffen wir Durchbrüche in den 
Urnenwänden, was die Assoziation mit Arkadenöffnungen zulässt. Um die zentralen, kreuzförmig 
angelegten Bewegungsachsen zu betonen, werden diese mit abgehängten Pendelleuchten 
ausgestattet. Zusätzliche Spots inszenieren ausgewählte Raumteile, wobei ein bewusstes Spiel mit 
dunkleren und helleren Zonen angestrebt wird.

4 
 
Erläuterung / Beschreibung zum Entwurfsgedanken  
 
FRIEDHOF WEIß 
 
Konzept / Grundriss 
Der um ein Vielfaches kleinere Raum der ehemaligen Trauerhalle auf dem Friedhof Weiß, hat uns zu 
einer ganz anderen sakral-architektonischen Assoziation verleitet, als die ehemalige Trauerhalle auf 
dem Melatenfriedhof. Die intime Raumsituation erinnert an eine Krypta. Anders als eine solche 
„Unterkirche“ ist das Kolumbarium auf dem Friedhof Weiß oberirdisch, jedoch unterstützt die 
Deckengestaltung mit den charakteristischen Schrägen die Assoziation mit einem Gewölbe. Die 
Fensterflächen der Westseite schließen wir durch eine vollflächige Urnenwand.  
 
   
 
Urnennischen  
Insgesamt sieht der Entwurf 112 Kammern vor, was das Einbringen von 224 Urnen ermöglicht. Die 
Höhe der Einbauten, ergibt sich aus vier übereinander angeordneten Registern, womit auch hier eine 
genaue Abstimmung auf die Raumhöhe erfolgt. Die massiven Urnenwände erhalten in der relativen 
Beengtheit des Raums eine explizite Leichtigkeit, indem wir sie nicht auf dem Boden aufsetzen 
lassen, sondern schwebend gestalten. Die Kammern sind durch Platten verschlossen (h 50 x b 40 cm), 
die bei Belegung mit einem „Grabstein“ besetzt werden. Hierbei handelt es sich um eine gravierte 
Steinplatte (h 
21 × b 21 x t 2 cm) die den klassischen Grabstein für das Format der Urnenwand 
neu interpretiert. Dieser „Grabstein“ ist rückseitig mit zwei Metallschienen ausgestattet, die in zwei 
Vertikalschlitze in der Grundplatte eingehängt und verankert werden. 
 
Sitzgelegenheiten / Gestaltungselemente  
Ein zentrales Möbel in der Mitte des Raumes wird als Sitzgelegenheit und zentrale Fläche für ein 
ewiges Licht und Blumenschmuck genutzt. Anders als der Melatenfriedhof, wird das Kolumbarium 
auf dem Friedhof Weiß voraussichtlich weniger von externen BesucherInnen aufgesucht, als von 
Angehörigen Verstorbener. Daher liegt der Fokus bei der Gestaltung des Raumes auf einer 
Aufenthaltsqualität für die innere Einkehr.   
Simpert-Krypta , Mariendom, Augsburg  Entwurf 03, Friedhof Weiß

5 
 
Lichtkonzept 
Der Einfall natürlichen Lichts in das Kolumbarium erfolgt ausschließlich durch die zwei Fenster in der 
West- und Ostecke. Beim Betreten des Raums sind diese Fenster durch die an den Wänden 
befindlichen Urnenwände nicht sichtbar, sondern lediglich das einfallende Licht, welches die 
Urnenwand an der Nordseite einfasst. In Anlehnung an diese indirekte Beleuchtung arbeiten wir 
auch im Bereich des künstlichen Lichts mit indirekten Quellen. Durch die schwebende Konstruktion 
ist es möglich, unterhalb und oberhalb der Urnenwände indirekte Lichtquellen zu installieren, die den 
Raum in eine stimmungsvolle Atmosphäre tauchen. Das Zentrum des Raumes wird zusätzlich durch 
Pendelleuchten inszeniert.

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Ergänzende Beschreibung der Materialien, Oberflächenqualität, Farbkonzept 
 
MELATENFRIEDHOF & FRIEDHOF WEIß 
 
Materialien 
Der Regalblock der Urnenwände besteht aus patiniertem Messing. Die Platten, welche nach Belegung 
der Kammern auf den Kammertüren angebracht werden, sind aus Stein gefertigt. Der Stein soll in 
Abstimmung mit den häufig für Grabsteine verwendeten Gesteinsarten auf dem jeweiligen Friedhof 
definiert werden, um so eine Verbindung zwischen Außen- und Innenraum zu schaffen. Trauernde 
können so auch im Rahmen einer Urnenbeisetzung den Moment der Grabsteinauswahl erleben. 
Die Materialien strahlen Wertigkeit und Dauerhaftigkeit aus und verbinden durch ihre Zeitlosigkeit 
und die moderne Gestaltung Vergangenheit und Gegenwart. Alle Materialien sind langlebig, 
unempfindlich und pflegeleicht.  
      
Bodenbelag - Melatenfriedhof 
Die Bodengestaltung soll den charakteristischen Fries beibehalten / aufgreifen. Auch die bisherige 
Fliesenoptik wird durch die Wahl von Zementfliesen berücksichtigt. Die Vorschläge sind mit dem 
Denkmalschutz abzustimmen.   
Bodenbelag - Friedhof Weiß 
Wir empfehlen eine Entfernung der Tonfliesen und eine fugenlose Bodengestaltung in Form eines 
beigen Gießestrichs in. 
 
 
Oberflächenqualität 
Das patinierte Messing der Urnenwände bildet durch die metallene Oberflächenstruktur einen 
lebendigen Kontrast zu den, bei Belegung aufgebrachten Steinplatten.  
Wandputz – Melatenfriedhof und Friedhof Weiß 
Bezüglich der Oberflächenausführung des Wandputzes empfehlen wir einen lasierten Lehmputz.  
 
 
Farbkonzept 
Das Farbkonzept setzt auf natürliche und gedeckte Töne. In Bezug auf die Urnenwände leitet sich die 
Farbigkeit aus der jeweiligen Materialität ab, die sowohl zu den Gegebenheiten auf dem 
Melatenfriedhof und jenen auf dem Friedhof Weiß passen. Das patinierte Messing der Urnenwände 
eröffnet eine bräunlich-gräuliche Farbwelt, die Steinplatten greifen dieses Spektrum in einer anderen 
Materialität und helleren Tönen auf. Die Gestaltung von Boden und Decke unterscheidet sich in 
Anlehnung an den jeweiligen Ort.

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Wände und Boden - Melatenfriedhof 
Auf dem Melatenfriedhof schlagen wir in Anlehnung an die Tufffassade, die den Eingang flankierende 
Säulen und die Holzdecke, einen warmen Sandton für Wände und Boden vor. 
Wände und Boden - Friedhof Weiß 
Für den Friedhof Weiß empfehlen wir eine cremeweiße Gestaltung von Wänden und Boden.

Beratungsverlauf (5)

19.05.2022 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.1.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
30.05.2022 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 5.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
13.06.2022 Finanzausschuss
TOP 10.13 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
13.06.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
20.06.2022 Rat
TOP 10.18 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Siegburger Straße 231
  • Paulstraße 2
  • Straße 2

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Details

Aktenzeichen
0032/2022/1
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
04.05.2022
Erstellt
31.01.2022 09:28