3426/2024
Jahresbericht 2023 der Naturschutzwacht Bezirk 2 West
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Jahresbericht 2023 Naturchutzwacht Bezirk 2 West
9644 Zeichen
Jahresbericht 2023 für den Stadtbezirk
Rodenkirchen-West
„Der Planet braucht uns nicht – wir brauchen den Planeten“
(Jens Bischoff)
Verfasser: Marlies Fontes
Verteiler: Untere Naturschutzbehörde
Thema: Positives, Missstände und Fehlentwicklungen in den Freiräumen Meschenich,
Immendorf, Rondorf mit Empfehlungen zu deren Behebung
Erneut beziehe ich mich in meinem aktuellen Jahresbericht für 2023 auf die vorherigen
Jahresberichte , denn viele für mich nennenswerte Vorkommnisse aus den vorangegangenen
Jahresberichten haben sich NICHT wirklich zum Positiven verändert, so dass ich sie aktuell erneut
aufliste.
A.Unterschutzstellung bzw. Ausweisung neuer Naturschutzflächen im Kölner Süden
Vorab weise ich auf das m.E. gravierendste Problem meines Dienstbezirkes im Kölner Süden
betreffend der Freiräume Meschenich, Rondorf, Immendorf hin und zwar, dass hier immer mehr von
den wichtigen Offenlandbereichen für unsere stark gefährdete Fauna und Flora verschwinden. Mit
den geplanten Neubaugebieten, Gewerbegebiet, Entflechtungs-und Umgehungsstrassen , evt.
Windkraftanlage, etc….werden/würden wichtige Lebensräume vieler selten gewordener Tiere und
Pflanzen versiegelt, zerschnitten und somit auch zerstört bzw. stark beeinträchtigt. Der Schutz der
(noch) bestehenden naturnahen Lebensräume, sowie die Ausweisung neuer geschützter Flächen im
Kölner Süden sollte daher oberste Priorität haben!
Im Rahmen dessen, habe ich als zuständige Naturschutzbeauftragte der unteren
Naturschutzbehörde, der Firma Lyondellbasell sowie Bezirksvertretern der CDU und der Grünen
Vorschläge über Schutz, Pflege-und Entwicklungsmaßnahme zweier (noch) intensiv bewirtschafteter
Äcker (Eigentümer Lyondellbasell) angrenzend zur Alberty(Basell)Fläche und dem Naturschutzgebiet
„Kiesgruben Meschenich“ vorgeschlagen. Die Beendigung der intensiven landwirtschaftlichen
Nutzung dieser beiden Äcker würde den Flächenanteil und damit die Wertigkeit des wertvollen
Offenlandbiotops der Alberty(Basell)Fläche erhöhen! Auch würde es sich zusätzlich positiv auf das
angrenzende Abgrabungsgewässer der Fa. Horst auswirken, wenn hier der massive Eintrag von Gülle
und Herbiziden nicht mehr stattfinden würde.
Die seit Jahren geplante Ausweisung der naturnahen Alberty(Basell) Fläche als
Naturschutzgebiet!!! sollte m.E. zum Schutz dieses Gebietes, zeitnah umgesetzt werden.
Anmerken möchte ich aber noch zu diesem Gebiet, dass ganzjährig zu beobachten ist, dass der
Jagdausübungsberechtigte (angestellt bei Lyondellbasell) sowie dessen Familienangehörige (Tochter,
Ehefrau?) ihre beiden Jagdhunde unangeleint auf der Fläche laufen und stöbern lassen und scheinbar
dieses eingezäunte Gelände auch zur Jagdhundeausbildung nutzen. Dies ist keinesfalls förderlich für
Bodenbrüter und Co , die durch ein solches Verhalten immer wieder gestört und letztendlich
vertrieben werden. Die Notwendigkeit der Jagdansitze innerhalb dieses relativ kleinen Gebietes
möchte ich auch in Frage stellen ( siehe hierzu meine vorangegangenen Jahresberichte).
B.Instandsetzungsarbeiten im Rahmen der Schutzgebietsbetreuung
1.Zerstörte und marode Umzäunung des Naturschutzgebietes „Kiesgruben Meschenich“.
Erneuerungsbedürftig
2.Verschmierte , beschädigte Naturschutztafeln im Naturschutzgebiet „Kiesgruben Meschenich
N6“Erneuerungsbedürftig
3.Offene Schleichwege und Schneisen führen in die Kernzone des NSG und erhöhen den illegalen
Freizeitdruck auf das störanfällige Naturschutzgebiet. Hinweisschilder und Gehölzbarrieren,
regelmäßge Kontrollen durch das Ordnungsamt könnten das Problem eindämmen. Hier sollten alle
Akteure des Naturschutzes vor Ort zusammenarbeiten!
C.Die Vermüllung
der Schutzgebiete ist unverändert hoch. Anrufe bei der AWB sowie Eigeninitiative sind hier gefragt.
D.Nachteilige Eingriffe in Natur und Landschaft
1.Massive Rodungsarbeiten am Naturschutzgebiet „Kiesgruben Meschenich“ durch die Fa.
Amprion(?) siehe Jahresbericht 2022 Leider kam es hier zu keinen Nachpflanzungen und zur
Wiederherstellung der Vogel-Schutzhecke.
2.Die jährlichen Pflegeschnitte an dem Zufahrtsweg zur Kiesgrube Horst durch die Firma Colonia
Recyling(?) werden oftmals brachial und m.E. unfachmännisch durchgeführt , da wird dann auch mal
ein gesunder Baum kurzerhand gefällt. Die Untere Naturschutzbehörde wurde von mir hierüber
informiert.
3. 2023 wurde ein hoher, blickdichter Stabgitterzaun im Landschaftsschutzgebiet, angrenzend zum
Naturschutzgebiet Meschenich, installiert. Hierbei verschwanden große und für Brutvögel wichtige
Heckenstrukturen. Die mächtige Zaunanlage, mit dem neu angelegten angrenzenden Schotterweg
und dem versiegelten Innenbereich des ehemals naturnahen Gelände beeinträchtigen m.E. das
Landschaftsbild und die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. Das Ganze wirkt wie eine
Befestigungsanlage. Die untere Naturschutzbehörde wurde von mir zeitnah hierüber in Kenntnis
gesetzt.
4. Kölner Äcker im Kölner Süden leiden bzgl. der (meist städtischen!) Wegebankette bzw. Feldsäume
an Schwindsucht und werden immer schmaler und artenärmer.
Es geht auch anders!
5. Auf einem Immendorfer Acker, wo vormals Feldlerchen und Feldhasen lebten, entsteht ein neues
Gewerbegebiet. Gemäss Bebauungsplan soll hier erfreulicherweise und zeitgemäss auf den
Flachdächern eine Dachbegrünung vorgenommen werden und ist auf den Firmengeländen das
Anlegen von Schottergärten untersagt. Die erste Firma vor Ort ( Klimaanlagenanbieter!!) hat leider
schon diese Vorgabe missachtet und einen Schottergarten angelegt. Das zuständige Bauaufsichtsamt
wurde von mir hierüber zeitnah informiert und ich hoffte sehr, dass gemäss des Begrünungsgebotes
der bestehende Schottergarten zurückgebaut werden müsse. Leider wurde mir seitens des
Bauaufsichtsamtes mitgeteilt, dass es keine Mängel gäbe, die ein bauaufsichtliches Eingreifen
notwendig werden ließe! Diese Aussage für mich jedoch nicht erkennbar nachzuvollziehen, da sie
m.E. den Vorgaben des Bebauungsplans widerspricht und auch nicht näher erleutert wurde!
E.Landschafts-und Artenschutz in meinem Bezirk Rodenkirchen-West
1.Fortführung des Ackerrand-Blühstreifenprogramms in Zusammenarbeit mit der Firma
Lyondellbasell . Die Blühflächen werde, nach Absprache mit mir, jedes Jahr von einer Gartenbaufirma
der Firma Lyondellbasell naturschutzgerecht gepflegt. Die Informationstafeln an den Blühflächen
werden von mir und von Immendorfer Bürgern betreut und instand gehalten.
2.Erfreulicherweise signalisierte die untere Naturschutzbehörde, dass der mit regionaler
Wildkräutereinsaat geimpfte Begrenzungswall, der temporären Baustrasse (angrenzend zur
Kiesgrube Horst), langfristig erhalten bleiben soll. Dieses stellt eine große Bereicherung der
ansonsten sehr ausgeräumten, intensiv bewirtschafteten Feldflur vor Ort dar.
3.Für die vom Aussterben bedrohten Wechselkröten, die Kreuzkröten und weitere gefährdete
Amphibienarten sind in Köln Meschenich, angrenzend zum Naturschutzgebiet „Kiesgruben
Meschenich“ zwei neue Kleingewässer in Zusammenarbeit mit dem Grünflächenamt und der
Biologischen Station entstanden.
4. Die Wohnanlage Kolberger Str. Köln Rondorf verfügt über zahlreiche Mehlschwalbennester. Seit
Herbst 2023 finden dort umfangreiche Sanierungsarbeiten statt. Hierzu machte ich eine Meldung an
den Artenschutz der Stadt Köln, die leider nicht über diese Baumaßnahme von dem Bauträger
informiert worden waren. Nach entsprechender Überprüfung wurde man in dieser Angelegenheit
tätig und forderte die Baufirma im Rahmen des Lebensstättenschutz nach § 44 Abs. 1 Nr.3 BNatSchG
auf , entsprechende Ersatznester als Ausgleich an den fertig gestellten Gebäuden anzubringen.
5. Die Kiesgrube Horst weist neben einer (noch) bestehenden Population von Uferschwalben gemäss
Aussage eines fachkundigen Immmendorfer Bürgers auch den „Bienenfresser“ , eine in NRW seltene
Vogelart als Bewohner auf! Dies unterstreicht u.a. den sehr hohen ökologischen Wert dieses
Gebietes und sollte mit ein Grund sein, kein Windrad in der Nähe dieses störanfälligen Bereichs zu
platzieren!
6. Temporäre Laichpfütze der streng geschützten Wechselkröte, auf dem Wirtschaftsweg
Meschenicher Str. in Köln – Immendorf. Die Laichpfütze wird seit 2015 von mir betreut. Da die Pfütze
in der Regel nach wenigen Tagen ausgetrocknet ist, habe ich 2023 in Absprache mit der Biostation
Mitte Mai die Wechselkröten-Laichschnüre der Pfütze entnommen und sie der Biostation übergeben,
die den Laich im Rahmen des Artenschutzprojektes dem Zoo übergeben. Die ausgewachsenen Tiere
werden dann wieder an die Biostation zurückgegeben und im Kölner Süden ausgesetzt
F.Öffentlichkeitsarbeit
14.07.2023 Fahrrad-Erlebnistour mit der CDU-Fraktion Stadt Köln entlang der Naturschutzgebiete in
Meschenich und Immendorf.
Wie auch im letzten Jahr nehme ich an, dass ich in meiner Tätigkeit als ehrenamtliche
Naturschutzbeauftragte einen positiven Beitrag zum Natur- und Landschaftsschutz im Kölner Süden
beitragen konnte und ich hoffe sehr, dass ich den ein oder anderen Leser meines Jahresberichtes für
meine Tätigkeit als Naturschutzbeauftragte interessieren konnte.
Ich würde mich freuen, wenn ich zukünftig von beteiligten Personen und Institutionen auch
weiterhin eine naturschutzorientierte Unterstützung erhalten werde!
Köln, den 29.05.2024
Mit freundlichen Grüßen
Marlies Fontes
Naturschutzbeauftragte Köln Rodenkirchen-West
Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle VIII/57/571 Vorlagen-Nummer 3426/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 25.11.2024 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 02.12.2024 Jahresbericht 2023 der Naturschutzwacht Bezirk 2 West In der Anlage erhalten Sie den Jahresbericht 2023 der Naturschutzwacht, Frau Fontes, für den Bezirk 2 (West). Stellungnahme der Verwaltung: Die Untere Naturschutzbehörde bedankt sich bei Frau Fontes für Ihren Einsatz als Natur- schutzwartin. Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: A. Unterschutzstellung bzw. Ausweisung neuer Naturschutzflächen im Kölner Süden Die von Frau Fontes genannten Flächen befinden sich jeweils im Privateigentum. Die Verwal- tung steht im engen Austausch mit den Grundstückseigentümern und strebt stets die Auswei- tung der Naturschutzflächen im Bereich der Kiesgruben Meschenich an. Wie bereits kommuniziert wurde, handelt es sich bei der besagten Fläche (Alberty) um eine Fläche in Privatbesitz. Sie liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans der Stadt Köln, der hier ein Landschaftsschutzgebiet ausweist. In einem Landschaftsschutzgebiet ist es verboten, wildlebenden Tieren nachzustellen, sie mutwillig ohne vernünftigen Grund zu beunruhigen, sie zu fangen oder zu töten. Von diesem Verbot ist die rechtmäßige und ordnungsgemäße Aus- übung der Jagd im engeren Sinne der jagdrechtlichen Bestimmungen unberührt. B. Instandsetzungsarbeiten im Rahmen der Schutzgebietsbetreuung Die teilweise beschädigte Umzäunung um das NSG Kiesgruben Meschenich ist der Stadtver- waltung bekannt. Die bisherigen Instandsetzungsarbeiten erwiesen sich als ineffektiv, da der Zaun unverzüglich nach der Reparatur wieder zerstört war. Die Maßnahme der stetigen In- standsetzung des Schutzzauns konnte sich weder als ein kostenfreundliches, noch als ein ge- eignetes Mittel erweisen, um die illegale Begehung der Kiesgrube zu verhindern. Die Untere Naturschutzbehörde (UNB) steht hierzu im Austausch mit der grundstücksverwaltenden Dienststelle, dem Grünflächenamt der Stadt Köln, um eine finanzierbare und dauerhaft wirk- same Lösung zu erarbeiten. Gleiches gilt für die illegalen Trampelpfade und ihr Versperren mit Gehölzbarrieren. Die Beschilderungen der Naturschutzgebiete (NSG) werden derzeit sukzessive erneuert. Auch die Beschilderung des NSG Kiesgruben Meschenich wird ersetzt und durch Hinweista- feln für Besucher ergänzt. Gleiches gilt für das Versperren der illegalen, offenen Schleichwege und Schneisen mit Ge- hölzbarrieren. C. Die Vermüllung 2 Zunächst möchte sich die UNB bei Frau Fontes für ihre Eigeninitiative bei der Müllbeseitigung bedanken. Regelmäßige Kontrollgänge des Ordnungsamtes finden im und um das Schutzgebiet in Ab- sprache mit der Unteren Naturschutzbehörde statt. Das Ordnungsamt, die NAWA Frau Fontes als auch Mitarbeiter der UNB melden Müllablagerungen regelmäßig der AWB, die diese stets beseitigt. Dafür möchte sich die UNB an dieser Stelle bedanken. Die illegale Müllentsorgung und grundsätzliche Vermüllung von Aufenthaltsorten sind ein generelles, stadtweites Problem, das trotz der breiten Angebotspalette der AWB immer wieder auftritt. In den meisten Fällen sind keine Hinweise auf die Verursacher feststellbar. Der Verwaltung bleibt nichts Anderes üb- rig als stets zu veranlassen, dass der wilde Müll aufgesammelt wird. D. Nachteilige Eingriffe in Natur und Landschaft Bei den erwähnten Rodungsarbeiten handelte es sich um genehmigte Maßnahmen im Zuge des Ausbaus einer Höchstspannungsleitung. Grundsätzlich sind die Betreiber von Hoch- bzw. Höchstspannungsleitungen dazu verpflichtet, Schutzstreifen von hohem Bewuchs freizuhal- ten. Auch jegliche Pflege- und Rückschnittmaßnahmen, die nicht im Zusammenhang mit dem Ausbau einer Stromtrasse umgesetzt werden, werden stets mit der Unteren Naturschutzbe- hörde abgestimmt. Hierzu erstellen die Trassenbetreiber regelmäßig ökologische Trassenma- nagementpläne. Dies geschieht stets in Absprache mit der UNB. Eine unrechtmäßig entfernte Vegetation ist der UNB nicht bekannt. Auch hinsichtlich der Wiederherstellung von Vegeta- tionsflächen stehen der Trassenbetreiber und die UNB in ständigem Austausch. Hinsichtlich der unsachgemäßen Rückschnitte an der Zufahrt zur Kiesgrube Horst (parallel zur Kerkrader Straße) sowie der Umzäunung eines Maststandortes der Höchststpannungsleitung Rommerskirchen – Sechtem konnte die Untere Natuschtzbehörde aufgrund von personellen Engpässen noch nicht tätig werden. Eine zeitnahe Prüfung soll stattfinden. E Landschafts-und Artenschutz in meinem Bezirk Rodenkirchen-West Die UNB bedankt sich bei Frau Fontes und den Immendorfer Bürgern für die Betreuung und die Pflege der Ackerrand-Blühstreifen samt zugehöriger Informationstafeln im Bereich des Kiesgruben Meschenich.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3426/2024
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 08.11.2024
- Erstellt
- 31.10.2024 08:21