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V/0967/2012

Rüschhausweg - barrierefreier Ausbau der Haltestellen Rüschhausweg A - C

Vorlagen 07.12.2012

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 29.01.2013, TOP 6.7

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4787 Zeichen

V/0967/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Rüschhausweg - barrierefreier Ausbau der Haltestellen Rüschhausweg A - C 
- Baubeschluss Straßenbau - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
24.01.2013 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
29.01.2013 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Bushaltestellen „Rüschhausweg A - C“ auf dem Rüschhausweg und auf dem Toppheideweg 
(rot umrandeter Bereich) werden auf der Grundlage der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufge-
stellten Ausführungsplanung (Lageplan Nr. 4111 Blatt 1(1) vom 26.10.2012) ausgebaut.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster für den barrierefreien Ausbau der Halte-
stellen Baukosten in Höhe von ca. 75.000 € entstehen. 
 
Zusätzlich entstehen Folgekosten für die Unterhaltung der neuen Haltestelle „Rüschhausweg C“ in 
Höhe von ca. 200 € pro Jahr, für die Abschreibung entstehen Folgekosten in Höhe von ca. 500 € 
pro Jahr.  
 
Teilfinanzplan 
 
 
Nr. Bezeichnung 
 
Haush.- 
Jahr 
 
 
Betrag 
€ 
Bemer-
kungen
  
 
Produktgruppe 
1201 
 
 
Bereitstellung von Verkehrs- 
flächen und –anlagen 
 
 
 
 
 
 
2013 
 
 
 
 
 
 
20.000 
 
 
 
 
 
Haltestelle 
C  
Investitionsmaßnahme 0007 Verkehrsflächen, Neubau 
und Erneuerung 
 
Auszahlungen   
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0967/2012 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
07.01.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0967/2012 
  
 
 
 
 
16.000 
 
 
 
 
 
 ÖPNV-
Förderung 
80 % 
Einzahlungen   
Summe aller Auszahlungen/Saldo     4.000 
 
 
 
 
Teilergebnisplan 
 
 
Nr. Bezeichnung 
 
Haush.- 
Jahr 
 
 
Betrag 
€ Bemerkungen 
 
Produktgruppe 
1201 
 
 
Bereitstellung von Verkehrs- 
flächen und –anlagen 
 
 
 
 
2013 
 
 
 
 
2013 
 
 
 
55.000 
 
 
 
 
44.000 
 
 
 
 
 
Haltestellen A 
und B 
 
 
 
ÖPNV- 
Förderung  
80 % 
Zeile  
 
 
 
 
 
Zeile  
 
13 
 
 
 
 
02 
Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen 
 
 
 
Zuwendungen und allgemeine 
Umlagen 
Ergebnis: 11.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtig ungen sind im Haushaltsplan bei der o.  g. Produkt-
gruppe veranschlagt.  
 
 
Begründung: 
 
1. Voraussetzungen 
Der barrierefreie Ausbau der Haltestellen „Rüschhausweg A-C“ auf dem Rüschhausweg bzw. dem 
Toppheideweg ist Bestandteil der Vorlage V/0464/2012 „Progra mm Verbesserungen an Halteste l-
len für 2013/2014“, die am 13.09.2012 im Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwic klung, Verkehr 
und Wirtschaft beschlossen wurde.   
 
2. Baumaßnahme: 
 
Beschreibung 
Alle 3 Haltestellen erhalten einen Niederflurbusbordstein und ei n Blindenleitsystem nach dem 
Standard der Stadt Münster. Die Wartehallen an den Haltestellen „A“ und „B“ sind vorhanden und 
bleiben erhalten, die Haltestelle „Rüschhausweg C“ im Toppheideweg ist eine Ausstiegshaltestelle, 
sie erhält keine neue Wartehalle. Diese Haltestelle wird zukünftig über einen 1,50 m breiten befes-
tigten Weg mit der Haltestelle „Rüschhausweg B“ verbunden. 
 
Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Haltestelle „Rüschhausweg A“ werden im Bereich des 
Parkstreifens Baumscheiben vergrößert und der hinterliegende Geh- und Radweg instandgesetzt  
Zwischen dem Stadtlohnweg und dem Toppheideweg werden die Fahrbahn und defekte A n-
schlussleitungen der Straßenabläufe erneuert. (Beschluss dazu siehe Vorlage V/0526/2012, Anl a-
ge 1 – lfd. Nr. 6 und 7)

- 3 - 
V/0967/2012 
Reduktionsvariante  
Eine Reduktionsvariante ist nicht möglich. 
        
3. Ausschreibung und Bau: 
Die Ausschreibung beginnt direkt nach der Bewilligung der Förderung in 201 3, so dass mit e iner 
Realisierung der Maßnahmen im 3. und 4. Quartal 201 3 zu rechnen ist. Die Verkehrsführung wäh-
rend der Bauzeit wird abgestimmt. 
 
4. Dritter/Zuschüsse: 
Für den barrierefreien Ausbau der Haltestellen wird das Tiefbauamt im Januar 2013 einen Förder-
antrag stellen. 
 
5. Genehmigungen/Vereinbarungen: 
Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen erforderlich. 
 
6. Liegenschaftliche Regelungen: 
Liegenschaftliche Regelungen waren erforderlich und sind bereits abgewickelt. 
 
7. Bauen für Alle: 
Die Planung wurde im Rahmen der Ämterbeteiligung mit dem Sprecher der Arbeitsgruppe 5 
„Stadtplanung und Verkehr“ der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit B e-
hinderungen (KIB) abgestimmt: 
 
Die B ushaltestellen werden nach aktuellem Standard der Stadt Münster  ausgebaut (Vorlage 
V/0052/2011), sie erhalten eine erhöhte Fläche und ein Blindenleitsystem. Wartehallen mit Sitzg e-
legenheiten sind bereits vorhanden. 
 
Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes 
frühzeitig über die Maßnahme informiert. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (2)

24.01.2013 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.01.2013 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 6.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Rüschhausweg
  • Toppheideweg
  • Stadtlohnweg

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0967/2012
Typ
Vorlagen
Datum
07.12.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37