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0514/2017

Zuschüsse 2017 zur Förderung kultur- und medienpädagogischer Facheinrichtungen in Köln und Förderung therapeutischer Maßnahmen behinderter Kinder

Beschlussvorlage Ausschuss 28.02.2017

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 14.03.2017, TOP 2.2.9

Anlage 2 JHA-Vorlage Mittelverteilung Therap. Maßnahmen behinderter Kinder

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Ansehen

Anlage 1 JHA-Vorlage Jugendkultur- u. -medienträger

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 2 JHA-Vorlage Mittelverteilung Therap. Maßnahmen behinderter Kinder

821 Zeichen

Träger: Förderung für:
städt. 
Zuschuss 
2017
Verein der Freunde und Förderer 
der Rhein. Landesschulen für 
Körperbehinderte e.V., 
Belvederestr. 149, 50933 Köln
Reittherapiestunden / 
Reiten und Voltigieren 290,58 €
Zentrum für therapeutisches Reiten 
e.V., Stollwerckstr. 35, 51149 Köln
Reittherapiestunden / 
Reiten und Voltigieren 4.754,88 €
Förderverein Pestalozzischule e.V., 
Sportplatzstr. 82, 51147 Köln
Reittherapiestunden / 
Reiten und Voltigieren 237,74 €
Summe therapeutisches Reiten 5.283,20 €
Segeln für Behinderte e.V., 
Wichheimerstr. 243, 51067 Köln
Integrativer Segeltörn 
der Jugendabteilung 
auf dem Ijsselmeer im 
Herbst 2017 2.032,00 €
Gesamt: 7.315,20 €
JHA-Vorlage Session-Nr.: 0514/2017
Anlage 2 Mittelverteilung 2017 zur Förderung therapeutischer Maßnahmen 
behinderter Kinder und Jugendlicher

Anlage 1 JHA-Vorlage Jugendkultur- u. -medienträger

805 Zeichen

JHA-Vorlage Session-Nr.: 0514/2017
Anlage 1 Mittelverteilung 01.01.- 31.12.2017 an kultur- und -medienpädagogische Fach-
einrichtungen in Köln auf der Grundlage der ab 01.09.2015 geltenden neuen Richtlinien und 
der Vertragsbasis im Rahmen der Förderung kultur- und medienpädagogischer Jugendarbeit 
mit Kindern und Jugendlichen in Köln sowie der pauschalen Betriebskostenerhöhung für 2016
Träger
Summe der 
Förderung 
2017 (12/12)
Kölner Spielecircus e.V.
71.120,00 €
Kölner Spielewerkstatt e.V.
106.680,00 €
Offene Jazz Haus Schule e.V.
106.680,00 €
Theaterpädagogisches Zentrum 
e.V.
Zirkus- u. Artistikzentrum
199.644,00 €
Jugendkunstschule
Rodenkirchen e.V. 43.180,00 €
Theater Impuls e.V.
43.180,00 €
MuKuTaThe- Werkstatt Köln e.V.
43.180,00 €
JFC Medienzentrum e.V.
166.370,00 €
Summe: 780.034,00 €

Beschlussvorlage Ausschuss

5849 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/510/32 
IV/510/32 
Vorlagen-Nummer 
 0514/2017 
Freigabedatum  28.02.2017 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Zuschüsse 2017 zur Förderung kultur- und medienpädagogischer Facheinrichtungen in Köln 
und Förderung therapeutischer Maßnahmen behinderter Kinder 
Beschlussorgan 
Jugendhilfeausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, die im Haus-
haltsjahr 2017 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von 809.349,20 Euro an die Träger 
gemäß Anlagen 1 und 2 sowie den „Offene Jazz Haus Schule e.V.“ zur Förderung der aufgeführten 
Maßnahmen wie folgt zu gewähren: 
1. Förderung kultur- und medienpädagogischer Facheinrichtungen in Köln, basierend auf den 
jeweils geschlossenen Zuwendungsverträgen inklusive der pauschalen Betriebskostenerhö-
hung für 2016, an die gemäß Anlage 1 aufgeführten Träger in Höhe von insgesamt 780.034 
Euro; 
 
2. Förderung des Kooperationsprojektes „JeKits“ an den „Offene Jazz Haus Schule e.V.“ in Höhe 
von 22.000 Euro aus Mitteln zur Förderung kultur- und medienpädagogischer Jugendarbeit mit 
Kindern und Jugendlichen in Köln; 
 
3. Förderung von therapeutischen Maßnahmen für behinderte Kinder und Jugendliche an die 
gemäß Anlage 2 aufgeführten Träger in Höhe von insgesamt 7.315,20 Euro; 
 
Jugendhilfeausschuss 14.03.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  809.349,20 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Förderung kultur- und medienpädagogischer Facheinrichtungen in Köln: 
Grundlage der kultur- und medienpädagogischen Jugendarbeit ist die kreative Freizeitgestaltung in 
außerunterrichtlichen Kontexten. Jugendkultur- und Jugendmedienarbeit bieten einen Aktionsrahmen, 
in dem Kinder und Jugendliche die Chance haben, ihre Alltags- und Lebenserfahrungen aktiv einzu-
bringen und mit künstlerischen Medien und ästhetischen Handlungsformen umzusetzen. Damit leistet 
sie einen wichtigen Beitrag zur individuellen und sozialen Entwicklung junger Menschen. 
Die Träger kultur- und medienpädagogischer Jugendarbeit reagieren flexibel und zeitnah auf gesell-
schaftliche Veränderungen und stellen geeignete Bildungsangebote bereit, die auf die Interessen und 
Bedürfnisse ihrer jungen Zielgruppen zugeschnitten sind. Kulturelle und medienpädagogische Ju-
gendarbeit ist Bestandteil einer emanzipatorischen und innovativen Jugendarbeit, die von den Maxi-
men Partizipation, Inklusion, Emanzipation und Prävention geleitet wird. 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 23.06.2015 die veränderte Richtlinie zur Förderung 
kultur- und medienpädagogischer Facheinrichtungen mit den Förderinstrumenten: Förderrichtlinie, 
Zuwendungsvertrag, Leistungskatalog und Kurzbericht beschlossen. 
Gefördert wird Kultur- und Medienbildung für Kinder und Jugendliche sowie junge Erwachsene im 
Alter von 6 – 27 Jahren. 
 
Kultur- und Medienbildung stellt die kulturellen und sozialen Bedürfnisse von Kindern und Jugendli-
chen in den Vordergrund und knüpft an deren Interessen und Begabungen an. Die Angebote sind 
vornehmlich sozialräumlich verortet. Sie richten sich an Kinder und Jugendliche in Lebenslagen, die 
von besonderen Benachteiligungen gekennzeichnet sind. 
Der Gewährung von Leistungen liegt die Richtlinie zur Förderung der kultur- und medienpädagogi-
schen Arbeit mit Kindern, Jugendlichen zugrunde, die am 01.09.2015 in Kraft getreten ist. 
Die Förderung 2017 setzt sich zusammen aus den Zuschüssen laut Zuwendungsvertrag plus der 
pauschalen Betriebskostenerhöhung 2016. Der Gesamtbetrag in Höhe von 780.034 Euro ergibt sich 
aus Anlage 1.

3 
Förderung des Kooperationsprojektes „JeKits – Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“. 
„JeKits – Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“ ist ein Programm in der Grundschule, das auf der 
Kooperation von Schule und außerschulischem Partner (wie z.B. einer Musikschule oder einer Tan-
zinstitution) basiert. Mit dem Programm werden alle Kinder einer JeKits-Schule erreicht. JeKits hat 
drei alternative Schwerpunkte: Instrumente, Tanzen oder Singen. Es ist das landesweite Nachfolge-
programm von „Jedem Kind ein Instrument“ (JeKi). 
 
Zur Mitfinanzierung des kommunalen Eigenanteils 2017 wird dem „Offene Jazz Haus Schule e.V.“ ein 
Zuschuss in Höhe von 22.000 Euro für das zweite Schulhalbjahr 2016/2017 (Zeitraum Januar bis Juli 
2017) gewährt. 
 
Förderung von therapeutischen Maßnahmen für behinderte Kinder und Jugendliche: 
Pädagogische Fachkräfte arbeiten mit Kindern und Jugendlichen, die an den unterschiedlichsten Be-
hinderungen leiden. 
Aufgrund der Erfahrungswerte der Vorjahre und der Verwendungsnachweise für 2016 ergibt sich eine 
prozentuale Aufteilung der Fördermittel von 72 % für das therapeutische Reiten und 28 % für den 
integrativen Segeltörn mit Behinderten. 
Die Summen der prozentual ermittelten und umgerechneten Zuschussbeträge plus die pauschale 
Betriebskostenerhöhung 2016 in Höhe von insgesamt 7.315,20 Euro an vier Träger ergeben sich aus 
Anlage 2. 
 
Im Haushaltsjahr 2017 stehen im Produktbereich 0604, Kinder- und Jugendarbeit, Teilplanzeile 15 
(Transferaufwendungen) entsprechende Mittel zur Verfügung.

Beratungsverlauf (1)

14.03.2017 Jugendhilfeausschuss
TOP 2.2.9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Belvederestraße 149
  • Stollwerckstraße 35
  • Sportplatzstraße 82

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Details

Aktenzeichen
0514/2017
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
28.02.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27