0514/2017
Zuschüsse 2017 zur Förderung kultur- und medienpädagogischer Facheinrichtungen in Köln und Förderung therapeutischer Maßnahmen behinderter Kinder
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Anlage 2 JHA-Vorlage Mittelverteilung Therap. Maßnahmen behinderter Kinder
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Träger: Förderung für: städt. Zuschuss 2017 Verein der Freunde und Förderer der Rhein. Landesschulen für Körperbehinderte e.V., Belvederestr. 149, 50933 Köln Reittherapiestunden / Reiten und Voltigieren 290,58 € Zentrum für therapeutisches Reiten e.V., Stollwerckstr. 35, 51149 Köln Reittherapiestunden / Reiten und Voltigieren 4.754,88 € Förderverein Pestalozzischule e.V., Sportplatzstr. 82, 51147 Köln Reittherapiestunden / Reiten und Voltigieren 237,74 € Summe therapeutisches Reiten 5.283,20 € Segeln für Behinderte e.V., Wichheimerstr. 243, 51067 Köln Integrativer Segeltörn der Jugendabteilung auf dem Ijsselmeer im Herbst 2017 2.032,00 € Gesamt: 7.315,20 € JHA-Vorlage Session-Nr.: 0514/2017 Anlage 2 Mittelverteilung 2017 zur Förderung therapeutischer Maßnahmen behinderter Kinder und Jugendlicher
Anlage 1 JHA-Vorlage Jugendkultur- u. -medienträger
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JHA-Vorlage Session-Nr.: 0514/2017 Anlage 1 Mittelverteilung 01.01.- 31.12.2017 an kultur- und -medienpädagogische Fach- einrichtungen in Köln auf der Grundlage der ab 01.09.2015 geltenden neuen Richtlinien und der Vertragsbasis im Rahmen der Förderung kultur- und medienpädagogischer Jugendarbeit mit Kindern und Jugendlichen in Köln sowie der pauschalen Betriebskostenerhöhung für 2016 Träger Summe der Förderung 2017 (12/12) Kölner Spielecircus e.V. 71.120,00 € Kölner Spielewerkstatt e.V. 106.680,00 € Offene Jazz Haus Schule e.V. 106.680,00 € Theaterpädagogisches Zentrum e.V. Zirkus- u. Artistikzentrum 199.644,00 € Jugendkunstschule Rodenkirchen e.V. 43.180,00 € Theater Impuls e.V. 43.180,00 € MuKuTaThe- Werkstatt Köln e.V. 43.180,00 € JFC Medienzentrum e.V. 166.370,00 € Summe: 780.034,00 €
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/510/32 IV/510/32 Vorlagen-Nummer 0514/2017 Freigabedatum 28.02.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zuschüsse 2017 zur Förderung kultur- und medienpädagogischer Facheinrichtungen in Köln und Förderung therapeutischer Maßnahmen behinderter Kinder Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, die im Haus- haltsjahr 2017 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von 809.349,20 Euro an die Träger gemäß Anlagen 1 und 2 sowie den „Offene Jazz Haus Schule e.V.“ zur Förderung der aufgeführten Maßnahmen wie folgt zu gewähren: 1. Förderung kultur- und medienpädagogischer Facheinrichtungen in Köln, basierend auf den jeweils geschlossenen Zuwendungsverträgen inklusive der pauschalen Betriebskostenerhö- hung für 2016, an die gemäß Anlage 1 aufgeführten Träger in Höhe von insgesamt 780.034 Euro; 2. Förderung des Kooperationsprojektes „JeKits“ an den „Offene Jazz Haus Schule e.V.“ in Höhe von 22.000 Euro aus Mitteln zur Förderung kultur- und medienpädagogischer Jugendarbeit mit Kindern und Jugendlichen in Köln; 3. Förderung von therapeutischen Maßnahmen für behinderte Kinder und Jugendliche an die gemäß Anlage 2 aufgeführten Träger in Höhe von insgesamt 7.315,20 Euro; Jugendhilfeausschuss 14.03.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 809.349,20 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Förderung kultur- und medienpädagogischer Facheinrichtungen in Köln: Grundlage der kultur- und medienpädagogischen Jugendarbeit ist die kreative Freizeitgestaltung in außerunterrichtlichen Kontexten. Jugendkultur- und Jugendmedienarbeit bieten einen Aktionsrahmen, in dem Kinder und Jugendliche die Chance haben, ihre Alltags- und Lebenserfahrungen aktiv einzu- bringen und mit künstlerischen Medien und ästhetischen Handlungsformen umzusetzen. Damit leistet sie einen wichtigen Beitrag zur individuellen und sozialen Entwicklung junger Menschen. Die Träger kultur- und medienpädagogischer Jugendarbeit reagieren flexibel und zeitnah auf gesell- schaftliche Veränderungen und stellen geeignete Bildungsangebote bereit, die auf die Interessen und Bedürfnisse ihrer jungen Zielgruppen zugeschnitten sind. Kulturelle und medienpädagogische Ju- gendarbeit ist Bestandteil einer emanzipatorischen und innovativen Jugendarbeit, die von den Maxi- men Partizipation, Inklusion, Emanzipation und Prävention geleitet wird. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 23.06.2015 die veränderte Richtlinie zur Förderung kultur- und medienpädagogischer Facheinrichtungen mit den Förderinstrumenten: Förderrichtlinie, Zuwendungsvertrag, Leistungskatalog und Kurzbericht beschlossen. Gefördert wird Kultur- und Medienbildung für Kinder und Jugendliche sowie junge Erwachsene im Alter von 6 – 27 Jahren. Kultur- und Medienbildung stellt die kulturellen und sozialen Bedürfnisse von Kindern und Jugendli- chen in den Vordergrund und knüpft an deren Interessen und Begabungen an. Die Angebote sind vornehmlich sozialräumlich verortet. Sie richten sich an Kinder und Jugendliche in Lebenslagen, die von besonderen Benachteiligungen gekennzeichnet sind. Der Gewährung von Leistungen liegt die Richtlinie zur Förderung der kultur- und medienpädagogi- schen Arbeit mit Kindern, Jugendlichen zugrunde, die am 01.09.2015 in Kraft getreten ist. Die Förderung 2017 setzt sich zusammen aus den Zuschüssen laut Zuwendungsvertrag plus der pauschalen Betriebskostenerhöhung 2016. Der Gesamtbetrag in Höhe von 780.034 Euro ergibt sich aus Anlage 1. 3 Förderung des Kooperationsprojektes „JeKits – Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“. „JeKits – Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“ ist ein Programm in der Grundschule, das auf der Kooperation von Schule und außerschulischem Partner (wie z.B. einer Musikschule oder einer Tan- zinstitution) basiert. Mit dem Programm werden alle Kinder einer JeKits-Schule erreicht. JeKits hat drei alternative Schwerpunkte: Instrumente, Tanzen oder Singen. Es ist das landesweite Nachfolge- programm von „Jedem Kind ein Instrument“ (JeKi). Zur Mitfinanzierung des kommunalen Eigenanteils 2017 wird dem „Offene Jazz Haus Schule e.V.“ ein Zuschuss in Höhe von 22.000 Euro für das zweite Schulhalbjahr 2016/2017 (Zeitraum Januar bis Juli 2017) gewährt. Förderung von therapeutischen Maßnahmen für behinderte Kinder und Jugendliche: Pädagogische Fachkräfte arbeiten mit Kindern und Jugendlichen, die an den unterschiedlichsten Be- hinderungen leiden. Aufgrund der Erfahrungswerte der Vorjahre und der Verwendungsnachweise für 2016 ergibt sich eine prozentuale Aufteilung der Fördermittel von 72 % für das therapeutische Reiten und 28 % für den integrativen Segeltörn mit Behinderten. Die Summen der prozentual ermittelten und umgerechneten Zuschussbeträge plus die pauschale Betriebskostenerhöhung 2016 in Höhe von insgesamt 7.315,20 Euro an vier Träger ergeben sich aus Anlage 2. Im Haushaltsjahr 2017 stehen im Produktbereich 0604, Kinder- und Jugendarbeit, Teilplanzeile 15 (Transferaufwendungen) entsprechende Mittel zur Verfügung.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Belvederestraße 149
- Stollwerckstraße 35
- Sportplatzstraße 82
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Details
- Aktenzeichen
- 0514/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 28.02.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27