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0109/2024

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Absolutes Halteverbot Cohnenhofstraße, Köln-Chorweiler, Aktenzeichen 174/23

Mitteilung BV 09.01.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 01.02.2024, TOP 2.1

Anlage 2 Antwortschreiben

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Mitteilung BV

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Anlage 1 Eingabe

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Anlage 2 Antwortschreiben

4065 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 
/ 2 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau  
T: 0221 221- 
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
 174/23 13.12.2023 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Absolutes Halteverbot Cohnenhofstraße, Köln-
Chorweiler“, Aktenzeichen 174/23 S 
Sehr geehrte  
 
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 26.09.2023. 
Das Amt für Verkehrsmanagement hat Ihr Anliegen geprüft und teilt in einer Stellung-
nahme Folgendes mit: „Das von Ihnen beobachtete Beparken des Gehwegs ist nach 
Maßgabe der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) untersagt und kann somit seitens des 
Ordnungsamts sanktioniert werden. Nach den Bestimmungen der §§ 39 Abs. 1 und 45 
Abs. 9 StVO sind Anordnungen von Verkehrszeichen nur dort zu treffen, wo dies auf-
grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Verkehrseinrichtungen, die 
lediglich die gesetzlichen Regelungen wiedergeben oder bereits verbotene Verhal-
tensweisen verhindern, sind nicht anzuordnen.  
Ein zwingendes Erfordernis zur Vornahme weiterer verkehrstechnischer Maßnahmen 
zur Verhinderung des Gehwegparkens besteht demzufolge nicht. Auch hinsichtlich ei-
nes auf die Fahrbahn bezogenen Haltverbots fehlt es aus Sicht der Verwaltung an ei-
nem dahingehenden, zwingenden Erfordernis.  
Die Cohnenhofstraße befindet sich vollumfänglich innerhalb einer Tempo 30 – Zone, 
die als solche auch an sämtlichen Zufahrten beschildert und somit für jeden am Ver-
kehr Teilnehmenden erkennbar ist. Die Herabsetzung der zulässigen Höchstge-
schwindigkeit ermöglicht hier grundsätzlich eine konfliktfreie Bewältigung der verkehr-
lichen Situation an der Örtlichkeit. 
Die Polizei hat im Rahmen einer anderen Bürgereingabe zur Cohnenhofstraße im 
Jahr 2021 eine Stellungnahme zur verkehrlichen Situation abgegeben. Im Rahmen

- 2 - 
 
der polizeilichen Prüfung der Örtlichkeit wurden auch Geschwindigkeitsmessungen 
vorgenommen. Im Ergebnis stellte die Polizei fest, dass die Örtlichkeit hinsichtlich Ge-
schwindigkeitsüberschreitungen und Unfallgeschehen vollkommen unauffällig sei. 
Auch sind der Verwaltung ansonsten keine weiteren Beschwerden, Eingaben oder 
Ähnliches zur Cohnenhofstraße zur Kenntnis gebracht worden.  
Bei einer ersten Überprüfung wurden seitens der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) 
keine erheblichen Probleme registriert, der Begegnungsverkehr liegt im stadtweit übli-
chen Rahmen.  
Aus den vorgenannten Gründen besteht aus Sicht der Verwaltung kein zwingendes 
Erfordernis zur Einrichtung eines Haltverbots an der in Rede stehenden Örtlichkeit. 
Vielmehr haben die parkenden Fahrzeuge hier eine verkehrsberuhigende Funktion 
und bewirken eine Entschleunigung des Fließverkehrs. 
Die Verkehrsüberwachung wird darum gebeten, die Örtlichkeit mit Blick auf das von 
den Petenten festgestellte Falschparken zu kontrollieren.“ 
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie 
noch fachliche Fragen hierzu haben, wenden Sie sich gerne an das Amt für Verkehrs-
management, Herrn    unter Telefonnummer: 0221/221-    oder per E-Mail: verkehrs-
management@stadt-koeln.de. 
Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Chorweiler 
zur Kenntnis gegeben. 
Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung wünschen, teilen 
Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Be-
zirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. 
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Im Auftrag 
gez. Dr. Ulrich Höver

Mitteilung BV

900 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0109/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 01.02.2024 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Absolutes Halteverbot 
Cohnenhofstraße, Köln-Chorweiler, Aktenzeichen 174/23 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Chorweiler hier-
mit zur Kenntnis gegeben.  
 
Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsfüh-
rung der Bezirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der 
Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. 
 
Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei - auch ohne Vorliegen 
einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und 
einen politischen Beschluss zu fassen.  
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 1 Eingabe

1617 Zeichen

Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de>  
Gesendet: Dienstag, 26. September 2023 12:31 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
 
Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 26.09.2023 
12:31:15 an Sie geschickt 
Anliegen:  
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Zöllner, Wir möchten ein absolutes 
Halteverbot -zumindest auf einer Straßenseite-auf der gesamten Cohnenhofstraße in 50769 
Köln anregen. 
Begründung: 
Durch die Parkmöglichkeiten auf beiden Straßenseiten kommt es ständig zu Behinderungen 
für den gesamten Verkehr im besonderen dann, wenn der Bus der Linie 121 und Transporter 
oder auch Baufahrzeuge die Straße passieren möchten. Es kommt zu unnötigen Wartezeiten 
für alle Beteiligten, die sich durch ein absolutes Halteverbot auf einer Straßenseite 
vermeiden ließen., abgesehen von unnötigen Lärmbelästigungen zu jeglicher Tageszeit. 
Wir möchten auch darauf aufmerksam machen, dass die Bürgersteige zum Teil nur schwer 
zu begehen sind, wenn Autos vor den Häusern parken. In diesem Zusammenhang weisen 
wir auch auf eine erhöhte Unfallgefahr insbesondere für Kinder und Senioren/innen hin, 
beispielsweise, wenn diese Personen mit Fahrrad oder Rollator unterwegs sind. 
Wir wünschen uns daher sehr, dass eine zeitnahe Entscheidung bzgl. dieses Problems 
getroffen wird. 
Mit freundlichen Grüßen

Beratungsverlauf (1)

01.02.2024 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0109/2024
Typ
Mitteilung BV
Datum
09.01.2024
Erstellt
08.01.2024 11:01