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3031/2020

Wahl der Mitglieder zum Kuratorium der Krankenhausstiftung Porz am Rhein

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 19.11.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.12.2020, TOP 2.5.7

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

2938 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/V 
 
Vorlagen-Nummer 
 3031/2020 
Freigabedatum 19.11.2020 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Wahl der Mitglieder zum Kuratorium der Krankenhausstiftung Porz am Rhein 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat wählt in das Kuratorium der Krankenhausstiftung Porz am Rhein: 
 
 
1. ____________________________________ 
 
2. ____________________________________ 
 
3. ____________________________________ 
 
4. ____________________________________ 
 
5. ____________________________________ 
 
 
Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssitzung nach 
der Neuwahl, in der die Mitglieder benannt werden. 
 
Rat 10.12.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Der 1960 gegründeten Stiftung gehört die Stadt Köln seit der kommunalen Neugliederung 1975 an. 
Einziges Organ der Stiftung ist das Kuratorium, dem 11 Mitglieder angehören. Die Satzung der Kran-
kenhausstiftung Porz am Rhein regelt die Zusammensetzung des Kuratoriums in § 5:  
§ 5 Zusammensetzung des Kuratoriums 
1. Dem Kuratorium gehören folgende Mitglieder an:  
a) der jeweilige Vorsitzende des Gesundheitsausschuss des Rates der Stadt Köln als Vorsit-
zender,  
b) fünf durch den Rat der Stadt Köln zu bestimmende Mitglieder. Das Wahlverfahren be-
stimmt der Rat, wobei beachtet werden muss, dass möglichst jede Fraktion im Kuratorium 
vertreten ist.  
c) Der jeweilige Beigeordnete der Stadt Köln, dessen Dezernat das Krankenhauswesen als 
Aufgabe zugeordnet ist, als Stellvertreter,  
d) Vier vom Krankenhaus-Förder-Verein e.V. zu benennende Mitglieder. Sollte sich der Kran-
kenhaus-Förder-Verein Porz e.V. sich auflösen, so bestimmt der Rat der Stadt Köln, vier 
Bürger, die dem Kuratorium angehören. Sie dürfen weder Stadtverordnete noch Bediens-
tete der Stadtverwaltung Köln sein. 
Der Rat entsendet jeweils für die Dauer der Ratsperiode nach einem von ihm zu bestimmenden 
Wahlverfahren fünf Mitglieder in das Kuratorium. Stellvertretungen werden nicht benannt.  
Die Verwaltung schlägt vor, das Verhältniswahlverfahren gemäß § 50 Absatz 4 Gemeindeordnung 
NRW i. V. m. § 50 Absatz 3 Gemeindeordnung NRW anzuwenden. 
Nach § 5 Ziffer 1 Buchstabe a) der Stiftungssatzung ist der jeweilige Vorsitzende des Gesundheits-
ausschusses des Rates der Stadt Köln als Vorsitzende(r) ebenfalls Mitglied des Kuratoriums. Ebenso 
ist nach § 5 Ziffer 1 Buchstabe c) der Stiftungssatzung der/die für das Krankenhauswesen zuständige 
Beigeordnete als stellvertretende Vorsitzende / stellvertretender Vorsitzender Mitglied des Kuratori-
ums. 
Weitere vier Mitglieder werden gem. § 5 Ziffer 1 Buchstabe d) der Stiftungssatzung vom Kranken-
haus-Förder-Verein Porz e. V. benannt.

Beratungsverlauf (1)

10.12.2020 Rat
TOP 2.5.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3031/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
19.11.2020
Erstellt
15.10.2020 17:18