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Mögliche Rückzahlung von Landeszuschüssen für den Umbau des Perinatalzentrums am Krankenhaus Holweide und sich dadurch ergebende finanzielle Belastungen für den städtischen Haushalt
Die Linke. Anfrage nach § 4 AN/1082/2022 vom 20.05.2022
Stand: Am 13.06.2022 im Finanzausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Linke Anfrage nach § 4
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Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker An den Ausschussvorsitzenden Dr. Gerrit Krupp Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 20.05.2022 AN/1082/2022 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Finanzausschuss 13.06.2022 Mögliche Rückzahlung von Landeszuschüssen für den Umbau des Perinatalzentrums am Krankenhaus Holweide und sich dadurch ergebende finanzielle Belastungen für den städtischen Haushalt Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Finanzausschusses zu setzen. Im November 2020 wurde der umfassende Umbau des Perinatalzentrums am Krankenhaus Holweide abgeschlossen. Für diesen Umbau haben die Städtischen Kliniken Fördergelder erhalten. Diese Fördergelder können ganz oder teilweise zurückgefordert werden, wenn das Krankenhaus seinen Betrieb einstellt (Krankenhausgestaltungsgesetz NRW, § 28). Gleichzeitig gibt es Pläne, das Krankenhauses Holweide zu einem medizinischen Versorgungszentrum umzubauen und die Stationen im Krankenhaus Merheim anzusiedeln. Teilweise sind Stationen bereits umgezogen. Die Umsetzung dieser Pläne würde die Aufgabe aller krankenhausspezifischen Einrichtungen bedeuten, also auch des Perinatalzentrums. Dazu hat die Fraktion DIE LINKE folgende Fragen. 1. Wenn das Perinatalzentrum geschlossen würde, entstünde den Städtischen Kliniken eventuell durch Rückforderungen des Landes ein finanzieller Schaden. Bezieht die Kämmerei daraus resultierenden höheren Unterstützungsbedarf, z. B. über die Gewährung eines Gesellschafterdarlehens, für die Städt. Kliniken in ihre Überlegungen zur Haushaltsaufstellung 2023/2024 und darüber hinaus mit ein? 2. Wenn ja, wie hoch sind die Rückstellungen im städtischen Haushalt für diesen Fall? 3. Wenn nein, warum nicht? Mit freundlichen Grüßen Gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf
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