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AN/1082/2022

Mögliche Rückzahlung von Landeszuschüssen für den Umbau des Perinatalzentrums am Krankenhaus Holweide und sich dadurch ergebende finanzielle Belastungen für den städtischen Haushalt

Die Linke. Anfrage nach § 4 20.05.2022

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 13.06.2022, TOP 4.3

Linke Anfrage nach § 4

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Linke Anfrage nach § 4

2238 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
An die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
 
An den Ausschussvorsitzenden 
Dr. Gerrit Krupp 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 20.05.2022  
AN/1082/2022 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Finanzausschuss 13.06.2022 
 
Mögliche Rückzahlung von Landeszuschüssen für den Umbau des Perinatalzentrums am 
Krankenhaus Holweide und sich dadurch ergebende finanzielle Belastungen für den 
städtischen Haushalt 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, 
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der 
kommenden Sitzung des Finanzausschusses zu setzen. 
Im November 2020 wurde der umfassende Umbau des Perinatalzentrums am 
Krankenhaus Holweide abgeschlossen. Für diesen Umbau haben die Städtischen Kliniken 
Fördergelder erhalten.  
Diese Fördergelder können ganz oder teilweise zurückgefordert werden, wenn das 
Krankenhaus seinen Betrieb einstellt (Krankenhausgestaltungsgesetz NRW, § 28). 
Gleichzeitig gibt es Pläne, das Krankenhauses Holweide zu einem medizinischen 
Versorgungszentrum umzubauen und die Stationen im Krankenhaus Merheim 
anzusiedeln. Teilweise sind Stationen bereits umgezogen.  
Die Umsetzung dieser Pläne würde die Aufgabe aller krankenhausspezifischen 
Einrichtungen bedeuten, also auch des Perinatalzentrums. 
Dazu hat die Fraktion DIE LINKE folgende Fragen. 
1. Wenn das Perinatalzentrum geschlossen würde, entstünde den Städtischen 
Kliniken eventuell durch Rückforderungen des Landes ein finanzieller Schaden. 
Bezieht die Kämmerei daraus resultierenden höheren Unterstützungsbedarf, z. B. 
über die Gewährung eines Gesellschafterdarlehens, für die Städt. Kliniken in ihre 
Überlegungen zur Haushaltsaufstellung 2023/2024 und darüber hinaus mit ein? 
2. Wenn ja, wie hoch sind die Rückstellungen im städtischen Haushalt für diesen Fall?

3. Wenn nein, warum nicht? 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Gez. 
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

13.06.2022 Finanzausschuss
TOP 4.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1082/2022
Typ
Die Linke. Anfrage nach § 4
Datum
20.05.2022
Erstellt
20.05.2022 13:45