Bestellung zur stellvertretenden Schriftführerin gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 i.V.m. § 52 Abs. 1 GO NW i.V.m. § 31 Absatz 1 GeschO des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 2917/2023 vom 07.09.2023
Stand: Am 25.09.2023 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) ungeändert beschlossen.
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Es ist eine personengebundene Entscheidung. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung -
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-2 Vorlagen-Nummer 2917/2023 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bestellung zur stellvertretenden Schriftführerin gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 i.V.m. § 52 Abs. 1 GO NW i.V.m. § 31 Absatz 1 GeschO des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln Beschlussorgan Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bestellt Frau Mareike Müller zur stellvertretenden Schriftführerin für den Rest der die Wahlperiode 2020 – 2025 gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 i.V.m. § 52 Abs. 1 GO NW i.V.m. § 31 Absatz 1 GeschO des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 25.09.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: In Anwendung des § 36 Abs. 5 Satz 2 i.V.m. § 52 Abs. 1 GO NW i.V.m. § 31 Absatz 1 GeschO des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln bestellt die Bezirksvertretung zu Beginn der Wahlzeit eine städtische Bedienstete oder einen städtischen Bediensteten zur Schriftführerin bzw. Schriftführer. Die Verwaltung schlägt vor, dass zusätzlich Frau Mareike Müller die Stellvertretung für die bestellte Schriftführerin Frau Miriam Paßmann für den Rest der Wahlperiode 2020 – 2025 übernimmt.
Beratungsverlauf
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25.09.2023
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.1.2, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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