2011/0036
Implementierung des Projektes 'Hart am Limit' (HaLT) zur Frühintervention bei jugendlichen Rauschtrinkerinnen und Rauschtrinkern in Darmstadt
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2011/0036
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 19.01.2011 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat V Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Amt für Soziales und Prävention Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2011/0036 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Implementierung des Projektes "Hart am Limit" (HaLT) zur Frühintervention bei jugendlichen Rauschtrinkerinnen und Rauschtrinkern in Darmstadt Vorlage vom: 14.01.2011 Beschlussvorschlag: 1. Der Magistrat stimmt dem Konzept Jugend und Alkohol zu 2. Der Magistrat stimmt der Antragstellung zur Teilnahme an der Landesinitiative des Hessischen Sozialministeriums als HaLT-Standort zu. Anlagen: HaLt Informationen zur Antragstellung Konzept Jugend und Alkohol Stand Oktober 2010 Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründung zur Magistratsvorlage vom 14.01.2011 Seit Anfang dieses Jahrzehnts tritt das Phänomen des komatösen Rauschtrinkens unter Jugendlichen auch in Hessen vermehrt auf. Die Zahl der Krankenhauseinweisungen der unter 20-Jährigen hat sich in den letzten zehn Jahren von 800 auf 1800 Personen mehr als verdoppelt. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat im hessenweiten Vergleich nach den Erhebungen des statistischen Landesamtes die wenigsten alkoholbedingten Krankenhauseinweisungen von Kindern und Jugendlichen zu verzeichnen. Das Phänomen bleibt aber trotz dieser Datenlage besorgniserregend und ist daher ein ausgewiesener und Schwerpunkt in den Präventionsstrategien der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Begleitend zu öffentlichen Veranstaltungen und Dialog-Foren wurde hierzu ein separates Präventionskonzept zum Thema Jugend und Alkohol in Zusammenarbeit zwischen Amt für Soziales und Prävention und Jugendamt im Auftrag des Sozialdezernenten entwickelt. Diese Konzept wurde im Rahmen der AG Sicherheit des Kommunalen Präventionsrates befürwortet und auf der Präventionskonferenz 2010 zum Thema Jugend und Alkohol „zwischen Kompetenz und Koma“ der Öffentlichkeit vorgestellt. Das zentrale Ergebnis der Präventionskonferenz ist, die Intensivierung der Frühintervention bei riskantem Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen, sowie die Gewinnung weiterer Partnerinnen und Partner in der Stadtgesellschaft zur konsequenten Umsetzung von Jugendschutzmaßnahmen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Das Land Hessen unterstützt diese Bemühungen ab 2011 zusätzlich mit dem Angebot, allen 26 hessischen Landkreisen und kreisfreien Städten im Rahmen einer Anschubfinanzierung eine Teilnahme an dem Projekt „HaLT in Hessen“ zu ermöglichen. Das Projekt „Hart am LimiT – HaLT“ wurde als Bundesmodell mehrere Jahre durchgeführt und von der Prognos AG evaluiert. Aufgrund der positiven Wirkungen wird HaLT inzwischen bundesweit durchgeführt. „HaLT in Hessen“ ist ein kommunaler Präventionsansatz zur Frühintervention und wird durch Mittel des Hessischen Sozialministeriums, der teilnehmenden Landkreise und Kommunen sowie den gesetzlichen Krankenversicherungen in Hessen finanziert. Die Hessische Landesstelle für Suchtfragen (HLS) ist mit der Projektorganisation beauftragt. Die Laufzeit des Projektes ist auf drei Jahre terminiert. Wissenschaftliche Expertisen belegen seit vielen Jahren, dass Suchtprävention nur dann effektiv und nachhaltig ist, wenn strukturelle Maßnahmen mit individuellen Ansätzen gemeinsam durchgeführt werden. Dies ist auch in den Konzepten der Fachstelle Suchtprävention und den Konzepten zur Sucht- und Drogenhilfe der Wissenschaftsstadt Darmstadt ausgewiesen. Das Konzept von HaLT berücksichtigt diese wissenschaftliche Erkenntnis und basiert deshalb auf zwei Säulen: 1. Säule 3 ... Der proaktive Baustein umfasst strukturelle suchtpräventive Maßnahmen im Umgang mit Alkohol auf kommunaler Ebene. Zielgruppe ist die erwachsene Bevölkerung. Für diesen Baustein wurden bereits durch aktuelle Projekte und in kontinuierlichen Gesprächen Gastronome, der SV Darmstadt 98, die Darmstädter Privatbrauerei, die Hochschule Darmstadt und der Schaustellerverband als Kooperationspartner gewonnen. 2. Säule Der reaktive Baustein besteht aus einem Beratungsangebot für Kinder und Jugendliche, die mit einer Alkoholvergiftung in ein Krankenhaus eingeliefert wurden. Für diesen Projektbaustein wurden bereits die Kinderkliniken Darmstadt, das Deutsche Rote Kreuz und das Suchthilfezentrum Darmstadt als Kooperationspartner gewonnen. Die Aktivitäten der beiden Bausteine, die auf einem kommunalen Suchtpräventionskonzept basieren, werden in einer Steuerungsgruppe vor Ort zusammengeführt und abgestimmt. Dieses Netzwerk wie auch die Koordination sind in der Wissenschaftsstadt Darmstadt in der Fachstelle Suchtprävention im Amt für Soziales und Prävention und im Kommunalen Präventionsrat bereits vorhanden Eine landesweite Koordinierungsstelle in der HLS unterstützt die Aktivitäten vor Ort und sichert die Qualität des landesweiten Projektes. Der fachlich anspruchsvolle, standardisierte und evaluierte Ansatz dieses Projektes ist gleichzeitig auch ein Garant für eine effektiv funktionierende Alkoholprävention bei Kindern und Jugendlichen, welche inzwischen im Sinne des HaLT-Projektes an über 100 Standorten in 9 Bundesländern gemacht wurden. Darmstadt, 14.01.2011 Dezernat V Dezernat VI Jochen Partsch Dieter Wenzel Stadtrat Stadtrat
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Konzept Jugend und Alkohol
Stand Oktober 2010
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Konzept Stand Oktober 2010
Jugend und Alkohol
Konzept Jugend und Alkohol
Stand Oktober 2010
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Jugend und Alkohol
Daten und Fakten
Über den Alkoholkonsum von Jugendlichen wird viel in den Medien berichtet, vor allem wenn
drastische Ereignisse und Entwicklungstrends Anlass zur Sorge geben. In erster Linie ist der
wie zur Selbstverständlichkeit gewordene Umgang von Kindern und Jugendlichen mit Alkohol
im öffentlichen Raum auffällig und wird als Problemlage wahrgenommen. Auch in der
Wissenschaftsstadt Darmstadt wird die öffentliche Debatte geführt.
Grundlage für den konzeptionellen Schwerpunkt Jugend und Alkohol in den Bereichen der
Sucht- und Drogenhilfe und dem Jugendschutz der Wissenschaftsstadt Darmstadt sind
bundesweit erhobene statistische Werte. Unmittelbare regionale Vergleichsdaten liegen für
die Wissenschaftsstadt Darmstadt bislang nur teilweise vor.
Neben einer Befragung Darmstädter Schüler und Schülerinnen zum Suchtmittelkonsum des
Kommunalen Präventionsrates in Kooperation mit der Hochschule Darmstadt 2007/2008
und der spezifizierten Auswertung des Deutschen Roten Kreuz Starkenburg zu
alkoholbedingten Notfalleinsätzen der Altersgruppe 13 bis 16 Jähriger liegen in Darmstadt
derzeit keine Vergleichsdaten vor.
Alkoholbedingte Notfalleinsätze der DRK Starkenburg im Jahr 2009 (Ldkr. und Stadt)
Gesamteinsätze: 24 Mädchen: 12 Jungen: 12
AG 13 Jahre 1 Mädchen: 0 Jungen: 1
AG 14 Jahre 3 Mädchen: 3 Jungen: 0
AG 15 Jahre 3 Mädchen: 0 Jungen: 3
AG 16 Jahre 17 Mädchen: 9 Jungen: 8
Alkoholbedingte Notfalleinsätze der DRK Starkenburg im Jahr 2010 (Stand August 2010)
Gesamteinsätze: 24 Mädchen: 8 Jungen: 16
AG 13 Jahre 0 Mädchen: 0 Jungen: 0
AG 14 Jahre 3 Mädchen: 1 Jungen: 2
AG 15 Jahre 6 Mädchen: 3 Jungen: 3
AG 16 Jahre 15 Mädchen:
Die derzeit vorliegenden Daten und Fakten der Wissenschaftsstadt Darmstadt bestätigen die
wissenschaftlichen Daten der folgenden Zusammenfassung bundesweiter Untersuchungen
und Trends zum Thema Jugend und Alkohol.
Die Polizeistatistik des Polizeipräsidium Südhessen wird derzeit für Vergleichsdaten gefiltert,
Die alkoholbedingten Einlieferungen Jugendlicher in den Darmstädter Kinderkliniken sind
angefragt. Die Kontrollen im Bereich des repressiven Jugendschutzes des Bürger- und
Ordnungsamtes wie die Maßnahmen des präventiven Jugendschutz des Jugendamtes werden
aktuell nachgefragt.
Die Präventionsmaßnahmen, Projekte und Veranstaltungen im Amt für Soziales und
Prävention im Bereich der Suchtprävention sind dokumentiert und fortlaufend seit 1990
jährlich statistisch ausgewiesen. Kommunale Vergleichsdaten zu Verkaufstellen,
Öffnungszeiten Preisgestaltung und Steuereinnahmen zu den national wie auf europäischer
Ebene erhobenen wissenschaftlichen Daten liegen nicht vor. Eine entsprechende Statistik
kann – sofern sinnvoll – erstellt werden.
Konzept Jugend und Alkohol
Stand Oktober 2010
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Wissenschaftliche Daten
Grundlagen suchpräventiver Strategien und Maßnahmen zum Jugendschutz
Daten und Fakten
Zusammenfassung:
Konsumformen 12 – 17 Jahre in Prozent (Quelle BZgA 2009)
Gesamt Jungen Mädchen
Abstinent 54,7 52,9 56,6
Risikoarmer Konsum 37,1 38,0 36,1
Riskanter Konsum 6,2 6,6 5,8
Gefährlicher Konsum 2,0 2,5 1,5
Differenziert: (exemplarisch)
• Konsumeinstieg: Zwei Drittel der 12- bis 15-Jährigen haben schon einmal Alkohol
getrunken. Bei 16-Jährigen sind es über 90%, die schon einmal Alkohol getrunken
haben (BzgA 2009).
• Trinkmengen: Die durchschnittlich konsumierte Menge Alkohol bleibt bis 16 Jahre eher
gering. Dann steigt sie sprunghaft an und bleibt auch danach auf diesem Niveau (BzgA
2009).
• Regelmäßiger Konsum: Der Alkoholkonsum verfestigt sich bei den 16- bis 17-Jährigen
soweit, dass ein Drittel regelmäßig trinkt, also mindestens einmal pro Woche (BzgA
2009).
• Alkoholkonsum nach Schulform: Während bei den Jungen mehr Haupt – und
Realschüler regelmäßig trinken als Schüler von Gymnasien, ist dieses Verhältnis bei
Mädchen umgekehrt (Lampert & Thamm 2007).
• Migrationshintergrund: Jugendliche mit Migrationshintergrund trinken seltener
regelmäßig als Jugendliche ohne Migrationshintergrund. Dies trifft auf beide
Geschlechter zu (Lampert & Thamm 2007).
• Geschlechtsspezifische Unterschiede: Es trinken mehr männliche Jugendliche
regelmäßig als weibliche. Auch die durchschnittlichen Trinkmengen sind bei
männlichen Jugendlichen höher (RKI 2009; BzgA 2009). Aber sehr geringe
Unterschiede.
• Alte/Neue Bundesländer: In den neuen Bundesländern trinken prozentual mehr
Jugendliche regelmäßig Alkohol als in den alten Bundesländern (RKI 2009).
• Internationale Vergleiche : Deutsche Jugendliche trinken häufiger und mehr Alkohol als
in anderen europäischen Ländern. In vielen Vergleichen liegt Deutschland in der
Spitzengruppe (ESPAD 2007).
• Riskanter und gefährlicher Konsum: 8,2% der 12- bis 17-Jährigen trinkt
Alkoholmengen, die auch für gesunde Erwachsene riskant oder gefährlich sind (BzgA
2009).
Konzept Jugend und Alkohol
Stand Oktober 2010
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• Binge-Drinking: Jeder fünfte Jugendliche trinkt einmal im Monat 5 Gläser oder mehr
bei einer Trinkgelegenheit (BzgA 2009) Diese Menge ist für Jugendliche gefährlich, da
sie die körperliche und geistige Entwicklung beeinträchtigen kann (Seitz, Bühringer &
Mann 2008; weitere Informationen: DHS Factsheet Binge-Drinking und
Alkoholvergiftungen).
• Alkoholvergiftungen: Die Zahl der Jugendlichen, die mit akuter Alkoholvergiftung im
Krankenhaus behandelt werden müssen, ist zwischen 2000 und 2008 um 170 Prozent
gestiegen (von 9.514 auf 25.709 bundesweit?) (Destatis 2009-2009).
• Jugendorientierte Produkte: Bier und Weinmischgetränke sowie Alkopops gehören zu
den beliebtesten Getränken von Jugendlichen (BzgA 2004, 2007, 2009). Werbung und
Marketing für diese Getränke führen dazu, dass Jugendliche das Risiko durch
Alkoholkonsum unterschätzen, und bewirken dadurch einen erhöhten Alkoholkonsum
Jugendlicher (Anderson 2007, DAK 2009; Science Group of the European Alcohol and
Health Forum 2009; Saffer & Dave 2006; für weitere Informationen: DHS Factsheet
Alkohol und Werbung 2009).
Sinnvolle Prävention und Handlungsoptionen
Präventionsarbeit zielt darauf ab, Schäden vorzubeugen oder zu reduzieren. Um wirksam und
effektiv zu sein, muss sie auf fachlich bewährten und Erfolg versprechenden Ansätzen basieren.
Durch wissenschaftliche Evaluation wurden im vergangenen Jahrzehnt wirksame Projekte,
Programme und Maßnahmen der Präventionsarbeit identifiziert. Studien diverser Fachgebiete
(z. B. Medizin, Wirtschaft, Psychologie, Soziologie) zeigen in welchen Bereichen
Handlungsbedarf besteht (vgl. Anderson & Baumberg 2006; Babor et al. 2005, RAND Europe
2009).
Je nachdem, an welchen Personenkreis die Prävention adressiert ist, wird zwischen
universeller, selektiver und indizierter Prävention unterschieden. Universelle Prävention richtet
sich z. B. über Aufklärungskampagnen in Massenmedien an die Allgemeinheit. Möglichst alle
Mitglieder der Gesellschaft sollen erreicht und informiert werden. Selektive Prävention richtet
sich an spezifische Zielgruppen, wird deshalb in bestimmten Kontexten platziert und ist in
Ausgestaltung der Maßnahme auf eine Personengruppe zugeschnitten. Indizierte Prävention
richtet sich an Betroffene, die bereits Probleme durch Alkoholkonsum zu spüren bekommen.
Erfolgreiche Instrumente sind z. B. die Frühintervention und Einzelgespräche in
Krankenhäusern und Beratungsstellen.
Neben dieser Unterscheidung auf verschiedenen Ebenen lässt sich Prävention auch nach
Verhaltensprävention und Verhältnisprävention unterscheiden. Während Verhaltensprävention
am individuellen Konsumverhalten ansetzt, um Alkoholschäden zu vermeiden oder zu
reduzieren, wirkt Verhältnisprävention über die Regulierung von gesellschaftlichen
Rahmenbedingungen z. B. mittels ordnungspolitischer Gesetzgebung.
Die Verhaltensprävention versucht über Aufklärung, Information, Beratung und Intervention
auf die Personen so einzuwirken, dass schädliches Verhalten ausbleibt. In einer von der BzgA
veröffentlichten Expertise wurden suchtpräventive Maßnahmen und deren Wirkung analysiert.
Die folgenden Settings für Suchtprävention werden als die wirksamsten identifiziert:
Konzept Jugend und Alkohol
Stand Oktober 2010
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Settings und Methoden
• In der Familie : umfassende Maßnahmen, das heißt kombinierte Eltern-, Kinder- und
Familientrainings.
• In der Schule : interaktive, auf dem Modell des sozialen Einfluss oder der
Lebenskompetenz aufbauende Programme anstelle alleiniger Informationsvermittlung
und alleiniger affektiver Erziehung oder anderweitiger nicht interaktiver Maßnahmen
• Einsatz von Medien kampagnen als flankierende Maßnahmen aber nicht als alleinige
Maßnahme zur Verhaltensänderung
• Gesetzgeberische Maßnahmen zur Beeinflussung des Preises von Substanzen und der
legalen Altersgrenze des Konsums (siehe Verhältnisprävention) und als
Abschreckungseffekte
(Quelle: BzgA 2006)
Verhältnisprävention wirkt über die Einflussnahme auf bestimmte Rahmenbedingungen, die
sich auf das Konsumverhalten auswirken. Es ist belegt dass ein Zusammenhang zwischen
Alkoholpreisen und Konsummenge mit den damit verbundenen Schäden besteht: je niedriger
der Preis, desto höher der (riskante) Konsum, insbesondere bei Jugendlichen (Chisholm et. AL
2009; RAND Europe 2009).
Weiterhin besteht ein Zusammenhang von Verfügbarkeit und Alkoholkonsum. Je leichter,
länger und uneingeschränkter Alkohol verfügbar ist, desto stärker treten riskante
Verhaltensweisen bei Jugendlichen auf (Anderson & Baumberg 2006; Babor et al. 2005).
Erschwinglichkeit und Verfügbarkeit können durch politische Entscheidungen beeinflusst
werden. Diese Anwendungsbereiche verhältnispräventiver Arbeit ermöglichen die größten
unmittelbaren Erfolge hinsichtlich der Reduktion von alkoholbedingten Schäden und sind für
integrative Präventionsstrategien von größter Bedeutung.
Auch Werbung für Alkohol erhöht insbesondere bei Jugendlichen den Konsum und ist ein Feld,
in dem Verhältnisprävention regulierend eingreifen kann (DAK 2009; Science Group of the
European Alcohol and Health Forum 2009; Saffer & Dave 2006).
Handlungsoptionen für Entscheidungsträger
Entscheidungsträgern und -trägerinnen aus der Politik stehen verschiedene Handlungsoptionen
zur Reduzierung alkoholbedingter Schäden offen. Die hohe Wirksamkeit dieser Optionen sowie
eine hohe Kosteneffektivität ist durch wissenschaftliche Studien belegt.
• Preis- und Steuerpolitik : Über Mindestpreise oder erhöhte Alkoholsteuern kann die
Erschwinglichkeit und damit der Alkoholkonsum beeinflusst werden (RAND Europe
2009).
• Lizenzierung von Verkaufsstellen : Über Lizenzierungsverfahren kann die Dichte von
Verkaufsstellen begrenzt werden und somit die Verfügbarkeit beschränkt werden
(Ramstedt 2002).
• Ladenöffnungszeiten : Über Ladenschlussgesetze kann die zeitliche Verfügbarkeit
beschränkt werden (Babor et al. 2005).
• Regulierung der Werbung : Über gesetzliche Rahmenbedingungen für Alkoholwerbung
können Jugendliche geschützt und riskanter Konsum reduziert werden (Science Group
of the European Alcohol and Health Forum 2009).
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Stand Oktober 2010
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Policy Mix
Die höchste Wirkung erzielt eine Kombination aus den genannten Präventionsarten. Sie
ergänzen und unterstützen sich gegenseitig und bilden einen Mehrwert, der größer als die
Summe der einzelnen Maßnahmen ist. So ein Policy Mix wird auch von dem europäischen
Regionalkomitee der Weltgesundheitsorganisation empfohlen (WHO 2006). Auch der Rat der
Europäischen Union hat die Relevanz verhältnispräventiver Maßnahmen erkannt und sie den
Mitgliedsstaaten empfohlen:
Diese Empfehlungen bestätigen die Präventionsstrategien der Wissenschaftsstadt Darmstadt.
Die notwendige Koordination individueller und struktureller Maßnahmen wird in den Konzepten
der Fachstelle für Suchtprävention (seit 1990) und dem Kommunalen Präventionsrat
Darmstadt (seit 1992) als Voraussetzung Erfolg versprechender Präventionsmaßnahmen
definiert.
Die Empfehlungen für Entscheidungsträger sind auf kommunaler Ebene nur eingeschränkt
umsetzbar. Deshalb ist es wichtig, regionale Handlungsfelder der Kommunalpolitik zu
identifizieren und in ein kommunales Gesamtkonzept zu integrieren.
Neue Klassifikation in der Suchtprävention
Schon 1994 hat das US Institute of Medicine eine neue Definition von Prävention
vorgeschlagen: Das Konzept von Primär-, Sekundär und Tertiärprävention sollte durch die
Kategorien universelle, selektive und indizierte Prävention ersetzt werden. Die Hessische
Landesstelle für Suchtfragen (HLS) hat seit einigen Jahren diese neue Klassifikation in Bezug
auf Suchtprävention übernommen.
1
Inhaltliche Präzisierung in Bezug auf Zielgruppen
Bis in die neunziger Jahre waren präventive Maßnahmen unterteilt in Primär-, Sekundär und
Tertiärprävention. Die Primärprävention wurde zudem untergliedert in Verhaltens- und
Verhältnisprävention. Verhaltensprävention beschreibt hierbei personalkommunikative
Präventionsmaßnahmen und Verhältnisprävention meint Maßnahmen zur Veränderung
gesellschaftlicher Risikofaktoren. Beide Kategorien bezogen sich sowohl auf den Zeitpunkt der
Intervention als auch auf deren Zielrichtung. D.h. primärpräventive Maßnahmen setzen vor
einer Entstehung von Sucht bzw. eines Problemverhaltens an und richteten sich an die
allgemeine Bevölkerung. Sekundäre Prävention sollte bei bereits konsumierenden bzw. riskant
konsumierenden Personen die Dauer eine (Sucht-)Störung reduzieren und die tertiäre
Prävention diente zur Heilung bzw. Vermeidung von Rückfällen und zur Schadensminimierung.
Die neue Klassifikation bietet eine inhaltliche Präzisierung in Bezug auf Zielgruppen.
Universelle Maßnahmen wenden sich an die Gesamtbevölkerung. Aus der Public Health
Perspektive gilt die universelle Prävention als die bevorzugte Strategie, gerade weil sie sich an
die ganze Bevölkerung richtet. Zu den klassischen, universellen Maßnahmen zählen
beispielsweise massenmediale Kampagnen, Lebenskompetenzprogramme im System Schule
sowie Kindergarten und Maßnahmen auf Gemeindeebene.
1 Die neue Klassifikation wurde im Auswertungsbericht „Suchtprävention in Hessen 2007“ ausführlich beschrieben
Konzept Jugend und Alkohol
Stand Oktober 2010
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Selektive Prävention richtet sich an Gruppen mit spezifischen Risikomerkmalen. Diese
Menschen sind in der Regel gesund und unauffällig, die Wahrscheinlichkeit einer
Suchtentwicklung ist bei ihnen jedoch – aufgrund empirisch bestätigter Risikofaktoren
(demografische und psychosoziale Risiken, Umweltrisiken) – erhöht. Die Methoden der
universellen Prävention sind auch in der selektiven Prävention wirksam und effektiv. Als
wirksam haben sich für diese Personengruppe unter anderem Selbstbehauptungstrainings,
Veränderungen der normativen Einstellung 2 , Festlegung von Zielen sowie die Entmystifizierung
der Substanzen erwiesen. 3
Die Maßnahmen der indizierten Prävention wenden sich an Personen mit bestimmten
Risikomerkmalen und manifestem Risikoverhalten, bei denen die diagnostischen Kriterien einer
Abhängigkeit noch nicht erfüllt sind. Die Maßnahmen der indizierten Prävention sollen soziale
und persönliche Risikovariablen bei den Betroffenen mit flexiblen, maßgeschneiderten
Interventionen beeinflussen. Hier entfällt das Problem der Zielgruppenerreichung. Gefährdete
Menschen werden in der Regel behandelnden Institutionen zugewiesen. Die Fachstellen für
Suchtprävention bieten keine Maßnahmen im Bereich der indizierten Prävention an, weil diese
grundsätzlich im Aufgabenbereich sozialpädagogischer, therapeutischer und medizinischer
Institution liegen. Auch wenn die Vermittlung z. B. an eine Jugend- und Familienberatung,
Suchtberatungsstelle oder psychiatrische Einrichtung im Vordergrund steht, stehen natürlich
auch diesem Personenkreis die Angebote der Fachstelle für Suchtprävention offen.
Eine Herausforderung an die Suchtprävention
Die aktuelle Affinitätsstudie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
4 zeigt,
dass der individuelle Substanzkonsum bei Jugendlichen groß ist. Nach wie vor ist Alkohol die
Substanz, die von Jugendlichen am meisten konsumiert wird. :
Jugendliche, die riskante bzw. exzessive Konsummuster aufweisen, werden mit universellen
Präventionsmaßnahmen zwar erreicht, aber wenig spezifisch angesprochen. Selektive und
indizierte Maßnahmen richten sich dagegen gezielt an diese Substanz erfahrenen und ggf.
gefährdeten Jugendlichen.
Forschungen zeigen, dass diese Präventionsmaßnahmen geeignet sind, Entwicklungsnachteile
zu mildern und einer sozialen Desintegration sowie einem Abgleiten in die Abhängigkeit
vorzubeugen. Allerdings sind selektive und indizierte Präventionsmaßnahmen auch aufwändig
und komplex in der Umsetzung. Im Vergleich zur universellen Prävention sind deren Konzepte
bisher wenig entwickelt, erprobt und erforscht.
5
Auch in Bezug auf selektive und indizierte Prävention sowie auf indizierte Prävention und
therapeutische Intervention gibt es Überschneidungen, die jeweils gut in den unterschiedlichen
Institutionen kommuniziert und definiert werden müssen, um Zuständigkeiten klar benennen
zu können.
2 Z. B. zu lernen, dass die meisten Mitglieder der Peer-Gruppe den Konsum ablehnen
3 Vgl. Rene Kostka: Stadt Zürich Suchtpräventionsstelle, Infoblatt Nr. 24, Oktober 2009
4 Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): Die Drogenaffinität Jugendlicher in der Bundesrepublik
Deutschland 2008. Verbreitung des Alkoholkonsums bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen, Köln 2009
5 Vgl. Christa Berger: Stadt Zürich Suchtpräventionsstelle, Infoblatt Nr. 24, Oktober 2009
Konzept Jugend und Alkohol
Stand Oktober 2010
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Die Fachstellen für Suchtprävention haben bisher wenig Erfahrung mit selektiven und
indizierten Ansätzen, denn laut der landesweiten Rahmenkonzeption 6 ist bisher eindeutig die
universelle Prävention Aufgabe der Präventionsexperten/innen, individuelle Störungen sind
ebenso deutlich eine Aufgabe der dafür zuständigen Beratungs- und Behandlungsinstitutionen.
In der Praxis ist es nicht einfach, Kinder und Jugendliche für selektive und indizierte Angebote
zu identifizieren und zu motivieren, unter anderem wegen befürchteter Stigmatisierungseffekte.
Darüber hinaus ist es schwierig zu beurteilen, ob ein Jugendlicher „gefährdet“ oder „nicht
gefährdet“ ist, denn es gibt keine standardisierte Definition mit einheitlichen Kriterien zum
problematischen Substanzkonsum im Jugendalter. Entsprechend diffus sind die postulierten
Risikoprofile, die der Früherkennung und Frühintervention zugrunde gelegt werden.
7
Arbeitsfelder der Fachstelle für Suchtprävention
(Auszug: Strategien zur Suchtprävention in der Wissenschaftsstadt Darmstadt)
Multiplikatorenarbeit: - Beratung und Schulung von Multiplikato-
ren und Multiplikatorinnen (vor allem in den
Bereichen Kindergarten, Schule, Jugendpflege)
- Entwicklung und Mitgestaltung von
suchtpräventiven Konzepten in den ver-
schiedensten Sozialisationsinstanzen
Projektarbeit: - Planung und Durchführung, Auswertung
und Dokumentation von Projekten mit
Jugendlichen und Erwachsenen aus unter-
schiedlichen Bereichen
Vernetzung: - Initiierung regionaler Arbeitskreise
- Förderung von interdisziplinärem Zusam-
menwirken verschiedener Institutionen,
die sich mit Erziehung, Beratung und
Vorsorge befassen.
Öffentlichkeitsarbeit: - Mit dem Mittel der Öffentlichkeitsar-
beit gilt es möglichst viele Erwachsene
Jugendliche und Kinder auf das Thema
aufmerksam zu machen und sie für die
Problematik der Sucht und die Anliegen
der Prävention zu sensibilisieren.
6 Hessische Landesstelle für Suchtfragen (HLS): Rahmenkonzeption der hessischen Fachstellen für Suchtprävention,
Frankfurt 2003
7 Z. B. Befindlichkeit, Suchtmittelkonsum, Verhaltensprobleme, Bezugsperson vermutet eine Gefährdung,
wiederholter, unangepasster Substanzkonsum (12 Monate) und klinisch bedeutsame Beeinträchtigung, Versagen
bei Rollenaufgaben, körperliche Gefährdung, gesetzliche Probleme, Fortsetzung des Gebrauchsmusters trotz
substanzbezogener sozialer und zwischenmenschlicher Probleme, etc.
Konzept Jugend und Alkohol
Stand Oktober 2010
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Suchtprävention kann entsprechend den aktuellen Standards und wissenschaftlichen
Erkenntnissen nicht anhand von verschiedenen Eckdaten, wie etwa der Anzahl von
Veranstaltungen, Projekten oder gar der Gesamtheit der angesprochenen Personen auf ihre
unmittelbare Wirksamkeit überprüft werden.
Vielmehr ist es Ziel suchtpräventiver Arbeit, eine Organisationsstruktur aufzubauen, die
langfristig erfolgreiche Präventionskonzepte umsetzen kann sowie das Erstellen eines
Netzwerkes mit dem Ziel, präventive Maßnahmen in der Region zu koordinieren und ihre
Effizienz zu steigern. Diese Maßnahmen orientieren sich an den aktuellen nationalen
Standards der Suchtprävention auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse und
Empfehlungen.
Suchtprävention und Jugendschutz
Verteilte Verantwortung in unserer Stadt
Suchtpräventive Arbeit wie auch ein Erfolg versprechender Jugendschutz ist eine
Gemeinschaftsaufgabe, die in einer Kommune nur durch eine interdisziplinäre und
institutionsübergreifende wie konzeptionell abgestimmte Zusammenarbeit möglich ist.
Verantwortungsbereiche und Organisationsformen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Repressiver Jugendschutz
Bürger- und Ordnungsamt, Kommunalpolizei
Polizei
Präventiver Jugendschutz
Jugendamt
Jugendkoordination Polizei
Suchtprävention
Fachstelle für Suchtprävention
Fachberatungslehrer/innen für Suchtprävention
Jugendkoordination Polizei
Kinder- und Jugendarbeit
Träger der Sucht- und Drogenhilfe
Präventionsnetzwerke
Kommunaler Präventionsrat Darmstadt
AG Sucht- und Drogenhilfe
AG Sicherheit
Expertenpool Alkohol
AG KOBRA
Netzwerk Gesunde Stadt
Netzwerk gegen Gewalt
Erweiterte Maßnahmen zum Thema Jugendschutz und Suchtprävention bedürfen einer
konzeptionellen Absprache und Planung zwischen Sozialpolitik und Ordnungspolitik. Dies ist
konzeptionell im Rahmen des Kommunalen Präventionsrates Darmstadt, insbesondere im
Rahmen der AG Sicherheit verankert.
Planungen und Vereinbarungen zu erweiterten Maßnahmen zum Thema Jugend und Alkohol
können als Schwerpunkthema 2011 in der AG Sicherheit organisiert werden.
Konzept Jugend und Alkohol
Stand Oktober 2010
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Maßnahmen konkret 2010 / 2011
Start einer Kampagne Jugend und Alkohol
Oktober 2010
Konzeptvorlage zum Thema Jugend und Alkohol im Sozialdezernat – Amt für Soziales und
Prävention, Jugendamt,
Konzeptabstimmung mit dem Sozialdezernenten
Konzeptbesprechung in der AG Sicherheit des Kommunalen Präventionsrates Darmstadt
November 2010
Kick Off Veranstaltung der Kampagne „Meine Abwehr steht“
Medienwirksame Fortführung der Kampagne in der 2. Saison des SV Darmstadt 98
Im Rahmen der Kampagne werden 6 Thematische Veranstaltungen mit Kindern und
Jugendlichen durchgeführt.
Präventionskonferenz des Kommunalen Präventionsrates Darmstadt
Thema Jugend- und Alkohol „zwischen Kompetenz und Koma“
Wettbewerb Suchtprävention konkret 2010 Vergabe des Darmstädter Präventionspreises für
beispielhafte Präventionsprojekte und Präsentation der Projekte durch den Förderverein
Prävention
Thematische Projektgruppe Jugend- und Alkohol auf dem Darmstädter Jugendkongress
Von der Fachstelle für Suchtprävention werden separat im November 3 Schulveranstaltungen
zum Thema Jugend- und Alkohol und 2 Workshops mit einer Jugendgruppe durchgeführt.
Möglichkeiten: Planung öffentlichkeitswirksamer Präsentationen von:
• 20 Jahre Fachstelle für Suchtprävention Präsentation der Aktivitäten
• 15 Jahre AG KOBRA Präsentation der Aktivitäten
• Expertenpool Alkohol Veröffentlichung der Angebote für Schulen,
Jugendeinrichtungen und Vereine.
Dezember 2010
Runder Tisch Jugendschutz im Rahmen der AG Sicherheit des Kommunalen Präventionsrates
Darmstadt mit dem Ziel Kooperationsvereinbarungen zwischen Polizei, Ordnungsamt,
Rettungsdienst, Kinderklinik, Rettungsdienst, Suchthilfe und Jugendamt mit dem Inhalt:
- Bei Kontrollen Minderjähriger, bzw. alkoholbedingter Auffälligkeiten erfolgt
immer eine zu vereinbarende Information an das Jugendamt.
- Für die Eltern bzw. die Familie wird ein entsprechendes Informationsblatt
entwickelt.
- Das Jugendamt prüft, ob es bereits einen Familienkontakt gibt, und nimmt
entsprechend Kontakt zu Eltern oder Familie des/der Minderjährigen auf und
organisiert entsprechende Hilfsangebote.
- Die Ordnungsbehörden und Jugendschutzbeauftragte konfrontieren das
Umfeld, in dem der/die Jugendliche auffällig geworden ist mit dem Vorfall und
demonstrieren eine organisierte Kultur des Hinschauens.
- Die Vereinbarungen werden öffentlichkeitswirksam bekannt gemacht.
Konzept Jugend und Alkohol
Stand Oktober 2010
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Maßnahmen 2011
Regelmäßige öffentliche Fachveranstaltung mit Referent/innen und Experten sowie
Expertinnen für spezielle Themen und Zielgruppen im Rahmen der Kampagne Jugend und
Alkohol.
KPRd Dialog Forum Sucht
Darmstädter Gespräche zum Thema im Rahmen der Suchtwoche 2011
Veranstaltende oder Kooperationspartner/innen wie auch die Referent/innen kommen aus
dem jeweiligen thematischen Schwerpunkt.
Themenfelder und Zielgruppen:
Alkohol und Gewalt
Kooperation mit Polizei und Jugendarbeit
Alkohol und Berufsleben
Kooperation mit ARGE, Bildungsträger
Mädchen und Alkohol
Kooperation mit Frauenbüro, Gesunde Stadt, Mädchenarbeitskreis
Alkohol und Sport
Kooperation mit Sportamt, Sportkreis, Vereine
Alkohol und Führerschein
Kooperation mit Polizei, Führerscheinstelle, ADAC
Familie und Alkohol
Kooperation mit städtischer Sozialdienst, Familienbildungsstätte
Vorbild Eltern und Alkohol
Kooperation mit Elternvertreter/innen, Elternbeiräte, Erziehungsberatung
Alkohol und Gesundheit
Kooperation mit Gesunde Stadt, Krankenkassen
Alkohol und Sucht
Kooperation mit Suchtselbsthilfe, Suchthilfe
Alkohol und Feiern
Kooperation mit Heinerfestausschuss, Veranstalter Gastronomen
Alkohol und Schule
Kooperation mit Schulen, Schulamt, Schülervertretungen
Alkohol und Schönheit
Kooperation mit Ernährungsberater/in, Imageberater/in, Jugendarbeit
Konzept Jugend und Alkohol
Stand Oktober 2010
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Saisonal flankierende Maßnahmen 2011:
Bei allen Eröffnungen von Volksfesten und Veranstaltungen durch Vertreter/innen der
Wissenschaftsstadt Darmstadt wird aktiv auf die Kampagne „Jugend und Alkohol“
hingewiesen und um Aufmerksamkeit in Bezug auf den Jugendschutz geworben.
Veranstaltungsteams: Polizei, Ordnungsbehörden, Jugendkoordinatoren und
Jugendschutzbeauftragte bilden bei Veranstaltungen mit hohem Jugendanteil Teams vor Ort
und im Umfeld der Veranstaltung.
Vereinbarung mit dem Einzelhandelsverband und Gaststättenverband zu einer sichtbaren
Selbstverpflichtung (Sichtbar durch einen einheitlichen Slogan „Wir achten drauf…“)
Einheitliche Plakat, bzw. Buttonaktion für alle Verkaufsstellen auf dem Heiner- und
Schlossgrabenfest.
Wettbewerb für alle Darmstädter Schulen zu einem Kampagne Plakat zum Thema
Jugendschutz mit speziellem Bezug auf Darmstadt. Produktion des Wettbewerbsiegers als
Plakatserie für die Innenstadtwerbeflächen der Deutschen Städtereklame und dem Heag-
Mobilo Infotainment der Darmstädter Busse und Straßenbahnen.
Entwicklung von speziellen Informationsmaterialien und Ratgeber zum Thema Jugendschutz
für Erwachsene und Jugendliche. Verteilung der Materialien auf Festen und Veranstaltungen.
Jugend und Alkohol wird das Schwerpunkthema 2011 in der offenen Kinder- und
Jugendarbeit sowie der Gemeinwesenarbeit in Darmstadt.
Öffentliche Umfragen und Befragungen in Kooperation mit der Hochschule Darmstadt zum
Thema Jugendschutz und Suchtprävention. Öffentlichkeitswirksame Präsentation der
Ergebnisse.
Monatlicher Newsletter zu aktuellen Themen und Veranstaltungen als E-Mail Service zum
Thema Jugend und Alkohol. Fachveröffentlichungen bzw. Hinweise in Vereinszeitschriften,
Krankenkassenbroschüren und Veranstaltungshinweisen.
Medienpartnerschaften: regelmäßige thematische Kolumne im Darmstädter Echo.
Fortsetzung der Themenreihe Jugend und Alkohol in Radio Darmstadt. Präsentation des
Präventionsclips „Meine Abwehr steht“ bei public viewing Sport Veranstaltungen und
Eröffnung von Jugendveranstaltungen.
Umsetzung:
Zur Umsetzung der Kampagne bedarf es klarer Absprachen und Vereinbarungen mit den
relevanten Kooperationspartnern und -parnterinnen und einer Analyse der zur Verfügung
stehenden Ressourcen. – auch im Bereich des präventiven Jugendschutzes.
Amt für Soziales und Prävention
Volker Weyel, Fachstelle Suchtprävention, Koordinationsstelle Sucht- und Drogenhilfe,
Leitung Kommunaler Präventionsrat
Barbara Akdeniz, Amtsleitung
anlage 1
22843 Zeichen
Landesinitiative des Hessischen Sozialministeriums
„Prävention und Frühinterventionen
bei jugendlichen Rauschtrinker/-innen in Hessen
durch die Implementierung des Projektes
„Hart am Limit“ (HaLT)
Informationen für die Landkreise
und kreisfreien Städte in Hessen
Wiesbaden, im Dezember 2010
Informationen zu HaLT Seite 2 von 14
A. Die Initiative
Gegen den Trend zum Komatrinken bei Kindern und Jugendlichen anzugehen, ist das Ziel
des Projektes HaLT. HaLT fängt Jugendliche nach stationär behandelter schwerer Alkohol-
vergiftung auf und wirkt gleichzeitig auf Verantwortliche in Beratungsstellen, Kommunen,
Polizei und Vereinen ein, um geeignete Maßnahmen in der Alkoholprävention zu implemen-
tieren. Das Projekt HaLT wurde in der Bundesmodellphase wissenschaftlich evaluiert und in
seiner Effektstärke positiv bewertet.
Die positiven wissenschaftlichen Ergebnisse haben das Hessische Sozialministerium dazu
bewogen, ab 2011 eine Anschubfinanzierung für das Projekt anzubieten für alle hessischen
Landkreisen und kreisfreien Städten, die ein Interesse haben, mit gemeinsamer Anstrengung
aller regional verantwortlichen Partner, HaLT in ihrer Region umzusetzen. Die Finanzierung
soll sich über drei Jahre erstrecken – vorbehaltlich der entsprechenden jährlichen Verab-
schiedung des Landeshaushaltsplanes. Die Hessische Landesstelle für Suchtfragen (HLS) wird
damit beauftragt, die landesweite Einführung von HaLT in Hessen zu koordinieren.
Die Krankenkassen beteiligen sich im Rahmen einer gesonderten Vereinbarung mit dem
Hessischen Sozialministerium und der Hessischen Landesstelle für Suchtfragen e.V. an der
Finanzierung des reaktiven Teils.
B. Die Leistungen des Landes und der Krankenkassen
Anschubfinanzierung
• Das Hessische Sozialministerium stellt pro Kreis bzw. kreisfreier Stadt für die anteilige
Finanzierung von Personal- und Sachausgaben und die regionale Koordinierung des
Projektes Geldmittel in Höhe von max. 7.500,00 EUR je Jahr zur Verfügung. Der offi-
zielle Projektbeginn seitens des Landes ist 1.3.2011. Können die kommunalen Ge-
bietskörperschaften ihrerseits erst zu einem noch späteren Zeitpunkt beginnen, wer-
den in 2011 die Mittel ggf. nur anteilig ausgezahlt (pro Monat 625,00 €; 12 x 625,00
€ = 7.500,00 €). Daher wird gebeten, unbedingt die Antragsfrist bis zum 31. Januar
2011 einzuhalten (Vgl. Teil D „Die Antragstellung“, S. 1).
Das Land beabsichtigt, das Projekt mit den gleichen Summen auch im Jahr 2012 und
2013, vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, zu fördern.
• Grundsätzlich sind Zuschüsse von dritter Seite sowie Sponsoren in die Finanzierung
einzubinden. (Vgl. hierzu Ziff. E Anlage 1, Seite 2). Eine Initiative seitens der Kreise
und kreisfreien Städte zur Gewinnung von weiteren Mitteln ist wünschenswert.
Finanzierung des reaktiven Bausteins durch die Krankenkassen
• Die der Vereinbarung beigetretenen Krankenkassen in Hessen beteiligen sich umfassend
an der Finanzierung des reaktiven Bausteins. Voraussetzung für die Vergütung durch die
Krankenkassen ist die Durchführung des HaLT-Projektes nach den HaLT-Standards.
Einmalige Übernahme der Kosten für die zentralen Zertifizierungsschulungen
• Die an der Landesinitiative beteiligten Regionen und Suchtberatungsstellen bedür-
fen einer Zertifizierung. Diese wird durch die Teilnahme an speziellen bundesein-
heitlichen Schulungen erlangt. Alle Teilneh mende erhalten ein umfangreiches HaLT-
Handbuch sowie zusätzliche Handreichungen und Materialien für den Praxiseinsatz.
Das Land trägt die Schulungs-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Die
Fahrtkosten gehen zu Lasten der Teilnehmenden.
Informationen zu HaLT Seite 3 von 14
Unterstützung der regionalen Koordinator/-innen durch die Hessische Landesstelle für
Suchtfragen (HLS) e.V.
• Die HLS unterstützt mit einem Landeskoordinator für HaLT die Arbeit vor Ort. Er ist
weiterhin für die Organisation und Durchführung der HaLT-Zertifizierungsschulungen,
die landesweite Dokumentation und den Kontakt zu den Krankenkassen zuständig.
Austauschplattform für alle HaLT-Akteure aus Hessen
• Die HLS organisiert den Austausch für alle HaLT-Akteure aus Hessen. Landesweite Tref-
fen sollen den Austausch untereinander fördern und die Möglichkeit bieten, von den Er-
fahrungen der anderen Standorte zu profitieren.
Homepage für die Landesinitiative HaLT in Hessen
• Eine eigens eingerichtete Homepage dient sowohl der internen Kommunikation der
beteiligten Standorte, als auch der Darstellung der Aktivitäten nach außen.
Kostenfreie Bereitstellung von Materialien
• Inzwischen existieren vielfältige Materialien für unterschiedliche Maßnahmen im
Rahmen von HaLT (Flyer, Plakate, Aufkleber etc.). Über die HLS erhalten alle beteilig-
ten Landkreise/kreisfreien Städte ein „Starterpaket“ mit diesen Materialien.
Überregionale Öffentlichkeitsarbeit
• Über den Landeskoordinator in der HLS werden die regionalen Aktivitäten hessenweit
publiziert.
C. Zielerwartungen des Landes an die teilnehmenden Landkreise und kreis-
freien Städte bis Ende 2011
1. Erfahrungen des HaLT- Bundesmodells zeigen, dass ein Beschluss der politischen
Gremien (Kreistag, Stadtparlament oder Kreisausausschuss, Magistrat) das Projekt
HaLT einzuführen, die Ernsthaftigkeit der Region dokumentiert, umfassend etwas
gegen den Alkoholmissbrauch bei Kindern und Jugendlichen zu unternehmen. Die
Initiierung und Durchführung proaktiver Maßnahmen wird dadurch signifikant un-
terstützt.
Ziel: Das Konzept und die Ziele von HaLT sind den politischen Entscheidungs-
trägern bekannt. Die politischen Gremien (Kreistag, Stadtparlament oder Kreis-
ausschuss, Magistrat) fassen einen entsprechenden Beschluss.
2. Die Landesmittel und der Finanzierungsanteil der Krankenkassen sind Finanzierungs-
bausteine, die durch Eigenmittel seitens der durchführenden Regionen ergänzt wer-
den.
Ziel: Eine Initiative seitens der Kreise und kreisfreien Städte zur Bereitstellung
bzw. Gewinnung von weiteren Mitteln.
3. HaLT ist ein Netzwerkansatz, wobei die Kooperationen über die „klassischen“ Netz-
werke der Suchtprävention - Suchthilfe und Pädagogik – hinaus gehen. Herzstück
des proaktiven Bausteins ist das regionale Netzwerk. Neben den wichtigen Organisa-
tionen aus dem psychosozialen und medizinischen Bereich ist die enge Zusammen-
arbeit mit mindestens drei weiteren Netzwerkpartnern angestrebt (vorrangig Ord-
Informationen zu HaLT Seite 4 von 14
nungsamt, Festveranstalter, Polizei, Ausbildungsstätten im Einzelhandel, Vereinen).
Erfahrungen zeigen, je umfassender die Entscheidungsbefugnisse der Netzwerkteil-
nehmenden sind desto schneller können Entscheidungen getroffen werden.
Ziel: Bildung eines regionalen Netzwerkes mit „hochkarätig“ besetzten Teil-
nehmerinnen und Teilnehmer.
4. Der Aufbau der Netzwerke benötigt Ressourcen und eine überzeugende Persönlich-
keit in der regionalen Projektleitung (HaLT-Koordinator). Sie sollte als Ansprechper-
son klar identifizierbar sein und das Projekt steuern und koordinieren. Wer das Pro-
jekt steuert / koordiniert und wer für welche fachlich-inhaltlichen Schwerpunkte ver-
antwortlich ist, sollte bereits in der Aufbauphase des Projektes geklärt werden.
Ziel: Benennung einer regionalen HaLT-Koordinatorin bzw. eines Halt-
Koordinators
5. Übergeordnetes Ziel von HaLT ist die Entwicklung einer kommunal verankerten Prä-
ventionsstrategie mit dem Ziel, Alkoholexzesse und schädlichen Alkoholkonsum im
Vorfeld zu verhindern. Regional sollte diskutiert werden, welche konkreten Schritte
hierfür nötig sind, bis wann diese erreicht sein sollen und wer für die Umsetzung
verantwortlich zeichnet.
Ziel: Entwicklung einer schriftlich fixierten kommunal verankerten Präventions-
strategie.
6. Durchgeführte Maßnahmen im proaktiven Bereich sollen auf die beschlossene Stra-
tegie zurückzuführen sein. Während der reaktive Baustein die Zielgruppe der riskant
Alkohol konsumierenden Jugendlichen anspricht, wendet sich der proaktive Baustein
vorwiegend an Erwachsene.
Ziel: Durchführung von abgestimmten Maßnahmen im proaktiven Bereich, ab-
geleitet von der kommunal verankerten Präventionsstrategie.
7. Im reaktiven Baustein gelingt HaLT die systematische und frühzeitige Ansprache von
Kindern und Jugendlichen, die mit einer schweren Alkoholvergiftung stationär be-
handelt werden müssen. Grundlage hierfür sind vertraglich fixierte (neue) Partner-
schaften zwischen Medizin und Suchthilfe.
Ziel: Vertragliche Vereinbarung zwischen der Suchtberatungsstelle und der/den
Klinik/en zur Durchführung des reaktiven Bausteins.
8. Grundvoraussetzung für die Durchführung von HaLT ist die Zertifizierung durch die
Hessische Landesstelle für Suchtfragen (HLS). Die Landkreise/kreisfreien Städte stellen
die Teilnahme der Ansprechperson für die Steuerung/Koordination des proaktiven
Bausteins (HaLT-Koordinator/-in) an den zweitägigen Zertifizierungsseminaren der
HLS sicher.
Ebenso stellt die regionale Suchtberatung, die den reaktiven Baustein verantwortet
eine Fachperson für eine eintägige Zertifizierungsschulung frei. Die Schulungen fin-
den in der Anfangsphase des Landesprojektes statt.
Ziel: Sicherstellung der Voraussetzungen zur Zertifizierung der HaLT-Standorte.
Informationen zu HaLT Seite 5 von 14
Bemerkungen:
Die oben genannten Ziele sind die Voraussetzungen, um mit der effektiven Umsetzung kon-
kreter Maßnahmen im Sinne der HaLT-Standards zu beginnen.
Je nach aktueller Situation in den Landkreisen und kreisfreien Städten sind einige dieser
„Vorarbeiten“ bereits umgesetzt. Hier können dann auch schon im ersten Projektjahr ver-
stärkt Maßnahmen im proaktiven Bereich umgesetzt werden.
Ziel ist es, dass die vorgenannten Punkte bis Ende 2011 in allen an der Landesinitiative teil-
nehmenden Landkreisen und kreisfreien Städten umgesetzt sind.
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D. Anlagen
1. HaLT-Standards
2. Teilnahmebescheinigung und Abrechnungsformular für Leistungen des reak-
tiven Bausteins mit den Krankenkassen
3. Interventionen des reaktiven Bausteins im HaLT-Projekt
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Anlage 1
HaLT-Standards
Folgende fünf Standards im HaLT-Projekt gelten als Voraussetzung für eine erfolg-
reiche Umsetzung. Diese Standards wurden von Prognos im Rahmen der wissen-
schaftlichen Begleitung der Modellphase identifiziert. Mit ihnen verbunden sind
Akzeptanz, Wirksamkeit, Nachhaltigkeit und Effizienz von HaLT. Diese Projektstan-
dards sowie die Hinweise zu ihrer Umsetzung in der Praxis wurden von den HaLT-
Koordinatoren/innen aus neun Bundesländern, die sich im „Bundesnetzwerk HaLT“
organisiert haben, als wesentlich bewertet (2/2009). Sie dienen als Qualitätsnach-
weis, um eine Förderung durch Krankenkassen und Kommunen zu erreichen.
Grundvoraussetzungen für eine Zertifizierung als HaLT-Standort sind
1. Die Mitarbeiter/innen von HaLT verfügen in der Regel über einen (Fach-)
Hochschulabschluss in den Bereichen Sozialarbeit/Sozialpädagogik, Pädago-
gik oder Psychologie.
2. Mindestens eine HaLT-Mitarbeiter/in eines Projekt-Standortes hat an einem
HaLT-Einführungsseminar teilgenommen.
3. Bei der Umsetzung des Konzeptes werden die folgenden Standards eingehal-
ten.
4. Sponsoring wird angestrebt, wobei Sponsoring durch die Alkoholindustrie
ausgeschlossen wird.
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HaLT-Standard 1
HaLT ist eine Kombination von HaLT-reaktiv (indizierte Prävention) und HaLT-
proaktiv (kommunal verankerte Strategie zur Alkoholprävention / universelle Prä-
vention).
Begründung
Eine Kombination verhaltens- u. verhältnispräventiver Maßnahmen erhöht
die Wirksamkeit. Die beiden Bausteine legitimieren und verstärken sich ge-
genseitig.
Der Verweis auf z.T. lebensbedrohliche Alkoholvergiftungen verdeutlicht das
Problem, ohne Alkohol allgemein zu verteufeln.
Die Kombination von HaLT reaktiv mit HaLT-proaktiv verhindert die Redukti-
on der Problematik auf ein individuelles, rein jugendspezifisches Problemver-
halten.
Riskanter Alkoholkonsum kann durch HaLT-reaktiv allein nicht beeinflusst
werden.
Hinweise für die Umsetzung in der Praxis
HaLT-proaktiv bedeutet
Das Konzept und die Ziele von HaLT sind den politischen Entscheidungsträ-
gern bekannt. Es liegt ein positives Votum (evtl. verbunden mit einer finan-
ziellen Förderung) eines relevanten kommunalen Gremiums vor.
Die enge Zusammenarbeit mit mindestens drei Netzwerkpartnern im proakti-
ven Bereich wird angestrebt (vorrangig Gemeinde/Ordnungsamt, Festveran-
stalter, Polizei, Ausbildungsstätte im Einzelhandel, Einrichtungen der Ju-
gendarbeit).
HaLT proaktiv ist ein Multiplikatorenkonzept (Qualifizierung der „Exper-
ten/innen vor Ort“, „Capacity Building“). Die Zielgruppe im proaktiven Bau-
stein sind vorwiegend Erwachsene.
Eine zentrale Ansprechperson für die Steuerung/Koordination des proaktiven
Bausteins wird benannt.
HaLT-reaktiv bedeutet
Eine Kooperationsvereinbarung mit mindestens einer Klinik liegt vor.
Eine zentrale Ansprechperson für den reaktiven Baustein ist benannt.
Für das Brückengespräch wird der HaLT-Fragebogen/-Leitfaden benutzt.
Hinweis: Manche Städte und Landkreise haben bereits ein umfassendes und be-
währtes Gesamtkonzept zur Alkoholprävention mit einem eigenen Namen etabliert,
das mit HaLT-proaktiv vergleichbar ist. Es ist sinnvoll, solch ein bewährtes Konzept
fortzuführen. In Kombination mit HaLT reaktiv wird der bestehende kommunale
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Ansatz zu einem Gesamt-Konzept, das den HaLT-Standards entspricht, eine Zertifi-
zierung ist damit möglich.
HaLT-Standard 2
HaLT ist im reaktiven und proaktiven Baustein ein substanzspezifischer, auf Alkohol
gerichteter Ansatz.
Begründung
Eine eindeutige Ziel- und Zielgruppenorientierung erhöht sowohl im reakti-
ven als auch im proaktiven Baustein die Wirksamkeit.
Die eindeutigen Botschaften und Ziele lassen sich klarer kommunizieren und
von den Adressaten/innen als allgemein gehaltene Präventions-Appelle um-
setzen.
Die Zielgruppe von HaLT-reaktiv sind Jugendliche mit schädlichem Alkohol-
konsum, die über die Klinik, aber auch and. Schnittstellen (Jugendhilfe, Poli-
zei etc.) erreicht werden.
Die wissenschaftliche Begleitung des HaLT-Projektes zeigte, dass die erreich-
ten Jugendlichen i.d.R. kaum illegale Drogen konsumieren. Dies bestätigt die
Richtigkeit eines alkoholspezifischen Angebotes für diese Zielgruppe.
Hinweis für die Umsetzung in der Praxis
Insbesondere in der Aufbauphase ist es teilweise schwierig, immer genügend
Teilnehmende für das Gruppenangebot „Risiko-Check“ zu gewinnen. Es ist
jedoch nicht sinnvoll, Cannabiskonsumierende Jugendliche mit einzubezie-
hen.
Um zeitnah ein Gruppenangebot durchführen zu können, hat sich die Zu-
sammenarbeit angrenzender Städte oder Landkreise als hilfreiche Option er-
wiesen.
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HaLT-Standard 3
HaLT ist ein Netzwerkansatz, wobei die Kooperationen über die „klassischen“ Netz-
werke der Suchtprävention - Suchthilfe und Pädagogik – hinaus gehen.
Begründung
HaLT erzielt eine große Reichweite, indem es Kooperationsnetzwerke nutzt
und kommunale Akteure/innen einbindet.
HaLT nutzt vorhandene Strukturen und ist dadurch relativ kostengünstig.
Einmal etablierte Kooperationen sind durch die Mitverantwortung vieler Part-
ner/innen nachhaltig wirksam und werden zu Selbstläufern (Capacity Buil-
ding bei relevanten Multiplikatoren/innen).
Die Einbindung kommunaler Entscheidungsträger und vieler Partner erhöht
die Akzeptanz der Projektziele, Prävention tritt nicht als „isolierter Mahner“
auf.
Hinweis für die Umsetzung in der Praxis
Wesentlich für den Erfolg des Projektes ist es, neue Netzwerkpartner/innen
der Suchtprävention wie beispielsweise Festveranstalter, Polizei, Ordnungs-
ämter, Medizin etc. in das Projekt einzubinden.
Der Aufbau der Netzwerke benötigt daher zunächst viele Ressourcen und ei-
ne überzeugende Persönlichkeit in der Projektleitung. Sie sollte als Ansprech-
person klar identifizierbar sein und das Projekt steuern und koordinieren.
Ist das Projekt einmal etabliert, kann es mit deutlich geringerem Aufwand
fortgeführt werden.
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HaLT-Standard 4
HaLT reaktiv ist eine niedrigschwellige, zeitlich begrenzte Frühintervention
Begründung
Mit HaLT wird erstmals eine Zielgruppe systematisch angesprochen, die bisher
kaum erreicht wurde.
Die aufsuchende Arbeit in der Klinik nutzt ein sensibles Fenster (Betroffenheit
bei Jugendlichen und Eltern, Risikokonsum ist offensichtlich).
Die Betonung von Risikoverhalten und nicht von Sucht sowie die zeitliche
Begrenzung machen das Angebot niedrigschwellig.
Mit HaLT gelingt es, gefährdete Jugendliche frühzeitig in das Hilfesystem ein-
zubinden.
Die Wirkung von Frühintervention ist belegt (MI, TTM als theoretische Grund-
lagen).
Ein integriertes erlebnispädagogisches Modul macht das Angebot attraktiv.
Zudem wird (Risiko-) Verhalten emotional, nicht kognitiv beeinflusst.
Hinweise für die Umsetzung in der Praxis
Als Grundlage für die pädagogische Arbeit mit den Jugendlichen dient das
HaLT-Handbuch (Trainermanual), in dem Struktur, Ziele, Inhalte und Metho-
den der pädagogischen Arbeit definiert werden.
An allen HaLT-Standorten wird ein einheitlicher Fragebogen für das Brücken-
gespräch eingesetzt.
An manchen Standorten schließen die Kliniken mit den HaLT-Zentren einen
Konsiliarvertrag ab. Dadurch bedarf es für das erste Gespräch (Brückenge-
spräch) keiner Schweigepflichtentbindung durch die Eltern. Damit erhöht
sich die Wahrscheinlichkeit, dass belastete und gefährdete Jugendliche er-
reicht werden können, deren Eltern eine Zusammenarbeit ablehnen würden.
Um die Qualität zu garantieren, müssen HaLT-Honorarkräfte angemessen
eingearbeitet werden und regelmäßig Supervision bzw. kollegiale Intervision
erhalten.
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HaLT-Standard 5
HaLT-Standorte verstehen sich als Kompetenzzentren, Impulsgeber und sind als
Dienstleister im kommunalen Setting gut erkennbar.
Begründung
Es gibt konkrete unterstützende Angebote wie Vorträge, Schulungen, Mate-
rialien etc. Damit wird Alkoholprävention für Kliniken, aber auch für Festver-
anstalter, Kommunen, Einzelhandel etc. attraktiv. Die Einbindung in HaLT
wird dadurch eher mit Entlastung und nicht mit Mehrarbeit verknüpft.
Da Beispiele von alkoholvergifteten Kindern und Jugendlichen alarmieren, ist
HaLT öffentlichkeitswirksam. HaLT reaktiv und proaktiv bieten den Koopera-
tionspartner/innen Imagegewinn.
Hinweise für die Umsetzung in der Praxis
Wer das Projekt steuert / koordiniert und wer für welche fachlich-inhaltlichen
Schwerpunkte verantwortlich ist, muss bereits in der Aufbauphase des Pro-
jektes geklärt werden.
HaLT-Fachkräfte unterstützen insbesondere Multiplikatoren/innen im kom-
munalen Setting.
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Anlage 2
TEILNAHMEBESCHEINIGUNG und ABRECHNUNG für den reaktiven Baustein im Projekt
„HaLT – Hart am Limit“
Der Leistungsanbieter füllt diesen Bogen gemeinsam mit dem/der Versicherten aus und leitet ihn an
die zuständige Krankenkasse weiter. Hinweis für die Versicherten:
Die Krankenkasse verwendet die hier erhobenen Daten, um zu prüfen, ob sie Kosten erstatten kann (§
284 SGB V).
Angaben von Leistungsanbieter und Versicherten auszufüllen:
………………………………………………………………………………… …………………………………
Vor- und Zuname des Jugendlichen Geburtsdatum
Hiermit bestätige ich, dass ich an folgender Maßnahme teilgenommen habe:
Maßnahme durchgeführt am Unterschrift des Jugendli-
chen bzw. bei Elternge-
spräch der Eltern
Kosten
Brückengespräch ca. 60 Minuten
Elterngespräch ca. 60 Minuten
Gruppenarbeit Risikocheck ca. 8 bis 12 Stunden
Zielvereinbarung abgeschlossen
Ich bin unwiderruflich damit einverstanden, dass der Leistungsanbieter die o.a. Leistungen direkt mit
meiner Krankenkasse abgerechnet.
Angaben vom Leistungsanbieter auszufüllen
Die Richtigkeit der vorgenannten Angaben wird bestätigt. Hiermit beantrage ich die Vergütung der durchge-
führten Maßnahmen auf folgendes Konto:
Kreditinstitut Bankleitzahl Konto-Nr.
IK-Kennzeichen Gesamtbetrag in €
Ort Datum Unterschrift und Stempel des Leistungsanbieters
……………………………………………………………
Versicherungs-Nummer des/der Versicherten
Name und Adresse des Leistungsanbieters:
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Anlage 3
Interventionen des reaktiven Bausteins im HaLT-Projekt
Brückengespräch, ca. 60 Minuten
In diesem Gespräch geht es um die Reflexion des Geschehenen. Es erfolgt nach den Re-
geln der motivierenden Gesprächsführung. Es werden sowohl die Trinkmotive, die Fol-
gen des Trinkens wie auch die persönliche Verantwortung des Jugendlichen für sein
Verhalten angesprochen.
Das Gespräch findet direkt in der Klinik statt. Sofern dies nicht möglich ist, ist das Ge-
spräch innerhalb von drei Tagen nach der Alkoholintoxikation zu führen.
Elterngespräch, ca. 60 Minuten
Im Gespräch mit den Eltern wird versucht, das Geschehene aufzuarbeiten (Wie konnte
es dazu kommen?). Die Eltern werden informiert und aufgeklärt (u.a. Folgen von Trink-
exzessen im jugendlichen Alter, Sensibilisierung bezüglich des Themas Alkohol). Es geht
auch um die Vorgaben des Jugendschutzes und die Verantwortung der Eltern ihrem
Kind gegenüber. Darüber hinaus werden Strategien entwickelt, wie zukünftig solch auf-
fälliges Trinkverhalten vermieden werden kann.
Das Elterngespräch wird von der Fachkraft durchgeführt, die auch das Brückengespräch
durchgeführt hat.
Gruppenintervention, (Risikocheck inkl. Abschluss -/Bilanzgespräch)
ca, 8 bis 12 Stunden
In der Gruppenarbeit mit den Jugendlichen geht es vor allem um die Erarbeitung einer
Risikokompetenz im Umgang mit Alkohol. Die Risikowahrnehmung wird trainiert, das
Thema Grenzen erkennen und Grenzen einhalten und die Verantwortung für sich und
andere durchgesprochen. In einem erlebnispädagogischen Teil geht es darum, den ju-
gendlichen Alternativen aufzuzeigen, mit denen auch „Grenzerfahrungen, Spaß haben
und riskante Situationen erleben“ verbunden sind.
Interventionsabschluss mit Zielvereinbarung ca. 60 Minuten
Das Gespräch hat zum Ziel, die Jugendlichen nachhaltig zu einer Auseinandersetzung
mit dem eigenen Konsumverhalten zu sensibilisieren. Zum Abschluss werden persönli-
cher Gewinn, persönliche Zielsetzung und Strategien, diese mit Teilschritten zu errei-
chen, besprochen.
In Ausnahmefällen kann dieses Gespräch auch über telefonisch erfolgen.
Bei Bedarf: Einleitung weitergehender Hilfen. Überleitung zu einer Familienberatungs-
stelle, Kontakt zum Jugendamt etc.
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2011/0036
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 14.01.2011
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00