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1237/2025

Ausbau der Barrierefreiheit bei der KVB

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 30.04.2025

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 13.05.2025

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4674 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/69/692 
 
Vorlagen-Nummer 30.04.2025 
 1237/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 13.05.2025 
 
Ausbau der Barrierefreiheit bei der KVB 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
im Kölner Rat, CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln und Volt-Fraktion im Rat der Stadt 
Köln aus der Sitzung des Verkehrsausschuss vom 28.01.2025 
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat, CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln und 
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln stellen folgende Anfrage (AN/0120/2025):  
 
1. Wie kann die Reparaturdauer reduziert und die Verfügbarkeit von Reparaturteilen ver-
bessert werden? 
 
2. Wie werden die Reparaturen an Aufzügen und Rolltreppen priorisiert? 
 
3. Welche Rolltreppen und Aufzüge werden planmäßig nicht mehr repariert und müssen 
grundlegend erneuert werden? Bitte um Auflistung mit Begründung und Zeitplan. 
 
4. Welche weiteren Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit sind geplant, die 
über die physische Erreichbarkeit hinausgehen? 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Zu 1.  
Die Fehlersuche erfolgt in der Regel zügig. Demgegenüber gestaltet sich der Vergabeprozess 
der Reparaturarbeiten bereits etwas aufwändiger. So arbeitet die KVB mit mehreren Rahmen-
vertragspartnern zusammen, um einen möglichst breiten Bedarf abudecken zu können. Dar-
aus ergibt sich die Notwendigkeit von jedem/r Partner*in ein Angebot einzuholen. Eine weitere 
Herausforderung ergibt sich aus den teilweise extremen Verunreinigungen/Verschmutzungen 
der Anlagen kurz nach deren Ausfall. Oftmals weigern sich dann die Auftragnehmer*innen die 
Arbeiten aufzunehmen. In der Folge muss zunächst eine Reinigung beauftragt werden, die 
wiederum einen Vergabeprozess nach sich zieht.  
  
Zur Verkürzung der Reparaturdauer kann die Verfügbarkeit von Reparaturteilen dahingehend 
verbessert werden, dass die KVB entsprechend der Anlagenvielfalt und den vielen Möglichkei-
ten an Defekten mehr Ersatzteile vorhält. Bisher werden – auch aus Lagerkapazitätsgründen 
– vorwiegend Ersatzteile gelagert, die häufig benötigt werden.  
 
Eine langfristige Verbesserung ließe sich durch eine Anpassung der Losgrößen erzielen. So 
könnten die Losgrößen der Ausschreibungen bis an die Grenze der Richtlinien mit dem Ziel 
erweitert werden, so dass zukünftig mehr Anlagen von einem Hersteller und gleichen Typs

2 
 
verbaut werden. Dabei könnte in den Ausschreibungen mehr das Thema Zuverlässigkeit/Lie-
ferzeit ein höheres Gewicht im Vergleich zum Preis bekommen. Dieses wäre bei größeren Lo-
sen auch relevant, um eine ausreichende Qualität zu gewährleisten. 
 
Zu 2.  
Hochfrequentierte Anlagen (v.a. im Innenstadtbereich) werden grundsätzlich prioritär behan-
delt. Um extrem lange Bearbeitungszeiten an einzelnen Anlagen im Außenbereich zu vermei-
den, wird parallel tagesaktuell neu bewertet, welche Anlagen vorgezogen werden können.  
 
Zu 3.  
 
Aufzüge:  
Hier werden aufgrund der Relevanz für die Barrierefreiheit alle Anlagen repariert.  
 
Fahrtreppen:  
Bahnhof Mülheim, FT54:  
 
Es ist keine Instandsetzung vorgesehen, da im Sommer 2025 eine komplette Erneuerung 
durchgeführt wird.  
 
Wiener Platz, Buchheimerstr., FT57: 
 
Voraussetzung für die Fahrtreppenerneuerung ist die Sanierung einer defekten Rohrleitung 
der Haltestellenentwässerung. Die Maßnahme ist sehr aufwändig, da es sich um eine im Bau-
werk einbetonierte Leitung handelt, die an ungünstiger Stelle defekt ist. Die Maßnahme soll 
bis zum Jahresende 2025 abgeschlossen werden. Im Anschluss kann in 2026 die Fahrtreppe 
erneuert werden. 
 
Heumarkt, FT51 und FT53:  
 
Es handelt sich hier um die Fahrtreppen in der Fußgängerunterführung, die die beiden durch 
die Stadtbahnlinien 1 und 9 getrennten Seiten des Heumarktes verbindet. Die Fußgängerun-
terführung wird im Tagesgeschäft nur gering frequentiert und hat ihre Verkehrsbedeutung in 
erster Linie im Zusammenhang mit Großveranstaltungen. Auf Grund des Zusammenhanges 
mit den Planungen zur Ost-West-Achse wurde bereits 2017 entschieden, diese Fahrtreppen 
vorerst nicht zu erneuern (4298/2016). 
 
Rochusplatz, FT53:  
 
Es hat ein langwieriger Rechtsstreit mit der errichtenden Fachfirma gegeben, da die 
Fahrtreppe nicht passend geliefert wurde. Daher soll im Laufe des Jahres 2025 die 
Fahrtreppe vollständig getauscht werden.  
 
Zu 4.  
Neben dem weiteren Ausbau der physischen Barrierefreiheit stellt die KVB auch in ihren Aus-
kunftsmedien Informationen hierzu bereit. Mit der fortschreitenden Digitalisierung werden 
diese kontinuierlich weiterentwickelt. 
 
 
Gez. Egerer

Beratungsverlauf (1)

13.05.2025 Verkehrsausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Orte (2)

  • Wiener Platz
  • Heumarkt

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Details

Aktenzeichen
1237/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
30.04.2025
Erstellt
23.04.2025 15:49