1237/2025
Ausbau der Barrierefreiheit bei der KVB
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle III/69/692 Vorlagen-Nummer 30.04.2025 1237/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 13.05.2025 Ausbau der Barrierefreiheit bei der KVB Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat, CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln und Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln aus der Sitzung des Verkehrsausschuss vom 28.01.2025 Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat, CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln und Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln stellen folgende Anfrage (AN/0120/2025): 1. Wie kann die Reparaturdauer reduziert und die Verfügbarkeit von Reparaturteilen ver- bessert werden? 2. Wie werden die Reparaturen an Aufzügen und Rolltreppen priorisiert? 3. Welche Rolltreppen und Aufzüge werden planmäßig nicht mehr repariert und müssen grundlegend erneuert werden? Bitte um Auflistung mit Begründung und Zeitplan. 4. Welche weiteren Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit sind geplant, die über die physische Erreichbarkeit hinausgehen? Stellungnahme der Verwaltung: Zu 1. Die Fehlersuche erfolgt in der Regel zügig. Demgegenüber gestaltet sich der Vergabeprozess der Reparaturarbeiten bereits etwas aufwändiger. So arbeitet die KVB mit mehreren Rahmen- vertragspartnern zusammen, um einen möglichst breiten Bedarf abudecken zu können. Dar- aus ergibt sich die Notwendigkeit von jedem/r Partner*in ein Angebot einzuholen. Eine weitere Herausforderung ergibt sich aus den teilweise extremen Verunreinigungen/Verschmutzungen der Anlagen kurz nach deren Ausfall. Oftmals weigern sich dann die Auftragnehmer*innen die Arbeiten aufzunehmen. In der Folge muss zunächst eine Reinigung beauftragt werden, die wiederum einen Vergabeprozess nach sich zieht. Zur Verkürzung der Reparaturdauer kann die Verfügbarkeit von Reparaturteilen dahingehend verbessert werden, dass die KVB entsprechend der Anlagenvielfalt und den vielen Möglichkei- ten an Defekten mehr Ersatzteile vorhält. Bisher werden – auch aus Lagerkapazitätsgründen – vorwiegend Ersatzteile gelagert, die häufig benötigt werden. Eine langfristige Verbesserung ließe sich durch eine Anpassung der Losgrößen erzielen. So könnten die Losgrößen der Ausschreibungen bis an die Grenze der Richtlinien mit dem Ziel erweitert werden, so dass zukünftig mehr Anlagen von einem Hersteller und gleichen Typs 2 verbaut werden. Dabei könnte in den Ausschreibungen mehr das Thema Zuverlässigkeit/Lie- ferzeit ein höheres Gewicht im Vergleich zum Preis bekommen. Dieses wäre bei größeren Lo- sen auch relevant, um eine ausreichende Qualität zu gewährleisten. Zu 2. Hochfrequentierte Anlagen (v.a. im Innenstadtbereich) werden grundsätzlich prioritär behan- delt. Um extrem lange Bearbeitungszeiten an einzelnen Anlagen im Außenbereich zu vermei- den, wird parallel tagesaktuell neu bewertet, welche Anlagen vorgezogen werden können. Zu 3. Aufzüge: Hier werden aufgrund der Relevanz für die Barrierefreiheit alle Anlagen repariert. Fahrtreppen: Bahnhof Mülheim, FT54: Es ist keine Instandsetzung vorgesehen, da im Sommer 2025 eine komplette Erneuerung durchgeführt wird. Wiener Platz, Buchheimerstr., FT57: Voraussetzung für die Fahrtreppenerneuerung ist die Sanierung einer defekten Rohrleitung der Haltestellenentwässerung. Die Maßnahme ist sehr aufwändig, da es sich um eine im Bau- werk einbetonierte Leitung handelt, die an ungünstiger Stelle defekt ist. Die Maßnahme soll bis zum Jahresende 2025 abgeschlossen werden. Im Anschluss kann in 2026 die Fahrtreppe erneuert werden. Heumarkt, FT51 und FT53: Es handelt sich hier um die Fahrtreppen in der Fußgängerunterführung, die die beiden durch die Stadtbahnlinien 1 und 9 getrennten Seiten des Heumarktes verbindet. Die Fußgängerun- terführung wird im Tagesgeschäft nur gering frequentiert und hat ihre Verkehrsbedeutung in erster Linie im Zusammenhang mit Großveranstaltungen. Auf Grund des Zusammenhanges mit den Planungen zur Ost-West-Achse wurde bereits 2017 entschieden, diese Fahrtreppen vorerst nicht zu erneuern (4298/2016). Rochusplatz, FT53: Es hat ein langwieriger Rechtsstreit mit der errichtenden Fachfirma gegeben, da die Fahrtreppe nicht passend geliefert wurde. Daher soll im Laufe des Jahres 2025 die Fahrtreppe vollständig getauscht werden. Zu 4. Neben dem weiteren Ausbau der physischen Barrierefreiheit stellt die KVB auch in ihren Aus- kunftsmedien Informationen hierzu bereit. Mit der fortschreitenden Digitalisierung werden diese kontinuierlich weiterentwickelt. Gez. Egerer
Beratungsverlauf (1)
Orte (2)
- Wiener Platz
- Heumarkt
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Details
- Aktenzeichen
- 1237/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 30.04.2025
- Erstellt
- 23.04.2025 15:49