1090/2024
Baubeschluss für die Generalinstandsetzung der Straßen Pantaleonsmühlengasse (im Abschnitt Neue Weyerstraße bis Panatleonswall) und Michaelstraße (im Abschnitt Am Weidenbach bis Panatleonsmühlengasse)
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle III/665/21 Vorlagen-Nummer 1090/2024 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für die Generalinstandsetzung der Straßen Pantaleonsmühlengasse (im Abschnitt Neue Weyerstraße bis Panatleonswall) und Michaelstraße (im Abschnitt Am Weidenbach bis Panatleonsmühlengasse) Beschlussorgan Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt beauftragt die Verwaltung mit der Generalinstandsetzung der Straßen „Pantaleonsmühlengasse (Neue Weyerstraße bis Pantaleonswall) und Michael- straße (Am Weidenbach bis Pantaleonsmühlengasse) im Stadtteil Köln-Altstadt-Süd, mit Ge- samtkosten in Höhe von 290.000 €. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.04.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 290.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja KAG % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 5.800 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten KAG muss noch berechnet werden € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR (StEB) planen in den beiden Straßen „Pantaleons- mühlengasse“ und „Michaelstraße“ im Stadtteil Köln-Altstadt-Süd eine Erneuerung der vor- handenen Entwässerungskanäle. Nach Bekanntwerden der Kanalbaumaßnahme wurde sei- tens der Stadt Köln, Amt für Straßen und Radwegebau, eine visuelle Straßenzustandserfas- sung durchgeführt. Als Ergebnis dieser Zustandserfassung kann festgehalten werden, dass beide vorgenannten Straßen Aufbrüche mit offenen Nähten und Absackungen aufweisen. Durch die bevorste- hende Kanalbaumaßnahme ist zu erwarten, dass sich der Fahrbahnzustand weiter ver- schlechtern wird. Aus diesem Grund hat sich die Verwaltung dazu entschieden, die Fahrbahn der beiden Stra- ßen im Rahmen einer gemeinsamen Maßnahme zwischen der Stadt Köln, Amt für Straßen und Radwegebau, und den Stadtentwässerungsbetrieben instand zu setzen. 3 Neben der Verbesserung des Fahrbahnzustandes bietet die gemeinsame Durchführung der Maßnahme weitere Vorteile in Bezug auf Baukosten und Bauzeit. Die Sanierung der Fahrbahn erfolgt im Bestand, sodass die bisherige Querschnittsaufteilung nicht verändert werden soll. Klimabewertung: Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruk- tur und trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier darge- stellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden. KAG: Sowohl die Erneuerung der vorhandenen Entwässerungskanäle als auch die mehrlagige Er- neuerung der Fahrbahnen hätten in der bis zum 31.12.2023 gültigen Fassung des § 8 KAG NRW eine Beitragspflicht der Anlieger*innen ausgelöst. Am 28.02.2024 hat der Landtag des Landes NRW jedoch beschlossen, die Straßenausbaubeiträge in Nordrhein-Westfalen für die Maßnahmen abzuschaffen, für die der Ausbaubeschluss nach dem 31.12.2023 getroffen wurde bzw. wird. Mit dem Wegfall der Heranziehungsmöglichkeit der Anlieger*innen will das Land NRW zukünftig den Beitragsausfall maßnahmenbezogen an die Gemeinden erstatten. Eine entsprechende Erstattungsverordnung wird vom Land NRW derzeit erstellt. Nach Abschluss der Maßnahmen und Feststellung der Kosten wird die Verwaltung daher den Erstattungsanteil beim Land NRW anfordern. Zur Höhe desselben können noch keine Anga- ben gemacht werden, da der Umlageschlüssel noch nicht bekannt ist. Die nach § 8 a KAG alter Fassung verpflichtend durchzuführende Bürgerbeteiligung hat im Februar 2024 in Form eines Informationsschreibens und einer Onlinebeteiligung (Beteili- gungslink Pantaleonsmühlengasse: https://meinungfuer.koeln/KAG/23711K , Michaelstraße: https://www.meinungfuer.koeln/KAG/23721K ) stattgefunden. Finanzierung: Die erforderliche investive Auszahlungsermächtigung in Höhe von 290.000 € steht im Haus- haltsplan 2023/2024 im Haushaltsjahr 2024 im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Rad- wegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 - Auszah- lungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6605; Generalinstandsetzung von Straßen zur Verfügung. Ab dem Jahr 2025 fallen für die Generalinstandsetzung der Pantaleonsmühlengasse und der Michaelstraße jährliche Abschreibungen in Höhe von 5.800 € an. Das Dezernat für Mobilität wird die ab dem Hj. 2025 erforderlichen Aufwendungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstel- lungsprozesse 2025 ff. im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau (Teil- planzeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen) in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen Anlagen 1. Öffentlichkeitsbeteiligung 2. Lageplanauszug
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? - Nein, es gibt keine gesetzlichen Vorgaben zur Ausgestaltung. Wenn nein: Gibt es ein Beteiligungskonzept? Ein Beteiligungskonzept ist bei gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren nicht zwingend erforderlich. Es kann jedoch hilfreich sein. Bitte wählen Sie aus: - Es gibt kein Beteiligungskonzept. Wenn es kein Beteiligungskonzept gibt: Skizzieren Sie bitte grob den Beteiligungsprozess. Zum Beispiel: Welche Beteiligungsstufe (1: Information, 2: Beratung, 3: Mitgestaltung) wird empfohlen? Wie viele Beteiligungsphasen sind vorgesehen? Im Rahmen der Maßnahmenvorbereitung wurde eine Anliegerbeteiligung über das Onlineportal „Meinung für Köln“ durchgeführt. Die Bürgerbeteiligung wurde am 04. März 2024 beendet. Es gab innerhalb des Beteiligungszeitraumes lediglich einige wenige Telefonate, welche im Wesentlichen auf die Erreichbarkeit der Grundstücke während der Bauzeit abzielten. Die Anwohner*innen werden in diesem Zusammenhang vor einem Baustart nochmals separat über Einschränkungen informiert. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-Mail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1090/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 16.04.2024
- Erstellt
- 25.03.2024 14:42