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2489/2017

AN/0940/2017 Problemimmobilien in Köln - was tut die Stadtverwaltung

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 15.08.2017

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 21.09.2017, TOP 1.1

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

4559 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/V 
 
Vorlagen-Nummer  15.08.2017 
 2489/2017 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 05.09.2017 
Ausschuss Soziales und Senioren 07.09.2017 
Integrationsrat 11.09.2017 
Stadtentwicklungsausschuss 21.09.2017 
 
AN/0940/2017 Problemimmobilien in Köln - was tut die Stadtverwaltung 
2068/2017 Beantwortung der Verwaltung 
Hier: Beantwortung von Nachfragen aus der Sitzung des STEA vom 06.07.17 
RM Frenzel bedankt sich in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 06.07.2017 für die 
ausführliche Beantwortung 2068/2017 und möchte wissen, 
 
a. wie die Verwaltung die jetzige Situation bezüglich des Wohnungsaufsichtsgesetzes einschätzt 
und ob Köln daraus einen Gewinn ziehen kann, 
 
b. welche wohnungsbauaufsichtlichen Maßnahmen die städtische Wohnungsbaubehörde in den 
beschriebenen Problemgebieten Meschenich/Kölnberg, Finkenberg, Mülheim/Keupstr. und 
Neubrück anwendet. 
 
Zudem bitte er  
c. um Nachprüfung der missverständlichen Aussage auf Seite 8, die so aufgefasste werden kön-
ne, als seien die GAG-Wohnungen (an der Berger Str.) in einem kritischen Zustand und wür-
den von Grand City Immobilien verwaltet. 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu a. 
Die rechtlichen Grundlagen aus dem Wohnungsaufsichtsgesetz sind grundsätzlich ausreichend, um 
auf die Beseitigung von Missständen an Wohnraum hinzuwirken und die ordnungsgemäße Nutzbar-
keit von Wohnraum zu gewährleisten. Das WAG NRW ist ein Gesetz zur Daseinsvorsorge und hat 
seinen Platz innerhalb der wohnungsrechtlichen Instrumente. Es ist für einen breiten Wohnungsmarkt 
wie den in Köln seit Jahrzehnten ein unverzichtbares Instrument, auch weil es hilft, Wohnraum in der 
Gemeinde zu erhalten. Aus diesem Blickwinkel darf das Gesetz auch als “Gewinn“ gesehen werden. 
 
 
Zu b. 
Das Amt für Wohnungswesen hat mit dem Wohnungsaufsichtsgesetz die Möglichkeit, mit einem ent-
sprechenden Verfahren gegen bestehende wohnungsbauliche Mängel vorzugehen. Die Intensität der 
wohnungsrechtlichen Maßnahmen kann im Verlaufe des Verfahrens zunehmen, bis hin zur Festset-
zung von Zwangsgeldern. Diese sind als Beugemittel vorgesehen, um eine verfügte Handlung des 
Betroffenen zu erreichen.

2 
 
Sofern nach Gefahrenlage kein sofortiger Handlungsbedarf besteht, wird zunächst eine technische 
Prüfung durch einen technischen Mitarbeiter der Wohnungsaufsicht durchgeführt. Sollte dieser bauli-
che Mängel bestätigen, wird der Eigentümer des Objektes als Verfügungsberechtigter schriftlich kon-
taktiert. Dabei wird die schnellstmögliche Beseitigung des Mangels gefordert. Im Regelfall ist dieses 
Vorgehen erfolgreich und führt zur „freiwilligen“ Beseitigung der Mängel. Sollte keine oder nur eine 
unzureichende Reaktion erfolgen, besteht die Möglichkeit, in Verbindung mit einer Zwangsmitteland-
rohung die Mängelbeseitigung anzuordnen. 
Für die Gebiete Meschenich/Am Kölnberg, Finkenberg, Mülheim/Keupstr. und Neubrück wurde die 
Zahl der vorgenommenen Maßnahmen für den Zeitraum 01.07.2016 - 30.06.2017 ermittelt: 
Meschenich, Am Kölnberg: 
Im o.g. Zeitraum wurden in sechs Fällen die Eigentümer der Immobilien wegen wohnungsaufsichtli-
chen Mängeln kontaktiert. In allen Fällen haben die Eigentümer daraufhin die Mängel freiwillig besei-
tigt.  
Porz, Finkenberg: 
In drei Fällen wurden gemeldete Mängel nach Kontaktaufnahme durch die Eigentümer beseitigt. In 
einem Fall musste eine Mängelbeseitigungsanordnung erlassen werden.  
Mülheim, Keupstr.: 
Hier wurde in dem o.g. Zeitraum in einem Fall Kontakt zu Hauseigentümern aufgenommen, um die 
Mängel beseitigen zu lassen. Nach der Kontaktaufnahme erfolgte dies umgehend. 
Im weiteren Umfeld der Keupstraße war der Bereich der Markgrafenstraße auffällig. Hier wurde der 
Eigentümer eines einzelnen Objektes in sechs Fällen kontaktiert, woraufhin die Mängel freiwillig be-
seitigt wurden. In einem weiteren Fall wurden die Mängel nach wohnungsaufsichtlicher Anordnung 
behoben. 
Neubrück:  
Hier wurde in einem Fall Kontakt zu Eigentümern aufgenommen, woraufhin die Mängel freiwillig be-
seitigt wurden. Eine Anordnung zur Beseitigung von Mängeln war nicht notwendig. 
 
 
Zu c. 
Die Verwaltung bittet die missverständliche Darstellung auf Seite 8 der Beantwortung 2068/2017 zu 
entschuldigen. Die geschilderten kritischen Zustände beziehen sich auf die von der Grand City Pro-
perty ltd. verwalteten Objekte Theodor-Heuss-Str., Konrad-Adenauer-Str. und Brüsseler Str. in Porz-
Finkenberg. 
 
 
 
gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (4)

05.09.2017 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.5.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.09.2017 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.09.2017 Integrationsrat
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
21.09.2017 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2489/2017
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
15.08.2017
Erstellt
10.08.2017 14:51