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V/0251/2016

Bebauungsplan Nr. 510 Landsberger Straße/Deermannstraße, Entwässerungstechnische Erschließung

Vorlagen 11.04.2016

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen, Sitzung am 14.06.2016, TOP 5.9

LandsbergerStr_Deermannstr-B-Plan510-Blatt6

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Beschlussvorlage

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LandsbergerStr_Deermannstr-B-Plan510-Blatt6

1522 Zeichen

Nr. 1 2 3 4 5 
$UWGHU¥QGHUXQJName Datum 
Blatt Nr.:6WU6FKOÝVVHOAnlage Nr.:Plan Nr.:Projekt Nr.: 606_071 HIHi-56
0DÀVWDELageplan/ÅQJHQDatum Name bearbeitet gezeichnet JHSUÝIWgenehmigt :i. A.0ÝQVWHUGHQTiefbauamt
Planung
Plot 24.03.2016
/DQGVEHUJHU6WUDÀH'HHUPDQQVWUDÀH%3ODQKanalsanierung
6WDGWWHLO$PHOVEÝUHQBezirk Hiltrup
1 : 500+×KHQ1 : 1 : 
1ÅFKVWHU+×KHQERO]HQMB 4111  9  00358NHN + 56,324 m(PPHUEDFKEUÝFNH'DYHUWVWUDÀH
Die genaue Lage von VersorgungsleitungenLVWYRU%DXEHJLQQ]XÝEHUSUÝIHQKabelpakete und Formsteine beachten!
Kreuzungsplan
W DN 300FH
Telekomkabel / Unity MediaRWE - KabelDruckrohrleitungMischwasserkanalSchmutzwasserkanalRegenwasserkanal
StromkabelLichtwellenleiterWasserleitung)HUQZÅUPHNDQDO
GASGASGAS G DN 300 Gasleitung
.DQDOHQWIÅOOWZLUGYHUGÅPPWX
Anschlussleitungen
v.r. bzw. v.l.v.r. bzw. v.l. obenv. obennicht in BetriebverschlossenLage bekannt / unbekanntvorh. Rinnenablauf / Seitenablaufgepl. Rinnenablauf / SeitenablaufNummer der Anschlussuntersuchungneu     (    R;       S;         M )ÝEHUSUÝIHQEHL1HXEDXDQJHSO.DQDODQVFKOLHÀHQFehlanschluss umklemmenerneuern offene BauweiseLinerYHUGÅPPHQ
DN 200
12345_0112345_02
12345_01
12345_0112345_0112345_01L.v.
12345_01A.RWSWMW
03.20166DDWU×ZH03.2016Schulte Laggenbeck03.20166DDWU×ZH
PlanungsnummerBestandsnummerR 1R0204092R 2R0204091R 3R0204090R 4R0204087R 5R0204086R 6R0204085R 7R0204084R 8G0204083R 9G0204082R 10G0204399R 11G0204398R 12G0204397S 1S0204403S 2S0204402S 3S0204401S 4S0204400

Beschlussvorlage

7730 Zeichen

V/0251/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 510 Landsberger Straße/Deermannstraße  
Baubeschluss Stadtentwässerung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
19.05.2016 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
14.06.2016 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Planung (Hi 56) vom März 2016 und der bauli-
chen Ausführung wird zugestimmt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 630.000 € ent-
stehen.  
Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 136.000 €. 
 
Als neu entstehende Folgekosten fallen jährlich Abschreibungen von rd 8.000 € und Unterhaltungs-
kosten von rd. 6.000 € an. Die Folgekosten werden durch die Abwassergebühr refinanziert. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0251/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
23.03.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0251/2016 
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren. 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung    
Investitionsmaßnah-
me 
4211 Landsberger Str./ Dee r-
mannstraße, Bpl 510  
  Kanalbau und 
Polder 
Auszahlungen   2016 
2017 
100.000 
530.000 
 
Einzahlungen 0006 
 
0011 
Kanalanschlussbeiträge 
nach KAG 
Kostenerstattung für Haus-
anschlüsse 
2018 
 
2018 
 
136.000 
 
Saldo  494.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen für 2016 sind im Haushaltsplan 2016 bei der 
o.a. Produktgruppe veranschlagt. Der Ansatz für 2017 wird zum Haushaltsplan 2017 angepasst. 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Veranlassung 
 
In Folge des knappen Wohnraumangebotes in Münster ist die Stadt bestrebt erschlossenes Ba uland 
zur Verfügung zu stellen und den Wohnungsbau voranzutreiben.  
Um diesem Grundsatz zu genügen, wird das Tiefbauamt der Stadt Münster die Erschließung des 
Wohngebietes „Amelsbüren – Landsberger Straße/ Deermannstraße“, Bebauungsplan Nr. 510“ 
(Rechtskraft seit 02.10.2015) kurzfristig realisieren. 
 
2. Beschreibung der Maßnahme  
 
Das Plangebiet im Stadtteil Amelsbüren hat eine Gesamtgröße von 1,83 ha mit ca. 61 geplanten 
Wohneinheiten in Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie einer Kita und einer Flüchtlingsunterkunft. 
 
Der vorliegende Entwurf umfasst die Planung der entwässerungstechnischen Einrichtu ngen, die eine 
geordnete und schadlose Sammlung und Ableitung der anfallenden Schmutz - und Regenwässer des 
Wohngebietes gewährleisten. 
 
Die erforderliche Regenrückhaltung erfolgt über einen Hochwasserpolder innerhalb der Emmerbac h-
aue. Der klassische Weg über die Retention in einem Regenrückhaltebecken wurde hinsich tlich der 
zu optimierenden Baulandnutzung im Planungsgebiet und zum Schutz der unmittelbar a ngrenzenden 
Hochwasserflächen des Emmerbachs verworfen.  
Die Intensivierung der Überflutungsflächen des Emmerbachs bei gleichzeitiger ökologischer Aufwe r-
tung des Gewässers bildet eine sinnvolle Kombination aller Belange.  
Der geplante Polder dient zukünftig der Retention des gesammelten Regenwassers des vorhandenen 
Einzugsgebietes einschließlich des Neubaugebietes. Mit dieser Konzeption werden auch die Anforde-
rungen an die vorhandene Einleitung erfüllt. 
 
Der vorliegende Entwurf wurde mit den Aufsichtsbehörden und dem Wasser - und Bodenverband A-
melsbüren-Hiltrup abgestimmt.

- 3 - 
V/0251/2016 
 
Schmutzwasserkanalisation 
Der geplante Schmutzwasserkanal DN 250 in der Planstraße wird über den neu zu errichtenden 
Schacht S4 an die vorhandene Kanalisation in der „Landsberger Straße“ angeschlossen. Die 
schmutzwassertechnische Erschließung der direkt an der Deermann - und Landsberger Straße gel e-
genen Bebauung erfolgt über neue Grundstücksanschlüsse an die vorhandenen Schmutzwasserk a-
näle in den Straßen. 
 
Regenwasserkanalisation 
Die vorhandene Regenwasservorflut (DN 800/ 900) wird vom Sch acht R1 (R019002) bis zur Mü n-
dung in den Emmerbach aufgegeben. Die Leitung wird verdämmt, bzw. rückgebaut.  
Der neue Regenwasserkanal beginnt am Schacht R1 in der Deermannstraße und verläuft dann Ric h-
tung Norden über die Planstraße und die Landsberger Stra ße bis zur Einmündung in das ve rrohrte 
Gewässer 326796 (Schacht R7) am westlichen Rand des Planungsgebietes.  
Die vorhandenen Regenwasserkanäle in der Deermann - und Landsberger Straße werden an die g e-
plante Kanaltrasse angebunden. 
 
Zur Ableitung des gesammelten Niederschlagswassers werden Betonrohre und duktile Gussrohre mit 
Kreisprofil der Dimensionen DN 800 bis DN 1200 verlegt.  
 
Regenwasserbewirtschaftung 
Im Zuge der geplanten Retention von Niederschlagswasser für das gesamte Einzugsgebiet sind die 
nachfolgend aufgeführten Maßnahmen erforderlich: 
Der Emmerbach wird entlang der Polderfläche einseitig entfesselt und somit für die Eigendynamik 
vorbereitet.  
Um Ausuferungen in die Fläche zu begünstigen wird die Sohle der Polderfläche i. M. um einen Meter 
abgesenkt.  
Das geschaffene Speichervolumen des Polders liegt bei rd. 7.000 m³. 
 
Das verrohrte Nebengewässer (326796) des Emmerbachs wird auf einer Länge von 110 m aufgeg e-
ben und über eine neue Linienführung Richtung Hochwasserpolder Landsberger Straße umgeleitet. 
Die alte Gewässerverrohrung bleibt als private Leitung erhalten, die Gewässereigenschaft entfällt.  
 
Die neue, geplante Trasse des Nebengewässers des Emmerbachs verläuft durch die  Landsberger 
Straße Richtung Osten und mündet nach ca. 140  m über die Polderfläche in den Emmerbach. 
Mit Beginn der Querung Landsberger Straße bis Ausmündung in den Polder wird der Wasserlauf ver-
rohrt geführt.  
Innerhalb der Polderfläche erfolgt die Wasserführung über ein mäandrierendes Gerinne bis zum E m-
merbach. 
 
3. Ausschreibung und Bau 
 
Die Ausschreibung erfolgt nach der Beschlussfassung.  
 
Der Baubeginn ist für das 4.Quartal 2016 geplant. Die geschätzte Bauzeit liegt bei 6 Monaten 
 
Die Verkehrsführung während der Bauzeit wird in Abstimmung mit dem Ordnungsamt festgelegt. 
 
4.  Beiträge Dritter/ Zuschüsse 
 
Die zu erschließenden Grundstücke werden gem. KAG zu Kanalanschlussbeiträgen in Höhe von 6,77 
€ pro qm Grundstücksfläche veranlagt. Die Kanalhausanschlusskosten für einen Schmutz - und Re-
genwasserhausanschluss betragen aktuell 1.483,08 €.

- 4 - 
V/0251/2016 
Die ökologischen Verbesserungen am Emmerbach sind nach dem Förderprogramm „Lebendige G e-
wässer“ nicht zuwendungsfähig. Die Maßnahmen bilden Ersatz für notwendige Anforderu ngen aus 
der Regenwasserableitung und sind somit aus Abwassergebühren zu finanzieren. 
 
5. Genehmigungen/ Vereinbarungen 
 
Für die Änderung und Erweiterung der Regenwasserableitung in den Emmerbach ist ein Einleitungs-
antrag nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zu stellen. 
Der Bau des Polders, die Verlegung des Nebengewässers und die ökologische Verbesserung des 
Emmerbachs ist gem. § 68 WHG genehmigungspflichtig. Die Antragsunterlagen hierzu werden in 
Kürze bei der unteren Wasserbehörde eingereicht. Die Genehmigungsfähigkeit wurde im Vorfeld mit 
der UWB abgestimmt. 
 
6. Liegenschaftliche Regelungen 
 
Liegenschaftliche Regelungen sind nicht erforderlich. 
 
7. Sonstiges 
 
Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes 
frühzeitig über die Maßnahme informiert. 
 
Parallel zu dieser Vorlage wird die Straßenausbauplanung zum Bebauungsplan Nr. 510 der Bezirk s-
vertretung Münster-Hiltrup in der Sitzung am 19.05.2016 mit der Beschlussvorlage Nr. V/0284/2016 
zur Entscheidung vorgelegt. 
 
 
i.V. 
 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlage: Kreuzungsplan Hi 56; Blatt 6

Beratungsverlauf (2)

19.05.2016 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 4.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.06.2016 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Landsberger Straße
  • Deermannstraße
  • Am Emmerbach

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Details

Aktenzeichen
V/0251/2016
Typ
Vorlagen
Datum
11.04.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37