V/0251/2016
Bebauungsplan Nr. 510 Landsberger Straße/Deermannstraße, Entwässerungstechnische Erschließung
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LandsbergerStr_Deermannstr-B-Plan510-Blatt6
1522 Zeichen
Nr. 1 2 3 4 5 $UWGHU¥QGHUXQJName Datum Blatt Nr.:6WU6FKOÝVVHOAnlage Nr.:Plan Nr.:Projekt Nr.: 606_071 HIHi-56 0DÀVWDELageplan/ÅQJHQDatum Name bearbeitet gezeichnet JHSUÝIWgenehmigt :i. A.0ÝQVWHUGHQTiefbauamt Planung Plot 24.03.2016 /DQGVEHUJHU6WUDÀH'HHUPDQQVWUDÀH%3ODQKanalsanierung 6WDGWWHLO$PHOVEÝUHQBezirk Hiltrup 1 : 500+×KHQ1 : 1 : 1ÅFKVWHU+×KHQERO]HQMB 4111 9 00358NHN + 56,324 m(PPHUEDFKEUÝFNH'DYHUWVWUDÀH Die genaue Lage von VersorgungsleitungenLVWYRU%DXEHJLQQ]XÝEHUSUÝIHQKabelpakete und Formsteine beachten! Kreuzungsplan W DN 300FH Telekomkabel / Unity MediaRWE - KabelDruckrohrleitungMischwasserkanalSchmutzwasserkanalRegenwasserkanal StromkabelLichtwellenleiterWasserleitung)HUQZÅUPHNDQDO GASGASGAS G DN 300 Gasleitung .DQDOHQWIÅOOWZLUGYHUGÅPPWX Anschlussleitungen v.r. bzw. v.l.v.r. bzw. v.l. obenv. obennicht in BetriebverschlossenLage bekannt / unbekanntvorh. Rinnenablauf / Seitenablaufgepl. Rinnenablauf / SeitenablaufNummer der Anschlussuntersuchungneu ( R; S; M )ÝEHUSUÝIHQEHL1HXEDXDQJHSO.DQDODQVFKOLHÀHQFehlanschluss umklemmenerneuern offene BauweiseLinerYHUGÅPPHQ DN 200 12345_0112345_02 12345_01 12345_0112345_0112345_01L.v. 12345_01A.RWSWMW 03.20166DDWU×ZH03.2016Schulte Laggenbeck03.20166DDWU×ZH PlanungsnummerBestandsnummerR 1R0204092R 2R0204091R 3R0204090R 4R0204087R 5R0204086R 6R0204085R 7R0204084R 8G0204083R 9G0204082R 10G0204399R 11G0204398R 12G0204397S 1S0204403S 2S0204402S 3S0204401S 4S0204400
Beschlussvorlage
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V/0251/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Bebauungsplan Nr. 510 Landsberger Straße/Deermannstraße Baubeschluss Stadtentwässerung Beratungsfolge 19.05.2016 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 14.06.2016 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Planung (Hi 56) vom März 2016 und der bauli- chen Ausführung wird zugestimmt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 630.000 € ent- stehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 136.000 €. Als neu entstehende Folgekosten fallen jährlich Abschreibungen von rd 8.000 € und Unterhaltungs- kosten von rd. 6.000 € an. Die Folgekosten werden durch die Abwassergebühr refinanziert. Vorlagen-Nr.: V/0251/2016 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 23.03.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0251/2016 Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren. Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung Investitionsmaßnah- me 4211 Landsberger Str./ Dee r- mannstraße, Bpl 510 Kanalbau und Polder Auszahlungen 2016 2017 100.000 530.000 Einzahlungen 0006 0011 Kanalanschlussbeiträge nach KAG Kostenerstattung für Haus- anschlüsse 2018 2018 136.000 Saldo 494.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen für 2016 sind im Haushaltsplan 2016 bei der o.a. Produktgruppe veranschlagt. Der Ansatz für 2017 wird zum Haushaltsplan 2017 angepasst. Begründung: 1. Veranlassung In Folge des knappen Wohnraumangebotes in Münster ist die Stadt bestrebt erschlossenes Ba uland zur Verfügung zu stellen und den Wohnungsbau voranzutreiben. Um diesem Grundsatz zu genügen, wird das Tiefbauamt der Stadt Münster die Erschließung des Wohngebietes „Amelsbüren – Landsberger Straße/ Deermannstraße“, Bebauungsplan Nr. 510“ (Rechtskraft seit 02.10.2015) kurzfristig realisieren. 2. Beschreibung der Maßnahme Das Plangebiet im Stadtteil Amelsbüren hat eine Gesamtgröße von 1,83 ha mit ca. 61 geplanten Wohneinheiten in Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie einer Kita und einer Flüchtlingsunterkunft. Der vorliegende Entwurf umfasst die Planung der entwässerungstechnischen Einrichtu ngen, die eine geordnete und schadlose Sammlung und Ableitung der anfallenden Schmutz - und Regenwässer des Wohngebietes gewährleisten. Die erforderliche Regenrückhaltung erfolgt über einen Hochwasserpolder innerhalb der Emmerbac h- aue. Der klassische Weg über die Retention in einem Regenrückhaltebecken wurde hinsich tlich der zu optimierenden Baulandnutzung im Planungsgebiet und zum Schutz der unmittelbar a ngrenzenden Hochwasserflächen des Emmerbachs verworfen. Die Intensivierung der Überflutungsflächen des Emmerbachs bei gleichzeitiger ökologischer Aufwe r- tung des Gewässers bildet eine sinnvolle Kombination aller Belange. Der geplante Polder dient zukünftig der Retention des gesammelten Regenwassers des vorhandenen Einzugsgebietes einschließlich des Neubaugebietes. Mit dieser Konzeption werden auch die Anforde- rungen an die vorhandene Einleitung erfüllt. Der vorliegende Entwurf wurde mit den Aufsichtsbehörden und dem Wasser - und Bodenverband A- melsbüren-Hiltrup abgestimmt. - 3 - V/0251/2016 Schmutzwasserkanalisation Der geplante Schmutzwasserkanal DN 250 in der Planstraße wird über den neu zu errichtenden Schacht S4 an die vorhandene Kanalisation in der „Landsberger Straße“ angeschlossen. Die schmutzwassertechnische Erschließung der direkt an der Deermann - und Landsberger Straße gel e- genen Bebauung erfolgt über neue Grundstücksanschlüsse an die vorhandenen Schmutzwasserk a- näle in den Straßen. Regenwasserkanalisation Die vorhandene Regenwasservorflut (DN 800/ 900) wird vom Sch acht R1 (R019002) bis zur Mü n- dung in den Emmerbach aufgegeben. Die Leitung wird verdämmt, bzw. rückgebaut. Der neue Regenwasserkanal beginnt am Schacht R1 in der Deermannstraße und verläuft dann Ric h- tung Norden über die Planstraße und die Landsberger Stra ße bis zur Einmündung in das ve rrohrte Gewässer 326796 (Schacht R7) am westlichen Rand des Planungsgebietes. Die vorhandenen Regenwasserkanäle in der Deermann - und Landsberger Straße werden an die g e- plante Kanaltrasse angebunden. Zur Ableitung des gesammelten Niederschlagswassers werden Betonrohre und duktile Gussrohre mit Kreisprofil der Dimensionen DN 800 bis DN 1200 verlegt. Regenwasserbewirtschaftung Im Zuge der geplanten Retention von Niederschlagswasser für das gesamte Einzugsgebiet sind die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen erforderlich: Der Emmerbach wird entlang der Polderfläche einseitig entfesselt und somit für die Eigendynamik vorbereitet. Um Ausuferungen in die Fläche zu begünstigen wird die Sohle der Polderfläche i. M. um einen Meter abgesenkt. Das geschaffene Speichervolumen des Polders liegt bei rd. 7.000 m³. Das verrohrte Nebengewässer (326796) des Emmerbachs wird auf einer Länge von 110 m aufgeg e- ben und über eine neue Linienführung Richtung Hochwasserpolder Landsberger Straße umgeleitet. Die alte Gewässerverrohrung bleibt als private Leitung erhalten, die Gewässereigenschaft entfällt. Die neue, geplante Trasse des Nebengewässers des Emmerbachs verläuft durch die Landsberger Straße Richtung Osten und mündet nach ca. 140 m über die Polderfläche in den Emmerbach. Mit Beginn der Querung Landsberger Straße bis Ausmündung in den Polder wird der Wasserlauf ver- rohrt geführt. Innerhalb der Polderfläche erfolgt die Wasserführung über ein mäandrierendes Gerinne bis zum E m- merbach. 3. Ausschreibung und Bau Die Ausschreibung erfolgt nach der Beschlussfassung. Der Baubeginn ist für das 4.Quartal 2016 geplant. Die geschätzte Bauzeit liegt bei 6 Monaten Die Verkehrsführung während der Bauzeit wird in Abstimmung mit dem Ordnungsamt festgelegt. 4. Beiträge Dritter/ Zuschüsse Die zu erschließenden Grundstücke werden gem. KAG zu Kanalanschlussbeiträgen in Höhe von 6,77 € pro qm Grundstücksfläche veranlagt. Die Kanalhausanschlusskosten für einen Schmutz - und Re- genwasserhausanschluss betragen aktuell 1.483,08 €. - 4 - V/0251/2016 Die ökologischen Verbesserungen am Emmerbach sind nach dem Förderprogramm „Lebendige G e- wässer“ nicht zuwendungsfähig. Die Maßnahmen bilden Ersatz für notwendige Anforderu ngen aus der Regenwasserableitung und sind somit aus Abwassergebühren zu finanzieren. 5. Genehmigungen/ Vereinbarungen Für die Änderung und Erweiterung der Regenwasserableitung in den Emmerbach ist ein Einleitungs- antrag nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zu stellen. Der Bau des Polders, die Verlegung des Nebengewässers und die ökologische Verbesserung des Emmerbachs ist gem. § 68 WHG genehmigungspflichtig. Die Antragsunterlagen hierzu werden in Kürze bei der unteren Wasserbehörde eingereicht. Die Genehmigungsfähigkeit wurde im Vorfeld mit der UWB abgestimmt. 6. Liegenschaftliche Regelungen Liegenschaftliche Regelungen sind nicht erforderlich. 7. Sonstiges Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes frühzeitig über die Maßnahme informiert. Parallel zu dieser Vorlage wird die Straßenausbauplanung zum Bebauungsplan Nr. 510 der Bezirk s- vertretung Münster-Hiltrup in der Sitzung am 19.05.2016 mit der Beschlussvorlage Nr. V/0284/2016 zur Entscheidung vorgelegt. i.V. Schultheiß Stadtdirektor Anlage: Kreuzungsplan Hi 56; Blatt 6
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Landsberger Straße
- Deermannstraße
- Am Emmerbach
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Details
- Aktenzeichen
- V/0251/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.04.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37