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2925/2024

Beantwortung einer mündlichen Nachfrage der Fraktion DIE LINKE zur Beantwortung der Anfrage "Absolutes Halteverbot im Bereich der Rechtskurve der Arnsberger Str. hinter Unterführung Sonderburger Str."(2300/2024)

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 23.09.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 30.09.2024, TOP 7.1.3

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

1896 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02-9/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 2925/2024 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 30.09.2024 
 
Beantwortung einer mündlichen Nachfrage der Fraktion DIE LINKE zur Beantwortung 
der Anfrage "Absolutes Halteverbot im Bereich der Rechtskurve der Arnsberger Str. 
hinter Unterführung Sonderburger Str."(2300/2024) 
Die Fraktion DIE LINKE bittet um Beantwortung folgender Nachfragen: 
 
Was bedeutet die Ausstellung von Verwarnungen? Sind keine Bußgelder verhängt 
worden? Wenn doch, wieviel Euro hat dies ergeben? 
 
Gibt es die Möglichkeit einer Eskalationsspirale? Abschleppen, wenn zwei oder drei-
mal im absoluten Halteverbot ? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Verwarnungen ziehen Verwarngelder mit sich. Diese sind unterschiedlich hoch. Hier 
kommt es auf das genaue Vergehen an, zum Beispiel Parken im absoluten Haltverbot 
ohne Behinderung 25,00 €, mit Behinderung 35,00 EUR oder Parken auf dem Geh-
weg 50,00 EUR. Die Liste der Verstöße ist nicht abschließend und beinhaltet viele 
Einzelfallmöglichkeiten. Wie viel Euro die gesamte Auswertung der dargestellten Zeit-
räume nun genau ergeben hat, ist nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand 
festzustellen, da hierzu jeder Einzelfall nachverfolgt werden müsste.  
 
Sicherstellungen bzw. Abschleppmaßnahmen werden durchgeführt, wenn es durch 
ein parkendes Fahrzeug zu Behinderungen oder gar Gefährdungen des Verkehrs 
kommt oder spezielle Plätze wie Feuerwehrzufahrten oder Schwerbehindertenpark-
plätze blockiert sind. Bei Sicherstellungen ist die Verhältnismäßigkeit immer zu prüfen, 
da hierdurch sehr hohe Kosten entstehen und der Halter nicht mehr ohne weiteres 
über sein Fahrzeug verfügen kann. 
 
Der Umstand, dass ein Fahrzeug zum wiederholten Male verbotswidrig steht, rechtfer-
tigt keine Sicherstellungsmaßnahme.

Beratungsverlauf (1)

30.09.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Arnsberger Straße

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Details

Aktenzeichen
2925/2024
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
23.09.2024
Erstellt
23.09.2024 12:11