Mandari Insight

AnS/0034/2021

Bericht zum Hochwasserschutz

Anregung in der BV Südost 01.09.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 16.11.2021, TOP 9.4

Originalanregung der CDU-Fraktion

· application/pdf

Ansehen

Stellungnahme zur Anregung (nicht barrierefrei)

· application/pdf

Ansehen

Originalanregung der CDU-Fraktion

3731 Zeichen

CDU-Fraktion in der BV Südost 
CDU-Kreisverband Münster e.V.  Alf R. Kassenbrock Seite 1 / 2 
Mauritzstr. 4–6, 48143 Münster  CDU-Fraktionsvorsitzender BV Südost 
Telefon 0251 / 418420, Fax 0251 / 4184244  Kissenkötterweg 18, 48167 Münster  
post@cdu-muenster.de   Telefon. 02506 / 708 79 90 
www.cdu-muenster.de  kassenbrock@cdu-muenster.de 
 
B001 - 2021_08_24 - Bericht Hochwasserschutz.docx 
 
 
 
Stadt Münster 
Bezirksverwaltung Südost 
Münsterstraße 7 
48167 Münster 
  Münster, den 24. August 2021 
 
 
Bericht zum Hochwasserschutz 
 
Der Schutz vor Hochwassergefahren aufgrund von Starkregenereignissen in Nordrhein-Westfalen und 
Rheinland-Pfalz aber auch im Stadtbezirk Südost der Stadt Münster beschäftigen die Bevölkerung. Die 
Sorgen und Nöte der Einwohnerinnen und Einwohner, sowie die immer wiederkehrenden und 
tendenziell häufiger auftretenden Starkregenereignisse mit der Folge vollgelaufenen Keller und 
überschwemmter Häuser und Wohngebiete finden auch im Stadtbezirk MS Südost immer wieder statt. 
 
Der Stadtbezirk Südost ist insbesondere durch die entscheidende Rolle der Gewässer Werse und Angel 
zur Entwässerung des Stadtgebietes notwendig und betroffen. 
 
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Südost nimmt dies zum Anlass, die Verwaltung um einen 
Bericht zum Stand des Hochwasserschutzes in den Stadtteilen zu bitten. In dem Bericht sollen unter 
anderem folgende Punkte dargelegt werden: 
 
 Aktueller Stand der Maßnahmen zum Schutz vor Starkregenereignissen und Oberflächenwasser. 
 
 Darstellung der zukünftig geplanten Maßnahmen mit Haushaltsansätzen und Zeitabläufen zur 
Verbesserung des Hochwasserschutzes im Stadtbezirk Südost 
 
 Besondere Bedeutung und Zustand der Oberflächengewässer wie Erdelbach, Emmerbach und 
Lodenbach sowie des Vornholtbaches in der derzeitigen und zukünftigen Rolle zur Entwässerung 
neuer Baugebiete unter Darstellung der Wasseraufnahme aus Bereichen anderer Stadtbezirke. 
 
 In welcher Form können bzw. werden Grundstückseigentümer, insbesondere solche die nach den 
Karten des Umweltkatasters (Stichwort Starkregengefahrenkarten) unmittelbar von 
Hochwassergefahren betroffen sind, über Schutzmaßnahmen und notwendige bauliche 
Vorkehrungen informiert. Ziel sollte eine Gefahrensensibilisierung der Bürger sein, damit diese 
eigenverantwortlich und präventiv auf die Gefahr einer Überschwemmung reagieren können.  
 
 Kann durch neue Prognosesysteme die Vorwarnzeit der Bevölkerung verlängert werden? 
 
 An welchen Standorten sind die Sirenen zur Warnung der Bevölkerung im Stadtbezirk Münster Süd 
Ost geplant und wie erfolgt die Information der Bürger, damit diese im Ernstfall auf die 
Gefahrenalarmierung auch entsprechend reagieren? 
 
 Wie werden diese Sirenen gegen einen möglichen Stromausfall gesichert? 
 
AnS/0034/2021

CDU-Kreisverband Münster e.V.  Alf R. Kassenbrock Seite 2 / 2 
Mauritzstr. 4–6, 48143 Münster  CDU-Fraktionsvorsitze nder BV Südost 
Tel. 0251/418420, Fax 0251/4184244  Kissenkötterweg  18, 48167 Münster  
post@cdu-muenster.de   Tel. 02506 / 708 79 90 
www.cdu-muenster.de   kassenbrock@cdu-muenster.de    
 
 Wann ist mit der Inbetriebnahme der Sirenen zu rechnen? 
 
 Wie sind die Feuerwehrhäuser in Wolbeck, Angelmodde  und Gremmendorf, sowie die Standorte 
der Hilfsorganisationen im Stadtbezirk auf einen po tenziellen Stromausfall aufgrund von 
Hochwasserereignissen vorbereitet? 
 
 Wie werden örtliche Initiativen innerhalb der Bevöl kerung zur Gefahrensensibilisierung und 
Stärkung des Selbstschutzgedankens unterstützt? 
 
 
 
Der mündliche Bericht der Verwaltung wird in der nä chsten Sitzung der Bezirksvertretung Südost 
erbeten. 
 
 
Für die CDU-Fraktion: 
 
Alf R. Kassenbrock 
Fraktionsvorsitzender

Stellungnahme zur Anregung (nicht barrierefrei)

22774 Zeichen

" 01.10.2021
STADT ||| MÜNSTER m

Herr Reloe
66.40.0001

Bezirksverwaltung Münster-Südost
Frau Tenberge

Anregung Ifd. Nr. AnS/0034/2021 der CDU-Fraktion zum Stand des Hochwas-
serschutzes des Stadtbezirkes Südost vom 24.08.2021

Bericht der Verwaltung:
1. Grundsätzliches
1.1 Starkregen

Eine erhebliche Überflutungsgefahr tritt bei sogenannten Starkregenereignissen auf. Diese
Starkregen sind definiert als seltene, meist lokal begrenzte Regenereignisse mit großer Nie-
derschlagsmenge, die wegen ihrer Intensität ein schwer zu kalkulierendes Überflutungsrisiko
darstellen. Überflutungen durch Starkregen finden entgegen des klassischen Gewässer-
Hochwassers insbesondere auf der Geländeoberfläche statt. Der Abfluss erfolgt dem Gefälle
folgend zu den Geländetiefpunkten hin.

Grundsätzlich werden Niederschläge hinsichtlich ihrer Intensität und Dauer eingestuft und
bewertet. Verdeutlicht wir dies mit Hilfe des sogenannten Starkregenindexes. Dieser zeigt
ähnlich wie die Darstellung von Erdbeben mit Hilfe der Richterskala die Einstufung von Nie-
derschlägen vom Index 1 (moderater Niederschlag) bis 12 (extremer Starkregen).

min nn mie Ts te
Era EEE SERTE EEE TEE rer ne
anf 2o=a | ms | as=ss | so |
Da seta tee ton tn EICH:

Abbildung 1: Starkregenindex (Quelle Schmitt, T.G. (2015a) ggfs.-Wasser/Abwasser)

Die Kommune muss dafür Sorge tragen, dass Niederschlagsereignisse der Stufe 1-3 voll-
ständig durch die Kanalisation abgeleitet werden. Bei stärkeren Ereignissen der Stufen 4-5:
darf Wasser aus der Kanalisation austreten, sofern es keinen Schaden verursacht (z.B. auf
Grün- oder Parkflächen). Für alle darüberhinausgehenden Indexstufen (6-12) ist eine Risiko-
und Schadensminimierung als kommunale Gemeinschaftsaufgabe, also von Kommune und
privaten Grundstückseigentümern gleichermaßen gemeinsam durchzuführen. Es ist tech-
nisch nicht möglich und auch wirtschaftlich nicht vertretbar, die Infrastruktur für derartige Ext-
remereignisse auszulegen.

1.2 Hochwasser

In Flusseinzugsgebieten entstehen Hochwasserschäden durch Ausuferungen von Oberflä-
chengewässern. Die Überflutung breitet sich dabei ausgehend vom Gewässerverlauf in die

-2-

angrenzenden Bereiche aus. Sie entsteht im Wesentlichen durch sich immer weiter aufbau-
ende Abflusswellen im Gewässer nach langanhaltenden, ergiebigen Niederschlägen. Für
Überflutungen aus Gewässern wurden im Rahmen der Umsetzung der Europäischen Hoch-
wasserrisikomanagement-Richtlinie (EU-HWRM-RL) landesweit Hochwassergefahrenkarten
erstellt. Für das Stadtgebiet von Münster wurden diese Hochwassergefahrenkarten durch die
Bezirksregierung Münster erarbeitet und veröffentlicht (www.flussgebiete.nrw.de).

Mithilfe der Karten können Gefahren und Risiken durch Hochwasser erkannt und die indivi-
duelle Gefahrenlage bewertet werden. Die Karten sind Grundlage der Hochwasserrisikoma-
nagementplanung, die jede potenziell von Hochwasser betroffene Region in der EU bis 2015
erstellen musste.

Die Gefahrenkarten informieren über die mögliche Ausdehnung und Tiefe einer Überflutung.
Dabei wird dargestellt, wie das Ausmaß der Überflutung für ein häufiges (Hochwasser tritt im
Mittel alle 10 bis 20 Jahre auf), mittleres (Hochwasser tritt im Mittel alle 100 Jahre auf) und
seltenes Hochwasserereignis zu erwarten ist.

Als verbindliches Schutzziel für die Kommune ist grundsätzlich das Ergebnis für ein mittleres
Hochwasserereignis (Berechnung HQ100) anzusetzen.

1.3 Zuständigkeiten Fließgewässer

Die Zuständigkeit für die Fließgewässer im Stadtgebiet Münster ist zwischen fünf Unterhal-
tungsverbänden und der Stadt aufgeteilt. Für die Fließgewässer im Stadtbezirk Südost liegt
die Zuständigkeit in weiten Bereichen (Einzugsgebiete Emmerbach und Erdelbach) beim
Wasserverband Amelsbüren-Hiltrup. Diese Verantwortung umfasst satzungsgemäß die Ge-
wässerunterhaltung, die ökologische Verbesserung und den Hochwasserschutz.

Die Werse, die Angel, der Loddenbach sowie der Vornholtgraben liegen in der Zuständigkeit
der Stadt Münster — Amt für Mobilität und Tiefbau.

Die Verwaltung nimmt zu den in der Anregung formulierten Punkten und Fragestellungen wie
folgt Stellung:

1. Aktueller Stand der Maßnahmen zum Schutz vor Starkregenereignissen und
Oberflächenwasser

Für das Einzugsgebiet des Loddenbachs wurde im Nachgang zum Unwetter von 2014 im
Auftrag der Stadt Münster ein Niederschlag-Abfluss-Modell vom Büro Dr. Pecher AG aus Er-
krath aufgestellt: Ziel war die Betrachtung der hydraulischen Leistungsfähigkeit des Kanal-
netzes und des Gewässers Loddenbach in Kombination mit den Abflussvorgängen auf der
Oberfläche. Betrachtet wurde sowohl der Ist-Zuständ als auch ein Prognosezustand, der be-
reits alle potentiellen Nachverdichtungen und Neubaugebiete berücksichtigt. Das Simulati-
onsmodell, bestehend aus Kanalnetz, Gewässer und daran gekoppelter Oberfläche, wurde
mittels einer Niederschlags-Abfluss-Messkampagne kalibriert, um möglichst realitätsgetreue
Rechenvorgänge sicherstellen zu können. Simuliert wurden jeweils die gemäß Regelwerk
maßgeblichen Niederschlagsszenarien (sh. Starkregenindex) sowie zusätzlich das Starkre-
genereignis vom Juli 2014.

Auf Basis der Ergebnisse für den Prognosezustand wurde ein Sanierungskonzept für das
Einzugsgebiet aufgestellt, um identifizierte Schwachstellen zu beseitigen und die hydrauli-
sche Situation im Einzugsgebiet langfristig zu verbessern.

-3-

Darüber hinaus stellt die Stadt Münster, Amt für Mobilität und Tiefbau, aktuell für das ge-
samte Stadtgebiet Starkregengefahrenkarten (SRGK) mit Risikoanalysen und Handlungs-
konzepten gemäß der NRW-Arbeitshilfe ‚Kommunales Starkregenrisikomanagement" auf.
Die Risikoanalysen beinhalten neben der Überflutungsgefährdung auch die Art der einzelnen
Flächennutzungen. Parallel dazu wird ein umfangreiches Kommunikationskonzept erarbeitet,
um sowohl die Beteiligten Fachämter, als auch die politischen Entscheidungsträger und ins-
besondere die Bürgerschaft unmittelbar nach Fertigstellung der Auswertungen umfassend zu
informieren. Dauerhaft soll das Kommunikations-Angebot zum Thema Starkregen- und
Hochwasserrisikomanagement neben der Bereitstellung der Gefahrenkarten und Risikoana-
Iysen auch umfassende allgemeine Informationen zum Thema, Handlungsempfehlungen so-
wie das Angebot persönlicher Beratungen und Informationen zu angepasstem Verhalten im
Gefahrenfall beinhalten.

Um sowohl die fachliche Expertise als auch die langjährigen Ortskenntnisse, Kenntnisse
über weitere Fachplanungen sowie die städtischen Ziele und Prioritäten zielgerichtet und
wirtschaftlich umsetzen zu können, werden sämtliche Simulationen und Analysen durch ei-
gene Mitarbeiter durchgeführt. Dies führt dazu, dass das Amt für Mobilität und Tiefbau zum
Thema Überflutungsrisiko bei Bedarf unverzüglich reaktions- und sprachfähig ist und dem-
entsprechend unmittelbar auf Anfragen oder neue Entwicklungen wie z.B. politische Anfra-
gen, Bürgeranfragen, Wohnbauentwicklung, andere Fachplanungen etc. reagieren kann.
Für die sehr komplexen Modelle und Berechnungsvorgänge sind entsprechend leistüngsfä-
hige Rechner erforderlich. Da die bislang zur Verfügung stehende Ausstattung diesen Stan-
dards nicht entspricht, benötigen die Berechnungen aktuell noch Zeiträume weit über dem
Durchschnitt. Daher liegen derzeit leider nur Teilergebnisse vor, das Gesamtkartenwerk ist
nach wie vor in Bearbeitung. Das Amt für Mobilität und Tiefbau bemüht sich nach wie vor mit
Hochdruck um die erforderliche Ausstattung. Wann diese zur Verfügung stehen wird, wird
derzeit verwaltungsintern abgestimmt.

Die Gewässer Werse, Angel und Piepenbach sind von’der Bezirksregierung Münster als sog.
Risikogewässer im Sinne der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) einge-
stuft worden. Demnach kommt es an allen drei Gewässern bei HOkaung und HQ4o0 zu Ausufe-
rungen mit Überflutungen von überwiegend sonstigen Vegetations- und Freiflächen sowie
landwirtschaftlich genutzten Flächen. Bei HO&xtem kommt es vereinzelt auch zu Überflutun-
gen von Wohnbauflächen mit einzelnen Wohngebäuden. Weitere Informationen dazu kön-
nen über folgenden link www.flussgebiete.nrw.de/kommunensteckbriefe-zum-hochwasserri-
sikomanagementplan-5741. eingesehen werden.

Da die Gewässer Emmerbach und Erdelbach offiziell nicht zu den Risikogewässern im Sinne
der HWRM-RL gehören, werden sie hier nicht aufgeführt. Allerdings hat die Stadt Münster im
Rahmen der Beantragung von Einleitungserlaubnissen den Emmerbach im Jahr 2006 hyd-
raulisch nachgewiesen. Für den Erdelbach wurden im Jahr 2021 anlässlich der geplanten Er-
schließung des Neubaugebiets Hiltrup-Ost entsprechende Berechnungen durchgeführt.

Nach den Ergebnissen zeigt sich für beide Gewässer keine Gefährdung von bebauten Flä-
chen (inkl. des Neubaugebiets Hiltrup-Ost) für das maßgebliche hundertjährige Hochwasser
(HQ.ıo0). Die hydraulische Leistungsfähigkeit des Loddenbachs wurde durch das Büro Dr. Pe-
cher AG in dem oben genannten Gutachten für ein mittleres Hochwasserereignis (HQ+o0) als
ausreichend beurteilt.

Hochwasserberechnungen der weiteren sehr kleinen Gewässer durch den zuständigen Ver-
band liegen uns nicht vor.

Da eine klimaangepasste, wassersensible Stadtentwicklung heutzutage unabdingbar ist, ent-
wickelt die Stadtverwaltung Neuerschließungen und größere Nachverdichtungsgebiete mitt-
lerweile in gemeinschaftlicher Arbeit zwischen Stadt-, Freiraum-, Verkehrs- und wasserwirt-
schaftlicher Planung. In diesem Zuge fließen sämtliche Erkenntnisse und Anforderungen zum
Starkregen- und Hochwassergeschehen jeweils für die Planungs- und die angrenzenden Be-
standsgebiete von Beginn an in die Planungen ein.

2. Darstellung der zukünftig geplanten Maßnahmen mit Haushaltsansätzen und
Zeitabläufen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes im Stadtbezirk Südost

Ergebnis des unter Punkt 1 genannten Gutachtens ist ein sehr umfangreiches Sanierungs-
konzept. Insgesamt haben sich aus dem erstellten Gutachten für das Einzugsgebiet des Lod-
denbachs 37 bauliche Maßnahmen mit einem geschätzten Investitionsvolumen von circa 70
Mio. Euro ergeben. Dabei wurden die Maßnahmen nach ihrer hydraulischen Dringlichkeit
(Gefährdungsberrteilung) in drei Prioritätsstufen eingeteilt. Alle aus dem Gutachten resultie-
renden Maßnahmen werden in das Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) der Stadt Münster
aufgenommen und sollen langfristig umgesetzt werden.

Aufgrund der teils sehr umfangreichen Maßnahmen und dem damit verbundenen hohen Pla-
nungs- und Investitionsaufwand kann zu diesem Zeitpunkt noch nicht gesagt werden, in wel-
chem zeitlichem Horizont die Abarbeitung der einzelnen Maßnahmen insgesamt erfolgen
kann.

Detaillierte Ausführungen zu Hintergründen, Zielen und Maßnahmen einer wassersensiblen,
klimaangepassten Stadtentwicklung sowie zu Regenwasserbewirtschaftungskonzepten sind
der aktuellen 7. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzepts (V/0282/2021, Ratsbe-
schluss vom 23.06.2021) zu entnehmen. Bestandteil des ABkKs ist unter anderem das Nie-
derschlagswasserbeseitigungskonzept, in dem die Themen Klimafolgeanpassungen, Über-
flutungsschutz und Starkregenrisikomanagement und der geplante Umgang mit diesen de-
tailliert benannt werden.

Gewässer werden grundsätzlich im Zusammenhang übergeordneter Planungen, wie z.B. bei
der Erschließung neuer Baugebiete umfassend mitbetrachtet. In diesem Rahmen bilden die
Gewässer grundsätzlich ein entscheidendes Element des wasserwirtschaftlichen Gesamtkon-
zepts, der klimaangepassten Entwicklung sowie der städtebaulichen und freiraumtechnischen
Gestaltung und nehmen damit eine maßgebliche Rolle innerhalb der Gesamtplanung ein. Ne-
ben der ökologischen Verbesserung gem. EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) bildet die
Sicherstellung des Hochwasserschutzes dabei den wesentlichen Schwerpunkt.

In diesem Zusammenhang wird aktuell im Zuge zur Erschließungsplanung des ehemaligen
Westfalen AG Geländes in Gremmendorf der Vornholtgraben umfangreich überplant. Hierzu
gehören neben der Offenlage mit naturnaher Gestaltung und Aufweitungen parallel zur vor-
handenen WLE Trasse, neue, deutlich leistungsstärkere Durchlässe zur Kreuzung der WLE
Trasse, des Angelmodder Wegs und der Velo-Route sowie großzügige Aufweitungen und
ökologische Verbesserungen der bereits offen verlaufenden Gewässerabschnitte.

3. Besondere Bedeutung und Zustand der Oberflächengewässer wie Erdelbach,
Emmerbach und Loddenbach sowie des Vornholtgrabens in der derzeitigen
und zukünftigen Rolle zur Entwässerung neuer Baugebiete unter Darstellung
der Wasseraufnahme aus Bereichen anderer Stadtbezirke.

Erschließungsplanungen aller neuen Baugebiete oder von größeren Nachverdichtungen er-
folgen generell auf Basis eines integralen Ansatzes zur ganzheitlichen Betrachtung des ge-
samten Wasserkreislaufs. Um Gebiete möglichst klimaangepasst zu gestalten, erfolgen die
Planungen nach den Grundsätzen einer wassersensitiven Stadtgestaltung. Ortspezifische
Konzepte zur gezielten Bewirtschaftung des Regenwassers werden anhand einer gemein-
schaftlichen hydraulischen Berechnung und Bewertung von entwässerungstechnischen An-
lagen, Gewässern und den Fließverhältnissen auf der Oberfläche erarbeitet. Ziel ist es, den
natürlichen, lokalen Wasserhaushalt, also die Aufteilung des Niederschlagswassers in Ab-
fluss auf der Oberfläche, Versickerung und Verdunstung im unbebauten Zustand der jeweili-

-5-

gen Fläche auch im bebauten Zustand nachzuempfinden. Elemente der Regenwasserbewirt-
schaftung bilden z.B. oberflächennahe, offene und naturnahe Mulden und Gräben, Dach-
und Fassadenbegrünungen sowie Regenwassernutzungsanlagen, Raingardens sowie eine
grundsätzliche Steigerung des Grünanteils. Diese Konzepte tragen durch Rückhalt der Nie-
derschläge am Ort des Anfalls und die Steigerung der Versickerungs- und vor allem der Ver-
dunstungskomponente maßgeblich zur Entzerrung und somit zur Minderung der Auswirkun-
gen von Extremwetterlagen (Starkregen und Hitze/Trockenheit) bei. Dabei ist ein weiterer
maßgeblicher Baustein dieser Gesamtkonzeption, sowohl die Einflüsse der Siedlungsberei-
che auf die Gewässer so gering wie möglich zu halten als auch deren hydraulische Leis-
tungsfähigkeit für die gem. Regelwerk maßgeblichen Abflussszenarien sicherzustellen. Da-
her erfüllen die Grundsätze der wassersensiblen, klimaangepassten Stadtplanung ebenso
die Zielvorgaben der EG-WRRL nach einer ökologischen Verbesserung sowie die Maßgaben
der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) zum Schutz vor Schäden für die
maßgeblichen Hochwasserereignisse. In Siedlungsbereichen kommen dabei außerdem As-
pekte der Naherholung sowie der Stadtgestaltung hinzu. Detaillierte Ausführungen hierzu fin-
den sie in der aktuellen Fortschreibung des ABKs.

Als Grundlage für. die Umsetzung dieser Konzepte wird grundsätzlich auch die hydraulische
Leistungsfähigkeit der Fließgewässer mit betrachtet bzw. neu berechnet. Dies betrifft sowohl
den Erdelbach für das Gebiet Hiltrup-Ost, den Vornholtgraben für das Gebiet Westfalen AG
als auch den Emmerbach für die anderen Gebiete. Für die Einleitung von Regenwasser in
ein Gewässer ist grundsätzlich eine Erlaubnis bei der zuständigen Wasserbehörde einzuho-
len. Die Wasserbehörden setzen Anforderungen an die Qualität und Quantität der Einleitung
fest. Die Einleitung in ein Gewässer darf nicht dazu führen, dass sich der vorhandene Ge-
wässerzustand verschlechtert (Verschlechterungsverbot gem. EG-WRRL).

4. In welcher Form können bzw. werden Grundstückseigentümer, insbesondere
solche, die nach den Karten des Umweltkatasters (Stichwort-Starkregengefah-
renkarten) unmittelbar von Hochwassergefahren betroffen sind, über Schutz-
maßnahmen und notwendige bauliche Vorkehrungen informiert. Ziel sollte eine
Gefahrensensibilisierung der Bürger sein, damit diese eigenverantwortlich und
präventiv auf die Gefahr einer Überschwemmung reagieren können.

Wie unter Punkt 1 geschrieben, ist die Stadt Münster, Amt für Mobilität und Tiefbau, zurzeit
dabei, für das gesamte Stadtgebiet Starkregengefahrenkarten (SRGK) mit Risikoanalysen
und Handlungskonzepten gemäß der NRW-Arbeitshilfe „Kommunales Starkregenrisikoma-
nagement" aufzustellen und parallel eine zugehörige Kommunikationsstrategie zu entwickeln
und umzusetzen.

Dabei werden mittels einer computergestützten 2D-Modellierung die oberflächigen Überflu-
tungsvorgänge bei definierten Starkregenszenarien simuliert und dargestellt.

Ergebnis der Simulation sind Starkregengefahrenkarten, die die Überflutungsausdehnung,
die Wasserspiegellagen und die Überflutungstiefen darstellen. Die Starkregengefahrenkarte
zeigt die Ergebnisse von Simulationen, die dem heutigen Stand der Technik entsprechen.
Die Berechnungen basieren auf einem vereinfachten Modell der örtlichen Verhältnisse. Das
heißt, die Simulation bildet den reinen Oberflächenabfluss auf Basis eines für ganz NRW zur
Verfügung gestellten digitalen Geländemodells ab. Kleinteilige Details wie z.B. kleinere Leit-
einrichtungen (Mauern oder Aufkantungen), verschiedene Rauigkeiten der Untergründe oder
detaillierte Ansätze für Versickerung oder Verdunstung werden hier nicht abgebildet. Des
Weiteren wird in der Simulation das Kanalnetz nicht berücksichtigt, da dieses bei extremen
Niederschlägen keinen maßgeblichen Einfluss mehr hat.

-6-

Diese Vereinfachungen werden so kompensiert, dass die Simulationen den schlimmsten an-
zunehmenden Fall zeigen und damit die Tendenz zur lokalen Überzeichnung der Wasser-
stände aufweisen. Die Ergebnisse beinhalten demnach grundsätzlichen einen gewissen Si-
cherheits-Puffer.

Die Starkregengefahrenkarten können daher nur als erste Orientierung dienen. Das Überflu-
tungsergebnis muss immer durch Ortsbegehungen kontrolliert und plausibilisiert werden.

Die Starkregengefahrenkarten sollen nach politischem Beschluss im Internet veröffentlicht
und somit allen Bürgern und Betroffenen zur Verfügung gestellt werden. Da die Ergebnisse
jedoch wie oben beschrieben validiert betrachtet werden müssen, ist das Amt 66 zurzeit da-
bei ein Kommunikationskonzept aufzustellen, um die Ergebnisse durch intensive Öffentlich-
keitsarbeit und umfangreiche Bürgerinformation kompetent und transparent zu vermitteln.

Auf Basis der Starkregengefahrenkarten werden im Anschluss Risikoanalysen und Hand-
lungskonzepte aufgestellt. Die daraus resultierenden überflutungsgefährdeten Teilgebiete
werden mittels weiterer Berechnungen (1D-2D-gekoppelte Berechnungen der Kanalnetze,
Gewässer und Oberflächen) detaillierter betrachtet, anschließend priorisiert und sukzessive
in einem Maßnahmenprogramm abgearbeitet.

Da dem Amt 66 bislang jedoch nur eine von mind. drei zusätzlich erforderlichen Stellen
(siehe Vorlage 379/2017 „Sachstandsbericht zu den Folgen des Starkregenereignisses vom
28.07.2014) für die planerische Bearbeitung und der Risikoanalyse in den Haushalts- und
Stellenplanberatungen eingeräumt wurde, muss die Abarbeitung des gesamten Starkregenri-
sikomanagementes zeitlich sehr gestreckt werden.

Da die Risikominimierung und der Umgang mit Starkregenereignissen nur als kommunale
Gemeinschaftsaufgabe bewältigt werden kann und auch die privaten Grundstückseigentü-
mer verpflichtet sind, sich im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren vor Hochwasserschä-
den zu schützen (85 WHG), bietet die Stadt Münster, Amt für Mobilität und Tiefbau, schon
seit Jahren für seine Bürger kostenlos individuelle Rückstau- und Überflutungsberatungen
vor Ort an, bei denen aufgezeigt wird wie durch bauliche Maßnahmen jeder Eigentümer
selbst auf seinem Grundstück Objektschutz betreiben und damit das Risiko von eindringen-
dem Regenwasser verringert werden kann.

5. Kann durch neue Prognosesysteme die Vorwarnzeit der Bevölkerung verlän-
gert werden?

In der Regel können Hochwasser in Gewässern mit einer gewissen Vorlaufzeit vorhergesagt
werden, da sich die Hochwasserwellen nach und nach aufbauen. Starkregen dagegen treten
kurzfristig und lokal sehr begrenzt auf, was eine ausreichend frühzeitige ortsgebundene Vor-
hersage kaum ermöglicht.

Bei der Feuerwehr Münster wird bereits das Informationsportal (FeWIS) des Deutschen Wet-
terdienstes (DWD) für den Katastrophen- und Bevölkerungsschutz genutzt. Über das Portal
können lokale Unwettervorhersagen angezeigt und entsprechende Vorsorgemaßnahmen er-
griffen werden.

Bekannt ist, dass auf Landes- und Bundesebene an neuen Prognosesystemen gearbeitet
wird. Die kommunale Verwaltung ist hieran jedoch nicht beteiligt.

-7-

6. An welchen Standorten sind die Sirenen zur Warnung der Bevölkerung im
Stadtbezirk Münster Süd Ost geplant und wie erfolgt die Information der Bür-
ger, damit diese im Ernstfall auf die Gefahrenalarmierung auch entsprechend
reagieren?

Für die Warnung bei Hochwasserlagen ist zunächst das Land zuständig und verwendet
hierzu die WarnApp NINA. Zudem kann die Feuerwehr Münster NINA lokal auslösen,
ebenso zukünftig parallel die Sirenen im Stadtgebiet (ca. 70 Standorte, verteilt im gesamten
bebauten Stadtgebiet). Im Zuge der Inbetriebnahme der Sirenen wird es eine Information an
die Bevölkerung geben, welche Verhaltenshinweise bei Sirenenalarm gelten (z.B. Radio ein-
schalten und dort weitere Informationen einholen).

7. Wie werden diese Sirenen gegen einen möglichen Stromausfall gesichert?

Die Sirenen sind durch eine Akkupufferung gegen einen auch längeren Stromausfall gesi-
chert.

8. Wann ist mit der Inbetriebnahme der Sirenen zu rechnen?

Die Inbetriebnahme der Sirenen hat sich durch erhebliche Baumängel der Errichterfirma ver-
zögert. Ingenieur-Gutachten zum Umfang erforderlicher Nachrüstungen am Großteil der 70
Standorte sind in der Abschlussphase.

Es ist vorgesehen im Laufe des kommenden Jahres die Sirenen in Betrieb zu nehmen.

9. Wie sind die Feuerwehrhäuser in Wolbeck, Angelmodde und Gremmendorf, so-
wie die Standtorte der Hilfsorganisationen im Stadtbezirk auf einen potenziellen
Stromausfall aufgrund von Hochwasserereignissen vorbereitet?

Die Feuerwehrhäuser Wolbeck, Angelmodde und Gremmendorf sind durch eine vorgerüstete
externe Stromeinspeisung zum Betrieb mit standardisierten Notstromaggregaten der Feuer-
wehr bei Stromausfall abgesichert.

10. Wie werden örtliche Initiativen innerhalb der Bevölkerung zur Gefahrensensibi-
lisierung und Stärkung des Selbstschutzgedankens unterstützt?

Maßnahmen zur Stärkung des Selbstschutzes in der Bevölkerung werden im Rahmen der
Brandschutzbedarfsplanung erläutert. Das Thema ist bislang im Personalansatz der Feuer-
wehr nicht abgebildet

Wir hoffen ihre Fragen hiermit vollumfänglich beantwortet und ihnen einen Überblick über
den Umgang der Stadtverwaltung mit Starkregen- und Hochwasserrisiken gegeben zu ha-
ben. Für weitere Informationen steht die Verwaltung gerne zur Verfügung. Bei Rückfragen zu
konzeptionellen Ansätzen oder zu konkreten Maßnahmen wenden Sie sich gerne an das

Amt für Moni und Tiefbau.

Beratungsverlauf (1)

16.11.2021 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 9.4 Anregung Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Mauritzstraße 4
  • Münsterstraße 7
  • Kissenkötterweg 18
  • Werse

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
AnS/0034/2021
Typ
Anregung in der BV Südost
Datum
01.09.2021
Erstellt
27.08.2021 08:29