0230/2018
Schulreservegrundstück in Wahn/Libur, Anfrage CDU-Fraktion AN/0078/20187
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
2779 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 18.01.2018 0230/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.01.2018 Schulreservegrundstück in Wahn/Libur, Anfrage CDU-Fraktion AN/0078/20187 Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln hat zur Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbil- dung am 22.01.2018 folgende Anfrage (AN/0078/2018) gestellt: In der aktuellen Version der Schulentwicklungsplanung aus dem Jahr 2016 ist unter der Maßnahme M88 die Sicherung von Grundstücken im Stadtbezirk Porz beschrieben. Hierbei wird u.a. aus geführt, dass sich die Verwaltung aktuell um die Sicherung eines Schulreservegrundstücks bemüht, um die Versorgung mit Grundschulplätzen für die Stadtteile Wahn und Libur auch bei zusätzlicher Wohnb e- bauung zu gewährleisten. Als mögliche Fläche wird eine Fl äche “Am Krausbaum/Frankfurter Straße” genannt; alternativ eine Fläche am “Senkelsgraben”. Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Wie sieht der aktuelle Sachstand bzgl. der oben genannten Maßnahme aus? Antwort der Verwaltung: Die Gebäudewirtschaft ist mit dem Ankauf einer Grundstücksfläche Am Krausbaum beauftragt. Derzeit wird u.a. die verkehrliche Erschließung des Schulgrundstücks abgestimmt. 2. Ist seitens der Verwaltung eine Festlegung erfolgt, welche der beiden Flächen als Schulrese r- vefläche vorzusehen ist und somit als zukünftiger Schulstandort verwirklicht werden soll? Antwort der Verwaltung: Eine Festlegung ist zugunsten der Fläche Am Krausbaum erfolgt. 3. Falls ja, welche Gründe haben zu dieser Entschei dung geführt? Falls nein, warum konnte eine Festlegung noch nicht erfolgen und wann ist mit einer diesbezüglichen Entscheidung zu rec h- nen? Antwort der Verwaltung: Ziel der Grundstückssuche war die Entlastung der Grundschule in Wahn, für den Fall weiterer Wohnbaumaßnahmen im Stadtteil. Dabei spielt die Erreichbarkeit / Nähe zum Wohnort der p o- tentiellen Schülerinnen und Schüler eine entscheidende Rolle. Das Grundstück „Am Krausbaum“ ist trotz der nur geringen Distanz von 350 m vom Alternati v- standort „Senkel sgraben“ deutlich besser geeignet, den Schulstandort in Wahn zu entlasten und gleichzeitig den Schulstandort in Wahnheide nicht übermäßig zu tangieren. Dies hat eine aktuelle Untersuchung der Schülerwohnortdaten der Schulneulinge ergeben, die zum Schuljahr 2017/18 schulpflichtig werden. Mit einem Schulstandort „Am Krausbaum“ könnte in Verbindung mit den bestehenden Grundschulstandorten eine bestmögliche Verteilung der Nachfrage von neuen Grundschüler*innen bei guter Erreichbarkeit gewährleistet werden. Gez. Dr. Klein
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0230/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 18.01.2018
- Erstellt
- 17.01.2018 14:49