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0910/2023

Beantwortung der offenen Fragen aus der aktuellen Stunde der BV 2 vom 07.11.2022 durch die StEB Köln

Beantwortung einer Anfrage (BV) 10.03.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 13.03.2023, TOP 7.1.4

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Ansehen

TOP 7.1.4 20230308_Antwort_BV2

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Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (BV)

442 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0910/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 13.03.2023 
 
Beantwortung der offenen Fragen aus der aktuellen Stunde der BV 2 vom 07.11.2022 
durch die StEB Köln 
Anbei die Beantwortung der offenen Fragen aus der aktuellen Stunde der BV 2 vom 
07.11.2022 durch die StEB Köln zur Kenntnisnahme.

TOP 7.1.4 20230308_Antwort_BV2

17295 Zeichen

DIE 
WASSER 
BESSER 
MACHER 
1 
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR 
Postfach 910754 · 51077 Köln ~ - - - - - ~ 
.O stEBKöln 
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin 
02-2-0 Bürgeramt Rodenkirchen 
Stellvertretende Leiterin Bürgeramt Rodenkirchen 
Geschäftsführung der Bezirksvertretung Rodenkirchen 
Miriam Paßmann · 
Industriestraße 161 - Haus 1 
50999 Köln 
Geschäftsbereich TP - Planung und Bau 
Ostmerheimer Straße 555 · 51109 Köln 
Öffnungszeiten 
Mo. - Da. 08.00 - 16.00 Uhr 
Fr. 08.00 - 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
KVB-Linien: Linie 1 Haltestelle Merheim 
Linie 13/18 Haltestelle Holweide 
DBN RS: S11 (Holweide) 
anschließend in allen 3 Fällen mit dem Bus 
Linie 157 bis Haltestelle Eggerbachstraße 
Auskunft erteilt: Ingo Schwerdorf 
Zimmer: Geb. 90 Raum 201 
fon 0221 221 - 24302 
fax 0221 221 - 6624302 
e-mail: ingo.schwerdorf@steb-koeln.de 
Ihr Schreiben Mein Zeichen 
StEB-TP-1 Schw 
Datum 
08.03.2023 
. Beantwortung der offenen Fragen aus der aktuellen Stunde der BV 2 vom 07.11.2022 
durch die StEB Köln 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Giesen, 
sehr geehrte Damen und Herren, 
wir möchten im Folgenden die noch offenen Fragen, die im Nachgang zur aktuellen Stunde 
eingegangen sind, beantworten: 
*** * * .., EMAS GEPRUFTCS 
UMWELTMANAGEMENT 
Ot -142-00058 
1. Frage: Plangebiet Rondorf Nord-West 
a) Wo im Plangebiet wird der „Stauraumkanal" erstellt, wo zurückgehalten und in welchen 
Teil(en) des Kanalnetzes in Rondorf werden die Wassermengen eingeleitet. 
b) Liegt den StEB der „Starkregennachweis" bereits vor oder für wann ist er terminiert? 
c) Können für diesen Nachweis die erstellten Berechnungen von den Bewohnern der Ad­ 
lerstraße eingesehen werden? 
Antwort zu den o.a. Fragen: 
zu a) Grundsätzlich soll das Niederschlagswasser im Plangebiet „Rondorf Nord-West" versi­ 
ckern. Dort wo es nicht möglich ist, sind an. vier Stellen großvolumige Stauraumkanäle 
geplant, in denen Schmutz- und Regenwasser zwischengespeichert werden kann, be- 
. vor es in die umgebende Bestandskanalisation abgeleitet wird. Zum Schutz der Be­ 
standskanalisation vor hydraulischer Überlastung wird der Abfluss an zwei der geplan­ 
ten vier Anschlusspunkte technisch gedrosselt. Folgende Anschlusspunkte sind ge­ 
plant: 
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR 
Rechtsform:. Anstalt des öffentlichen Rechts 
Vorständin: Dipl.-Ing. Ulrike Franzke 
USt-IdNr.: DE224970939 
Bankverbindung: Sparkasse KölnBonn 
IBAN: DE89 3705 0198 0043 0329 60 
SWIFT-BIC: COLSDE33 
a 
Deutscher 
NACHHALfl (iK(l lS 
Ko<lrx 
Anw~fldtr 
12.

Seite 2 
• Am südlichen Gebietsrand, parallel zur geplanten Stadtbahnlinie im Bereich des zu­ 
künftigen Haltepunktes „Rondorf Mitte", mit gedrosselter Ableitung in den Be­ 
standskanal in der Kapellenstraße. 
• Zentral innerhalb des Erschließungsgebietes mit gedrosselter Ableitung in den B~­ 
standskanal in der Straße „Am Höfchen / Birkenweg". 
• Zwei Kanäle im nördlichen Bereich des Erschließungsgebietes, mit jeweils einem An­ 
schluss an den bestehenden Kanal in der Straße „Am Höfchen". 
zu b) Der „Starkregennachweis" wird durch ein vom Investor beauftragtes Ingenieurbüro auf­ 
gestellt. Die Standards und Inhalte werden von uns vorgegeben und der Nachweis 
wird von uns geprüft und freigegen. Derzeit liegen Pläne und Berechnungen im Ent­ 
wurf vor und werden geprüft. 
zu c) Die Planungsvorgaben zum Umgang mit Niederschlagswasser sowie die Anlagen im 
öffentlichen Raum sind Bestandteil der Offenlage des Bebauungsplanes und kann von 
allen eingesehen werden. Nach unserer Kenntnis ist eine Offenlage des Bebauungs­ 
planes „Rondorf Nord-West" kurz vor der Sommerpause vorgesehen. 
2. Frage: Drosselung der Abflüsse aus Meschenich, Eifeltor und der Unterführung 
Hahnenstraße in Richtung des Kanalnetzes in Rondorf und der Kläranlage Ro­ 
denkirchen 
Welche Maßnahmen im Einzelnen ermöglichen eine „Drosselung der Abflüsse" 
und ließen sich diese bei Starkregenereignissen (zum Schutz der Bestandsbebauung 
Adlerstrasse) temporär in Gänze unterbinden? 
Antwort zur Frage: 
Die Drosselung eines Abflusses bedingt immer, dass ein Teil des Abflusses im Kanal 
zwischengespeichert wird, damit er nicht weitergeleitet wird. Ein solcher unterirdischer 
Stauraumkanal wird in Abhängigkeit der nachfolgenden Parameter dimensioniert: 
• Größe des Einzugsgebiet, 
• Anteil der abflusswirksamen (befestigten) Flächen, 
• Umfang der gewünschten Drosselung und 
• Jährlichkeit der Bemessungs-Niederschlagswassers gemäß Norm (Regel der Tech- 
nik). 
Das Fassungsvermögen eines Stauraumkanals ist naturgemäß begrenzt. Aus techni­ 
schen und wirtschaftlichen Gründen wird ein Stauraumkanal immer auf eine maximale 
Niederschlagswassermenge, hier der Bemessungsregen, ausgelegt. Der Stauraum 
ist bei Erreichen des Bemessungsregens planmäßig vollständig gefüllt und kann keine 
weiteren Wassermengen - wie sie beispielsweise beim Extremereignis am 14.07.2021 
aufgetreten sind - aufnehmen. 
/3

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Insofern sind technische Stauräume für Niederschlagswasser immer nur eine Maß­ 
nahme zur planmäßigen Reduzierung der Abflusswassermengen und können nicht al­ 
leine die gewaltigen Wassermengen eines extremen Starkregenereignisses aufneh­ 
men. 
So können Schäden bei extremen Starkregenereignissen nur durch eine Kombination 
aus verschiedenen Einzelmaßnahmen verringert werden. Ein Ausschluss von Schäden 
ist bei Bestandsgebäuden aufgrund der im Vergleich zu Neubauvorhaben deutlich ge­ 
ringeren Handlungsmöglichkeiten oftmals nicht möglich. Allerdings können Wasserrisi­ 
ken durch eine Kombination aus Maßnahmen des Objektschutzes und der dezent­ 
ralen Regenwasserbewirtschaftung; wie z.B. die Entsiegelung, Versickerung, 
Speicherung oder Dachbegrünung deutlich reduziert werden. So erzeugen diejeni­ 
gen Regenwassermengen, die nicht abgeleitet werden, auch keine Abflussprobleme an 
unterhalb liegenden Stellen. Wird das Niederschlagswasser auf den Grundstücken 
versickert, in Zisternen aufgefangen oder bei Dachbegrünungen zwischengespeichert 
. und erfolgt dies bei einer ausreichenden Anzahl an Grundstücken, so entstehen von 
diesen Grundstücken keine wild abfließen Oberflächenwassermengen. 
3. Frage: Verbesserung des Überflutungsrisikos im Bereich Adlerstraße 
a) Besteht nach Einschätzung der StEB die M6glichl;<eit, ein solcnes "Rückstau-becken" 
auf der landwirtschaftlich genutzten Fläche zwischen der "BAB 555" und dem "Falken­ 
weg" zu errichten? · 
b) Könnte mit einer solchen Baumaßnahme der Rückstau des Niederschlagswassers auf 
das Niveau der Bordsteinhöhe begrenzt werden? 
Antwort zur Frage a) und b): 
Die Idee für die Errichtung eines Rückstaubeckens im Bereich des Falkenweges neh­ 
men wir gerne auf und untersuchen diese Variante im Rahmen, des von der Bezirks­ 
vertretung Rodenkirchen beschlossenen, örtlichen Überflutungsvorsorge­ 
Managementkonzeptes. Die Ergebnisse werden der BV 2 vorgestellt. 
Leider sind Rückstaubecken wie Stauraumkanäle in ihrer Größe und im Fassungsver­ 
mögen begrenzt (siehe Antwort zur Frage 2). Rückstaubecken werden auch nach den 
Regeln der Technik ausgelegt und können leider Wassermengen, wie sie beispielswei­ 
se beim Extremereignis am 14.07.2021 aufgetreten sind, nicht vollständig aufnehmen. 
Es besteht immer ein Restrisiko. Um das Risiko durch Überflutung zu minimieren, emp­ 
fehlen wir zusätzlich Objektschutzmaßnahrnen oder Maßnahmen der dezentralen 
Regenwasserbewirtschaftung. 
4. Frage: Al/gemeines 
4. 1 In der PP-Präsentation (Fazit - S. 27) spricht die StEB von der Starkregenvorsorge als 
Gemeinschaftsaufgabe. Herr Dipl. - Ing. Fischer von der BI Adlerstraße Rondorf hat 
vorgetragen, was die betroffenen Anwohner in der Adlerstraße nach dem 14.07.2021 
bereits konkret an Vorsorge getroffen haben. Seitens der StEB wurden geplante Maß- 
/4

Seite 4 
nahmen vorgetragen, die i. W. langfristig wirken werden. Offen blieben konkrete Maß­ 
nahmen, die kurzfristig umsetzbar sind 
Antwort zu Frage: 
Derzeit arbeiten wir an der Optimierung des Kanalabflusses im Einzugsgebiet. Dies 
sind, die 
Optimierung der Steuerung des Beckens „Hahnwald" 
In Hahnwald gibt es ein Beton- und ein Erdbecken. Das Beton- und Erdbecken soll so 
umgestaltet werden, dass der Wasserspiegel im Kanal bei einem Starkregen reduziert 
wird. Leider sind wir derzeit in der Vorentwurfsplanung, so dass noch kein belastbarer 
Termin für den Baubeginn bzw. - Ende genannt werden kann. Die grob geschätzten 
Kosten liegen bei ca. 200 T€ bis 400 T€. 
Optimierung der Steuerung des Beckens Güterverkehrszentrum (,,GVZ") 
Im Westen des Gebietes entwässert das Niederschlagswasser des „GVZ" in einem 
Stauraumkanal. Derzeit wird untersucht, ob die Entleerung des Stauraumkanals erst 
bei geringem Wasserstand in den Kanälen in Rondorf bzw. Hahnwald erfolgen kann. 
Diese Maßnahme könnte . durch eine Umprogrammierung der Steuerung des 
Pumpwerks „GVZ" innerhalb von ein paar Monaten umgesetzt werden, setzt allerdings 
aus GrQnden des Gewässerschutzes intensive Abstimmungen mit den Genehmi- 
. gungsbehörden voraus. Die Kosten liegen bei ca. 50 bis 80 T€. 
Bau ·eines Beckens in Köln-Meschenich (,,Am Kradepohl") 
In Köln-Meschenich ist der Bau eines Beckens im Bereich „Am Kradepohl" geplant. Der 
Planungsauftrag erfolgte zwar Ende 2020, jedoch wurde nach dem Starkregen am 
14.07.2021 eine Vergrößerung des Beckens planerisch vorgenommen. Das Becken 
soll dann Regenwasser bei Starkregen speichern, was zu einer Entlastung der Ortstei­ 
le Rondorf und Hahnwald führt. Derzeit wird die Planung erstellt. Die Inbetriebnahme 
kann frühestens 2026 stattfinden. Die Kosten liegen bei ca. 4,5 Mio. €. 
Flutung der Unterführung „Hahnenstraße" 
Die Unterführung Hahnenstraße wird durch ein bestehendes Pumpwerk entwässert. 
Wenn es so stark regnet, dass das Pumpwerk das Wasser nicht vollständig fördern 
kann und die Unterführung geflutet wird, könnte zukünftig die Pumpe ausgeschaltet 
werden. Die Unterführung würde dann planmäßig stärker geflutet und die umliegende 
Bebauung entwässerungstechnisch entlastet. Hierzu bedarf es aber noch Abstimmun­ 
gen mit der Polizei und der Feuerwehr, ob alternative Wege zu Einsatzzwecken ge­ 
nutzt werden können. 
Wasserbewusste Gestaltung von Neuerschließungen 
Bei der Neuerschließung von unbebauten Grundstücken sowie Konversionsflächen 
fordern wir die Versickerung von Regenwasser von öffentlichen und privaten Flächen. 
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Zusätzlich verlangen wir einen. Starkreqennacnweis von den Erschließern. Dies wird 
auf Dauer zu einer Entlastung des Kanalnetzes führen. 
Beratung der Anwohnenden zum Schutz vor Starkregen 
Wir bieten den Anwohnenden kostenlos Informationsmaterial und Beratungsgespräche 
an. Dies ist zum Beispiel, der auf der steb-koeln.de verfügbare „Wasser-Risiko-Check" 
oder es können auch persönliche Gespräche die über den Kontakt starkregen@steb­ 
koeln.de vereinbart werden. 
Unabhängig von den o.a. Maßnahmen arbeiten wir an weiteren Lösungsmöglichkeiten, 
um die Resilienz ggü. Starkregen zu vergrößern. Diese können leider nur mittelfristig 
umgesetzt werden, die dies nur unter Beteiligung einer Vielzahl von städtischen Fach­ 
dienststellen und der Sicherstellung der Wirksamkeit, Machbarkeit und Finanzierung 
erfolgen kann. 
4.2 Welche „Lessons Learned" aus dem Schadenereignis am 14.07.2021 wurden bzgl. des· 
Krisenmanagements der beteiligten Organisationen gezogen (z.B. Reduzieren des 
Auspumpens von bereits überfluteten Senken zugunsten des Ablaufens des Nieder­ 
schlagswassers, im konkreten Fall Unterführung Hahnenstraße, Keller im weiteren Ver­ 
lauf der Adlerstraße)? 
Antwort zu Frage: 
Im Nachgang zu dem Starkregen am 14.07.2021 fand ein Nachlesegespräch mit der 
Kölner Feuerwehr statt. Es ergaben sich folgende Lessons learnd: · 
• Nachrüstung des, Objektschutzes an Pumpwerken der StEB Köln zur Resilenzsteige-. 
rung 
• Verbesserung der Starkregenvorhersage ggf. in Zusammenarbeit mit dem DWD 
• Berechnung von mehreren Starkregen-Ensembles und Bereitstellung der Ergebnisse 
für die Feuerwehr zur Risikobewertung und - Einschätzung 
. • Verbesserung der Kommunikation der Beteiligten, durch z.B. einen „Taschenplan 
Starkregen" mit den Telefon-Nummern der wesentlichen Akteure. 
• Vorgaben und Regeln zur Information und Warnung 
o der jeweils betroffenen Bereiche einschließlich dem Prozessablauf 
o der Einsatzorganisationen bei anstehendem Starkregen 
• Einüben, Praxistest und Evaluierung der Arbeitsergebnisse sowie Nachbesserung 
und Einführung 
Die in 2019 gegründete Arbeitsgruppe „Starkregen" muss wieder intensiver tagen. Wir 
werden die Geschäftsführung und Leitung übernehmen. 
4.3 Welche Maßnahmen zur kurzfristigen Opt(mierung der Leistungsfähigkeit der Entwäs­ 
serung sind im konkreten Fall Adlerstraße und an den anderen Schwachpunkten im 
Stadtbezirk Rodenkirchen seitens der StEB trotz nur „eingeschränkter Möglichkeit" ge­ 
plant und werden zu welchen Kosten bis wann umgesetzt? 
/6

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Antwort zu Frage: 
Es wird auf die Beantwortung der Frage 4.1 verwiesen. 
4. 4 Welche Maßnahmen zur Entsiegelung von befestigten Flächen und Versickerung wer­ 
den im Hinblick auf die bekannten Schwachstellen des Entwässerungssystems werden 
seitens der StEB geplant und zu welchen Kosten bis wann umgesetzt? 
Antwort zu Frage: 
Es wird auf die Beantwortung der Frage 4.1 verwiesen. 
4.5 Gibt es seitens der Stadt Köln (außerhalb der Warn-App NINA) ein Warn- und Kom­ 
munikationskonzept vor Starkregenereignissen, das abgestuft vor einer anstehenden, 
möglichen Gefahrenlage sensibilisiert bis hin zur eindringlichen Warnung vor einer 
akuten Gefahrenlage? Falls ja, wie sieht es aus? 
Antwort zu Frage: 
Die Warnung und Alarmierung bei extremen Wasserereignissen wie Hochwasser und 
Starkregen setzt sowohl eine ausreichende Information zu den dann möglichen Hand­ 
lungen als auch eine ausreichende Vorlaufzeit voraus. 
Wir informieren seit langem zu den Vorsorgemöglichkeiten zur Vermeidung von Schä­ 
den bei Starkregen. Die Überflutungsvorsorge auf privaten Grundstücken ist für Hoch­ 
wasser und Starkregenereignissen sehr ähnlich. Zu diesen Vorsorgemaßnahmen in­ 
formieren wir durch zahlreiche Informationsmedien sowie viele Veranstaltungen. 
Um überhaupt Zeit für mögliche Handlungen zu haben, muss die Warnung und evtl. 
sogar die Alarmierung rechtzeitig vor dem Ereignis erfolgen. Bei Rheinhochwasser 
können die Wasserstände ein bis zwei Tage vorausgesagt werden. Bei Starkregen ist 
derzeit nur eine allgemeine Warnung möglich und diese wird vom DWD vorgenommen. 
Der DWD warnt bei erwarteten. Starkregenereignissen, kann aber noch nicht die Zeit­ 
punkte und Ortsbereiche konkret benennen, wo die erwarteten R~genwassermengen 
fallen werden. Derzeit werden in einigen Forschungsvorhaben die Möglichkeiten bes­ 
serer zeitlicher und räumlicher Vorhersage der Regenereignisse untersucht. Sofern die 
Forschungsvorhaben erfolgreich sind, könnten Regenereignisse vielleicht ein oder zwei 
Stunden vorgesagt werden. Die StEB Köln untersuchen die Möglichkeiten, ausgehend 
von diesen Regenvorhersagen die jeweiligen Auswirkungen des Regens auf dem Köl­ 
ner Stadtgebiet zu bewerten. Auf der Grundlage der Bewertung der jeweiligen Regene­ 
reignisse könnten dann von der Kölner Feuerwehr die jeweiligen Warnungen und 
Alarmierungen veranlassen. Um zeitnah und schnell die Abflüsse aus starken Regene­ 
reignissen ermitteln zu können, müssen neuartige Berechnungsverfahren entwickelt 
sowie neue Prozessabläufe eingeführt und eingeübt werden. 
4. 6 In der Vergangenheit gab es schon bei mäßig starken Regenereignissen die Situation, 
dass inS enken Straßen überflutet wurden, da die Gullideckel verschmutzt waren, 
wodurch sich Regenwasser auf der Straße sammelte und nicht abgeführt werden 
konnte. Dadurch waren Straßen, damit auch mögliche Rettungswege, unpassierbar 
und umliegende Keller liefen ggf voll. 
Gibt es eine spezielle Gefahrenkarte für solche Gebiete/Standorte und im Falle eines 
drohenden Starkregenereignisses einen Plan zur spontanen Kontrolle bzw. Reinigung 
von Gul/ideckeln in gefährdeten Gebieten? 
/7

Seite 7 
Antwort zu Frage: 
Die Starkregengefahrenkarten zeigen auf der StEB-Koeln.de Homepage die besonders 
gefährdeten Gebiete. 
Wir reinigen regelmäßig die ca. ·100.000 Gullies bzw. Straßenabläufe in· Köln. Die 
nachfolgende Grafik zeigt die Funktionsweise der Straßenabläufe mit leerem,· halbvol­ 
lem und vollem Eimer. 
voller Eimer 
Auch wenn der Eimer voll sind, kann zwischen Auflagering Und Eimer Niederschlags­ 
wasser abgeleitet werden. Leider zeigen unsere Erfahrungen, dass mit einsetzendem 
(Stark-) Regen auch Blätter und Geschwemmsel den Aufsatz, hier den sogenannten 
Rost zusetzen und das Wasser nicht mehr abfließt. Das Wasser steht dann auf der 
Straße. Die Leistungsfähigkeit kann dann durch das Abfegen von Laub und Ge­ 
schwemmsel auf dem Rost i.d.R. wiederhergestellt werden. Aber laufen Sie niemals 
über überfluteten Wegen und Straßen, wenn Sie den Boden nicht mehr sehen. Bei 
Starkregen können durch den immensen. Wasserdruck Sehachtdeckel von den 
Schächten gedrückt werden und Sie können in den Schacht fallen und dort sterben. 
· Wir hoffen die Fragen der Anwohner beantwortet zu haben und stehen für weitere Informati­ 
onen gerne zur Verfügung. 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag

Beratungsverlauf (1)

13.03.2023 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (10)

  • Industriestraße 161
  • Ostmerheimer Straße 555
  • Kapellenstraße
  • Hahnenstraße
  • Adlerstraße
  • Birkenweg
  • Am Höfchen
  • Am Kradepohl
  • Eggerbachstraße
  • Straße 5

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Details

Aktenzeichen
0910/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
10.03.2023
Erstellt
10.03.2023 13:53