1796/2022
Förderprogramm "Gleichstellung von Frauen und Männern"
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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
1751 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
II/03
Vorlagen-Nummer
1796/2022
Stand: 15.11.2025
Sachstandsbericht
Förderprogramm "Gleichstellung von Frauen und Männern"
Beschluss:
Im Haushaltsplan 2022 stehen im Teilergebnisplan 0111, Sonstige Innere Verwaltung, Teil-
planzeile 16, Sonstige ordentliche Aufwendungen dem Amt für Gleichstellung von Frauen und
Männern insgesamt Fördergelder in Höhe von 200.000 Euro zur Verfügung.
Für Umsetzung des Förderprogramms „Gleichstellung von Frauen und Männern“ stehen Mittel
in Höhe von 45.000 € zur Verfügung.
1. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der Mittel in Höhe von 45.000 €.
2. Der Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern beschließt das Förder-
programm „Gleichstellung von Frauen und Männern“.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Zur Umsetzung des Beschlusses legte die Verwaltung dem Ausschuss für die Gleichstellung
in 2022 zwei Beschlussvorlagen vor, die die Förderung von sieben Projekten vorsah. Der am
5. September 2022 gefasste Beschluss beinhaltet die Förderung von sechs Projekten und fin-
det sich unter Vorlagen-Nummer 2609/2022; ein siebtes Projekt wurde durch Beschluss der
Vorlage mit der Nummer 2947/2022 am 15. September 2022 gefasst.
Alle Antragstellenden haben im Herbst 2022 den Bewilligungsbescheid und die jeweilige För-
dersumme erhalten. Der Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern wurde mit
den folgenden Mitteilungen 1902/2023 und 0965/2024 abschließend über den Abschluss der
Projekte einschließlich Sachberichte informiert.
Nächste Schritte:
erledigt
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Der Beschluss ist umgesetzt, daher erfolgt kein weiterer Sachstandsbericht.
Förderprogramm Gleichstellung von Frauen und Männern
10257 Zeichen
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03 10.05.2022
03/2 Herr Neweling
R. 26348
Förderprogramm zur Gleichstellung von Frauen und Männern
Übersicht der Gliederung:
1. Strategisches Ziel/Zweck
2. Finanzvolumen
3. Zielgruppen, Antragsberechtigte
4. Handlungsfelder
5. Maßnahmen, Inhalte
6. Förderungen, Förderlaufzeit und Förderarten
7. Verfahren
1. Strategisches Ziel/Zweck
Gemäß der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Köln1 dient das Förderprogramm
der Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern,
Frauenorganisationen, -projekten und Initiativen
der Gewährleistung einer möglichst großen Vielfalt an Aktivitäten zum Thema
Gleichstellung
sowie
dem Abbau von Benachteiligungen in der Lebenssituation von Frauen und Männern
sowie Mädchen und Jungen.
2. Finanzvolumen
Der Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern verfügt in 2022 für das
Förderprogramm über ein Finanzvolumen von insgesamt 45.000 Euro. Der Betrag kann in
den Folgejahren variieren.
3. Zielgruppen, Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Institutionen, Organisationen, Vereine, Projekte sowie Initiativen,
die die Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel haben, in Köln ihren Sitz haben
oder hier wirken und nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind. Auch in Köln wirkende
Einzelpersonen sind antragsberechtigt.
Politische Vereinigungen können nur in Kooperation mit freien Trägern einen
Förderantrag stellen.
1 § 14, S. 16: https://www.stadt-
koeln.de/mediaasset/content/satzungen/zustaendigkeitsordnung_04.04.2022.pdf
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4. Handlungsfelder
Der Antrag muss sich auf mindestens eins der nachfolgenden Handlungsfelder beziehen:
Aufbruch der traditionellen geschlechtsspezifischen Sozialisation von Mädchen und
Jungen,
Ermöglichung einer gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Mädchen sowie
Männern und Jungen am Arbeitsmarkt:
- Förderung der geschlechtergerechten Bildung und Berufsorientierung
- Quote für mehr Frauen in Führungspositionen
- Lohngerechtigkeit
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen
und Männern in Politik und Gesellschaft, das heißt Gendergerechtigkeit insbesondere
in den Bereichen:
- Erwerbs- und Sorgearbeit
- Gesundheit
- Kultur
- Migration
- Politik
- Stadtplanung
- Sport
- Wirtschaft und Wissenschaft
Auch können Maßnahmen gefördert werden, die
sich den Themen „Gewalt an Frauen und Mädchen“, „Gewalt gegen Männer und
Jungen“ und insbesondere „Gewalt an behinderten Frauen und Mädchen“ widmen,
der Sensibilisierung der Stadtgesellschaft zum Thema „Gleichstellung von Frauen
und Männern“ dienen und einen Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit leisten,
der Entwicklung einer unabhängigen physischen und psychischen Selbstbestimmung
von Frauen und Männern dienen,
den Bestand bisher erreichter gleichstellungspolitischer Erfolge sichern,
Hilfen für von aufgrund des Geschlechts benachteiligten Personengruppen in
besonderen Situationen (z. B. Alleinerziehende, Menschen mit Behinderung,
Menschen mit Fluchthintergrund, Menschen ohne Obdach, Sexarbeiter*innen,
Senior*innen) und von intersektionaler Diskriminierung Betroffener darstellen.
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5. Maßnahmen, Inhalte
Öffentlichkeitsarbeit, bewusstseinsbildende Aufklärungs- und Informationsarbeit mit
dem Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern,
Initiierung und Durchführung von sozialen, politischen und kulturellen Projekten mit
Informationscharakter mit dem Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern,
Angebote zur Selbsthilfe und Situationsveränderung von Frauen und Männern in
Belastungssituationen mit dem Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern,
Projekte, Kampagnen und Informationsarbeit zum Thema Gewalt gegen Frauen und
Mädchen sowie Männer und Jungen,
Projekte zur Aufklärung und Sichtbarmachung von Gewalt gegen behinderte Frauen
und Mädchen,
Initiierung und Begleitung von Selbsthilfegruppen und -initiativen mit dem Ziel der
Gleichstellung von Frauen und Männern,
Projekte für Mädchen und Jungen mit dem Ziel der Gleichstellung von Frauen und
Männern,
Fachtagungen, Fachforen und Studien
6. Förderungen, Förderlaufzeit und Förderarten
Eine Zuwendung kann durch zwei Arten erfolgen:
Institutioneller Förderung
Projektförderung
Möglich ist die Förderung von zeitlich begrenzten, gleichstellungsspezifisch bedeutsamen
Vorhaben zur Finanzierung einzelner abgrenzbarer Maßnahmen zum Beispiel:
Veranstaltungen in Form von Tagungen, Seminaren, Kursen, Workshops und
Ausstellungen,
Öffentlichkeitsarbeit: Kampagnen, Broschüren, Faltblätter, Social Media,
in der Anschub-, Modell oder Erprobungsphase.
Zuschüsse können für folgende Kosten gewährt werden:
einmalige Kosten für konkrete Programme,
einmalige Kosten für konkrete und zeitlich begrenzte Projekte,
Sachkosten, Honorarkosten und Fahrtkosten, Programmkosten und Betriebskosten
(keine Personalkosten, keine Investitionskosten),
im Einzelfall können gegebenenfalls Mietkosten bezuschusst werden.
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Nicht zuschussfähig sind Verpflegungskosten und Kosten, die vor der Antragstellung
entstanden sind.
Es kann nur ein Teilbetrag der Gesamtkosten mit einer Förderung finanziert werden und
die Vergabe von Zuschüssen ist an Eigenleistungen gebunden. Sie können in Form von
Sach- und Geldleistungen (Einnahmen) oder als Selbsthilfe und ehrenamtliche Tätigkeit
erbracht werden.
Der Förderzeitraum wird auf höchstens 24 Monate festgelegt.
Projekte, die einen gesamtstädtisch maßgeblichen Einfluss auf die Gleichstellung von
Frauen und Männern haben, und insbesondere auf die Minderung von strukturellen
Benachteiligung abzielen, können im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel gefördert
werden. Grundvoraussetzung ist hierbei, dass eine nachhaltige Wirkung auf die
Gleichstellung von Frauen und Männern von dem Projektergebnis zu erwarten ist.
Die Förderung erfolgt grundsätzlich in Form eines Projektkostenzuschusses.
Projektkostenzuschüsse sind generell bis zu einer Höhe von maximal 10.000 Euro je
Projekt möglich. In Ausnahmen kann bei besonderer Bedeutung der Projekte für die
Stadtgesellschaft auch ein höherer Betrag bewilligt werden.
Über die Bewilligung, Ablehnung oder aber Teilfinanzierung entscheidet der Ausschuss
für die Gleichstellung von Frauen und Männern.
Projektkostenzuschüsse werden nur zu den unbedingt erforderlichen Ausgaben
entsprechend des einzureichenden Kostenplans bewilligt.
Die finanzielle Förderung von Aktivitäten über diese Richtlinie geschieht nachrangig zu
anderen Förderungsmöglichkeiten.
Die Antragstellenden müssen schriftlich erklären, dass ihre Maßnahme ohne finanzielle
Unterstützung aus dem Fördertopf der Gleichstellungsstelle nicht durchgeführt werden
kann.
Alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen (insbesondere
Eintrittsgelder, Zuwendungen, Leistungen Dritter, Beiträge, Spenden und anderweitige
städtische Fördergelder) und die Eigenleistungen sind als Deckungsmittel für alle mit dem
Zuwendungszweck zusammenhängenden Ausgaben einzusetzen.
Ein Rechtsanspruch auf die gemäß dieses Förderprogramms gewährten Zuschüsse
besteht nicht. Der Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern entscheiden
aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Fördermittel mit
einem Mindestvorlauf von drei Monaten.
Eine Rückforderung kommt in Betracht, wenn die gewährten Mittel nicht gemäß dem
Förderzweck eingesetzt wurden oder die/der Fördermittelempfänger*in die
Voraussetzungen für eine Förderung nachträglich nicht erfüllt und entsprechend falsche
Angaben dazu gemacht hat. Ferner sind Mittel zurückzufordern, wenn sich die
Gesamtausgaben reduzieren oder sich die Deckungsmittel erhöhen oder wesentliche
Bestimmungen der Förderung verletzt wurden. Für Rückforderungsansprüche sind
entsprechende Zinsen zu verlangen.
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7. Verfahren
Die Zuschüsse zur Förderung gleichstellungsrelevanter Maßnahmen werden
ausschließlich auf Antrag gewährt.
Der Antrag ist schriftlich bei der Stadt Köln, Amt für Gleichstellung von Frauen und
Männern, Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln zu stellen. Zur Beratung in der
Ausschusssitzung muss der Antrag spätestens drei Monate vor dem Sitzungstermin
vorliegen. Im Nachgang der Ausschusssitzung erfolgt eine entsprechende Information an
die Antragstellenden.
Die Auszahlung bewilligter Mittel erfolgt im Nachgang der Ausschusssitzung.
Kommen die beantragten Programme und Projekte nicht zustande oder werden die mit
der Förderung verbundenen und Nebenbestimmung nicht erfüllt oder die gewährten
Fördermittel zweckwidrig verwendet, muss der Zuwendungsbetrag von den
Antragstellenden in einer Summe zurückgezahlt werden.
Nach Abschluss der Maßnahme legen die Zuschussempfänger*innen innerhalb von drei
Monaten einen Projektabschlussbericht mit Verwendungsnachweis vor, in dem die
ordnungsgemäße, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Mittel nachgewiesen
wird. Der Nachweis über die Durchführung des Projekts wird dem Ausschuss für die
Gleichstellung von Frauen und Männern zur Kenntnis vorgelegt.
Neue Anträge im gleichen Kontext können erst dann gestellt werden, wenn der
Verwendungsnachweis für die vorangegangene Maßnahme vorgelegt und geprüft worden
ist.
Handelt es sich bei den Antragsteller*innen um Gruppen, Vereine oder sonstige
Zusammenschlüsse, ist aus dem Kreis der Zuwendungsempfänger*innen eine Person zu
benennen, die die Verantwortung und Haftung für die zweckgerechte Verwendung der
Fördermittel gegenüber der Stadt Köln übernimmt.
Bei Veröffentlichungen hinsichtlich der durch Mittel der Stadt Köln geförderten
Maßnahmen in Medien (zum Beispiel Anzeigen, Plakate, Faltblätter, Broschüren, Internet,
Social Media) durch die Antragstellenden sind diese verpflichtet, das Logo der Stadt Köln
und wenn möglich mit dem Zusatz „Gefördert durch die Stadt Köln“ zu verwenden.
Ebenfalls ist bei Maßnahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit darauf hinzuweisen,
dass die Projekte durch die Stadt Köln gefördert werden.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/03 Vorlagen-Nummer 1796/2022 Freigabedatum 08.06.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Förderprogramm "Gleichstellung von Frauen und Männern" Beschlussorgan Finanzausschuss Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern Gremium Datum Beschluss: Im Haushaltsplan 2022 stehen im Teilergebnisplan 0111, Sonstige Innere Verwaltung, Teilplanzeile 16, Sonstige ordentliche Aufwendungen dem Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern insge- samt Fördergelder in Höhe von 200.000 Euro zur Verfügung. Für Umsetzung des Förderprogramms „Gleichstellung von Frauen und Männern“ stehen Mittel in Hö- he von 45.000 € zur Verfügung. 1. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der Mittel in Höhe von 45.000 €. 2. Der Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern beschließt das Förderpro- gramm „Gleichstellung von Frauen und Männern“. Finanzausschuss 13.06.2022 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 13.06.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 45.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Gemäß der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Köln dient das Förderprogramm der Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern, Frauenorganisationen, -projekten und Initiativen der Gewährleistung einer möglichst großen Vielfalt an Aktivitäten zum Thema Gleichstellung sowie dem Abbau von Benachteiligungen in der Lebenssituation von Frauen und Männern sowie Mäd- chen und Jungen. Der Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern sieht in 2022 für das Förderprogramm ein Finanzvolumen von höchstens 45.000 € vor. Finanzierung: Die zur Finanzierung der Maßnahmen benötigten Aufwandsermächtigungen stehen im Teilergebnisplan 0111, Sonstige Innere Verwaltung, in der Teilplanzeile 16, Sonstige ordentliche Auf- wendungen, im Haushaltsjahr 2022, zur Verfügung. 3 Der Betrag kann in den Folgejahren variieren. Bezüglich einer Fortführung des Förderprogramms ab 2023 werden dem Finanzausschuss und dem Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Män- nern eine neue Beschlussvorlage vorgelegt, wenn die Höhe der bereitgestellten Mittel und deren Fi- nanzierung definiert sind Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 04.10.2021 (politischer VN) beschlossen, dass eine Freigabe der Mittel für „Fördergelder Gleichstellung“ jeweils durch den Fach- und Finanzausschuss zu erfolgen hat. Begründung der Dringlichkeit Um potentielle Antragsteller*innen auf das Förderprogramm aufmerksam zu machen und ihnen die Gelegenheit zu geben, Mittel für Maßnahmen und Aktivitäten im Sinne des Förderprogramms zu be- antragen, ist ein Beschluss vor der zweiten Jahreshälfte 2022 erforderlich. Die stadtintern notwendige Abstimmung für diese Beschlussvorlage konnte erst in der 23. KW finali- siert werden.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Willy-Brandt-Platz 3
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 1796/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 08.06.2022
- Erstellt
- 25.05.2022 16:20