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1796/2022

Förderprogramm "Gleichstellung von Frauen und Männern"

Beschlussvorlage Ausschuss 08.06.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern, Sitzung am 13.06.2022, TOP 3.1

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Förderprogramm Gleichstellung von Frauen und Männern

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1751 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/03 
 
 
Vorlagen-Nummer 
1796/2022
Stand: 15.11.2025 
Sachstandsbericht  
Förderprogramm "Gleichstellung von Frauen und Männern" 
Beschluss: 
Im Haushaltsplan 2022 stehen im Teilergebnisplan 0111, Sonstige Innere Verwaltung, Teil-
planzeile 16, Sonstige ordentliche Aufwendungen dem Amt für Gleichstellung von Frauen und 
Männern insgesamt Fördergelder in Höhe von 200.000 Euro zur Verfügung. 
Für Umsetzung des Förderprogramms „Gleichstellung von Frauen und Männern“ stehen Mittel 
in Höhe von 45.000 € zur Verfügung. 
 
1. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der Mittel in Höhe von 45.000 €. 
 
2. Der Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern beschließt das Förder-
programm „Gleichstellung von Frauen und Männern“. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Zur Umsetzung des Beschlusses legte die Verwaltung dem Ausschuss für die Gleichstellung 
in 2022 zwei Beschlussvorlagen vor, die die Förderung von sieben Projekten vorsah. Der am 
5. September 2022 gefasste Beschluss beinhaltet die Förderung von sechs Projekten und fin-
det sich unter Vorlagen-Nummer 2609/2022; ein siebtes Projekt wurde durch Beschluss der 
Vorlage mit der Nummer 2947/2022 am 15. September 2022 gefasst. 
Alle Antragstellenden haben im Herbst 2022 den Bewilligungsbescheid und die jeweilige För-
dersumme erhalten. Der Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern wurde mit 
den folgenden Mitteilungen 1902/2023 und 0965/2024 abschließend über den Abschluss der 
Projekte einschließlich Sachberichte informiert. 
Nächste Schritte: 
erledigt 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Der Beschluss ist umgesetzt, daher erfolgt kein weiterer Sachstandsbericht.

Förderprogramm Gleichstellung von Frauen und Männern

10257 Zeichen

1 
 
03          10.05.2022 
03/2          Herr Neweling 
          R. 26348 
 
 
 
 
Förderprogramm zur Gleichstellung von Frauen und Männern  
 
 
Übersicht der Gliederung: 
 
1. Strategisches Ziel/Zweck 
2. Finanzvolumen 
3. Zielgruppen, Antragsberechtigte 
4. Handlungsfelder 
5. Maßnahmen, Inhalte 
6. Förderungen, Förderlaufzeit und Förderarten 
7. Verfahren 
 
1. Strategisches Ziel/Zweck 
 
Gemäß der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Köln1 dient das Förderprogramm 
 
 der Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern, 
 Frauenorganisationen, -projekten und Initiativen 
 der Gewährleistung einer möglichst großen Vielfalt an Aktivitäten zum Thema 
Gleichstellung 
 
sowie 
 
 dem Abbau von Benachteiligungen in der Lebenssituation von Frauen und Männern 
sowie Mädchen und Jungen. 
 
 
2. Finanzvolumen 
 
Der Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern verfügt in 2022 für das 
Förderprogramm über ein Finanzvolumen von insgesamt 45.000 Euro. Der Betrag kann in 
den Folgejahren variieren. 
 
 
3. Zielgruppen, Antragsberechtigte 
Antragsberechtigt sind Institutionen, Organisationen, Vereine, Projekte sowie Initiativen, 
die die Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel haben, in Köln ihren Sitz haben 
oder hier wirken und nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind. Auch in Köln wirkende 
Einzelpersonen sind antragsberechtigt. 
 
Politische Vereinigungen können nur in Kooperation mit freien Trägern einen 
Förderantrag stellen. 
 
 
 
                                                
1 § 14, S. 16: https://www.stadt-
koeln.de/mediaasset/content/satzungen/zustaendigkeitsordnung_04.04.2022.pdf

2 
 
4. Handlungsfelder 
 
Der Antrag muss sich auf mindestens eins der nachfolgenden Handlungsfelder beziehen: 
 
 Aufbruch der traditionellen geschlechtsspezifischen Sozialisation von Mädchen und 
Jungen, 
 
 Ermöglichung einer gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Mädchen sowie 
Männern und Jungen am Arbeitsmarkt: 
 
- Förderung der geschlechtergerechten Bildung und Berufsorientierung  
- Quote für mehr Frauen in Führungspositionen 
- Lohngerechtigkeit 
 
 Schaffung von Rahmenbedingungen für eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen 
und Männern in Politik und Gesellschaft, das heißt Gendergerechtigkeit insbesondere 
in den Bereichen: 
 
- Erwerbs- und Sorgearbeit 
- Gesundheit 
- Kultur 
- Migration 
- Politik 
- Stadtplanung 
- Sport 
- Wirtschaft und Wissenschaft 
 
Auch können Maßnahmen gefördert werden, die  
 
 sich den Themen „Gewalt an Frauen und Mädchen“, „Gewalt gegen Männer und 
Jungen“ und insbesondere „Gewalt an behinderten Frauen und Mädchen“ widmen, 
 
 der Sensibilisierung der Stadtgesellschaft zum Thema „Gleichstellung von Frauen 
und Männern“ dienen und einen Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit leisten, 
 
 der Entwicklung einer unabhängigen physischen und psychischen Selbstbestimmung 
von Frauen und Männern dienen, 
 
 den Bestand bisher erreichter gleichstellungspolitischer Erfolge sichern, 
 
 Hilfen für von aufgrund des Geschlechts benachteiligten Personengruppen in 
besonderen Situationen (z. B. Alleinerziehende, Menschen mit Behinderung, 
Menschen mit Fluchthintergrund, Menschen ohne Obdach, Sexarbeiter*innen, 
Senior*innen) und von intersektionaler Diskriminierung Betroffener darstellen.

3 
 
5. Maßnahmen, Inhalte 
 
 Öffentlichkeitsarbeit, bewusstseinsbildende Aufklärungs- und Informationsarbeit mit 
dem Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern, 
 
 Initiierung und Durchführung von sozialen, politischen und kulturellen Projekten mit 
Informationscharakter mit dem Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern, 
 Angebote zur Selbsthilfe und Situationsveränderung von Frauen und Männern in 
Belastungssituationen mit dem Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern, 
 
 Projekte, Kampagnen und Informationsarbeit zum Thema Gewalt gegen Frauen und 
Mädchen sowie Männer und Jungen, 
 
 Projekte zur Aufklärung und Sichtbarmachung von Gewalt gegen behinderte Frauen 
und Mädchen, 
 
 Initiierung und Begleitung von Selbsthilfegruppen und -initiativen mit dem Ziel der 
Gleichstellung von Frauen und Männern, 
 
 Projekte für Mädchen und Jungen mit dem Ziel der Gleichstellung von Frauen und 
Männern, 
 
 Fachtagungen, Fachforen und Studien 
 
 
6. Förderungen, Förderlaufzeit und Förderarten 
 
Eine Zuwendung kann durch zwei Arten erfolgen: 
 
 Institutioneller Förderung 
 
 Projektförderung 
 
Möglich ist die Förderung von zeitlich begrenzten, gleichstellungsspezifisch bedeutsamen 
Vorhaben zur Finanzierung einzelner abgrenzbarer Maßnahmen zum Beispiel: 
 
 Veranstaltungen in Form von Tagungen, Seminaren, Kursen, Workshops und 
Ausstellungen, 
 
 Öffentlichkeitsarbeit: Kampagnen, Broschüren, Faltblätter, Social Media, 
 
 in der Anschub-, Modell oder Erprobungsphase. 
 
Zuschüsse können für folgende Kosten gewährt werden: 
 
 einmalige Kosten für konkrete Programme, 
 
 einmalige Kosten für konkrete und zeitlich begrenzte Projekte, 
 
 Sachkosten, Honorarkosten und Fahrtkosten, Programmkosten und Betriebskosten 
(keine Personalkosten, keine Investitionskosten), 
 
 im Einzelfall können gegebenenfalls Mietkosten bezuschusst werden.

4 
 
Nicht zuschussfähig sind Verpflegungskosten und Kosten, die vor der Antragstellung 
entstanden sind. 
 
Es kann nur ein Teilbetrag der Gesamtkosten mit einer Förderung finanziert werden und 
die Vergabe von Zuschüssen ist an Eigenleistungen gebunden. Sie können in Form von 
Sach- und Geldleistungen (Einnahmen) oder als Selbsthilfe und ehrenamtliche Tätigkeit 
erbracht werden. 
 
Der Förderzeitraum wird auf höchstens 24 Monate festgelegt. 
 
 
Projekte, die einen gesamtstädtisch maßgeblichen Einfluss auf die Gleichstellung von 
Frauen und Männern haben, und insbesondere auf die Minderung von strukturellen 
Benachteiligung abzielen, können im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel gefördert 
werden. Grundvoraussetzung ist hierbei, dass eine nachhaltige Wirkung auf die 
Gleichstellung von Frauen und Männern von dem Projektergebnis zu erwarten ist. 
 
Die Förderung erfolgt grundsätzlich in Form eines Projektkostenzuschusses. 
 
Projektkostenzuschüsse sind generell bis zu einer Höhe von maximal 10.000 Euro je 
Projekt möglich. In Ausnahmen kann bei besonderer Bedeutung der Projekte für die 
Stadtgesellschaft auch ein höherer Betrag bewilligt werden. 
 
Über die Bewilligung, Ablehnung oder aber Teilfinanzierung entscheidet der Ausschuss 
für die Gleichstellung von Frauen und Männern. 
 
Projektkostenzuschüsse werden nur zu den unbedingt erforderlichen Ausgaben 
entsprechend des einzureichenden Kostenplans bewilligt. 
 
Die finanzielle Förderung von Aktivitäten über diese Richtlinie geschieht nachrangig zu 
anderen Förderungsmöglichkeiten. 
 
Die Antragstellenden müssen schriftlich erklären, dass ihre Maßnahme ohne finanzielle 
Unterstützung aus dem Fördertopf der Gleichstellungsstelle nicht durchgeführt werden 
kann. 
 
Alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen (insbesondere 
Eintrittsgelder, Zuwendungen, Leistungen Dritter, Beiträge, Spenden und anderweitige 
städtische Fördergelder) und die Eigenleistungen sind als Deckungsmittel für alle mit dem 
Zuwendungszweck zusammenhängenden Ausgaben einzusetzen. 
 
Ein Rechtsanspruch auf die gemäß dieses Förderprogramms gewährten Zuschüsse 
besteht nicht. Der Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern entscheiden 
aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Fördermittel mit 
einem Mindestvorlauf von drei Monaten. 
 
 
Eine Rückforderung kommt in Betracht, wenn die gewährten Mittel nicht gemäß dem 
Förderzweck eingesetzt wurden oder die/der Fördermittelempfänger*in die 
Voraussetzungen für eine Förderung nachträglich nicht erfüllt und entsprechend falsche 
Angaben dazu gemacht hat. Ferner sind Mittel zurückzufordern, wenn sich die 
Gesamtausgaben reduzieren oder sich die Deckungsmittel erhöhen oder wesentliche 
Bestimmungen der Förderung verletzt wurden. Für Rückforderungsansprüche sind 
entsprechende Zinsen zu verlangen.

5 
 
7. Verfahren 
 
Die Zuschüsse zur Förderung gleichstellungsrelevanter Maßnahmen werden 
ausschließlich auf Antrag gewährt. 
 
Der Antrag ist schriftlich bei der Stadt Köln, Amt für Gleichstellung von Frauen und 
Männern, Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln zu stellen. Zur Beratung in der 
Ausschusssitzung muss der Antrag spätestens drei Monate vor dem Sitzungstermin 
vorliegen. Im Nachgang der Ausschusssitzung erfolgt eine entsprechende Information an 
die Antragstellenden. 
 
Die Auszahlung bewilligter Mittel erfolgt im Nachgang der Ausschusssitzung. 
 
Kommen die beantragten Programme und Projekte nicht zustande oder werden die mit 
der Förderung verbundenen und Nebenbestimmung nicht erfüllt oder die gewährten 
Fördermittel zweckwidrig verwendet, muss der Zuwendungsbetrag von den 
Antragstellenden in einer Summe zurückgezahlt werden. 
 
Nach Abschluss der Maßnahme legen die Zuschussempfänger*innen innerhalb von drei 
Monaten einen Projektabschlussbericht mit Verwendungsnachweis vor, in dem die 
ordnungsgemäße, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Mittel nachgewiesen 
wird. Der Nachweis über die Durchführung des Projekts  wird dem Ausschuss für die 
Gleichstellung von Frauen und Männern zur Kenntnis vorgelegt. 
 
Neue Anträge im gleichen Kontext können erst dann gestellt werden, wenn der 
Verwendungsnachweis für die vorangegangene Maßnahme vorgelegt und geprüft worden 
ist. 
 
Handelt es sich bei den Antragsteller*innen um Gruppen, Vereine oder sonstige 
Zusammenschlüsse, ist aus dem Kreis der Zuwendungsempfänger*innen eine Person zu 
benennen, die die Verantwortung und Haftung für die zweckgerechte Verwendung der 
Fördermittel gegenüber der Stadt Köln übernimmt. 
 
Bei Veröffentlichungen hinsichtlich der durch Mittel der Stadt Köln geförderten 
Maßnahmen in Medien (zum Beispiel Anzeigen, Plakate, Faltblätter, Broschüren, Internet, 
Social Media) durch die Antragstellenden sind diese verpflichtet, das Logo der Stadt Köln 
und wenn möglich mit dem Zusatz „Gefördert durch die Stadt Köln“ zu verwenden. 
 
Ebenfalls ist bei Maßnahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit darauf hinzuweisen, 
dass die Projekte durch die Stadt Köln gefördert werden.

Beschlussvorlage Ausschuss

3691 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/03 
 
Vorlagen-Nummer 
 1796/2022 
Freigabedatum 
 08.06.2022 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Förderprogramm "Gleichstellung von Frauen und Männern" 
Beschlussorgan 
Finanzausschuss Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Im Haushaltsplan 2022 stehen im Teilergebnisplan 0111, Sonstige Innere Verwaltung, Teilplanzeile 
16, Sonstige ordentliche Aufwendungen dem Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern insge-
samt Fördergelder in Höhe von 200.000 Euro zur Verfügung. 
Für Umsetzung des Förderprogramms „Gleichstellung von Frauen und Männern“ stehen Mittel in Hö-
he von 45.000 € zur Verfügung. 
 
1. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der Mittel in Höhe von 45.000 €. 
 
2. Der Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern beschließt das Förderpro-
gramm „Gleichstellung von Frauen und Männern“. 
 
 
 
Finanzausschuss 13.06.2022 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 13.06.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  45.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Gemäß der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Köln dient das Förderprogramm 
 
 der Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern, 
 Frauenorganisationen, -projekten und Initiativen 
 der Gewährleistung einer möglichst großen Vielfalt an Aktivitäten zum Thema Gleichstellung 
 
sowie 
 
 dem Abbau von Benachteiligungen in der Lebenssituation von Frauen und Männern sowie Mäd-
chen und Jungen. 
 
Der Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern sieht in 2022 für das Förderprogramm 
ein Finanzvolumen von höchstens 45.000 € vor.  
 
Finanzierung: Die zur Finanzierung der Maßnahmen benötigten Aufwandsermächtigungen stehen im 
Teilergebnisplan 0111, Sonstige Innere Verwaltung, in der Teilplanzeile 16, Sonstige ordentliche Auf-
wendungen, im Haushaltsjahr 2022, zur Verfügung.

3 
Der Betrag kann in den Folgejahren variieren. Bezüglich einer Fortführung des Förderprogramms ab 
2023 werden dem Finanzausschuss und dem Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Män-
nern eine neue Beschlussvorlage vorgelegt, wenn die Höhe der bereitgestellten Mittel und deren Fi-
nanzierung definiert sind 
 
Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 04.10.2021 (politischer VN) beschlossen, dass eine 
Freigabe der Mittel für „Fördergelder Gleichstellung“ jeweils durch den Fach- und Finanzausschuss 
zu erfolgen hat. 
 
 
Begründung der Dringlichkeit 
 
Um potentielle Antragsteller*innen auf das Förderprogramm aufmerksam zu machen und ihnen die 
Gelegenheit zu geben, Mittel für Maßnahmen und Aktivitäten im Sinne des Förderprogramms zu be-
antragen, ist ein Beschluss vor der zweiten Jahreshälfte 2022 erforderlich. 
 
Die stadtintern notwendige Abstimmung für diese Beschlussvorlage konnte erst in der 23. KW finali-
siert werden.

Beratungsverlauf (2)

13.06.2022 Finanzausschuss
TOP 5.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
13.06.2022 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
TOP 3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Willy-Brandt-Platz 3

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Details

Aktenzeichen
1796/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
08.06.2022
Erstellt
25.05.2022 16:20