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Förderprogramm "Gleichstellung von Frauen und Männern"

Beschlussvorlage Ausschuss 1796/2022 vom 08.06.2022

Stand: Am 13.06.2022 im Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern ungeändert beschlossen.

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    Dezernat, Dienststelle II/03 Vorlagen-Nummer 1796/2022 Stand: 15.11.2025 Sachstandsbericht Förderprogramm "Gleichstellung von Frauen und Männern" Beschluss: Im Haushaltsplan 2022 stehen im Teilergebnisplan 0111, Sonstige Innere Verwaltung, Teil- planzeile 16, Sonstige ordentliche Aufwendungen dem Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern insgesamt Fördergelder in Höhe von 200.000 Euro zur Verfügung. Für Umsetzung des Förderprogramms „Gleichstellung von Frauen und Männern“ stehen Mittel in Höhe von 45.000 € zur Verfügung. 1. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der Mittel in Höhe von 45.000 €. 2. Der Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern beschließt das Förder- programm „Gleichstellung von Frauen und Männern“. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Zur Umsetzung des Beschlusses legte die Verwaltung dem Ausschuss für die Gleichstellung in 2022 zwei Beschlussvorlagen vor, die die Förderung von sieben Projekten vorsah. Der am 5. September 2022 gefasste Beschluss beinhaltet die Förderung von sechs Projekten und fin- det sich unter Vorlagen-Nummer 2609/2022; ein siebtes Projekt wurde durch Beschluss der Vorlage mit der Nummer 2947/2022 am 15. September 2022 gefasst. Alle Antragstellenden haben im Herbst 2022 den Bewilligungsbescheid und die jeweilige För- dersumme erhalten. Der Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern wurde mit den folgenden Mitteilungen 1902/2023 und 0965/2024 abschließend über den Abschluss der Projekte einschließlich Sachberichte informiert. Nächste Schritte: erledigt Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: Der Beschluss ist umgesetzt, daher erfolgt kein weiterer Sachstandsbericht.
  • Förderprogramm Gleichstellung von Frauen und Männern

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    1 03 10.05.2022 03/2 Herr Neweling R. 26348 Förderprogramm zur Gleichstellung von Frauen und Männern Übersicht der Gliederung: 1. Strategisches Ziel/Zweck 2. Finanzvolumen 3. Zielgruppen, Antragsberechtigte 4. Handlungsfelder 5. Maßnahmen, Inhalte 6. Förderungen, Förderlaufzeit und Förderarten 7. Verfahren 1. Strategisches Ziel/Zweck Gemäß der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Köln1 dient das Förderprogramm  der Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern,  Frauenorganisationen, -projekten und Initiativen  der Gewährleistung einer möglichst großen Vielfalt an Aktivitäten zum Thema Gleichstellung sowie  dem Abbau von Benachteiligungen in der Lebenssituation von Frauen und Männern sowie Mädchen und Jungen. 2. Finanzvolumen Der Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern verfügt in 2022 für das Förderprogramm über ein Finanzvolumen von insgesamt 45.000 Euro. Der Betrag kann in den Folgejahren variieren. 3. Zielgruppen, Antragsberechtigte Antragsberechtigt sind Institutionen, Organisationen, Vereine, Projekte sowie Initiativen, die die Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel haben, in Köln ihren Sitz haben oder hier wirken und nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind. Auch in Köln wirkende Einzelpersonen sind antragsberechtigt. Politische Vereinigungen können nur in Kooperation mit freien Trägern einen Förderantrag stellen. 1 § 14, S. 16: https://www.stadt- koeln.de/mediaasset/content/satzungen/zustaendigkeitsordnung_04.04.2022.pdf 2 4. Handlungsfelder Der Antrag muss sich auf mindestens eins der nachfolgenden Handlungsfelder beziehen:  Aufbruch der traditionellen geschlechtsspezifischen Sozialisation von Mädchen und Jungen,  Ermöglichung einer gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Mädchen sowie Männern und Jungen am Arbeitsmarkt: - Förderung der geschlechtergerechten Bildung und Berufsorientierung - Quote für mehr Frauen in Führungspositionen - Lohngerechtigkeit  Schaffung von Rahmenbedingungen für eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Politik und Gesellschaft, das heißt Gendergerechtigkeit insbesondere in den Bereichen: - Erwerbs- und Sorgearbeit - Gesundheit - Kultur - Migration - Politik - Stadtplanung - Sport - Wirtschaft und Wissenschaft Auch können Maßnahmen gefördert werden, die  sich den Themen „Gewalt an Frauen und Mädchen“, „Gewalt gegen Männer und Jungen“ und insbesondere „Gewalt an behinderten Frauen und Mädchen“ widmen,  der Sensibilisierung der Stadtgesellschaft zum Thema „Gleichstellung von Frauen und Männern“ dienen und einen Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit leisten,  der Entwicklung einer unabhängigen physischen und psychischen Selbstbestimmung von Frauen und Männern dienen,  den Bestand bisher erreichter gleichstellungspolitischer Erfolge sichern,  Hilfen für von aufgrund des Geschlechts benachteiligten Personengruppen in besonderen Situationen (z. B. Alleinerziehende, Menschen mit Behinderung, Menschen mit Fluchthintergrund, Menschen ohne Obdach, Sexarbeiter*innen, Senior*innen) und von intersektionaler Diskriminierung Betroffener darstellen. 3 5. Maßnahmen, Inhalte  Öffentlichkeitsarbeit, bewusstseinsbildende Aufklärungs- und Informationsarbeit mit dem Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern,  Initiierung und Durchführung von sozialen, politischen und kulturellen Projekten mit Informationscharakter mit dem Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern,  Angebote zur Selbsthilfe und Situationsveränderung von Frauen und Männern in Belastungssituationen mit dem Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern,  Projekte, Kampagnen und Informationsarbeit zum Thema Gewalt gegen Frauen und Mädchen sowie Männer und Jungen,  Projekte zur Aufklärung und Sichtbarmachung von Gewalt gegen behinderte Frauen und Mädchen,  Initiierung und Begleitung von Selbsthilfegruppen und -initiativen mit dem Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern,  Projekte für Mädchen und Jungen mit dem Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern,  Fachtagungen, Fachforen und Studien 6. Förderungen, Förderlaufzeit und Förderarten Eine Zuwendung kann durch zwei Arten erfolgen:  Institutioneller Förderung  Projektförderung Möglich ist die Förderung von zeitlich begrenzten, gleichstellungsspezifisch bedeutsamen Vorhaben zur Finanzierung einzelner abgrenzbarer Maßnahmen zum Beispiel:  Veranstaltungen in Form von Tagungen, Seminaren, Kursen, Workshops und Ausstellungen,  Öffentlichkeitsarbeit: Kampagnen, Broschüren, Faltblätter, Social Media,  in der Anschub-, Modell oder Erprobungsphase. Zuschüsse können für folgende Kosten gewährt werden:  einmalige Kosten für konkrete Programme,  einmalige Kosten für konkrete und zeitlich begrenzte Projekte,  Sachkosten, Honorarkosten und Fahrtkosten, Programmkosten und Betriebskosten (keine Personalkosten, keine Investitionskosten),  im Einzelfall können gegebenenfalls Mietkosten bezuschusst werden. 4 Nicht zuschussfähig sind Verpflegungskosten und Kosten, die vor der Antragstellung entstanden sind. Es kann nur ein Teilbetrag der Gesamtkosten mit einer Förderung finanziert werden und die Vergabe von Zuschüssen ist an Eigenleistungen gebunden. Sie können in Form von Sach- und Geldleistungen (Einnahmen) oder als Selbsthilfe und ehrenamtliche Tätigkeit erbracht werden. Der Förderzeitraum wird auf höchstens 24 Monate festgelegt. Projekte, die einen gesamtstädtisch maßgeblichen Einfluss auf die Gleichstellung von Frauen und Männern haben, und insbesondere auf die Minderung von strukturellen Benachteiligung abzielen, können im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel gefördert werden. Grundvoraussetzung ist hierbei, dass eine nachhaltige Wirkung auf die Gleichstellung von Frauen und Männern von dem Projektergebnis zu erwarten ist. Die Förderung erfolgt grundsätzlich in Form eines Projektkostenzuschusses. Projektkostenzuschüsse sind generell bis zu einer Höhe von maximal 10.000 Euro je Projekt möglich. In Ausnahmen kann bei besonderer Bedeutung der Projekte für die Stadtgesellschaft auch ein höherer Betrag bewilligt werden. Über die Bewilligung, Ablehnung oder aber Teilfinanzierung entscheidet der Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern. Projektkostenzuschüsse werden nur zu den unbedingt erforderlichen Ausgaben entsprechend des einzureichenden Kostenplans bewilligt. Die finanzielle Förderung von Aktivitäten über diese Richtlinie geschieht nachrangig zu anderen Förderungsmöglichkeiten. Die Antragstellenden müssen schriftlich erklären, dass ihre Maßnahme ohne finanzielle Unterstützung aus dem Fördertopf der Gleichstellungsstelle nicht durchgeführt werden kann. Alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen (insbesondere Eintrittsgelder, Zuwendungen, Leistungen Dritter, Beiträge, Spenden und anderweitige städtische Fördergelder) und die Eigenleistungen sind als Deckungsmittel für alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Ausgaben einzusetzen. Ein Rechtsanspruch auf die gemäß dieses Förderprogramms gewährten Zuschüsse besteht nicht. Der Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern entscheiden aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Fördermittel mit einem Mindestvorlauf von drei Monaten. Eine Rückforderung kommt in Betracht, wenn die gewährten Mittel nicht gemäß dem Förderzweck eingesetzt wurden oder die/der Fördermittelempfänger*in die Voraussetzungen für eine Förderung nachträglich nicht erfüllt und entsprechend falsche Angaben dazu gemacht hat. Ferner sind Mittel zurückzufordern, wenn sich die Gesamtausgaben reduzieren oder sich die Deckungsmittel erhöhen oder wesentliche Bestimmungen der Förderung verletzt wurden. Für Rückforderungsansprüche sind entsprechende Zinsen zu verlangen. 5 7. Verfahren Die Zuschüsse zur Förderung gleichstellungsrelevanter Maßnahmen werden ausschließlich auf Antrag gewährt. Der Antrag ist schriftlich bei der Stadt Köln, Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern, Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln zu stellen. Zur Beratung in der Ausschusssitzung muss der Antrag spätestens drei Monate vor dem Sitzungstermin vorliegen. Im Nachgang der Ausschusssitzung erfolgt eine entsprechende Information an die Antragstellenden. Die Auszahlung bewilligter Mittel erfolgt im Nachgang der Ausschusssitzung. Kommen die beantragten Programme und Projekte nicht zustande oder werden die mit der Förderung verbundenen und Nebenbestimmung nicht erfüllt oder die gewährten Fördermittel zweckwidrig verwendet, muss der Zuwendungsbetrag von den Antragstellenden in einer Summe zurückgezahlt werden. Nach Abschluss der Maßnahme legen die Zuschussempfänger*innen innerhalb von drei Monaten einen Projektabschlussbericht mit Verwendungsnachweis vor, in dem die ordnungsgemäße, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Mittel nachgewiesen wird. Der Nachweis über die Durchführung des Projekts wird dem Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern zur Kenntnis vorgelegt. Neue Anträge im gleichen Kontext können erst dann gestellt werden, wenn der Verwendungsnachweis für die vorangegangene Maßnahme vorgelegt und geprüft worden ist. Handelt es sich bei den Antragsteller*innen um Gruppen, Vereine oder sonstige Zusammenschlüsse, ist aus dem Kreis der Zuwendungsempfänger*innen eine Person zu benennen, die die Verantwortung und Haftung für die zweckgerechte Verwendung der Fördermittel gegenüber der Stadt Köln übernimmt. Bei Veröffentlichungen hinsichtlich der durch Mittel der Stadt Köln geförderten Maßnahmen in Medien (zum Beispiel Anzeigen, Plakate, Faltblätter, Broschüren, Internet, Social Media) durch die Antragstellenden sind diese verpflichtet, das Logo der Stadt Köln und wenn möglich mit dem Zusatz „Gefördert durch die Stadt Köln“ zu verwenden. Ebenfalls ist bei Maßnahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit darauf hinzuweisen, dass die Projekte durch die Stadt Köln gefördert werden.
  • Beschlussvorlage Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/03 Vorlagen-Nummer 1796/2022 Freigabedatum 08.06.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Förderprogramm "Gleichstellung von Frauen und Männern" Beschlussorgan Finanzausschuss Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern Gremium Datum Beschluss: Im Haushaltsplan 2022 stehen im Teilergebnisplan 0111, Sonstige Innere Verwaltung, Teilplanzeile 16, Sonstige ordentliche Aufwendungen dem Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern insge- samt Fördergelder in Höhe von 200.000 Euro zur Verfügung. Für Umsetzung des Förderprogramms „Gleichstellung von Frauen und Männern“ stehen Mittel in Hö- he von 45.000 € zur Verfügung. 1. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der Mittel in Höhe von 45.000 €. 2. Der Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern beschließt das Förderpro- gramm „Gleichstellung von Frauen und Männern“. Finanzausschuss 13.06.2022 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 13.06.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 45.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Gemäß der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Köln dient das Förderprogramm  der Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern,  Frauenorganisationen, -projekten und Initiativen  der Gewährleistung einer möglichst großen Vielfalt an Aktivitäten zum Thema Gleichstellung sowie  dem Abbau von Benachteiligungen in der Lebenssituation von Frauen und Männern sowie Mäd- chen und Jungen. Der Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern sieht in 2022 für das Förderprogramm ein Finanzvolumen von höchstens 45.000 € vor. Finanzierung: Die zur Finanzierung der Maßnahmen benötigten Aufwandsermächtigungen stehen im Teilergebnisplan 0111, Sonstige Innere Verwaltung, in der Teilplanzeile 16, Sonstige ordentliche Auf- wendungen, im Haushaltsjahr 2022, zur Verfügung. 3 Der Betrag kann in den Folgejahren variieren. Bezüglich einer Fortführung des Förderprogramms ab 2023 werden dem Finanzausschuss und dem Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Män- nern eine neue Beschlussvorlage vorgelegt, wenn die Höhe der bereitgestellten Mittel und deren Fi- nanzierung definiert sind Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 04.10.2021 (politischer VN) beschlossen, dass eine Freigabe der Mittel für „Fördergelder Gleichstellung“ jeweils durch den Fach- und Finanzausschuss zu erfolgen hat. Begründung der Dringlichkeit Um potentielle Antragsteller*innen auf das Förderprogramm aufmerksam zu machen und ihnen die Gelegenheit zu geben, Mittel für Maßnahmen und Aktivitäten im Sinne des Förderprogramms zu be- antragen, ist ein Beschluss vor der zweiten Jahreshälfte 2022 erforderlich. Die stadtintern notwendige Abstimmung für diese Beschlussvorlage konnte erst in der 23. KW finali- siert werden.

Beratungsverlauf

  1. 13.06.2022

    Finanzausschuss

    TOP 5.2, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
  2. 13.06.2022 zuletzt

    Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern

    TOP 3.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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