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4045/2019

Verkehrssituation auf dem Schillplatz in Köln-Nippes

Beantwortung einer Anfrage (BV) 27.11.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 05.12.2019, TOP 7.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3181 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/662/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 4045/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 05.12.2019 
 
Verkehrssituation auf dem Schillplatz in Köln-Nippes 
hier: Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung der Bezirksvertretung 
Nippes vom 04.07.2019, TOP 7.2.6 
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet um die Beantwortung folgender Fragen:  
 
 
Frage 1: 
 
„Wie stellt sich die Verkehrsfläche nach der Straßenverkehrsordnung dar, abgesehen vom § 1, der 
sowieso für ALLE gilt, d. h. auf welcher Grundlage ist die Polizei dort tätig geworden?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Bei größeren befestigten Flächen, die eindeutig dem Fußgängerverkehr zugedacht sind, trifft neben 
dem Begriff "Gehweg", zur genaueren Darstellung der Örtlichkeit, der Begriff „Platzfläche“ mit dem-
selben Verbotsgehalt zu. Gehwege (Platzflächen) sind solche Verkehrsflächen, die zur Benutzung 
durch zu Fuß Gehende bestimmt und eingerichtet sowie durch Trennung von der Fahrbahn aufgrund 
ihrer Gestaltung (z. B. Pflasterung, Plattenbelag, Bordstein oder andere Trennlinie) äußerlich als sol-
che erkennbar sind. Dies ist am Schillplatz der Fall.  
 
Fahrzeuge müssen die Fahrbahn nach § 2 I StVO benutzen - Fahrräder sind Fahrzeuge. Eine gene-
relle Ausnahme sind Kinder bis zum abgeschlossenen achten bzw. zehnten Lebensjahr (vgl. § 2 I, IV 
StVO); ihnen wird eine Benutzungspflicht bzw. Benutzungsmöglichkeit des Gehweges eingeräumt.  
 
Durch die gesetzliche Regelung ergibt sich bereits ein gesetzliches Verbot zur Nutzung des Schill-
platzes für Radfahrende und kann durch die Polizei überwacht werden. Eine zusätzliche Ausschilde-
rung ist nach der StVO nicht vorgesehen. 
 
 
Frage 2: 
 
„Wie schätzt die Verwaltung das Gefährdungspotenzial dieser verkehrlichen Situation 
Fuß/Radverkehr/Aufenthaltsfläche ein?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Das Gefährdungspotenzial ist hier auch in einem mit den Ausführungen zu Punkt 1 zu beantworten, 
zudem haben sich Verkehrsteilnehmende nach den Vorgaben des § 1 StVO so zu verhalten, dass 
keine anderen geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert 
oder belästigt werden – was ohnehin das Absteigen der Radfahrenden auf dem Schillplatz erfordern 
würde. Erfahrungen aus Fußgängerzonen, die für Radfahrende freigegeben sind, sind weitgehend

2 
 
positiv. Es hängt aber im Einzelfall davon ab, ob der bzw. die Verkehrsteilnehmer/-in sich angemes-
sen verhält.  
 
 
Frage 3: 
 
„Gibt es Statistiken/Beobachtungen der Verwaltung, die eine Änderung des seit vielen Jahren prakti-
zierten „Shared Space“ für geboten halten?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Der Schillplatz war und ist keinesfalls durch Ausweisung oder Gestaltung ein sogenannter „Sharded 
Space“. Möglicherweise wurde der Schillplatz dennoch von Radfahrenden befahren und es konnte 
daher angenommen werden, dass es sich hierbei um einen geleiteten Raum zwischen zu Fuß Ge-
henden und Radfahrenden handelt. Die tatsächliche Einstufung der Platzfläche ist jedoch bereits den 
Ausführungen zu Punkt 1 zu entnehmen.

Beratungsverlauf (1)

05.12.2019 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 7.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4045/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
27.11.2019
Erstellt
19.11.2019 14:07