AFO/0019/2021
Anfrage zur Vorlage V/0526/2021 "Fahrradtauglicher Ausbau am DEK: Kanalpromenade"
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Stellungnahme AFO/0019/2021
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66.54.0014 > Bezirk | 28.09.2021 r | } ! | | Herr Groot-Körmelink l "Scheck TE 1 6915 a } Amt für Bürger- und Ratsservice u Münster-Ost Über Herrn Stadtbaurat Denstorff Bas; Anfrage Bündnis 90/Die Grünen vom 15.09.2019 zur Vorlage V1/0526/2021 „Fahrradtauglicher Ausbau am DEK: Kanalpromenade“ (Anlage 1) Zu den angeführten Fragen bezieht die Verwaltung wie folgt Stellung: 1e Wie viele Bäume und Sträucher entlang des Abschnittes 1 (8,2 km) sind gefällt worden bzw. werden gefällt? Im Abschnitt 1 erfolgte die Rodung von vier Einzelbäumen. 1.1 Wo wird der Ausgleich erfolgen? 1.2 Wie sieht der Ausgleich für die entfallenen Bäume und Sträucher aus? Die Rodung der 4 Bäume wird durch Neuanpflanzung von 6 Stieleichen westlich des Dortmund-Ems-Kanal (DEK) auf den Flächen des Bundes kompensiert. Die Bodenversiegelung infolge der asphaltierte Kanalpromenade wird auf Kompensationsflächen in MS-Sentrup und MS-Amelsbüren ausgeglichen. Neben der Rekultivierung des Gievenbachs ist u.a. die Pflanzung von Feldhecken und Einzelbäumen vorgesehen. 2. Es ist zu prüfen, ob von November bis Ende März ca. 1 Std. später die adaptive Beleuchtung am Abend an- und eine Stunde eher am Morgen auszuschalten wäre, mit Rücksicht auf die Aktivitätszeiten der in den Rieselfeldern rastenden Gänse. Vor allem abends ist der Einflug auf die Schlafplätze (vor allem Großer Stauteich) erst mit einbrechender Dunkelheit (Ende der Dämmerungsphase). Diesbezüglich sollte eine Abstimmung mit der Biologischen Station erfolgen. Zu den Auswirkungen der Beleuchtung auf Rast- und Zugvögel liegen noch keine aktuellen Erkenntnisse vor. Auch nach Rücksprache mit der Biologischen Station Rieselfelder sind die Auswirkungen auf Rast- und Zugvögel noch nicht abzuschätzen. Sobald hierzu Ergebnisse vorliegen, würde die Verwaltung berichten. Die vorstehende Anregung wird dabei berücksichtigt. Gibt es technische Möglichkeiten zur Abschattung von Lichteinfall in den vom Fahrradweg abgewandten Bereich von Sträuchern und Bäumen, etwa durch direkt hinter den Lampen angebrachte schwarze Schirme? Die Lichtlenkung der Leuchten ist bewusst auf dem Weg fokussiert. Um die Wasserinsekten im Kanal vor Lichteinfall zu schützen sind spezielle Linsen verwendet worden. Eine Abschirmung mittels Schirme ist nach derzeitigen 4.1 Erkenntnissen nicht notwendig, da durch die Linsentechnik und LEDs das Licht gerichtet ausgestrahlt wird. Gibt es des Weiteren technische Installationen, die ein manuelles Anschalten der adaptiven Beleuchtung bei Bedarf nur auf Wunsch von Wegebenutzer*innen ermöglichen, vergleichbar einem optionalen Knopfdruck bei einer Signalanlage an einer Kreuzung, um als Fußgänger oder Radfahrerin gefahrlos die Straße überqueren zu können? Die gesamte adaptive Beleuchtung müsste sich danach in einem angemessenen Zeitraum wieder selbständig abschalten. Diese Einschaltmöglichkeit der adaptiven Beleuchtung sollte durch Tafeln am Weg und PR-Arbeit kommuniziert werden. In der Vergangenheit hat es Versuche zur manuellen Einschaltung der Straßenbeleuchtung gegeben, z.B. das Einschalten der Beleuchtung per Telefon. Diese Systeme haben sich am Markt aber nicht durchsetzen können. Die manuelle Einschaltung hat sich als unkomfortabel erwiesen, weshalb automatische Systeme gesucht wurden. Um eine bedarfsgerechte Einschaltung zu automatisieren sind dann bundesweit adaptive Beleuchtungssysteme entwickelt worden. Nur wenn Radfahrer oder Fußgänger die Strecke passieren, wird ähnlich zu Bewegungsmelden die Beleuchtung aktiviert. Bei Radfahrern auch zwei bis drei Leuchten in der Fahrtrichtung voraus. Haben die Radfahrer und Fußgänger den Bereich der Leuchte verlassen wird die Beleuchtungsstärke auf 0% oder auf 10% abgesenkt. Die Zeiten der Absenkungen können individuell über die Software eingestellt werden. Das System der adaptiven Beleuchtung ist in einer Testanwendung in Wolbeck (Petersdamm) zusammen mit der FH Münster unter verschiedenen Wetterbedingungen, Verkehrssituationen und- Teilnehmern erfolgreich getestet worden. Wenn es diese technische Lösung einer manuellen Einschaltung noch nicht gibt, so sollte die Stadt Münster den Anstoß dafür geben, eine solche Technik zu entwickeln. Es gibt am Markt Entwicklungen die Straßenbeleuchtung außerhalb der Abend- und Morgenstunden zur sozialen Kontrolle bei Bedarf über eine Handy App einzuschalten. Konkrete Test oder Anwendungen sind in Münster bisher nicht vorgesehen. Im Zusammenhang mit einer manuellen Steuerung darf zudem nicht gegen die artenschutzrechtlichen Auflagen verstoßen werden. Demnach ist die zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Konflikte erforderliche nächtliche Abschaltung in den Sommermonaten auch bei manueller Steuerung einzuhalten. Eine helle Wegebeschichtung führt dazu, dass deutlich weniger Licht benötigt wird weil man den Radweg dann auch im Dunkeln gut erkennen kann. Das wäre ebenfalls eine Möglichkeit die nötige adaptive Beleuchtung zu minimieren. Und es wäre damit von Vorteil für die Sommermonate, wenn ohnehin ganz abgeschaltet wird. Hinweis zur Farbe des Wegs: Wichtig im Dunkeln ist vor allem, dass auf beiden Seiten die Kanten durch weiße Streifen gekennzeichnet werden. Dann fällt nicht so sehr ins Gewicht, wenn der Weg dunkel (Asphalt) ist, denn die Seitenstreifen sieht man auch ohne Beleuchtung. Bei dem für die Kanalpromenade vorgesehen Asphalt handelt es sich um ein Standardprodukt, mit einem Diabasgestein als maßgeblich farbgebenden Baustoff. Das Gestein hat nach Abtragung des schwarzen Bindemittelfilms ein „normales“ (wie im Stadtgebiet üblich) Reflexionsvermögen. Versuche in den letzten Jahren hellere Gesteine zu verwenden sind zumindest in Bezug auf die Langlebigkeit der Asphaltbefestigung nicht erfolgreich gewesen. Als Beispiel ist hier die Hansestraße in Hiltrup im Bereich zwischen Amelsbürener Straße und Am Dornbusch zu nennen. Das sogenannte Anhaftungsverhalten (Affinität) zwischen Geteinskörnern und Bindemittel ist nicht ausreichend vorhanden, so dass die Oberflächenstruktur von vielen Rissen durchzogen ist. Dieses Schadensbild macht eine baldige Instandsetzung der gesamten Decke notwendig. Beim Einsatz von Diabasgestein ist dieses Schadensbild nicht zu erwarten. Zwei Abschnitte der Kanalpromenade sind bereits vertraglich vergeben. Der Dritte Abschnitt ist derzeit in Ausschreibung. Das Amt für Mobilität und Tiefbau plant aus nachfolgenden Gründen an der Kanalpromenade weiter üblichen Asphalt mit Diabasgestein einzusetzen: e Die Asphaltierung der Kanalpromenade ist eine Fördermaßnahme, so dass wir nur aktuell zugelassene Baustoffe bzw. Bauweisen nutzen dürfen. «e Die natürlichen, aufhellenden Gesteinskörnungen sind nur eingeschränkt dem Stoffkreislauf/Recycling zur Wiederverwertung zuzuführen. Neben hohen Kosten entsteht so auch ein höherer Bedarf an Primärbaustoffen. Insgesamt keine nachhaltige Lösung aus Sicht des Amtes für Mobilität und Tiefbau. e Neben den natürlichen Gesteinskörnungen können zur Aufhellung auch künstliche Produkte genutzt werden. Hierbei ist aber die Wiederverwertung nur sehr eingeschränkt bis gar nicht möglich. Unser Ziel ist es, insgesamt umweltorientiert und nachhaltig zu arbeiten. Daher wurden diese Varianten verworfen. Das Amt für Mobilität und Tiefbau wird den Markt aber weiter beobachten. Für die Kanalpromenade dürfte es aber zu spät sein. Sofern entsprechende Baustoffe auf dem Markt sind, würde das Amt unverzüglich einen entsprechenden Test in einem Folgeprojekt oder einer Pilotanwendung vorschlagen. Die gewünschte Markierung ist ausgeschrieben und wird aufgebracht. Der o. g. Anregungen sind damit als erledigt angesehen. Gerhard Rüller Anlage 1: Anfrage Bündnis 90/Die Grünen vom 15.09.2019 zur Vorlage V/0526/2021 „Fahrradtauglicher Ausbau am DEK: Kanalpromenade“
Originalanfrage AFO/0019/2021
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AFO/0019/2021 15.09.2021 BUNDNIS 90 DIE GRÜNEN V/0526/2021 Öffentliche Beschluss Vorlage Fahrradtauglicher Ausbau am DEK: Kanalpromenade Anfrage: 1. Kompensationskonzept für entfallene Sträucher und Bäume Der Radweg- und Leitungsbau an der Kanalpromenade stellt im Sinne der Naturschutzgesetze einen Eingriff in den Naturhaushalt dar und ist also durch angemessene Bauformen sowie Ausgleichsnahmen zu kompensieren. Fragen an die Verwaltung: e Wie viele Bäume und Sträucher entlang des Abschnittes 1 (8,2 km) sind gefällt worden bzw. werden gefällt? e Wie sieht der Ausgleich für die entfallenen Bäume und Sträucher aus? e Wo wird der Ausgleich erfolgen? Begründung: Der Grundgedanke der Klima-Kompensation ist es, den Ausstoß einer bestimmten Menge an Treibhausgasemissionen, durch entsprechende Maßnahmen wieder auszugleichen. Nicht weniger wichtig ist es, der Gefährdung von Fauna und Flora selbst entgegen zu wirken und auch diesbezüglich wenigstens Ausgleichsmaßnahmen vor allem mit Blick auf die Artenvielfalt zu gewährleisten. Der Radweg- und Leitungsbau an der Kanalpromenade stellt im Sinne der Naturschutzgesetze einen Eingriff in den Naturhaushalt dar und ist also durch angemessene Bauformen sowie Ausgleichsnahmen zu kompensieren. Bereits die Errichtung und aktuell auch die Erweiterung des Industriegebietes am Hessenweg hat zu einer enormen Flächenversiegelung und damit zu einem Verlust an Grünflächen und Lebensräumen für Pflanzen und Tieren geführt. Damit ist der Radweg- und Leitungsausbau durch die Rodung von Sträuchern und Hecken oder die Fällung von Bäumen als weiterer Eingriff in den Naturhaushalt durch eine zusätzliche Versieglung in diesem Gebiet anzusehen. Er führt zur Beeinträchtigung von belebten Bodenflächen und zum Verlust von Landschaftselementen mit Lebensraum- und Gestaltungsfunktion für das Plangebiet. Es werden zwar nur einzelne Bäume wie Sträucher und kein Wald gefällt, insofern aber eine zusätzliche Flächenversiegelung zu beklagen ist, erscheint eine Kompensation erforderlich. Im Dringlichkeitsbeschluß D/0027/2020 erklärt die Verwaltung, dass ein Kompensationskonzept zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll: “Die konkrete Analyse der Eingriffsdimension zum Radwegebau sowie die Erarbeitung eines angemessenen Kompensationskonzeptes erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt im weiteren Verfahren.“ 15.09.2021 BUNDNIS 90 DIE GRUNEN V1/0526/2021 Öffentliche Beschluss Vorlage Fahrradtauglicher Ausbau am DEK: Kanalpromenade 2. Adaptive Straßenbeleuchtung (Artenschutz) Fragen und Hinweise an die Verwaltung: Angesichts des begonnen bzw. fortgeschrittenen fahrradtauglichen Ausbaus des Radwegs an der Kanalpromenade und angesichts der dargelegten planerischen Berücksichtigung des Fledermaus- bzw. Vogelschutzes stellen sich gleichwohl neue Fragen hinsichtlich einer weiteren möglichen und wünschbaren Schadensminderung für den Insekten- Fledermaus- und Vogelbestand: e Gibt es technische Möglichkeiten zur Abschattung von Lichteinfall in den vom Fahrradweg abgewandten Bereich von Sträuchern und Bäumen, etwa durch direkt hinter den Lampen angebrachte schwarze Schirme? e Gibt es des Weiteren technische Installationen, die ein manuelles Anschalten der adaptiven Beleuchtung bei Bedarf nur auf Wunsch von Wegebenutzer*innen ermöglichen, vergleichbar einem optionalen Knopfdruck bei einer Signalanlage an einer Kreuzung, um als Fußgänger oder Radfahrerin gefahrlos die Straße überqueren zu können? Die gesamte adaptive Beleuchtung müsste sich danach in einem angemessenen Zeitraum wieder selbständig abschalten. Diese Einschaltmöglichkeit der adaptiven Beleuchtung sollte durch Tafeln am Weg und PR-Arbeit kommuniziert werden. Wenn es diese technische Lösung einer manuellen Einschaltung noch nicht gibt, so sollte die Stadt Münster den Anstoß dafür geben, eine solche Technik zu entwickeln. e Eine helle Wegebeschichtung führt dazu, dass deutlich weniger Licht benötigt wird, weil man den Radweg dann auch im Dunkeln gut erkennen kann. Das wäre ebenfalls eine Möglichkeit die nötige adaptive Beleuchtung zu minimieren. Und es wäre damit von Vorteil für die Sommermonate, wenn ohnehin ganz abgeschaltet wird. Hinweis zur Farbe des Wegs: Wichtig im Dunkeln ist vor allem, dass auf beiden Seiten die Kanten durch weiße Streifen gekennzeichnet werden. Dann fällt nicht so sehr ins Gewicht, wenn der Weg dunkel (Asphalt) ist, denn die Seitenstreifen sieht man auch ohne Beleuchtung. e Es ist zu prüfen, ob von November bis Ende März ca. 1 Std. später die adaptive Beleuchtung am Abend an- und eine Stunde eher am Morgen auszuschalten wäre, mit Rücksicht auf die Aktivitätszeiten der in den Rieselfeldern rastenden Gänse. Vor allem abends ist der Einflug auf die Schlafplätze (vor allem Großer Stauteich) erst mit einbrechender Dunkelheit (Ende der Dämmerungsphase). Diesbezüglich sollte eine Abstimmung mit der Biologischen Station erfolgen. 2 15.09.2021 BUNDNIS 90 DIE GRUNEN V/0526/2021 Öffentliche Beschluss Vorlage Fahrradtauglicher Ausbau am DEK: Kanalpromenade Begründung: Im Zusammenhang mit dem geplanten Radwegebau an der Kanalpromenade ist die Einschaltung einer nächtlichen Beleuchtung für die Wintermonate und für wenige Stunden auch für die Sommermonate vorgesehen (vgl. Vorlage, S. 6 und Anlage 1). Es ist bekannt, dass der Dortmund-Ems-Kanal insbesondere für Fledermäuse als schutzwürdige Arten ein wichtiges Jagd- und Nahrungshabitat darstellt. Darüber hinaus besitzen die radwegbegleitenden Gehölzstrukturen Quartier- und Brutplatzpotential für Fledermäuse und Vögel. Dem wird in der Vorlage unter Berücksichtigung bisheriger Forschungen bereits Rechnung getragen. Insbesondere für den Bereich des Vogelschutzgebietes und FFH-Gebietes „Rieselfelder“ wird eine spätere korrigierende Anpassung der bisher vorgesehenen Abschaltzeiten der adaptiven Beleuchtung in Aussicht gestellt, wenn Ergebnisse geplanter neuerer Forschungen dieses erforderlich machen. Ebenso wird eine Abstimmung der Abschaltzeiträume sowohl mit der Biologischen Station Rieselfelder als auch mit dem NABU zugesagt und auch unter Berücksichtigung dieser beiden Akteure eine Anpassung der Beleuchtungszeiten in Aussicht gestellt (vgl. Vorlage, S. 7). Geplante Vorgaben zur adaptiven Straßenbeleuchtung e bei Nicht-Nutzung des Radwegs ist die Beleuchtungsstärke auf 10 % gedimmt. « Einsatz Insektenfreundliche Leuchtmittel (LEDs mit einer Farbtemperatur von 2700 K) e Z.B. wird die Radwegbeleuchtung im Zeitraum vom November bis März gemäß Vorgabe der Tabelle (Anlage 1) ein-und abgeschaltet. Das Problem ist, dass die adaptive Beleuchtung sich nicht ganz ausschaltet. Da sich z. B. viele Insekten am Mondschein orientieren, führt selbst eine minimale Beleuchtung von nur 10 % der Vollbeleuchtung zu einer starken Beeinflussung. Besonders Wasserinsekten rücken schon bei geringer Beleuchtung von ihrem natürlichen Jahresrhythmus ab und pflanzen sich deshalb häufig gar nicht mehr fort (vgl. dazu auch: BGBl. | 2021, 3908 Insekten Schutzgesetz, https://www.bgbl.de/xaver/bgbV/start.xav?start=//*[@attr_id="bgbI121s3908.pdf]#__bg bI_%2F%2F*[%40attr_id%3D'bgbI12153908.pdf']__ 163145). Zur Beleuchtungsproblematik/Insektenschutz eine Studie im Westhaveland, die bei einer Fledermaus-Tagung letztes Jahr vorgestellt wurde: https://www.pnn.de/wissenschaft/lichtverschmutzung-die-dunkle-seite-des- lichts/22854448.html 3 15.09.2021 BUNDNIS 90 DIE GRUNEN V10526/2021 Öffentliche Beschluss Vorlage Fahrradtauglicher Ausbau am DEK: Kanalpromenade https://www.igb-berlin.de/news/fataler-insektenstaubsauger-uferbeleuchtung Festzustellen ist auch, dass viele Menschen lieber im Dunkeln radeln als im Licht. Frauengruppen verweisen z. B. darauf, dass die Beleuchtung in Gebieten ohne soziale Kontrolle eine Barriere sein kann, sich in die Öffentlichkeit zu begeben. Deshalb erscheint also eine Technik von Vorteil, die auch die adaptiven Lampen nur einschaltet, wenn die Benutzer*innen das wünschen. Wir bitten um Stellungnahme zu unserer Anfrage zur der öffentlichen Beschluss- Vorlage V/0526/2021. Für die Fraktion der BV Ost Bündnis 90/ Die Grünen Meinolf Sellerberg Monika Pander Benedikt Spangenberg Dr. Bodo Kensmann Renate Paschert Sönke Schriever
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (6)
- Hansestraße
- Amelsbürener Straße
- Hessenweg
- Petersdamm
- Am Dornbusch
- Kanalpromenade 2
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Details
- Aktenzeichen
- AFO/0019/2021
- Typ
- Anfrage in der BV Ost
- Datum
- 20.09.2021
- Erstellt
- 17.09.2021 11:29