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AFO/0019/2021

Anfrage zur Vorlage V/0526/2021 "Fahrradtauglicher Ausbau am DEK: Kanalpromenade"

Anfrage in der BV Ost 20.09.2021

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Stellungnahme AFO/0019/2021

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Originalanfrage AFO/0019/2021

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Stellungnahme AFO/0019/2021

7776 Zeichen

66.54.0014

>

Bezirk
| 28.09.2021

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Herr Groot-Körmelink l "Scheck TE 1 6915

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Amt für Bürger- und Ratsservice

u Münster-Ost
Über Herrn Stadtbaurat Denstorff Bas;

Anfrage Bündnis 90/Die Grünen vom 15.09.2019 zur Vorlage V1/0526/2021
„Fahrradtauglicher Ausbau am DEK: Kanalpromenade“ (Anlage 1)

Zu den angeführten Fragen bezieht die Verwaltung wie folgt Stellung:

1e

Wie viele Bäume und Sträucher entlang des Abschnittes 1 (8,2 km) sind gefällt
worden bzw. werden gefällt?

Im Abschnitt 1 erfolgte die Rodung von vier Einzelbäumen.

1.1 Wo wird der Ausgleich erfolgen?
1.2 Wie sieht der Ausgleich für die entfallenen Bäume und Sträucher aus?

Die Rodung der 4 Bäume wird durch Neuanpflanzung von 6 Stieleichen westlich des
Dortmund-Ems-Kanal (DEK) auf den Flächen des Bundes kompensiert.

Die Bodenversiegelung infolge der asphaltierte Kanalpromenade wird auf
Kompensationsflächen in MS-Sentrup und MS-Amelsbüren ausgeglichen. Neben der
Rekultivierung des Gievenbachs ist u.a. die Pflanzung von Feldhecken und
Einzelbäumen vorgesehen.

2. Es ist zu prüfen, ob von November bis Ende März ca. 1 Std. später die adaptive

Beleuchtung am Abend an- und eine Stunde eher am Morgen auszuschalten wäre, mit
Rücksicht auf die Aktivitätszeiten der in den Rieselfeldern rastenden Gänse. Vor allem
abends ist der Einflug auf die Schlafplätze (vor allem Großer Stauteich) erst mit
einbrechender Dunkelheit (Ende der Dämmerungsphase). Diesbezüglich sollte eine
Abstimmung mit der Biologischen Station erfolgen.

Zu den Auswirkungen der Beleuchtung auf Rast- und Zugvögel liegen noch keine
aktuellen Erkenntnisse vor. Auch nach Rücksprache mit der Biologischen Station
Rieselfelder sind die Auswirkungen auf Rast- und Zugvögel noch nicht abzuschätzen.
Sobald hierzu Ergebnisse vorliegen, würde die Verwaltung berichten. Die vorstehende
Anregung wird dabei berücksichtigt.

Gibt es technische Möglichkeiten zur Abschattung von Lichteinfall in den vom
Fahrradweg abgewandten Bereich von Sträuchern und Bäumen, etwa durch direkt
hinter den Lampen angebrachte schwarze Schirme?

Die Lichtlenkung der Leuchten ist bewusst auf dem Weg fokussiert. Um die
Wasserinsekten im Kanal vor Lichteinfall zu schützen sind spezielle Linsen
verwendet worden. Eine Abschirmung mittels Schirme ist nach derzeitigen

4.1

Erkenntnissen nicht notwendig, da durch die Linsentechnik und LEDs das Licht
gerichtet ausgestrahlt wird.

Gibt es des Weiteren technische Installationen, die ein manuelles Anschalten der
adaptiven Beleuchtung bei Bedarf nur auf Wunsch von Wegebenutzer*innen
ermöglichen, vergleichbar einem optionalen Knopfdruck bei einer Signalanlage an
einer Kreuzung, um als Fußgänger oder Radfahrerin gefahrlos die Straße überqueren
zu können? Die gesamte adaptive Beleuchtung müsste sich danach in einem
angemessenen Zeitraum wieder selbständig abschalten. Diese Einschaltmöglichkeit
der adaptiven Beleuchtung sollte durch Tafeln am Weg und PR-Arbeit kommuniziert

werden.

In der Vergangenheit hat es Versuche zur manuellen Einschaltung der
Straßenbeleuchtung gegeben, z.B. das Einschalten der Beleuchtung per Telefon.
Diese Systeme haben sich am Markt aber nicht durchsetzen können. Die manuelle
Einschaltung hat sich als unkomfortabel erwiesen, weshalb automatische Systeme
gesucht wurden.

Um eine bedarfsgerechte Einschaltung zu automatisieren sind dann bundesweit
adaptive Beleuchtungssysteme entwickelt worden. Nur wenn Radfahrer oder
Fußgänger die Strecke passieren, wird ähnlich zu Bewegungsmelden die Beleuchtung
aktiviert. Bei Radfahrern auch zwei bis drei Leuchten in der Fahrtrichtung voraus.
Haben die Radfahrer und Fußgänger den Bereich der Leuchte verlassen wird die
Beleuchtungsstärke auf 0% oder auf 10% abgesenkt. Die Zeiten der Absenkungen
können individuell über die Software eingestellt werden. Das System der adaptiven
Beleuchtung ist in einer Testanwendung in Wolbeck (Petersdamm) zusammen mit der
FH Münster unter verschiedenen Wetterbedingungen, Verkehrssituationen und-
Teilnehmern erfolgreich getestet worden.

Wenn es diese technische Lösung einer manuellen Einschaltung noch nicht gibt, so
sollte die Stadt Münster den Anstoß dafür geben, eine solche Technik zu entwickeln.

Es gibt am Markt Entwicklungen die Straßenbeleuchtung außerhalb der Abend- und
Morgenstunden zur sozialen Kontrolle bei Bedarf über eine Handy App einzuschalten.
Konkrete Test oder Anwendungen sind in Münster bisher nicht vorgesehen.

Im Zusammenhang mit einer manuellen Steuerung darf zudem nicht gegen die
artenschutzrechtlichen Auflagen verstoßen werden. Demnach ist die zur Vermeidung
artenschutzrechtlicher Konflikte erforderliche nächtliche Abschaltung in den
Sommermonaten auch bei manueller Steuerung einzuhalten.

Eine helle Wegebeschichtung führt dazu, dass deutlich weniger Licht benötigt wird
weil man den Radweg dann auch im Dunkeln gut erkennen kann. Das wäre ebenfalls
eine Möglichkeit die nötige adaptive Beleuchtung zu minimieren. Und es wäre damit
von Vorteil für die Sommermonate, wenn ohnehin ganz abgeschaltet wird.

Hinweis zur Farbe des Wegs: Wichtig im Dunkeln ist vor allem, dass auf beiden Seiten
die Kanten durch weiße Streifen gekennzeichnet werden. Dann fällt nicht so sehr ins
Gewicht, wenn der Weg dunkel (Asphalt) ist, denn die Seitenstreifen sieht man auch
ohne Beleuchtung.

Bei dem für die Kanalpromenade vorgesehen Asphalt handelt es sich um ein
Standardprodukt, mit einem Diabasgestein als maßgeblich farbgebenden Baustoff.
Das Gestein hat nach Abtragung des schwarzen Bindemittelfilms ein „normales“ (wie
im Stadtgebiet üblich) Reflexionsvermögen.

Versuche in den letzten Jahren hellere Gesteine zu verwenden sind zumindest in
Bezug auf die Langlebigkeit der Asphaltbefestigung nicht erfolgreich gewesen. Als
Beispiel ist hier die Hansestraße in Hiltrup im Bereich zwischen Amelsbürener Straße
und Am Dornbusch zu nennen. Das sogenannte Anhaftungsverhalten (Affinität)

zwischen Geteinskörnern und Bindemittel ist nicht ausreichend vorhanden, so dass die
Oberflächenstruktur von vielen Rissen durchzogen ist. Dieses Schadensbild macht
eine baldige Instandsetzung der gesamten Decke notwendig. Beim Einsatz von
Diabasgestein ist dieses Schadensbild nicht zu erwarten.

Zwei Abschnitte der Kanalpromenade sind bereits vertraglich vergeben. Der Dritte
Abschnitt ist derzeit in Ausschreibung.

Das Amt für Mobilität und Tiefbau plant aus nachfolgenden Gründen an der
Kanalpromenade weiter üblichen Asphalt mit Diabasgestein einzusetzen:

e Die Asphaltierung der Kanalpromenade ist eine Fördermaßnahme, so dass wir
nur aktuell zugelassene Baustoffe bzw. Bauweisen nutzen dürfen.

«e Die natürlichen, aufhellenden Gesteinskörnungen sind nur eingeschränkt dem
Stoffkreislauf/Recycling zur Wiederverwertung zuzuführen. Neben hohen
Kosten entsteht so auch ein höherer Bedarf an Primärbaustoffen. Insgesamt
keine nachhaltige Lösung aus Sicht des Amtes für Mobilität und Tiefbau.

e Neben den natürlichen Gesteinskörnungen können zur Aufhellung auch
künstliche Produkte genutzt werden. Hierbei ist aber die Wiederverwertung nur
sehr eingeschränkt bis gar nicht möglich. Unser Ziel ist es, insgesamt
umweltorientiert und nachhaltig zu arbeiten. Daher wurden diese Varianten
verworfen.

Das Amt für Mobilität und Tiefbau wird den Markt aber weiter beobachten. Für die
Kanalpromenade dürfte es aber zu spät sein. Sofern entsprechende Baustoffe auf dem
Markt sind, würde das Amt unverzüglich einen entsprechenden Test in einem
Folgeprojekt oder einer Pilotanwendung vorschlagen.

Die gewünschte Markierung ist ausgeschrieben und wird aufgebracht.

Der o. g. Anregungen sind damit als erledigt angesehen.
Gerhard Rüller

Anlage 1: Anfrage Bündnis 90/Die Grünen vom 15.09.2019 zur Vorlage V/0526/2021
„Fahrradtauglicher Ausbau am DEK: Kanalpromenade“

Originalanfrage AFO/0019/2021

8199 Zeichen

AFO/0019/2021
15.09.2021

BUNDNIS 90
DIE GRÜNEN

V/0526/2021
Öffentliche Beschluss Vorlage
Fahrradtauglicher Ausbau am DEK: Kanalpromenade

Anfrage:

1. Kompensationskonzept für entfallene Sträucher und Bäume
Der Radweg- und Leitungsbau an der Kanalpromenade stellt im Sinne der
Naturschutzgesetze einen Eingriff in den Naturhaushalt dar und ist also durch
angemessene Bauformen sowie Ausgleichsnahmen zu kompensieren.

Fragen an die Verwaltung:
e Wie viele Bäume und Sträucher entlang des Abschnittes 1 (8,2 km) sind gefällt
worden bzw. werden gefällt?
e Wie sieht der Ausgleich für die entfallenen Bäume und Sträucher aus?
e Wo wird der Ausgleich erfolgen?
Begründung:

Der Grundgedanke der Klima-Kompensation ist es, den Ausstoß einer bestimmten
Menge an Treibhausgasemissionen, durch entsprechende Maßnahmen wieder
auszugleichen. Nicht weniger wichtig ist es, der Gefährdung von Fauna und Flora
selbst entgegen zu wirken und auch diesbezüglich wenigstens
Ausgleichsmaßnahmen vor allem mit Blick auf die Artenvielfalt zu gewährleisten.
Der Radweg- und Leitungsbau an der Kanalpromenade stellt im Sinne der
Naturschutzgesetze einen Eingriff in den Naturhaushalt dar und ist also durch
angemessene Bauformen sowie Ausgleichsnahmen zu kompensieren. Bereits die
Errichtung und aktuell auch die Erweiterung des Industriegebietes am Hessenweg
hat zu einer enormen Flächenversiegelung und damit zu einem Verlust an
Grünflächen und Lebensräumen für Pflanzen und Tieren geführt. Damit ist der
Radweg- und Leitungsausbau durch die Rodung von Sträuchern und Hecken oder
die Fällung von Bäumen als weiterer Eingriff in den Naturhaushalt durch eine
zusätzliche Versieglung in diesem Gebiet anzusehen. Er führt zur Beeinträchtigung
von belebten Bodenflächen und zum Verlust von Landschaftselementen mit
Lebensraum- und Gestaltungsfunktion für das Plangebiet. Es werden zwar nur
einzelne Bäume wie Sträucher und kein Wald gefällt, insofern aber eine zusätzliche
Flächenversiegelung zu beklagen ist, erscheint eine Kompensation erforderlich.
Im Dringlichkeitsbeschluß D/0027/2020 erklärt die Verwaltung, dass ein
Kompensationskonzept zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll: “Die konkrete
Analyse der Eingriffsdimension zum Radwegebau sowie die Erarbeitung eines
angemessenen Kompensationskonzeptes erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt im
weiteren Verfahren.“

15.09.2021

BUNDNIS 90
DIE GRUNEN

V1/0526/2021
Öffentliche Beschluss Vorlage
Fahrradtauglicher Ausbau am DEK: Kanalpromenade

2. Adaptive Straßenbeleuchtung (Artenschutz)

Fragen und Hinweise an die Verwaltung:

Angesichts des begonnen bzw. fortgeschrittenen fahrradtauglichen Ausbaus des
Radwegs an der Kanalpromenade und angesichts der dargelegten planerischen
Berücksichtigung des Fledermaus- bzw. Vogelschutzes stellen sich gleichwohl neue
Fragen hinsichtlich einer weiteren möglichen und wünschbaren Schadensminderung
für den Insekten- Fledermaus- und Vogelbestand:

e Gibt es technische Möglichkeiten zur Abschattung von Lichteinfall in den vom
Fahrradweg abgewandten Bereich von Sträuchern und Bäumen, etwa durch
direkt hinter den Lampen angebrachte schwarze Schirme?

e Gibt es des Weiteren technische Installationen, die ein manuelles Anschalten
der adaptiven Beleuchtung bei Bedarf nur auf Wunsch von
Wegebenutzer*innen ermöglichen, vergleichbar einem optionalen Knopfdruck
bei einer Signalanlage an einer Kreuzung, um als Fußgänger oder Radfahrerin
gefahrlos die Straße überqueren zu können? Die gesamte adaptive
Beleuchtung müsste sich danach in einem angemessenen Zeitraum wieder
selbständig abschalten. Diese Einschaltmöglichkeit der adaptiven Beleuchtung
sollte durch Tafeln am Weg und PR-Arbeit kommuniziert werden.

Wenn es diese technische Lösung einer manuellen Einschaltung noch nicht
gibt, so sollte die Stadt Münster den Anstoß dafür geben, eine solche Technik
zu entwickeln.

e Eine helle Wegebeschichtung führt dazu, dass deutlich weniger Licht
benötigt wird, weil man den Radweg dann auch im Dunkeln gut erkennen
kann. Das wäre ebenfalls eine Möglichkeit die nötige adaptive Beleuchtung zu
minimieren. Und es wäre damit von Vorteil für die Sommermonate, wenn
ohnehin ganz abgeschaltet wird.

Hinweis zur Farbe des Wegs: Wichtig im Dunkeln ist vor allem, dass auf
beiden Seiten die Kanten durch weiße Streifen gekennzeichnet werden. Dann
fällt nicht so sehr ins Gewicht, wenn der Weg dunkel (Asphalt) ist, denn die
Seitenstreifen sieht man auch ohne Beleuchtung.

e Es ist zu prüfen, ob von November bis Ende März ca. 1 Std. später die
adaptive Beleuchtung am Abend an- und eine Stunde eher am Morgen
auszuschalten wäre, mit Rücksicht auf die Aktivitätszeiten der in den
Rieselfeldern rastenden Gänse. Vor allem abends ist der Einflug auf die
Schlafplätze (vor allem Großer Stauteich) erst mit einbrechender Dunkelheit
(Ende der Dämmerungsphase). Diesbezüglich sollte eine Abstimmung mit der
Biologischen Station erfolgen.

2

15.09.2021

BUNDNIS 90
DIE GRUNEN

V/0526/2021
Öffentliche Beschluss Vorlage
Fahrradtauglicher Ausbau am DEK: Kanalpromenade

Begründung:

Im Zusammenhang mit dem geplanten Radwegebau an der Kanalpromenade ist die
Einschaltung einer nächtlichen Beleuchtung für die Wintermonate und für wenige
Stunden auch für die Sommermonate vorgesehen (vgl. Vorlage, S. 6 und Anlage 1).
Es ist bekannt, dass der Dortmund-Ems-Kanal insbesondere für Fledermäuse als
schutzwürdige Arten ein wichtiges Jagd- und Nahrungshabitat darstellt. Darüber
hinaus besitzen die radwegbegleitenden Gehölzstrukturen Quartier- und
Brutplatzpotential für Fledermäuse und Vögel. Dem wird in der Vorlage unter
Berücksichtigung bisheriger Forschungen bereits Rechnung getragen. Insbesondere
für den Bereich des Vogelschutzgebietes und FFH-Gebietes „Rieselfelder“ wird eine
spätere korrigierende Anpassung der bisher vorgesehenen Abschaltzeiten der
adaptiven Beleuchtung in Aussicht gestellt, wenn Ergebnisse geplanter neuerer
Forschungen dieses erforderlich machen.

Ebenso wird eine Abstimmung der Abschaltzeiträume sowohl mit der Biologischen
Station Rieselfelder als auch mit dem NABU zugesagt und auch unter
Berücksichtigung dieser beiden Akteure eine Anpassung der Beleuchtungszeiten in
Aussicht gestellt (vgl. Vorlage, S. 7).

Geplante Vorgaben zur adaptiven Straßenbeleuchtung
e bei Nicht-Nutzung des Radwegs ist die Beleuchtungsstärke auf 10 %
gedimmt.
« Einsatz Insektenfreundliche Leuchtmittel (LEDs mit einer Farbtemperatur von
2700 K)
e Z.B. wird die Radwegbeleuchtung im Zeitraum vom November bis März
gemäß Vorgabe der Tabelle (Anlage 1) ein-und abgeschaltet.

Das Problem ist, dass die adaptive Beleuchtung sich nicht ganz ausschaltet. Da sich
z. B. viele Insekten am Mondschein orientieren, führt selbst eine minimale
Beleuchtung von nur 10 % der Vollbeleuchtung zu einer starken Beeinflussung.
Besonders Wasserinsekten rücken schon bei geringer Beleuchtung von ihrem
natürlichen Jahresrhythmus ab und pflanzen sich deshalb häufig gar nicht mehr fort
(vgl. dazu auch: BGBl. | 2021, 3908 Insekten Schutzgesetz,
https://www.bgbl.de/xaver/bgbV/start.xav?start=//*[@attr_id="bgbI121s3908.pdf]#__bg
bI_%2F%2F*[%40attr_id%3D'bgbI12153908.pdf']__ 163145).

Zur Beleuchtungsproblematik/Insektenschutz eine Studie im Westhaveland, die bei
einer Fledermaus-Tagung letztes Jahr vorgestellt wurde:
https://www.pnn.de/wissenschaft/lichtverschmutzung-die-dunkle-seite-des-
lichts/22854448.html

3

15.09.2021

BUNDNIS 90
DIE GRUNEN

V10526/2021
Öffentliche Beschluss Vorlage
Fahrradtauglicher Ausbau am DEK: Kanalpromenade

https://www.igb-berlin.de/news/fataler-insektenstaubsauger-uferbeleuchtung

Festzustellen ist auch, dass viele Menschen lieber im Dunkeln radeln als im Licht.
Frauengruppen verweisen z. B. darauf, dass die Beleuchtung in Gebieten ohne
soziale Kontrolle eine Barriere sein kann, sich in die Öffentlichkeit zu begeben.
Deshalb erscheint also eine Technik von Vorteil, die auch die adaptiven Lampen nur
einschaltet, wenn die Benutzer*innen das wünschen.

Wir bitten um Stellungnahme zu unserer Anfrage zur der öffentlichen Beschluss-
Vorlage V/0526/2021.

Für die Fraktion der BV Ost Bündnis 90/ Die Grünen

Meinolf Sellerberg Monika Pander
Benedikt Spangenberg Dr. Bodo Kensmann
Renate Paschert Sönke Schriever

Beratungsverlauf (1)

11.11.2021 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 9.4 Anfrage Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Hansestraße
  • Amelsbürener Straße
  • Hessenweg
  • Petersdamm
  • Am Dornbusch
  • Kanalpromenade 2

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
AFO/0019/2021
Typ
Anfrage in der BV Ost
Datum
20.09.2021
Erstellt
17.09.2021 11:29