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0426/2023

Höhenentwicklungskonzept für die Innere Stadt Köln

Beschlussvorlage Ausschuss 23.02.2023

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 04.05.2023, TOP 4.1

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 5 - Stellungnahme der Verwaltung

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Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Ansehen

Anlage 1 - HEK Protokoll Lenkungsgruppe Masterplan

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Ansehen

Anlage 3 - HEK Leistungsbausteine & Kostenschätzung

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Anlage 2 - HEK Prozessschema & Bewertungsinstrument

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Ansehen

Anlage 6 Vorabauszug Niederschrift zu 4.1 SteA 04.05.2023

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Anlage 4 - Auszug aus dem Beschlussprotokoll TOP 4.1 Stadtentwicklungsausschuss 16.03.2023.pdf

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

11129 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 0426/2023 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Städtebaulicher Masterplan Innenstadt 
Höhenentwicklungskonzept für die Innere Stadt Köln 
hier: Bedarfsfeststellung einer externen Beauftragung zur Konzepterstellung und 
Beschluss von Qualitätskriterien für die Bewertung aktueller Hochhausvorhaben  
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Vorgehensweise zur Erarbeitung des Höhen-
entwicklungskonzeptes im Sinne eines lernenden Systems (gemäß Anlage 2) zur Kenntnis. 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die formulierten Qualitätskriterien und Pla-
nungsstufen (gemäß Anlage 2) als vorläufiges Bewertungsinstrument von aktuellen Hoch-
hausvorhaben. 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss stellt den Bedarf für die externe Beauftragung zur Erarbei-
tung des Höhenentwicklungskonzeptes (gemäß Anlage 3) in Höhe von ca. 255.000 € fest und 
beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines entsprechenden Vergabeverfahrens.  
 
 
Stadtentwicklungsausschuss 16.03.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  255.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
1. Anlass 
 
Mit Beschluss zum politischen Antrag AN 0384/2020 vom 26.03.2020 beauftragte der Haupt-
ausschuss die Verwaltung ein Höhenentwicklungskonzept (HEK) für den links- und rechts-
rheinischen Bereich innerhalb des Äußeren Grüngürtels („Innere Stadt“) zu erarbeiten. Beste-
hende Planwerke, wie z.B. das Höhenkonzept 2007, sollen hierbei zugrunde gelegt werden. 
Zudem gilt es, Qualitätskriterien für die Höhenentwicklung künftiger Bauvorhaben zu entwi-
ckeln sowie die Fachöffentlichkeit und die Stadtgesellschaft zu beteiligen. 
 
In einem ersten Schritt hat die Verwaltung in 2020 verschiedene europäische Metropolen - wie 
z.B. Berlin, München und Wien - in Bezug auf ihre Instrumente und Konzepte zur Steuerung 
der Höhenentwicklung recherchiert und analysiert. Auf Basis dieser Erkenntnisse wurde daran 
anschließend als Auftakt am 17.04.2021 ein Fachsymposium durchgeführt. Zentrale Frage-
stellung war, welches Instrument Köln benötigt, um gleichermaßen das UNESCO Weltkultur-
erbe zu schützen sowie den Herausforderungen einer wachsenden Metropole gerecht zu 
werden und verbindlich den eigenen Anspruch an eine qualitätsvolle Planung und Umsetzung 
zu formulieren. Darüber hinaus wurde sich anhand von Referenzen aus anderen Städten der 
Formulierung eines räumlichen Ansatzes, eines Bewertungsinstruments sowie der Gestaltung

3 
eines Prozesses zur Erstellung des HEK Köln angenähert. Die Ergebnisse wurden am 
29.09.2022 als Mitteilung MT 2640/2022 im Stadtentwicklungsausschuss vorgestellt. 
 
In Folge dessen hat die Verwaltung die Überarbeitung der Inhalte, insbesondere zum Ge-
samtprozess und Qualitätskriterien/Planungsstufen im Sinne eines vorläufigen Bewertungsin-
struments vorgenommen und diese im Rahmen der 32. Sitzung der Lenkungsgruppe Städte-
baulicher Masterplan am 25.11.2022 vorgestellt und intensiv diskutiert (Anlage 1). 
 
Der Prozess zum Höhenentwicklungskonzept steht auch in Kontext zur laufenden Fortschrei-
bung des städtebaulichen Masterplans. Entsprechend der Vorlage 1996/2021 zum aktuellen 
Sachstand des Städtebaulichen Masterplans wird die Schnittstelle zum HEK ein Thema der 
Neuausrichtung des Masterplans. In diesem Kontext ist vorgesehen, im Laufe des Jahres 
2023 einen integrierten Sachstandsbericht zum Masterplan mit Schwerpunkt auf die Interven-
tionsräume Innerer Grüngürtel und die Ost-West-Achse sowie das HEK zu veröffentlichen. 
 
Auf diese Ergebnisse aufbauend wurden die folgenden Inhalte erarbeitet und die vorliegenden 
Beschlusspunkte formuliert. 
 
 
2. Vorgehensweise und Prozessschema 
 
Der Gesamtprozess zur Erarbeitung des HEK Köln wird im Sinne eines „lernenden Systems“ 
in zwei Stränge untergliedert: Zum einen gilt es bereits jetzt Qualitätskriterien für die Bewer-
tung aktueller Hochhausvorhaben zu verabschieden, um Transparenz und Verbindlichkeit zu 
erzeugen. Zum anderen gilt es, im Rahmen eines umfassenderen Erarbeitungs- und Beteili-
gungsprozesses einen räumlichen Ansatz zu entwickelt, welches mit den Qualitätskriterien zu 
einem Endprodukt HEK Köln zusammengeführt wird. Der Gesamtprozess definiert sich daher 
über vier Phasen: 
 
Phase 0 – Grundsätze definiert den Gesamtprozess und ein Instrument samt Qualitätskrite-
rien zur Bewertung von Projekten in Form der vorliegenden Beschlussvorlage. 
Phase 1 – Beauftragung folgt auf die Bedarfsfeststellung, beinhaltet das Vergabeverfahren 
sowie die Vergabe eines externen Auftrags gem. u.g. Leistungsbausteine. 
Phase 2 – Erarbeitung beinhaltet die inhaltliche Erarbeitung des Auftrags gem. u.g. Leis-
tungsbausteine und Beschlussfassung eines räumlichen Ansatzes zur Höhenentwicklung in 
der Inneren Stadt. 
Phase 3 – Fertigstellung sieht die Beschlussfassung der Erarbeitung als umfassendes Pla-
nungswerk vor.  
 
Die Prozessgrafik ist in der mit Anlage 2 beigefügt. 
 
 
 
 
3. Qualitätskriterien und Planungsstufen als vorläufiges Bewertungsinstrument 
 
Dem Bewertungsinstrument ist folgende Zielsetzung übergeordnet: Das Höhenentwicklungs-
konzept schützt das baukulturelle Erbe Kölns und schreibt die Identität der Stadt sowie ihrer 
Quartiere im Sinne einer wachsenden, europäischen Metropole gemäß der Kölner Perspekti-
ven 2030+ fort. 
 
Hierunter bestimmen fünf Leitsätze die inhaltlichen und prozessualen Qualitätskriterien neu-
er Hochhausvorhaben in der Stadt:

4 
 Stadtraum & Gestaltung: Hochhäuser bereichern das Stadtbild sowie das stadträumli-
che Umfeld. Sie fügen sich kompositorisch wertvoll in die Stadtsilhouette ein und 
schreiben die Quartiersidentität fort. 
 Nutzung: Hochhäuser stehen für eine sozialverträgliche Verdichtung und leisten einen 
Beitrag zum öffentlichen Leben sowie zum Gemeinwohl. 
 Mobilität: Hochhäuser leisten einen Beitrag zur Mobilitätswende und damit für die Stadt 
der kurzen Wege. Die jeweiligen Standorte sind hervorragend an den Umweltverbund 
angebunden und weisen ein nachhaltiges Mobilitätskonzept auf. 
 Klima: Hochhäuser berücksichtigen die klimatischen Anforderungen und die Klimaleit-
linien der Stadt Köln und sind im Sinne der Nachhaltigkeit zertifiziert. 
 Prozess: Die exzellente städtebauliche und architektonische Qualität wird stets über 
einen Bebauungsplan und über ein Qualifizierungsverfahren mit Beteiligungsformaten 
gesichert. 
 
Die Qualitätskriterien gliedern sich hierbei in die drei Betrachtungsebenen Gesamtstadt, Quar-
tier und Objekt. 
 
Die Planungsstufen stellen eine prozessuale Abfolge von planerischen Qualifizierungsschrit-
ten dar, die ein Bauvorhaben gemäß HEK durchläuft. Ausgangspunkt für das Durchlaufen der 
Planungsstufen ist der o.g. Auslöser. Die Qualitätskriterien kommen insbesondere in der Eig-
nungsprüfung sowie im Zuge des Qualifizierungsverfahrens zur Anwendung. Die Planungsstu-
fen gliedern sich wie folgt: 
 
 Stufe 1: Eignungsprüfung 
 Stufe 2: Qualifizierung 
 Stufe 3: Bauleitplanung 
 Stufe 4: Realisierung 
 
Als Begleitgremium zum Höhenentwicklungskonzept wird vorläufig die Lenkungsgruppe städ-
tebaulicher Masterplan eingesetzt.  
 
Der so genannte Auslöser definiert, bei welcher Art von Bauvorhaben die formulierten Anfor-
derungen im Sinne der Qualitätskriterien und Planungsstufen zur Anwendung kommen. 
Grundsätzlich gilt, je höher das Projektvorhaben, desto höher die Auswirkungen auf das 
Stadtbild sowie den öffentlichen Raum und demnach entsprechend höher auch die Anforde-
rungen an die Qualität. Eine differenzierte Betrachtung und abschließende Definition der Aus-
löser im Gebietskontext ist Gegenstand des weiteren Erarbeitungsprozesses. Vorläufig aber 
wird als Auslöser eine maßgebliche Übersteigung der Hochhausdefinition gem. § 50 BauO 
NRW 2018 (>22m) mit einer stadtbild- und steuerungsrelevanten Höhe von 40m festgelegt.  
 
3. Bedarfsfeststellung 
Für die unter Pkt. 2 genannten Phasen 2-4 im Gesamtprozess benötigt die Verwaltung exter-
ne Expertise, der über Erfahrungen sowohl im Bereich komplexer stadtplanerischer Konzepte, 
in der strategischen Prozessgestaltung unter Einbezug von Akteuren aus Politik, Interessens-
verbänden, Bürgerschaft und Verwaltung als auch in der inhaltlichen und medialen Kommuni-
kation verfügt.  
Vergabe und Zeitplan 
Für die Erarbeitung gemäß Beschluss zum politischen Antrag AN 0384/2020 sieht die Verwal-
tung eine entsprechende Auftragsvergabe nach UVgO vor. Die Vergabe soll als einstufige 
Verhandlungsvergabe vollzogen werden.  
 
Leistungsbausteine 
Der angestrebte Auftrag an eine(n) externe(n) Bieter(gemeinschaft) sieht die Erarbeitung von 
acht Leistungsbausteinen in drei Themenfeldern vor.

5 
 
I. Planungsleistungen 
1. Auswertung & Analyse bestehender Grundlagen 
2. Erstellung eines räumlichen Plans 
3. Qualitätskriterien 
4. Bewertungsinstrument  
II. Prozessgestaltung 
5. Präzisierung der Prozessstruktur 
6. Organisation & Durchführung von Beteiligung  
III. Kommunikation 
7. Mediale Kommunikation & Aufbereitung 
8. Dokumentation & Erstellung eines Endprodukts 
 
Kostenprognose 
Die Gesamtkosten für einen extern vergebenen Auftrag zur Erarbeitung des HEK belaufen 
sich auf schätzungsweise 255.000 € (inkl. 19% MwSt.).  
 
Finanzierung 
Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigte Aufwandsermächtigung steht im Teilergebnis-
plan des Stadtplanungsamtes in der Produktgruppe 0901 Stadtplanung in der Teilplanzeile 13 
- Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen - im Haushaltsjahr 2023 im Haushaltsplan 
2023/2024 zur Verfügung. 
 
Leistungsbausteine und Kostenschätzung sind der Vorlage als Anlage 3A beigefügt 
 
4. Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. 
Das HEK Köln trägt dazu bei, die Versiegelung von Freiflächen durch Steuerung von Höhen-
entwicklung im Stadtraum zu verringern. Daneben wird insbesondere eine nachhaltige, res-
sourcenschonende Bauweise begünstigt, sowie neue Bauvorhaben hinsichtlich Mobilitätsan-
bindung und Berücksichtigung ökologischer Aspekte qualifiziert.

6 
 
5. Anlagen: 
Anlage 1: HEK Protokoll Lenkungsgruppe Masterplan 
Anlage 2: HEK Prozessschema & Bewertungsinstrument 
Anlage 3: HEK Leistungsbausteine und Kostenschätzung

Anlage 5 - Stellungnahme der Verwaltung

3001 Zeichen

ANLAGE 5 zur Beschlussvorlage 0426/2023  
Städtebaulicher Masterplan Innenstadt 
Höhenentwicklungskonzept für die Innere Stadt Köln 
hier: Bedarfsfeststellung einer externen Beauftragung zur Konzepterstellung 
und Beschluss von Qualitätskriterien für die Bewertung aktueller 
Hochhausvorhaben  
 
Aus der Niederschrift der Sitzung vom 16. 03.2023 ist folgender Prüfauftrag vermerkt:  
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Qualitätskriterien und 
Planungsstufen (gemäß Anlage 2) zu überprüfen un d bis zur nächsten regulären Sitzung 
eine Stellungnahme abzugeben. 
 
 
Stellungnahme Stadtplanungsamt 
 
1) Beteiligung der breiten Stadtgesellschaft und der Fachöffentlichkeit  (Anlage 2, S.5) 
Für den Erarbeitungsprozess des H EK ist eine Beteiligung, sowohl für die breite 
Stadtgesellschaft als auch für  die Fachöffentlichkeit vorgesehen. Die konkreten Formate 
sowie deren Abfolge und Turnus gilt es gemeinsam mit dem zu beauftragenden Büro im 
Zusammenhang mit dem Gesamtprozess zu en twickeln.  
 
2) Qualitätskriterien als „lernendes System“  (Anlage 2, S.6) 
Die formulierten Kriterien sind Teil des vorläufigen Instruments zur Bewertung und 
Qualitätssicherung von Hochhausvorhaben. Die Inhalte fließen vollumfänglich in die 
weitere Bearbeitung des HE K ein, werden überprüft, weiter entwickelt und geschärft. Im 
Sinne eines „lernenden Systems“ fließen zudem die konkreten Erfahrungen aus den 
laufenden Projekten ein.  So wird bspw. auch im weiteren Erarbeitungsprozess des HEK 
die Art der Zertifizierung präzisiert und die Möglichkeit, diese verbindlich festzulegen, 
überprüft. 
 
3) Auslöser (Anlage 2, S.11) 
Köln verfügt mit dem Höhenkonzept 2007 über ein steuerndes Instru ment für die 
Höhenentwicklung in der Innenstadt bis einschließlich der Ringstraßen. Mit dem neuen 
HEK Innere Stadt gilt es , das vorhandene Instrument einzubinden und insbesondere  für 
den Bereich zwischen Ringstraßen und Äußerer Grüngürtel ein neues 
Steuerungsinstrument zu erarbeiten. Um jedoch bereits für aktuelle Projektvorhaben mit 
quartiersbildprägender Wirkung ein en Handlungsrahmen zu definieren, soll bereits jetzt 
eine Höhe, der so genannte „Auslöser“ definiert werden. Diese Höhe gilt sodann als 
vorläufiger Orientierungswert und wird im weiteren Erarbeitungsprozess präzisiert.   
 
Das Stadtplanungsamt schläg t für den „Auslöser“ eine Gebäudehöhe von 40m vor. Ab  
dieser Höhe wird ein Vorhaben als quartiersbildprägend eingestuft, so dass die 
formulierten Qualitätskriterien und Planungsstufen anzuwenden sind.  Unbenommen 
dessen ist, dass auch schon bei geringeren Höhen Qualifizierungsverfahren / 
Mehrfachbeauftragungen als sinnvoll erachtet und entsprechend der gängigen Praxis 
durchgeführt werden. Die in der Landesbauordnung NRW definierte Höhe von 22,50m 
als Auslöser zu definieren ist aus Sicht des Stadtplanungsamts nicht sinnvoll, da dieser 
Wert brandschutztechnisch begründet ist und i.d. Regel weder das Quartiersbild noch 
das Stadtbild prägt.

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

9407 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/0 
 
 
Vorlagen-Nummer 
0426/2023
Stand: 25.02.2026 
Sachstandsbericht  
Städtebaulicher Masterplan Innenstadt 
Höhenentwicklungskonzept für die Innere Stadt Köln 
hier: Bedarfsfeststellung einer externen Beauftragung zur Konzepterstellung und 
Beschluss von Qualitätskriterien für die Bewertung aktueller Hochhausvorhaben 
Beschluss aus dem Stadtentwicklungsausschuss 0426/2023, 04.05.2023 
4.1 Städtebaulicher Masterplan Innenstadt  
Höhenentwicklungskonzept für die Innere Stadt Köln  
hier: Bedarfsfeststellung einer externen Beauftragung zur Konzepterstellung 
und Beschluss von Qualitätskriterien für die Bewertung aktueller Hochhausvor-
haben 
0426/2023 
4.1.1 Aktualisierter Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. zum Masterplan Innen-
stadt, hier: Höhenentwicklungskonzept für die innere Stadt 
AN/0761/2023 
I Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt in seiner Fassung vom 16.03.2023 und stimmt 
punktweise über die Ziffern 1- 3 und die Unterpunkte 4a) - 4f) des Änderungsantrages der 
Fraktion DIE LINKE AN/0761/2023 wie folgt (Änderungen/ Ergänzungen fett/ durchgestrichen) 
ab:  
 
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Vorgehensweise zur Erarbeitung des Höhenent-
wicklungskonzeptes im Sinne eines lernenden Systems (gemäß Anlage 2) zur Kenntnis. 
Der Stadtentwicklungsausschuss stellt den Bedarf für die externe Beauftragung zur 
Erarbeitung des Höhenentwicklungskonzeptes (gemäß Anlage 3) in Höhe von ca. 
255.000 € fest und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines entspre-
chenden Vergabeverfahrens.  
 
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Qualitätskriterien und 
Planungsstufen (gemäß Anlage 2) zu überprüfen und bis zur nächsten regulären Sit-
zung eine Stellungnahme abzugeben.

2 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die formulierten Qualitätskriterien und Pla-
nungsstufen (gemäß Anlage 2) als vorläufiges Bewertungsinstrument von aktuellen 
Hochhausvorgaben in der wie folgt geänderten und präzisierten Fassung: 
 
1. Das in 2007 beschlossene Höhenkonzept für die linksrheinische Innenstadt 
bleibt unverändert bestehen. Es wird der Öffentlichkeit unkompliziert zu-
gänglich gemacht. 
2. Zwischen den Ringen und dem Militärring, bzw. dem rechtsrheinischen Grüngürtel 
und dem Rhein sind die geplanten Hochhäuser vor einem qualifizierten Abschluss 
der Beratung des Höhenentwicklungskonzeptes an die bestehende Bebauung an-
zupassen und auf max. 60 Meter zu begrenzen. 
3. Bei einer relativen Überschreitung von 30 % und mehr zur Umgebung und 
bei einer Höhe von weniger als 40 m löst das Bauvorhaben durch die Verwal-
tung noch näher zu definierende Qualifizierungsschritte aus. 
4. Bei einer maßgeblichen Übersteigung der Hochhausdefinition gem. § 50 
BauO NRW mit einer stadtbild- und steuerungsrelevanten Höhe von 40 m 
löst das Bauvorhaben die folgenden Kriterien aus: 
a) Neben der Hauptnutzung (zum Beispiel Büro) sind min. 30 Prozent der Flächen 
durch andere Nutzungen (zum Beispiel, Wohnen, Kultur, Gesundheitsvorsorge, 
soziale Einrichtungen) im geplanten Hochhaus zu belegen. Von dieser Rege-
lung kann Abstand genommen werden, wenn die Hauptnutzung Wohnen ist. 
Auch in diesem Fall sind kulturelle Nutzungen, Einrichtungen der Gesundheits-
vorsorge, soziale Einrichtungen etc. im Erdgeschoss möglich. 
b) Gemäß dem kooperativen Baulandmodell sind im Plangebiet min. 30 % geför-
derter Wohnraum zu verwirklichen.  
c) Der Investor ist am Ausbau der erforderlichen Infrastruktur, insbesondere dem 
ÖPNV zu beteiligen. 
d) Nachhaltige und klimafreundliche Verwirklichung des Projektes. Die Leitlinien 
zum Klimaschutz der Stadt Köln (Ratsbeschluss vom 17.3.22) sind verbindlich 
um zu setzten. Dies gilt auch für die in den Leitlinien nur als Empfehlung formu-
lierten Punkte. 
e) Das Begleitgremium zum Höhenkonzept tagt grundsätzlich öffentlich. 
f) Die Bürgerbeteiligung soll in vollem Umfang den Anforderungen der Leit-
linien zur Öffentlichkeitsbeteiligung entsprechen. Sie sind also auch um-
fassend barrierefrei durchzuführen. 
 
Abstimmungsergebnis zur punktweisen Abstimmung zum Änderungsantrag der 
Fraktion DIE LINKE:  
Zu Ziffer 1:  einstimmig, bei Enthaltung der FDP-Fraktion zugestimmt. 
Zu Ziffer 2:  mehrheitlich, gegen die Stimme der Fraktion DIE LINKE abgelehnt. 
Zu Ziffer 3:  einstimmig zugestimmt. 
Zu Ziffer 4a). mehrheitlich, gegen die Stimme der Fraktion DIE LINKE abgelehnt. 
Zu Ziffer 4b) mehrheitlich, gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion 
DIE LINKE. abgelehnt. 
Zu Ziffer 4c): mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der FPD-Fraktion 
abgelehnt.  
Zu Ziffer 4d): mehrheitlich, gegen die Stimme der Fraktion DIE LINKE. abgelehnt.  
Zu Ziffer 4e): mehrheitlich, gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der FDP-Fraktion und 
der Fraktion DIE LINKE. abgelehnt.  
Zu Ziffer 4f): einstimmig zugestimmt. 
 
II Beschluss über die so geänderte Beschlussfassung:

3 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Vorgehensweise zur Erarbeitung des Höhenent-
wicklungskonzeptes im Sinne eines lernenden Systems (gemäß Anlage 2) zur Kenntnis. 
Der Stadtentwicklungsausschuss stellt den Bedarf für die externe Beauftragung zur 
Erarbeitung des Höhenentwicklungskonzeptes (gemäß Anlage 3) in Höhe von ca. 
255.000 € fest und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines entspre-
chenden Vergabeverfahrens.  
 
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Qualitätskriterien und 
Planungsstufen (gemäß Anlage 2) zu überprüfen und bis zur nächsten regulären Sit-
zung eine Stellungnahme abzugeben. 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die formulierten Qualitätskriterien und Pla-
nungsstufen (gemäß Anlage 2) als vorläufiges Bewertungsinstrument von aktuellen 
Hochhausvorgaben in der wie folgt geänderten und präzisierten Fassung: 
 
1. Das in 2007 beschlossene Höhenkonzept für die linksrheinische Innen-
stadt bleibt unverändert bestehen. Es wird der Öffentlichkeit unkompli-
ziert zugänglich gemacht. 
2. Zwischen den Ringen und dem Militärring, bzw. dem rechtsrheinischen Grün-
gürtel und dem Rhein sind die geplanten Hochhäuser vor einem qualifizierten 
Abschluss der Beratung des Höhenentwicklungskonzeptes an die bestehende 
Bebauung anzupassen und auf max. 60 Meter zu begrenzen. 
3. Bei einer relativen Überschreitung von 30 % und mehr zur Umgebung und 
bei einer Höhe von weniger als 40 m löst das Bauvorhaben durch die Ver-
waltung noch näher zu definierende Qualifizierungsschritte aus. 
4. Bei einer maßgeblichen Übersteigung der Hochhausdefinition gem. § 50 
BauO NRW mit einer stadtbild- und steuerungsrelevanten Höhe von 40 m 
löst das Bauvorhaben die folgenden Kriterien aus: 
a) Neben der Hauptnutzung (zum Beispiel Büro) sind min. 30 Prozent der Flä-
chen durch andere Nutzungen (zum Beispiel, Wohnen, Kultur, Gesundheits-
vorsorge, soziale Einrichtungen) im geplanten Hochhaus zu belegen. Von 
dieser Regelung kann Abstand genommen werden, wenn die Hauptnutzung 
Wohnen ist. Auch in diesem Fall sind kulturelle Nutzungen, Einrichtungen 
der Gesundheitsvorsorge, soziale Einrichtungen etc. im Erdgeschoss mög-
lich. 
b) Gemäß dem kooperativen Baulandmodell sind im Plangebiet min. 30 % ge-
förderter Wohnraum zu verwirklichen.  
c) Der Investor ist am Ausbau der erforderlichen Infrastruktur, insbesondere 
dem ÖPNV zu beteiligen. 
d) Nachhaltige und klimafreundliche Verwirklichung des Projektes. Die Leitli-
nien zum Klimaschutz der Stadt Köln (Ratsbeschluss vom 17.3.22) sind ver-
bindlich um zu setzten. Dies gilt auch für die in den Leitlinien nur als Emp-
fehlung formulierten Punkte. 
e) Das Begleitgremium zum Höhenkonzept tagt grundsätzlich öffentlich. 
f) Die Bürgerbeteiligung soll in vollem Umfang den Anforderungen der 
Leitlinien zur Öffentlichkeitsbeteiligung entsprechen. Sie sind also 
auch umfassend barrierefrei durchzuführen.  
 
Abstimmungsergebnis über die so geänderte Beschlussvorlage:  
Einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE. zugestimmt. 
 
Hinweis 
Die Ursprungsvorlage wird durch die geänderte Beschlussfassung ersetzt.

4 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand:  
Das Vergabeverfahren für die externe Beauftragung zur Erarbeitung des Höhenentwicklungs-
konzepts Innere Stadt Köln (HEK) wurde im 3. Quartal 2023 durchgeführt und der Auftrag ver-
geben.  
Im Zuge der Erarbeitung im Sinne des lernenden Systems wurde der Beschluss von Grunds-
ätzen für die Entwicklung des Räumlichen Plans (3276/2023) in der Sitzung des Stadtentwick-
lungsausschusses am 14.03.2024 erreicht. 
Das finale Höhenentwicklungskonzept (3029/2024) wurde durch die beauftragten Büros erar-
beitet und am 08.02.2025 beschlossen. Dies erfolgte auf Grundlage und in Überarbeitung der 
beiden Beschlüsse eines vorläufigen Bewertungsinstruments (0426/2023) sowie der Grunds-
ätze für die Entwicklung eines räumlichen Plans (3276/2023). die hierin aufgegangen sind. 
Nächste Schritte: 
Der vorliegende Beschluss ist im finalisierten und am 08.02.2025 beschlossenen Höhenent-
wicklungskonzept für die Innere Stadt Kölns (3029/2024) aufgegangen. In diesem wurde die 
Vorlage eines Sachstandsberichts in Form einer Evaluation des Konzepts nach einem Anwen-
dungszeitraum von zwei Jahren und somit zum 1. Quartal 2027 beschlossen. 
Folgende Sachstandsberichte erfolgen daher im Rahmen des Beschlusses zum finalen Hö-
henentwicklungskonzept (3029/2024).

Anlage 1 - HEK Protokoll Lenkungsgruppe Masterplan

20178 Zeichen

32. Sitzung der Lenkungsgruppe
Städtebaulicher Masterplan Innenstadt Köln
Ergebnisprotokoll
Thema: Höhenentwicklungskonzept 
Freitag, 25.11.22, 10:00 – 14:00 Uhr 
Komed, Im Mediapark 7, 50670 Köln 
TOP Thema 
Begrüßung 
Markus Greitemann, Dezernat VI Planen und Bauen 
Die Amtsleiterin des Stadtplanungsamtes Eva Herr begrüßt die Teilnehmenden 
stellvertretend für den Beigeordneten Herrn Greitemann, da dieser der Sitzung erst 
ab 10:20 Uhr beiwohnen kann.  
Einführung 
Eva Herr, Leiterin Stadtplanungsamt 
Frau Herr leitet mit einem Rückblick des Stadtentwicklungsausschusses vom 
29.09.2022 in die Sitzung ein, in welchem ein Sachstand zum Höhenentwicklungs-
konzept vorgestellt wurde. 
Köln verfügt über eine lange Historie in der Auseinandersetzung mit Höhenent-
wicklung und Hochhäusern. Von verbindlichen Steuerungsinstrumenten, wie etwa 
dem Höhenkonzept 2007, bis hin zu rahmengebenden Konzepten, wie den Kölner 
Perspektiven 2030+, bestehen eine Reihe Planwerke für die Bewertung von Hoch-
hausvorhaben in Köln. Die heutige Sitzung soll sich insbesondere der übergeord-
neten Frage annähern, was die Stadt mit einem neuen Höhenentwicklungskonzept 
für die Innere Stadt bis zum Äußeren Grüngürtel steuern möchte. Hierzu soll, auch 
anhand von Beispielen aus anderen Städten, diskutiert werden, welchen räumli-
chen Ansatz (INPUT 1), welche Qualitäten und Prüfinstrumente (INPUT 2) , sowie 
welchen Gesamtprozess (INPUT 3) das Höhenentwicklungskonzept Köln benötigt. 
TOP 1 Räumlicher Ansatz 
Katrin Witzel, Sachgebiet Projekte 
Input Zu Beginn stellt sich Hr. Kösterke als neuer Mitarbeiter im Amt 61, Sachgebiet Pro-
jekte, vor. Hr. Kösterke wird künftig den Prozess zum Höhenentwicklungskonzept 
mitbetreuen. 
Frau Witzel erläutert anschließend die Methodik, nach welcher die d rei Inputs der 
Sitzung aufgebaut sind: Anknüpfend an eine thematische Einordnung werden un-
ter der Frage „Wie machen es andere?“ , Referenzen aus anderen Städten erläu-
tert. Unter „Was hat Köln?“ wird dargelegt, welche inhaltlichen Anknüpfpunkte sich 
der Stadt bieten und welches Vorgehen bzw. welche Aufgaben sich daraus für die 
weitere Erarbeitung ergeben. 
Frau Witzel ordnet den räumlichen Ansatz in die Beauftragung aus dem Beschluss 
zum politischen Antrag AN 0384/2020 ein. Hieran anknüpfend werden am Beispiel

Seite 2 von 8 
 
der Städte München, Berlin, Düsseldorf und Frankfurt verschiedene räumliche An-
sätze dargestellt. Während München einen flächendeckenden, insgesamt eher 
restriktiven und schützenden Ansatz wählt, fokussieren sich Berlin und Düsseldorf 
auf den Schutz einzelner Bereiche (z.B. Altstadt) und auf ein Prüfinstrument in 
sonstigen Stadträumen (bzw. Formulierung von Fokusräumen zur Steuerung neu-
er Vorhaben). Frankfurt hingegen geht proaktiv mit der Formulierung eines räumli-
chen Plans um und definiert konkrete, neue Hochhausstandorte. 
Die Stadt Köln verfügt über eine breite Grundlage an bestehenden Planwerken , 
die sowohl restriktiv (u. a. Höhenkonzept 2007, Sichtachsenplan 2003) , als auch 
proaktiven Planwerken (u.a. Kölner Perspektiven 2030+, Städtebaulicher Master-
plan). Zu erwähnen ist daneben das sog. „Schüsselprinzip“, welches 
eine nach 
außen ansteigende Höhe vom Dom ausgehend darstellt, jedoch nie politisch Be-
schluss fand.  
Die genannten Planwerke bilden Ausgangslage zur Diskussion eines räumlichen 
Ansatzes in Kleingruppenarbeit, anknüpfend an den Input unter TOP 2. 
Aus dem Plenum wird die Frage formuliert, wie hoch der Handlungsdruck für ein 
Höhenentwicklungskonzept vor dem Hintergrund aktueller Hochhausvorhaben ist. 
Die Verwaltung stellt dar, dass unabhängig von ak tuellen Anfragen der Bedarf für 
ein solches Konzept besteht, um perspektivisch konkrete Vorhaben, aber auch die 
Höhenentwicklung insgesamt proaktiv steuern zu können und Einzelfallentschei-
dungen zu vermeiden. 
  
TOP 2 Planungsstufen & Qualitätskriterien 
Lena Tenbücken, Sachgebiet Projekte 
  
Input Frau Tenbücken ordnet die Inhalte des Inputs in den Beschluss zum politischen 
Antrag AN 0384/2020 ein. Anlass für die gesonderte Betrachtung von Qualitätskri-
terien und Planungsstufen stellt die Vielzahl aktueller Hochhausvorhaben dar. Auf 
die gelebte Praxis qualifizierender Verfahren aufbauend, gilt es, ein universelles 
Instrument für die Bewertung dieser Projekte zu erarbeiten und in Q1/2023 dem 
Stadtentwicklungsausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen. 
Der Blick in die Städte Berlin, Düsseldorf und München zeigt, dass die Systematik 
in welcher neue Hochhausvorhaben bewertet werden in allen drei Städten eine 
große Ähnlichkeit aufweist. In einem ersten Schritt gibt es einen sogenannten 
„Auslöser“. Dies ist eine festgelegte Schwelle, die das Bewertungsinstrument akti-
viert (z.B. eine konkrete Höhe in Metern 
oder aber eine relative Übersteigung der 
Umgebungshöhe) der in Kombination mit der Aussage des räumlichen Plans die 
Anwendung von Planungsstufen & Qualitätskriterien einleitet. Die Städte definieren 
hier drei bis fünf Planungsstufen – von der Projektidee bis zur Umsetzungsphase – 
in welchen Prüfschritte von Projektvorhaben durchlaufen werden müssen. Inner-
halb der Planungsstufen sind dabei Qualitätskriterien formuliert, welche Anforde-
rungen und zu erfüllende Ansprüche an jene Projekte festsetzen. Dies sind sowohl 
stadträumliche (u.a. Stadtsilhouette, Verkehrsanbindung) als auch objektbezogene 
Aspekte (u.a. Sockelzone, Fassadengestaltung). 
Bezogen auf den „Auslöser“ ist in Köln nach allgemeiner Einschätzung mit der Hö-
he des Doms (157m) bereits ein Maximalwert für die Höhenentwicklung gesetzt. 
Bei Qualitätskriterien liefern Konzepte wie die Kölner Perspektiven oder der Pro-
zess zum Inneren Grüngürtel bereits inhaltliche  Anknüpfpunkte
. Darüber hinaus 
liefert die gelebte Planungspraxis im Zusammenhang mit der Vorbereitung von 
Wettbewerbsverfahren eine Bandbreite an Kriterien zu Qualitätssicherheit. Dies gilt 
gleichermaßen für das Thema der Planungsstufen, hier allerdings mit Schwerpunkt

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auf die prozessualen Bausteine und das jeweilige Ineinandergreifen. 
Frau Tenbücken erläutert, dass an die Input -Vorträge anknüpfend, die beiden 
Themenfelder „Räumlicher Ansatz“ und „Auslöser, Qualitätskriterien und Pla-
nungsstufen“ vor dem Hi ntergrund der Frage „Was braucht Köln“ in zwei Klein-
gruppen vertieft werden. 
 
Kleingruppen Ergebnis Gruppe 1 – Räumlicher Ansatz 
Es wird festgehalten, dass die Unterschiede zwischen der linksrheinischen, histori-
schen Stadtstruktur (Radiale/Ringe) und der industriell geprägten rechtsrheini-
schen Stadtstruktur (Cluster) grundsätzlich unterschiedlic
he Ansätze erforderlich 
machen. 
Im Rechtsrheinischen stehen so insbesondere der Deutzer Hafen, der Mülheimer 
Hafen sowie der Bereich um den Deutzer Bahnhof / Deutze r Feld im Fokus. Als 
Potenzial wird der Entwicklungskorridor Frankfurter Straße (Kölner Perspektiven 
2030) erachtet. Die homogenen Siedlungsräume der rechtsrheinischen Stadtteile 
werden für größere Höhenentwicklungen als weniger geeignet erachtet. Beste-
hende Standorte , wie bspw. der des TÜV Rheinland, werden aufgrund ungenü-
gender verkehrlicher Erschließung nicht als Standorte für weitere Hochpunkte er-
achtet. 
Im Linksrheinischen wird vor allem Potenzial für Höhenentwicklung aufgrund ihrer 
Erschließungsgunst entlang der  großen Verkehrsachsen (Aachener Str., Venloer 
Str., Neusser Str., Luxemburger Str., Bonner Str.) gesehen, während die Bereiche 
der Wohnquartiere zwischen den Radialen hierfür als nicht geeignet betrachtet 
werden. 
Das beschlossene Höhenkonzept 2007 einschließlich der Pufferzone und dem 
künftigen Dom-Managementplan wird weiterhin als gesetzt betrachtet. Für die Rin-
ge wird jedoch diskutiert, ob  im Bereich der Schnittpunkte mit den Radialen Ab-
weichungen und damit Möglichkeit  für eine Höhenentwicklung  besteht, wie auch 
teils im Bestand schon vorhanden. Dies wäre jedoch im Kontext zu bereits beste-
henden Hochpunkten zu sehen. Den Bereich zwischen Ringe und Innerer Grün-
gürtel, welcher nicht im Höhenkonzept 2007 enthalten ist, gilt es differenziert hin-
sichtlich einer moderaten Höhenentwicklung zu untersuchen.  
Darüber hinaus wird der Projektbereich Weststadt, Ehrenfeld als Potenzialraum 
erachtet. Hier ist entsprechend bestehender Konzepte für das Projekt ebenso eine 
Höhenentwicklung denkbar. 
Ergebnis Gruppe 2 – Auslöser, Qualitätskriterien, Planungsstufen 
Auslöser 
Es besteht Konsens darüber, dass Höhenentwicklung immer im städtebaulichen 
Kontext entwickelt werden muss. Die integrierte Stadtentwicklungsplanung wird 
hierbei als das am besten geeignete Planungsinstrument erachtet. Darüber hinaus 
gilt es jedoch, Auslöser, z.B. durch private Projektvorhaben, konkreter zu definie-
ren, um sich daran anknüpfend auf ein transparentes , qualitätssicherndes  Pla-
nungsverfahren zu verständigen. Als Auslöser wird eine berei
chsbezogene (s. 
räumlicher Ansatz), relative Angabe in Bezug auf die Umgebungsbebauung als 
sinnvoll erachtet, z.B. ab 30% oder 50% über der durchschnittlichen Höhe der 
Umgebungsbebauung. Als maximale Höhe wird die Höhe des Kölner Dom s mit 
157m in der Gruppe bestätigt . Bei den Angaben der relativen Höhen sollen dar-
über hinaus die aus den Brandschutzanforderungen resultierenden Gebäudehö-
hen im Kontext der Wirtschaftlichkeit von Immobilien berücksichtigt werden (22m / 
60m /100m).

Seite 4 von 8 
 
Qualitätskriterien 
Es besteht Konsens, dass zentraler Aspekt bei Hochhausvorhaben ist, die Stadti-
dentität zu sichern. Hierfür wird ein entsprechendes Qualifizierungsverfahren, z.B. 
ein Architektenwettbewerb als verpflichtend gesehen.  
Die einzelnen Qualitätskriterien lassen sich bezoge n auf den Planungsprozess in 
Eignungskriterien mit gesamtstädtischer Relevanz und Kriterien bezogen auf den 
städtebaulichen sowie objektbezogenen Kontext unterscheiden. Die Arbeit in der 
Kleingruppe legt hierbei bezogen auf die Themenfelder Gesta ltung, Mobilität, Nut-
zung und Klima die folgenden Schwerpunkte: 
 Eignungsprüfung Qualifizierungsverfahren 
Gestaltung Mehrwert für Stadtsilhouette Sichtachsen / Blickbeziehung 
Schutz UNESCO Weltkulturerbe Einfügen und Komposition 
Stadträumliche Beziehung Architektonischer Qualitätsanspruch 
Sichtachsen/ Blickbeziehung Langfristige Qualitätssicherung 
Mobilität Anbindung Umweltverbund 
Mobilitätskonzept 
Stellplatzschlüssel 
Nutzung Mehrwert für das Stadtleben Sozialverträgliche Verdichtung 
 öffentliche Zugänglichkeit DG Qualitative Verdichtung 
 öffentliche Nutzung EG Soziale Kontrolle 
 Nutzungsmix Soziale Infrastruktur 
Klima Kalt-/ Frischluftschneisen Zertifizierung 
 Verschattungsstudie Gesamtenergiebilanz 
  Fallwinde 
 
 
 
Planungsstufen 
In der Gruppenarbeit wird noch einmal die Bedeutung der Vorprüfung  hervorgeho-
ben und mit der Bezeichnung „Eignungsprüfung“ verstärkend benannt . In dieser 
ersten Phase soll anhand von klar umrissenen Anforderungen und Kriterien der 
Vorhabenträger durch Studien/ Gutachten das Pr ojekt hinsichtlich seiner Eignung 
für ein Hochhaus belegen. Sofern die anschließende fachliche Prüfung und Bera-
tung durch ein Begleitgremium positiv ausfällt, wird eine Beschlussvorlage für  den 
Stadtentwicklungsausschuss bzgl. der nächsten Qualifizierungss chritte erarbeitet. 
Falls die fachliche Bewertung jedoch negativ ausfällt, wird über eine Mitteilung in

Seite 5 von 8 
 
die Politik/Öffentlichkeit kommuniziert, dass das Vorhaben nicht weiterverfolgt 
wird. Insgesamt wird der Vorteil in der Definition der Planungsstufen darin gese-
hen, bei der Planung von Hochhausvorhaben Transparenz und Verbindlichkeit für 
die Politik, Vorhabenträger, Verwaltung und Öffentlichkeit herzustellen.  
 
 
Diskussion Die o.g. Ergebnisse der Kleingruppen werden durch die Experten Hr. Nollert 
(Gruppe 1) und Hr. Aldinger (Gruppe 2) zusammengefasst und im Plenum zur Dis-
kussion gestellt. 
Diskussion Gruppe 1 – Räumlicher Plan: 
Aus der Diskussion ergibt sich grundsätzliche Zustimmung für die oben aufgeführ-
ten Ergebnisse der Kleingruppenarbeit. Es sei jedoch wichtig genauer auszudiffe-
renzieren, um welche Höhen es genau in den jeweiligen Räumen geht. So 
gilt es 
zu definieren, wo eine Verdichtung im Bestand das Ziel sei , in Abgrenzung zu Be-
reichen, die sich für bauliche Hochpunkte über den bestehenden Maßstab bzw. 
über eine definierte Höhe hinaus eignen. 
Das Schüsselprinzip wird als Grundlagenwerk thematisiert – der „Schüsselrand“ 
als Bereich größter baulicher Höhe wird im Grüngürtel und weiter außerhalb gese-
hen. Jedoch wird eingegrenzt, dass das Prinzip veral
tetes Leitmotiv ist und eher 
einen bestandsbeschreibenden Charakter aufweist. Das neue Höhenentwick-
lungskonzept wird hier vertiefende Aussagen treffen müssen. 
Diskussion Gruppe 2 – Auslöser, Qualitätskriterien, Planungsstufen: 
Bezüglich eines Auslösers erg ibt sich, dass sich eine relative Formulierung (z.B. 
„30% höher als der Umgebungsbestand“) besser für Köln eignet als ein absoluter 
Wert. Hiermit wird unterstrichen, dass das Höhenentwicklungskonzept nicht Nach-
verdichtung im Bestand behandelt, sondern vorrangig Projekte mit einer signifikan-
ten Höhenentwicklung.  
Anstelle der Benennung als „Standortprüfung“, soll ein erster Prüfschritt vorhaben-
bezogener als „Eignungsprüfung“ benannt werden. 
Es wird angemerkt, dass auch Aspekt e der Wirtschaftlichkeit von Hochhäusern in 
Bezug zu deren Geschossigkeit und Nutzung  Kriterien sein müssen.  (Stichwort 
22m – 60m – 100m)

Seite 6 von 8 
 
In der Anwendung des Bewertungsinstruments sollen auch unterbundene Vorha-
ben im Sinne einer transparenten Anwendung als Mitteilungsvorlage in politische 
Gremien eingebracht werden.  
  
 ++ MITTAGSPAUSE ++ 
  
 TOP 3 Gesamtprozess 
Peter Kösterke, Sachgebiet Projekte 
  
 Input  Herr Kösterke stellt den städtischen Ansatz für einen Gesamtprozess zur Erstel-
lung des neuen Höhenentwicklungskonzept s, samt der  in dem Zuge zu erarbei-
tenden Leistungsbausteine, vor. 
Der Blick in die Städte München, Düsseldorf und Berlin zeigen, dass sich in der 
Prozessgestaltung durchaus unterschiedliche Herangehensweisen und Bausteine 
ergeben. So hat München seinen Entwurf zur Hochhausstudie in enger Zusam-
menarbeit zwischen beauftragtem Büro, Verwaltung und unter Einbezug externer 
Experten in zwei Symposien erarbeitet. Erst anschließend erfolgte eine (Online-) 
Information der Öffentlichkeit. In Düsseldorf wurde parallel zum Prozess des dorti-
gen Hochhausrahmenplans der sog. „Hochhausbeirat“ einberufen als Begleitgre-
mium. Hierin sind Politik, Träger öffentlicher Belange, externe Fachexperten, sowie 
Verwaltung repräsentiert. Düsseldorf hat darüber hinaus eine Online- Umfrage zur 
Wahrnehmung von Hochhäusern in der Stadt als Beteiligungsformat durchgeführt. 
In Berlin wurde ein im Vergleich zu den beiden anderen Referenzstädten ein groß 
angelegter, beteiligungsorientierter Prozess durchgeführt. 
Für den Prozess zum Kölner Höhenentwicklungsk onzept schlägt die Verwaltung 
ein Vorgehen vor, welches im Wesentlichen aus 8 Bausteinen in 3 Handlungsfel-
dern besteht: 
Planungsleistungen: 
1) Auswertung & Analyse bestehender Grundlagen 
2) Erstellung eines räumlichen Plans 
3) Aufstellung von Qualitätskriterien für Hochhäuser 
4) Definition eines eigenen Bewertungsinstruments 
Prozessgestaltung: 
5) Präzisierung der Prozessstruktur 
6) Organisation & Durchführung von Beteiligung 
Kommunikation: 
7) mediale Kommunikation & Aufbereitung 
8) Dokumentation & Erstellung eines Endprodukts 
 
Die genannten Bausteine stellen Grundlage für eine Vergabe an eine(n) interdis-
ziplinäre(n) Bieter (-gemeinschaft) in 2023 dar. Diese soll als 1- stufige Verhand-
lungsvergabe nach UVgO vollzogen werden, der Preisrahmen bewegt sich somit 
unter EU-Schwelle bei einem Betrag bis maximal 215.000 €. 
Der Prozessvorschlag der Verwaltung orientiert sich hierbei insbesondere an be-
reits gegebenen Fixpunkten. In Q1/2023 sollen Qualitätskriterien als Bewertungs-
instrument von Hochhausvorhaben gleicherweise, wie das Vorgehen zum Ge-
samtprozess, politisch Beschluss finden. Zur Mittelfreigabe für das geplante 
Vergabeverfahren bedarf es hierbei eines Bedarfsf eststellungsbeschlusses. Als 
zweiter formeller Fixpunkt soll in Q4/2023 ein Grundsatzbeschluss für den räumli-
chen Plan zum Höhenentwicklungskonzept erfolgen. D er Gesamtprozess soll bis

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Ende 2024 fertiggestellt werden und das Höhenentwicklungskonzept Köln als um-
fassendes Abschlussdokument politisch beschlossen werden. 
Als begleitendes Format sollen, anknüpf end an das durchgeführte Symposium 
vom 17.04.2021, Fachsymposien durchgeführt werden in welchen externe Fach-
experten in den Prozess miteinbezogen werden.  
Die Stadtgesellschaft soll über z.B. eine ausführliche Online- Präsenz zum Höhen-
entwicklungskonzept sowie weiterer Formate umfänglich und transparent über den 
Erarbeitungsprozess informiert werden. 
Als Begleitgremium zur Erarbeitung des Höhenentwicklungskonzeptes , als auch 
zur Anwendung des Bewertungsinstruments, wird die Lenkungsgruppe Städtebau-
licher Masterplan Innenstadt vorgeschlagen. Dies stellt ein Anknüpfen bzw. eine 
Fortsetzung der anhaltenden inhaltlichen Einbringung des Höhenentwicklungs kon-
zeptes in jenem Gremium dar. 
Diskussion Auf Nachfrage wird bestätigt, dass eine Mittelfreigabe als Bedarfsfe ststellungsbe-
schluss in Q1/2023 erfolgen muss. Hierfür bedarf es eines differenzierten Leis-
tungsverzeichnisses als Entscheidungsgrundlage. Auch wird bestätigt, dass die 
Qualitätskriterien, sowie die Ausarbeitung zum Gesamtprozess , Bestandteil der 
o.g. Beschlussfassung sein werden.  
Die in der Prozessgrafik beschriebenen Beschlüsse Q1/2023 Qualitätskriterien und 
Q2/2023 Grundsatzbeschluss „Räumlicher Ansatz“ dienen der stufenweisen Kon-
kretisierung und verbindlichen Verständigung auf ein gemeinsames Ziel „Höhen-
entwicklungskonzept Innere Stadt“. 
Die Lenkungsgruppe Masterplan wird auch in der Plenumsdiskussion als geeigne-
tes Begleitgremium für den Prozess zur Erstellung des Höhenentwicklungskonzep-
tes erachtet. 
Auf Nachfrage wird bestätigt, dass die Beauftragung eines externen Unterneh-
mens mit der Erstellung des Höhenentwicklungskonzeptes, aufbauend auf den 
Darstellungen aus Input 3, erfolgen soll. 
Der Prozess zum Höhenentwicklungskonzept soll in der laufenden Ratsperiode 
abgeschlossen und das Endergebnis beschlossen werden.  
Es wird angeregt, die Lenkungsgruppe Masterplan noch vor der Sommerpause 
2023 in einem zusätzlichen Termin tagen zu lassen. Die Verwaltung wird dies prü-
fen und in die Wege leiten. 
Es wird zusammengefasst, dass die heutige Zustimmung aus dem Pl enum bzgl. 
der Ausführungen der Verwaltung zur Prozessgestaltung, der zu beauftragenden 
Bausteine, sowie dem weiteren Vorgehen, wichtige Grundlage für Beschlussfas-
sung und Projektfortschritt darstellen. 
  
 Termine 2023 & Organisatorisches 
Eva Herr, Leiterin Stadtplanungsamt 
  
 Das vorbereitende Arbeitstreffen für die 33. Sitzung ist geplant für Mi. 08.02.2023, 
14:30 – 17:00 Uhr. (Anmerkung: Hierbei handelt es sich um ein verwaltungsinter-
nes Arbeitsformat, bei dem die Sitzung inhaltlich vorbereitet wird.  Die Teilnahme 
der politischen Vertreter*innen ist nicht erforderlich.) 
Die 33. Sitzung der Lenkungsgruppe Masterplan ist geplant für Fr. 31.03.2023, 
10:00 - 14:00 Uhr. Fokusthema soll hier gemäß der Fortschreibung Städtebauli-
cher Masterplan Innenstadt der Interventionsraum  Ost-West-Achse sein.

Seite 8 von 8 
 
Die 34. Sitzung der Lenkungsgruppe  Masterplan ist geplant für Fr. 10.11.2023, 
10:00 - 14:00 Uhr. Fokusthema soll hier erneut das Höhenentwicklungskonzept  
Köln sein. 
  
 Ausblick 
Markus Greitemann, Beigeordneter Dezernat VI für Planen und Bauen 
  
 Herr Greitemann betont abschließend die Konstruktivität und Qualität der inhaltli-
chen Zusammenarbeit der Sitzung. Sowohl für die räumliche Planung als auch für 
Qualitäten von Höhenentwicklung in Köln und den weiteren Planungsprozess wur-
den einvernehmlich wichtige Erkenntnisse gewonnen.  
Herr Greitemann dankt allen Anwesenden für die Mitarbeit und schließt die 32. Sit-
zung der Lenkungsgruppe Masterplan. 
 
 
Köln, den 13.12.22, gez. AL 61 Eva Herr

Anlage 3 - HEK Leistungsbausteine & Kostenschätzung

1613 Zeichen

Höhenentwicklungskonzept Köln Anlage, Stand 27.01.2023
Gesamtkosten
LEISTUNGSFELD I - PLANUNGSLEISTUNGEN
19.600,00 €
36.400,00 €
26.600,00 €
22.400,00 €
105.000,00 €
Leistungsbausteine und Kostenschätzung für die externe Beauftragung zur Erstellung des 
Höhenentwicklungskonzeptes
im Rahmen der Fortschreibung des Gestaltungshandbuchs
Beginn: 2. Quartal 2023
1. Auswertung & Analyse bestehender Grundlagen
2. Erstellung eines räumlichen Plans
3. Qualitätskriterien
4. Bewertungsinstrument
Leistungsfeld I Gesamt:

Höhenentwicklungskonzept Köln Anlage, Stand 27.01.2023
Gesamtkosten
LEISTUNGSFELD II - PROZESSGESTALTUNG
12.600,00 €
23.800,00 €
36.400,00 €
LEISTUNGSFELD III - KOMMUNIKATION
16.800,00 €
12.600,00 €
29.400,00 €
Leistungsbausteine und Kostenschätzung für die externe Beauftragung zur Erstellung des 
Höhenentwicklungskonzeptes
im Rahmen der Fortschreibung des Gestaltungshandbuchs
5. Präzisierung der Prozessstruktur
6. Organisation & Durchführung von Beteiligung
Leistungsfeld III Gesamt:
8. Dokumentation & Erstellung eines Endprodukts
Leistungsfeld II Gesamt:
7. Mediale Kommunikation & Aufbereitung

Höhenentwicklungskonzept Köln Anlage, Stand 27.01.2023
Satz Anzahl Gesamtkosten
(kalkulativ) 170.800,00 €
16.000,00 € 2   32.000,00 €
3.000,00 €      4   12.000,00 €
Summe 214.800,00 €
255.612,00 €
Leistungsbausteine und Kostenschätzung für die externe Beauftragung zur Erstellung des 
Höhenentwicklungskonzeptes
im Rahmen der Fortschreibung des Gestaltungshandbuchs
GESAMTKOSTEN INKL. 19% MWST. 
Leistungsfelder Gesamt
Kosten Durchführung Fachsymposien
Kosten Durchführung Sitzung Begleitgremium

Anlage 2 - HEK Prozessschema & Bewertungsinstrument

31900 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin
Dezernat für Planen und Bauen
Seite 1
Anlage 2
zum Beschluss im Stadtentwicklungsausschuss
HÖHENENTWICKLUNGSKONZEPT INNERE STADT
Prozessschema & Bewertungsinstrument
Dezernat für Planen und Bauen
Die Oberbürgermeisterin
Stadtplanungsamt 61 Folie 3
1| Einführung und Ziele
AN/0384/2020
Die Verwaltung wird beauftragt:
 
1. Konzept für Höhenentwicklung innerhalb 
des Äußeren Grüngürtels („Innere Stadt“) 
Erweiterter Betrachtungsraum
LINKSRHEINISCHE  
INNENSTADT
„INNERE STADT“
ÄUßERER GRÜNGÜRTEL

Die Oberbürgermeisterin
Dezernat für Planen und Bauen
Seite 2
Inhalt
Anlass
Rückblick & Sachstandsbericht
Vorgehensweise & Prozessschema
Gesamtprozess zur Erarbeitung des Höhenentwicklungskonzeptes
Qualitätskriterien & Planungsstufen
Entwicklung eines vorläufigen Bewertungsinstruments
1
2
3
3
4
6

Die Oberbürgermeisterin
Dezernat für Planen und Bauen
Seite 3
Kapitel 1 - Anlass
Rückblick & Sachstandsbericht
Mit Beschluss zum politischen Antrag AN 
0384/2020 vom 26.03.2020 beauftragte der 
Hauptausschuss die Verwaltung ein Höhen -
entwicklungskonzept (HEK) für den links- und 
rechtsrheinischen Bereich innerhalb des Äuße-
ren Grüngürtels („Innere Stadt“) zu erarbeiten. 
Bestehende Planwerke, wie z.B. das Höhen -
konzept 2007, sollen hierbei zugrunde gelegt 
werden. Zudem gilt es, Qualitätskriterien für die 
Höhenentwicklung künftiger Bauvorhaben zu 
entwickeln sowie die Fachöffentlichkeit und die 
Stadtgesellschaft zu beteiligen.
In einem ersten Schritt hat die Verwaltung in 2020 
verschiedene europäische Metropolen - wie z.B. 
Berlin, München und Wien - in Bezug auf ihre 
Instrumente und Konzepte zur Steuerung der 
Höhenentwicklung recherchiert und analysiert. 
Auf Basis dieser Erkenntnisse wurde daran an-
schließend als Auftakt am 17.04.2021 ein Fach-
symposium durchgeführt. Zentrale Fragestel-
lung war, welches Instrument Köln benötigt, um 
gleichermaßen das UNESCO Weltkulturerbe zu 
schützen sowie den Herausforderungen einer 
wachsenden Metropole gerecht zu werden und 
verbindlich den eigenen Anspruch an eine qua-
litätsvolle Planung und Umsetzung zu formulie -
ren. Darüber hinaus wurde sich anhand von Re-
ferenzen aus anderen Städten der Formulierung 
eines räumlichen Ansatzes, eines Bewertungs -
instruments sowie der Gestaltung eines Prozes-
ses zur Erstellung des HEK Köln angenähert. 
Die Ergebnisse wurden am 29.09.2022 als Mit-
teilung MT 2640/2022 im Stadtentwicklungsaus-
schuss vorgestellt.
In Folge dessen hat die Verwaltung die Überar -
beitung der Inhalte, insbesondere zum Gesamt-
prozess und Qualitätskriterien/Planungsstufen 
im Sinne eines vorläufigen Bewertungsinstru -
ments vorgenommen und diese im Rahmen der 
32. Sitzung der Lenkungsgruppe Städtebauli -
cher Masterplan am 25.11.2022 vorgestellt und 
intensiv diskutiert (s. Anlage 1).
Der Prozess zum Höhenentwicklungskonzept 
steht auch in Kontext zur laufenden Fortschrei-
bung des städtebaulichen Masterplans. Ent-
sprechend der Vorlage 1996/2021 zum aktuel-
len Sachstand des Städtebaulichen Masterplans 
wird die Schnittstelle zum HEK ein Thema der 
Neuausrichtung des Masterplans. In diesem 
Kontext ist vorgesehen, im Laufe des Jahres 
2023 einen integrierten Sachstandsbericht zum 
Masterplan mit Schwerpunkt auf die Interventi-
onsräume Innerer Grüngürtel und die Ost-West-
Achse sowie das HEK zu veröffentlichen.
Auf diese Ergebnisse aufbauend wurden die fol-
genden Inhalte erarbeitet und die vorliegenden 
Beschlusspunkte formuliert.

Die Oberbürgermeisterin
Dezernat für Planen und Bauen
Seite 4
Kapitel 2 - Vorgehensweise & Prozessschema
Gesamtprozess zur Erarbeitung des Höhenentwicklungskonzeptes
Der Gesamtprozess zur Erarbeitung des HEK 
Köln wird im Sinne eines „lernenden Systems“ 
in zwei Stränge untergliedert: Zum einen gilt es 
bereits jetzt Qualitätskriterien für die Bewertung 
aktueller Hochhausvorhaben zu verabschieden, 
um Transparenz und Verbindlichkeit zu erzeu-
gen. 
Zum anderen gilt es, im Rahmen eines umfas-
senderen Erarbeitungs- und Beteiligungspro -
zesses einen räumlichen Ansatz zu entwickelt, 
welches mit den Qualitätskriterien zu einem 
Endprodukt HEK Köln zusammengeführt wird. 
Ziel:  
Beschluss 
Qualitätsstandards 
1. Quartal 2023
Ziel:  
Grundsatzbeschluss  
Zonenplan 
4. Quartal 2023
Räumliche Ebene  
Zonenplan
Qualitative Ebene 
Qualitätsstandards
Beschluss  
AN 0384/2020
I/ 2020; Auftrag  
Höhenentwicklung-
konzept Innere Stadt
„lernendes System“
Abb. 1: Darstellung Lernendes System & Meilensteine

Die Oberbürgermeisterin
Dezernat für Planen und Bauen
Seite 5
Der Gesamtprozess definiert sich daher über 
vier Phasen:
Phase 0 – Grundsätze definiert den Gesamt-
prozess und ein Instrument samt Qualitätskrite-
rien zur Bewertung von Projekten in Form der 
vorliegenden Beschlussvorlage.
Phase 1 – Beauftragung folgt auf die Bedarfs-
feststellung, beinhaltet das Vergabeverfahren 
sowie die Vergabe eines externen Auftrags gem. 
u.g. Leistungsbausteine.
Abb. 2: Vorläufiges Schema Gesamtprozess
Phase 2 – Erarbeitung beinhaltet die inhaltliche 
Erarbeitung des Auftrags gem. u.g. Leistungs -
bausteine und Beschlussfassung eines räum-
lichen Ansatzes zur Höhenentwicklung in der 
Inneren Stadt.
Phase 3 – Fertigstellung sieht die Beschluss -
fassung der Erarbeitung als umfassendes Pla-
nungswerk vor.
39Lenkungsgruppe Masterplan, 25.11.2022
Gesamtprozess
Prozessschema
LG MP Erprobung Instrument
Auslobung Kick-Off HEK    räumlicher Ansatz Fertigstellung HEK
Umsetzung
   FACHSYMPOSIUM I    FACHSYMPOSIUM II BROSCHÜRE
PlanungsteamBegleitgremium MeilnsteineÖffentlichkeit
Beauftragung Beschluss HEK
Phase1 - Beauftragung Phase 3 - FertigstellungPhase 2 - ErarbeitungPhase 0 - Grundsätze
Q4/22 Q1/23 Q2/23 Q3/23 Q4/23 Q1/24 Q2/24 Q3/24
1.
2.
3.
ZonenplanQualitätskriterien Instrument
„lernendes System“
11..
22..
33..
Instrument
& Prozess
Qualitätskriterien &
Instrument final
Grundsatz-
beschluss
Grundsatz-
beschluss!!

Die Oberbürgermeisterin
Dezernat für Planen und Bauen
Seite 6
Qualitätskriterien
Planungsstufen
Auslöser
Eignungsprüfung
Räumlicher Ansatz
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
7
10
11
12
13
Kapitel 3 - Qualitätskriterien & Planungsstufen
Entwicklung eines vorläufigen Bewertungsinstruments

Die Oberbürgermeisterin
Dezernat für Planen und Bauen
Seite 7
Hierunter bestimmen fünf Leitsätze die inhaltli -
chen und prozessualen Qualitätskriterien neuer 
Hochhausvorhaben in der Stadt:
• Stadtraum und Gestaltung: Hochhäuser 
bereichern das Stadtbild sowie das stadt-
räumliche Umfeld. Sie fügen sich kompo-
sitorisch wertvoll in die Stadtsilhouette ein 
und schreiben die Quartiersidentität fort. 
• Nutzung: Hochhäuser stehen für 
eine sozialverträgliche Verdichtung 
und leisten einen Beitrag zum öffentli -
chen Leben sowie zum Gemeinwohl.  
• Mobilität: Hochhäuser leisten einen Bei-
trag zur Mobilitätswende und damit für 
die Stadt der kurzen Wege. Die jeweili -
gen Standorte sind hervorragend an den 
Umweltverbund angebunden und weisen 
ein nachhaltiges Mobilitätskonzept auf. 
• Klima: Hochhäuser berücksichtigen die 
klimatischen Anforderungen und die Kli-
maleitlinien der Stadt Köln und sind 
im Sinne der Nachhaltigkeit zertifiziert. 
• Prozess: Die exzellente städtebauliche und 
architektonische Qualität wird stets über 
einen Bebauungsplan und über ein Qualifi-
zierungsverfahren mit Beteiligungsformaten 
gesichert.
Die Qualitätskriterien gliedern sich hierbei in die 
drei Betrachtungsebenen Gesamtstadt, Quar-
tier und Objekt.
Das Höhenentwicklungskonzept schützt das baukulturelle Erbe Kölns
und schreibt die Identität der Stadt sowie ihrer Quartiere
im Sinne einer wachsenden, europäischen Metropole
gemäß der Kölner Perspektiven 2030+ fort.
„
Dem Bewertungsinstrument ist folgende Zielsetzung übergeordnet:
3.1 - Qualitätskriterien

Die Oberbürgermeisterin
Dezernat für Planen und Bauen
Seite 8
STUFE 1
Eignungsprüfung 
STUFE 2 
Qualifizierungsverfahren
Maßstabsebene Gesamtstadt Quartier Objekt
Aspekte des Hochhauses in der Stadt Der städtebauliche Entwurf… Der architektonische Entwurf…
Handlungsfelder
Stadtraum und Gestaltung STADTBILDVERTRÄGLICHKEIT 
Untersuchung markanter Sichtachsen und 
aussagekräftiger Sichtbeziehungen. 
Der Dom setzt hierbei mit 154m die 
Höhenobergrenze für neue Vorhaben.
… berücksichtigt die Erkenntnisse der 
Sichtachsenprüfung und komponiert wohl 
proportioniert Sockel, Schaft und oberen 
Abschluss des Gebäudes
…. gestaltet qualitätsvoll Sockel, Schaft und 
oberen Abschluss des Gebäudes
BAUKÖRPER
Blickbeziehungen / Wahrnehmung aus 
Fußgänger*innenperspektive. 
Wirkung der Gebäudekubatur in seinem 
städtischen Kontext wird dargestellt
… integriert Technikaufbauten und 
Tiefgaragenzufahrten in die 
Gebäudekubatur
… integriert die Technikaufbauten.
… gestaltet die Dachfläche im Sinne einer 5. 
Fassade.
ANSPRUCH
Materialität und Fassadengestalt mit dem 
Anspruch höchster baulicher & qualitativer 
Standards.
… formuliert grundlegende Aussagen zu 
Materialität und Fassade. 
… stellt die  Einordnung in den 
städtebaulichen Kontext anhand 
verschiedener Ansichten dar
… überzeugt durch besonders hohe 
Qualität der Fassadengestaltung im 
architektonischen Detail und bestätigt dies 
im Vorfeld auch mittels einer Tag-/ 
Nachtsimulation.
…gestaltet die Verzahnung mit dem 
öffentlichen Raum.
Nutzung NUTZUNGSMISCHUNG
Mischnutzung entweder innerhalb eines 
Gebäudes oder innerhalb des 
städtebaulichen Kontextes
… vermeidet ein monofunktionales 
Gebäude und beschreibt eine vielseitige 
Nutzungskomposition.
… ergänzt sinnvoll die Nutzungen im 
städtebaulichen Kontext
… setzt in der architektonischen 
Ausgestaltung eine angemessene 
Nutzungskomposition um
ÖFFENTLICHER MEHRWERT
Stellt einen Mehrwert für die gesamte 
Stadt dar, insbesondere durch vielfältige 
Nutzungsangebote für unterschiedliche 
Zielgruppen.
… integriert lebendige Nutzungen 
(insbesondere in der Sockelzone und im 
Dachgeschoss), die einen Mehrwert für die 
Stadtgesellschaft darstellen, wie z.B. 
Gastronomie, Einzelhandel, 
Veranstaltungsräume, Aussichtsplattform, 
Dienstleistung, Kultur oder Bildung
… setzt die Ziele im Sinne einer 
qualitätvollen und offenen Ausgestaltung 
um
FLEXIBILITÄT
Aspekte einer  langfristigen Nutzbarkeit im 
baulichen Lebenszyklus des Gebäudes 
werden berücksichtigt.
… Konkretisierung im städtebaulichen 
Entwurf und Entwicklungsprinzipien
… Umsetzung in architektonischer 
Ausgestaltung (z.b. Flexibilität, Modularität)
Vernetzung EINBINDUNG UMWELTVERBUND
Standortprüfung im Sinne einer 
hochleistungsfähigen Anbindung an den 
Umweltverbund (z.B. Entfernung zu ÖPNV-
Knotenpunkt/ Radschnellweg ca. 300 - 
500m)
… ist optimal in das städtische Fuß-/ 
Radwegenetz eingebunden
… erzeugt in seiner Ausgestaltung keine 
räumlichen Barrieren und fördert 
Durchlässigkeit und Wegeverbindungen 
insbesondere für Fuß- und Radverkehr
… bildet eindeutige Schnittstellen zum 
direkten Umfeld aus
FÖRDERUNG FUß- UND RADVERKEHR
Neue Hochhausstandorte erzeugen so 
wenig wie möglich neue MIV-Belastung für 
die Stadt
… schafft Bedingungen, die eine 
größtmögliche Verlagerung von Verkehren 
auf ÖPNV sowie Fuß- und Radverkehr 
bestärken
MOBILITÄTSWENDE
Innovatives Mobilitätskonzept zahlt auf 
Mobilitätswende ein, bspw. 
mit reduzierter Stellplatzzahl,
öffentlich zugänglichen Mobilitätsstationen
… setzt die Ansprüche des 
Mobilitätskonzeptes um (Reduzierung der 
Stellplatzzahl, Mobilitätsstation)
… zeigt baulich-entwerferische Lösungen 
auf für: 
- eine reduzierte Stellplatzzahl 
umzusetzeb(Faktor 0,5)
- die Integration einer Mobilitätsstation
- für gut gestaltete 
Parkierungsmöglichkeiten
Klima FREIRAUM
Überprüfung der Auswirkung von 
Fallwinden und Verschattung auf das 
direkte Umfeld sowie Herstellung einer 
hohen Aufenthaltsqualität  (Stichworte:  
Schutz von Flora/ Fauna, Wohnnutzung, 
soziale Infrastruktur etc.)
… hält die Vorgaben aus Eignungsprüfung 
ein, wie bspw. max. Höhe, Standort, 
Ausrichtung
… erzeugt qualitative Freiräume in seinem 
Umfeld (z.B. durch Vermeidung 
Fallwinde/Verschattung, 
Regenwassermanagement)
STADTKLIMA
Überprüfung der Auswirkung auf Frischluft-
/Kaltluftschneisen hinsichtlich Standort, 
Dimensionierung, Form und Ausrichtung.
… schützt/ fördert in Bezug auf Standort, 
Dimensionierung, Form und Ausrichtung  
vorhandene Frischluft-/Kaltluftschneisen
… fördert Retention
… vermeidet bestmöglich zusätzliche 
Aufheizung 
… fördert Verdunstungskälte
NACHHALTIGKEIT
Absichtserklärung für 
Nachhaltigkeitszertifizierung, allgemeine 
Aussagen zum Umgang mit Bau- und 
Rohstoffen, Retention. Einhaltung der 
Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln
… begünstigt eine spätere positive 
Gesamtbilanz/ Nachhaltigkeitszertifizierung 
… berücksichtigt einen möglichen 
Austausch von Wärme oder Energie im 
Quartier
… Ressourcenschonende Bauweise sowie 
energetische Bilanzierung und 
Konstruktionsweise sind zukunftsweisend 
und erreichen den Standard der Leitlinien 
zum Klimaschutz der Stadt Köln oder 
besser, ggf. Zertifizierung DGNB platin
… Die verwendeten Materialien und 
Konstruktionsweisen sind bestmöglich 
kreislauffähig, z.B. Cradle-to-Cradle C2C

Die Oberbürgermeisterin
Dezernat für Planen und Bauen
Seite 9
STUFE 1
Eignungsprüfung 
STUFE 2 
Qualifizierungsverfahren
Maßstabsebene Gesamtstadt Quartier Objekt
Aspekte des Hochhauses in der Stadt Der städtebauliche Entwurf… Der architektonische Entwurf…
Handlungsfelder
Stadtraum und Gestaltung STADTBILDVERTRÄGLICHKEIT 
Untersuchung markanter Sichtachsen und 
aussagekräftiger Sichtbeziehungen. 
Der Dom setzt hierbei mit 154m die 
Höhenobergrenze für neue Vorhaben.
… berücksichtigt die Erkenntnisse der 
Sichtachsenprüfung und komponiert wohl 
proportioniert Sockel, Schaft und oberen 
Abschluss des Gebäudes
…. gestaltet qualitätsvoll Sockel, Schaft und 
oberen Abschluss des Gebäudes
BAUKÖRPER
Blickbeziehungen / Wahrnehmung aus 
Fußgänger*innenperspektive. 
Wirkung der Gebäudekubatur in seinem 
städtischen Kontext wird dargestellt
… integriert Technikaufbauten und 
Tiefgaragenzufahrten in die 
Gebäudekubatur
… integriert die Technikaufbauten.
… gestaltet die Dachfläche im Sinne einer 5. 
Fassade.
ANSPRUCH
Materialität und Fassadengestalt mit dem 
Anspruch höchster baulicher & qualitativer 
Standards.
… formuliert grundlegende Aussagen zu 
Materialität und Fassade. 
… stellt die  Einordnung in den 
städtebaulichen Kontext anhand 
verschiedener Ansichten dar
… überzeugt durch besonders hohe 
Qualität der Fassadengestaltung im 
architektonischen Detail und bestätigt dies 
im Vorfeld auch mittels einer Tag-/ 
Nachtsimulation.
…gestaltet die Verzahnung mit dem 
öffentlichen Raum.
Nutzung NUTZUNGSMISCHUNG
Mischnutzung entweder innerhalb eines 
Gebäudes oder innerhalb des 
städtebaulichen Kontextes
… vermeidet ein monofunktionales 
Gebäude und beschreibt eine vielseitige 
Nutzungskomposition.
… ergänzt sinnvoll die Nutzungen im 
städtebaulichen Kontext
… setzt in der architektonischen 
Ausgestaltung eine angemessene 
Nutzungskomposition um
ÖFFENTLICHER MEHRWERT
Stellt einen Mehrwert für die gesamte 
Stadt dar, insbesondere durch vielfältige 
Nutzungsangebote für unterschiedliche 
Zielgruppen.
… integriert lebendige Nutzungen 
(insbesondere in der Sockelzone und im 
Dachgeschoss), die einen Mehrwert für die 
Stadtgesellschaft darstellen, wie z.B. 
Gastronomie, Einzelhandel, 
Veranstaltungsräume, Aussichtsplattform, 
Dienstleistung, Kultur oder Bildung
… setzt die Ziele im Sinne einer 
qualitätvollen und offenen Ausgestaltung 
um
FLEXIBILITÄT
Aspekte einer  langfristigen Nutzbarkeit im 
baulichen Lebenszyklus des Gebäudes 
werden berücksichtigt.
… Konkretisierung im städtebaulichen 
Entwurf und Entwicklungsprinzipien
… Umsetzung in architektonischer 
Ausgestaltung (z.b. Flexibilität, Modularität)
Vernetzung EINBINDUNG UMWELTVERBUND
Standortprüfung im Sinne einer 
hochleistungsfähigen Anbindung an den 
Umweltverbund (z.B. Entfernung zu ÖPNV-
Knotenpunkt/ Radschnellweg ca. 300 - 
500m)
… ist optimal in das städtische Fuß-/ 
Radwegenetz eingebunden
… erzeugt in seiner Ausgestaltung keine 
räumlichen Barrieren und fördert 
Durchlässigkeit und Wegeverbindungen 
insbesondere für Fuß- und Radverkehr
… bildet eindeutige Schnittstellen zum 
direkten Umfeld aus
FÖRDERUNG FUß- UND RADVERKEHR
Neue Hochhausstandorte erzeugen so 
wenig wie möglich neue MIV-Belastung für 
die Stadt
… schafft Bedingungen, die eine 
größtmögliche Verlagerung von Verkehren 
auf ÖPNV sowie Fuß- und Radverkehr 
bestärken
MOBILITÄTSWENDE
Innovatives Mobilitätskonzept zahlt auf 
Mobilitätswende ein, bspw. 
mit reduzierter Stellplatzzahl,
öffentlich zugänglichen Mobilitätsstationen
… setzt die Ansprüche des 
Mobilitätskonzeptes um (Reduzierung der 
Stellplatzzahl, Mobilitätsstation)
… zeigt baulich-entwerferische Lösungen 
auf für: 
- eine reduzierte Stellplatzzahl 
umzusetzeb(Faktor 0,5)
- die Integration einer Mobilitätsstation
- für gut gestaltete 
Parkierungsmöglichkeiten
Klima FREIRAUM
Überprüfung der Auswirkung von 
Fallwinden und Verschattung auf das 
direkte Umfeld sowie Herstellung einer 
hohen Aufenthaltsqualität  (Stichworte:  
Schutz von Flora/ Fauna, Wohnnutzung, 
soziale Infrastruktur etc.)
… hält die Vorgaben aus Eignungsprüfung 
ein, wie bspw. max. Höhe, Standort, 
Ausrichtung
… erzeugt qualitative Freiräume in seinem 
Umfeld (z.B. durch Vermeidung 
Fallwinde/Verschattung, 
Regenwassermanagement)
STADTKLIMA
Überprüfung der Auswirkung auf Frischluft-
/Kaltluftschneisen hinsichtlich Standort, 
Dimensionierung, Form und Ausrichtung.
… schützt/ fördert in Bezug auf Standort, 
Dimensionierung, Form und Ausrichtung  
vorhandene Frischluft-/Kaltluftschneisen
… fördert Retention
… vermeidet bestmöglich zusätzliche 
Aufheizung 
… fördert Verdunstungskälte
NACHHALTIGKEIT
Absichtserklärung für 
Nachhaltigkeitszertifizierung, allgemeine 
Aussagen zum Umgang mit Bau- und 
Rohstoffen, Retention. Einhaltung der 
Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln
… begünstigt eine spätere positive 
Gesamtbilanz/ Nachhaltigkeitszertifizierung 
… berücksichtigt einen möglichen 
Austausch von Wärme oder Energie im 
Quartier
… Ressourcenschonende Bauweise sowie 
energetische Bilanzierung und 
Konstruktionsweise sind zukunftsweisend 
und erreichen den Standard der Leitlinien 
zum Klimaschutz der Stadt Köln oder 
besser, ggf. Zertifizierung DGNB platin
… Die verwendeten Materialien und 
Konstruktionsweisen sind bestmöglich 
kreislauffähig, z.B. Cradle-to-Cradle C2C
STUFE 1
Eignungsprüfung 
STUFE 2 
Qualifizierungsverfahren
Maßstabsebene Gesamtstadt Quartier Objekt
Aspekte des Hochhauses in der Stadt Der städtebauliche Entwurf… Der architektonische Entwurf…
Handlungsfelder
Stadtraum und Gestaltung STADTBILDVERTRÄGLICHKEIT 
Untersuchung markanter Sichtachsen und 
aussagekräftiger Sichtbeziehungen. 
Der Dom setzt hierbei mit 154m die 
Höhenobergrenze für neue Vorhaben.
… berücksichtigt die Erkenntnisse der 
Sichtachsenprüfung und komponiert wohl 
proportioniert Sockel, Schaft und oberen 
Abschluss des Gebäudes
…. gestaltet qualitätsvoll Sockel, Schaft und 
oberen Abschluss des Gebäudes
BAUKÖRPER
Blickbeziehungen / Wahrnehmung aus 
Fußgänger*innenperspektive. 
Wirkung der Gebäudekubatur in seinem 
städtischen Kontext wird dargestellt
… integriert Technikaufbauten und 
Tiefgaragenzufahrten in die 
Gebäudekubatur
… integriert die Technikaufbauten.
… gestaltet die Dachfläche im Sinne einer 5. 
Fassade.
ANSPRUCH
Materialität und Fassadengestalt mit dem 
Anspruch höchster baulicher & qualitativer 
Standards.
… formuliert grundlegende Aussagen zu 
Materialität und Fassade. 
… stellt die  Einordnung in den 
städtebaulichen Kontext anhand 
verschiedener Ansichten dar
… überzeugt durch besonders hohe 
Qualität der Fassadengestaltung im 
architektonischen Detail und bestätigt dies 
im Vorfeld auch mittels einer Tag-/ 
Nachtsimulation.
…gestaltet die Verzahnung mit dem 
öffentlichen Raum.
Nutzung NUTZUNGSMISCHUNG
Mischnutzung entweder innerhalb eines 
Gebäudes oder innerhalb des 
städtebaulichen Kontextes
… vermeidet ein monofunktionales 
Gebäude und beschreibt eine vielseitige 
Nutzungskomposition.
… ergänzt sinnvoll die Nutzungen im 
städtebaulichen Kontext
… setzt in der architektonischen 
Ausgestaltung eine angemessene 
Nutzungskomposition um
ÖFFENTLICHER MEHRWERT
Stellt einen Mehrwert für die gesamte 
Stadt dar, insbesondere durch vielfältige 
Nutzungsangebote für unterschiedliche 
Zielgruppen.
… integriert lebendige Nutzungen 
(insbesondere in der Sockelzone und im 
Dachgeschoss), die einen Mehrwert für die 
Stadtgesellschaft darstellen, wie z.B. 
Gastronomie, Einzelhandel, 
Veranstaltungsräume, Aussichtsplattform, 
Dienstleistung, Kultur oder Bildung
… setzt die Ziele im Sinne einer 
qualitätvollen und offenen Ausgestaltung 
um
FLEXIBILITÄT
Aspekte einer  langfristigen Nutzbarkeit im 
baulichen Lebenszyklus des Gebäudes 
werden berücksichtigt.
… Konkretisierung im städtebaulichen 
Entwurf und Entwicklungsprinzipien
… Umsetzung in architektonischer 
Ausgestaltung (z.b. Flexibilität, Modularität)
Vernetzung EINBINDUNG UMWELTVERBUND
Standortprüfung im Sinne einer 
hochleistungsfähigen Anbindung an den 
Umweltverbund (z.B. Entfernung zu ÖPNV-
Knotenpunkt/ Radschnellweg ca. 300 - 
500m)
… ist optimal in das städtische Fuß-/ 
Radwegenetz eingebunden
… erzeugt in seiner Ausgestaltung keine 
räumlichen Barrieren und fördert 
Durchlässigkeit und Wegeverbindungen 
insbesondere für Fuß- und Radverkehr
… bildet eindeutige Schnittstellen zum 
direkten Umfeld aus
FÖRDERUNG FUß- UND RADVERKEHR
Neue Hochhausstandorte erzeugen so 
wenig wie möglich neue MIV-Belastung für 
die Stadt
… schafft Bedingungen, die eine 
größtmögliche Verlagerung von Verkehren 
auf ÖPNV sowie Fuß- und Radverkehr 
bestärken
MOBILITÄTSWENDE
Innovatives Mobilitätskonzept zahlt auf 
Mobilitätswende ein, bspw. 
mit reduzierter Stellplatzzahl,
öffentlich zugänglichen Mobilitätsstationen
… setzt die Ansprüche des 
Mobilitätskonzeptes um (Reduzierung der 
Stellplatzzahl, Mobilitätsstation)
… zeigt baulich-entwerferische Lösungen 
auf für: 
- eine reduzierte Stellplatzzahl 
umzusetzeb(Faktor 0,5)
- die Integration einer Mobilitätsstation
- für gut gestaltete 
Parkierungsmöglichkeiten
Klima FREIRAUM
Überprüfung der Auswirkung von 
Fallwinden und Verschattung auf das 
direkte Umfeld sowie Herstellung einer 
hohen Aufenthaltsqualität  (Stichworte:  
Schutz von Flora/ Fauna, Wohnnutzung, 
soziale Infrastruktur etc.)
… hält die Vorgaben aus Eignungsprüfung 
ein, wie bspw. max. Höhe, Standort, 
Ausrichtung
… erzeugt qualitative Freiräume in seinem 
Umfeld (z.B. durch Vermeidung 
Fallwinde/Verschattung, 
Regenwassermanagement)
STADTKLIMA
Überprüfung der Auswirkung auf Frischluft-
/Kaltluftschneisen hinsichtlich Standort, 
Dimensionierung, Form und Ausrichtung.
… schützt/ fördert in Bezug auf Standort, 
Dimensionierung, Form und Ausrichtung  
vorhandene Frischluft-/Kaltluftschneisen
… fördert Retention
… vermeidet bestmöglich zusätzliche 
Aufheizung 
… fördert Verdunstungskälte
NACHHALTIGKEIT
Absichtserklärung für 
Nachhaltigkeitszertifizierung, allgemeine 
Aussagen zum Umgang mit Bau- und 
Rohstoffen, Retention. Einhaltung der 
Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln
… begünstigt eine spätere positive 
Gesamtbilanz/ Nachhaltigkeitszertifizierung 
… berücksichtigt einen möglichen 
Austausch von Wärme oder Energie im 
Quartier
… Ressourcenschonende Bauweise sowie 
energetische Bilanzierung und 
Konstruktionsweise sind zukunftsweisend 
und erreichen den Standard der Leitlinien 
zum Klimaschutz der Stadt Köln oder 
besser, ggf. Zertifizierung DGNB platin
… Die verwendeten Materialien und 
Konstruktionsweisen sind bestmöglich 
kreislauffähig, z.B. Cradle-to-Cradle C2C
Abb. 9: Qualitätskriterien

Die Oberbürgermeisterin
Dezernat für Planen und Bauen
Seite 10
Die Planungsstufen stellen eine prozessuale 
Abfolge von planerischen Qualifizierungsschrit -
ten dar, die ein Bauvorhaben gemäß HEK durch-
läuft. Sie sind in vier Phasen unterteilt:
• Stufe 1: Eignungsprüfung
• Stufe 2: Qualifizierung
• Stufe 3: Bauleitplanung
• Stufe 4: Realisierung 
 
Ausgangspunkt ist der o.g. Auslöser und 
als beratendes Begleitgremium wird vor-
läufig die Lenkungsgruppe Städtebau -
licher Masterplan Innenstadt eingesetzt.  
Stufe 3 
Bauleitplanung
Stufe 1 
Eignungsprüfung
Stufe 4  
Realisierung
Stufe 2 
Qualifizierung
Vorstudie / Gutachten 
durch Vorhabenträger-
gemäß Checkliste 
Ersteinschätzung +  
Formulierung Prüfauftrag
durch Fachverwaltung
Beratung und 
Empfehlung durch 
Begleitgremium
Nominierung durch 
Jury unter Einbezug  
Begleitgremium
Prüfung der Qualität 
duch Begleitgremium
Mitteilung StEA
Grundsatzbeschluss  
bzw. Aufstellungsbeschluss
Einleitung  
Qualifizierungsverfahren
Übersetzung 
der Qualitätskriterien in 
Wettbewerbsauslobung
Verankerung  
der Qualitätskriterien in 
städtebaulichem Vertrag
Öffentlichkeits-
beteiligung Beteiligung Vor-Ort-Info
Politischer Beschluss
(Siegerentwurf)
Bauleitplanung§
Beschluss 
Bebauungsplan
1 2 3
Kontaktaufnahme  
durch Vorhabenträger
X
Übermittlung an zentrale  
Koordinationsstelle  
in der Verwaltung
Planungsstufen
Baugenehmigungs-
verfahren
3.2 - Planungsstufen
Die unter 3.1 formulierten Qualitätskriterien kom-
men in der Eignungsprüfung sowie im Zuge des 
Qualifizierungsverfahrens zur Anwendung:
In Stufe 1 wird hiervon abgeleitet ein konkre-
ter Anforderungskatalog (Checkliste) erstellt, 
den es von Seiten des Vorhabenträgers zu er-
füllen gilt. Ziel dieser Stufe ist der Grundsatz-
beschluss zum Vorhaben, um Transparenz und 
Verbindlichkeit in der Planung herzustellen. Für 
die darauffolgende Stufe 2 gilt es die formu-
lierten Qualitätskriterien projektbezogen für die 
Aufgabenstellung des Qualifiezierungsverfah -
ren sinnvoll zu gewichten und zu präzisieren.  
Abb. 9: Planungsstufen

Die Oberbürgermeisterin
Dezernat für Planen und Bauen
Seite 11
Der so genannte Auslöser definiert, bei welcher 
Art von Bauvorhaben die formulierten Anforde-
rungen im Sinne der Qualitätskriterien und Pla-
nungsstufen zur Anwendung kommen. 
Grundsätzlich gilt, je höher das Projektvorhaben, 
desto höher die Auswirkungen auf das Stadtbild 
sowie den öffentlichen Raum und demnach ent-
sprechend höher auch die Anforderungen an die 
Qualität. 
Eine differenzierte Betrachtung und abschlie -
ßende Definition der Auslöser im Gebietskontext 
ist Gegenstand des weiteren Erarbeitungspro -
zesses. 
Vorläufig aber wird als Auslöser eine maßgeb-
liche Übersteigung der Hochhausdefinition gem. 
§ 50 BauO NRW 2018 (>22m) mit einer stadt-
bild- und steuerungsrelevanten Höhe von 40m 
festgelegt. 
3.3 - Auslöser

Die Oberbürgermeisterin
Dezernat für Planen und Bauen
Seite 12
3.4 - Eignungsprüfung
Grundsatzbeschluss bzw. 
Aufstellungsbeschluss PLANUNGSSTUFE 2
Mitteilung StEA
EINSCHÄTZUNG FACHVERWALTUNG  
• Stadtplanung: Geltende Darstellung in FNP 
und Festsetzungen Bebauungsplan, Städte-
bauliche Verträglichkeit
• Denkmalschutz: Beinträchtigung von Bau-
denkmälern, Bodendenkmälern, Ensembles 
• Stadtentwicklung: Standortprüfung auf Über-
einstimmung mit Zielen der Stadtstrategie  
Kölner Perspektiven 2030+ und KölnKatalog 
Stufe 1 - Eignungsprüfung: Prüfkriterien
 
• Grünflächen: Beachtung von Naturschutz-
gebieten (auch Natura, FFH, Landschafts-
schutz), Natur- und Baumdenkmälern
• Verkehrsplanung: Sicherstellung möglicher 
Verkehrsanbindung/Erschließbarkeit
CHECKLISTE - ERSTELLUNG VORSTUDIE  
Prüfaspekte (s. Qualitätskriterien):
STADTRAUM
• Stadtbildverträglichkeit
• Baukörper
• Anspruch
NUTZUNG
• Nutzungsmischung
• Öffentlicher Mehrwert
• Flexibilität
VERNETZUNG
• Einbindung Umweltverbund
• Förderung Fuß- und Radverkehr
• Mobilitätswende
KLIMA
• Freiraum
• Stadtklima & Klimaschutz
• Nachhaltigkeit
Prüfgegenstände:
• Perspektiven/Ansichten aus dem Stadtraum: 
Darstellung Stadtsilhouette, Ansichten, Pers-
pektivische Blickpunkte auf den Baukörper in 
Varianten, Einordnung 0-Ebene/Fußgänger
• Volumenstudie: 3D-Darstellung des Baukör-
pers in Varianten, Blick aus stadträumlichem 
Kontext
• Nutzungskonzept: Aussagen zu BGF, Nut-
zungverteilung, Sockel, Dachgeschoss
• Verkehrsstudie/Mobilitätskonzept: Unter-
suchung Verkehrsaufkommen, Erschließung, 
ruhender Verkehr und leistungsfähige Ver-
netzung Umweltverbund
• Verschattungsstudie: Verträglichkeit für stadt-
räumliche Umgebung; Fallwinde
• Stadtklimatische Untersuchung: Schutz von 
Kaltluftschneisen und -entstehungszonen
• Nachhaltigkeitsskizze: Konzeptionelle Aus-
sagen zu Zertifizierung und Qualifizierung
Stadt 
setzt 
Parameter
Kontaktaufnahme durch Vorhabenträger & Übermittlung an Koordinationsstelle in der Verwaltung
x
Beratung und Empfehlung durch Begleitgremium
Abb. 10: Eignungskriterien

Die Oberbürgermeisterin
Dezernat für Planen und Bauen
Seite 13
Hochhausstandort <70m
Hochhausstandort 70-110m
Hochhausstandort >110m
Pufferzone Dom (2006)
Schutzzone Innenstadt (HK 2007)
Zukunftsräume Stadtstrategie/
Stadtradialen
Städtebauliches Entwicklungsgebiet
Schutzzone Ring (2009)
Innerer/Äußerer Grüngürtel
Urbane Stadträume
Rhein
N
3.5 - Räumlicher Ansatz
Bestand / Planung
Abb. 10: Räumlicher Ansatz

Die Oberbürgermeisterin
Dezernat für Planen und Bauen
Seite 14
In der 32. Sitzung der Lenkungsgruppe Master-
plan am 25.11.2022 wurde das Höhenentwick -
lungskonzept thematisiert. Das Ergebnis der 
Diskussion zum räumlichen Ansatz (s. Protokoll 
Anlage 1) wurde in Folge sowohl inhaltlich als 
auch grafisch im Sinne eines ersten Aufschlags 
festgehalten. Die Überlagerung vorhandener 
Konzepte und Entwicklungen mit den Zukunfts-
räumen der Stadtperspektive 2030+ stellt somit 
ein Ausgangspunkt dar, der im Zuge der Erarbei-
tung des HEK vertieft werden soll. 
Das Ergebnis in Form eines räumlichen Plans 
soll ein Instrument zur räumlichen Bewertung 
von Hochhausvorhaben in der Stadt darstellen 
indem er Bereiche umzeichnet, in welchen Vor-
haben denkbar sind (z.B. an leistungsstarken 
ÖPNV-Trassen) und wo sie ausgeschlossen 
sind (z.B. Pufferzone Dom).
In der 32. Sitzung der Lenkungsgruppe Master-
plan wurde festgehalten, dass die Unterschie -
de zwischen der linksrheinischen, historischen 
Stadtstruktur (Radiale/Ringe) und der indust-
riell geprägten rechtsrheinischen Stadtstruktur 
(Cluster) grundsätzlich unterschiedliche Ansätze 
erforderlich machen.
Im Rechtsrheinischen stehen so insbesonde -
re der Deutzer Hafen, der Mülheimer Hafen 
sowie der Bereich um den Deutzer Bahnhof / 
Deutzer Feld im Fokus. Das Potenzial des Ent-
wicklungskorridor Frankfurter Straße (Zukunfts-
raum der Kölner Perspektiven 2030+) wird im 
weiteren Prozess geprüft. Darüber hinaus wie-
sen der Rheinraum und der Innere Grüngürtel 
Hochhausstandorte in lineare/konzentrischer 
Anordnung auf (Stichwort: Schüsselprinzip). Die 
homogenen Siedlungsräume der rechtsrheini -
schen Stadtteile werden für größere Höhen -
entwicklungen als weniger geeignet erachtet. 
Bestehende Standorte, wie bspw. der des TÜV 
Rheinland, werden aufgrund ungenügender ver-
kehrlicher Erschließung nicht als Standorte für 
weitere Hochpunkte erachtet.
Im Linksrheinischen wird vor allem Potenzial 
für Höhenentwicklung aufgrund ihrer Erschlie -
ßungsgunst entlang der großen Verkehrsach -
sen (Aachener Str., Venloer Str., Neusser Str., 
Luxemburger Str., Bonner Str.) gesehen, wäh-
rend die Bereiche der Wohnquartiere zwischen 
den Radialen hierfür als nicht geeignet betrach-
tet werden.
Das beschlossene Höhenkonzept 2007 ein-
schließlich der Pufferzone und dem künftigen 
Dom-Managementplan wird weiterhin als ge-
setzt betrachtet. Für die Ringe wird jedoch dis-
kutiert, ob  im Bereich der Schnittpunkte mit den 
Radialen Abweichungen und damit Möglichkeit 
für eine Höhenentwicklung besteht, wie auch 
teils im Bestand schon vorhanden. Dies wäre je-
doch im Kontext zu bereits bestehenden Hoch-
punkten zu sehen und soll im weiteren Prozess 
vertiefend beleuchtet werden. Den Bereich zwi-
schen Ringe und Innerer Grüngürtel, welcher 
nicht im Höhenkonzept 2007 enthalten ist, gilt 
es differenziert hinsichtlich einer moderaten Hö-
henentwicklung zu untersuchen.

Anlage 6 Vorabauszug Niederschrift zu 4.1 SteA 04.05.2023

9919 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss 
Frau Hill-Schmidt 
Telefon:  (0221) 221 32834 
 
E-Mail:  louise.hill -schmidt@stadt-koeln.de 
Datum: 11.05.2023 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 19. Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses  vom 04.05.2023  
öffentlich 
4.1 Städtebaulicher Masterplan Innenstadt  
Höhenentwicklungskonzept für die Innere Stadt Köln  
hier: Bedarfsfeststellung einer externen Beauftragung zur Konzepter-
stellung und Beschluss von Qualitätskriterien für die Bewertung aktuel-
ler Hochhausvorhaben  
0426/2023 
4.1.1 Aktualisierter Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. zum Masterplan 
Innenstadt, hier: Höhenentwicklungskonzept für die innere Stadt 
AN/0761/2023 
 
RM Weisenstein (DIE LINKE.) stellt den anhängigen Änderungsantrag seiner Fraktion 
vor und wirbt um Zustimmung.  
 
RM Seiger (Grüne) dankt dem RM Weisenstein (DIE LINKE.) für die Vorstellung des 
Änderungsantrages und möchte den Punkten 1 bis 3 und der Ziffer 4f) aus dem Ände-
rungsantrag aus Sicht ihrer Fraktion zustimmen. Die weiteren Punkte des anhängigen 
Änderungsantrages hält sie für nicht umsetzbar, beziehungsweise nicht zielführend. 
 
RM Kienitz (CDU) schließt sich inhaltlich der Wortmeldung von RM Seiger an und 
möchte für die CDU-Fraktion ebenfalls den Punkten 1, bis 3 und Ziffer 4f) zustimmen. 
Er stellt die Position der CDU in diesem Zusammenhang dar. 
 
SB Frenzel (SPD) räumt ein, dass seine Fraktion eine ähnliche Sichtweise auf den 
Änderungsantrag hat, wie von seinen Vorrednern*innen RM Seiger und RM Kienitz 
vorgetragen wurde. Er beantragt, eine Einzelabstimmung zu den Punkten 1- 3 und Zif-
fer 4a) - 4f) vorzunehmen.  
 
Bezugnehmend auf die Ziffer 4b) des Antrages möchte er von der Verwaltung wissen, 
ob die Vorhaben im Sinne der Ziffer 4 planbedürftig sind und ob das kooperative Bau-
landmodell in diesem Falle greift.

Frau Herr (Stadtplanungsamt) beantwortet die Frage des SB Frenzel und führt aus, in 
welchen Fällen das kooperative Baulandmodell greift. 
 
BG Greitemann (Dezernat Planen und Bauen) bejaht die Frage von SB Frenzel. 
 
RM Weisenstein (DIE LINKE.) nimmt Bezug auf die Wortmeldung von RM Kienitz 
(CDU) stellt heraus, dass aus Sicht der Fraktion DIE LINKE. eine Nachschärfung in 
Bezug auf den Klimaschutz mit seinem Antrag verbindlich umgesetzt werden soll. 
Er regt an, bei künftigen Hochhausprojekten die verbindlichen Klimarichtlinien anzu-
wenden. 
 
Ausschussvorsitzende Pakulat geht auf die Wortmeldung von RM Weisenstein ein, 
weist darauf hin, dass das Thema Klimaschutz in der Weiterentwicklung ist und infor-
miert wie ihre Fraktion über den Änderungsantrag diskutiert hat. Sodann leitet sie zur 
Abstimmung über.  
I Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt in seiner Fassung vom 16.03.2023 und 
stimmt punktweise über die Ziffern 1- 3 und die Unterpunkte 4a) - 4f) des Änderungs-
antrages der Fraktion DIE LINKE AN/0761/2023 wie folgt (Änderungen/ Ergänzungen 
fett/ durchgestrichen) ab:  
 
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Vorgehensweise zur Erarbeitung des Hö-
henentwicklungskonzeptes im Sinne eines lernenden Systems (gemäß Anlage 2) zur 
Kenntnis. 
Der Stadtentwicklungsausschuss stellt den Bedarf für die externe Beauftragung zur 
Erarbeitung des Höhenentwicklungskonzeptes (gemäß Anlage 3) in Höhe von ca. 
255.000 € fest und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines entspre-
chenden Vergabeverfahrens.  
 
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Qualitätskriterien und 
Planungsstufen (gemäß Anlage 2) zu überprüfen und bis zur nächsten regulären Sit-
zung eine Stellungnahme abzugeben. 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die formulierten Qualitätskriterien 
und Planungsstufen (gemäß Anlage 2) als vorläufiges Bewertungsinstrument 
von aktuellen Hochhausvo rgaben in der wie folgt geänderten und präzisierten 
Fassung: 
 
1. Das in 2007 beschlossene Höhenkonzept für die linksrheinische Innenstadt 
bleibt unverändert bestehen. Es wird der Öffentlichkeit unkompliziert zu-
gänglich gemacht. 
2. Zwischen den Ringen und dem Militärring, bzw. dem rechtsrheinischen Grüngürtel 
und dem Rhein sind die geplanten Hochhäuser vor einem qualifizierten Abschluss 
der Beratung des Höhenentwicklungskonzeptes an die bestehende Bebauung an-
zupassen und auf max. 60 Meter zu begrenzen. 
3. Bei einer relativen Überschreitung von 30 % und mehr zur Umgebung und 
bei einer Höhe von weniger als 40 m löst das Bauvorhaben durch die Verwal-
tung noch näher zu definierende Qualifizierungsschritte aus.

4. Bei einer maßgeblichen Übersteigung der Hochhausdefinition gem. § 50 
BauO NRW mit einer stadtbild- und steuerungsrelevanten Höhe von 40 m 
löst das Bauvorhaben die folgenden Kriterien aus: 
a) Neben der Hauptnutzung (zum Beispiel Büro) sind min. 30 Prozent der Flächen 
durch andere Nutzungen (zum Beispiel, Wohnen, Kultur, Gesundheitsvorsorge, 
soziale Einrichtungen) im geplanten Hochhaus zu belegen. Von dieser Rege-
lung kann Abstand genommen werden, wenn die Hauptnutzung Wohnen ist. 
Auch in diesem Fall sind kulturelle Nutzungen, Einrichtungen der Gesundheits-
vorsorge, soziale Einrichtungen etc. im Erdgeschoss möglich. 
b) Gemäß dem kooperativen Baulandmodell sind im Plangebiet min. 30 % geför-
derter Wohnraum zu verwirklichen.  
c) Der Investor ist am Ausbau der erforderlichen Infrastruktur, insbesondere dem 
ÖPNV zu beteiligen. 
d) Nachhaltige und klimafreundliche Verwirklichung des Projektes. Die Leitlinien 
zum Klimaschutz der Stadt Köln (Ratsbeschluss vom 17.3.22) sind verbindlich 
um zu setzten. Dies gilt auch für die in den Leitlinien nur als Empfehlung formu-
lierten Punkte. 
e) Das Begleitgremium zum Höhenkonzept tagt grundsätzlich öffentlich. 
f) Die Bürgerbeteiligung soll in vollem Umfang den Anforderungen der Leit-
linien zur Öffentlichkeitsbeteiligung entsprechen. Sie sind also auch um-
fassend barrierefrei durchzuführen. 
 
Abstimmungsergebnis zur punktweisen Abstimmung zum Änderungsantrag 
der Fraktion DIE LINKE:  
Zu Ziffer 1:  einstimmig, bei Enthaltung der FDP -Fraktion zugestimmt. 
Zu Ziffer 2:  mehrheitlich, gegen die Stimme der Fraktion DIE LINKE abge-
lehnt. 
Zu Ziffer 3:  einstimmig zugestimmt. 
Zu Ziffer 4a). mehrheitlich, gegen die Stimme der Fraktion DIE LINKE abgelehnt. 
Zu Ziffer 4b) mehrheitlich, gegen die Stimmen der SPD -Fraktion und der Fraktion 
DIE LINKE. abgelehnt. 
Zu Ziffer 4c): mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der FPD-
Fraktion abgelehnt.  
Zu Ziffer 4d): mehrheitlich, gegen die Stimme der Fraktion DIE LINKE. abge-
lehnt.  
Zu Ziffer 4e): mehrheitlich, gegen die Stimmen der SPD -Fraktion, der FDP-Frak-
tion und der Fraktion DIE LINKE. abgelehnt.  
Zu Ziffer 4f): einstimmig zugestimmt. 
 
II Beschluss über die so geänderte Beschlussfassung:   
 
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Vorgehensweise zur Erarbeitung des Hö-
henentwicklungskonzeptes im Sinne eines lernenden Systems (gemäß Anlage 2) zur 
Kenntnis. 
Der Stadtentwicklungsausschuss stellt den Bedarf für die externe Beauftragung zur 
Erarbeitung des Höhenentwicklungskonzeptes (gemäß Anlage 3) in Höhe von ca. 
255.000 € fest und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines entspre-
chenden Vergabeverfahrens.

Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Qualitätskriterien und 
Planungsstufen (gemäß Anlage 2) zu überprüfen und bis zur nächsten regulären Sit-
zung eine Stellungnahme abzugeben. 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die formulierten Qualitätskriterien 
und Planungsstufen (gemäß Anlage 2) als vorläufiges Bewertungsinstrument 
von aktuellen Hochhausvorgaben in der wie folgt geänderten und präzisierten 
Fassung: 
 
1. Das in 2007 beschlossene Höhenkonzept für die linksrheinische Innen-
stadt bleibt unverändert bestehen. Es wird der Öffentlichkeit unkompli-
ziert zugänglich gemacht. 
2. Zwischen den Ringen und dem Militärring, bzw. dem rechtsrheinischen Grün-
gürtel und dem Rhein sind die geplanten Hochhäuser vor einem qualifizierten 
Abschluss der Beratung des Höhenentwicklungskonzeptes an die bestehende 
Bebauung anzupassen und auf max. 60 Meter zu begrenzen. 
3. Bei einer relativen Überschreitung von 30 % und mehr zur Umgebung und 
bei einer Höhe von weniger als 40 m löst das Bauvorhaben durch die Ver-
waltung noch näher zu definierende Qualifizierungsschritte aus. 
4. Bei einer maßgeblichen Übersteigung der Hochhausdefinition gem. § 50 
BauO NRW mit einer stadtbild- und steuerungsrelevanten Höhe von 40 m 
löst das Bauvorhaben die folgenden Kriterien aus: 
a) Neben der Hauptnutzung (zum Beispiel Büro) sind min. 30 Prozent der Flä-
chen durch andere Nutzungen (zum Beispiel, Wohnen, Kultur, Gesundheits-
vorsorge, soziale Einrichtungen) im geplanten Hochhaus zu belegen. Von 
dieser Regelung kann Abstand genommen werden, wenn die Hauptnutzung 
Wohnen ist. Auch in diesem Fall sind kulturelle Nutzungen, Einrichtungen 
der Gesundheitsvorsorge, soziale Einrichtungen etc. im Erdgeschoss mög-
lich. 
b) Gemäß dem kooperativen Baulandmodell sind im Plangebiet min. 30 % ge-
förderter Wohnraum zu verwirklichen.  
c) Der Investor ist am Ausbau der erforderlichen Infrastruktur, insbesondere 
dem ÖPNV zu beteiligen. 
d) Nachhaltige und klimafreundliche Verwirklichung des Projektes. Die Leitli-
nien zum Klimaschutz der Stadt Köln (Ratsbeschluss vom 17.3.22) sind ver-
bindlich um zu setzten. Dies gilt auch für die in den Leitlinien nur als Emp-
fehlung formulierten Punkte. 
e) Das Begleitgremium zum Höhenkonzept tagt grundsätzlich öffentlich. 
f) Die Bürgerbeteiligung soll in vollem Umfang den Anforderungen der 
Leitlinien zur Öffentlichkeitsbeteiligung entsprechen. Sie sind also 
auch umfassend barrierefrei durchzuführen.  
 
Abstimmungsergebnis über die so geänderte Beschlussvorlage:  
Einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE. zugestimmt. 
 
Hinweis 
Die Ursprungsvorlage wird durch die geänderte Beschlussfassung ersetzt.

Anlage 4 - Auszug aus dem Beschlussprotokoll TOP 4.1 Stadtentwicklungsausschuss 16.03.2023.pdf

1526 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss 
Frau Hill-Schmidt 
Telefon: (0221) 32834 
   
E-Mail: louise.hill -schmidt@stadt-koeln.de 
Datum: 24.03.2023 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 18. Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses  vom 16.03.2023  
öffentlich 
4.1 Städtebaulicher Masterplan Innenstadt  
Höhenentwicklungskonzept für die Innere Stadt Köln  
hier: Bedarfsfeststellung einer externen Beauftragung zur Konzepter-
stellung und Beschluss von Qualitätskriterien für die Bewertung aktuel-
ler Hochhausvorhaben  
0426/2023 
 
Beschluss:  
 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt geändert (fett/ durchgestrichen):  
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Vorgehensweise zur Erarbeitung des 
Höhenentwicklungskonzeptes im Sinne eines lernenden Systems (gemäß Anlage 2) 
zur Kenntnis. 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die formulierten Qualitätskriterien und 
Planungsstufen (gemäß Anlage 2) als vorläufiges Bewertungsinstrument von aktuellen 
Hochhausvorhaben. 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss stellt den Bedarf für die externe Beauftragung zur 
Erarbeitung des Höhenentwicklungskonzeptes (gemäß Anlage 3) in Höhe von ca. 
255.000 € fest und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines entspre-
chenden Vergabeverfahrens.  
 
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Qualitätskrite-
rien und Planungsstufen (gemäß Anlage 2) zu überprüfen und bis zur nächsten 
regulären Sitzung eine Stellungnahme abzugeben.  
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

Beratungsverlauf (2)

16.03.2023 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
04.05.2023 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0426/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
23.02.2023
Erstellt
30.01.2023 12:56