0223/2023
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates der Fraktion Die Linke in der Bezirksvertretung Innenstadt
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle I/323/1 Vorlagen-Nummer 0223/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 09.03.2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates der Fraktion Die Linke in der Bezirksvertretung Innenstadt hier: Beschwerdelage Schaafenstraße Gemäß der Anfrage (AN/0034/2023) bittet die Fraktion Die Linke in der Bezirksvertretung In- nenstadt um die Beantwortung folgender Fragestellungen: 1. Welche Maßnahmen hat die Stadt Köln im vergangenen Sommer getroffen, um die Anwohnerschaft ausreichend vor Lärmbelästigungen, Wildpinkeln, Vandalismus und anderen Begleiterscheinungen des Hotspots Schaafenstraße/A&O Hostel im Mauritiuswall /Spielplatz in der Rubensstraße inklusive der Seitenstraßen zu schüt- zen? Antwort der Verwaltung: Dem Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Köln ist die Beschwerdelage insbesondere über Ruhestörungen und andere allgemeine Ordnungswidrigkeiten im Bereich Schaafen- straße/A&O Hostel im Mauritiuswall/Spielplatz in der Rubensstraße bekannt. Die Einsatz- kräfte des Ordnungsdienstes kontrollieren diesen Bereich regelmäßig im Rahmen der täg- lichen Präsenzstreifen zu unterschiedlichen Tageszeiten. Ordnungswidrigem Handeln wird in Form eines bestehenden Dauerauftrags bezüglich der Kontrolle des Spielplatzes an der Rubensstraße insbesondere im Spätdienst nachgegangen. Dies bedeutet, dass die Au- ßendienstkräfte diesen Bereich auch unabhängig von eingehenden Beschwerden regel- mäßig zur Prävention von Ordnungswidrigkeiten bestreifen. Zu Vandalismus liegen der Stadt Köln keine Erkenntnisse oder Informationen vor, da die Verfolgung von Straftaten, hier Sachbeschädigung, in die Zuständigkeit der Polizei fällt. 2. Wie schätzen Polizei und Ordnungsdienst die Problemlagen im benannten Bereich ein, welche Interventionsmöglichkeiten sind kurz- und mittelfristig denkbar bzw. wünschenswert? In diesem Zusammenhang bitten wir um aussagekräftige Auswer- tungen der Einsatzprotokolle der vergangenen Monate. Antwort der Verwaltung: Der Ordnungsdienst der Stadt Köln kontrolliert den o.g. Bereich im Hinblick auf die Be- schwerdelage der vergangenen Monate verstärkt. Ein Dauerauftrag ist für den Spätdienst vorhanden. (s. Frage 1) Auf Nachfrage teilt die Polizei Köln mit Schreiben vom 27.10.2022 mit: „Die Örtlichkeiten wurden von der Direktion Gefahrenabwehr/Einsatz und Kriminalität aus- gewertet. Das relevante Einsatzaufkommen im Bereich Rubensstraße (Spielplatz) und 2 Mauritiuswall ist gering und aus polizeilicher Sicht unauffällig. Der zuständige Bezirks- dienst bestätigt die unauffälligen Ergebnisse der Auswertung mit seinen Feststellungen vor Ort und ergänzt, dass in der Vergangenheit kein erhöhtes Beschwerdeaufkommen festgestellt wurde. Diese Einschätzung bezieht sich sowohl auf den Eingangsbereich des Hostels, als auch auf den Spielplatz in der Rubensstraße. Tatsächlich wurde festgestellt, dass abends und nachts Personengruppen vor dem Hotel stehen, um dort zu rauchen und sich zu unterhalten. Der Spielplatz in der Rubensstraße wird nachts häufig von Personen zweckfremd genutzt, um dort beispielsweise Alkohol zu konsumieren. Dies trifft jedoch auf sehr viele Örtlichkeiten (auch Spielplätze) im Kölner Stadtgebiet zu und erfordert i. d. R. kein polizeiliches Einschreiten. Die Erkenntnisse zum Einsatzaufkommen spiegeln sich auch bei den Gewaltdelikten wi- der. Für den engeren Bereich Schaevenstraße/Rubensstraße/Am Rinkenpfuhl sind in die- sem Jahr bis einschließlich September bislang Gewaltdelikte (Körperverletzung, Raub, Sexualdelikt, Beleidigung) im einstelligen Bereich angezeigt worden, wobei es mehrheit- lich zu Körperverletzungsdelikten gekommen ist.“ 3. Zahlreiche runde Tische, Konsultationskreise, Arbeitszusammenhänge, Beiräte, Krisenstäbe - mithin unter Einbeziehung des Stadtvorstands – sind seit 2018 damit befasst, schlüssige Konzepte zur Bewältigung der Probleme an Weiberfastnacht sowie am 11.11. zu erarbeiten. Welche städtischen Austauschformate gibt es, der dokumentierten (ganzjährigen) Fehlentwicklung im Umfeld der Schaafenstraße/A&O Hostel im Mauritiuswall/Spielplatz in der Rubensstraße zu begegnen? Welche ord- nungspartnerschaftlichen Zusammenschlüsse sind vorstellbar und wünschens- wert? Steht die Stadt Köln im Austausch mit den ansässigen Gastronomie- Betrieben? Antwort der Verwaltung: Dem Amt für öffentliche Ordnung ist die Situation vor Ort bekannt und steht daher in ei- nem regelmäßigen Austausch mit Sicherheitspartnern sowie auch den dort ansässigen Gastronomiebetrieben. Darüber hinaus besteht eine ordnungspartnerschaftliche Zusam- menarbeit im Rahmen der OpaRi (Ordnungspartnerschaft Ringe) zwischen Ordnungs- dienst der Stadt Köln und Polizei. Neben dem Haupteinsatzgebiet der Ringe, bestreifen die Einsatzkräfte der OpaRi an den Wochenenden im Rahmen der personellen Kapazitä- ten und je nach aktueller Problemlage auch den o.g. Bereich, um kriminellen oder ord- nungswidrigem Handeln vorzubeugen, zu begegnen bzw. ordnungswidrige Zustände zu beseitigen. Aktuell gibt es für den Bereich der Schaafenstraße/A&O Hostel im Mauritiuswall/Spielplatz an der Rubensstraße keine zusätzlichen städtischen Austauschformate wie beispielsweise Runde Tische oder Konsultationskreise. 4. Wäre es nicht zwingend, der dokumentierten starken Verunreinigungen (Glasscher- ben auf den Straßen, überquellende Mülleimer, Urin und Fäkalien der Feiernden auf der Straße und in den Hauseingängen,…) mindestens durch erhöhte Reinigungsin- tervalle der Abfallwirtschaftsbetrieb Köln (AWB) entgegen zu wirken? Kann gewähr- leistet werden, dass diese Reinigungen nicht in den frühen Morgenstunden durch- geführt werden, da damit ja das Ruhebedürfnis der Anwohner*innen noch mehr zer- rüttet würde? Würde ein entsprechender Beschluss der politischen Gremien Abhilfe schaffen? Antwort der Verwaltung: Der Bereich der Schaafenstraße hat sich in den letzten Jahren zu einer Feierzone entwi- ckelt und bringt damit auch ein höheres Müllaufkommen mit sich. Die Abfallwirtschaftsbe- triebe GmbH der Stadt Köln (AWB) hat hier bereits reagiert und den Bereich in die tägliche Reinigung aufgenommen. Die Reinigung erfolgt siebenmal wöchentlich (montags bis sonntags) in der Frühschicht. Die Reinigung in der Frühschicht ist erforderlich, da eine Reinigung zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund des sehr starken Verkehrsaufkommens nicht durchzuführen ist. Aus diesem Grund ist auch ein zusätzlicher Reinigungszyklus im Laufe des Tages nicht realisierbar. Darüber hinaus bleibt der Bereich nach der Reinigung durch die AWB überwiegend für den Rest des Tages bis zum Einsetzen des Nachtlebens 3 gereinigt, so dass eine zusätzliche Reinigung keinen Effekt hätte. Im Rahmen des Straßenkarnevals 2023 wird die AWB darüber hinaus im Auftrag der Stadtverwaltung ergänzende Reinigungsleistungen zu den o.g. Satzungsreinigungen durchführen. Dies erfolgte bereits zum 11.11.22. Weiterhin prüft die Verwaltung gemeinsam mit der AWB die Schaffung eines öffentlichen Toilettenangebotes im Mauritiusviertel. 5. Blaupause für vielerlei unerfreuliche Entwicklungen, die keinesfalls als zeitgemäße Mediterranisierung verklärt werden sollten, ist und bleibt die Entwicklung rund um den Brüsseler Platz im Belgischen Viertel. Eine temporäre Befriedung konnte hier nur durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom 18.5.2018 (Akten- zeichen 13 K 3600/16) und den durch Allgemeinverfügung der Stadt Köln verhäng- ten Verweilverboten erreicht werden. Wie wird die Stadt Köln eine mögliche neuerli- che juristische Auseinandersetzung vermeiden? Wie soll der Gesundheits- schutz/Schutz vor Lärmbelästigungen analog in anderen innenstädtischen Prob- lembereichen gewährleistet werden? Antwort der Verwaltung: Die Situation und die örtlichen Gegebenheiten des Brüsseler Platzes und des Bereichs um die Schaafenstraße sind nicht vergleichbar. Der klar abgegrenzte Brüsseler Platz mit der Kirche St. Michael, der großen Platzfläche, den vielen Beeten und dem hohen Baumbe- stand unterscheidet sich deutlich von dem Bereich der Schaafenstraße und des Mauritius- viertels, die durch Blockrandbebauung geprägt sind. Auch Umfang und Art der Gastrono- mie unterscheiden sich. Darüber hinaus muss darauf hingewiesen werden, dass bereits 2022 kein Verweilverbot mehr für den Brüsseler Platz durch eine Allgemeinverfügung be- stand. Die Allgemeinverfügung wurde seinerzeit aus Gründen des Gesundheitsschutzes im Hinblick auf die Corona-Pandemie und nicht zum Schutz vor Lärmbelästigungen erlas- sen. Außerdem ist der Rechtsstreit bezüglich des Brüsseler Platzes nach wie vor dem Oberverwaltungsgericht NRW anhängig, also noch nicht entschieden. Die Stadt Köln wird die oben beschriebenen Maßnahmen weiterhin umsetzen und die Entwicklung im kon- struktiven Bürgerdialog begleiten.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (7)
- Rubensstraße
- Schaafenstraße
- Brüsseler Platz
- Am Rinkenpfuhl
- Schaevenstraße
- Mauritiuswall
- Straße A
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Details
- Aktenzeichen
- 0223/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 28.02.2023
- Erstellt
- 17.01.2023 08:55