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0223/2023

Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates der Fraktion Die Linke in der Bezirksvertretung Innenstadt

Beantwortung einer Anfrage (BV) 28.02.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 09.03.2023, TOP 6.1.4.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

8958 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/323/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0223/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 09.03.2023 
 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates der Fraktion Die 
Linke in der Bezirksvertretung Innenstadt 
hier: Beschwerdelage Schaafenstraße 
Gemäß der Anfrage (AN/0034/2023) bittet die Fraktion Die Linke in der Bezirksvertretung In-
nenstadt um die Beantwortung folgender Fragestellungen: 
 
1. Welche Maßnahmen hat die Stadt Köln im vergangenen Sommer getroffen, um die 
Anwohnerschaft ausreichend vor Lärmbelästigungen, Wildpinkeln, Vandalismus 
und anderen Begleiterscheinungen des Hotspots Schaafenstraße/A&O Hostel im 
Mauritiuswall /Spielplatz in der Rubensstraße inklusive der Seitenstraßen zu schüt-
zen?  
 
Antwort der Verwaltung: 
Dem Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Köln ist die Beschwerdelage insbesondere 
über Ruhestörungen und andere allgemeine Ordnungswidrigkeiten im Bereich Schaafen-
straße/A&O Hostel im Mauritiuswall/Spielplatz in der Rubensstraße bekannt. Die Einsatz-
kräfte des Ordnungsdienstes kontrollieren diesen Bereich regelmäßig im Rahmen der täg-
lichen Präsenzstreifen zu unterschiedlichen Tageszeiten. Ordnungswidrigem Handeln wird 
in Form eines bestehenden Dauerauftrags bezüglich der Kontrolle des Spielplatzes an der 
Rubensstraße insbesondere im Spätdienst nachgegangen. Dies bedeutet, dass die Au-
ßendienstkräfte diesen Bereich auch unabhängig von eingehenden Beschwerden regel-
mäßig zur Prävention von Ordnungswidrigkeiten bestreifen. 
 
Zu Vandalismus liegen der Stadt Köln keine Erkenntnisse oder Informationen vor, da die 
Verfolgung von Straftaten, hier Sachbeschädigung, in die Zuständigkeit der Polizei fällt. 
 
2. Wie schätzen Polizei und Ordnungsdienst die Problemlagen im benannten Bereich 
ein, welche Interventionsmöglichkeiten sind kurz- und mittelfristig denkbar bzw. 
wünschenswert? In diesem Zusammenhang bitten wir um aussagekräftige Auswer-
tungen der Einsatzprotokolle der vergangenen Monate. 
 
Antwort der Verwaltung: 
Der Ordnungsdienst der Stadt Köln kontrolliert den o.g. Bereich im Hinblick auf die Be-
schwerdelage der vergangenen Monate verstärkt. Ein Dauerauftrag ist für den Spätdienst 
vorhanden. (s. Frage 1) 
 
Auf Nachfrage teilt die Polizei Köln mit Schreiben vom 27.10.2022 mit: 
 
„Die Örtlichkeiten wurden von der Direktion Gefahrenabwehr/Einsatz und Kriminalität aus-
gewertet. Das relevante Einsatzaufkommen im Bereich Rubensstraße (Spielplatz) und

2 
 
Mauritiuswall ist gering und aus polizeilicher Sicht unauffällig. Der zuständige Bezirks-
dienst bestätigt die unauffälligen Ergebnisse der Auswertung mit seinen Feststellungen 
vor Ort und ergänzt, dass in der Vergangenheit kein erhöhtes Beschwerdeaufkommen 
festgestellt wurde. Diese Einschätzung bezieht sich sowohl auf den Eingangsbereich des 
Hostels, als auch auf den Spielplatz in der Rubensstraße.  
Tatsächlich wurde festgestellt, dass abends und nachts Personengruppen vor dem Hotel 
stehen, um dort zu rauchen und sich zu unterhalten. Der Spielplatz in der Rubensstraße 
wird nachts häufig von Personen zweckfremd genutzt, um dort beispielsweise Alkohol zu 
konsumieren. Dies trifft jedoch auf sehr viele Örtlichkeiten (auch Spielplätze) im Kölner 
Stadtgebiet zu und erfordert i. d. R. kein polizeiliches Einschreiten.  
 
Die Erkenntnisse zum Einsatzaufkommen spiegeln sich auch bei den Gewaltdelikten wi-
der. Für den engeren Bereich Schaevenstraße/Rubensstraße/Am Rinkenpfuhl sind in die-
sem Jahr bis einschließlich September bislang Gewaltdelikte (Körperverletzung, Raub, 
Sexualdelikt, Beleidigung) im einstelligen Bereich angezeigt worden, wobei es mehrheit-
lich zu Körperverletzungsdelikten gekommen ist.“ 
 
3. Zahlreiche runde Tische, Konsultationskreise, Arbeitszusammenhänge, Beiräte, 
Krisenstäbe - mithin unter Einbeziehung des Stadtvorstands – sind seit 2018 damit 
befasst, schlüssige Konzepte zur Bewältigung der Probleme an Weiberfastnacht 
sowie am 11.11. zu erarbeiten. Welche städtischen Austauschformate gibt es, der 
dokumentierten (ganzjährigen) Fehlentwicklung im Umfeld der Schaafenstraße/A&O 
Hostel im Mauritiuswall/Spielplatz in der Rubensstraße zu begegnen? Welche ord-
nungspartnerschaftlichen Zusammenschlüsse sind vorstellbar und wünschens-
wert? Steht die Stadt Köln im Austausch mit den ansässigen Gastronomie-
Betrieben? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Dem Amt für öffentliche Ordnung ist die Situation vor Ort bekannt und steht daher in ei-
nem regelmäßigen Austausch mit Sicherheitspartnern sowie auch den dort ansässigen 
Gastronomiebetrieben. Darüber hinaus besteht eine ordnungspartnerschaftliche Zusam-
menarbeit im Rahmen der OpaRi (Ordnungspartnerschaft Ringe) zwischen Ordnungs-
dienst der Stadt Köln und Polizei. Neben dem Haupteinsatzgebiet der Ringe, bestreifen 
die Einsatzkräfte der OpaRi an den Wochenenden im Rahmen der personellen Kapazitä-
ten und je nach aktueller Problemlage auch den o.g. Bereich, um kriminellen oder ord-
nungswidrigem Handeln vorzubeugen, zu begegnen bzw. ordnungswidrige Zustände zu 
beseitigen. 
Aktuell gibt es für den Bereich der Schaafenstraße/A&O Hostel im Mauritiuswall/Spielplatz 
an der Rubensstraße keine zusätzlichen städtischen Austauschformate wie beispielsweise 
Runde Tische oder Konsultationskreise.  
 
4. Wäre es nicht zwingend, der dokumentierten starken Verunreinigungen (Glasscher-
ben auf den Straßen, überquellende Mülleimer, Urin und Fäkalien der Feiernden auf 
der Straße und in den Hauseingängen,…) mindestens durch erhöhte Reinigungsin-
tervalle der Abfallwirtschaftsbetrieb Köln (AWB) entgegen zu wirken? Kann gewähr-
leistet werden, dass diese Reinigungen nicht in den frühen Morgenstunden durch-
geführt werden, da damit ja das Ruhebedürfnis der Anwohner*innen noch mehr zer-
rüttet würde? Würde ein entsprechender Beschluss der politischen Gremien Abhilfe 
schaffen?  
 
Antwort der Verwaltung: 
Der Bereich der Schaafenstraße hat sich in den letzten Jahren zu einer Feierzone entwi-
ckelt und bringt damit auch ein höheres Müllaufkommen mit sich. Die Abfallwirtschaftsbe-
triebe GmbH der Stadt Köln (AWB) hat hier bereits reagiert und den Bereich in die tägliche 
Reinigung aufgenommen. Die Reinigung erfolgt siebenmal wöchentlich (montags bis 
sonntags) in der Frühschicht. Die Reinigung in der Frühschicht ist erforderlich, da eine 
Reinigung zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund des sehr starken Verkehrsaufkommens 
nicht durchzuführen ist. Aus diesem Grund ist auch ein zusätzlicher Reinigungszyklus im 
Laufe des Tages nicht realisierbar. Darüber hinaus bleibt der Bereich nach der Reinigung 
durch die AWB überwiegend für den Rest des Tages bis zum Einsetzen des Nachtlebens

3 
 
gereinigt, so dass eine zusätzliche Reinigung keinen Effekt hätte. 
 
Im Rahmen des Straßenkarnevals 2023 wird die AWB darüber hinaus im Auftrag der 
Stadtverwaltung ergänzende Reinigungsleistungen zu den o.g. Satzungsreinigungen 
durchführen. Dies erfolgte bereits zum 11.11.22. 
Weiterhin prüft die Verwaltung gemeinsam mit der AWB die Schaffung eines öffentlichen 
Toilettenangebotes im Mauritiusviertel. 
 
5. Blaupause für vielerlei unerfreuliche Entwicklungen, die keinesfalls als zeitgemäße 
Mediterranisierung verklärt werden sollten, ist und bleibt die Entwicklung rund um 
den Brüsseler Platz im Belgischen Viertel. Eine temporäre Befriedung konnte hier 
nur durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom 18.5.2018 (Akten-
zeichen 13 K 3600/16) und den durch Allgemeinverfügung der Stadt Köln verhäng-
ten Verweilverboten erreicht werden. Wie wird die Stadt Köln eine mögliche neuerli-
che juristische Auseinandersetzung vermeiden? Wie soll der Gesundheits-
schutz/Schutz vor Lärmbelästigungen analog in anderen innenstädtischen Prob-
lembereichen gewährleistet werden? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Situation und die örtlichen Gegebenheiten des Brüsseler Platzes und des Bereichs um 
die Schaafenstraße sind nicht vergleichbar. Der klar abgegrenzte Brüsseler Platz mit der 
Kirche St. Michael, der großen Platzfläche, den vielen Beeten und dem hohen Baumbe-
stand unterscheidet sich deutlich von dem Bereich der Schaafenstraße und des Mauritius-
viertels, die durch Blockrandbebauung geprägt sind. Auch Umfang und Art der Gastrono-
mie unterscheiden sich. Darüber hinaus muss darauf hingewiesen werden, dass bereits 
2022 kein Verweilverbot mehr für den Brüsseler Platz durch eine Allgemeinverfügung be-
stand. Die Allgemeinverfügung wurde seinerzeit aus Gründen des Gesundheitsschutzes 
im Hinblick auf die Corona-Pandemie und nicht zum Schutz vor Lärmbelästigungen erlas-
sen. Außerdem ist der Rechtsstreit bezüglich des Brüsseler Platzes nach wie vor dem 
Oberverwaltungsgericht NRW anhängig, also noch nicht entschieden. Die Stadt Köln wird 
die oben beschriebenen Maßnahmen weiterhin umsetzen und die Entwicklung im kon-
struktiven Bürgerdialog begleiten.

Beratungsverlauf (1)

09.03.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 6.1.4.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Rubensstraße
  • Schaafenstraße
  • Brüsseler Platz
  • Am Rinkenpfuhl
  • Schaevenstraße
  • Mauritiuswall
  • Straße A

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Details

Aktenzeichen
0223/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
28.02.2023
Erstellt
17.01.2023 08:55