A-R/0020/2007
"Münster gibt jedem Kind eine Chance - Fairen Zugang zu Bildung, Gesundheit und früher Förderung sic
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Originalantrag
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Antrag Nr.: A-R/0020/2007 im Rat der Stadt Münster 1 Der Rat der Stadt Münster beauftragt die Verwaltung: 1. einen aktuellen Bericht zur Anzahl der Kinder un d Jugendlichen in Münster mit Armutsrisiko zu erstellen und diese Zahlen zukünftig jährlich dem Rat vorzulegen. 2. zu berichten, welche der Handlungsempfehlungen a us dem Münsteraner Armutsbericht 2002 bislang umgesetzt wurden. 3. bei allen sozialen, kulturellen, bildungs- und f amilienbezogenen Angeboten die Nutzung durch einkommensschwache Familien zu prüfen, zu dokumentieren und dies in gleicher Form bei den freien Trägern und Vereinen anzuregen. 4. ein Handlungskonzept „Münster für Kinder“ zu erstellen und den Finanzierungsaufwand darzustellen, um Kindern und Jugendlichen aus armen Familien in Münster der Zugang zu gesundheitsfördernden Angeboten, zu Bildung, Sport, kulturellen Angeboten und sonstigen Förderangeboten durch strukturelle und sachliche Hilfen erleichtert werden kann. Die Verwaltung wertet zudem Erfahrungen aus anderen Städten aus, in denen Kinder, Jugendliche und Familien durch Mentoring- und Patenschaftsmodelle auf beidseitig freiwilliger Basis unterstützt werden und prüft die Übertragung auf Münster. 5. Als ersten Schritt übernimmt die Stadt Münster d ie Finanzierung des Eigenanteils für Schulbücher und ersetzt das für die Schulen aufwendige Verfahren, das zudem nicht bedarfsdeckend ist. 6. Die Stadt Münster setzt sich mit den ihr zur Ver fügung stehenden Mitteln auf Bundes- und auf Landesebene für eine Überarbeitung der Bemessungsgrundlage des Sozialgeldes und eine Erweiterung der Möglichkeiten einmalige Hilfen und Sachleistungen für den kind- und jugendgerechten Förderbedarf ein. Begründung: Seit der Einführung des SGB II liegen Zahlen zur Anzahl von Sozialgeld beziehenden Kindern und Jugendlichen in Münster und zu weiteren Armutsindikatoren systematisch nicht mehr vor. Mit der Einführung von Hartz IV hat sich die statistische Basis zur Erfassung von armen Haushalten verändert. Waren zu Jahresende 2004 laut offizieller Sozialhilfestatistik bundesweit noch 965.000 Kinder unter 15 Jahren in der Sozialhilfe, so waren es nach einer Studie des DPWV im August 2005 über 1,5 Millionen, die auf Sozialhilfe, Sozialgeld nach dem SGB II oder auf die Kinderzuschläge angewiesen waren. Unter Berücksichtigung der Dunkelziffer Bündnis 90/Die Grünen/GAL Ratsfraktion Münster Bremer Str. 54 48155 Münster Fon: 0251 / 8 99 58 10 Fax: 0251 / 8 99 58 15 gruene.ratsfraktion@muenster.de www.gruene -muenster.de Antrag „Münster gibt jedem Kind eine Chance - Fairen Zugang zu Bildung, Gesundheit und früher Förderung sichern “ 01.05.2007 2 erhöht sich die Zahl danach sogar auf 1,7 Millionen Kinder. Dies sind 14,2 Prozent, das heißt dass jedes 7. Kind in Deutschland von Armut und ihren Folgen betroffen ist. In NRW betrug die Anzahl der Sozialgeldempfänger unter 15 Jahren im August 2005 405.261 Kinder und Jugendliche. Sie umfassten einen Anteil von durchschnittlich 14,3% der Bevölkerung, wobei dieser Anteil in etlichen Städten und Kreisen deutlich überschritten wurde: z.B. Gelsenkirchen (28,1%). Die Statistik der Regionaldirektion für Februar 2007 weist für NRW mittlerweile 701.862 Hilfebedürftige nach SGB II unter 25 Jahren aus, unter 15 Jahren waren 461.212 Kinder und Jugendliche Sozialgeldbeziehende. Damit hat sich das Problem auch in NRW weiter verschärft. Es ist zu vermuten, dass dieser Trend auch für Münster gilt. Allein in Münster sind ca. 8.000 Kinder und Jugendliche von Kinderarmut betroffen. Das ist ca. jedes 5./6. Kind unter 18 Jahren. Für die Kinder und Jugendlichen bedeutet das eine deutliche Einschränkung ihrer Rechte auf Bildung, Gesundheit, einen angemessenen Lebensstandard, soziale Teilhabe, was häufig zu gesellschaftlicher Ausgrenzung führt. Der Kinderarmutsbericht für Münster aus dem Jahre 2002 nannte folgende Risikofaktoren dafür, dass Kinder arm aufwachsen: • Alleinerziehende Familien (i.d.R. Mütter) • Familien mit mehreren Kindern • Migrationshintergrund (v.a. Flüchtlingsstatus) • Erwerbslosigkeit der Eltern Der Armutsbericht führt zu den Auswirkungen von Kinderarmut aus: • Mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen infolg e von armutsbedingtem Ernährungs- und Gesundheitsverhaltens • Geringere Chancen für gute Bildungs- und Schulleis tungen sowie bei der Schullaufbahn • Beeinträchtigung der Selbsteinschätzung und des Wo hlbefindens insbesondere bei Jugendlichen • Probleme im Sozialverhalten insbesondere Beeinträc htigungen der Gleichaltrigenkontakte Armut fördert eine frühzeitige Benachteiligung mit lang wirkenden Folgen für die betroffenen Kinder und Jugendlichen. Studien belegen, dass frühzeitige und entlastende Hilfen die Familien darin unterstützen , ihre soziale Situation zu bewältigen und positive Wirkungen für den weiteren Lebensweg haben. Entscheidend ist dabei, dass die Kinder und Jugendlichen in ihren vorhandenen Fähigkeiten gestärkt werden und auch Erfahrungen außerhalb ihres gewohnten Wohnumfeldes und ihrer Familien machen können. Eine familienfreundliche Stadt muss für gerechte Chancen aller Kinder und Jugendliche sorgen Die Stadt Münster kann nicht die Defizite der bundesgesetzlich geregelten Grundsicherung im SGB II beheben. Anders als von den Wohlfahrtsverbänden und vielen anderen Fachverbänden erhofft, wurde mit der Angleichung der Regelsätze im gesamten Bundesgebiet zum 1.1. 2007 nicht gleichzeitig die Chance ergriffen, die erkennbaren und durch die 3 Armutsstudien belegten Mängel im Bereich des Sozialgeldes zu korrigieren. Damit wurde nicht nur die Chance vertan, die durch viele Studien belegte Kinderarmut zu beseitigen, sondern sie wurde faktisch für die nächsten Jahre fortgeschrieben. Deshalb muss die Stadt Münster durch ausgleichende Maßnahmen, strukturelle und sachliche Hilfen dafür Sorge tragen, dass auch die Kinder aus armen Familien - immerhin wahrscheinlich jedes fünfte Kind in Münster - eine faire Chance dafür erhalten, gesund aufzuwachsen, ihre individuellen Fähigkeiten zu entwickeln, Bildungs- und Förderangebote wahrzunehmen und so eine gute Ausgangsposition für ihre weitere Lebensgestaltung und ihre berufliche Perspektive zu erhalten. An aller erster Stelle muss geprüft werden, ob (vorhandene) öffentliche Angebote die Benachteiligung in geeigneter Form ausgleichen können. Mit dem Ausbau der Kinderbetreuung im Vorschulbereich und der Ganztagsangebote in der Schule sowie mit stadtteilbezogenen Projekten zur Gesundheits- und Sprachförderung sowie mit dem Modellprojekt „Entwicklung und Ausbau frühzeitiger Präventionsangebote sowie Aufbau eines sozialen Frühwarnsystems im Stadtteil Coerde“ sind einige strukturelle Hilfen für Kinder und Jugendliche aus benachteiligten Familien vorgesehen. Der Ausbau von Familienzentren bietet grundsätzlich Chancen benachteiligte Familien zu erreichen, doch diese befinden sich noch in der Aufbauphase und müssen durch weitere gezielte Hilfen ergänzt werden. Umfangreiche Handlungsempfehlungen liegen bereits seit 2002 vor. Für Münster ist zuletzt in 2002 der Kinderarmutsbericht diskutiert worden, die damalige Mehrheit ist einem Antrag auf Fortschreibung nicht gefolgt. Seither wurde weder ein Zwischenbericht über den Fortgang der Umsetzung der Handlungsempfehlungen vorgelegt, noch liegen neuere Zahlen vor. Der Armutsbericht 2002 enthält einen umfangreichen Handlungskatalog, der alle wichtigen Bereiche umfasst: die Wohnsituation, den Zugang zu Sport und Freizeitangeboten, zu gesunder Ernährung, Körper- und Zahnpflege, Bewegung, Verhütungsmitteln, Schwangerschaftsvorsorge und Säuglingspflege, Bildungs- und Betreuungsangebote, Chancen beruflicher Bildung und Qualifizierung oder die Sprachförderung u.v.m. Zu Beginn der Umstellung auf Hartz IV wurde ein besonderes Fallmanagement für Alleinerziehende bei der Stadt Münster eingerichtet. Seit letztem Jahr ist dieses in das allgemeine Fallmanagement und die Sofortberatung in der AMS integriert worden. Diese ist von Gesetzes wegen wie alle Angebote zur Integration vorrangig und zu aller erst an den Anforderungen zur Integration in den Arbeitsmarkt orientiert. Gesichtspunkte der Jugendhilfe zur individuellen Förderung und Unterstützung kommen in diesem Fallmanagement dagegen nicht zum Tragen. Damit besteht aber auch die Gefahr, dass ein sehr großer Teil der unterstützungsbedürftigen Kinder und Jugendlichen nicht mehr in unmittelbaren Kontakt mit den präventiven Unterstützungsangeboten der Jugend- und Familienhilfe kommt, sondern diese erst bei akutem Handlungsbedarf konsultiert werden. Zwar wurde mit der ersten Jugendkonferenz im Jahr 2005 über die Notwendigkeit einer verstärkten Zusammenarbeit von Jugendhilfe, Jugendberufshilfe, Familienhilfe und den Hilfen nach dem SGB II diskutiert, es wurden Handlungsempfehlungen formuliert, doch entscheidende Schritte blieben bislang aus. Zudem fehlt eine zusammenfassende Sicht über die Fördernotwendigkeiten für Kinder und Jugendliche in den jeweiligen Lebensphasen, um in der Stadt 4 Münster bestehende Fördermöglichkeiten besser zu verzahnen und bestehende Defizite auszugleichen. Der Armutsbericht 2002 liefert hier eine hervorragende Grundlage, die Gesundheitsberichterstattung auf Basis der Schuleingangsuntersuchungen zwischen 2001 und 2004 eine weitere. Den Familien mit SGB II- Bezug fehlt der materielle Spielraum dafür, die Kinder so zu fördern, wie es den Erfordernissen kindlicher Entwicklung und von Heranwachsenden entspricht. Kinder und Jugendliche müssen eindeutig als Verlierer von Hartz IV angesehen werden, da das Leistungsniveau des Sozialgeldes nach dem SGB II nicht mehr dem Niveau der alten Sozialhilfe mit Regelsatz und zusätzlichen einmaligen Leistungen entspricht. Einige monatliche Pauschalansätze des Regelsatzes für Kinder bis 14 Jahre (207 € mtl.) mögen verdeutlichen, wie eng bemessen der Regelsatz des Sozialgeldes ist: • Ernährung, Getränke: 76,38 € (916,63 jährlich/ 2,51 € täglich) • Kleidung inkl. Schuhe und Sportbekleidung: 20.53 € (246,45 € jährlich) • sämtliche Ausgaben außerhalb von Ernährung, Bekleidung sowie Wohnungsausstattungsanteil: 79,71 € (956,52 € jährlich/ 2,62 € täglich), daraus sind sämtliche Ausgaben für Spielwaren und Hobbies, Besuch von Freizeit- und Sportveranstaltungen, Geschenke für Weihnachten, Geburtstage usw., Sportartikel, Bücher und Schulbücher, Schreibwaren, Zeichenmaterial, EDV-Geräte und Software, Körperpflege und sonstige Drogerieartikel sowie pharmazeutische Erzeugnisse zu bestreiten.Einzelpositionen für schulbezogene Ausgaben (Schulbücher, Unterrichtsmaterial) weist der Regelsatz nicht aus. Zusätzlich zum Regelsatz und den Bekleidungspauschalen waren nach dem BSHG weitere Einzelleistungen z.B. für Krankheitskosten, Schulbedarf, Schulmöbel, Kommunion, Konfirmation, Weihnachtsgeld oder für den Besuch getrennt lebender Angehöriger möglich. Im Vergleich dazu enthalten die Regelsätze nach dem SGB II/ SGB XII für das Sozialgeld einen Pauschalbetrag, der abschließend sämtliche ehemaligen einmaligen Bedarfe abdecken soll. Studien (u.a. das Paso-Projekt des Landes, an dem die Stadt Münster als Modellstadt beteiligt war) haben deutlich gezeigt, dass bei längerem Leistungsbezug die Betroffenen nicht in der Lage sind, Rücklagen für in der pauschalierten Leistung enthaltene Ausgabenpositionen zu bilden. Aber auch mühsam gebildete Rücklagen werden häufig von anderen unerwarteten Kosten wie z.B. Nachzahlungsforderungen wegen gestiegenen Energiekosten aufgezehrt. Dies führt insbesondere in Haushalten mit Kindern häufig dazu, dass Ausgaben für die Anschaffung von Büchern, für die sportliche oder künstlerische Betätigung oder aber der Mehraufwand für eine gesunde Ernährung nicht aufgebracht werden können. Hier kann die Stadt Münster durch erweiterte strukturelle und sachliche Unterstützungsleistungen die armen Familien gezielt entlasten. Die Stadt Münster stellt sich ihrer kommunalpolitischen Verantwortung für gerechte Entwicklungschancen aller Kinder und Jugendlichen in Münster nicht in ausreichendem Maße. Die Debatten um den Eigenanteil für die Schulbücher oder die dauerhafte und ausreichende Finanzierung für die Familienhebamme zeigen vielmehr, dass 5 die Stadt Münster d urch die Konsolidierungsbemühungen der letzten Haushalte gerade auch das Leistungsspektrum öffentlicher Einrichtungen und der freien Träger eingeschränkt hat und viele Gebühren stark angehoben worden sind. Auch der Wegfall des Münsterpasses bzw. zuletzt der Münstercard hat das Unterstützungsspektrum für die Familien stark beeinträchtigt. Zu kaum erschwinglichen Teilnahmekosten kommen zusätzlich stark gestiegene Mobilitätskosten hinzu. In Bezug auf die Familienhebammen sind Kommunen wie die Stadt Bielefeld wegweisend. Hier können junge Eltern im ersten Lebensjahr ihres Kindes eine von sechs Familienhebammen in Anspruch nehmen, die ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht. Für die Eltern entstehen keine Kosten . Die Stadt Münster sollte sich dagegen von der Erkenntnis leiten lassen, dass gezielte Hilfen, die freiwillig über die Regelleistungen des SGB II hinaus als Sachleistungen gewährt werden, helfen eine frühe Benachteiligung der Kinder und Jugendlichen zu verhindern, sodass sie gute Voraussetzungen dafür erwerben später ohne Unterstützungsleistungen auszukommen . Es sollte möglich gemacht werden, dass armen Kindern und Jugendlichen z.B. die Mitgliedschaft im Sportverein, die Teilnahme an Musikunterricht, die Ausleihe eines Musikinstrumentes, an Bildungs- Nachhilfe und Förderangeboten kostenfrei oder zu einem eher symbolischen Anreizbetrag ermöglicht wird. Ebenso müssen Schulbücher und aufwendige Unterrichtsmaterialien (Kunstunterricht) kostenfrei bereitgestellt werden. Auch bei der Gesundheitsvorsorge, der Gesundheitsförderung und Empfängnisverhütung müssen geeignete Wege gefunden werden. Hier müssen die Erkenntnisse des Modellprojektes „Gesund aufwachsen in..“ so aufgearbeitet werden, dass Hilfen besonders Kindern und Jugendlichen aus armen Familien gezielt zu Gute kommen. Bei der Finanzierung solcher strukturellen und sachlichen Leistungen sollte ein breites Spektrum von Möglichkeiten in Erwägung gezogen werden. Neben dem städtischen Engagement sollte ebenso die Einbeziehung bzw. Errichtung von stadtteilbezogenen Stiftungen, Fördervereinen geprüft werden. Darüber hinaus sollte mit den freien Trägern, den (Sport) Vereinen und den kommunalen Einrichtungen gemeinsam überlegt werden, wie Angebote und Unterstützungsleistungen die betroffenen Familien auch tatsächlich erreichen können. Der dazu erforderliche Mehraufwand muss abgedeckt werden. Im Übrigen sei hier auf den Antrag „Alle Chancen für Kinder von Anfang an“ aus Mai 2005 verwiesen. gez. Maria Klein-Schmeink gez. Helga Bennink gez. Wilhelm Breitenbach gez. Manfred Kehr gez. Christof Hoffmann gez. Hery Klas gez. Jutta Möllers gez. Jörn Möltgen gez. Carsten Peters gez. Tim Rohleder gez. Ilse Schleef gez. Claudia Scholz gez. Dr. Rita Stein-Redent gez. Brigitte von Schoenebeck
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Bremer Straße 54
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- A-R/0020/2007
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 02.05.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37