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A-R/0020/2007

"Münster gibt jedem Kind eine Chance - Fairen Zugang zu Bildung, Gesundheit und früher Förderung sic

Antrag an den Rat 02.05.2007

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.05.2007, TOP 20.7

Originalantrag

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Originalantrag

15292 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL                                 Antrag Nr.: A-R/0020/2007 
im Rat der Stadt Münster  
 
 
1 
 
Der Rat der Stadt Münster beauftragt die Verwaltung: 
 
 
 
1. einen aktuellen Bericht zur Anzahl der Kinder un d Jugendlichen in 
Münster mit Armutsrisiko zu erstellen  und diese Zahlen zukünftig 
jährlich dem Rat vorzulegen. 
2. zu berichten, welche der Handlungsempfehlungen a us dem 
Münsteraner Armutsbericht 2002 bislang umgesetzt wurden. 
3. bei allen sozialen, kulturellen, bildungs- und f amilienbezogenen 
Angeboten die Nutzung durch einkommensschwache Familien zu 
prüfen, zu dokumentieren und dies in gleicher Form bei den freien 
Trägern und Vereinen anzuregen. 
4. ein Handlungskonzept „Münster für Kinder“ zu erstellen und den 
Finanzierungsaufwand darzustellen, um Kindern und Jugendlichen 
aus armen Familien in Münster der Zugang zu gesundheitsfördernden 
Angeboten, zu Bildung, Sport, kulturellen Angeboten und sonstigen 
Förderangeboten durch strukturelle und sachliche Hilfen erleichtert  
werden kann. Die Verwaltung wertet zudem Erfahrungen aus anderen 
Städten aus, in denen Kinder, Jugendliche und Familien durch 
Mentoring- und Patenschaftsmodelle auf beidseitig freiwilliger Basis 
unterstützt werden und prüft die Übertragung auf Münster. 
5. Als ersten Schritt übernimmt die Stadt Münster d ie Finanzierung des 
Eigenanteils für Schulbücher und ersetzt das für die Schulen 
aufwendige Verfahren, das zudem nicht bedarfsdeckend ist. 
6. Die Stadt Münster setzt sich mit den ihr zur Ver fügung stehenden 
Mitteln auf Bundes- und auf Landesebene für eine Überarbeitung der 
Bemessungsgrundlage des Sozialgeldes und eine Erweiterung der 
Möglichkeiten einmalige Hilfen und Sachleistungen für den kind- und 
jugendgerechten Förderbedarf ein. 
 
Begründung: 
 
Seit der Einführung des SGB II liegen Zahlen zur Anzahl von Sozialgeld 
beziehenden Kindern und Jugendlichen in Münster und zu weiteren 
Armutsindikatoren systematisch nicht mehr vor. 
Mit der Einführung von Hartz IV hat sich die statistische Basis zur Erfassung 
von armen Haushalten verändert. Waren zu Jahresende 2004 laut offizieller 
Sozialhilfestatistik bundesweit noch 965.000 Kinder unter 15 Jahren in der 
Sozialhilfe, so waren es nach einer Studie des DPWV im August 2005 über 
1,5 Millionen, die auf Sozialhilfe, Sozialgeld nach dem SGB II oder auf die 
Kinderzuschläge angewiesen waren. Unter Berücksichtigung der Dunkelziffer 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
Ratsfraktion Münster 
 
Bremer Str. 54 
48155 Münster 
 
Fon: 0251 / 8 99 58 10 
Fax: 0251 / 8 99 58 15 
gruene.ratsfraktion@muenster.de 
www.gruene -muenster.de 
Antrag 
 
„Münster gibt jedem Kind eine Chance 
- Fairen Zugang zu Bildung, 
Gesundheit und früher Förderung 
sichern “
 
01.05.2007

2 
erhöht sich die Zahl danach sogar auf 1,7 Millionen Kinder. Dies sind 14,2 
Prozent, das heißt dass jedes 7. Kind in Deutschland von Armut und ihren 
Folgen betroffen ist. 
In NRW betrug die Anzahl der Sozialgeldempfänger unter 15 Jahren im 
August 2005 405.261 Kinder und Jugendliche. Sie umfassten einen Anteil von 
durchschnittlich 14,3% der Bevölkerung, wobei dieser Anteil in etlichen 
Städten und Kreisen deutlich überschritten wurde: z.B. Gelsenkirchen 
(28,1%). Die Statistik der Regionaldirektion für Februar 2007 weist für NRW 
mittlerweile 701.862 Hilfebedürftige nach SGB II unter 25 Jahren aus, unter 
15 Jahren waren 461.212 Kinder und Jugendliche Sozialgeldbeziehende. 
Damit hat sich das Problem auch in NRW weiter verschärft. Es ist zu 
vermuten, dass dieser Trend auch für Münster gilt. 
Allein in Münster sind ca. 8.000 Kinder und Jugendliche von 
Kinderarmut betroffen. Das ist ca. jedes 5./6. Kind unter 18 Jahren. Für 
die Kinder und Jugendlichen bedeutet das eine deutliche Einschränkung 
ihrer Rechte auf Bildung, Gesundheit, einen angemessenen 
Lebensstandard, soziale Teilhabe, was häufig zu gesellschaftlicher 
Ausgrenzung führt. 
Der Kinderarmutsbericht für Münster aus dem Jahre 2002 nannte folgende 
Risikofaktoren dafür, dass Kinder arm aufwachsen: 
• Alleinerziehende Familien (i.d.R. Mütter) 
• Familien mit mehreren Kindern 
• Migrationshintergrund (v.a. Flüchtlingsstatus) 
• Erwerbslosigkeit der Eltern 
Der Armutsbericht führt zu den Auswirkungen von Kinderarmut aus:   
• Mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen infolg e von 
armutsbedingtem Ernährungs- und Gesundheitsverhaltens 
• Geringere Chancen für gute Bildungs- und Schulleis tungen sowie bei der 
Schullaufbahn 
• Beeinträchtigung der Selbsteinschätzung und des Wo hlbefindens 
insbesondere bei Jugendlichen 
• Probleme im Sozialverhalten insbesondere Beeinträc htigungen der 
Gleichaltrigenkontakte 
Armut fördert eine frühzeitige Benachteiligung mit lang wirkenden 
Folgen für die betroffenen Kinder und Jugendlichen.  
Studien belegen, dass frühzeitige und entlastende Hilfen die Familien darin 
unterstützen , ihre soziale Situation zu bewältigen und positive Wirkungen für 
den weiteren Lebensweg haben. Entscheidend ist dabei, dass die Kinder und 
Jugendlichen in ihren vorhandenen Fähigkeiten gestärkt werden und auch 
Erfahrungen außerhalb ihres gewohnten Wohnumfeldes und ihrer Familien 
machen können.  
Eine familienfreundliche Stadt muss für gerechte Chancen aller Kinder 
und Jugendliche sorgen 
Die Stadt Münster kann nicht die Defizite der bundesgesetzlich geregelten 
Grundsicherung im SGB II beheben. Anders als von den 
Wohlfahrtsverbänden und vielen anderen Fachverbänden erhofft, wurde mit 
der Angleichung der Regelsätze im gesamten Bundesgebiet  zum 1.1. 2007 
nicht gleichzeitig die Chance ergriffen, die erkennbaren und durch die

3 
Armutsstudien belegten Mängel im Bereich des Sozialgeldes zu korrigieren. 
Damit wurde nicht nur die Chance vertan, die durch viele Studien belegte 
Kinderarmut zu beseitigen, sondern sie wurde faktisch für die nächsten Jahre 
fortgeschrieben.  
Deshalb muss die Stadt Münster durch ausgleichende Maßnahmen, 
strukturelle und sachliche Hilfen dafür Sorge tragen, dass auch die Kinder aus 
armen Familien - immerhin wahrscheinlich jedes fünfte Kind in Münster -  eine 
faire Chance dafür erhalten, gesund aufzuwachsen, ihre individuellen 
Fähigkeiten zu entwickeln, Bildungs- und Förderangebote wahrzunehmen und 
so eine gute Ausgangsposition für ihre weitere Lebensgestaltung und ihre 
berufliche Perspektive zu erhalten. An aller erster Stelle muss geprüft werden, 
ob (vorhandene) öffentliche Angebote die Benachteiligung in geeigneter Form 
ausgleichen können. 
Mit dem Ausbau der Kinderbetreuung im Vorschulbereich und der 
Ganztagsangebote in der Schule sowie mit stadtteilbezogenen Projekten zur 
Gesundheits- und Sprachförderung sowie mit dem Modellprojekt  
„Entwicklung und Ausbau frühzeitiger Präventionsangebote sowie Aufbau 
eines sozialen Frühwarnsystems im Stadtteil Coerde“ sind einige strukturelle 
Hilfen für Kinder und Jugendliche aus benachteiligten Familien vorgesehen. 
Der Ausbau von Familienzentren bietet grundsätzlich Chancen benachteiligte 
Familien zu erreichen, doch diese befinden sich noch in der Aufbauphase und 
müssen durch weitere gezielte Hilfen ergänzt werden. 
Umfangreiche Handlungsempfehlungen liegen bereits seit 2002 vor.  
Für Münster ist zuletzt in 2002 der Kinderarmutsbericht diskutiert worden, die 
damalige Mehrheit ist einem Antrag auf Fortschreibung nicht gefolgt. Seither 
wurde weder ein Zwischenbericht über den Fortgang der Umsetzung der 
Handlungsempfehlungen vorgelegt, noch liegen neuere Zahlen vor. 
Der Armutsbericht 2002 enthält einen umfangreichen Handlungskatalog, der 
alle wichtigen Bereiche umfasst: die Wohnsituation, den Zugang zu Sport und 
Freizeitangeboten, zu gesunder Ernährung, Körper- und Zahnpflege, 
Bewegung, Verhütungsmitteln, Schwangerschaftsvorsorge und 
Säuglingspflege, Bildungs- und Betreuungsangebote, Chancen beruflicher 
Bildung und Qualifizierung oder die Sprachförderung u.v.m. 
Zu Beginn der Umstellung auf Hartz IV wurde ein besonderes 
Fallmanagement für Alleinerziehende bei der Stadt Münster eingerichtet. Seit 
letztem Jahr ist dieses in das allgemeine Fallmanagement und die 
Sofortberatung in der AMS integriert worden. Diese ist von Gesetzes wegen 
wie alle Angebote zur Integration vorrangig und zu aller erst an den 
Anforderungen zur Integration in den Arbeitsmarkt orientiert. Gesichtspunkte 
der Jugendhilfe zur individuellen Förderung und Unterstützung kommen in 
diesem Fallmanagement dagegen nicht zum Tragen. Damit besteht aber auch 
die Gefahr, dass ein sehr großer Teil der unterstützungsbedürftigen Kinder 
und Jugendlichen nicht mehr in unmittelbaren Kontakt mit den präventiven 
Unterstützungsangeboten der Jugend- und Familienhilfe kommt, sondern 
diese erst bei akutem Handlungsbedarf konsultiert werden. Zwar wurde mit 
der ersten Jugendkonferenz im Jahr 2005 über die Notwendigkeit einer 
verstärkten Zusammenarbeit von Jugendhilfe, Jugendberufshilfe, Familienhilfe 
und den Hilfen nach dem SGB II diskutiert, es wurden 
Handlungsempfehlungen formuliert, doch entscheidende Schritte blieben 
bislang aus.  
Zudem fehlt eine zusammenfassende Sicht über die Fördernotwendigkeiten 
für Kinder und Jugendliche in den jeweiligen Lebensphasen, um in der Stadt

4 
Münster bestehende Fördermöglichkeiten besser zu verzahnen und 
bestehende  Defizite auszugleichen.  
Der Armutsbericht 2002 liefert hier eine hervorragende Grundlage, die 
Gesundheitsberichterstattung auf Basis der Schuleingangsuntersuchungen 
zwischen 2001 und 2004 eine weitere.  
Den Familien mit SGB II- Bezug fehlt der materielle Spielraum dafür, die 
Kinder so zu fördern, wie es den Erfordernissen kindlicher Entwicklung 
und von Heranwachsenden entspricht.   
Kinder und Jugendliche müssen eindeutig als Verlierer von Hartz IV 
angesehen werden, da das Leistungsniveau des Sozialgeldes nach dem SGB 
II nicht mehr dem Niveau der alten Sozialhilfe mit Regelsatz und zusätzlichen 
einmaligen Leistungen entspricht.  
Einige monatliche Pauschalansätze des Regelsatzes für Kinder bis 14 Jahre 
(207 € mtl.) mögen verdeutlichen, wie eng bemessen der Regelsatz des 
Sozialgeldes ist:  
• Ernährung, Getränke: 76,38 € (916,63 jährlich/ 2,51 € täglich) 
• Kleidung inkl. Schuhe und Sportbekleidung: 20.53 € (246,45 € jährlich) 
• sämtliche Ausgaben außerhalb von Ernährung, Bekleidung sowie 
Wohnungsausstattungsanteil: 79,71 € (956,52 € jährlich/ 2,62 € täglich),  
daraus sind sämtliche Ausgaben für Spielwaren und Hobbies, Besuch von 
Freizeit- und Sportveranstaltungen, Geschenke für Weihnachten, 
Geburtstage usw., Sportartikel, Bücher und Schulbücher, Schreibwaren, 
Zeichenmaterial, EDV-Geräte und Software, Körperpflege und sonstige 
Drogerieartikel sowie pharmazeutische Erzeugnisse zu 
bestreiten.Einzelpositionen für schulbezogene Ausgaben (Schulbücher, 
Unterrichtsmaterial) weist der Regelsatz nicht  aus. 
Zusätzlich zum Regelsatz und den Bekleidungspauschalen waren nach dem 
BSHG weitere Einzelleistungen z.B. für Krankheitskosten, Schulbedarf, 
Schulmöbel, Kommunion, Konfirmation, Weihnachtsgeld oder für den Besuch 
getrennt lebender Angehöriger möglich. Im Vergleich dazu enthalten die 
Regelsätze nach dem SGB II/ SGB XII für das Sozialgeld  einen 
Pauschalbetrag, der abschließend sämtliche ehemaligen einmaligen Bedarfe  
abdecken soll. 
Studien (u.a. das Paso-Projekt des Landes, an dem die Stadt Münster als 
Modellstadt beteiligt war) haben deutlich gezeigt, dass bei längerem 
Leistungsbezug die Betroffenen nicht in der Lage sind, Rücklagen für in der 
pauschalierten Leistung enthaltene Ausgabenpositionen zu bilden. Aber auch 
mühsam gebildete Rücklagen werden häufig von anderen unerwarteten 
Kosten wie z.B. Nachzahlungsforderungen wegen gestiegenen Energiekosten 
aufgezehrt. Dies führt insbesondere in Haushalten mit Kindern häufig dazu, 
dass Ausgaben für die Anschaffung von Büchern, für die sportliche oder 
künstlerische Betätigung oder aber der Mehraufwand für eine gesunde 
Ernährung nicht aufgebracht werden können.  
Hier kann die Stadt Münster durch erweiterte strukturelle und sachliche 
Unterstützungsleistungen die armen Familien gezielt entlasten.  
Die Stadt Münster stellt sich ihrer kommunalpolitischen Verantwortung 
für gerechte Entwicklungschancen aller Kinder und Jugendlichen in 
Münster nicht in ausreichendem Maße. 
Die Debatten um den Eigenanteil für die Schulbücher oder die dauerhafte und 
ausreichende Finanzierung  für die Familienhebamme zeigen vielmehr, dass

5 
die Stadt Münster d urch die Konsolidierungsbemühungen der letzten 
Haushalte gerade auch das Leistungsspektrum öffentlicher Einrichtungen und 
der freien Träger eingeschränkt hat und viele Gebühren stark angehoben 
worden sind. Auch der Wegfall des Münsterpasses bzw. zuletzt der 
Münstercard hat das Unterstützungsspektrum für die Familien stark 
beeinträchtigt. Zu kaum erschwinglichen Teilnahmekosten kommen zusätzlich 
stark gestiegene Mobilitätskosten hinzu.  
In Bezug auf die Familienhebammen sind Kommunen wie die Stadt 
Bielefeld wegweisend. Hier können junge Eltern im ersten Lebensjahr 
ihres Kindes eine von sechs Familienhebammen in Anspruch nehmen, 
die ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht. Für die Eltern entstehen keine 
Kosten .  
Die Stadt Münster sollte sich dagegen von der Erkenntnis leiten lassen, dass 
gezielte Hilfen, die freiwillig über die Regelleistungen des SGB II hinaus als 
Sachleistungen gewährt werden, helfen eine frühe Benachteiligung der Kinder 
und Jugendlichen zu verhindern, sodass sie gute Voraussetzungen dafür 
erwerben später ohne Unterstützungsleistungen auszukommen . 
Es sollte möglich gemacht werden, dass armen Kindern und Jugendlichen 
z.B. die Mitgliedschaft im Sportverein, die Teilnahme an Musikunterricht, die 
Ausleihe eines Musikinstrumentes, an Bildungs- Nachhilfe und 
Förderangeboten kostenfrei oder zu einem eher symbolischen Anreizbetrag 
ermöglicht wird.  Ebenso müssen Schulbücher und aufwendige 
Unterrichtsmaterialien (Kunstunterricht) kostenfrei bereitgestellt werden. Auch 
bei der Gesundheitsvorsorge, der Gesundheitsförderung und 
Empfängnisverhütung müssen geeignete Wege gefunden werden. Hier 
müssen die Erkenntnisse des Modellprojektes „Gesund aufwachsen in..“ so 
aufgearbeitet werden, dass Hilfen besonders Kindern und Jugendlichen aus 
armen Familien gezielt zu Gute kommen.  
Bei der Finanzierung solcher strukturellen und sachlichen Leistungen sollte 
ein breites Spektrum von Möglichkeiten in Erwägung gezogen werden. Neben 
dem städtischen Engagement sollte ebenso die Einbeziehung bzw. Errichtung 
von stadtteilbezogenen Stiftungen, Fördervereinen geprüft werden. Darüber 
hinaus sollte mit den freien Trägern, den (Sport) Vereinen und den 
kommunalen Einrichtungen gemeinsam überlegt werden, wie Angebote und 
Unterstützungsleistungen die betroffenen Familien auch tatsächlich erreichen 
können. Der dazu erforderliche Mehraufwand muss abgedeckt werden.  
Im Übrigen sei hier auf den Antrag „Alle Chancen für Kinder von Anfang an“ 
aus Mai 2005 verwiesen. 
 
gez. Maria Klein-Schmeink 
gez. Helga Bennink 
gez. Wilhelm Breitenbach 
gez. Manfred Kehr 
gez. Christof Hoffmann 
gez. Hery Klas 
gez. Jutta Möllers 
gez. Jörn Möltgen 
gez. Carsten Peters 
gez. Tim Rohleder 
gez. Ilse Schleef 
gez. Claudia Scholz 
gez. Dr. Rita Stein-Redent 
gez. Brigitte von Schoenebeck

Beratungsverlauf (1)

10.05.2007 Rat
TOP 20.7 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Bremer Straße 54

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Details

Vorlagen-Nr.
A-R/0020/2007
Typ
Antrag an den Rat
Datum
02.05.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37