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AOST/0001/2022

Mehr Sicherheit für Radfahrer:innen und Fußgänger:innen bei der Querung der Warendorfer Straße hinter der Kanalbrücke stadtauswärts

Anregung BV Ost an die Verwaltung 21.01.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 26.01.2023, TOP 7.3

Originalantrag A-O/0001/2022

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Stellungnahme AOST_0001_2022 vorherige Nummer A_O_0001_2022

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Originalantrag A-O/0001/2022

4799 Zeichen

A-0/0001/2022

Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Ost

Mehr Sicherheit für Radfahrer:innen und Fußgänger:innen
bei der Querung der Warendorfer Straße hinter der Kanalbrücke stadtauswärts

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, umgehend zu prüfen, mit welchen Maßnahmen die
mangelhafte Verkehrssicherheit für Radfahrer:innen und Fußgänger:innen bei der Querung
der Warendorfer Straße hinter der Kanalbrücke von der Südseite zur Nordseite verbessert
werden kann.

Dabei sind insbesondere zu prüfen:
1. Einrichtung einer Anforderungsampel
2. Auffällige optische Hinweise auf die Querung:

- Schilder „Achtung, Fußgängerinnen und Radfahrerinnen queren“
- Querstreifen auf der Fahrbahn
- deutliche Markierung der Mittelinsel durch weiße Einfärbung der Bordsteinkanten

3. Einrichtung einer Halteverbotszone auf der Südseite 20 Meter vor der Querung und
Markierung dieser Zone mit schräg zulaufenden weißen Streifen

4. Einrichtung eines Fußgängerüberweges

Begründung:

Nach dem vierspurigen Ausbau der Warendorfer Straße hinter der Kanalbrücke
stadtauswärts sind Radfahrer:innen und Fußgänger:innen gezwungen, auf dem Weg in das
unmittelbar angrenzende Wohngebiet, nach Mauritz und nach Handorf die Straßenseite zu
wechseln. Dabei nimmt deren Anzahl ständig zu, dies und eine weitere Erhöhung ist von der
Stadt Münster auch gewollt. Für eine beachtliche Anzahl von Kindern ist dies der Schulweg.
Gleichzeitig ist das Verkehrsaufkommen durch PKW an diesem Punkt gestiegen, wohl
bedingt durch die neu geschaffene Möglichkeit, hinter der Kanalbrücke nach links auf die
Umgehungsstraße abzubiegen.

Die Verkehrssicherheit ist bei der Querung der Warendorfer Straße mangelhaft,
insbesondere im Berufsverkehr und insbesondere für Kinder und weniger athletische
Verkehrsteilnehmer:innen. Die Schlangen des PKW- und LKW-Verkehrs sind oft
durchgehend. Von der Westseite her gibt es kurze Pausen bedingt durch die Ampel an der
Emsstraße. Dann können die Querenden auf die Mittelinsel gelangen und müssen auf eine
der kurzen Pausen in der von Osten kommenden Schlange warten. Dabei wird es auf der
Mittelinsel bei mehr als drei Wartenden mit Fahrrädern schon eng. Die Querung wird oft
erschwert durch auf dem Randstreifen der Kanalbrücke parkende PKW oder LKW. Dann
müssen sich die Querenden mit einem Fuß oder dem Vorderrad auf die Fahrbahn wagen, um
den ankommenden Verkehr einzusehen.

Auf Seiten des PKW-Verkehrs ist die Verkehrssicherheit durch eine schlechte
Kenntlichmachung und schlechte Wahrnehmungsbedingungen herabgesetzt. Sowohl die
Querenden als auch die Querung als solche sind insbesondere in der Dunkelheit und bei
Regen schlecht wahrzunehmen. Hinzu kommt vor allem für die stadtauswärts Fahrenden die
Konzentration auf die Einfädelungsaktionen durch die Verengung von zwei Spuren auf eine
vor der Kanalbrücke und die Lage der Querung hinter der Kuppe, die die Kanalbrücke
ausbildet.

Anwohnerinnen und Anwohner berichteten bei einem Treffen mit dem Bezirksbürgermeister
und Mitglieder der Bezirksvertretung im Dezember 2021 von der Zunahme von gefährlichen
Situationen, auch dadurch bedingt, dass die Querenden sich nach langen Wartezeiten im
Regen zu gefährlichen Querungsaktionen veranlasst sehen.

Eine durch diese schwierige Querungssituation hervorgerufene weitere Gefahrenquelle ist
der gegenläufige Radverkehr auf der Nordseite der Straße beginnend an der Ampel
Emsstraße. Denn vor allem Kinder wechseln auf den Weg stadtauswärts bereits an der
lichtzeichengesicherten Überquerung an der Emsstraße auf die Nordseite der Warendorfer
Straße und geraten dort in den Gegenverkehr mit stadteinwärts fahrenden Radler:innen
oder fahren über den Gehweg. Nachfragen haben ergeben, dass dies auf Anraten der Eltern
erfolgt, die dieses verbotswidrige Verhalten der ungesicherten Querung hinter der
Kanalbrücke vorziehen.

Auch nutzen häufiger Radfahrer:innen vom Kaufpark kommend diese Seite Richtung
Pulverschuppen. Die Polizei sieht hier bei rechtsabbiegenden Autos aus dem
Wilhelmshavenufer eine potentielle Gefahrenstelle.

Diese Situation ist für die Bezirksvertretung Münster-Ost nicht länger hinnehmbar. Sie wird
nach den bisherigen Planungen erst nach dem Neubau der Kanalbrücke beendet werden,
also wohl erst in fünf Jahren. Fünf Jahre aber sind eine lange Zeit, in der viel passieren kann,
insbesondere, wenn eine deutliche Zunahme des Radverkehrs gewünscht ist, von einer Fahrt
mit Lastenrädern nach Mauritz oder so ganz zu schweigen.

Deshalb bittet die Bezirksvertretung Münster-Ost die Verwaltung der Stadt Münster im
Interesse der Verkehrssicherheit um eine schnelle Prüfung.

Antragsteller:innen:

Fraktion der CDU in der BV Münster-Ost

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL in der BV Münster-Ost

Fraktion der SPD in der BV Münster-Ost

Kurt Moths, FDP, Mitglieder der BV Münster-Ost

Stellungnahme AOST_0001_2022 vorherige Nummer A_O_0001_2022

7284 Zeichen

Stadt M
Amt für Bürger- aan sier
Bozirksverwaltung Ost

03 Nov. 2022

17.10.2022
3220

32.12.0010
Frau Kopp

An die Bezirksvertretung
Münster-Ost

Dezernent I

ER. 34 OKT. 2029

über
Herrn Stadtrat Heuer

über
33.22

Es wurde angeregt, die Verkehrssicherheit für Radfahrende und zu Fuß Gehende an der
Querung der Warendorfer Straße in Höhe der Straße Wilhelmshavenufer zu verbessern.
Beantragt wurde die Prüfung

der Einrichtung einer Anforderungsampel,

der Schaffung von optischen Hinweisen (Gefahrenzeichen, Markierungen),
der Einrichtung einer Haltverbotszone und

der Einrichtung eines Fußgängerüberwegs.

Punn

Langfristig ist geplan, die Kanalbrücke zu erneuern. Im Rahmen des
Planfeststellungsverfahrens wurde die Verlegung der Zufahrt zum Wilhelmshavenufer in
östliche Richtung festgelegt. Nach Neubau der Kanalbrücke wird laut Beschluss V/0252/2022
vom 13.05,22 auf der nördlichen Seite ein gegenläufiger Geh- und Radweg gebaut. Ein
Queren der zu Fuß Gehenden und Radfahrenden im Kanalbereich ist dann nicht mehr
notwendig. Die hier beantragten Maßnahmen wären demnach nur temporär zu treffen.

Fußgängerüberweg und Lichtsignalanlage .

Im Rahmen eines Ortstermins im Dezember 2021 mit Teilnehmenden aus der Verwaltung und
der Politik wurde die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs bzw. die Installation einer
Lichtsignalanlage diskutiert. Die teilnehmenden Ämter und die Polizei waren sich vor Ort einig,
dass beide Maßnahmen an diesem Standort nicht umsetzbar sind, weil die Voraussetzungen
nach der: Straßenverkehrsordnung in Verbindurig mit den Richtlinien für die Anlage und
Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) und den Richtlinien für Signalanlagen
nicht vorliegen:

Fußgängerüberweg

Um einen Sicherheilsgewinn für querende zu Fuß Gehende zu erreichen, kann
grundsätzlich ein Fußgängerüberweg dort eingerichtet werden, wo der Fußgänger-
Querverkehr hinreichend gebündelt auftritt und eine ausreichende Anzahl von Querungen
durch zu Fuß Gehende vorhanden sind. Die Richtlinie empfiehlt hier je nach
Verkehrsaufkommen der Kraftfahrzeuge eine Fußgängerverkehrsstärke von mindestens
50 Personen in der Stunde.

Im Rahmen einer aktuell durchgeführten Verkehrszählung dieser Personengruppe
konnten hier lediglich vereinzelte Personen festgestellt werden, die die vorhandene
Querungshilfe als zu Fuß Gehende benutzten. Bei einer zu geringen Anzahl von
Querenden tritt die gewünschte Schutzwirkung nicht ein. In diesen Fällen kommt es
oftmals zu einer Scheinsicherheit, weil Kraftfahrzeugführende den Vorrang eines zu Fuß
Gehenden nicht beachten. Es fehlt an der erforderlichen Akzeptanz der
Kraftfahrzeugführenden.

Grundsätzlich stellt ein Fußgängerüberweg auch keine sichere Querungsform für
Radfahrende dar, da Radfahrende an Fußgängerüberwegen nicht vorfahrtsberechtigt
gegenüber dem Kraftfahrzeugverkehr sind. In der Vergangenheit wurde an anderen
Fußgängerüberwegen immer wieder beobachte, dass Radfahrende einen
Fußgängerüberweg fahrend benutzen. Es ist zu befürchten, dass Radfahrende durch ein
solches Fehlverhalten an der WVarendorfer Straße eher gefährdet werden, (da
Kraftfahrzeugführende die Radfahrenden aufgrund der Geschwindigkeit erst zu spät
wahrnehmen. Zudem schließt die o. g. Richtlinie die Einrichtung eines Fuß-
gängerüberweges zugunsten von Radfahrenden gänzlich aus.

Lichtsignalanlage

Lichtsignalanlagen werden, grundsätzlich zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur
Verbesserung der Qualität. des Verkehrsablaufs eingerichtet. Dabei gelten
Lichtsignalanlagen als besonders sichere Querungsanlagen.

Jede Ampelschaltung ist aber auch ein Kompromiss, der allen multimodalen Bedürfnissen
gerecht werden muss. An erster Stelle steht die Verkehrssicherheit, besonders für die
schwächeren Verkehrsteilnehmenden. Es geht aber auch um die maximale
Leistungsfähigkeit für den motorisierten Verkehr, möglichst kurze Wartezeiten für zu Fuß
Gehende und Radfahrende und den Zeitverlust des ÖPNV an den Lichtsignalanlagen.
Jede Ampelschaltung erfordert daher eine individuelle Entscheidung.

Die Warendorfer Straße stellt eine wichtige Verkehrsachse der Innenstadt mit den
Stadtteilen Handorf, Mauritz, Sudmühle aber eben auch dem überregionalen Verkehr dar.
Die Verkehrsbelastung des motorisierten Verkehrs wurde mit 19.500 Kraftfahrzeugen je
Werktag beziffert (vgl. V/0252/2022).

Im Rahmen der zuvor genannten Verkehrszählung wurden auch Querungszahlen von
Radfahrenden erhoben. In der morgendlichen Spitzenzeit von 7 - 9 Uhr wurden
durchschnittlich 44 Radfahrende in Fahrtrichtung Wilhelmshavenufer festgestellt. In den
Nachmittagsstunden von 15 — 18 Uhr wurden durchschnittlich 112 Radfahrende pro
Stunde gezählt. Dies ist eine nicht unerhebliche Anzahl von Radfahrenden. Die Anzahl
der Kraftfahrzeugführenden überwiegt erheblich:

Um den Verkehrsfluss des motorisierten Verkehrs aufrecht erhalten zu können und
gleichzeitig eine noch sichere Querungsmöglichkeit für Radfahrende zu schaffen, käme
die Einrichtung eingr Bedarfs-Lichtsignalanlage für Radfahrende in Frage. Diese
Bedarfsampel wäre entweder mit einer langen Wartezeit für die Radfahrenden verbunden
oder mit einem Rückstau von Kraftfahrzeugführenden vor der Lichtsignalanlage. Daher
stellt sich die Frage der Notwendigkeit einer solchen Bedarfsampel.

Die Auswertung der Unfallzahlen in diesem Bereich in Bezug auf Querungen durch zu
Fuß Gehende und Radfahrende ergab keinen Hinweis auf eine Gefahrenlage. Die
Warendorfer Straße kann durch die Einrichtung der Mittelinsel sicher gequert werden. Es
sind ausreichende Aufstellmöglichkeiten vorhanden. Daher wird seitens der Verwaltung
und der Polizei eine temporäre Lichtsignalanlage zum jetzigen Zeitpunkt als nicht
notwendig erachtet. Stattdessen ist geplant, die Verkehrssituation durch optische
Hinweise so zu gestalten, dass eine Querung weiterhin gefahrlos möglich ist.

Optische Hinweise und Haltverbotszone

Nach dem Ortstermin im Dezember 2021 wurde durch die Straßenverkehrsbehörde kurzfristig
als Sofort-Maßnahme die 'beidseitige Aufstellung von Gefahrenzeichen „Radfahrende“ in
beiden Fahrtrichtungen angeordnet. Außerdem wurden zwischenzeitlich auf der Mittelinsel die
Verkehrszeichen „Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts“ und die Leitplatten sowie die
Markierung zur besseren Erkennbarkeit der Mittelinsel erneuert.

Zur Verbesserung der Sichtverhältnisse auf die Querungshilfe wird der Haltestellenmast auf
der südlichen Seite um 8 m in westliche Richtung versetzt. Das gesetzlich vorgeschriebene
Haltverbot.an Haltestellen wird durch eine Grenzmarkierung vor und hinter der Bushaltestelle
vergrößert. Zusätzlich werden hier weitere Leitplatten und zwei Sperrpfosten zwischen der
Haltestelle und der Querungshilfe aufgestellt. Ein Abstellen von Fahrzeugen wird damit
verhindert und die Sicht auf die Querungsstelle erheblich verbessert.

Auf der nördlichen Seite wurde die Beschilderung der Radverkehrsführung angepasst. Das
Haltestellenschild, das sich derzeit mittig zwischen Geh- und Radweg befindet, wird in Kürze
in die Grünanlage versetzt, damit der Gehweg frei begehbar wird und zu Fuß Gehende nicht
auf den Radweg ausweichen müssen. Außerdem wurde eine Messetafel am Leuchtenmast
zwischen dem Geh- und Radweg entfernt. Mit diesen Maßnahmen wird die
Radverkehrsführung erheblich verbessert.

N hehe

tsleiter

Beratungsverlauf (1)

26.01.2023 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 7.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Emsstraße
  • Wilhelmshavenufer
  • Warendorfer Straße
  • Umgehungsstraße

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Details

Aktenzeichen
AOST/0001/2022
Typ
Anregung BV Ost an die Verwaltung
Datum
21.01.2022
Erstellt
21.01.2022 09:32