AOST/0001/2022
Mehr Sicherheit für Radfahrer:innen und Fußgänger:innen bei der Querung der Warendorfer Straße hinter der Kanalbrücke stadtauswärts
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Originalantrag A-O/0001/2022
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A-0/0001/2022 Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Ost Mehr Sicherheit für Radfahrer:innen und Fußgänger:innen bei der Querung der Warendorfer Straße hinter der Kanalbrücke stadtauswärts Die Stadtverwaltung wird beauftragt, umgehend zu prüfen, mit welchen Maßnahmen die mangelhafte Verkehrssicherheit für Radfahrer:innen und Fußgänger:innen bei der Querung der Warendorfer Straße hinter der Kanalbrücke von der Südseite zur Nordseite verbessert werden kann. Dabei sind insbesondere zu prüfen: 1. Einrichtung einer Anforderungsampel 2. Auffällige optische Hinweise auf die Querung: - Schilder „Achtung, Fußgängerinnen und Radfahrerinnen queren“ - Querstreifen auf der Fahrbahn - deutliche Markierung der Mittelinsel durch weiße Einfärbung der Bordsteinkanten 3. Einrichtung einer Halteverbotszone auf der Südseite 20 Meter vor der Querung und Markierung dieser Zone mit schräg zulaufenden weißen Streifen 4. Einrichtung eines Fußgängerüberweges Begründung: Nach dem vierspurigen Ausbau der Warendorfer Straße hinter der Kanalbrücke stadtauswärts sind Radfahrer:innen und Fußgänger:innen gezwungen, auf dem Weg in das unmittelbar angrenzende Wohngebiet, nach Mauritz und nach Handorf die Straßenseite zu wechseln. Dabei nimmt deren Anzahl ständig zu, dies und eine weitere Erhöhung ist von der Stadt Münster auch gewollt. Für eine beachtliche Anzahl von Kindern ist dies der Schulweg. Gleichzeitig ist das Verkehrsaufkommen durch PKW an diesem Punkt gestiegen, wohl bedingt durch die neu geschaffene Möglichkeit, hinter der Kanalbrücke nach links auf die Umgehungsstraße abzubiegen. Die Verkehrssicherheit ist bei der Querung der Warendorfer Straße mangelhaft, insbesondere im Berufsverkehr und insbesondere für Kinder und weniger athletische Verkehrsteilnehmer:innen. Die Schlangen des PKW- und LKW-Verkehrs sind oft durchgehend. Von der Westseite her gibt es kurze Pausen bedingt durch die Ampel an der Emsstraße. Dann können die Querenden auf die Mittelinsel gelangen und müssen auf eine der kurzen Pausen in der von Osten kommenden Schlange warten. Dabei wird es auf der Mittelinsel bei mehr als drei Wartenden mit Fahrrädern schon eng. Die Querung wird oft erschwert durch auf dem Randstreifen der Kanalbrücke parkende PKW oder LKW. Dann müssen sich die Querenden mit einem Fuß oder dem Vorderrad auf die Fahrbahn wagen, um den ankommenden Verkehr einzusehen. Auf Seiten des PKW-Verkehrs ist die Verkehrssicherheit durch eine schlechte Kenntlichmachung und schlechte Wahrnehmungsbedingungen herabgesetzt. Sowohl die Querenden als auch die Querung als solche sind insbesondere in der Dunkelheit und bei Regen schlecht wahrzunehmen. Hinzu kommt vor allem für die stadtauswärts Fahrenden die Konzentration auf die Einfädelungsaktionen durch die Verengung von zwei Spuren auf eine vor der Kanalbrücke und die Lage der Querung hinter der Kuppe, die die Kanalbrücke ausbildet. Anwohnerinnen und Anwohner berichteten bei einem Treffen mit dem Bezirksbürgermeister und Mitglieder der Bezirksvertretung im Dezember 2021 von der Zunahme von gefährlichen Situationen, auch dadurch bedingt, dass die Querenden sich nach langen Wartezeiten im Regen zu gefährlichen Querungsaktionen veranlasst sehen. Eine durch diese schwierige Querungssituation hervorgerufene weitere Gefahrenquelle ist der gegenläufige Radverkehr auf der Nordseite der Straße beginnend an der Ampel Emsstraße. Denn vor allem Kinder wechseln auf den Weg stadtauswärts bereits an der lichtzeichengesicherten Überquerung an der Emsstraße auf die Nordseite der Warendorfer Straße und geraten dort in den Gegenverkehr mit stadteinwärts fahrenden Radler:innen oder fahren über den Gehweg. Nachfragen haben ergeben, dass dies auf Anraten der Eltern erfolgt, die dieses verbotswidrige Verhalten der ungesicherten Querung hinter der Kanalbrücke vorziehen. Auch nutzen häufiger Radfahrer:innen vom Kaufpark kommend diese Seite Richtung Pulverschuppen. Die Polizei sieht hier bei rechtsabbiegenden Autos aus dem Wilhelmshavenufer eine potentielle Gefahrenstelle. Diese Situation ist für die Bezirksvertretung Münster-Ost nicht länger hinnehmbar. Sie wird nach den bisherigen Planungen erst nach dem Neubau der Kanalbrücke beendet werden, also wohl erst in fünf Jahren. Fünf Jahre aber sind eine lange Zeit, in der viel passieren kann, insbesondere, wenn eine deutliche Zunahme des Radverkehrs gewünscht ist, von einer Fahrt mit Lastenrädern nach Mauritz oder so ganz zu schweigen. Deshalb bittet die Bezirksvertretung Münster-Ost die Verwaltung der Stadt Münster im Interesse der Verkehrssicherheit um eine schnelle Prüfung. Antragsteller:innen: Fraktion der CDU in der BV Münster-Ost Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL in der BV Münster-Ost Fraktion der SPD in der BV Münster-Ost Kurt Moths, FDP, Mitglieder der BV Münster-Ost
Stellungnahme AOST_0001_2022 vorherige Nummer A_O_0001_2022
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Stadt M Amt für Bürger- aan sier Bozirksverwaltung Ost 03 Nov. 2022 17.10.2022 3220 32.12.0010 Frau Kopp An die Bezirksvertretung Münster-Ost Dezernent I ER. 34 OKT. 2029 über Herrn Stadtrat Heuer über 33.22 Es wurde angeregt, die Verkehrssicherheit für Radfahrende und zu Fuß Gehende an der Querung der Warendorfer Straße in Höhe der Straße Wilhelmshavenufer zu verbessern. Beantragt wurde die Prüfung der Einrichtung einer Anforderungsampel, der Schaffung von optischen Hinweisen (Gefahrenzeichen, Markierungen), der Einrichtung einer Haltverbotszone und der Einrichtung eines Fußgängerüberwegs. Punn Langfristig ist geplan, die Kanalbrücke zu erneuern. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wurde die Verlegung der Zufahrt zum Wilhelmshavenufer in östliche Richtung festgelegt. Nach Neubau der Kanalbrücke wird laut Beschluss V/0252/2022 vom 13.05,22 auf der nördlichen Seite ein gegenläufiger Geh- und Radweg gebaut. Ein Queren der zu Fuß Gehenden und Radfahrenden im Kanalbereich ist dann nicht mehr notwendig. Die hier beantragten Maßnahmen wären demnach nur temporär zu treffen. Fußgängerüberweg und Lichtsignalanlage . Im Rahmen eines Ortstermins im Dezember 2021 mit Teilnehmenden aus der Verwaltung und der Politik wurde die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs bzw. die Installation einer Lichtsignalanlage diskutiert. Die teilnehmenden Ämter und die Polizei waren sich vor Ort einig, dass beide Maßnahmen an diesem Standort nicht umsetzbar sind, weil die Voraussetzungen nach der: Straßenverkehrsordnung in Verbindurig mit den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) und den Richtlinien für Signalanlagen nicht vorliegen: Fußgängerüberweg Um einen Sicherheilsgewinn für querende zu Fuß Gehende zu erreichen, kann grundsätzlich ein Fußgängerüberweg dort eingerichtet werden, wo der Fußgänger- Querverkehr hinreichend gebündelt auftritt und eine ausreichende Anzahl von Querungen durch zu Fuß Gehende vorhanden sind. Die Richtlinie empfiehlt hier je nach Verkehrsaufkommen der Kraftfahrzeuge eine Fußgängerverkehrsstärke von mindestens 50 Personen in der Stunde. Im Rahmen einer aktuell durchgeführten Verkehrszählung dieser Personengruppe konnten hier lediglich vereinzelte Personen festgestellt werden, die die vorhandene Querungshilfe als zu Fuß Gehende benutzten. Bei einer zu geringen Anzahl von Querenden tritt die gewünschte Schutzwirkung nicht ein. In diesen Fällen kommt es oftmals zu einer Scheinsicherheit, weil Kraftfahrzeugführende den Vorrang eines zu Fuß Gehenden nicht beachten. Es fehlt an der erforderlichen Akzeptanz der Kraftfahrzeugführenden. Grundsätzlich stellt ein Fußgängerüberweg auch keine sichere Querungsform für Radfahrende dar, da Radfahrende an Fußgängerüberwegen nicht vorfahrtsberechtigt gegenüber dem Kraftfahrzeugverkehr sind. In der Vergangenheit wurde an anderen Fußgängerüberwegen immer wieder beobachte, dass Radfahrende einen Fußgängerüberweg fahrend benutzen. Es ist zu befürchten, dass Radfahrende durch ein solches Fehlverhalten an der WVarendorfer Straße eher gefährdet werden, (da Kraftfahrzeugführende die Radfahrenden aufgrund der Geschwindigkeit erst zu spät wahrnehmen. Zudem schließt die o. g. Richtlinie die Einrichtung eines Fuß- gängerüberweges zugunsten von Radfahrenden gänzlich aus. Lichtsignalanlage Lichtsignalanlagen werden, grundsätzlich zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Verbesserung der Qualität. des Verkehrsablaufs eingerichtet. Dabei gelten Lichtsignalanlagen als besonders sichere Querungsanlagen. Jede Ampelschaltung ist aber auch ein Kompromiss, der allen multimodalen Bedürfnissen gerecht werden muss. An erster Stelle steht die Verkehrssicherheit, besonders für die schwächeren Verkehrsteilnehmenden. Es geht aber auch um die maximale Leistungsfähigkeit für den motorisierten Verkehr, möglichst kurze Wartezeiten für zu Fuß Gehende und Radfahrende und den Zeitverlust des ÖPNV an den Lichtsignalanlagen. Jede Ampelschaltung erfordert daher eine individuelle Entscheidung. Die Warendorfer Straße stellt eine wichtige Verkehrsachse der Innenstadt mit den Stadtteilen Handorf, Mauritz, Sudmühle aber eben auch dem überregionalen Verkehr dar. Die Verkehrsbelastung des motorisierten Verkehrs wurde mit 19.500 Kraftfahrzeugen je Werktag beziffert (vgl. V/0252/2022). Im Rahmen der zuvor genannten Verkehrszählung wurden auch Querungszahlen von Radfahrenden erhoben. In der morgendlichen Spitzenzeit von 7 - 9 Uhr wurden durchschnittlich 44 Radfahrende in Fahrtrichtung Wilhelmshavenufer festgestellt. In den Nachmittagsstunden von 15 — 18 Uhr wurden durchschnittlich 112 Radfahrende pro Stunde gezählt. Dies ist eine nicht unerhebliche Anzahl von Radfahrenden. Die Anzahl der Kraftfahrzeugführenden überwiegt erheblich: Um den Verkehrsfluss des motorisierten Verkehrs aufrecht erhalten zu können und gleichzeitig eine noch sichere Querungsmöglichkeit für Radfahrende zu schaffen, käme die Einrichtung eingr Bedarfs-Lichtsignalanlage für Radfahrende in Frage. Diese Bedarfsampel wäre entweder mit einer langen Wartezeit für die Radfahrenden verbunden oder mit einem Rückstau von Kraftfahrzeugführenden vor der Lichtsignalanlage. Daher stellt sich die Frage der Notwendigkeit einer solchen Bedarfsampel. Die Auswertung der Unfallzahlen in diesem Bereich in Bezug auf Querungen durch zu Fuß Gehende und Radfahrende ergab keinen Hinweis auf eine Gefahrenlage. Die Warendorfer Straße kann durch die Einrichtung der Mittelinsel sicher gequert werden. Es sind ausreichende Aufstellmöglichkeiten vorhanden. Daher wird seitens der Verwaltung und der Polizei eine temporäre Lichtsignalanlage zum jetzigen Zeitpunkt als nicht notwendig erachtet. Stattdessen ist geplant, die Verkehrssituation durch optische Hinweise so zu gestalten, dass eine Querung weiterhin gefahrlos möglich ist. Optische Hinweise und Haltverbotszone Nach dem Ortstermin im Dezember 2021 wurde durch die Straßenverkehrsbehörde kurzfristig als Sofort-Maßnahme die 'beidseitige Aufstellung von Gefahrenzeichen „Radfahrende“ in beiden Fahrtrichtungen angeordnet. Außerdem wurden zwischenzeitlich auf der Mittelinsel die Verkehrszeichen „Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts“ und die Leitplatten sowie die Markierung zur besseren Erkennbarkeit der Mittelinsel erneuert. Zur Verbesserung der Sichtverhältnisse auf die Querungshilfe wird der Haltestellenmast auf der südlichen Seite um 8 m in westliche Richtung versetzt. Das gesetzlich vorgeschriebene Haltverbot.an Haltestellen wird durch eine Grenzmarkierung vor und hinter der Bushaltestelle vergrößert. Zusätzlich werden hier weitere Leitplatten und zwei Sperrpfosten zwischen der Haltestelle und der Querungshilfe aufgestellt. Ein Abstellen von Fahrzeugen wird damit verhindert und die Sicht auf die Querungsstelle erheblich verbessert. Auf der nördlichen Seite wurde die Beschilderung der Radverkehrsführung angepasst. Das Haltestellenschild, das sich derzeit mittig zwischen Geh- und Radweg befindet, wird in Kürze in die Grünanlage versetzt, damit der Gehweg frei begehbar wird und zu Fuß Gehende nicht auf den Radweg ausweichen müssen. Außerdem wurde eine Messetafel am Leuchtenmast zwischen dem Geh- und Radweg entfernt. Mit diesen Maßnahmen wird die Radverkehrsführung erheblich verbessert. N hehe tsleiter
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Emsstraße
- Wilhelmshavenufer
- Warendorfer Straße
- Umgehungsstraße
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Details
- Aktenzeichen
- AOST/0001/2022
- Typ
- Anregung BV Ost an die Verwaltung
- Datum
- 21.01.2022
- Erstellt
- 21.01.2022 09:32