AN/1836/2017
Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-Fraktion, der Fraktion Die Linke und Herrn Einzelvertreter Schuster (Deine Freunde), betr.: Parkraumkonzept
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Gem. Änderungsantrag (Grüne BV4)
3191 Zeichen
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
in der Bezirksvertretung 4
CDU-Fraktion
in der Bezirksvertretung 4
Fraktion DIE LINKE
in der Bezirksvertretung 4
DEINE FREUNDE
in der Bezirksvertretung 4
Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin
Josef Wirges Henriette Reker
Venloer Str. 419 - 421 Hist. Rathaus
50825 Köln 50667 Köln
Eingang beim Bezirksbürgermeister:
AN/1836/2017
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 04.12.2017
Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-
Fraktion, der Fraktion Die Linke und von Herrn Einzelvertreter Schuster (Deine
Freunde), betr.: Parkraumkonzept
Ergänzungsantrag zur BV-Sitzung am 4. Dezember 2017, TOP 9.1
Beschluss:
Die Fraktionen der GRÜNEN, der CDU, der LINKEN und der Einzelmandatsträger
von DEINE FREUNDE beantragen folgende Ergänzungen zum unter TOP 9.1 vorge-
legten Parkraumkonzept Ehrenfeld:
1.) Die auf der Grundlage des Parkraumkonzeptes für Ehrenfeld eingeführten
Bewohnerparkgebiete werden auf ihre Wirksamkeit im Sinne einer verbesser-
ten Parkraumnutzung ständig überprüft und das Ergebnis der Überprüfung soll
der BV 4 jährlich, ggf. mit Änderungsvorschlägen, vorgelegt werden. Nach zu-
stimmendem Beschluss der BV 4 sollen neue Parkregelung und notwendige
Verbesserungen von der Verwaltung in der Ausführung des Parkraumkonzep-
tes vorgenommen werden.
- 2 -
2.) Die Verwaltung soll unverzüglich mit Verkehrszählungen in den an die Be-
wohnerparkgebiete angrenzenden Stadtteile in Alt- und Neu-Ehrenfeld begin-
nen und die Einrichtung von weiteren Bewohnerparkgebieten vorbereiten. Die
Ergebnisse sollen bis zum 31. Juli 2018 der Bezirksvertretung vorgelegt wer-
den.
3.) Die Verwaltung prüft, ob in den Bewohnerpark-Gebieten 30 % der Parkplätze
als reine Bewohnerparkplätze ausgewiesen werden können.
4.) Die Weinsbergstraße wird auf der Seite des Melatenfriedhofs aus dem Be-
wohnerparken ausgenommen (Regelung wie auf der Venloer Str.).
5.) Bewohner und Bewohnerinnen ohne eigenen PKW aber mit einer Mitglied-
schaft in einer Car-Sharing-Organisation die Möglichkeit sollen die Möglichkeit
haben einen Parkausweis zu nutzen. Ihr Name kann zum Beispiel im Kenn-
zeichenfeld des Parkausweises eingetragen werden. Das Bewohnerparkvor-
recht gilt dann nur für das Parken eines von außen deutlich erkennbaren
Fahrzeugs der Car-Sharing-Organisation (Aufschrift, Aufkleber am Fahrzeug).
Begründung:
Erfolgt mündlich
Mit freundlichen Grüßen
Christiane Martin
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Martin Berg
CDU
Berndt Petri
DIE LINKE
Harald Schuster
DEINE FREUNDE
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1836/2017
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 BV4 (Grüne)
- Datum
- 06.08.2021
- Erstellt
- 01.12.2017 14:47