Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-Fraktion, der Fraktion Die Linke und Herrn Einzelvertreter Schuster (Deine Freunde), betr.: Parkraumkonzept
Gem. Antrag nach § 3 BV4 (Grüne) AN/1836/2017 vom 06.08.2021
Stand: Am 04.12.2017 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) ungeändert beschlossen.
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Gem. Änderungsantrag (Grüne BV4)
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Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Bezirksvertretung 4 CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung 4 Fraktion DIE LINKE in der Bezirksvertretung 4 DEINE FREUNDE in der Bezirksvertretung 4 Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Josef Wirges Henriette Reker Venloer Str. 419 - 421 Hist. Rathaus 50825 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1836/2017 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 04.12.2017 Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der CDU- Fraktion, der Fraktion Die Linke und von Herrn Einzelvertreter Schuster (Deine Freunde), betr.: Parkraumkonzept Ergänzungsantrag zur BV-Sitzung am 4. Dezember 2017, TOP 9.1 Beschluss: Die Fraktionen der GRÜNEN, der CDU, der LINKEN und der Einzelmandatsträger von DEINE FREUNDE beantragen folgende Ergänzungen zum unter TOP 9.1 vorge- legten Parkraumkonzept Ehrenfeld: 1.) Die auf der Grundlage des Parkraumkonzeptes für Ehrenfeld eingeführten Bewohnerparkgebiete werden auf ihre Wirksamkeit im Sinne einer verbesser- ten Parkraumnutzung ständig überprüft und das Ergebnis der Überprüfung soll der BV 4 jährlich, ggf. mit Änderungsvorschlägen, vorgelegt werden. Nach zu- stimmendem Beschluss der BV 4 sollen neue Parkregelung und notwendige Verbesserungen von der Verwaltung in der Ausführung des Parkraumkonzep- tes vorgenommen werden. - 2 - 2.) Die Verwaltung soll unverzüglich mit Verkehrszählungen in den an die Be- wohnerparkgebiete angrenzenden Stadtteile in Alt- und Neu-Ehrenfeld begin- nen und die Einrichtung von weiteren Bewohnerparkgebieten vorbereiten. Die Ergebnisse sollen bis zum 31. Juli 2018 der Bezirksvertretung vorgelegt wer- den. 3.) Die Verwaltung prüft, ob in den Bewohnerpark-Gebieten 30 % der Parkplätze als reine Bewohnerparkplätze ausgewiesen werden können. 4.) Die Weinsbergstraße wird auf der Seite des Melatenfriedhofs aus dem Be- wohnerparken ausgenommen (Regelung wie auf der Venloer Str.). 5.) Bewohner und Bewohnerinnen ohne eigenen PKW aber mit einer Mitglied- schaft in einer Car-Sharing-Organisation die Möglichkeit sollen die Möglichkeit haben einen Parkausweis zu nutzen. Ihr Name kann zum Beispiel im Kenn- zeichenfeld des Parkausweises eingetragen werden. Das Bewohnerparkvor- recht gilt dann nur für das Parken eines von außen deutlich erkennbaren Fahrzeugs der Car-Sharing-Organisation (Aufschrift, Aufkleber am Fahrzeug). Begründung: Erfolgt mündlich Mit freundlichen Grüßen Christiane Martin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Martin Berg CDU Berndt Petri DIE LINKE Harald Schuster DEINE FREUNDE
Beratungsverlauf
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04.12.2017
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 9.1.2, Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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