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3658/2017

Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB): Wieso nur digitale Karnevalstickets?

Mitteilung Ausschuss 04.12.2017

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 05.12.2017, TOP 6.7

Anlage 1

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Anlage 1

878 Zeichen

Fahrausweisart
eigene 
Vertriebsstellen
private 
Vertriebsstellen
Fahrerverkauf 
RVK HandyTicket Automaten
 stationär
Automaten
Strab. Mobil
Automaten
Bus mobil Vertragskunden Kooperationen Summe
Papierticket Papierticket Papierticket elektronisches 
Ticket Papierticket Papierticket Papierticket elektronisches 
Ticket
elektronisches 
Ticket/
Papierticket
-
BarTarif 994.198 1.470.709 38.022 2.125.029 2.534.329 7.172.027 1.495.481 0 0 15.829.795
Zeitfahrausweise Erwachsene 273.474 339.737 335 14.261 26.197 254 170 2.037.785 0 2.692.213
Zeitfahrausweise Azubi 8.778 2.996 8 745 612 5 1 1.655.190 0 1.668.335
Sonstiges 8.844 4.302 7 12.452 5.595 817 112 2.853 4.325.352 4.360.334
Summe Stückzahlen nach VRS-Tarif 1.285.294 1.817.744 38.372 2.152.487 2.566.733 7.173.103 1.495.764 3.695.828 4.325.352 24.550.677
- S T Ü C K Z A H L E N -
VON / BIS MONAT: 01-12.2016 (kumuliert)

Mitteilung Ausschuss

2948 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
II/20/201/2 
 
Vorlagen-Nummer  04.12.2017 
 3658/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 05.12.2017 
 
Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB): Wieso nur digitale Karnevalstickets? 
Mit einer Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates vom 27.04.2017 fragte die PIRATEN-
Gruppe im Rat der Stadt Köln die Stadtverwaltung: 
 
1. Welche Erfahrungen hat die KVB mit dem rein digitalen Vertriebsweg des Karnevalstickets 
gemacht, und wie viele Tickets wurden dieses Jahr verkauft?  
 
2. Ist geplant, weitere Ticketangebote ausschließlich digital anzubieten? 
 
3. Wie viele Tickets werden über den digitalen Vertriebsweg verkauft und wie viele in Papier-
form? (Bitte nach Ticketart und Vertriebsstelle aufschlüsseln) 
 
4. Welche Maßnahmen könnten erfolgen, um auch Personen, die über keinen Internetzugang 
verfügen, den Zugang zu digitalen Tickets zu ermöglichen? 
 
 
Hierzu nimmt die Verwaltung in Abstimmung mit der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) wie folgt 
Stellung: 
 
zu Frage 1) 
 
Das KarnevalsTicket wurde bis zum Jahr 2017 aus Aufwandsgründen nicht als eigenständiges, be-
sonderes Ticket aufgelegt. Vielmehr wurde an die Kunden kommuniziert, ein TagesTicket der Preis-
stufe 5 zu kaufen, dieses zu entwerten und dann für insgesamt 6 Tage nutzen zu können. 
 
Um dies für die Kunden einfacher und verständlicher zu gestalten, wurde im Jahr 2017 die Möglich-
keit genutzt, per Smartphone und zum Selbstausdruck (online) ein eigenes Angebot mit eigenem 
Namen (KarnevalsTicket) zu sonst identischen Konditionen anzubieten. Ein gleichlautendes Angebot 
bei allen rund 30 Verkehrsunternehmen im VRS in allen Vertriebswegen für jeweils nur wenige Tage 
im Jahr anzubieten, wäre hingegen unverhältnismäßig teuer gewesen. 
 
Die Erfahrungen aus der Umstellung zum KarnevalsTicket werden im VRS positiv bewertet. So konn-
te der anhaltende negative Nachfragetrend nahezu gestoppt werden. Dies zeigt die positive Wirkung 
in Bezug auf einen einfachen Zugang und eine gute Verständlichkeit. Das vorige Angebot war nach 
den Erfahrungen der Verkehrsunternehmen für viele Kunden nur schwer verständlich.

2 
 
 
Tabelle 1: Nachfrageentwicklung KarnevalsTicket 2014-2017 
Hinweis für s/w-Darstellung: Ist-Entwicklung = obere Kurve; Trendprognose = untere Kurve 
Quelle: eigene Darstellung KVB 
 
 
zu Frage 2)  
 
Zurzeit gibt es im VRS keine Entscheidung, weitere Ticketangebote ausschließlich über digitale Ver-
triebswege anzubieten.  
 
 
zu Frage 3) 
 
siehe Anlage 
 
 
zu Frage 4) 
 
Da das gesamte Verkehrsangebot der KVB auch ohne digitale Tickets nutzbar ist, sind solche Lösun-
gen nicht zwingend erforderlich. Dennoch plant die KVB, perspektivisch auch eine Chipkarte einzu-
führen, welche das Laden digitaler Tickets über die üblichen Verkaufseinrichtungen ermöglicht. 
 
Gez. Klug 
*Übertrag der durchschnittlichen Entwicklung des Zeitraums 2014-16 auf 2017

Beratungsverlauf (1)

05.12.2017 Verkehrsausschuss
TOP 6.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3658/2017
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
04.12.2017
Erstellt
23.11.2017 17:45