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3632/2021

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Neugestaltung der Parkfläche in der Höhe Zülpicherstr. 305-309 (Az.: 02-1600-168-21)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 26.10.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 06.12.2021, TOP 5.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Ansehen

Anlage 2-Eingabe

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2784 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/664/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3632/2021 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Neugestaltung der Parkfläche in der Höhe Zülpicherstr. 
305-309 (Az.: 02-1600-168-21) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung dankt der Petentin für ihre Eingabe und verzichtet auf eine Neugestaltung der 
Parkflächen in Höhe der Zülpicherstraße 305- 309. 
 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 06.12.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Petentin macht einen Vorschlag zur Neugestaltung der Parkfläche in der Höhe Zülpicherstrasse 
305 – 309. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die Nebenanlagen der Zülpicher Straße besitzen zwischen Hausnummer 303 und 311 auf der Süd-
seite eine Breite von ca. 11,50 m. Im Bestand sind diese unterteilt in einen 3,70 m breiten Gehweg 
und einen 7,80 m breiten Parkstreifen für Senkrechtstellplätze. Die verfügbare Breite des Gehwegs 
wird dabei durch Aufstellflächen für Waren des Einzelhandels (Gemüse-/Obsthändler, Blumenhänd-
ler, Aufstellschilder, etc.) leicht reduziert. 
 
Die 15 Stellplätze gehören zum hochbelasteten Bewohnerparkgebiet Lindenthal- Süd II und dienen 
als zielnahe Parkmöglichkeiten für die Kundschaft der ansässigen Geschäfte, deren Vielzahl die Pe-
tentin selbst geschildert hat. Die Stellplätze können während der Laufzeit des Parkscheinautomaten 
nicht von Anwohnenden mit Bewohnerparkausweis genutzt werden und stehen ausschließlich zum 
Kurzzeitparken zur Verfügung. Durch dieses Stellplatzangebot werden unnötige Parksuchverkehre 
durch Kund*innen mit entsprechenden Lärm- und Abgasemissionen durch die angrenzenden Wohn-
straßen unterbunden. Aus Sicht der Verwaltung sind diese Stellplätze unverzichtbar für ein verträgli-
ches Abwickeln der entsprechenden Kundenverkehre. 
 
Die Einnahmen des Parkscheinautomaten betrugen 2019 ca. 11.000 €. 
 
Die Umwandlung der öffentlichen Stellplätze in Aufenthaltsfläche hat neben positiven Auswirkungen 
auch negative Folgen: Einerseits wird mehr Potenzial zur Attraktivierung des öffentlichen Raumes 
geschaffen, andererseits wird sich aufgrund des hohen Parkdrucks in dem Bereich der Parksuchver-
kehr erhöhen. Eine Verlagerung in die ohnehin schon vom ruhenden Verkehr stark ausgelasteten 
angrenzenden Wohnstraßen ist dabei absehbar. In der Abwägung werden die negativen Auswirkun-
gen dieser Überlegung höher gewichtet als der Gewinn und eine Umsetzung daher nicht empfohlen. 
 
Anlagen 
1. Öffentlichkeitsbeteiligung 
2. Eingabe

Anlage 2-Eingabe

1497 Zeichen

Anlage 2 
 
Köln 26.7.2021  
 
Zülpicher Straße  - ein neuer Platz     
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker, 
sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin Cornelia Weitekamp, 
sehr geehrter Herr Ulrich Höver ! 
 
Wir bitten Sie folgenden Bürgerantrag nach § 24 Gemeindeordnung NRW auf die Tagesordnung der 
Bezirksvertretung Lindenthal zu setzen: 
Vorschlag zur Neugestaltung der Parkfläche in der Höhe Zülpicherstrasse 305 - 309. 
Begründung: 
Dort befindet sich eine Parkfläche, zurückversetzt zur Strasse, für 12 Autos, die Autos parken dort quer zur 
Strasse. In der Höhe Hausnummer 309 wird gerade von der Rheinenergie eine Tankstelle für Elektroautos 
gebaut. Es befinden sich dort an Ladenlokalen ein Gemüseladen, eine Bäckerei, ein Cafe mit und für 
Menschen mit Beeinträchtigung, ein Blumenladen und eine Eisbude mit Außer-Hausverkauf, ein Juwelier 
und ein alteingessener Elektroladen. Das Stück Fussweg liegt im Schatten, auch Dank der alten Bäume 
entlang der Strasse.  
Da ich dort täglich vorbeifahre, kam mir die Idee, dass es dort noch viel schöner wäre, wenn die Parkfläche 
für Autos ersetzt würde, durch eine Aufenthalts- und Verweilfläche für Spaziergänger*innen, Gäste und 
Anwohner*innen. Ich bin mir sicher, dass Angebote wie Bänke, Aussengastronomie, Begrünung, 
Hochbeete,.... dort sehr gut hinpassen und angenommen würden. 
 
Ich bitte um Überlegungen zu diesem Vorschlag und beantrage diesen Vorschlag in einer ihrer nächsten 
Sitzungen zu beratschlagen.

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)

1590 Zeichen

Hinweise zum Ausfüllen der Anlage  
Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ 
VARIANTE 1 
 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
VARIANTE 2 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.

VARIANTE 3 
 
x Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
Grund Begründung 
☐ Dringlichkeitsentscheidung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat 
bereits stattgefunden. 
 
x Der Gestaltungsspielraum ist nicht 
ausreichend. 
Aus Sicht der Verwaltung ist keine 
Umplanung notwendig. 
☐ Eine Verfahrensverlängerung 
erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
 
☐ Sonstiges  
Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb 
keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.

Beratungsverlauf (1)

06.12.2021 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3632/2021
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
26.10.2021
Erstellt
15.10.2021 09:38