3632/2021
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Neugestaltung der Parkfläche in der Höhe Zülpicherstr. 305-309 (Az.: 02-1600-168-21)
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/664/2 Vorlagen-Nummer 3632/2021 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Neugestaltung der Parkfläche in der Höhe Zülpicherstr. 305-309 (Az.: 02-1600-168-21) Beschlussorgan Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung dankt der Petentin für ihre Eingabe und verzichtet auf eine Neugestaltung der Parkflächen in Höhe der Zülpicherstraße 305- 309. Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 06.12.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Petentin macht einen Vorschlag zur Neugestaltung der Parkfläche in der Höhe Zülpicherstrasse 305 – 309. Stellungnahme der Verwaltung: Die Nebenanlagen der Zülpicher Straße besitzen zwischen Hausnummer 303 und 311 auf der Süd- seite eine Breite von ca. 11,50 m. Im Bestand sind diese unterteilt in einen 3,70 m breiten Gehweg und einen 7,80 m breiten Parkstreifen für Senkrechtstellplätze. Die verfügbare Breite des Gehwegs wird dabei durch Aufstellflächen für Waren des Einzelhandels (Gemüse-/Obsthändler, Blumenhänd- ler, Aufstellschilder, etc.) leicht reduziert. Die 15 Stellplätze gehören zum hochbelasteten Bewohnerparkgebiet Lindenthal- Süd II und dienen als zielnahe Parkmöglichkeiten für die Kundschaft der ansässigen Geschäfte, deren Vielzahl die Pe- tentin selbst geschildert hat. Die Stellplätze können während der Laufzeit des Parkscheinautomaten nicht von Anwohnenden mit Bewohnerparkausweis genutzt werden und stehen ausschließlich zum Kurzzeitparken zur Verfügung. Durch dieses Stellplatzangebot werden unnötige Parksuchverkehre durch Kund*innen mit entsprechenden Lärm- und Abgasemissionen durch die angrenzenden Wohn- straßen unterbunden. Aus Sicht der Verwaltung sind diese Stellplätze unverzichtbar für ein verträgli- ches Abwickeln der entsprechenden Kundenverkehre. Die Einnahmen des Parkscheinautomaten betrugen 2019 ca. 11.000 €. Die Umwandlung der öffentlichen Stellplätze in Aufenthaltsfläche hat neben positiven Auswirkungen auch negative Folgen: Einerseits wird mehr Potenzial zur Attraktivierung des öffentlichen Raumes geschaffen, andererseits wird sich aufgrund des hohen Parkdrucks in dem Bereich der Parksuchver- kehr erhöhen. Eine Verlagerung in die ohnehin schon vom ruhenden Verkehr stark ausgelasteten angrenzenden Wohnstraßen ist dabei absehbar. In der Abwägung werden die negativen Auswirkun- gen dieser Überlegung höher gewichtet als der Gewinn und eine Umsetzung daher nicht empfohlen. Anlagen 1. Öffentlichkeitsbeteiligung 2. Eingabe
Anlage 2-Eingabe
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Anlage 2 Köln 26.7.2021 Zülpicher Straße - ein neuer Platz Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker, sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin Cornelia Weitekamp, sehr geehrter Herr Ulrich Höver ! Wir bitten Sie folgenden Bürgerantrag nach § 24 Gemeindeordnung NRW auf die Tagesordnung der Bezirksvertretung Lindenthal zu setzen: Vorschlag zur Neugestaltung der Parkfläche in der Höhe Zülpicherstrasse 305 - 309. Begründung: Dort befindet sich eine Parkfläche, zurückversetzt zur Strasse, für 12 Autos, die Autos parken dort quer zur Strasse. In der Höhe Hausnummer 309 wird gerade von der Rheinenergie eine Tankstelle für Elektroautos gebaut. Es befinden sich dort an Ladenlokalen ein Gemüseladen, eine Bäckerei, ein Cafe mit und für Menschen mit Beeinträchtigung, ein Blumenladen und eine Eisbude mit Außer-Hausverkauf, ein Juwelier und ein alteingessener Elektroladen. Das Stück Fussweg liegt im Schatten, auch Dank der alten Bäume entlang der Strasse. Da ich dort täglich vorbeifahre, kam mir die Idee, dass es dort noch viel schöner wäre, wenn die Parkfläche für Autos ersetzt würde, durch eine Aufenthalts- und Verweilfläche für Spaziergänger*innen, Gäste und Anwohner*innen. Ich bin mir sicher, dass Angebote wie Bänke, Aussengastronomie, Begrünung, Hochbeete,.... dort sehr gut hinpassen und angenommen würden. Ich bitte um Überlegungen zu diesem Vorschlag und beantrage diesen Vorschlag in einer ihrer nächsten Sitzungen zu beratschlagen.
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)
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Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 x Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. x Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Aus Sicht der Verwaltung ist keine Umplanung notwendig. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. ☐ Sonstiges Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3632/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 26.10.2021
- Erstellt
- 15.10.2021 09:38