2008/0485
Frauenförderplan 2008 des Klinikums Darmstadt
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2008/0485
1645 Zeichen
Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 11.12.2008 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Klinikum Darmstadt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2008/0485 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Frauenförderplan 2008 des Klinikums Darmstadt Vorlage vom: 11.12.2008 Beschlussvorschlag: Der Frauenförderplan 2008 des Klinikums Darmstadt wird beschlossen. Anlagen: Frauenförderplan 2008 des Klinikums Darmstadt Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründung zur Magistratvorlage vom 05.11.2008 Das Klinikum Darmstadt ist aufgrund des § 4 Abs. 3 des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes verpflichtet, über einen Zeitraum von jeweils 6 Jahren einen Frauenförderplan zu erstellen. Der nunmehr vorliegende Frauenförderplan 2008 wurde von den beiden Frauenbeauftragten des Klinikums Darmstadt (für den nicht-ärztlichen Bereich sowie für den ärztlichen Bereich) erstellt. Die Krankenhausbetriebskommission hat dem Frauenförderplan 2008 in Ihrer Sitzung am 11.12.2008 zugestimmt. Die Beteiligungsrechte des Personalrats des Klinikums Darmstadt wurden gewahrt. Darmstadt, den 11.12.2008 AZ.: 17 01 11 Dezernat IV Dr. Dierk Molter Stadtrat Anlage
anlage 1
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Frauenförderplan 2008
des Klinikums Darmstadt
.
Vorwort der Frauenbeauftragten
Bereits zum dritten Mal legen die Frauenbeauftragten den Frauenförderplan für das Klinikum
Darmstadt vor.
Nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz (HGLG) in der Fassung vom 31.08.2007, § 4
Abs.1, sind von jeder Dienststelle Frauenförderpläne für jeweils sechs Jahre aufzustellen.
Seit Aufstellung des Frauenförderplanes im April 2002 haben sich eine Vielzahl von
gesetzlichen Vorgaben sowie die betrieblichen Rahmenbedingungen geändert. Auf diese
Veränderungen wird in den einschlägigen Kapiteln eingegangen.
Weiterhin wird der Frauenförderplan des Klin ikums, wie in der Vergangenheit, in einen
ärztlichen und nicht-ärztlichen Bereich unterteilt.
Der Frauenförderplan wird aber nicht nur de n gesetzlichen Vorgaben gerecht, sondern
orientiert sich auch am Leitbild des Klinikums Darmstadt:
"Wir unterstützen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Ausbau ihrer individuellen
Kompetenzen durch ein umfassendes internes und externes Fort- und Weiterbildungsangebot.
Unsere Führungskräfte sind sich ihre r Vorbildfunktion bewusst. Sie schaffen
Rahmenbedingungen, die es den Mitarbeiteri nnen und Mitarbeitern ermöglichen, ihre
individuellen Fähigkeiten zu entwickeln und umzusetzen und sich mit eigenen Ideen und
Vorstellungen einzubringen."
Darmstadt, den 01. Oktober 2008
Die Frauenbeauftragten des Klinikums Darmstadt
Dr. med. Gabriele Wiest Ingrid Tovar
Ärztlicher Bereich Nicht-ärztlicher Bereich
Inhaltsverzeichnis
1. Rechtsgrundlagen
1.1 Hessisches Gleichberechtigungsgesetz (HGLG)
1.2 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
2. Geltungsbereich
2.1 Ärztlicher Dienst
2.1.1 Legende
2.1.2 Arztstellen Bestandsaufnahme und Vergleich 1996 - 2007
Stichtag 30.09.2007
2.1.3 Anteil der Ärztinnen im Vergleich 1996, 2005 und 2007
in absoluten Zahlen, Prozentwerten und fachbereichsbezogen
2.1.4 Anteil der Ärztinnen in nerhalb der Vergütungsgruppen
Anteil der Ärztinnen in Elternzeit und Teilzeit
2.1.5 Situation der Ärztinnen
2.1.6 Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils/Tätigkeitsbericht und Stellungnahme
der Frauenbeauftragten
2.2 Nicht-ärztlicher Dienst
2.2.1 Erläuterung zu den Berufsgruppen
2.2.2 Bestandsaufnahme für den nicht-är ztlichen Dienst zum Stichtag 01.07.2007
sowie den Frauenanteil in absoluten Zahlen und Prozentwerten
2.2.3 Vergütungsgruppen
nach Einführung des Tarifvertrages für den Öffentlichen Dienst (TVÖD) sowie
den Frauenanteil in absoluten Zahlen und Prozentwerten
auch im Vergleich von Voll- und Teilzeitbeschäftigung
2.2.4 Aktives/inaktives Dienstverhältnis
Vergleich der Frauenanteile in absoluten Zahlen und Prozentwerten im
Vergleich 1996, 2005 und 2007
2.2.5 Vergleich der Frauenanteile
in den Ausbildungsberufen im Klinikum Darmstadt 2005 und 2007
in absoluten Zahlen
2.2.6 Situationen des nicht-ärztlichen Dienstes
2.2.7 Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenante ils und zur Verbesserung der Vereinbarkeit
von Beruf und Familie/Stellungnahme der Frauenbeauftragten
1. Rechtsgrundlagen
Im Weiteren werden die gesetzlichen Grundlagen für die Erstellung des Frauenförderplans
dargelegt.
1.1 Hessisches Gleichberechtigungsgesetz (HGLG)
Hessisches Gesetz über die Gleichberechtigu ng von Frauen und Männern und zum Abbau von
Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung.
§ 4 - Frauenförderplan
(1) "Frauenförderpläne werden für jeweils 6 Jahre für jede Dienststelle aufgestellt".
§ 5 - Inhalt des Frauenförderplanes
(1) "Gegenstand des Frauenförderplanes sind die Förderung der Gleichstellung von Frauen und
Männern und die Beseitigung der Unterr epräsentanz von Frauen innerhalb des
Geltungsbereiches des Frauenförderplanes".
(2) "Grundlage des Frauenförderplanes ist eine Bestandsaufnahme und Analyse der
Beschäftigtenstruktur sowie eine Schätzung der im Geltungsbereich des Frauenförderplanes zu
besetzenden Personalstellen und möglichen Beförderungen".
Eine Bestandsaufnahme und Analyse der Strukturdaten und zu besetzenden Personalstellen ist
Grundlage einer zielorientierten Personalentwicklung durch folgende Maßnahmen:
1. Potentialerkennung und -förderung
2. Personalauswahlkriterien
3. Veränderung des Beurteilungswesens unter Anerkennung der Unterschiede in den
Erwerbsbiografien von Frauen und Männern
4. Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen
5. Übernahme von qualifizierenden Aufgaben wie Leitung von Arbeitsgruppen und
Stellvertretungsfunktionen
6. Erprobung von Teilzeitbeschäftigung in Führungspositionen
7. Familienfreundliche Rotationsmöglichkeiten
8. Verbesserung der Integration bei Rückkehr aus Beurlaubungen
1.2 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Mit Datum 18.08.2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten.
Mit diesem Gesetz setzt Deutschland nicht nur die entsprechenden Europäischen Richtlinien
zum Schutz vor Diskriminierung um, sondern das Gesetz zielt vor allem darauf ab, sinnvolle
Strategien zur Vermeidung von Benachteiligungen einerseits und andererseits wirksame
Möglichkeiten zur Beseitigung der Folgen von Benachteiligungen zu schaffen.
2. Geltungsbereich
Dieser Frauenförderplan gilt für das Klinikum Darmstadt einschließlich Alten- und Pflegeheim
Emilstrasse/Lilienpalais.
2.1. Ärztlicher Dienst
2.1.1 Legende
Ausgewiesen wird in der ersten Tabelle die Anzahl der Arztstellen.
Die Gesamtzahl bezieht sich auf alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die zum Stichtag im
Klinikum in einem aktiven Dienstverhältnis standen.
Zwei Arztstellen (Neurologie) sind der Kinderklinik Prinzessin Margaret gestellt.
Im Weiteren der Anteil der Ärztinnen in absoluten Zahlen und Prozentwerten im Zeitraum von
1996 bis 2007 sowie eine Darstellung nach Fachabteilungen.
Die Tabellen bzgl. der Vergütungsgruppen I - IV weisen die Vergütung nach dem Tarifvertrag
des öffentlichen Dienstes für Ärztinnen und Ärzte (TV Ärzte/VKA) aus.
"BAT" bzw. "HTAT" bezieht sich auf die Vergütung von Chefärzten, die keinen Vertrag mit dem
Klinikum, sondern mit der Stadt Darmstad t haben. Für diese gilt weiterhin der
Bundesangestelltentarif bzw. der Haustarif für die nach dem Jahr 2005 eingestellten Chefärzte.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Elternzeit, Teilzeit bzw. Altersteilzeit oder aus sonstigen
Gründen dienstbefreit, werden in den entsprec henden Tabellen gesondert ausgewiesen - sind
jedoch in der Gesamtzahl enthalten.
Teilzeit umfasst einen Bereich von minimal 13 und maximal 38,5 Wochenstunden (bei einer
Regelarbeitszeit von 40 Wochenstunden nach TV Ärzte/VKA).In einzelnen Abteilungen kann
auch eine längere Arbeitszeit ("Opt out") vereinbart werden.
2.1.2 Arztstellen Bestandsaufnahme und Vergleich 1996 - 2007
Stichtag 30.09.2007
Bereich 1996 2005 2007
Anästhesie 32 29 36
Augenklinik 10 12 14
Chirurgie I 16 16 15
Chirurgie II 19 15 18
Frauenklinik 18 19 19
Hautklinik 14 12 11
HNO-Klinik 12 12 13
Labormedizin 8 8 7
Med. Kl. I 23 28 24
Med. Kl. II 16 18 19
Med. Kl. III 7 8 10
Med. Kl. IV 8 6 6
Med. Kl. V 13 15 14
Neurologie 16 21 20
Pathologie 8 7 8
Radiologie 16 17 16
Radioonkologie 12 15 13
Urologie 12 10 11
Sonstige 3 5 7
Neonatologie 0 2 2
Psychosomatik 0 0 2
Summe 263 275 285
2.1.3 Anteil der Ärztinnen im Vergleic h 1996, 2005 und 2007 in absoluten Zahlen,
Prozentwerten und fachbereichsbezogen
Bereich 1996 2005 2007
Anästhesie 14 14 22
Augenklinik 4 6 7
Chirurgie I 6 7 6
Chirurgie II 5 4 4
Frauenklinik 10 14 14
Hautklinik 6 6 4
HNO-Klinik 6 6 8
Labormedizin 1 1 1
Med. Kl. I 9 11 9
Med. Kl. II 6 10 11
Med. Kl. III 1 2 7
Med. Kl. IV 2 3 3
Med. Kl. V 6 10 8
Neurologie 5 4 8
Pathologie 5 4 4
Radiologie 5 7 6
Radioonkologie 5 9 7
Urologie 2 1 0
Sonstige 1 2 1
Neonatologie 0 1 1
Psychosomatik 0 0 2
Summe 99 122 136
Anteil der Ärztinnen im Vergleich 1996, 2005 und 2007 in Prozentwerten
Stand Gesamt Frauen Prozent
1996 263 99 37
2005 275 122 44
2007 285 136 48
Anteil der Ärztinnen in Prozent nach Fachbereichen aufgeschlüsselt im Vergleich 1996, 2005
und 2007
Bereich 1996 2005 2007
Anästhesie 43 48 61
Augenklinik 40 50 50
Chirurgie I 38 44 40
Chirurgie II 26 27 22
Frauenklinik 56 74 74
Hautklinik 50 50 36
HNO-Klinik 50 50 62
Labormedizin 13 12 14
Med. Kl. I 39 39 64
Med. Kl. II 38 56 58
Med. Kl. III 14 25 70
Med. Kl. IV 25 50 50
Med. Kl. V 46 67 57
Neurologie 31 19 40
Pathologie 63 57 50
Radiologie 31 41 38
Radioonkologie 50 60 54
Urologie 17 10 0
Sonstige 33 40 57
Neonatologie 0 50 50
Psychosomatik 0 0 100
2.1.4 Anteil der Ärztinnen in nerhalb der Vergütungsgruppen
Anteil der Ärztinnen in Elternzeit und Teilzeit
Anmerkung:
Vergleiche mit den Jahren 1996 und 2005 mit 2007 in Bezug auf Vergütungsgruppen sind
nicht sinnvoll, da 2005 der Bundesangestelltenta rif (BAT) durch den TV Ärzte/VKA (Tarif für
Ärzte des öffentlichen Dienstes) abgelöst wurde. Hiervon sind die Chefarztstellen nicht
betroffen (BAT/HTAT blieb erhalten).
I II III IV BAT/HTAT
Männer 53 26 36 14 18
Frauen 87 36 11 4 0
Summe 140 62 47 18 18
Prozent Frauen 62 58 23 22 0
Ärztliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Elternzeit unter Berücksichtigung der
Vergütungsgruppe
Am Stichtag waren 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Elternzeit (entsprechend 5% aller
Beschäftigten) - davon 14 Frauen (94%).
BAT/
HTAT
Gesamt
absolut
Frauen
absolut
Frauen
Prozent
I 6 6 100
II 7 7 100
III 2 1 50
IV 0 0 0
Ärztliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Teilzeit (einschließlich Altersteilzeit bzw.
sonstige Dienstbefreiung) unter Berücksichtigung der Vergütungsgruppe
Am Stichtag waren 42 Beschäftigte (15%) in (Alters-)Teilzeit. - davon 34 Frauen (81%)
BAT/
HTAT
Gesamt
absolut
Frauen
absolut
Frauen
Prozent
I 17 16 94
II 17 15 88
III 8 3 38
IV 0 0 0
2.1.5 Situation der Ärztinnen
Die Zielvorgabe lautet unverä ndert das Anstreben eines Frauenanteils von 50% in den
jeweiligen Bereichen.
Seit 1996 erfolgte ein Anstieg des Frauenanteils in der Ärzteschaft des Klinikums um 11% auf
nunmehr 48%. Somit besteht rechnerisch nahezu ein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis.
Betrachtet man jedoch den Frauenanteil innerh alb der Vergütungsgruppen so fällt auf, dass
Frauen in den Vergütungsgruppen I und II des TV Ärzte/VKA deutlich überrepräsentiert, jedoch
in den Gruppen III und IV deutlich unterrepräsentiert sind.
Dies bedeutet, dass in den Bereichen Assistenz- oder Facharzt die Zielvorgabe mit 62 bzw.
58% Frauenanteil erfüllt ist, hingegen in den Gruppen III und IV, entsprechend Oberarzt
einschließlich Position des Leitenden Oberarztes, weiterhin die Zielvorgabe deutlich
unterschritten wird (23 bzw. 22% Frauenanteil).
Nach wie vor gab es zum Stichtag der Erhebung an keiner Klinik und an keinem Institut eine
Chefärztin.
In Elternzeit befanden sich am Stichtag 15 (entsprechend 5%) aller ärztlichen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter - davon 14 Frauen (entsprechend 94%).
In (Alters-)Teilzeit einschließlich sonstiger Di enstbefreiung befanden sich am Stichtag 42
(entsprechend 15%) aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - davon 34 Frauen (entsprechend
81% - keine Leitende Oberärztin/kein Leitender Oberarzt, keine Chefärztin/kein Chefarzt).
Diese Zahlen zeigen, dass auch im Ärztlichen Dienst immer noch fast ausschließlich Frauen auf
eine Erwerbstätigkeit zu Gunsten der Familie, zumindest zeitweise, verzichten.
Bezogen auf die Gesamtanzahl der Ärztinnen war am Stichtag der Frauenanteil am höchsten in
der Psychosomatik (Eröffnung de r Abteilung 2005 mit 2 Arztstellen - beide Frauen); in den
größeren Kliniken liegt erneut die Frauenklinik mit einem Anteil der Ärztinnen von 74% an der
Spitze, gefolgt von der Medizinischen Klinik III mit 70%. In weiteren 9 Kliniken beträgt der
Frauenanteil in der Ärzteschaft 50 bzw. mehr al s 50%. Den geringsten Frauenanteil weist die
Urologische Klinik auf (0%). Tendenziell bewerb en sich jedoch auch in den so genannten
"traditionellen Männerfächern" (wie z. B. Urol ogie oder Chirurgie) weniger Frauen für eine
Weiterbildung zur Fachärztin. Dies erst recht, wenn es um die Übernahme einer Fach- oder
Oberarztposition in jenen Fächern geht. Auch bei der Besetzung von Chefarztpositionen liegen
generell wesentlich weniger - manchmal sogar kei ne - Bewerbungen von qualifizierten Frauen
(Habilitierten bzw. Professorinnen) als von qualifizierten Männern vor.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass seit 1996 eine deutliche, seit 2005 eine
geringe Zunahme des Frauenanteils im Ärztlichen Dienst stattgefunden hat - jedoch
unverändert Frauen in Chefarztpositionen nich t vertreten sind. In leitender Oberarztposition
sind Frauen ebenso deutlich unterrepräsentiert (maximal 23% Frauenanteil).
2.1.6. Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenan teils/Tätigkeitsbericht und Stellungnahme
der Frauenbeauftragten
Soll die Zielvorgabe eines Frauenanteils von 50% vor allem in den leitenden Positionen
umgesetzt werden, sind die konkret vor Ort existierenden Strukturen für die Ärztinnen und die
sich daraus ergebenden Probleme zu analysieren.
In persönlichen Gesprächen mit den Kolleginne n wird deutlich, dass die Vereinbarkeit von
Beruf und Familie am besten durch eine quantitativ ausreichende und qualifizierte
Kinderbetreuung in Nähe zum Arbeitsplatz zu verwirklichen wäre und, außerhalb von
Notfallsituationen, Arbeitszeiten verlässlich eingehalten werden könnten.
Gerade hier stößt jedoch das Engagement der Ko lleginnen in der Realität an seine Grenzen.
Für das gesamte Klinikum stehen 20 der insgesamt 60 Kinderbetreuungsplätze in der auf dem
Klinikgelände befindlichen Kindertagesstätte "Rasp-Nuri-Haus" zur Verfügung. Die Nachfrage
nach Krippenplätzen (insgesamt 10 Plätze für Kinder zwischen 1 und 3 Jahren, die an Kinder
von Klinikmitarbeiterinnen und Mitarbeiter ve rgeben werden können) unterliegt zwar
Schwankungen; ganz überwiegend besteht jedo ch eine deutlich höhere Nachfrage als ein
Angebot vorhanden ist. In der letzten Sitzung des Arbeitskreises Kita am 31.08.2007 lag das
Verhältnis Nachfrage/Erhalt eines Krippenplatzes bei 11,5: 1 im laufenden Jahr, d. h. es
konnten bei insgesamt 23 Anfragen ärztlicher und nicht-ärztlicher Beschäftigter bzgl. eines
Krippenplatzes lediglich 2 Kinder neu in die Krippe aufgenommen werden.
Da die Platzvergabe gemäß den Vorgaben des Trägers der Einrichtung, der Wissenschaftsstadt
Darmstadt, nach sozialen Kriterien zu erfolgen hat (Alleinerziehende, sozial Schwache,
Geringverdiener haben Vorrang vor doppelverdi enendem Ehepaar), steht für (Fach-)Ärztinnen
nicht immer der gewünschte Krippenbetreuungsplatz zum anvisierten Zeitpunkt zur Verfügung.
In Einzelfällen kann dies bedeuten, dass de m Klinikum wertvolle ärztliche Ressourcen
hinsichtlich der Personal-Akquise verloren gehe n können; hochqualifizierte Mitarbeiterinnen
bewerben sich an anderen Kliniken mit besseren Aussichten auf einen Betreuungsplatz.
Ein weiteres Problem ergibt sich selbst nach Erhalt eines Betreuungsplatzes daraus, dass die
reguläre Arbeitszeit nicht immer eingehal ten werden kann (Notfälle, unvorhersehbare
Änderungen im täglichen Ablauf, nicht vorau ssehbare Schwankungen des Arbeitsanfalles,
Dienstbesprechungen am Rande der Arbeitszeiten, etc.).
Wünschenswert wäre hier eine Bereitschaft der Klinik- und Institutsleitungen zur
organisatorischen Umstrukturierung vor a llem im Bereich der interdisziplinären
Zusammenarbeit. So sollten z. B. fixe Ko nferenztermine nach Rücksprache mit allen
Beteiligten auf für alle Mitarbeiterinnen umsetz bare Zeitpunkte, d.h. auf einen bestimmten
Zeitpunkt innerhalb der Kerndienstzeiten gelegt werden (dies umso mehr, als ein Teil dieser
Termine auch als zertifizierte Weiterbildung angerechnet werden kann).
Auch für Teilzeitmitarbeiterinnen sollte die Mö glichkeit zur Teilnahme bestehen. Evtl. können
auch Veranstaltungen außerhalb der Dien stzeiten mit einer Kinderbetreuung am
Veranstaltungsort angeboten werden.
Mittlerweile gibt es an der hiesigen Kindertagesstätte flexible Betreuungszeiten, d. h. ein fester
Sockelbetrag für 4 Stunden täglich mit "Z ukauf" von Betreuungsstunden nach (un)-
vorhersehbarem Bedarf. Spontan zugekaufte Stunden sind entsprechend teurer (pro
zugekaufter Stunde 2,50 Euro gegenüber 50 Cent bei im Voraus vereinbarten
Betreuungszeiten).
Für Kinder von 3 - 6 Jahren ist das Betreuungs angebot mit der Nachfrage im Kindergarten auf
dem Klinikgelände kompatibel. Wünschenswert wäre jedoch eine Erweiterung des
Betreuungsangebotes im Grundschulbereich (E vtl. in Abstimmung mit der prospektiven
Einrichtung von Ganztagsschulen); denn auch für Schulkinder werden immer wieder vergeblich
Plätze gesucht.
Das Betreuungsproblem betrifft übrigens keineswegs nur Frauen. Im zunehmenden Maß fragen
auch Männer aus dem Ärztekollegium nach Angeboten.
Anfragen von Mitarbeiterinnen bzgl. einer Redu ktion der Arbeitszeit oder fixen Arbeitszeit
aufgrund von Betreuungspflichten gegenüber erwachsenen pflegebedürftigen Angehörigen sind
selten.
Obwohl die Landesärztekammer Hessen eine Weiterbildung zum Facharzt in Teilzeit prinzipiell
anerkennt, ist - in Abhängigkeit von ärztlichen Aufgaben - nicht jeder Arbeitsbereich
teilzeitgeeignet. Grund dafür ist, dass der Arbeitsanfall naturgemäß nicht immer vorhersehbar
ist und ein häufiger Wechsel der Ärztinnen vo r Ort mehr Übergabezeiten erfordert und die
Kontinuität behindert.
Ebenso müssen Nicht-Fachärztinnen von Fachärzt innen und -ärzten angeleitet und kontrolliert
werden, so dass aus Gründen der Wirtschaftlichk eit für Teilzeit in manchen Bereichen eher
Fachärztinnen und Fachärzte als Ärztinnen in Weiterbildung in Betracht kommen.
Zum Stichtag arbeiteten 15% der ärztlichen Kolleginnen und Kollegen in Teilzeit, einschließlich
Altersteilzeit. Hierbei betrug der Anteil der Frauen 81%. In persönlichen Gesprächen wird
deutlich, dass die Teilzeitarbeit nicht immer in Einklang mit der Lebensplanung und den
persönlichen Wünschen der Ärztinnen stehen mu ss; vielmehr gibt es Äußerungen in dem
Sinne, dass eine Vollzeitbeschä ftigung angestrebt werden würde, sofern ein ausreichendes
Kinderbetreuungsangebot am Arbeitsplatz und zeitnah zu Verfügung stünde.
Nichtsdestoweniger sollten im Einzelfall vor Ort mit Teilzeitwilligen individuelle Vereinbarungen
bzgl. der Arbeitszeiten getroffen werden, sofern dies in Einklang mit den dienstlichen Belangen
gebracht und strukturell umgesetzt werden kann.
Nach dem bundesweiten Ärztestreik wurde zum 01.09.2005 die wöchentliche Regelarbeitszeit
auf 40 Wochenstunden festgelegt. Dadurch wird die Vereinbarkeit von Beruf und Familie
zusätzlich erschwert, da die Arbeitszeitverlängerung ohne eine gleichzeitige Verlängerung der
Kita-Öffnungszeiten erfolgte.
Unabhängig von den Problemen, die sich fü r die Ärztinnen aus dem häufigen zeitlichen
Zusammenfall der Weiterbildungszeit und der Fam ilienplanungs- bzw. Elternzeit ergeben, fällt
auf, dass zwar am Stichtag im Klinikum ei ne nahezu ausgeglichene Repräsentanz der
Ärztinnen bzgl. der Gesamtärztezahl besteht (48% Frauen vs. 52% Männer), demgegenüber
jedoch in den oberen Vergütungsgruppen (Oberärzte und Leitende Oberärzte, entsprechend
Chefarztvertreterinnen) nur ein knappes Viertel der Ärzte (Frauen: 22 bzw. 23% Oberärzte
einschließlich Leitende Oberärzte). Die Chefarztpositionen waren am Stichtag zu 100% durch
Männer besetzt.
Weitere Tätigkeitsfelder der Frauenbeauftragten liegen in der Möglichkeit, jederzeit
Bewerbungsunterlagen vollständig einsehen zu können und bei den Bewerbungsgesprächen
anwesend zu sein. Die Auswahl der Bewerberinne n/Bewerber wird in allererster Linie nach
Qualifikation zu treffen sein. Bei Ausschreibungen von Chefarzt- oder Oberarztpositionen ist
jedoch im Allgemeinen ein geringer oder se hr geringer Anteil vo n weiblichen Bewerbern
feststellbar.
Außerdem nehmen die Frauenbeauftragten an den Personalerörterungsgesprächen des
Personalrates teil. Ebenso sind sie in Projek te der Stadt Darmstadt zur Frauenförderung in
Form von regelmäßiger Teilnahme an Veransta ltungen (z. B. Arbeitsgruppe HGlG) und deren
Vorbereitungen eingebunden.
Ein weiteres Projekt in diesem Bereich ist die Organisation und Durchführung des "girls-Day"
einmal im Jahr, an dem sich das Klinikum be teiligt. Im zurückliegenden Jahr fand diese
Veranstaltung reges Interesse bei Mädchen und jungen Frauen, die sich über "traditionelle
Männerberufe" am Klinikum ebenso informieren konnten wie Anregungen hinsichtlich der
Berufswahl fanden.
Dr. Gabriele Wiest
Frauenbeauftragte für den Ärztlichen Dienst Klinikum Darmstadt
2.2 Nicht-ärztlicher Dienst
2.2.1 Erläuterungen zu den Berufsgruppen
Im nicht-ärztlichen Dienst wurden die Beschäftigten in folgende Berufsgruppen unterteilt:
1. Pflegedienst
- Krankenschwestern und -pfleger, Stationsleitungen, Oberschwestern
- Pflegedienstleitung
2. Hauptnachtwachen
3. Versorgungsgehilfinnen
4. Stationssekretärinnen
5. Medizinisch-Technischer Dienst
- Anwendungsprogramm Datenverarbeitung, Radiologie, Labor
- Apotheke , Physiotherapie, Masseure, Pathologie, Herzkatheter
- Ultraschall
6. Medizinisch-Technisches Hilfspersonal
- Sekretariate, Schreibdienst, Aufnahmekräfte und Sonstige
7. Funktionsdienst
- Hilfspersonal im Kreiß-Saal, OP, Endoskopie, Hygiene, Zentralsterilisation
8. Funktionsdienst
- Krankenschwestern und -pfleger mit Zusatzausbildung, Kreiß-Saal
- OP-Bereitschaft, Onkologische Ambulanz, Endoskopie, Notaufnahmen
- Hygienedienst, Zentralsterilisation
9. Klinisches Hauspersonal
- Vorarbeiterinnen im Reinigungsdienst, Reinigungskräfte-Aushilfen
- Hauspersonal
10. Wirtschafts-Versorgungsdienst/ Logistik
- Reinigung-Leitungsfunktion, Bettenaufbereitung, Hygienedienst
- Desinfektion, Gerätewartung, Mechaniker, Sektionsgehilfen
11. Technischer Dienst
- Betriebstechnik, Instandhaltung, Bauabteilung, Brandschutzbeauftragter
12. Verwaltung
- incl. Pforte, Poststelle
13. Personal der Ausbildungsstätten
- Krankenschwestern und -pfleger mit Zusatzausbildung, Schreibkräfte
- Praxisanleiterinnen
Auszubildende:
14. Altenpflege
15. Bürokauffrau/-mann
16 Operationstechnische Assistentin (OTA)
17. Medizinische Fachangestellte - Arzthelferin
18. Kranken- und Gesundheitspflege
Bereich Altenheim und Pflegeheim Emilstrasse/Lilienpalais:
19. Pflegedienst
20. Medizinisch Technischer Dienst
21. Klinisches Hauspersonal
22. Wirtschafts-Versorgungsdienst
23. Verwaltung
2.2.2 Bestandsaufnahme für den nicht-ärz tlichen Dienst zum Stichtag 01.07.2007
sowie den Frauenanteil in absoluten Zahlen und Prozentwerten
Nr. Bezeichnung Gesamtzahl Frauen
absolute Zahlen
%
1. Pflegedienst 543 470 87
2. Hauptnachtwachen 14 13 93
3. Versorgungs-
Gehilfinnen
12 12 100
4. Stationssekretärinnen 34 34 100
5. Med. Techn. Dienst 218 189 87
6. Med. Techn. Hilfspersonal 125 120 96
7. Funktionsdienst-Hilfspersonal 3 3 100
8. Funktionsdienst 156 127 81
9. Klin. Hauspersonal 86 78 91
Aushilfen-Hauspersonal 19 19 100
10. Wirtschafts-Versorgungsdienst/
Logistik
84 48 57
11. Technischer Dienst 34 4 12*
12. Verwaltung 96 75 78
13. Personal der Ausb ildungsstätten 11 8 73
Auszubildende
14. Altenpflege 7 7 100
15. Bürokauffrau/ -mann 2 1 50
16. OTA 9 7 63
17. Medizinische Fachangestellte 13 13 100
18. Pflege 164 134 82
Alten- und
Pflegeheim
Emilstrasse/
Lilienpalais
19. Pflegedienst 78 65 83
20. Med. Techn. Dienst 5 4 75
21. Klin. Hauspersonal 5 5 100
22. Wirtschafts-
Versorgungsdienst
7 5 71
23. Verwaltung 4 4 100
Erklärung: * Frauenanteil unter 50%
2.2.3 Vergütungsgruppen nach Einführung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst
(TVÖD) sowie den Frauenanteil in absoluten Zahlen und Prozentwerten
auch im Vergleich von Voll- und Teilzeitbeschäftigung
Ein Mehrjahresvergleich oder -verlauf ist nicht möglich, da 2005 der Tarifvertrag von BAT auf
TVÖD umgestellt wurde.
Durch diese Umstellung gibt es im Klinikum unterschiedliche Tarifstrukturen.
1. TVöD für die Berufsgruppen 1 - 23
2. TVöK (Tarifvertrag Öffentlicher Dienst/Son derteil Krankenhäuser) für die Berufsgruppen
1, 2, 5, 19 und 23 (reine Pflegeberufe, übergeleitet aus den KR-Eingruppierungen des BAT)
3. BAT für die Berufsgruppe5 ( gestellt es Personal anderer Einrichtungen)
Im Allgemeinen ist der Frauenanteil in den nied rigeren Lohngruppen höher als in den oberen
Lohngruppen.
Eingruppierung
nach TVöD
Vollzeitbeschäftigte
Gesamtzahl
Teilzeitbeschäftigte
Gesamtzahl
Gesamtzahl Frauenanteil
absolut
Frauenanteil
in Prozent
1 1 13 14 14 100
2 2 0 2 2 100
2a 69 57 130 117 97
3 42 5 47 24 48
4 8 0 8 1 13
5 62 61 123 117 94
6 73 37 110 91 81
7 7 0 7 0 0
8 41 24 65 61 93
9 102 47 149 112 72
10 12 4 16 13 79
11 14 3 17 11 63
12 1 0 1 0 0
13 7 4 11 5 41
14 8 2 10 6 58
15 4 0 4 1 25
15a 0 2 2 1 20
Eingruppierung
nach TVöK
Vollzeit-
beschäftigte
Gesamtzahl
absolut
Teilzeit-
beschäftigte
Gesamtzahl
absolut
Gesamtzahl
der
Beschäftigten
Frauenanteil in
dieser
Eingruppierung
absolut
Frauenanteil
in dieser
Eingruppierung/
Prozent
3a 4 7 11 10 90
4a 8 8 16 15 92
7a 208 161 369 333 89
7as 17 17 34 30 86
8a 54 22 76 60 76
8as 10 13 23 22 95
9a 62 37 99 73 71
9b 34 7 41 34 82
9c 23 23 46 27 78
9d 6 1 7 4 56
10a 6 - 6 4 67
11b - - - - -
12a - - - - -
Eingruppierung
nach BAT
Vollzeit-
beschäftigte
Gesamtzahl
absolut
Teilzeit-
beschäftigte
Gesamtzahl
absolut
Gesamtzahl
Absolut
Frauenanteil
Absolut
Frauenanteil
Prozent
I 1 0 1 0 0
Ia 0 1 1 1 100
Ib 0 3 3 2 61
IVb 1 0 1 1 100
Vb 1 1 2 2 100
Vc 0 1 1 1 100
VIb 0 1 1 1 100
VII 1 0 1 1 100
VIII 1 0 1 1 100
2.2.4 Aktives/inaktives Dienstverhältnis
Vergleich der Frauenanteile in abso luten Zahlen und Prozentwerten im
Vergleich 1996, 2005 und 2007
Erklärung: Inaktives Dienstverhältnis beinhaltet Elternzeit, Altersteilzeit und Sonderurlaube.
Stand 2007: kein Mann in Elternzeit.
Jahr weiblich Prozent Männlich Prozent
1996
Aktives Dienstverhältnis/Vollzeit 894 75,3 294 25,7
Aktives Dienstverhältnis/Teilzeit 454 95,6 20 4,2
Inaktives Dienstverhältnis 216 93,9 14 6,1
2005
Aktives Dienstverhältnis/Vollzeit 687 75 229 25
Aktives Dienstverhältnis/Teilzeit 539 96 22 4
Inaktives Dienstverhältnis 218 88,6 28 11,4
2007
Aktives Dienstverhältnis/Vollzeit 683 75,7 220 24,4
Aktives Dienstverhältnis/Teilzeit 532 96,7 18 3,3
Inaktives Dienstverhältnis 230 90,2 25 9,8
2.2.5 Vergleich der Frauenanteile in den Ausb ildungsberufen im Klinikum Darmstadt für
die Jahre 2005 und 2007 in absoluten Zahlen
Jahr
Altenpflege
Bürokauffrau/
-mann
OTA
Medizinische
Fachangestellte
Pflege
2005
Weiblich 9 2 0 24 145
Männlich 0 1 0 0 41
2007
Weiblich 7 1 7 13 134
Männlich 0 1 2 0 30
Erklärung: Der Ausbildungsberuf OTA (Operati ons-Technische-Assistentin) wurde nach 2005
etabliert.
2.2.6 Situationen des nicht-ärztlichen Dienstes
Stellenreduzierungen und eine immer kürzere Verweildauer der Patienten haben in den letzten
Jahren zu einer zunehmenden Arbeitsverdichtung geführt.
Die führt auch dazu, dass diagnostische und therapeutische Maßnahmen am Patienten in
immer kürzerer Zeit erbracht werden müssen.
Hinzu kam in 2006 und 2007 die Zertifizierung nach KTQ für das gesamte Krankenhaus, die
ebenfalls Personalressourcen gebunden hat.
Die notwendigen Baumaßnahmen, insbesondere während des laufenden Betriebes in ihrem
ganz eigenen Rhythmus und Umfang, sind eine zusätzliche Belastung für die Beschäftigten.
Der Rechtsanspruch und die Inanspruchnahme auf Teilzeit, vor allem bei Pflege und Betreuung
von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen durch die Beschäftigten des Klinikums, stellen
eine weitere Herausforderung im Hinblick auf die Flexibilität auf allen Ebenen dar.
Dabei ist insbesondere die Führungsebene gefragt, die im direkten Dialog mit den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern individuelle Lösungen für persönliche Situationen finden und
umsetzen muss.
2.2.7 Maßnahmen zur Erhöhung des Frau enanteils und zur Verbesserung der
Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Stellungnahme der Frauenbeauftragten
Die finanzielle Situation des Klinikums ist - wi e im gesamten Gesundheitswesen - angespannt.
Die Stellenreduzierungen, die daraus resultierende Arbeitsverdichtung, der hohe Überstunden-
und Mehrstundenstand, aber auch der teilweise gestiegene Krankenstand, ist vor dem
Hintergrund einer sich stetig verschärfenden Arbeitsbelastung - vor allem in der Pflege - zu
sehen.
Durch die Tarifveränderungen durch den TVÖD kam es bei einigen Beschäftigten, bedingt
durch die Umsetzung der EU-Richtlinie (Bereitsch aftsdienst ist Arbeitszeit), zu finanziellen
Einbußen (bei gleichzeitig zusätzlichem Freizeitausgleich).
Auch die Zertifizierung des Klinikums, mit Einrichten von Qualitätsstandards und SOPs, mit
Veränderungen in den bis dahin gewachsenen Strukturen, führte zur Mehrbelastung der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dies hat auch zu einer gewissen Unruhe geführt.
Grundsätzlich ist aber das Ziel der Zertifizierung eine Verbesserung der betrieblichen Abläufe,
eine Entlastung der Beschäftigten und eine Qualitätsverbesserung.
Familienfreundlichere Arbeitszeiten:
Mit Umsetzung des so genannten Teilzeitgesetzes, dem rechtlichen Anspruch der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf eine Teil zeitbeschäftigung, strebt das Klinikum auch
weiterhin an, seinen Beschäftigten unter Berü cksichtigung betrieblicher Notwendigkeiten
flexible und individuelle Arbeitszeiten zu ermöglichen. Vor allem im Hinblick darauf, dass die
Familienstrukturen der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr unterschiedlich sind.
Das durchschnittliche Lebensalter der Beschäftigten liegt nach Auskunft der Personalabteilung
bei über 40 Jahren. Wenn also von der Vereinbarkeit von Familie und Beruf gesprochen wird,
ist nachvollziehbar, dass vor allem pflegerische Tätigkeiten im privaten Umfeld, also die Pflege
und Betreuung von Familienangehörigen, noch immer von Frauen geleistet wird.
Nichtsdestotrotz müssen auch männliche Besc häftigte in der Lage sein, Familienarbeit
jeglicher Art und Form in gleichem Umfang zu übernehmen.
Sicherheit:
Das Klinikum Darmstadt ist ein Krankenhaus der Maximalversorgung und ein 24-
Stundenbetrieb. Nachtdienst (i n medizinischen Bereichen) wi rd überwiegend von Frauen
geleistet, da sich die Arbeit im Rahmen von Nachtschichten mit den familiären Gegebenheiten
oft gut vereinbaren lässt.
Das Thema Sicherheit ist für viele Frauen ein sehr wichtiges Thema.
Die externe Sicherheitsfirma, die beim Klinikum unter Vertrag steht, hat in der Vergangenheit
sehr gute Arbeit geleistet und zur Deeskalation bei diversen Situationen - vor allem im
Nachtdienst - beigetragen.
Weiterhin wurden einschlägige Veranstaltun gen zum Thema Sicherhei t von der örtlichen
Polizeidienststelle im Rahmen der innerbetrieblichen Fort- und Weiterbildung durchgeführt.
Diese Veranstaltungen waren se hr gut besucht, es kam zu einem regen Gedanken- und
Erfahrungsaustausch. Auch Einiges "was Fr au selbst tun kann", kam sehr konkret und
qualifiziert zum Ausdruck.
Trotzdem gilt es in diesem Bereich weiterzu arbeiten - insbesondere im Hinblick auf die
persönliche Wahrnehmung, Beurteilung und das Verhalten in Gefahrensituationen.
So gehört es auch zu den Aufgaben einer Führ ungskraft ein Gespür für das sehr individuelle
und berechtigte Sicherheitsbedürfnis von Mitarbeiterinnen zu entwickeln. Dies bedeutet z. B. in
der betrieblichen Praxis die Ei nführung von Diensthandys für die Hauptnachtwachen und eine
ausreichende Beleuchtung in den Außenbereichen.
Sonstiges:
Zur Erhöhung des Frauenanteils in den unterrepräsentierten Bereichen und der Führungsebene
besteht die Möglichkeit, dass die Frauenbeauftragten des Klinikums jederzeit
Bewerbungsunterlagen vollständig einsehen und an Bewerbungsgesprächen teilnehmen
können. Dies bezieht sich ebenso auf die Teilnahme an den Erörterungsgesprächen zwischen
Personalrat und Verwaltungsdirektion. Weiterhin besteht für die Frauenbeauftragten das Recht,
an allen Ausschüssen und Arbeitskreisen, an denen auch der Personalrat beteiligt ist,
teilzunehmen.
Letztlich ist es die Pflicht und das Recht der Frauenbeauftragten, im Rahmen des
Gleichstellungsgesetzes, den Arbeitgeber bei der Einhaltung der gese tzlichen Vorgaben zu
unterstützen und zu beraten.
Die Frauenbeauftragten nehmen ihr Recht, an personellen, sozialen und organisatorischen
Maßnahmen der Dienststelle für die sie bestellt wurden, beteiligt zu werden, wahr.
Sie bieten Sprechstunden zu festen Zeiten (Montag bis Donnerstag, zwischen 07:30 Uhr und
12:30 Uhr) in einem eigenen Büro an.
Einmal im Jahr können die Frauenbeauftragten eine Teilpersonalversammlung für weibliche
Beschäftigte einberufen.
Für das Jahr 2007 fand am 24.10. im Just us-Liebig-Haus diese Versammlung in
Zusammenarbeit mit allen städtischen Frauenbeauftragten statt.
Die weiblichen Beschäftigten haben das Rech t, sich jederzeit ohne Einhaltung des
Dienstweges, an die Frauenbeauftragten zu wenden.
Im Moment stellt sich nur für einen Arbeitsb ereich die dringende Maßgabe der Förderung der
Frauenquote (für den Technischen Dienst) der mit einer Frauenquote von 12% (* Tabelle der
Berufsgruppen (unter 2.2.2.) weit unter den geforderten 50% zurückliegt.
Allerdings kann der vorgelegte Plan nicht bis in die kleinsten Abteilungen differenziert werden
und stellt so eine eher grobe Übersicht dar.
Konkrete Möglichkeiten den Frauenanteil zu halt en bzw. zu erhöhen, die Vereinbarkeit von
Familie und Beruf zu verbessern und dem Leitbild des Klinikums näher zu kommen, sind
folgende Maßnahmen:
1. Es ist bei jeder Stellenbesetzung konsequent auf ein ausgewogenes Verhältnis der
Geschlechter zu achten. Bei Bewerbungsgesprächen sind auch Fähigkeiten und Kenntnisse,
Qualifikationen mit in Betracht ziehen, wie sie gerade Frauen in Familienzeiten erwerben.
2. Mitarbeiterinnen, die sich in Elternzeit befinden, sind über stattfindende Fort- und
Weiterbildungsmaßnahmen des Klinikums regelmäßig zu informieren, ihre Teilnahme zu
fördern. Wünschenswert ist es, ein Betreuungsangebot während der ganzen Schulungszeit
anzubieten.
3. Beteiligung am "girl´s-Day", vor allem in Hinblick auf "Männer-Berufe"!
4. Mitarbeiterinnen, die sich in Elternzeit befinden, ist die Möglichkeit zu geben, als Aushilfe
nach Bedarf im Beruf und in Verbindung mit ihren Abteilungen zu bleiben.
5. Die Verbesserung des Kinderbetreuungsangebotes für Kinder zwischen 0 und 12 Jahren ist
und bleibt weiterhin ein Thema.
Das Klinikum Darmstadt ist ein Ausbildungsbetrieb.
Beschäftigte sind in der Regel dem Klinikum sehr verbunden, viele Kolleginnen kommen nach
der Elternzeit wieder ans Klinikum zurück. Mitarbeiterinnen, die sehr engagiert und motiviert
sind - das zeigen die Statistiken über geleistete Mehrarbeit und Überstunden.
Hier ist ein Fachwissen vorhanden, ein Wissen was das Klinikum betrifft, welches über Jahre
der Betriebszugehörigkeit erarbeitet wurde.
Wir können unsere eigenen Ress ourcen viel besser nutzen, wenn wir die Vereinbarkeit von
Familie und Beruf in allen Bereichen konsequent umsetzen.
Ingrid Tovar
Frauenbeauftragte nicht-ärztlicher Dienst Klinikum Darmstadt
Beratungsverlauf (5)
Orte (1)
- Emilstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2008/0485
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 11.12.2008
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00