0851/2021
Lehrschwimmbecken Grundschule Hohe Straße in Köln-Porz/Ensen (Vorlage Nr. 0056/2021) - zur Anfrage der SPD-Fraktion AN/0424/2021
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
5983 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 07.04.2021 0851/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 29.04.2021 Sportausschuss 29.04.2021 Lehrschwimmbecken Grundschule Hohe Straße in Köln-Porz/Ensen (Vorlage Nr. 0056/2021) - zur Anfrage der SPD-Fraktion AN/0424/2021 Text der Anfrage: Zur Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung am 01.03.2021 legt die Verwaltung die Be- antwortung zur Anfrage AN/0033/2021 der SPD Fraktion und zum Beschluss der Bezirksvertretung Porz AN/0543/2020 vor. Der Beantwortung kann entnommen werden, dass das zur KW 38/2020 angekündigte Gutachten zum Lehrschwimmbecken vorliegt („….wurde ein Gutachten…erarbeitet…“), ohne dass zeitnah eine Of- fenlegung erfolgt. Auch wirft die Antwort weitere Fragen auf, deren Beantwortung für alle von der Stilllegung des Lehr- schwimmbeckens Betroffenen von hohem Interesse ist. Wir bitten die Verwaltung deshalb kurzfristig um die Beantwortung folgender Fragen: 1) Warum legt das Dezernat für Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Wirtschaft unter der Leitung des zuständigen Dezernenten Markus Greitemann (CDU) das Gutachten der interessierten Öffent- lichkeit nicht unverzüglich vor? 2) Was verbirgt sich hinter dem Begriff politische Kommissionen? Wie setzen sich diese politischen Kommissionen zusammen und was ist genau ihre Funktion? 3) Gemäß der Vorlage sollen regelmäßig politische Kommissionen zum zweiten GU/TU stattfinden, mit einer ersten Auftaktveranstaltung im ersten Halbjahr 2021. Im Rahmen dieser Veranstaltungen soll u.a. auch das Gutachten vorgestellt werden. Aus der Formulierung kann geschlossen werden, dass das Gutachten nicht zwingend in der Auftaktveranstal- tung präsentiert wird. a) wann genau (Monat) soll die Auftaktveranstaltung stattfinden? b) wann genau soll das Gutachten erläutert werden, falls es nicht Bestandteil der Auftaktveranstaltung ist? An welcher Position genau in diesem politischen Prozess findet sich das Lehrschwimmbecken? 4) Wurde die Option der Errichtung eines mobilen Lehrschwimmbeckens (siehe Mitteilung 0854/2020) auf dem Gelände des nahe gelegenen Schulstandorts Berliner Straße / Westhoven geprüft? Antwort der Verwaltung: Zu 1) Die im Gutachten benannten Aspekte für Neubau oder Sanierung werden zunächst mit bautechni- schen Erfordernissen und den planungs- und baurechtlichen Aspekten des gesamten Gebäudebe- standes sowie den Fragen der Schulentwicklung abgeglichen. Nach Erörterung und Prüfung dieser Aspekte liegt der Verwaltung eine gute Grundlage vor, um die Realisierung der in der Machbarkeits- studie dargestellten Varianten solide einschätzen zu können. Die Verwaltung wird die politischen Gremien hierüber informieren. 2 2) In Mitteilung 3718/2020 wurde hierzu mitgeteilt: „Der Rat hat am 04.04.2017 dem 1. GU/TU-Maßnahmenpaket (Vorlagen-Nr. 0864/2017) zugestimmt. Der Begründungsteil der Vorlage enthielt den Vorschlag zur Bildung einer projektbegleitenden Kom- mission, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern des Rates zusammensetzt. Hier erfolgt regelmä- ßig eine Berichterstattung zu Kosten und Terminen. Zur personellen Besetzung dieser Kommission hat die Verwaltung dem Betriebsausschuss der Ge- bäudewirtschaft zu seiner Sitzung am 28.05.2018 mit Mitteilung 1597/2018 folgenden Vorschlag un- terbreitet: „Die Verwaltung schlägt vor, dass die im Betriebsausschuss vertretenden stimmberechtigten Fraktio- nen (- unabhängig ihrer Größe -) je einen Vertreter sowie Stellvertreter für die Kommission benennen. Da die Kommission keine Entscheidungs- sondern lediglich Informationsrechte hat, hält die Verwal- tung eine Entsendung nach Fraktionsgröße für entbehrlich.“ Der Betriebsausschuss ist dieser Empfehlung gefolgt. Die Einrichtung dieser Kommission hat sich aus Sicht der Verwaltung sehr bewährt, da aktuelle In- formationen zeitnah und detailliert in den politischen Raum transportiert werden konnten. Daher enthält auch der Ratsbeschluss vom 18.06.2020 (Vorlagen-Nr.1474/2020) zum 2. GU/TU- Maßnahmenpaket den Vorschlag zur Bildung einer entsprechenden Kommission. Aufgrund des Umfangs und der unterschiedlichen Bearbeitungsstände beider Maßnahmenpakte ist es erforderlich, eine zusätzliche, das heißt zweite Kommission zu bilden. Einige der namentlich entsendeten Kommissionsmitglieder für das 1. GU/TU Maßnahmenpaket gehö- ren dem neuen Rat in der Legislaturperiode 2020-2025 nicht mehr an. Zudem ist die Fraktion Volt erstmals stimmberechtigt im Betriebsausschuss vertreten. Die Verwaltung schlägt daher vor, hinsichtlich der personellen Besetzung beider Kommission ent- sprechend der Regelung in der vorhergehenden Legislaturperiode zu verfahren. Sie wird die stimmberechtigten 6 Fraktionen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, SPD, CDU, Linke, FDP und Volt) im Nachgang zu dieser Sitzung anschreiben und um Benennung je eines Vertreters oder einer Vertreterin sowie einer Stellvertretung für die jeweiligen Kommissionen bitten.“ Die Fraktionen haben zwischenzeitlich ihre Kommissionsmitglieder benannt. Zu 3a) Die Verwaltung sieht eine erste Auftaktveranstaltung der politischen Kommission für das erste GU/TU-Maßnahmenpaket im April, sowie für das zweite GU/TU-Maßnahmenpaket voraussichtlich Juni (vor den Sommerferien 2021) vor. Zu 3b) Siehe hierzu die Ausführungen zu 1) Das 2. GU/TU Paket umfasst 20 Standorte mit 49 Maßnahmen. Der Ratsauftrag verfolgt die Zielset- zung, diese Maßnahmen bis 2027 umzusetzen. Derzeit befindet sich die Verwaltung an allen Stand- orten in der Bestandsaufnahme. Mit Abschluss dieser Phase kann eine genauere Aussage zur zeitli- chen Umsetzung der Maßnahmen am jeweiligen Standort, wie zum Beispiel an der Hohe Straße ge- geben werden. Zu 4) Der Schulstandort Berliner Straße in Westhoven wurde bisher nicht ausdrücklich im Hinblick auf die Errichtung eines mobilen Lehrschwimmbeckens geprüft.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Hohe Straße
- Berliner Straße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 0851/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 08.04.2021
- Erstellt
- 04.03.2021 15:16