AN/1274/2025
Änderungsantrag zu TOP 6.4.1. - Änderung der der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
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Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN CDU-Fraktion SPD-Fraktion Fraktion Die LINKE. FDP-Fraktion Volt-Fraktion Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 04.09.2025 AN/1274/2025 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 04.09.2025 Änderungsantrag zu TOP 6.4.1. - Änderung der der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesord- nung nächsten Sitzung des Rates am 04.09.2025 aufzunehmen: Beschluss: 1. Der Rat beschließt die Neufassung der Geschäftsordnung des Rates und der Be- zirksvertretungen der Stadt Köln gemäß der in Anlage 1 beiliegenden Fassung, unter Berücksichtigung der folgenden Beschlüsse der Bezirksvertretungen: § 38 Absatz 1 a: (1a) Anträge sind mit schriftlicher Begründung und einem Beschlussentwurf spätes- tens am 6. Arbeitstag vor der Sitzung (bis 12 Uhr) bei der Schriftführung der Bezirks- vertretung einzureichen. Für den Zugang gemäß § 1 Absatz 2 Satz 1 wird abwei- chend der 7. Arbeitstag vor der Sitzung vorgesehen, für die Aufgabe zur Post ge- mäß § 1 Absatz 2 Satz 5 der 8. Arbeitstag. § 38 Absatz 2: (2) Für jede Sitzung der Bezirksvertretung können pro Fraktion oder pro fraktionslo- sem Mitglied der Bezirksvertretung nicht mehr als drei Anfragen mit jeweils höchstens fünf Unterfragen gestellt werden. Anfragen sind spätestens am 3. Arbeitstag vor der Sitzung (bis 12 Uhr) bei der Schriftführung der Bezirksvertretung einzureichen; im Übrigen gilt § 4 dieser Geschäftsordnung entsprechend. Die Beantwortung einer Anfrage erfolgt spätestens in der übernächsten darauffolgenden Sitzung der Bezirksvertretung. - 2 - § 38 Absatz 16: Für die Bezirksvertreterinnen/Bezirksvertreter besteht weiterhin die Möglichkeit der schriftlichen Eingabe von Anträgen und Anfragen, die die Bürgerämter bei Bedarf in das elektronische Sitzungsmanagement-Programm eingeben. § 42: Die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister berichtet dem Rat bzw. den Bezirks- vertretungen einmal im Jahr sowie fortlaufend im Ratsinformations-system über den Ausführungsstand der Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse bzw. der Bezirksvertretungen soweit diese Beschlüsse auf Anträgen der Fraktionen im Rat o- der den Bezirksvertretungen zurückzuführen sind. Diejenigen Beschlüsse, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden, sowie die Beschlüsse der Unterausschüsse, sind von der Berichtspflicht ausgenommen. 2. Diese Geschäftsordnung tritt am 01.11.2025 in Kraft. Zugleich tritt die seit dem 01.07.2020 geltende Geschäftsordnung außer Kraft. Begründung: Erfolgt mündlich Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer GRÜNE-Fraktionsge- schäftsführer gez. Niklas Kienitz CDU- Fraktionsgeschäftsführer gez. Thomas Breustedt SPD- Fraktionsgeschäftsführer gez. Michael Weisenstein DIE LINKE- Fraktionsgeschäftsführer gez. Ulrich Breite FDP- Fraktionsgeschäftsführer gez. Lucas Sickmöller Volt- Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/1274/2025
- Typ
- Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
- Datum
- 04.09.2025
- Erstellt
- 04.09.2025 13:29