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2006/0372

Bebauungsplan S 23 - Heinrichstraße / Nieder-Ramstädter Straße / Mathildenstraße (Aufstellungsbeschluss)

Magistratsvorlage 31.05.2006

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2006/0372

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2006/0372

2997 Zeichen

Wissenschaftsstadt 
Darmstadt 
 
Magistratsvorlage 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
07.06.2006 
an den Magistrat Beteiligt vor D e z e r n a t  V I       
Amt: Stadtplanungsamt 
 zur Kenntnis 
 zur Beschlussfassung 
Magistrats-
beschlussfassung: 
  
Vorlage-Nr. 2006/0372 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
 
  
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
 OBW zur Befassung 
 zur Kenntnis 
 zur Beschlussfassung 
 zur abschließenden Beschluss-  fas-
sung Fachausschuss 
Internet  ja  nein 
 
Tagesordnung  I  II 
Verteiler: 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung 
Magistrat 
 
Betreff: Bebauungsplan S 23 - Heinrichstraße / Nieder-Ramstädter Straße / Mathilden-
straße (Aufstellungsbeschluss) 
 
Vorlage vom: 31.05.2006 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Für den Bereich Heinrichstraße 127, Nieder-Ramstädter Straße 73 – 81 und Mathildenstraße 58 
ist ein Bebauungsplan im Sinne des § 30 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen, mit der Zielset-
zung, einer zusammenhängenden geschlossenen Blockrandbebauung entlang der Nieder-
Ramstädter Straße . 
 
 
Anlagen:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage VI vom 31.05.2006: 
 
 
Das Straßengeviert Heinrichstraße / Nieder-Ramstädter Straße / Mathildenstraße / Grüner 
Weg ist gekennzeichnet als Wohngebiet mit einzelnen, nicht störenden gewerblichen Nut-
zungen. Es ist Teil der verdichteten Blockstruktur der Innenstadt. Städtebaulich prägend ist 
der Ansatz einer Blockrandbebauung, die im Bereich Heinrichstraße 113 – 127 und Mathil-
denstraße 42 – 58 vollständig geschlossen ist. Im Blockinnern hat sich eine verdichtete 
Wohnbebauung mit ein- bis zweigeschossigen Winkelhäusern entwickelt. 
 
Im Bereich der Nieder-Ramstädter Straße ist die Blockstruktur nur marginal entwickelt. Reste 
früher giebelständiger Bebauung und eingeschossiger, provisorisch anmutender Gebäude 
des Wiederaufbaus nach dem zweiten Weltkrieg führen im Verbund mit unbebauten Grund-
stücksteilen zu einer offenen Blockseite, die den Verkehrslärm der Nieder-Ramstädter Stra-
ße und ihrer Kreuzung mit der Heinrichstraße in das Blockinnere einlässt. Dies führt zu einer 
erheblichen Minderung der Wohnqualität. 
 
Auch in Bezug auf das Stadtbild weist dieser Bereich erhebliche Mängel auf: es fehlt eine 
angemessen ausgebildete Stadtkante, die auch ein deutliches Signal als Eingang bzw. Ein-
fahrt zur Innenstadt von Osten her vermittelt. 
 
Um die unterschiedlichen Eigentumsinteressen im Sinne einer ganzheitlichen städtebauli-
chen Lösung zu koordinieren, soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden mit dem Ziel einer 
zusammenhängenden geschlossenen Blockrandbebauung entlang der Nieder-Ramstädter 
Straße. Auf andere Weise sind die städtebaulichen Ziele in diesem Bereich nicht zu sichern, 
können Fehlentwicklungen nicht ausgeschlossen werden.

3 
... 
 
 
 
Geltungsbereich des Bebauungsplans S 23 
 
 
Der Dezernent VI: 
 
 
 
 
Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Stadtrat 
 
 
Darmstadt, den 31. Mai 2006 
61.3 rf-ci Nst. 2602 
61.4 zim Nst. 2603

Beratungsverlauf (4)

TOP 47
TOP 21
TOP 383 beschließend
TOP 11

Orte (3)

  • Heinrichstraße 127
  • Mathildenstraße 58
  • Grüner Weg

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Details

Vorlagen-Nr.
2006/0372
Typ
Magistratsvorlage
Datum
31.05.2006
Erstellt
29.09.2026 00:00