2006/0372
Bebauungsplan S 23 - Heinrichstraße / Nieder-Ramstädter Straße / Mathildenstraße (Aufstellungsbeschluss)
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2006/0372
2997 Zeichen
Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 07.06.2006 an den Magistrat Beteiligt vor D e z e r n a t V I Amt: Stadtplanungsamt zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats- beschlussfassung: Vorlage-Nr. 2006/0372 Magistratsbeschluss-Nr. an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fas- sung Fachausschuss Internet ja nein Tagesordnung I II Verteiler: OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Betreff: Bebauungsplan S 23 - Heinrichstraße / Nieder-Ramstädter Straße / Mathilden- straße (Aufstellungsbeschluss) Vorlage vom: 31.05.2006 Beschlussvorschlag: Für den Bereich Heinrichstraße 127, Nieder-Ramstädter Straße 73 – 81 und Mathildenstraße 58 ist ein Bebauungsplan im Sinne des § 30 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen, mit der Zielset- zung, einer zusammenhängenden geschlossenen Blockrandbebauung entlang der Nieder- Ramstädter Straße . Anlagen: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründungsseite zur Magistratsvorlage VI vom 31.05.2006: Das Straßengeviert Heinrichstraße / Nieder-Ramstädter Straße / Mathildenstraße / Grüner Weg ist gekennzeichnet als Wohngebiet mit einzelnen, nicht störenden gewerblichen Nut- zungen. Es ist Teil der verdichteten Blockstruktur der Innenstadt. Städtebaulich prägend ist der Ansatz einer Blockrandbebauung, die im Bereich Heinrichstraße 113 – 127 und Mathil- denstraße 42 – 58 vollständig geschlossen ist. Im Blockinnern hat sich eine verdichtete Wohnbebauung mit ein- bis zweigeschossigen Winkelhäusern entwickelt. Im Bereich der Nieder-Ramstädter Straße ist die Blockstruktur nur marginal entwickelt. Reste früher giebelständiger Bebauung und eingeschossiger, provisorisch anmutender Gebäude des Wiederaufbaus nach dem zweiten Weltkrieg führen im Verbund mit unbebauten Grund- stücksteilen zu einer offenen Blockseite, die den Verkehrslärm der Nieder-Ramstädter Stra- ße und ihrer Kreuzung mit der Heinrichstraße in das Blockinnere einlässt. Dies führt zu einer erheblichen Minderung der Wohnqualität. Auch in Bezug auf das Stadtbild weist dieser Bereich erhebliche Mängel auf: es fehlt eine angemessen ausgebildete Stadtkante, die auch ein deutliches Signal als Eingang bzw. Ein- fahrt zur Innenstadt von Osten her vermittelt. Um die unterschiedlichen Eigentumsinteressen im Sinne einer ganzheitlichen städtebauli- chen Lösung zu koordinieren, soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden mit dem Ziel einer zusammenhängenden geschlossenen Blockrandbebauung entlang der Nieder-Ramstädter Straße. Auf andere Weise sind die städtebaulichen Ziele in diesem Bereich nicht zu sichern, können Fehlentwicklungen nicht ausgeschlossen werden. 3 ... Geltungsbereich des Bebauungsplans S 23 Der Dezernent VI: Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat Darmstadt, den 31. Mai 2006 61.3 rf-ci Nst. 2602 61.4 zim Nst. 2603
Beratungsverlauf (4)
Orte (3)
- Heinrichstraße 127
- Mathildenstraße 58
- Grüner Weg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2006/0372
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 31.05.2006
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00