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4070/2022

Benehmensverfahren zur Absenkung der Landschaftsumlage

Mitteilung Ausschuss 28.11.2022

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 05.12.2022, TOP 2.11

Mitteilung Ausschuss

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Schreiben der kreisfreien Städte und Kreise aus dem Rheinland an den LVR

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Mitteilung Ausschuss

3177 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/II 
 
Vorlagen-Nummer  25.11.2022 
 4070/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 05.12.2022 
 
Benehmensverfahren zur Absenkung der Landschaftsumlage 
Mit Schreiben vom 27.10.2022 hat der Landschaftsverband Rheinland (LVR) das Verfahren zur Be-
nehmensherstellung über den Nachtragshaushaltsplanentwurf des LVR für das Haushaltsjahr 2023 
eingeleitet. Die Stadt Köln hat sich in diesem Verfahren  – gemeinsam mit den anderen kreisfreien 
Städten und Kreisen – für eine deutlich stärkere Absenkung der Landschaftsumlage ausgesprochen, 
als dies bislang vom LVR geplant ist.  
 
Der LVR beabsichtigt, mit einem Nachtragshaushalt die bisher in seinem Doppelhaushalt 2022/2023 
für das Jahr 2023 auf 16,65 % festgesetzte Landschaftsumlage im kommenden Jahr um einen Pro-
zentpunkt zu senken. Das jetzt eingeleitete Verfahren der Benehmensherstellung dient der Anhörung 
der kreisfreien Städte und Kreise, die zur Umlage herangezogen werden und für die die Umlagehöhe 
daher unmittelbare Wirkungen auf den eigenen Haushalt hat.  
 
Für die absolute Höhe der Umlage ist neben dem Umlagesatz auch die Höhe der sog. Umlagegrund-
lagen entscheidend.  
 
Die maßgeblichen Umlagegrundlagen wurden erstmals mit der am 30.08.2022 veröffentlichten Ar-
beitskreisrechnung (AK-Rechnung) des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) zum Gemeindefinanzie-
rungsgesetz (GFG NRW) 2023 umrissen und stellen die Grundlage für das jetzt eingeleitete Beneh-
mensherstellungsverfahren dar. Mit der am 02.11.2022 veröffentlichten Modellrechnung des Landes 
NRW wurden die Umlagegrundlagen weiter konkretisiert.  
 
Für die Stadt Köln würde sich gemäß den aktuellen Planungen des LVR folgendes Bild ergeben: 
 
Die Absenkung der Verbandsumlage um ein Prozent würde – auf Basis der aktuellen Modellrechnung 
- zu einem Umlagebetrag von 482,2 Mio. Euro für die Stadt Köln führen. Trotz Senkung des Umlage-
satzes würde dies gegenüber den ursprünglichen Planungen des LVR eine absolute Steigerung der 
Umlage um rund 38 Mio. Euro oder 8,7% bedeuten, denn im Haushalt des Landschaftsverbandes für 
2023 war ursprünglich für Köln von einer Umlagebelastung von 443,7 Mio. Euro ausgegangen wor-
den.  
 
Angesichts der Steuerkraftentwicklung und der vielfältigen Krisenauswirkungen hat die Stadt Köln im 
Haushaltsaufstellungsverfahren zwar schon Vorsorge getrieben und für die Umlage schon ein deut-
lich höhere Summe eingestellt, indem hierfür 469,8 Mio. Euro eingeplant wurden, es ergäbe sich aber 
immer noch eine Deckungslücke im niedrigen zweistelligen Millionenbereich. Dies resultiert daraus, 
dass die Mehrerträge des LVR, die sich durch die Modellrechnung ergeben, nicht 1:1 an die Umlage-
zahler weitergegeben werden sollen. 
 
Daher hat sich die Stadt Köln in einer gemeinsamen Stellungnahme aller kreisfreien Städte und Krei-
se aus dem Rheinland am 24.11.2022 gegenüber dem LVR für eine weitergehende Absenkung der

2 
 
LV-Umlage auf maximal 14,8 % ausgesprochen. Die Einzelheiten können der beigefügten Stellung-
nahme entnommen werden.  
 
Anlage 
Schreiben der kreisfreien Städte und Kreise aus dem Rheinland an den LVR 
 
gez. Prof. Dr. Diemert

Schreiben der kreisfreien Städte und Kreise aus dem Rheinland an den LVR

14644 Zeichen

Landschaftsverband Rheinland
Frau Landesdirektorin Ulrike Lubek

mit Telefax (02 21) 82 84-01 71

24. November 2022

Einwendung im Zuge des Benehmensverfahrens zur Absenkung des Umla-
gesatzes 2023 der Landschaftsumlage im Rahmen einer Nachtragshaus-
haltssatzung

Sehr geehrte Frau Landesdirektorin Lubek,

die Absicht, die Landschaftsumlage in 2023 um (mindestens) einen Prozentpunkt
von 16,65% auf 15,65% zu senken, wird ausdrücklich begrüßt, geht aber aus Sicht
der betroffenen rheinischen Städte und Kreise eindeutig nicht weit genug.

Der Landschaftsverband verzeichnet auf der Basis der — um eigene Berechnungen
— ergänzten Arbeitskreisrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) so-
wie des im Doppelhaushalt 2022/2023 beschlossenen Umlagesatzes von 16,65%
Mehrerträge in Höhe von 534,4 Mio. € (siehe Seite 7 der Eckdaten; nach Modell-
rechnung zum GFG: 530,4 Mio. €). Der sich nach der Modellrechnung erge-
bende Wert würde bei vollständiger Weitergabe an die Kommunen einer Umlage-
satzsenkung von 2,34%-Punkten entsprechen, der Umlagesatz könnte demnach
also ohne Betrachtung weiterer Entwicklungen 14,31% betragen.

Mit einer Senkung des Umlagesatzes um nur 1%-Punkt würde der Landschafts-
verband lediglich rd. 43% seiner gestiegenen Erträge zur Reduzierung der Umla-
gelast der Städte und Kreise im Rheinland nutzen. Bei einem Umlagesatz von
15,65% würde der LVR gem. GFG-Modelltechnung 3,55 Mrd. € Landschaftsum-
lage vereinnahmen.

Da im Doppelhaushalt 2022/2023 für das Jahr 2023 noch eine Landschaftsum-
lage in Höhe von 3,3 Mrd. € eingeplant wurde, ergibt sich bei einem Umlagesatz
von 15,65% keine Entlastung, sondern eine (weitere) Belastung in Höhe von
ca. 250 Mio. €. Gegenüber 2022 bedeutet dies sogar eine Mehrbelastung von ca.
368 Mio. € für die Mitgliedskörperschaften (also 11,6% mehr als 2022).

Daher nehmen wir im Rahmen des Benehmensverfahrens wie folgt Stellung:

1. Nach Wahrnehmung der Kreise und Städte im Rheinland können die ange-
führten Mehraufwendungen von 265,8 Mio. € zunächst nur auf eine über-
schlägige und äußerst risikoaffine Betrachtung seitens des Landschaftsverban-
des zurückgeführt werden. Es besteht die Erwartungshaltung, dass die zu
Grunde liegenden Annahmen im Rahmen der Haushaltsberatungen verifi-
ziert und im Rahmen einer angemessenen Risikoverteilung zwischen dem
Landschaftsverband einerseits und den Kreisen und Städten andererseits
nochmals neu bewertet werden.

KREISFREIE STÄDTE
UND KREISE AUS DEM
RHEINLAND

StädteRegion Aachen
Der Städteregionsrat

Bundesstadt Bonn
Die Oberbürgermeisterin

Kreis Düren
Der Landrat

Stadt Düsseldorf
Der Oberbürgermeister

Stadt Duisburg
Der Oberbürgermeister

Rhein-Erft-Kreis
Der Landrat

Stadt Essen
Der Oberbürgermeister

Kreis Euskirchen
Der Landrat

Kreis Heinsberg
Der Landrat

Kreis Kleve
Die Landrätin

Stadt Köln
Die Oberbürgermeisterin

Stadt Krefeld
Der Oberbürgermeister

Stadt Leverkusen
Der Oberbürgermeister

Kreis Mettmann
Der Landrat

Stadt Mönchengladbach
Der Oberbürgermeister

Stadt Mülheim an der Ruhr
Der Oberbürgermeister

Oberbergischer Kreis
Der Landrat

Stadt Oberhausen
Der Oberbürgermeister

Stadt Remscheid
Der Oberbürgermeister

Rheinisch-Bergischer Kreis
Der Landrat

Rhein-Sieg-Kreis
Der Landrat

Stadt Solingen
Der Oberbürgermeister

Kreis Viersen
Der Landrat

Stadt Wuppertal
Der Oberbürgermeister

Seite 2

Wie bereits bei der Isolierung der coranabedingten Mindererträge und Mehr-
aufwendungen verhält sich der LVR auch bei der Isolierung der Belastun-
gen durch den Ukrainekrieg offensichtlich sehr zurückhaltend. Den Aus-
führungen in Ziffer 3.3 der Eckdaten kann entnommen werden, dass die
Meinung besteht, dass „nur seht behutsam“ vorgegangen werden soll und
dass bei der vorgeschlagenen Umlagesatzfestlegung keinerlei Isolierungen be-
rücksichtigt sind.

Sie führen aus, dass nach vorsichtiger Schätzung rund 20 Mio. € durch die
Belastungen des Ukrainekrieges zu isolieren wären. Dies kann so nicht nach-
vollzogen werden, da zum Beispiel allein durch die Vielzahl an Gebäuden er-
fahrungsgemäß mit erheblichen Energiepreissteigerungen zu rechnen ist. In-
sofern erscheint die Schätzung von 20 Mio. € doch recht gering. Wir bitten
darum, diese restriktive Herangehensweise zu überdenken und die Berech-
nung in einer Nebenrechnung zur Isolierung plausibel darzustellen.

Wir weisen zudem darauf hin, dass der Gesetzgeber vorsehen wird, dass die
Isolierung nicht ins Ermessen der jeweils Anwendenden gestellt ist, sondern
pflichtig vorzunehmen ist.

Wir fordern daher selbstverständlich des Weiteren, dass die Bilanzierungshilfe
2023 umlageentlastend eingeplant wird.

Auf Seite 8 des Eckpunktepapiers führen Sie aus, dass ein geplanter Ver-
brauch der Ausgleichsrücklage im Nachtragshaushalt zur Umlagesatzbegren-
zung nicht mehr befürwortet werden kann und deshalb im Nachtragshaushalt
2023 nicht mehr vorgesehen ist. Auch dies ist nicht nachvollziehbar.

Die Folge Ihres Vorgehens ist, dass die kreisfreien Städte direkt belastet wer-
den und die Kreise diese unnötige Mehrbelastung an die kreisangehörigen
Kommunen weitergeben müssen und sich somit die für die Bürgerinnen und
Bürger ohnehin schwierige finanzielle Situation weiter verschärfen wird. Viele
Kreise sind mit einer identischen Situation wie der LVR konfrontiert und ver-
brauchen dennoch Teile ihrer Ausgleichsrücklage im Finanzplanungszeit-
raum. Hintergrund ist, die kreisangehörigen Kommunen nicht über Gebühr
zu belasten.

Von daher ist es unbedingt erforderlich, zumindest Teile der Ausgleichsrück-
lage innerhalb des Finanzplanungszeitraumes einzusetzen und insbesondere
im Haushaltsjahr 2023 auf die bereits eingeplante Inanspruchnahme von 41,8
Mio. € nicht zu verzichten.

Mit Ihrem Eckpunktepapier wird ausdrücklich nur das Jahr 2023 behandelt.
Wir dürfen uns den Hinweis erlauben, dass bereits bei der Umlagesatzfestset-
zung 2023 von erheblich sinkenden Umlagegrundlagen (./. 5,2% gegenüber
2022) ausgegangen wurde, die sich letztlich nicht bewahrheitet haben. Von
daher erwarten wir auch, dass der LVR nicht an seinen im Doppelhaushalt
2022/2023 für die Finanzplanung 2024 ff. ausgewiesenen Umlagesätzen fest-
halten wird.

Unsere gemeinsame Einwendung wird insbesondere auch vor dem Hintergrund
eingereicht, dass die kreisfreien Städte und Kreise mit ihren Städten und Gemein-

den vor extremen finanziellen Herausforderungen stehen.

Die Entwicklung der Finanzerträge und der Finanzaufwendungen des Land-
schaftsverbandes führen dazu, dass Liquiditätsreserven in nicht unerheblicher

Höhe entstehen. Di
sie führt jedoch im
Städten dazu, dass d

iese Entwicklung ist haushaltstechtlich nicht zu beanstanden,
Kontext der kommunalen Haushaltskrise in den kreisfreien
liese zur Zahlung der Landschaftsumlage Liquiditätskredite

KREISFREIE STÄDTE
UND KREISE AUS DEM
RHEINLAND

StädteRegion Aachen
Der Städteregionsrat

Bundesstadt Bonn
Die Oberbürgermeisterin

Kreis Düren
Der Landrat

Stadt Düsseldorf
Der Oberbürgermeister

Stadt Duisburg
Der Oberbürgermeister

Rhein-Erft-Kreis
Der Landrat

Stadt Essen
Der Oberbürgermeister

Kreis Euskirchen
Der Landrat

Kreis Heinsberg
Der Landrat

Kreis Kleve
Die Landrätin

Stadt Köln
Die Oberbürgermeisterin

Stadt Krefeld
Der Oberbürgermeister

Stadt Leverkusen
Der Oberbürgermeister

Kreis Mettmann
Der Landrat

Stadt Mönchengladbach
Der Oberbürgermeister

Stadt Mülheim an der Ruhr
Der Oberbürgermeister

Oberbergischer Kreis
Der Landrat

Stadt Oberhausen
Der Oberbürgermeister

Stadt Remscheid
Der Oberbürgermeister

Rheinisch-Bergischer Kreis
Der Landrat

Rhein-Sieg-Kreis
Der Landrat

Stadt Solingen
Der Oberbürgermeister

Kreis Viersen
Der Landrat

Stadt Wuppertal
Der Oberbürgermeister

Seite 3

aufnehmen müssen, um ihrer Zahlungsverpflichtung nachkommen zu können. So
wird ein Teil des LVR-Vermögens durch kommunale Schulden gespeist. Das
LVR-Liquiditätsmanagement steht dann dem kommunalen Schuldenmanagement
gegenüber. Dies gilt umso mehr als dass einige Städte im Rheinland nicht nur über
keine Ausgleichsrücklage verfügen, sondern sogar bereits seit Jahren bilanziell
überschuldet sind. Der von der LVR Verwaltung geplante Erhalt der Ausgleichs-
rücklage wird durch die Erhöhung des negativen Eigenkapitals bei diesen Städten
erkauft. Diese Widersprüche sind den Bürgerinnen und Bürgern nicht vermittel-
bar.

Die dramatische finanzielle Situation zeigt sich im Übrigen auch dadurch, dass
teilweise bei Städten und Gemeinden Grundsteuerhebesätze oberhalb von 1.000%
drohen, um überhaupt den Haushaltsausgleich herzustellen.

Vor dem Hintergrund der schwierigen Lage der Mitgliedskörperschaften bleibt
festzuhalten, dass eine Senkung des Umlagesatzes um lediglich 1%-Punkt zu einer
deutlichen Mehrbelastung der Städte und Kreise führen würde, obwohl weiterer
Absenkungsspielraum besteht.

Die Unterzeichnenden fordern daher abschließend, sich solidarisch zu verhalten
und bei der Verabschiedung des Nachtragshaushaltes einen Umlagesatz von maxi-
mal

14,8%
festzusetzen.

Wir bitten, uns über das Beratungsergebnis gemäß der $$ 55 Abs. 2 KrO NRW in
Verbindung mit $ 22 Abs. 4 LVerbO zu unterrichten. Die Korrespondenz bitten
wir über folgende zentrale Postanschrift zu führen:

Stadt Remscheid

Der Oberbürgermeister

Büro des Stadtdirektors und Stadtkämmerers
42849 Remscheid.

Mit freundlichen Grüßen

StädteRegion Aachen | Der Städteregionsrat | gez. Dr. Tim Grüttemeier
Bundesstadt Bonn | Die Oberbürgermeisterin | gez. Katja Dörner
Kreis Düren | Der Landrat | gez. Wolfgang Spelthahn
Stadt Düsseldorf | Der Oberbürgermeister | gez. Dr. Stephan Keller
Stadt Duisburg | Der Oberbürgermeister | gez. Sören Link
Rhein-Erft-Kreis | Der Landrat | gez. Frank Rock
Stadt Essen | Der Oberbürgermeister | gez. Thomas Kufen
Kreis Euskirchen | Der Landrat | gez. Markus Ramers
Kreis Heinsberg | Der Landrat | gez. Stephan Pusch
Kreis Kleve | Die Landrätin | gez. i.V. Zandra Boxnick
Stadt Köln | Die Oberbürgermeisterin | gez. Hentiette Reker
Stadt Krefeld | Der Oberbürgermeister | gez. Frank Meyer
Stadt Leverkusen | Der Oberbürgermeister | gez. Uwe Richrath

Kreis Mettmann | Der Landrat | gez. Thomas Hendele

KREISFREIE STÄDTE
UND KREISE AUS DEM
RHEINLAND

StädteRegion Aachen
Der Städteregionsrat

Bundesstadt Bonn
Die Oberbürgermeisterin

Kreis Düren
Der Landrat

Stadt Düsseldorf
Der Oberbürgermeister

Stadt Duisburg
Der Oberbürgermeister

Rhein-Erft-Kreis
Der Landrat

Stadt Essen
Der Oberbürgermeister

Kreis Euskirchen
Der Landrat

Kreis Heinsberg
Der Landrat

Kreis Kleve
Die Landrätin

Stadt Köln
Die Oberbürgermeisterin

Stadt Krefeld
Der Oberbürgermeister

Stadt Leverkusen
Der Oberbürgermeister

Kreis Mettmann
Der Landrat

Stadt Mönchengladbach
Der Oberbürgermeister

Stadt Mülheim an der Ruhr
Der Oberbürgermeister

Oberbergischer Kreis
Der Landrat

Stadt Oberhausen
Der Oberbürgermeister

Stadt Remscheid
Der Oberbürgermeister

Rheinisch-Bergischer Kreis
Der Landrat

Rhein-Sieg-Kreis
Der Landrat

Stadt Solingen
Der Oberbürgermeister

Kreis Viersen
Der Landrat

Stadt Wuppertal
Der Oberbürgermeister

Seite 4

Stadt Mönchengladbach | Der Oberbürgermeister | gez. Felix Heinrichs
Stadt Mülheim an der Ruhr | Der Oberbürgermeister | gez. Marc Buchholz
Oberbergischer Kreis | Der Landrat | gez. Jochen Hagt
Stadt Oberhausen | Der Oberbürgermeister | gez. Daniel Schranz
Stadt Remscheid | Der Oberbürgermeister | gez. Burkhard Mast-Weisz
Rheinisch-Bergischer Kreis | Der Landrat | gez. Stephan Santelmann
Rhein-Sieg-Kreis | Der Landrat | gez. Sebastian Schuster
Stadt Solingen | Der Oberbürgermeister | gez. Tim.-O. Kurzbach
Kreis Viersen | Der Landrat | gez. Dr. Andreas Coenen

Stadt Wuppertal | Der Oberbürgermeister | gez. Dr. Uwe Schneidewind

Für die Richtigkeit

Stadt Remscheid /7
Der Oberbürgermeister 7
In Veitretung

4 2 /
Wu LK.
Sven Wiertz

Stadtdirektor und Stadtkämmerer

KREISFREIE STÄDTE
UND KREISE AUS DEM
RHEINLAND

StädteRegion Aachen
Der Städteregionsrat

Bundesstadt Bonn
Die Oberbürgermeisterin

Kreis Düren
Der Landrat

Stadt Düsseldorf
Der Oberbürgermeister

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Rhein-Erft-Kreis
Der Landrat

Stadt Essen
Der Oberbürgermeister

Kreis Euskirchen
Der Landrat

Kreis Heinsberg
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Stadt Krefeld
Der Oberbürgermeister

Stadt Leverkusen
Der Oberbürgermeister

Kreis Mettmann
Der Landrat

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Der Oberbürgermeister

Stadt Mülheim an der Ruhr
Der Oberbürgermeister

Oberbergischer Kreis
Der Landrat

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Der Oberbürgermeister

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Der Oberbürgermeister

Rheinisch-Bergischer Kreis
Der Landrat

Rhein-Sieg-Kreis
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Stadt Solingen
Der Oberbürgermeister

Kreis Viersen
Der Landrat

Stadt Wuppertal
Der Oberbürgermeister

SENDEBERICHT

-t-- -L-a Daunahenanemenitennr Ratwiallenmen 14 318%, hetraren

ZEIT 24/11/2022 13:17
NAME  : STADTDIREKTOR RS
FAX: +492191162162
TEL:
S-NR. : E78295D1N941019
DATUM/UHRZEIT 24/11. 13:14
FAX=NR. /NAME 00022182340171
U. -DAUER 00:02:28
SEITE(N) 04
UÜBERTR OK
MODUS STANDARD
KREISFREIE STÄDTE
"UND KREISE AUS DEM
RHEINLAND
StädteRegion Aachen
Der Städteregionsrat
Bu ndesstadt Bonn
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Kreis Düren
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Frau Landesdirektorin Ulrike Lubek Der Oberbürgermeister
mit Telefax (02 21) 82 84-01 71 Stadt Duisburg
Der Oberbürgermeister
Rhein-Erft-Kreis
Der Landrat
Stadt Essen
. Der Öberbürgermeister
. Kreis Euskirchen
24. November 2022 j Der Landrat
Einwendung isn Zuge des Benehmensverfahrens zut Absenkung des Utula- Kreis Heinsberg
gesatzes 2023 der Landschaftsumlage im Rahmen einer Nachtragshaus-
haltssatzung D Kreis Kleve .
‘ Die Landrätin
" Seht geebtte Frau Landesdirektorin Lubek, .

R . Stadt Kalı .
die Absicht, die Landschaftsumlage in 2023 um (mindestens) einen Prozentpunkt Die Oberbürgermeisterin
von 16,65% auf 15,65% zu senken, wird ausdrücklich begrüßt, geht aber aus Sicht Stadt Krefeld
der betroffenen rheinischen Städte und Kreise eindeutig richt weit genug- Der Oberbürgermeister
Det Landschaftsverband verzeichnet auf der Basis det - um eigene Berechnungen  Stadtleverkusen
— ergänzten Arbeitskreisrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) s0- Der Oherhlinzermeister
wie des im Doppelhaushalt 2022/2023 beschlossenen Umlagesatzes von 16,65% Kreis Mettmann

‚ Mehrerträge in Höhe von 534,4 Mio. € (siche Seite 7 der Eckdaten; nach Modell- Der Landrat
rechnung zum GFG: 530,4 Mio. £). Der sich nach der Modellzechnung erge- Stadt Mönchengladbach
bende Wert würde bei voliständiger Weitergabe an die Kommunen einer Umlage- Der Oberbürgermeister
satzsenkung von 2,34%-Punkten entsptechen, der Umlagesatz könnte demnach i
Stadt Mülheim an der Ruhr

Beratungsverlauf (1)

05.12.2022 Finanzausschuss
TOP 2.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4070/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
28.11.2022
Erstellt
25.11.2022 12:25