4070/2022
Benehmensverfahren zur Absenkung der Landschaftsumlage
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle II/II Vorlagen-Nummer 25.11.2022 4070/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 05.12.2022 Benehmensverfahren zur Absenkung der Landschaftsumlage Mit Schreiben vom 27.10.2022 hat der Landschaftsverband Rheinland (LVR) das Verfahren zur Be- nehmensherstellung über den Nachtragshaushaltsplanentwurf des LVR für das Haushaltsjahr 2023 eingeleitet. Die Stadt Köln hat sich in diesem Verfahren – gemeinsam mit den anderen kreisfreien Städten und Kreisen – für eine deutlich stärkere Absenkung der Landschaftsumlage ausgesprochen, als dies bislang vom LVR geplant ist. Der LVR beabsichtigt, mit einem Nachtragshaushalt die bisher in seinem Doppelhaushalt 2022/2023 für das Jahr 2023 auf 16,65 % festgesetzte Landschaftsumlage im kommenden Jahr um einen Pro- zentpunkt zu senken. Das jetzt eingeleitete Verfahren der Benehmensherstellung dient der Anhörung der kreisfreien Städte und Kreise, die zur Umlage herangezogen werden und für die die Umlagehöhe daher unmittelbare Wirkungen auf den eigenen Haushalt hat. Für die absolute Höhe der Umlage ist neben dem Umlagesatz auch die Höhe der sog. Umlagegrund- lagen entscheidend. Die maßgeblichen Umlagegrundlagen wurden erstmals mit der am 30.08.2022 veröffentlichten Ar- beitskreisrechnung (AK-Rechnung) des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) zum Gemeindefinanzie- rungsgesetz (GFG NRW) 2023 umrissen und stellen die Grundlage für das jetzt eingeleitete Beneh- mensherstellungsverfahren dar. Mit der am 02.11.2022 veröffentlichten Modellrechnung des Landes NRW wurden die Umlagegrundlagen weiter konkretisiert. Für die Stadt Köln würde sich gemäß den aktuellen Planungen des LVR folgendes Bild ergeben: Die Absenkung der Verbandsumlage um ein Prozent würde – auf Basis der aktuellen Modellrechnung - zu einem Umlagebetrag von 482,2 Mio. Euro für die Stadt Köln führen. Trotz Senkung des Umlage- satzes würde dies gegenüber den ursprünglichen Planungen des LVR eine absolute Steigerung der Umlage um rund 38 Mio. Euro oder 8,7% bedeuten, denn im Haushalt des Landschaftsverbandes für 2023 war ursprünglich für Köln von einer Umlagebelastung von 443,7 Mio. Euro ausgegangen wor- den. Angesichts der Steuerkraftentwicklung und der vielfältigen Krisenauswirkungen hat die Stadt Köln im Haushaltsaufstellungsverfahren zwar schon Vorsorge getrieben und für die Umlage schon ein deut- lich höhere Summe eingestellt, indem hierfür 469,8 Mio. Euro eingeplant wurden, es ergäbe sich aber immer noch eine Deckungslücke im niedrigen zweistelligen Millionenbereich. Dies resultiert daraus, dass die Mehrerträge des LVR, die sich durch die Modellrechnung ergeben, nicht 1:1 an die Umlage- zahler weitergegeben werden sollen. Daher hat sich die Stadt Köln in einer gemeinsamen Stellungnahme aller kreisfreien Städte und Krei- se aus dem Rheinland am 24.11.2022 gegenüber dem LVR für eine weitergehende Absenkung der 2 LV-Umlage auf maximal 14,8 % ausgesprochen. Die Einzelheiten können der beigefügten Stellung- nahme entnommen werden. Anlage Schreiben der kreisfreien Städte und Kreise aus dem Rheinland an den LVR gez. Prof. Dr. Diemert
Schreiben der kreisfreien Städte und Kreise aus dem Rheinland an den LVR
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Landschaftsverband Rheinland Frau Landesdirektorin Ulrike Lubek mit Telefax (02 21) 82 84-01 71 24. November 2022 Einwendung im Zuge des Benehmensverfahrens zur Absenkung des Umla- gesatzes 2023 der Landschaftsumlage im Rahmen einer Nachtragshaus- haltssatzung Sehr geehrte Frau Landesdirektorin Lubek, die Absicht, die Landschaftsumlage in 2023 um (mindestens) einen Prozentpunkt von 16,65% auf 15,65% zu senken, wird ausdrücklich begrüßt, geht aber aus Sicht der betroffenen rheinischen Städte und Kreise eindeutig nicht weit genug. Der Landschaftsverband verzeichnet auf der Basis der — um eigene Berechnungen — ergänzten Arbeitskreisrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) so- wie des im Doppelhaushalt 2022/2023 beschlossenen Umlagesatzes von 16,65% Mehrerträge in Höhe von 534,4 Mio. € (siehe Seite 7 der Eckdaten; nach Modell- rechnung zum GFG: 530,4 Mio. €). Der sich nach der Modellrechnung erge- bende Wert würde bei vollständiger Weitergabe an die Kommunen einer Umlage- satzsenkung von 2,34%-Punkten entsprechen, der Umlagesatz könnte demnach also ohne Betrachtung weiterer Entwicklungen 14,31% betragen. Mit einer Senkung des Umlagesatzes um nur 1%-Punkt würde der Landschafts- verband lediglich rd. 43% seiner gestiegenen Erträge zur Reduzierung der Umla- gelast der Städte und Kreise im Rheinland nutzen. Bei einem Umlagesatz von 15,65% würde der LVR gem. GFG-Modelltechnung 3,55 Mrd. € Landschaftsum- lage vereinnahmen. Da im Doppelhaushalt 2022/2023 für das Jahr 2023 noch eine Landschaftsum- lage in Höhe von 3,3 Mrd. € eingeplant wurde, ergibt sich bei einem Umlagesatz von 15,65% keine Entlastung, sondern eine (weitere) Belastung in Höhe von ca. 250 Mio. €. Gegenüber 2022 bedeutet dies sogar eine Mehrbelastung von ca. 368 Mio. € für die Mitgliedskörperschaften (also 11,6% mehr als 2022). Daher nehmen wir im Rahmen des Benehmensverfahrens wie folgt Stellung: 1. Nach Wahrnehmung der Kreise und Städte im Rheinland können die ange- führten Mehraufwendungen von 265,8 Mio. € zunächst nur auf eine über- schlägige und äußerst risikoaffine Betrachtung seitens des Landschaftsverban- des zurückgeführt werden. Es besteht die Erwartungshaltung, dass die zu Grunde liegenden Annahmen im Rahmen der Haushaltsberatungen verifi- ziert und im Rahmen einer angemessenen Risikoverteilung zwischen dem Landschaftsverband einerseits und den Kreisen und Städten andererseits nochmals neu bewertet werden. KREISFREIE STÄDTE UND KREISE AUS DEM RHEINLAND StädteRegion Aachen Der Städteregionsrat Bundesstadt Bonn Die Oberbürgermeisterin Kreis Düren Der Landrat Stadt Düsseldorf Der Oberbürgermeister Stadt Duisburg Der Oberbürgermeister Rhein-Erft-Kreis Der Landrat Stadt Essen Der Oberbürgermeister Kreis Euskirchen Der Landrat Kreis Heinsberg Der Landrat Kreis Kleve Die Landrätin Stadt Köln Die Oberbürgermeisterin Stadt Krefeld Der Oberbürgermeister Stadt Leverkusen Der Oberbürgermeister Kreis Mettmann Der Landrat Stadt Mönchengladbach Der Oberbürgermeister Stadt Mülheim an der Ruhr Der Oberbürgermeister Oberbergischer Kreis Der Landrat Stadt Oberhausen Der Oberbürgermeister Stadt Remscheid Der Oberbürgermeister Rheinisch-Bergischer Kreis Der Landrat Rhein-Sieg-Kreis Der Landrat Stadt Solingen Der Oberbürgermeister Kreis Viersen Der Landrat Stadt Wuppertal Der Oberbürgermeister Seite 2 Wie bereits bei der Isolierung der coranabedingten Mindererträge und Mehr- aufwendungen verhält sich der LVR auch bei der Isolierung der Belastun- gen durch den Ukrainekrieg offensichtlich sehr zurückhaltend. Den Aus- führungen in Ziffer 3.3 der Eckdaten kann entnommen werden, dass die Meinung besteht, dass „nur seht behutsam“ vorgegangen werden soll und dass bei der vorgeschlagenen Umlagesatzfestlegung keinerlei Isolierungen be- rücksichtigt sind. Sie führen aus, dass nach vorsichtiger Schätzung rund 20 Mio. € durch die Belastungen des Ukrainekrieges zu isolieren wären. Dies kann so nicht nach- vollzogen werden, da zum Beispiel allein durch die Vielzahl an Gebäuden er- fahrungsgemäß mit erheblichen Energiepreissteigerungen zu rechnen ist. In- sofern erscheint die Schätzung von 20 Mio. € doch recht gering. Wir bitten darum, diese restriktive Herangehensweise zu überdenken und die Berech- nung in einer Nebenrechnung zur Isolierung plausibel darzustellen. Wir weisen zudem darauf hin, dass der Gesetzgeber vorsehen wird, dass die Isolierung nicht ins Ermessen der jeweils Anwendenden gestellt ist, sondern pflichtig vorzunehmen ist. Wir fordern daher selbstverständlich des Weiteren, dass die Bilanzierungshilfe 2023 umlageentlastend eingeplant wird. Auf Seite 8 des Eckpunktepapiers führen Sie aus, dass ein geplanter Ver- brauch der Ausgleichsrücklage im Nachtragshaushalt zur Umlagesatzbegren- zung nicht mehr befürwortet werden kann und deshalb im Nachtragshaushalt 2023 nicht mehr vorgesehen ist. Auch dies ist nicht nachvollziehbar. Die Folge Ihres Vorgehens ist, dass die kreisfreien Städte direkt belastet wer- den und die Kreise diese unnötige Mehrbelastung an die kreisangehörigen Kommunen weitergeben müssen und sich somit die für die Bürgerinnen und Bürger ohnehin schwierige finanzielle Situation weiter verschärfen wird. Viele Kreise sind mit einer identischen Situation wie der LVR konfrontiert und ver- brauchen dennoch Teile ihrer Ausgleichsrücklage im Finanzplanungszeit- raum. Hintergrund ist, die kreisangehörigen Kommunen nicht über Gebühr zu belasten. Von daher ist es unbedingt erforderlich, zumindest Teile der Ausgleichsrück- lage innerhalb des Finanzplanungszeitraumes einzusetzen und insbesondere im Haushaltsjahr 2023 auf die bereits eingeplante Inanspruchnahme von 41,8 Mio. € nicht zu verzichten. Mit Ihrem Eckpunktepapier wird ausdrücklich nur das Jahr 2023 behandelt. Wir dürfen uns den Hinweis erlauben, dass bereits bei der Umlagesatzfestset- zung 2023 von erheblich sinkenden Umlagegrundlagen (./. 5,2% gegenüber 2022) ausgegangen wurde, die sich letztlich nicht bewahrheitet haben. Von daher erwarten wir auch, dass der LVR nicht an seinen im Doppelhaushalt 2022/2023 für die Finanzplanung 2024 ff. ausgewiesenen Umlagesätzen fest- halten wird. Unsere gemeinsame Einwendung wird insbesondere auch vor dem Hintergrund eingereicht, dass die kreisfreien Städte und Kreise mit ihren Städten und Gemein- den vor extremen finanziellen Herausforderungen stehen. Die Entwicklung der Finanzerträge und der Finanzaufwendungen des Land- schaftsverbandes führen dazu, dass Liquiditätsreserven in nicht unerheblicher Höhe entstehen. Di sie führt jedoch im Städten dazu, dass d iese Entwicklung ist haushaltstechtlich nicht zu beanstanden, Kontext der kommunalen Haushaltskrise in den kreisfreien liese zur Zahlung der Landschaftsumlage Liquiditätskredite KREISFREIE STÄDTE UND KREISE AUS DEM RHEINLAND StädteRegion Aachen Der Städteregionsrat Bundesstadt Bonn Die Oberbürgermeisterin Kreis Düren Der Landrat Stadt Düsseldorf Der Oberbürgermeister Stadt Duisburg Der Oberbürgermeister Rhein-Erft-Kreis Der Landrat Stadt Essen Der Oberbürgermeister Kreis Euskirchen Der Landrat Kreis Heinsberg Der Landrat Kreis Kleve Die Landrätin Stadt Köln Die Oberbürgermeisterin Stadt Krefeld Der Oberbürgermeister Stadt Leverkusen Der Oberbürgermeister Kreis Mettmann Der Landrat Stadt Mönchengladbach Der Oberbürgermeister Stadt Mülheim an der Ruhr Der Oberbürgermeister Oberbergischer Kreis Der Landrat Stadt Oberhausen Der Oberbürgermeister Stadt Remscheid Der Oberbürgermeister Rheinisch-Bergischer Kreis Der Landrat Rhein-Sieg-Kreis Der Landrat Stadt Solingen Der Oberbürgermeister Kreis Viersen Der Landrat Stadt Wuppertal Der Oberbürgermeister Seite 3 aufnehmen müssen, um ihrer Zahlungsverpflichtung nachkommen zu können. So wird ein Teil des LVR-Vermögens durch kommunale Schulden gespeist. Das LVR-Liquiditätsmanagement steht dann dem kommunalen Schuldenmanagement gegenüber. Dies gilt umso mehr als dass einige Städte im Rheinland nicht nur über keine Ausgleichsrücklage verfügen, sondern sogar bereits seit Jahren bilanziell überschuldet sind. Der von der LVR Verwaltung geplante Erhalt der Ausgleichs- rücklage wird durch die Erhöhung des negativen Eigenkapitals bei diesen Städten erkauft. Diese Widersprüche sind den Bürgerinnen und Bürgern nicht vermittel- bar. Die dramatische finanzielle Situation zeigt sich im Übrigen auch dadurch, dass teilweise bei Städten und Gemeinden Grundsteuerhebesätze oberhalb von 1.000% drohen, um überhaupt den Haushaltsausgleich herzustellen. Vor dem Hintergrund der schwierigen Lage der Mitgliedskörperschaften bleibt festzuhalten, dass eine Senkung des Umlagesatzes um lediglich 1%-Punkt zu einer deutlichen Mehrbelastung der Städte und Kreise führen würde, obwohl weiterer Absenkungsspielraum besteht. Die Unterzeichnenden fordern daher abschließend, sich solidarisch zu verhalten und bei der Verabschiedung des Nachtragshaushaltes einen Umlagesatz von maxi- mal 14,8% festzusetzen. Wir bitten, uns über das Beratungsergebnis gemäß der $$ 55 Abs. 2 KrO NRW in Verbindung mit $ 22 Abs. 4 LVerbO zu unterrichten. Die Korrespondenz bitten wir über folgende zentrale Postanschrift zu führen: Stadt Remscheid Der Oberbürgermeister Büro des Stadtdirektors und Stadtkämmerers 42849 Remscheid. Mit freundlichen Grüßen StädteRegion Aachen | Der Städteregionsrat | gez. Dr. Tim Grüttemeier Bundesstadt Bonn | Die Oberbürgermeisterin | gez. Katja Dörner Kreis Düren | Der Landrat | gez. Wolfgang Spelthahn Stadt Düsseldorf | Der Oberbürgermeister | gez. Dr. Stephan Keller Stadt Duisburg | Der Oberbürgermeister | gez. Sören Link Rhein-Erft-Kreis | Der Landrat | gez. Frank Rock Stadt Essen | Der Oberbürgermeister | gez. Thomas Kufen Kreis Euskirchen | Der Landrat | gez. Markus Ramers Kreis Heinsberg | Der Landrat | gez. Stephan Pusch Kreis Kleve | Die Landrätin | gez. i.V. Zandra Boxnick Stadt Köln | Die Oberbürgermeisterin | gez. Hentiette Reker Stadt Krefeld | Der Oberbürgermeister | gez. Frank Meyer Stadt Leverkusen | Der Oberbürgermeister | gez. Uwe Richrath Kreis Mettmann | Der Landrat | gez. Thomas Hendele KREISFREIE STÄDTE UND KREISE AUS DEM RHEINLAND StädteRegion Aachen Der Städteregionsrat Bundesstadt Bonn Die Oberbürgermeisterin Kreis Düren Der Landrat Stadt Düsseldorf Der Oberbürgermeister Stadt Duisburg Der Oberbürgermeister Rhein-Erft-Kreis Der Landrat Stadt Essen Der Oberbürgermeister Kreis Euskirchen Der Landrat Kreis Heinsberg Der Landrat Kreis Kleve Die Landrätin Stadt Köln Die Oberbürgermeisterin Stadt Krefeld Der Oberbürgermeister Stadt Leverkusen Der Oberbürgermeister Kreis Mettmann Der Landrat Stadt Mönchengladbach Der Oberbürgermeister Stadt Mülheim an der Ruhr Der Oberbürgermeister Oberbergischer Kreis Der Landrat Stadt Oberhausen Der Oberbürgermeister Stadt Remscheid Der Oberbürgermeister Rheinisch-Bergischer Kreis Der Landrat Rhein-Sieg-Kreis Der Landrat Stadt Solingen Der Oberbürgermeister Kreis Viersen Der Landrat Stadt Wuppertal Der Oberbürgermeister Seite 4 Stadt Mönchengladbach | Der Oberbürgermeister | gez. Felix Heinrichs Stadt Mülheim an der Ruhr | Der Oberbürgermeister | gez. Marc Buchholz Oberbergischer Kreis | Der Landrat | gez. Jochen Hagt Stadt Oberhausen | Der Oberbürgermeister | gez. Daniel Schranz Stadt Remscheid | Der Oberbürgermeister | gez. Burkhard Mast-Weisz Rheinisch-Bergischer Kreis | Der Landrat | gez. Stephan Santelmann Rhein-Sieg-Kreis | Der Landrat | gez. Sebastian Schuster Stadt Solingen | Der Oberbürgermeister | gez. Tim.-O. Kurzbach Kreis Viersen | Der Landrat | gez. Dr. Andreas Coenen Stadt Wuppertal | Der Oberbürgermeister | gez. Dr. Uwe Schneidewind Für die Richtigkeit Stadt Remscheid /7 Der Oberbürgermeister 7 In Veitretung 4 2 / Wu LK. Sven Wiertz Stadtdirektor und Stadtkämmerer KREISFREIE STÄDTE UND KREISE AUS DEM RHEINLAND StädteRegion Aachen Der Städteregionsrat Bundesstadt Bonn Die Oberbürgermeisterin Kreis Düren Der Landrat Stadt Düsseldorf Der Oberbürgermeister Stadt Duisburg Der Oberbürgermeister Rhein-Erft-Kreis Der Landrat Stadt Essen Der Oberbürgermeister Kreis Euskirchen Der Landrat Kreis Heinsberg Der Landrat Kreis Kleve Die Landrätin Stadt Köln Die Oberbürgermeisterin Stadt Krefeld Der Oberbürgermeister Stadt Leverkusen Der Oberbürgermeister Kreis Mettmann Der Landrat Stadt Mönchengladbach Der Oberbürgermeister Stadt Mülheim an der Ruhr Der Oberbürgermeister Oberbergischer Kreis Der Landrat Stadt Oberhausen Der Oberbürgermeister Stadt Remscheid Der Oberbürgermeister Rheinisch-Bergischer Kreis Der Landrat Rhein-Sieg-Kreis Der Landrat Stadt Solingen Der Oberbürgermeister Kreis Viersen Der Landrat Stadt Wuppertal Der Oberbürgermeister SENDEBERICHT -t-- -L-a Daunahenanemenitennr Ratwiallenmen 14 318%, hetraren ZEIT 24/11/2022 13:17 NAME : STADTDIREKTOR RS FAX: +492191162162 TEL: S-NR. : E78295D1N941019 DATUM/UHRZEIT 24/11. 13:14 FAX=NR. /NAME 00022182340171 U. -DAUER 00:02:28 SEITE(N) 04 UÜBERTR OK MODUS STANDARD KREISFREIE STÄDTE "UND KREISE AUS DEM RHEINLAND StädteRegion Aachen Der Städteregionsrat Bu ndesstadt Bonn Die Oberbürgermeisterin Kreis Düren Der Landrat Landschaftsverband Rheinland Stadt on Idort . s “ sselio! Frau Landesdirektorin Ulrike Lubek Der Oberbürgermeister mit Telefax (02 21) 82 84-01 71 Stadt Duisburg Der Oberbürgermeister Rhein-Erft-Kreis Der Landrat Stadt Essen . Der Öberbürgermeister . Kreis Euskirchen 24. November 2022 j Der Landrat Einwendung isn Zuge des Benehmensverfahrens zut Absenkung des Utula- Kreis Heinsberg gesatzes 2023 der Landschaftsumlage im Rahmen einer Nachtragshaus- haltssatzung D Kreis Kleve . ‘ Die Landrätin " Seht geebtte Frau Landesdirektorin Lubek, . R . Stadt Kalı . die Absicht, die Landschaftsumlage in 2023 um (mindestens) einen Prozentpunkt Die Oberbürgermeisterin von 16,65% auf 15,65% zu senken, wird ausdrücklich begrüßt, geht aber aus Sicht Stadt Krefeld der betroffenen rheinischen Städte und Kreise eindeutig richt weit genug- Der Oberbürgermeister Det Landschaftsverband verzeichnet auf der Basis det - um eigene Berechnungen Stadtleverkusen — ergänzten Arbeitskreisrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) s0- Der Oherhlinzermeister wie des im Doppelhaushalt 2022/2023 beschlossenen Umlagesatzes von 16,65% Kreis Mettmann ‚ Mehrerträge in Höhe von 534,4 Mio. € (siche Seite 7 der Eckdaten; nach Modell- Der Landrat rechnung zum GFG: 530,4 Mio. £). Der sich nach der Modellzechnung erge- Stadt Mönchengladbach bende Wert würde bei voliständiger Weitergabe an die Kommunen einer Umlage- Der Oberbürgermeister satzsenkung von 2,34%-Punkten entsptechen, der Umlagesatz könnte demnach i Stadt Mülheim an der Ruhr
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4070/2022
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 28.11.2022
- Erstellt
- 25.11.2022 12:25