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0085/2023

Rechtswidriges Bewohnerparken

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 18.01.2023

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 24.01.2023, TOP 6.7

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

5777 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/3 
AN1985/2022 
Vorlagen-Nummer 18.01.2023 
 0085/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 24.01.2023 
 
Rechtswidriges Bewohnerparken  
hier: Anfrage der FDP-Fraktion in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.11.2022, 
TOP 5.2.1 
Die FDP-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
„1. Welche Schlüsse zieht die Verwaltung aus dem Urteil? 
 
2. Inwieweit ist die Verwaltung bereit, die bisher nur für die Klagenden gültige Entscheidung 
auf alle Parkenden anzuwenden und die Bewohnerparkzone im Pauliviertel auszusetzen, 
oder will die Verwaltung weitere Klagen ermutigen? 
 
3. Wie hoch sind die Gerichts- und Anwaltskosten für die Stadt? 
 
4. In wie vielen Bewohnerparkzonen hat die Verwaltung mit der gleichen unzureichenden 
Datenerhebung gearbeitet? 
 
5. Inwieweit wird die Verwaltung die Datengrundlage auch in anderen Bewohnerparkzonen 
nachbessern?“ 
 
 
Antworten der Verwaltung: 
 
Zu 1.:  Aufgrund des Beschlusses im Eilverfahren des Verwaltungsgerichtes Köln vom 
02.11.2022 hat sich die Verwaltung hierzu bereits mit Fachverwaltungen anderer 
Großstädte ausgetauscht, um deren Methoden und Erfahrungen zu eruieren. Die 
Durchführung von Verkehrserhebungen im Rahmen der Planung von Bewohnerpark-
gebieten wird in Anlehnung an die Vorgehensweise anderer Städte künftig um die 
Empfehlungen erweitert, die in den Empfehlungen für Verkehrserhebungen der For-
schungsgemeinschaft für Straßen- und Verkehrswesen (EVE) enthalten sind. Derzeit 
bereitet die Verwaltung eine erneute Erhebung des ruhenden Verkehrs vor, die durch 
ein Ingenieurbüro durchgeführt und genauere Daten erfassen wird.  
 
Um ein belastbares Ergebnis des Parkdruckes zu erhalten, erfolgen Zählungen des 
ruhenden Verkehrs zukünftig nach folgenden Kriterien: Die Zählungen finden aus-
schließlich montags bis donnerstags in den Monaten März bis Oktober in Wochen oh-
ne Feiertage und außerhalb der Ferien statt. Die Zählintervalle werden je nach Lage 
und Beschaffenheit des Zählgebietes auf 3-8 Zählungen pro Tag (auch in den Abend- 
und gegebenenfalls Nachtstunden) zu unterschiedlichen Zeiten ausgeweitet. Ebenfalls 
wird die Verwaltung im Pauliviertel die Zählung auch auf einen Samstag und in die 
Nachtstunden ausweiten.

2 
 
Im Rahmen der Zählungen wird eine anonymisierte Kennzeichenerfassung erfolgen, 
anhand derer eine Unterscheidung nach auswärtigen Stellplatznachfragenden und 
Bewohnenden vorgenommen werden soll. Anhand dieser Daten kann dann festgestellt 
werden, wie hoch der Anteil an gebietsfremd abgestellten Fahrzeugen im Pauliviertel 
ist.  
Die Verwaltung geht davon aus, mit dem Ergebnis dieser Verkehrserhebung alle offe-
nen Fragestellungen aus dem Beschluss des Verwaltungsgerichts auszuräumen und 
das Bewohnerparkgebiet Pauli wieder in Betrieb nehmen zu können.  
 
Weiterhin hat der Beschluss des Verwaltungsgerichtes neue positive Erkenntnisse er-
geben und die Rechtsansicht der Stadtverwaltung bestätigt. Das Gericht ist den Aus-
führungen der Stadt Köln gefolgt, dass es auf bauplanungsrechtliche Festsetzungen 
beim Bewohnerparken nicht ankommt. Mit anderen Worten: Bewohnerparkgebiete 
können auch Bereiche erfassen, die bauplanungsrechtlich nicht als Wohngebiete fest-
gesetzt sind. Entscheidend für das Einrichten des Bewohnerparkens sind damit nicht 
bauplanungsrechtliche Festsetzungen, sondern allein die Frage, ob Bewohner*innen in 
ihrer Wohnumgebung ausreichend Parkraum finden können. 
 
 
Zu 2.: Bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren wurde das Bewohnerparkgebiet 
Pauliviertel temporär ausgesetzt und die Parkscheinautomaten abgeschaltet. 
Nach dem Gerichtsbeschluss des Eilverfahrens sind zwar nur die drei Kläger von der 
Parkgebühr in dem Viertel befreit; dieses Vorrecht hat die Verwaltung jedoch allen 
Verkehrsteilnehmenden zugestanden, um weitere Klagen zu verhindern. 
 
Die ausgegebenen Bewohnerparkausweise erhalten für den Zeitraum der Aussetzung 
automatisch eine zeitliche Verlängerung, wenn das Bewohnerparkgebiet wieder akti-
viert wird. 
 
 
Zu 3.: Die Gerichtskosten betragen 442,50 EUR. Die seitens der Verwaltung zu erstattenden 
Anwaltskosten können derzeit noch nicht genau beziffert werden, da die Antragstel-
lenden die Kostenfestsetzung noch nicht beantragt haben. Die Verwaltung rechnet mit 
einem hohen dreistelligen bis niedrigen vierstelligen Betrag. 
 
 
Zu 4.: Verkehrserhebungen des ruhenden Verkehrs wurden in den bisher eingerichteten Be-
wohnerparkgebieten nicht immer nach den gleichen Vorgaben durchgeführt. Als Be-
gründung kann hierfür zum Beispiel genannt werden, dass Bewohnerparkgebiete suk-
zessive seit den 1990er Jahren in Köln eingerichtet wurden. Über diesen Zeitraum ha-
ben sich zum Beispiel die Bedingungen und Gegebenheiten vor Ort, aber auch die ge-
setzlichen Rahmenbedingungen stark verändert. Ebenfalls haben bei dem aktuellen 
Beschluss des Verwaltungsgerichtes mehrere Faktoren und spezielle Gegebenheiten, 
die der lokalen Situation im Pauliviertel entstammen, dazu geführt, dass das Bewoh-
nerparkgebiet im Ergebnis als rechtswidrig bewertet wurde. Für jedes Bewohnerpark-
gebiet bestehen unterschiedliche Gegebenheiten und quartiersspezifische Grundla-
gen, die mit in die Bewertung einfließen.  
 
 
Zu 5.: Die Verwaltung hatte geplant, in diesem Jahr zwei Bewohnerparkgebiete in Bayenthal 
einzurichten. Die Verkehrserhebungen wurden aber in einem ähnlichen Zeitraum und 
mit den gleichen Zählvorgaben wie im Pauliviertel durchgeführt. Daher hat die Verwal-
tung entschieden, die Einrichtung in Bayenthal zunächst auszusetzen und wie im Pau-
liviertel eine neue und umfangreichere Verkehrserhebung des ruhenden Verkehrs 
durchzuführen. 
 
 
Gez. Egerer

Beratungsverlauf (1)

24.01.2023 Verkehrsausschuss
TOP 6.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

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Details

Aktenzeichen
0085/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
18.01.2023
Erstellt
09.01.2023 09:31