0085/2023
Rechtswidriges Bewohnerparken
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
5777 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/68/681/3 AN1985/2022 Vorlagen-Nummer 18.01.2023 0085/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 24.01.2023 Rechtswidriges Bewohnerparken hier: Anfrage der FDP-Fraktion in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.11.2022, TOP 5.2.1 Die FDP-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: „1. Welche Schlüsse zieht die Verwaltung aus dem Urteil? 2. Inwieweit ist die Verwaltung bereit, die bisher nur für die Klagenden gültige Entscheidung auf alle Parkenden anzuwenden und die Bewohnerparkzone im Pauliviertel auszusetzen, oder will die Verwaltung weitere Klagen ermutigen? 3. Wie hoch sind die Gerichts- und Anwaltskosten für die Stadt? 4. In wie vielen Bewohnerparkzonen hat die Verwaltung mit der gleichen unzureichenden Datenerhebung gearbeitet? 5. Inwieweit wird die Verwaltung die Datengrundlage auch in anderen Bewohnerparkzonen nachbessern?“ Antworten der Verwaltung: Zu 1.: Aufgrund des Beschlusses im Eilverfahren des Verwaltungsgerichtes Köln vom 02.11.2022 hat sich die Verwaltung hierzu bereits mit Fachverwaltungen anderer Großstädte ausgetauscht, um deren Methoden und Erfahrungen zu eruieren. Die Durchführung von Verkehrserhebungen im Rahmen der Planung von Bewohnerpark- gebieten wird in Anlehnung an die Vorgehensweise anderer Städte künftig um die Empfehlungen erweitert, die in den Empfehlungen für Verkehrserhebungen der For- schungsgemeinschaft für Straßen- und Verkehrswesen (EVE) enthalten sind. Derzeit bereitet die Verwaltung eine erneute Erhebung des ruhenden Verkehrs vor, die durch ein Ingenieurbüro durchgeführt und genauere Daten erfassen wird. Um ein belastbares Ergebnis des Parkdruckes zu erhalten, erfolgen Zählungen des ruhenden Verkehrs zukünftig nach folgenden Kriterien: Die Zählungen finden aus- schließlich montags bis donnerstags in den Monaten März bis Oktober in Wochen oh- ne Feiertage und außerhalb der Ferien statt. Die Zählintervalle werden je nach Lage und Beschaffenheit des Zählgebietes auf 3-8 Zählungen pro Tag (auch in den Abend- und gegebenenfalls Nachtstunden) zu unterschiedlichen Zeiten ausgeweitet. Ebenfalls wird die Verwaltung im Pauliviertel die Zählung auch auf einen Samstag und in die Nachtstunden ausweiten. 2 Im Rahmen der Zählungen wird eine anonymisierte Kennzeichenerfassung erfolgen, anhand derer eine Unterscheidung nach auswärtigen Stellplatznachfragenden und Bewohnenden vorgenommen werden soll. Anhand dieser Daten kann dann festgestellt werden, wie hoch der Anteil an gebietsfremd abgestellten Fahrzeugen im Pauliviertel ist. Die Verwaltung geht davon aus, mit dem Ergebnis dieser Verkehrserhebung alle offe- nen Fragestellungen aus dem Beschluss des Verwaltungsgerichts auszuräumen und das Bewohnerparkgebiet Pauli wieder in Betrieb nehmen zu können. Weiterhin hat der Beschluss des Verwaltungsgerichtes neue positive Erkenntnisse er- geben und die Rechtsansicht der Stadtverwaltung bestätigt. Das Gericht ist den Aus- führungen der Stadt Köln gefolgt, dass es auf bauplanungsrechtliche Festsetzungen beim Bewohnerparken nicht ankommt. Mit anderen Worten: Bewohnerparkgebiete können auch Bereiche erfassen, die bauplanungsrechtlich nicht als Wohngebiete fest- gesetzt sind. Entscheidend für das Einrichten des Bewohnerparkens sind damit nicht bauplanungsrechtliche Festsetzungen, sondern allein die Frage, ob Bewohner*innen in ihrer Wohnumgebung ausreichend Parkraum finden können. Zu 2.: Bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren wurde das Bewohnerparkgebiet Pauliviertel temporär ausgesetzt und die Parkscheinautomaten abgeschaltet. Nach dem Gerichtsbeschluss des Eilverfahrens sind zwar nur die drei Kläger von der Parkgebühr in dem Viertel befreit; dieses Vorrecht hat die Verwaltung jedoch allen Verkehrsteilnehmenden zugestanden, um weitere Klagen zu verhindern. Die ausgegebenen Bewohnerparkausweise erhalten für den Zeitraum der Aussetzung automatisch eine zeitliche Verlängerung, wenn das Bewohnerparkgebiet wieder akti- viert wird. Zu 3.: Die Gerichtskosten betragen 442,50 EUR. Die seitens der Verwaltung zu erstattenden Anwaltskosten können derzeit noch nicht genau beziffert werden, da die Antragstel- lenden die Kostenfestsetzung noch nicht beantragt haben. Die Verwaltung rechnet mit einem hohen dreistelligen bis niedrigen vierstelligen Betrag. Zu 4.: Verkehrserhebungen des ruhenden Verkehrs wurden in den bisher eingerichteten Be- wohnerparkgebieten nicht immer nach den gleichen Vorgaben durchgeführt. Als Be- gründung kann hierfür zum Beispiel genannt werden, dass Bewohnerparkgebiete suk- zessive seit den 1990er Jahren in Köln eingerichtet wurden. Über diesen Zeitraum ha- ben sich zum Beispiel die Bedingungen und Gegebenheiten vor Ort, aber auch die ge- setzlichen Rahmenbedingungen stark verändert. Ebenfalls haben bei dem aktuellen Beschluss des Verwaltungsgerichtes mehrere Faktoren und spezielle Gegebenheiten, die der lokalen Situation im Pauliviertel entstammen, dazu geführt, dass das Bewoh- nerparkgebiet im Ergebnis als rechtswidrig bewertet wurde. Für jedes Bewohnerpark- gebiet bestehen unterschiedliche Gegebenheiten und quartiersspezifische Grundla- gen, die mit in die Bewertung einfließen. Zu 5.: Die Verwaltung hatte geplant, in diesem Jahr zwei Bewohnerparkgebiete in Bayenthal einzurichten. Die Verkehrserhebungen wurden aber in einem ähnlichen Zeitraum und mit den gleichen Zählvorgaben wie im Pauliviertel durchgeführt. Daher hat die Verwal- tung entschieden, die Einrichtung in Bayenthal zunächst auszusetzen und wie im Pau- liviertel eine neue und umfangreichere Verkehrserhebung des ruhenden Verkehrs durchzuführen. Gez. Egerer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0085/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 18.01.2023
- Erstellt
- 09.01.2023 09:31