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3149/2020

Berufung von sachkundigen Einwohnern als ständige Mitglieder mit beratender Stimme in den Ausschuss für Schule und Weiterbildung

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 09.12.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.12.2020, TOP 4.1.20

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

2056 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/40 
 
Vorlagen-Nummer 
 3149/2020 
Freigabedatum 
09.12.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Berufung von sachkundigen Einwohnern als ständige Mitglieder mit beratender Stimme in den 
Ausschuss für Schule und Weiterbildung 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
I. Der Rat beschließt,  
Frau Beate Grashof als Mitglied mit beratender Stimme für die Evangelische Kirche und Frau 
Carmen Schmitt als ihre Vertreterin  
in den Ausschuss Schule und Weiterbildung zu berufen. 
 
II. Der Rat beschließt,  
Herrn Gerhard Jansen als Mitglied mit beratender Stimme für die Stadtschulpflegschaft und 
Herrn Andreas Albrecht als seinen Vertreter  
in den Ausschuss Schule und Weiterbildung zu berufen. 
 
 
Rat 10.12.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Gemäß § 85 Absatz 2 Satz 2 Schulgesetz NW ist je ein/e von der katholischen Kirche und der evan-
gelischen Kirche benannte/r Vertreter/in als ständiges Mitglied mit beratender Stimme in den Schul-
ausschuss zu berufen. In der Vergangenheit bestand in Köln in analoger Anwendung dieser Vorschrift 
die Praxis, auch ein Mitglied der Synagogen-Gemeinde einzuladen. 
Der Rat kann gemäß § 21 Absatz 1 der Hauptsatzung in Verbindung mit § 58 GO sachkundige Per-
sonen als Mitglieder in den Ausschüssen bestellen. 
Nach § 21 Absatz 2 der Hauptsatzung können Ausschüsse Sachverständige und Vertreterin-
nen/Vertreter derjenigen Bevölkerungsgruppen, die von ihrer Entscheidung vorwiegend betroffen 
werden, zu den Beratungen zuziehen. Zum Ende der vergangenen Legislaturperiode wurden die Vor-
sitzende der Stadtschulpflegschaft und ein/e Vertreter/in der BezirksschülerInnenvertretung zu den 
Beratungen hinzugezogen. 
 
Die Bestellung dieser Personengruppen hat sich bewährt und wird von der Verwaltung deshalb auch 
für die neue Wahlperiode empfohlen.

Beratungsverlauf (1)

10.12.2020 Rat
TOP 4.1.20 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3149/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
09.12.2020
Erstellt
28.10.2020 14:30