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Berufung von sachkundigen Einwohnern als ständige Mitglieder mit beratender Stimme in den Ausschuss für Schule und Weiterbildung

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 3149/2020 vom 09.12.2020

Stand: Am 10.12.2020 im Rat ungeändert beschlossen.

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  • Beschlussvorlage Rat

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/40 Vorlagen-Nummer 3149/2020 Freigabedatum 09.12.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Berufung von sachkundigen Einwohnern als ständige Mitglieder mit beratender Stimme in den Ausschuss für Schule und Weiterbildung Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: I. Der Rat beschließt, Frau Beate Grashof als Mitglied mit beratender Stimme für die Evangelische Kirche und Frau Carmen Schmitt als ihre Vertreterin in den Ausschuss Schule und Weiterbildung zu berufen. II. Der Rat beschließt, Herrn Gerhard Jansen als Mitglied mit beratender Stimme für die Stadtschulpflegschaft und Herrn Andreas Albrecht als seinen Vertreter in den Ausschuss Schule und Weiterbildung zu berufen. Rat 10.12.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Gemäß § 85 Absatz 2 Satz 2 Schulgesetz NW ist je ein/e von der katholischen Kirche und der evan- gelischen Kirche benannte/r Vertreter/in als ständiges Mitglied mit beratender Stimme in den Schul- ausschuss zu berufen. In der Vergangenheit bestand in Köln in analoger Anwendung dieser Vorschrift die Praxis, auch ein Mitglied der Synagogen-Gemeinde einzuladen. Der Rat kann gemäß § 21 Absatz 1 der Hauptsatzung in Verbindung mit § 58 GO sachkundige Per- sonen als Mitglieder in den Ausschüssen bestellen. Nach § 21 Absatz 2 der Hauptsatzung können Ausschüsse Sachverständige und Vertreterin- nen/Vertreter derjenigen Bevölkerungsgruppen, die von ihrer Entscheidung vorwiegend betroffen werden, zu den Beratungen zuziehen. Zum Ende der vergangenen Legislaturperiode wurden die Vor- sitzende der Stadtschulpflegschaft und ein/e Vertreter/in der BezirksschülerInnenvertretung zu den Beratungen hinzugezogen. Die Bestellung dieser Personengruppen hat sich bewährt und wird von der Verwaltung deshalb auch für die neue Wahlperiode empfohlen.

Beratungsverlauf

  1. 10.12.2020

    Rat

    TOP 4.1.20, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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