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3093/2020

Umsetzung des Dringlichkeitsantrags AN 1133/2020 des Ausschusses für Kunst und Kultur am 25.08.2020

Mitteilung Ausschuss 26.10.2020

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 27.10.2020, TOP 8.2

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

7073 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/41/41/21 
 
Vorlagen-Nummer  26.10.2020 
 3093/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Kunst und Kultur 27.10.2020 
 
Umsetzung des Dringlichkeitsantrags AN 1133/2020 des Ausschusses für Kunst und Kultur 
am 25.08.2020 
Die Verwaltung wird beauftragt, die gegenüber den Künstler*innen des Ateliers „Quartier am Hafen“ 
ausgesprochenen Kündigungen auszusetzen bis die laufenden Verfahren abgeschlossen sind, auch 
vor dem Hintergrund, dass angesichts der Corona Pandemie Kündigungen ohnehin jetzt die in Not 
geratenen Künstler*innen nicht noch zusätzlich belasten dürfen. 
 
Die Verwaltung nimmt zum Dringlichkeitsantrag des Ausschusses für Kunst und Kultur vom 
25.08.2020 wie folgt Stellung: 
 
Die Kulturverwaltung stellt fest, dass sich der eingebrachte Dringlichkeitsantrag vom 25.8.2020 auf 
befristete Vertragsverhältnisse mit Kölner Künstler*innen im Atelierhaus „Quartier am Hafen“ bezieht, 
die bereits seit fast 1,5 Jahren (Frühsommer 2019) wissen, dass sie keinen erneuten Ateliervertrag 
erhalten oder deren Vertragsverhältnisse noch ein Jahr (bis Herbst 2020) laufen werden. Die Corona 
Pandemie sollte hier aus Sicht der Kulturverwaltung daher nur bedingt als Grund für eine derartige 
Änderung der Atelierförderpraxis herangezogen werden. Die Kulturverwaltung kann die Zielrichtung 
des Dringlichkeitsantrages dennoch nachvollziehen. Sie muss bei ihren Förderentscheidungen im 
Sinne des geltenden Atelierförderkonzeptes und der Gleichbehandlung aber auch die Belange der 
zahlreichen Künstlerinnen und Künstler in den Blick nehmen, die – mangels zur Verfügung stehender 
Ateliers – (noch) nicht gefördert werden können. In Erwartung von freiwerdenden Ateliers stehen der-
zeit 47 positiv votierte Künstlerinnen und Künstler auf der Warteliste der Stadt. Neben der Kulturver-
waltung hat auch der politisch eingesetzte Atelierbeirat die Aufgabe, die Interessen aller Künstlerin-
nen und Künstler bei ihren Beratungen abzuwägen. Die Empfehlungen des unabhängigen Atelierbei-
rates der Stadt Köln bezogen auf die oben genannten Fälle waren eindeutig. 
 
Die Kulturverwaltung hat dessen ungeachtet den Dringlichkeitsantrag eingehend geprüft und die fol-
genden Ausnahmeregelungen bereits umgesetzt: 
 
Es existierte nur ein Vertragsverhältnis mit akutem Handlungsbedarf in 2020. In diesem konkreten 
Fall ist es der Kulturverwaltung allerdings nicht möglich, die Vermieterin des Ateliers (städtischer Ver-
tragspartner Westwerk GmbH) darum zu bitten, den Mietvertrag mit dem Künstler fortzusetzen, da es 
für dieses Atelier einen bereits vor Monaten geschlossenen Nachfolgevertrag mit einem anderen 
Künstler gibt. Aufgrund der zu beachtenden Kündigungsfristen steht aber bei diesem Atelier nicht im 
Raum, dass der jetzige Mieter es kurzfristig, sondern frühestens erst zum 31.03.2021 aufgeben muss. 
 
Bei weiteren zwei befristeten Vertragsverhältnissen der Westwerk GmbH mit Künstler*innen in Ateli-
ers mit städtischem Belegungsrecht, welche im Frühsommer 2019 juriert wurden und die 2020 keinen 
neuen Vertrag erhalten sollen, wird die Kulturverwaltung ihren Vertragspartner, die Westwerk GmbH, 
bitten, eine etwaig nötige Räumung der Ateliers im „Quartier am Hafen“ bis ebenfalls zum 31.3.2021 
aufgrund der akuten Bedingungen der Corona-Pandemie auszusetzen und somit auf das städtische 
Belegungsrecht für diesen Zeitraum verzichten.

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Genauso wird die Kulturverwaltung bei drei befristeten Mietverhältnissen in städtischen Objekten, die 
2020 auslaufen, verfahren und bis zum 31.3.2021 auf etwaige Räumungen verzichten. 
 
Die Kulturverwaltung weist darauf hin, dass dieses Verfahren allerdings unmittelbar zur Folge hat, 
dass die städtische Ateliervergabe, wie sie im Förderkonzept 2007 festgelegt und 2012 fortgeschrie-
ben wurde, bis zum 31.3.2021 ausgesetzt werden muss und den zahlreichen ateliersuchenden, posi-
tiv jurierten Bewerberinnen und Bewerbern keine Ateliers in Aussicht gestellt werden können. Dies 
muss die Verwaltung selbstverständlich bei Künstleranfragen und auf der Homepage kommunizieren. 
 
Zudem sollte beachtet werden, dass der im Förderkonzept benannte Atelierbeirat anhand der be-
kannten und seit rund 13 Jahren geltenden Kriterien die Künstlerinnen und Künstler juriert und die 
Kulturverwaltung die Künstlerinnen und Künstler im Atelierhaus „Quartier am Hafen“ über ein Jahr, in 
manchen Fällen sogar fast 1,5 Jahre vor deren Vertragsende über die Ablehnung ihrer Bewerbung 
informiert hat. Mit diesem Verfahren (dem zeitlichen Vorlauf, einer letztmaligen Bewerbung sowie 
einem Auszug bei negativem Beiratsvotum) haben sich alle betroffenen Künstlerinnen und Künstler 
im Quartier am Hafen schriftlich einverstanden erklärt. 
 
Künstlerinnen und Künstler, die sich selbst auf die Suche nach einem privaten Atelier machen, kön-
nen beim Kulturamt ungeachtet eines Beiratsvotums und sogar im Anschluss an eine 10-jährige Ate-
lierförderung für die Herrichtung ihres neuen Ateliers einen Ausbauzuschuss beantragen. Ausbauar-
beiten in städtischen Atelierräumen, die für die eigene künstlerische Arbeit nötig sind, erfolgen hinge-
gen immer auf eigene finanzielle Verantwortung, sind ggf. steuermindernd und ziehen keinen An-
spruch auf einen erneuten Mietvertrag mit der Stadt nach sich. 
 
Im Hinblick auf die geplante Fortschreibung des Förderkonzeptes der Stadt Köln, dessen Überarbei-
tungsprozess Ende 2019 begonnen hat und Ende des ersten Quartals 2021 beschlussreif sein soll, 
finden derzeit Rücksprachen über die Vorschläge des Fachreferates mit den Fachgremien, Erfah-
rungsexperten und bald auch der Künstlerschaft statt. 
 
Einen Überblick über die zeitliche Abfolge des Verfahrens finden Sie nachstehend:  
 
 Oktober 2020: Reflexionstreffen mit fachkundigen und zuständigen Beratungsgremien (Atelierbei-
rat der Stadt Köln, Fachbeirat Bildende Kunst der Stadt Köln, Bundesverband Bildender Künstler 
Köln e.V.) und Einzelpersonen 
 
 28.10.2020: Vorstellung des Eckpunktepapiers und Feedback in kleiner Runde mit kulturpoliti-
schen Vertreterinnen und Vertretern im Kulturamt  
 
 Bis Ende November 2020: Versand des Eckpunktepapiers an die Teilnehmer des 1. Kick-Off’s 
und an die Interessensvertretungen, gefolgt von circa drei Terminen in Kleingruppen mit interes-
sierten Künstlerinnen/Künstlern, Interessenvertreterinnen/-vertretern und Vertreterin-
nen/Vertretern des Fachbeirates Bildende Kunst, des BBK Köln e.V. und Atelierbeirates (je nach 
Corona-Situation persönlich oder digital). Vorschläge und Reaktionen können dann bis Ende De-
zember an das Kulturamt gerichtet werden. 
 
 Mitte Januar 2021: Gemeinsame Sitzung des Fachbeirates Bildende Kunst, BBK Köln e.V. und 
Atelierbeirates, die die o.g. Vorschläge im Vorfeld prüfen, priorisieren und ihre Empfehlung dem 
Kulturamt kommunizieren.  
 
 Mitte Januar - Mitte März: Verschriftlichung des Atelierförderkonzept durch das Fachreferat des 
Kulturamtes  
 
Ende 1. Quartal 2021: Beschlussfassung im Ausschuss für Kunst und Kultur 
 
Gez. Laugwitz-Aulbach

Beratungsverlauf (1)

27.10.2020 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 8.2 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
3093/2020
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
26.10.2020
Erstellt
22.10.2020 11:51