3093/2020
Umsetzung des Dringlichkeitsantrags AN 1133/2020 des Ausschusses für Kunst und Kultur am 25.08.2020
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41/41/21 Vorlagen-Nummer 26.10.2020 3093/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 27.10.2020 Umsetzung des Dringlichkeitsantrags AN 1133/2020 des Ausschusses für Kunst und Kultur am 25.08.2020 Die Verwaltung wird beauftragt, die gegenüber den Künstler*innen des Ateliers „Quartier am Hafen“ ausgesprochenen Kündigungen auszusetzen bis die laufenden Verfahren abgeschlossen sind, auch vor dem Hintergrund, dass angesichts der Corona Pandemie Kündigungen ohnehin jetzt die in Not geratenen Künstler*innen nicht noch zusätzlich belasten dürfen. Die Verwaltung nimmt zum Dringlichkeitsantrag des Ausschusses für Kunst und Kultur vom 25.08.2020 wie folgt Stellung: Die Kulturverwaltung stellt fest, dass sich der eingebrachte Dringlichkeitsantrag vom 25.8.2020 auf befristete Vertragsverhältnisse mit Kölner Künstler*innen im Atelierhaus „Quartier am Hafen“ bezieht, die bereits seit fast 1,5 Jahren (Frühsommer 2019) wissen, dass sie keinen erneuten Ateliervertrag erhalten oder deren Vertragsverhältnisse noch ein Jahr (bis Herbst 2020) laufen werden. Die Corona Pandemie sollte hier aus Sicht der Kulturverwaltung daher nur bedingt als Grund für eine derartige Änderung der Atelierförderpraxis herangezogen werden. Die Kulturverwaltung kann die Zielrichtung des Dringlichkeitsantrages dennoch nachvollziehen. Sie muss bei ihren Förderentscheidungen im Sinne des geltenden Atelierförderkonzeptes und der Gleichbehandlung aber auch die Belange der zahlreichen Künstlerinnen und Künstler in den Blick nehmen, die – mangels zur Verfügung stehender Ateliers – (noch) nicht gefördert werden können. In Erwartung von freiwerdenden Ateliers stehen der- zeit 47 positiv votierte Künstlerinnen und Künstler auf der Warteliste der Stadt. Neben der Kulturver- waltung hat auch der politisch eingesetzte Atelierbeirat die Aufgabe, die Interessen aller Künstlerin- nen und Künstler bei ihren Beratungen abzuwägen. Die Empfehlungen des unabhängigen Atelierbei- rates der Stadt Köln bezogen auf die oben genannten Fälle waren eindeutig. Die Kulturverwaltung hat dessen ungeachtet den Dringlichkeitsantrag eingehend geprüft und die fol- genden Ausnahmeregelungen bereits umgesetzt: Es existierte nur ein Vertragsverhältnis mit akutem Handlungsbedarf in 2020. In diesem konkreten Fall ist es der Kulturverwaltung allerdings nicht möglich, die Vermieterin des Ateliers (städtischer Ver- tragspartner Westwerk GmbH) darum zu bitten, den Mietvertrag mit dem Künstler fortzusetzen, da es für dieses Atelier einen bereits vor Monaten geschlossenen Nachfolgevertrag mit einem anderen Künstler gibt. Aufgrund der zu beachtenden Kündigungsfristen steht aber bei diesem Atelier nicht im Raum, dass der jetzige Mieter es kurzfristig, sondern frühestens erst zum 31.03.2021 aufgeben muss. Bei weiteren zwei befristeten Vertragsverhältnissen der Westwerk GmbH mit Künstler*innen in Ateli- ers mit städtischem Belegungsrecht, welche im Frühsommer 2019 juriert wurden und die 2020 keinen neuen Vertrag erhalten sollen, wird die Kulturverwaltung ihren Vertragspartner, die Westwerk GmbH, bitten, eine etwaig nötige Räumung der Ateliers im „Quartier am Hafen“ bis ebenfalls zum 31.3.2021 aufgrund der akuten Bedingungen der Corona-Pandemie auszusetzen und somit auf das städtische Belegungsrecht für diesen Zeitraum verzichten. 2 Genauso wird die Kulturverwaltung bei drei befristeten Mietverhältnissen in städtischen Objekten, die 2020 auslaufen, verfahren und bis zum 31.3.2021 auf etwaige Räumungen verzichten. Die Kulturverwaltung weist darauf hin, dass dieses Verfahren allerdings unmittelbar zur Folge hat, dass die städtische Ateliervergabe, wie sie im Förderkonzept 2007 festgelegt und 2012 fortgeschrie- ben wurde, bis zum 31.3.2021 ausgesetzt werden muss und den zahlreichen ateliersuchenden, posi- tiv jurierten Bewerberinnen und Bewerbern keine Ateliers in Aussicht gestellt werden können. Dies muss die Verwaltung selbstverständlich bei Künstleranfragen und auf der Homepage kommunizieren. Zudem sollte beachtet werden, dass der im Förderkonzept benannte Atelierbeirat anhand der be- kannten und seit rund 13 Jahren geltenden Kriterien die Künstlerinnen und Künstler juriert und die Kulturverwaltung die Künstlerinnen und Künstler im Atelierhaus „Quartier am Hafen“ über ein Jahr, in manchen Fällen sogar fast 1,5 Jahre vor deren Vertragsende über die Ablehnung ihrer Bewerbung informiert hat. Mit diesem Verfahren (dem zeitlichen Vorlauf, einer letztmaligen Bewerbung sowie einem Auszug bei negativem Beiratsvotum) haben sich alle betroffenen Künstlerinnen und Künstler im Quartier am Hafen schriftlich einverstanden erklärt. Künstlerinnen und Künstler, die sich selbst auf die Suche nach einem privaten Atelier machen, kön- nen beim Kulturamt ungeachtet eines Beiratsvotums und sogar im Anschluss an eine 10-jährige Ate- lierförderung für die Herrichtung ihres neuen Ateliers einen Ausbauzuschuss beantragen. Ausbauar- beiten in städtischen Atelierräumen, die für die eigene künstlerische Arbeit nötig sind, erfolgen hinge- gen immer auf eigene finanzielle Verantwortung, sind ggf. steuermindernd und ziehen keinen An- spruch auf einen erneuten Mietvertrag mit der Stadt nach sich. Im Hinblick auf die geplante Fortschreibung des Förderkonzeptes der Stadt Köln, dessen Überarbei- tungsprozess Ende 2019 begonnen hat und Ende des ersten Quartals 2021 beschlussreif sein soll, finden derzeit Rücksprachen über die Vorschläge des Fachreferates mit den Fachgremien, Erfah- rungsexperten und bald auch der Künstlerschaft statt. Einen Überblick über die zeitliche Abfolge des Verfahrens finden Sie nachstehend: Oktober 2020: Reflexionstreffen mit fachkundigen und zuständigen Beratungsgremien (Atelierbei- rat der Stadt Köln, Fachbeirat Bildende Kunst der Stadt Köln, Bundesverband Bildender Künstler Köln e.V.) und Einzelpersonen 28.10.2020: Vorstellung des Eckpunktepapiers und Feedback in kleiner Runde mit kulturpoliti- schen Vertreterinnen und Vertretern im Kulturamt Bis Ende November 2020: Versand des Eckpunktepapiers an die Teilnehmer des 1. Kick-Off’s und an die Interessensvertretungen, gefolgt von circa drei Terminen in Kleingruppen mit interes- sierten Künstlerinnen/Künstlern, Interessenvertreterinnen/-vertretern und Vertreterin- nen/Vertretern des Fachbeirates Bildende Kunst, des BBK Köln e.V. und Atelierbeirates (je nach Corona-Situation persönlich oder digital). Vorschläge und Reaktionen können dann bis Ende De- zember an das Kulturamt gerichtet werden. Mitte Januar 2021: Gemeinsame Sitzung des Fachbeirates Bildende Kunst, BBK Köln e.V. und Atelierbeirates, die die o.g. Vorschläge im Vorfeld prüfen, priorisieren und ihre Empfehlung dem Kulturamt kommunizieren. Mitte Januar - Mitte März: Verschriftlichung des Atelierförderkonzept durch das Fachreferat des Kulturamtes Ende 1. Quartal 2021: Beschlussfassung im Ausschuss für Kunst und Kultur Gez. Laugwitz-Aulbach
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 3093/2020
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 26.10.2020
- Erstellt
- 22.10.2020 11:51