2404/2017
5-Jahresprogramm der Erschließungs- und Wohnungsbaumaßnahmen, Mülheim
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Anlage 1.9.BV- Mülheim_Gewerbe und Erschließung
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Amt für Straßen und Verkehrstechnik Fünfjahresprogramm der Erschließungsmaßnahmen Maßnahmenprogramm 2018-2022ff Stadtbezirk 9 Finanzstelle 6601-1201-9-8009 (Erschließung Bezirk 9- Mülheim) Ortslage Straße von bis Baurecht / B-Plan-Nr. Projekt-Nr. / WoBau 2015 Grund- erwerb erforder-lich? Kosten Bedarf 2018 Bedarf 2019-2021 Bedarf 2022 ff. Buchheim GE Buchheim 2.BA (Romaneystraße) Kreisverkehr/ Innere Erschließung Vollausbau Gewerbe BPl.-Nr. 72489-05, G 903-001 nein 440.000 440.000 *) *) Dellbrück Thurner Kamp Mielenforster Straße - Hardthofstraße Vollausbau § 125 BauGB ja 645.000 0 0 645.000 Dellbrück Hauswiesenweg Vollausbau BPl.-Nr. 75489/05 ja 700.000 0 0 700.000 Dünnwald Kunstfelder Straße Vollausbau BPl.-Nr. 72520/05 § 125 BauGB nein 525.000 0 0 525.000 Flittard Miltzstraße Pützlachstraße - Treppe Vollausbau BPl.-Nr. 68523 nein 165.000 0 0 165.000 Flittard Pützlachstraße Frasengasse - nördlicher Bereich Vollausbau § 125 BauGB ja 300.000 100.000 200.000 0 Höhenhaus Jungbornweg Im Weidenbruch - Honschaftsstraße Vollausbau § 125 BauGB ja 345.000 45.000 300.000 0 Stammheim GE Dünnwalder Kommunalweg Vollausbau Gewerbe BPl.-Nr. 70510/02 nein 2.000.000 300.000 *) *) 885.000 500.000 2.035.000Insgesamt: - Anlage 1.9.BV -
Anlage 2.9.BV- Mülheim_WoBau
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Amt für Straßen und Verkehrstechnik Fünfjahresprogramm der Erschließungsmaßnahmen Maßnahmenprogramm 2018-2022ff Stadtbezirk 9 Finanzstelle 6601-1201-9-8619 (Erschließung Mülheim- Wobau 2015) Ortslage Straße von bis Baurecht / B-Plan-Nr. Projekt-Nr. / WoBau 2015 Grund- erwerb erforder- lich? Kosten Bedarf 2018 Bedarf 2019-2021 Bedarf 2022 ff. Höhenhaus Eddaweg Sigwinstraße - Honschaftsstraße Vollausbau B-Plan-Nr. 72499 nein 330.000 330.000 0 0 Höhenhaus Lückerather Straße Im Weidenbruch bis Wendehammer Endausbau B-Plan-Nr. 73500/02 nein 85.000 85.000 0 0 Höhenhaus Frankenforster Str. Thuleweg bis Katterbacher Weg Endausbau B-Plan-Nr. 73500/02 nein 310.000 85.000 225.000 0 500.000 225.000 0 Insgesamt: - Anlage 2.9.BV -
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/660/2 Vorlagen-Nummer 2404/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff 5-Jahresprogramm der Erschließungs- und Wohnungsbaumaßnahmen, Mülheim Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim stellt den Bedarf für die Erschließungs- und Wohnungsbaumaßnah- men mit bezirklicher Bedeutung für die Jahre 2018 ff. entsprechend der Anlagen fest und beauftragt die Verwaltung – vorbehaltlich der Rechtskraft der Haushaltssatzung für das Jahr 2018 – mit der Um- setzung dieser Maßnahmen. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 22.01.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 1.385.000€ Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja z.Zt.unbekannt % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 27.700 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten z.Zt.unbekannt € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Erschließungs- und Wohnungsbaumaßnahmen mit bezirklicher Bedeutung sind durch die jeweilige Bezirksvertretung zu beschließen. Erschließungs- und Wohnungsbaumaßnahmen mit überbezirkli- cher Bedeutung sind durch den Verkehrsausschuss zu beschließen. Die zu beschließenden Erschließungs- und Wohnungsbaumaßnahmen sind den beigefügten Anlagen zu entnehmen. Der Gesamtbedarf stellt sich wie folgt dar: Haushaltsjahr Haushaltsjahre Haushaltsjahre 2018 2019-2021 2022 ff. Erschließung 885.000 € 500.000 € 2.035.000 € Wohnungsbau 500.000 € 225.000 € 0 € Insgesamt 1.385.000 € 725.000 € 2.035.000 € Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Investitionen sind im Haushaltsplan 2018 sowie der Mittel- fristplanung 2019-2021 im Teilfinanzplan 1201 Straßen, Wege, Plätze veranschlagt und stehen bei Bedarf zur Verfügung. Für das Haushaltsjahr 2018 kann sich der Ansatz gegebenenfalls noch um eine mögliche Ermächtigungsübertragung aus dem Jahr 2017 erhöhen. Darüber hinaus bestehende Differenzen zu dem Haushaltsplanansatz 2018 können im Bedarfsfall im Rahmen der flexiblen Mittel- bewirtschaftung unterjährig ausgeglichen werden. Sofern sich die Maßnahmen auf den Zeitraum der 3 Mittelfristplanung (2019-2021) oder darüber hinaus erstrecken, erfolgt eine bedarfsgerechte und budgetneutrale Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsplan-Aufstellungsverfahren 2019 ff. Die in der Anlage mit *) gekennzeichneten Maßnahmen in Gewerbegebieten wurden lediglich mit den benötigten Gesamtkosten angegeben. Eine Verteilung auf die einzelnen Jahre erfolgte nicht, da die Ausführung regelmäßig von der Vermarktung der Gewerbeflächen abhängt. Sofern diese Maßnahmen im Haushaltsjahr 2018 zur Ausführung kommen oder Maßnahmen auf- grund ihres Planungsfortschritts früher als dargestellt realisiert werden können, werden die erforderli- chen Mittel im Rahmen der flexiblen Mittelbewirtschaftung zwischen den verschiedenen Finanzstellen zur Ansatzverstärkung haushaltsneutral umgeschichtet. Sofern eine jahresbezogene Planung der Gewerbegebiete bereits erfolgt ist, werden die Werte in den entsprechenden Spalten ausgewiesen. Weiterhin ist der Durchführungszeitraum der einzelnen Maßnahmen (2018–2022 ff.) dargestellt. Hier kann es jedoch zu Verzögerungen kommen, da die Durchführung des Straßenbaus von vielen Fakto- ren, wie z. B. Grunderwerb oder Fertigstellung der Entwässerungseinrichtungen der Stadtentwässe- rungsbetriebe abhängig ist. Kleinere Erschließungsmaßnahmen, die je nach Fortgang der Bebauung in den einzelnen Bereichen (z. B. Reststücke von Erschließungsstraßen oder Gehwegen) durchzuführen sind, werden nicht expli- zit im Erschließungsprogramm aufgeführt. Eine Veranschlagung über eine längere Zeit im Voraus ist in diesen Fällen nicht möglich, da häufig sehr kurzfristig reagiert werden muss. Die Finanzierung die- ser Maßnahmen erfolgt aus dem Erschließungsbudget des entsprechenden Stadtbezirks. Sollten im Laufe des Jahres 2018 zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung stehen oder sich Maßnah- men verzögern, wird die Verwaltung diese Mittel vordringlich für den Abschluss von Maßnahmen aus früheren Erschließungsprogrammen verwenden. Dabei wird es sich in erster Linie um solche Maß- nahmen handeln, die zur Begründung der Erschließungsbeitragspflicht fertig gestellt werden müssen oder die aus Verkehrssicherheitsgründen zwingend erforderlich sind. Weitere Erläuterungen, Übersichten siehe folgende Anlagen: Anlage 1.9.BV Aufstellung der Erschließungsmaßnahmen mit bezirklicher Bedeutung Anlage 2.9.BV Aufstellung der Wohnungsbaumaßnahmen mit bezirklicher Bedeutung
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2404/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 07.12.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 13:17