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2404/2017

5-Jahresprogramm der Erschließungs- und Wohnungsbaumaßnahmen, Mülheim

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 07.12.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 22.01.2018, TOP 9.1.1

Anlage 1.9.BV- Mülheim_Gewerbe und Erschließung

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Ansehen

Anlage 2.9.BV- Mülheim_WoBau

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Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Ansehen

Anlage 1.9.BV- Mülheim_Gewerbe und Erschließung

1261 Zeichen

Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Fünfjahresprogramm der Erschließungsmaßnahmen
Maßnahmenprogramm 2018-2022ff
Stadtbezirk 9
Finanzstelle         6601-1201-9-8009 (Erschließung Bezirk 9- Mülheim) 
Ortslage Straße von
bis
Baurecht /
B-Plan-Nr.
Projekt-Nr. /
WoBau 2015
Grund-
erwerb 
erforder-lich?
Kosten Bedarf 
2018
Bedarf 
2019-2021
Bedarf
2022 ff.
Buchheim GE Buchheim 2.BA 
(Romaneystraße)
Kreisverkehr/
Innere Erschließung
Vollausbau 
Gewerbe
BPl.-Nr. 72489-05,       G 
903-001
nein 440.000 440.000 *) *)
Dellbrück Thurner Kamp Mielenforster Straße -
Hardthofstraße
Vollausbau § 125 BauGB ja 645.000 0 0 645.000
Dellbrück Hauswiesenweg Vollausbau BPl.-Nr. 75489/05 ja 700.000 0 0 700.000
Dünnwald Kunstfelder Straße Vollausbau BPl.-Nr. 72520/05
§ 125 BauGB
nein 525.000 0 0 525.000
Flittard Miltzstraße Pützlachstraße - 
Treppe
Vollausbau BPl.-Nr. 68523 nein 165.000 0 0 165.000
Flittard Pützlachstraße Frasengasse -
nördlicher Bereich
Vollausbau § 125 BauGB ja 300.000 100.000 200.000 0
Höhenhaus Jungbornweg Im Weidenbruch - 
Honschaftsstraße
Vollausbau § 125 BauGB ja 345.000 45.000 300.000 0
Stammheim GE Dünnwalder Kommunalweg Vollausbau 
Gewerbe
BPl.-Nr. 70510/02 nein 2.000.000 300.000 *) *)
885.000 500.000 2.035.000Insgesamt: 
- Anlage 1.9.BV -

Anlage 2.9.BV- Mülheim_WoBau

747 Zeichen

Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Fünfjahresprogramm der Erschließungsmaßnahmen
Maßnahmenprogramm 2018-2022ff
Stadtbezirk 9
Finanzstelle         6601-1201-9-8619 (Erschließung Mülheim- Wobau 2015)
Ortslage Straße von
bis
Baurecht /
B-Plan-Nr.
Projekt-Nr. /
WoBau 2015
Grund-
erwerb 
erforder-
lich?
Kosten Bedarf 
2018
Bedarf 
2019-2021
Bedarf
2022 ff.
Höhenhaus Eddaweg Sigwinstraße  -  
Honschaftsstraße
Vollausbau B-Plan-Nr. 72499 nein 330.000 330.000 0 0
Höhenhaus Lückerather Straße Im Weidenbruch bis 
Wendehammer
Endausbau B-Plan-Nr. 
73500/02
nein 85.000 85.000 0 0
Höhenhaus Frankenforster Str. Thuleweg bis 
Katterbacher Weg
Endausbau B-Plan-Nr. 
73500/02
nein 310.000 85.000 225.000 0
500.000 225.000 0
 
Insgesamt: 
- Anlage 2.9.BV -

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

5093 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/660/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2404/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
5-Jahresprogramm der Erschließungs- und Wohnungsbaumaßnahmen, Mülheim 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Mülheim stellt den Bedarf für die Erschließungs- und Wohnungsbaumaßnah-
men mit bezirklicher Bedeutung für die Jahre 2018 ff. entsprechend der Anlagen fest und beauftragt 
die Verwaltung – vorbehaltlich der Rechtskraft der Haushaltssatzung für das Jahr 2018 – mit der Um-
setzung dieser Maßnahmen. 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 22.01.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   1.385.000€ 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja z.Zt.unbekannt 
   % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   27.700 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten   z.Zt.unbekannt € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Erschließungs- und Wohnungsbaumaßnahmen mit bezirklicher Bedeutung sind durch die jeweilige 
Bezirksvertretung zu beschließen. Erschließungs- und Wohnungsbaumaßnahmen mit überbezirkli-
cher Bedeutung sind durch den Verkehrsausschuss zu beschließen. 
 
Die zu beschließenden Erschließungs- und Wohnungsbaumaßnahmen sind den beigefügten Anlagen 
zu entnehmen. Der Gesamtbedarf stellt sich wie folgt dar: 
 
   Haushaltsjahr Haushaltsjahre Haushaltsjahre 
   2018   2019-2021  2022 ff. 
 
 
Erschließung     885.000 €  500.000 €  2.035.000 € 
 
Wohnungsbau    500.000 €  225.000 €     0 € 
 
 
Insgesamt   1.385.000 €  725.000 €  2.035.000 € 
 
 
Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Investitionen sind im Haushaltsplan 2018 sowie der Mittel-
fristplanung 2019-2021 im Teilfinanzplan 1201 Straßen, Wege, Plätze veranschlagt und stehen bei 
Bedarf zur Verfügung. Für das Haushaltsjahr 2018 kann sich der Ansatz gegebenenfalls noch um 
eine mögliche Ermächtigungsübertragung aus dem Jahr 2017 erhöhen. Darüber hinaus bestehende 
Differenzen zu dem Haushaltsplanansatz 2018 können im Bedarfsfall im Rahmen der flexiblen Mittel-
bewirtschaftung unterjährig ausgeglichen werden. Sofern sich die Maßnahmen auf den Zeitraum der

3 
Mittelfristplanung (2019-2021) oder darüber hinaus erstrecken, erfolgt eine bedarfsgerechte und 
budgetneutrale Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsplan-Aufstellungsverfahren 2019 ff. 
 
Die in der Anlage mit *) gekennzeichneten Maßnahmen in Gewerbegebieten wurden lediglich mit den 
benötigten Gesamtkosten angegeben. Eine Verteilung auf die einzelnen Jahre erfolgte nicht, da die 
Ausführung regelmäßig von der Vermarktung der Gewerbeflächen abhängt. 
 
Sofern diese Maßnahmen im Haushaltsjahr 2018 zur Ausführung kommen oder Maßnahmen auf-
grund ihres Planungsfortschritts früher als dargestellt realisiert werden können, werden die erforderli-
chen Mittel im Rahmen der flexiblen Mittelbewirtschaftung zwischen den verschiedenen Finanzstellen 
zur Ansatzverstärkung haushaltsneutral umgeschichtet. 
 
Sofern eine jahresbezogene Planung der Gewerbegebiete bereits erfolgt ist, werden die Werte in den 
entsprechenden Spalten ausgewiesen. 
 
Weiterhin ist der Durchführungszeitraum der einzelnen Maßnahmen (2018–2022 ff.) dargestellt. Hier 
kann es jedoch zu Verzögerungen kommen, da die Durchführung des Straßenbaus von vielen Fakto-
ren, wie z. B. Grunderwerb oder Fertigstellung der Entwässerungseinrichtungen der Stadtentwässe-
rungsbetriebe abhängig ist. 
 
Kleinere Erschließungsmaßnahmen, die je nach Fortgang der Bebauung in den einzelnen Bereichen 
(z. B. Reststücke von Erschließungsstraßen oder Gehwegen) durchzuführen sind, werden nicht expli-
zit im Erschließungsprogramm aufgeführt. Eine Veranschlagung über eine längere Zeit im Voraus ist 
in diesen Fällen nicht möglich, da häufig sehr kurzfristig reagiert werden muss. Die Finanzierung die-
ser Maßnahmen erfolgt aus dem Erschließungsbudget des entsprechenden Stadtbezirks. 
 
Sollten im Laufe des Jahres 2018 zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung stehen oder sich Maßnah-
men verzögern, wird die Verwaltung diese Mittel vordringlich für den Abschluss von Maßnahmen aus 
früheren Erschließungsprogrammen verwenden. Dabei wird es sich in erster Linie um solche Maß-
nahmen handeln, die zur Begründung der Erschließungsbeitragspflicht fertig gestellt werden müssen 
oder die aus Verkehrssicherheitsgründen zwingend erforderlich sind.  
 
Weitere Erläuterungen, Übersichten siehe folgende Anlagen: 
 
Anlage 1.9.BV Aufstellung der Erschließungsmaßnahmen mit bezirklicher Bedeutung 
Anlage 2.9.BV Aufstellung der Wohnungsbaumaßnahmen mit bezirklicher Bedeutung

Beratungsverlauf (1)

22.01.2018 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
2404/2017
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
07.12.2017
Erstellt
03.08.2017 13:17