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Bürgereingabe nach § 24 GO – Erhalt der kleinen Agrippina Oppenheimstr. 4, 50668 Köln – Aktenzeichen 113/20 B

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 1991/2020 vom 10.07.2020

Stand: Am 26.08.2020 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) ungeändert beschlossen.

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  • Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/48/1 Vorlagen-Nummer 1991/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 GO – Erhalt der kleinen Agrippina Oppenheimstr. 4, 50668 Köln – Aktenzeichen 113/20 B Beschlussorgan Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung dankt dem Petenten für die Eingabe (Interessengemeinschaft) Die Bezirksvertretung Innenstadt bittet die Fachverwaltung, Gespräche mit dem Investor zu führen, um die Erhaltung und Wiederverwendung des historischen Portals mit der kleinen Agrippina nach Abbruch des Gebäudes sicherzustellen. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 26.08.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Das Objekt Oppenheimstr. 4, welches noch das historische Portal mit der kleinen Agrippina aufweist, steht nicht unter Denkmalschutz. Eine Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Köln ist nicht beab- sichtigt. Aufgrund der starken Veränderung des Objekts in den vergangenen Jahrzehnten erfüllt das Gebäude nicht die Eintragungsvoraussetzungen im Sinne des Denkmalschutzgesetzes. Dennoch ist es richtig, dass das Gebäude an der Oppenheimstr. 4 zu den Bauten der Agrippina- Versicherung aus den ersten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts gehört und somit ein Teil der Ge- schichte dieses Areals ist. Nach vielen Veränderungen des Gebäudes, zeugt vor allem noch das Por- tal mit der kleinen Agrippina als Ergänzung zur ehemaligen Hauptverwaltung der Agrippina- Versicherung an der Riehler Str. 90-92 von der ursprünglichen Bauherrschaft und ihrer Prägung des Areals. Mit seinem Zeugnis- und Erinnerungswert trägt es zur Identifikation der Bürgerinnen und Bür- ger mit ihrem Stadtteil bei, was durch ihr Engagement für das Portal deutlich wird. Obwohl das Gebäude die Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung nach Denkmalrecht nicht erfüllt und es somit für die Forderung der Erhaltung keine rechtliche Grundlage gibt, wird der Vor- schlag der Interessengemeinschaft, das Portal mit der kleinen Agrippina zu erhalten und ortsnah wie- der zu verwenden, begrüßt. Anlagen
  • 2020-06-30 - Bürgereingabe geschw.

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    Interessengemeinschaft Neustadt-Nord/Villen-Viertel e.V. Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke per E-Mail En u { Bürgerantrag gem. 8 24 GO NRW ; Erhalt.der kleinen Agrippina Oppenheimstr. 4, 50668 Köln Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, Paare Ze : . sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Hupke, i : beigefügt ist unser Bürgerantrag zum Erhalt der „kleinen Agrippina” Oppenheimstr. 45." 50668. Köln. ! a Bet ; uw Bitte bestätigen Sie uns den’ Eingang und lassen Sie uns bitte wissen, wann und in welchen Gremien der Äntrag behandelt wird. Besten-Dank für Ihre Mühe sowie Ihren persönlichen Einsatz für den Erhalt eines Stücks Geschichte der Stadt Köln. ® H £ Rz Mit freundlichen Grüßen Interessengemeinschaft Neustadt-Nord /.Villen-Viertel wenn Sie sich persönlich für den Erhalt dieses Stücks Stadtgeschichte einsetzen würden. Anlagen: Bürgerantrag gem. 8 24 GO NRW, Erhalt der kleinen Agrippina Oppenheimstr. 4, 50668 Köln Interessengemeinschaft Neustadt-Nord/Villen-Viertel e.V. Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Herrn Bezirksbürgermeister Andreos Hupke per E-Mail Bürgerantrag gem. 8 24 GONRW . Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin ‚Reker, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Hupke, das Gebäude Öppenheimstraße 4, in 50668 Köln soll im Rahmen: der Neubebauung des ehemaligen Zurich Areals abgerissen werden. Das Gebäude beinhaltet ein stadtgeschicht- "lich relevantes Portal welches ein historisch wertvolles Agrippina Relief beinhaltet. Entstanden ist das Portalmutmaßlich um 1919/20. Die Agrippina-Versicherung war die erste Kölner Versicherung: Sie wurde; 1844 gegründet. Im Jahre 1914 zog die Versiche- rung in einen von den namhaften Architekten Schreiterer:& Below geplanten neoklassizisti- - schen Bau:auf der Riehler Straße 90. Die dortige Statuette und das ‘Relief in der Oppnen-- - heimstr. 4’sind die jeweils.einzigen ihrer Art im Kölner Stadtgebiet. Das Gebäude;in der‘ Oppenheimstr.. 4 würde im. ll. Weltkrieg, wie vieles in.der Kölner. Nordstadt, schwer zer- störi. Das Portal mit.der ‚kleinen Agrippina” blieb jedoch erhalten. | er Auf Grund der historischen Bedeutung des Portals für die Stadt Köln, hat der Rheinischer Verein für Derikmalpflege und Landschaftsschutz e. V. die „kleine Agrippina” aktuell zum Denkmal des Monats Juni 2020 ernannt. Den begleitenden Text zum Ortstermin vom, 29.06.2020 und.ein aktuelle Fotos haben wir zur lüformation beigefügt. Die Interessengemeinschaft Neustadt-Nord/Villen-Viertel e.V fordert die Verwaltung auf, umgehend alle notwendigen Maßnahmen zum Erhalt des Portals zu ergreifen. Das Gebäude Oppenheimstraße 4 ist nicht denkmalwert. Der Eingangsbereich mit dem Agrippina Relief - auch wegen der Geschichte dieses Ortes für Köln - jedoch unbestritten- Daher fordert die Interessengemeinschaft Neustadt-Nord/Villen-Viertel e.V. den Erhalt des Bürgeröntrag gem. $ 24 GO NRWIG Neustadi-Nord/Villen-Viertel vom 30.06.2020 Seite 2 Portals sicherzustellen sowie dafür Sorge zu trägen, dass nach dem Abbruch des Gebäu- des Oppenheimstr. 4, dos historische Eingangsportal mit der „kleinen Agrippina” - ortsnah - wiederverwandt wird. Mit freundlichen Grüßen Interessengemeinschaft Neustadt-Nord / Villen-Viertel PS; Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, sie‘gehören dem Kölner Traditionscorps Kölsche Funke rüt-wieß vun 1823 e. V. an’und:sind das erste weibliche-Mitglied seit Besie- hen der-Funken. In Anlehnung:an die Geschichte unserer Stadt, erhielten Sie den Funken- Spitznamen „Agrippina Courage”: Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie eu persönlich” für.den Erhalt la Stücks Stadtgeschichte. einsetzen würden. ; Anlogen: lormatien, zum Ortstermin'vom 29.06.2020 ‚des Rheinischer Verein für Denkmalpflege und Ländschaftsschutz e.V. Fotos Eingangsportal‘ Si Nein 4 Eingangsportal Oppenheimstr.4 30.06.2020. iRheinischer Verein Für Denkmalpflege: und Landschaftsschutz Regionalverband Köln Vorsitzende: Prof. Dr. Barbara Schock-Werner Einladung zur Präsentation „Denkmal des Monats“ Juni 2020: „Die große und die kleine Agrippina an der ehemaligen Agrippina- Hauptverwaltung in Köln“ Montag, 29. Juni 2020 um 15:00 Uhr, Riehler Straße 90 in 50668 Köln (Neustadt-Nord) Seit über 30 Jahren stellt der Arbeitskreis: „Denkmal des Monais" im Reglonalverband Köln des Rheinischen Vereins für Denkmalpflege und’ Landschaftsschuiz in-unregelmäßiger Folge ein bedrohles oder sanierungsbedürftiges Denkmal der Öffentlichkeit vor. Die „kleine“ Agrippina — Relief am Eingang Oppenheimstraße 4 (Foto A. Hess) Die Agrippina-Versicherung ging zurück auf die bereits 1817/18 gegründete „Rheinschiffahrts- ' Assecuranz-Gesellschaft“, einer der ersten ihrer Art. 1844/45.entstand aus dem Kölner. Zweig die nach der antiken Kölner Stadtgründerin benannte „Agrippina See-, Fluß- ünd Landtransport-Versicherungs- Aktiengesellschaft“, die.besonders seitdem’ausgehenden 19. Jahrhundert einen enormen Aufschwung erlebte. Dem starken Wächstum geschuldet, wechselte sie ihr Domizil vom ehemaligen Overstolzenhaus 1886 In ein eigenes Haus in der Rheingasse, bevor sie sich in den 1910er Jahren nach einem Standort für.eine repräsentative Hauptverwaltung umsah. Dafür bot sich die zu diesem Zeitpunkt erschlossene nordöstliche Kölner Neustadt zwischen Riehler Straße und’ dern (heutigen Konrad-, Adenauer-)Rheinufer an. Ursprünglich als reines Villenviertel vorgesehen, hatte sich am nördlichen Rand der Neustadt bereits 1912/13 die Kölnische Unfallversicherung AG (Oppenheimstraße 11) angesiedelt. Aus dem ehemaligen Gartengrundstück des Oppenheimschen Anwesens wählte die Agrippina ein großes Areal an der Riehler Straße 90, das bis an die Oppenheimstraße reichte und so genügend Platz für Erweiterungen bot. Im Juni 1913 entschied man sich für den Entwurf von Schreiterer & Below, einem der damals führenden Kölner Architekturbüros. Nachdem bereits 1969 der Zurich-Konzern die Agrippina-Versicherungsgruppe erworben hatte, verschwand im Rahmen betrieblicher Umstrukturierungen 2001 endgültig der Markenname Agrippina. Die Zurich nutzte weiterhin das ehemalige Agrippina-Gelände In Köln. Hierzu gehören die seit Februar 1986 unter Denkmalschutz stehende ehemalige Hauptverwaltung (Nr. 90) und das später durch die Agrippina übernommene ehemalige Wohnhaus Nr. 88. Nach dem Umzug der Zurich-Versicherung in . die neue Deutzer Zentrale ist geplant, den zwischen Worringer- und Oppenheimstraße gelegenen Bürocampus abzureißen und durch Wohnbauten zu ersetzen. " Die Agrippina-Hauptverwaltung und Erweiterungsbauten 1913/14. entstand ein zweigeschossiges Gebäude Im Stil eines klassizistischen Stadtpalais. Sieben von Pilastern gerahmte _Fensterachsen betonten die Vertikale der Fassade, die durch große Medaillonreliefs in den Brüstunigen (Themen: Transport und Schifffahrt) zwischen Erd- und erstem Obergeschoss sowie kleine Reliefs unterhalb der Erdgeschossfenster gegliedert wurde. Der betonte Mitteleingang besteht aus einem von zwel Säulen mit dorischen Kapitellen getragenien Dachüberstand mit der Inschrift Agrippina, auf dem eine vollplastische, lebensgroße sitzende Agrippina thront. Sie ist bis heute ein markanter Blickfang und war das Wahrzeichen der Agrippina-Versicherung in Köln. Im Norden schloss sich eine 2 % geschossige-Direktorenvilla im gleichen Stil - die heute veränderte Hausnummer 92 - an den Hauptbau an. In den 1930er Jahren wurde die Hauptverwaltung um eine Etage mit einem flachen Dach aufgestockt und die Fassade durch Reliefs im Stil des Neoklassizismus ergänzt. Die einst flachbogigen Fenster im 1.0G erfuhren eine Umgestaltung zu fassadeneinheitlichen hochrechteckigen Fenstern. Dadurch ging der einstige barocke Charakter der Anlage zu Gunsten eines monumentalen Neoklassizismus verloren. Bereits zu Beginn der 1920er Jahre entstand durch das Architekturbüro Schreiterer & Below ein schlichter, zweigeschossiger Erweiterungsbau mit hohem Souterraingeschoss und Mansarddach in der Oppenheimstraße Nr. 4. Der in der Mittelachse gelegene, profilgerahmte Haupteingang Ist im Unterschied zu dem der Hauptverwaltung einfacher gestaltet, aber auch mit einem halbrunden Relief aus Muschelkalk mit einer sitzenden — der „kleinen“ - Agrippina versehen. Ihr Stuhl’erhebt.sich.über einem vorkragenden Gesims. Die Inschrift rechts von ihr weist sie als Julia Claudia Agrippina, Augusta (= Kaiserin) aus. Bewacht wird sie von zwei, sich auf die Straße hinausbeugenden .römischen Soldatenköpfen. Das Gebäude wurde in. der. Nachkriegszeit aufgestockt und die Segmentbogenfenster des 1. OG entsprechend den anderen Fenstern einheitlich hochrechteckig umgestaltet. Es ist kein Denkmal. Erweiterungsbauten der Zwischenkriegszeit in der Oppenheimstraße wurden nach der teilweisen Kriegszerstörung durch Neubauten ersetzt. " Die große und die kleine Agrippina Zentrale Figur des bauplastischen Schmucks der ehemaligen Hauptverwaltung (Nr. 90) ist die auf einem Stuhl sitzende Statue der Agrippina mit der ihr typischen Lockenfrisur. Der Schweizer Bildhauer Herman Haller (1880-1950) schuf sie aus Muschelkalk. ‘Als Vorbild diente ihm eine antike römische Marmorstätue der Agrippina (um 60 n. Chr.) eines unbekannten Künstlers, die sich seit 1805 im Archäologischen Museum von Neapel befindet. Während die große Agrippinastatue über Kölns Grenzen hinaus bekannt ist, Istihre kleinere Schwester als Relief fast völlig unbekannt. Trotz intensiven Recherchen ließ sich der verantwortliche Künstler des Reliefs in der Oppenheimstraße bisher nicht ermitteln. Der Rheinische Verein möchte mit dieser Präsentation den Wert der beiden Baudenkmale betonen und auf die beiden Agrippinen aufmerksam machen, insbesondere-aber auf ihre Bedeutung als Paar hinweisen. Auch wenn das Gebäude Oppenheimstraße 4 nicht denkmalwert Ist, so ist doch ihr Eingangsbereich mit dem Relief. - auch wegen der Geschichte dieses Ortes für Köln - zweifelsohne erhaltenswert. Daher plädiert der Rheinische Verein für den Erhalt des Portals und im Falle des Abbruchs für seinen Wiedereinbau in einem der neuen Gebäude. Zu unserer Veranstaltung im-Freien laden wir alle Beteiligten und Interessierten herzlich ein. Prof. Dr. Barbara Schock-Werner Dipl.- Geograf Alexander Hess Vorsitzende des Regionalverbandes Köln Leiter des Arbeitskreises „Denkmal des Monats“ www.rheinischer-verein.de https://twitter.com/RheinischerV https://twitter.com/ak ddm

Beratungsverlauf

  1. 26.08.2020

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 4.3, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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