1991/2020
Bürgereingabe nach § 24 GO – Erhalt der kleinen Agrippina Oppenheimstr. 4, 50668 Köln – Aktenzeichen 113/20 B
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
2317 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/48/1 Vorlagen-Nummer 1991/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 GO – Erhalt der kleinen Agrippina Oppenheimstr. 4, 50668 Köln – Aktenzeichen 113/20 B Beschlussorgan Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung dankt dem Petenten für die Eingabe (Interessengemeinschaft) Die Bezirksvertretung Innenstadt bittet die Fachverwaltung, Gespräche mit dem Investor zu führen, um die Erhaltung und Wiederverwendung des historischen Portals mit der kleinen Agrippina nach Abbruch des Gebäudes sicherzustellen. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 26.08.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Das Objekt Oppenheimstr. 4, welches noch das historische Portal mit der kleinen Agrippina aufweist, steht nicht unter Denkmalschutz. Eine Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Köln ist nicht beab- sichtigt. Aufgrund der starken Veränderung des Objekts in den vergangenen Jahrzehnten erfüllt das Gebäude nicht die Eintragungsvoraussetzungen im Sinne des Denkmalschutzgesetzes. Dennoch ist es richtig, dass das Gebäude an der Oppenheimstr. 4 zu den Bauten der Agrippina- Versicherung aus den ersten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts gehört und somit ein Teil der Ge- schichte dieses Areals ist. Nach vielen Veränderungen des Gebäudes, zeugt vor allem noch das Por- tal mit der kleinen Agrippina als Ergänzung zur ehemaligen Hauptverwaltung der Agrippina- Versicherung an der Riehler Str. 90-92 von der ursprünglichen Bauherrschaft und ihrer Prägung des Areals. Mit seinem Zeugnis- und Erinnerungswert trägt es zur Identifikation der Bürgerinnen und Bür- ger mit ihrem Stadtteil bei, was durch ihr Engagement für das Portal deutlich wird. Obwohl das Gebäude die Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung nach Denkmalrecht nicht erfüllt und es somit für die Forderung der Erhaltung keine rechtliche Grundlage gibt, wird der Vor- schlag der Interessengemeinschaft, das Portal mit der kleinen Agrippina zu erhalten und ortsnah wie- der zu verwenden, begrüßt. Anlagen
2020-06-30 - Bürgereingabe geschw.
10373 Zeichen
Interessengemeinschaft
Neustadt-Nord/Villen-Viertel e.V.
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Herrn Bezirksbürgermeister
Andreas Hupke
per E-Mail En u {
Bürgerantrag gem. 8 24 GO NRW ;
Erhalt.der kleinen Agrippina Oppenheimstr. 4, 50668 Köln
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, Paare Ze : .
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Hupke, i :
beigefügt ist unser Bürgerantrag zum Erhalt der „kleinen Agrippina” Oppenheimstr. 45."
50668. Köln. ! a Bet ; uw
Bitte bestätigen Sie uns den’ Eingang und lassen Sie uns bitte wissen, wann und in welchen
Gremien der Äntrag behandelt wird. Besten-Dank für Ihre Mühe sowie Ihren persönlichen
Einsatz für den Erhalt eines Stücks Geschichte der Stadt Köln. ®
H £
Rz
Mit freundlichen Grüßen
Interessengemeinschaft
Neustadt-Nord /.Villen-Viertel
wenn Sie sich persönlich für den Erhalt dieses Stücks Stadtgeschichte einsetzen würden.
Anlagen:
Bürgerantrag gem. 8 24 GO NRW, Erhalt der kleinen Agrippina
Oppenheimstr. 4, 50668 Köln
Interessengemeinschaft
Neustadt-Nord/Villen-Viertel e.V.
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Herrn Bezirksbürgermeister
Andreos Hupke
per E-Mail
Bürgerantrag gem. 8 24 GONRW .
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin ‚Reker,
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Hupke,
das Gebäude Öppenheimstraße 4, in 50668 Köln soll im Rahmen: der Neubebauung des
ehemaligen Zurich Areals abgerissen werden. Das Gebäude beinhaltet ein stadtgeschicht-
"lich relevantes Portal welches ein historisch wertvolles Agrippina Relief beinhaltet.
Entstanden ist das Portalmutmaßlich um 1919/20. Die Agrippina-Versicherung war die
erste Kölner Versicherung: Sie wurde; 1844 gegründet. Im Jahre 1914 zog die Versiche-
rung in einen von den namhaften Architekten Schreiterer:& Below geplanten neoklassizisti-
- schen Bau:auf der Riehler Straße 90. Die dortige Statuette und das ‘Relief in der Oppnen-- -
heimstr. 4’sind die jeweils.einzigen ihrer Art im Kölner Stadtgebiet. Das Gebäude;in der‘
Oppenheimstr.. 4 würde im. ll. Weltkrieg, wie vieles in.der Kölner. Nordstadt, schwer zer-
störi. Das Portal mit.der ‚kleinen Agrippina” blieb jedoch erhalten. | er
Auf Grund der historischen Bedeutung des Portals für die Stadt Köln, hat der Rheinischer
Verein für Derikmalpflege und Landschaftsschutz e. V. die „kleine Agrippina” aktuell zum
Denkmal des Monats Juni 2020 ernannt. Den begleitenden Text zum Ortstermin vom,
29.06.2020 und.ein aktuelle Fotos haben wir zur lüformation beigefügt.
Die Interessengemeinschaft Neustadt-Nord/Villen-Viertel e.V fordert die Verwaltung auf,
umgehend alle notwendigen Maßnahmen zum Erhalt des Portals zu ergreifen.
Das Gebäude Oppenheimstraße 4 ist nicht denkmalwert. Der Eingangsbereich mit dem
Agrippina Relief - auch wegen der Geschichte dieses Ortes für Köln - jedoch unbestritten-
Daher fordert die Interessengemeinschaft Neustadt-Nord/Villen-Viertel e.V. den Erhalt des
Bürgeröntrag gem. $ 24 GO NRWIG Neustadi-Nord/Villen-Viertel vom 30.06.2020 Seite 2
Portals sicherzustellen sowie dafür Sorge zu trägen, dass nach dem Abbruch des Gebäu-
des Oppenheimstr. 4, dos historische Eingangsportal mit der „kleinen Agrippina” - ortsnah
- wiederverwandt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Interessengemeinschaft
Neustadt-Nord / Villen-Viertel
PS; Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, sie‘gehören dem Kölner Traditionscorps
Kölsche Funke rüt-wieß vun 1823 e. V. an’und:sind das erste weibliche-Mitglied seit Besie-
hen der-Funken. In Anlehnung:an die Geschichte unserer Stadt, erhielten Sie den Funken-
Spitznamen „Agrippina Courage”: Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie eu persönlich”
für.den Erhalt la Stücks Stadtgeschichte. einsetzen würden. ;
Anlogen:
lormatien, zum Ortstermin'vom 29.06.2020
‚des Rheinischer Verein für Denkmalpflege und Ländschaftsschutz e.V.
Fotos Eingangsportal‘ Si Nein 4
Eingangsportal Oppenheimstr.4
30.06.2020.
iRheinischer Verein
Für Denkmalpflege: und Landschaftsschutz
Regionalverband Köln
Vorsitzende: Prof. Dr. Barbara Schock-Werner
Einladung zur Präsentation „Denkmal des Monats“ Juni 2020:
„Die große und die kleine Agrippina an der ehemaligen Agrippina-
Hauptverwaltung in Köln“
Montag, 29. Juni 2020 um 15:00 Uhr, Riehler Straße 90 in 50668 Köln (Neustadt-Nord)
Seit über 30 Jahren stellt der Arbeitskreis: „Denkmal des Monais" im Reglonalverband Köln des Rheinischen
Vereins für Denkmalpflege und’ Landschaftsschuiz in-unregelmäßiger Folge ein bedrohles oder
sanierungsbedürftiges Denkmal der Öffentlichkeit vor.
Die „kleine“ Agrippina — Relief am Eingang Oppenheimstraße 4 (Foto A. Hess)
Die Agrippina-Versicherung ging zurück auf die bereits 1817/18 gegründete „Rheinschiffahrts- '
Assecuranz-Gesellschaft“, einer der ersten ihrer Art. 1844/45.entstand aus dem Kölner. Zweig die nach
der antiken Kölner Stadtgründerin benannte „Agrippina See-, Fluß- ünd Landtransport-Versicherungs-
Aktiengesellschaft“, die.besonders seitdem’ausgehenden 19. Jahrhundert einen enormen Aufschwung
erlebte. Dem starken Wächstum geschuldet, wechselte sie ihr Domizil vom ehemaligen
Overstolzenhaus 1886 In ein eigenes Haus in der Rheingasse, bevor sie sich in den 1910er Jahren nach
einem Standort für.eine repräsentative Hauptverwaltung umsah. Dafür bot sich die zu diesem
Zeitpunkt erschlossene nordöstliche Kölner Neustadt zwischen Riehler Straße und’ dern (heutigen
Konrad-, Adenauer-)Rheinufer an. Ursprünglich als reines Villenviertel vorgesehen, hatte sich am
nördlichen Rand der Neustadt bereits 1912/13 die Kölnische Unfallversicherung AG (Oppenheimstraße
11) angesiedelt. Aus dem ehemaligen Gartengrundstück des Oppenheimschen Anwesens wählte die
Agrippina ein großes Areal an der Riehler Straße 90, das bis an die Oppenheimstraße reichte und so
genügend Platz für Erweiterungen bot. Im Juni 1913 entschied man sich für den Entwurf von
Schreiterer & Below, einem der damals führenden Kölner Architekturbüros.
Nachdem bereits 1969 der Zurich-Konzern die Agrippina-Versicherungsgruppe erworben hatte,
verschwand im Rahmen betrieblicher Umstrukturierungen 2001 endgültig der Markenname Agrippina.
Die Zurich nutzte weiterhin das ehemalige Agrippina-Gelände In Köln. Hierzu gehören die seit Februar
1986 unter Denkmalschutz stehende ehemalige Hauptverwaltung (Nr. 90) und das später durch die
Agrippina übernommene ehemalige Wohnhaus Nr. 88. Nach dem Umzug der Zurich-Versicherung in
. die neue Deutzer Zentrale ist geplant, den zwischen Worringer- und Oppenheimstraße gelegenen
Bürocampus abzureißen und durch Wohnbauten zu ersetzen. "
Die Agrippina-Hauptverwaltung und Erweiterungsbauten
1913/14. entstand ein zweigeschossiges Gebäude Im Stil eines klassizistischen Stadtpalais. Sieben von
Pilastern gerahmte _Fensterachsen betonten die Vertikale der Fassade, die durch große
Medaillonreliefs in den Brüstunigen (Themen: Transport und Schifffahrt) zwischen Erd- und erstem
Obergeschoss sowie kleine Reliefs unterhalb der Erdgeschossfenster gegliedert wurde. Der betonte
Mitteleingang besteht aus einem von zwel Säulen mit dorischen Kapitellen getragenien Dachüberstand
mit der Inschrift Agrippina, auf dem eine vollplastische, lebensgroße sitzende Agrippina thront. Sie ist
bis heute ein markanter Blickfang und war das Wahrzeichen der Agrippina-Versicherung in Köln. Im
Norden schloss sich eine 2 % geschossige-Direktorenvilla im gleichen Stil - die heute veränderte
Hausnummer 92 - an den Hauptbau an. In den 1930er Jahren wurde die Hauptverwaltung um eine
Etage mit einem flachen Dach aufgestockt und die Fassade durch Reliefs im Stil des Neoklassizismus
ergänzt. Die einst flachbogigen Fenster im 1.0G erfuhren eine Umgestaltung zu fassadeneinheitlichen
hochrechteckigen Fenstern. Dadurch ging der einstige barocke Charakter der Anlage zu Gunsten eines
monumentalen Neoklassizismus verloren.
Bereits zu Beginn der 1920er Jahre entstand durch das Architekturbüro Schreiterer & Below ein
schlichter, zweigeschossiger Erweiterungsbau mit hohem Souterraingeschoss und Mansarddach in der
Oppenheimstraße Nr. 4. Der in der Mittelachse gelegene, profilgerahmte Haupteingang Ist im
Unterschied zu dem der Hauptverwaltung einfacher gestaltet, aber auch mit einem halbrunden Relief
aus Muschelkalk mit einer sitzenden — der „kleinen“ - Agrippina versehen. Ihr Stuhl’erhebt.sich.über
einem vorkragenden Gesims. Die Inschrift rechts von ihr weist sie als Julia Claudia Agrippina, Augusta
(= Kaiserin) aus. Bewacht wird sie von zwei, sich auf die Straße hinausbeugenden .römischen
Soldatenköpfen. Das Gebäude wurde in. der. Nachkriegszeit aufgestockt und die Segmentbogenfenster
des 1. OG entsprechend den anderen Fenstern einheitlich hochrechteckig umgestaltet. Es ist kein
Denkmal. Erweiterungsbauten der Zwischenkriegszeit in der Oppenheimstraße wurden nach der
teilweisen Kriegszerstörung durch Neubauten ersetzt. "
Die große und die kleine Agrippina
Zentrale Figur des bauplastischen Schmucks der ehemaligen Hauptverwaltung (Nr. 90) ist die auf
einem Stuhl sitzende Statue der Agrippina mit der ihr typischen Lockenfrisur. Der Schweizer Bildhauer
Herman Haller (1880-1950) schuf sie aus Muschelkalk. ‘Als Vorbild diente ihm eine antike römische
Marmorstätue der Agrippina (um 60 n. Chr.) eines unbekannten Künstlers, die sich seit 1805 im
Archäologischen Museum von Neapel befindet. Während die große Agrippinastatue über Kölns
Grenzen hinaus bekannt ist, Istihre kleinere Schwester als Relief fast völlig unbekannt. Trotz intensiven
Recherchen ließ sich der verantwortliche Künstler des Reliefs in der Oppenheimstraße bisher nicht
ermitteln.
Der Rheinische Verein möchte mit dieser Präsentation den Wert der beiden Baudenkmale betonen
und auf die beiden Agrippinen aufmerksam machen, insbesondere-aber auf ihre Bedeutung als Paar
hinweisen. Auch wenn das Gebäude Oppenheimstraße 4 nicht denkmalwert Ist, so ist doch ihr
Eingangsbereich mit dem Relief. - auch wegen der Geschichte dieses Ortes für Köln - zweifelsohne
erhaltenswert. Daher plädiert der Rheinische Verein für den Erhalt des Portals und im Falle des
Abbruchs für seinen Wiedereinbau in einem der neuen Gebäude.
Zu unserer Veranstaltung im-Freien laden wir alle Beteiligten und Interessierten herzlich ein.
Prof. Dr. Barbara Schock-Werner Dipl.- Geograf Alexander Hess
Vorsitzende des Regionalverbandes Köln Leiter des Arbeitskreises „Denkmal des Monats“
www.rheinischer-verein.de https://twitter.com/RheinischerV https://twitter.com/ak ddm
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Oppenheimstraße 4
- Riehler Straße 90
- Rheingasse
- Straße 9
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Details
- Aktenzeichen
- 1991/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 10.07.2020
- Erstellt
- 02.07.2020 14:27