2010/0013
Gemeinsame Erklärung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) und der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Konversion
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W W W W F G F GG F F F Anlage 2: Anlage zur Erklärung
2010/0013
3342 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
07.01.2010
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I, V, VI Stadtplanungsamt an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Amt für Wirtschaft
und Stadtentwicklung
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat
Ja
Nein
Internetfähig
Verteiler:
Vorlage-Nr. 2010/0013
Magistratsbeschluss-Nr.
Betreff: Gemeinsame Erklärung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) und der
Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Konversion
Vorlage vom: 06.01.2010
Beschlussvorschlag:
Dem beiliegenden Entwurf einer gemeinsamen Erklärung zur Konversion in Darmstadt wird zugestimmt.
Anlagen: Anlage 1: Entwurf Erklärung zur Konversion in Darmstadt Stand 01/10
Anlage 2: Anlage zur Erklärung zur Konversion
Datenschutzrelevante Anlage:
Beschluss des Magistrats vom
2
...
Begründung
Die Konversion der militärischen Liegenschaften in Darmstadt ist eine wichtige Zukunftsaufgabe der
Stadtentwicklung in Darmstadt. Vorangegangene Beschlussvorlagen haben dies bereits ausführlich
erläutert. Verwiesen sei hier auf die Vorlagen 2008/313 „Konversion Cambrai-Fritsch-Kaserne,
Rahmenbedingungen zur zukünftigen Entwicklung“, 2008/314 „Wohnungswirtschaftliche Entwick-
lungsperspektiven der Konversionsareale“, 2009/139 „Mittelanmeldung für den Nachtragshaushalt –
Konversion“, 2009/376 „Öffentlichkeitsbeteiligung im Konversionsprozess“ und 2009/454 „Einleitung
zur vorbereitenden Untersuchung“.
Entscheidende Bedeutung für den Ablauf und den Erfolg des Prozesses kommt der vertrauensvol-
len und kontinuierlichen Zusammenarbeit zwischen der BIMA als aktueller Eigentümerin der Flä-
chen und der Stadt als Trägerin der Planungshoheit zu, die dem Gemeinwohl in besonderer Weise
verpflichtet zu sein hat. Im bisherigen Verlauf stellen die Partner dieser Zusammenarbeit stets ein
sehr gutes Zeugnis aus, was als gute Voraussetzung für die weitere Kooperation zu bewerten ist.
Der hier vorliegende Entwurf einer gemeinsamen Erklärung zielt darauf ab, als Fundament des wei-
teren Konversionsprozesses in der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu dienen. Die Erklärung stellt
einen übergeordneten Rahmen dar, der für die Einzelflächen nach den jeweiligen Erfordernissen
und Nutzungsvorstellungen Konkretisierungen erfährt.
Sie ist das Ergebnis intensiver Verhandlungen zwischen der BIMA und der Stadt, dort unter Feder-
führung von Stadtrat Dieter Wenzel. Die Gespräche fanden unter der Prämisse statt, dass sich bei-
de Partner darüber im Klaren sind, dass die Herausforderung Konversion mit der Komplexität ihrer
Fragestellungen nur gemeinsam, mit einem hohen Maß an Transparenz und der Bereitschaft kon-
struktiv im möglichen Problemfall nach Lösungen zu suchen, erfolgreich gemeistert werden kann.
Nach Beschlussfassung soll die Erklärung von Vertretern des Magistrats und des Vorstands der
BIMA unterzeichnet werden.
Der Dezernent I Der Dezernent V Der Dezernent VI
i . V .
Walter Hoffmann Dieter Wenzel Dieter Wenzel
Oberbürgermeister Stadtrat Stadtrat
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Entwurf Stand: Januar 2010 Gemeinsame Erklärung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Konversion Vorbemerkungen Nach Abzug der amerikanischen Streitkräfte befinden sich die Flächen der ehe- maligen Kasernenbereiche in Darmstadt im Besitz der Bundesanstalt für Immobi- lienaufgaben (BImA) und können für eine zivile Folgenutzung entwickelt werden. Anlässlich des anstehenden Konversionsprozesses vereinbaren die Stadt Darm- stadt und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in der nachfolgenden Rah- menvereinbarung eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit, mit dem ge- meinsamen Ziel der Entwicklung eines bedarfsgerechten und wirtschaftlich trag- fähigen Gesamtkonzeptes für alle Flächen. Die Konversion der militärischen Liegenschaften in Darmstadt ist für die Stadt- entwicklung in Darmstadt eine wichtige Zukunftsaufgabe. Aufgrund des hohen öf- fentlichen Interesses an der Fortentwicklung der Stadt Darmstadt als Wohn- und Wirtschaftsstandort und des herausragenden Potentials zur städtebaulichen Um- gestaltung wird dem Konversionsprozess ein besonderer Stellenwert beigemes- sen. Vor diesem Hintergrund hat die Stadt eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe („Arbeitsgruppe Konversion“) gebildet, an der die BimA aktiv beteiligt wird. Die Parteien beabsichtigen im Interesse der zügigen Entwicklung der Konversions- flächen neben einer kooperativen Zusammenarbeit eine fortlaufende wechselseiti- ge Abstimmung und gegenseitige rechtzeitige Information zum Verfahrens- und Planungsstand sowie alle sonstigen für die Erreichung der Konversionsziele we- sentlichen Angelegenheiten. 1. Vertragsgebiet Gegenstand der beabsichtigten Rahmenvereinbarung sollen alle militärischen Flä- chen in Darmstadt mit einem Umfang von ca. 314 ha sein, die sich gegenwärtig im Eigentum der BImA befinden und in dem als Anlage 1 beigefügten Lageplan farbig gekennzeichnet sind. Für sämtliche Flächen hat die Stadt Bebauungsplanaufstellungsbeschlüsse erlas- sen. Für die Bereiche Training Center und Griesheim-Airfield liegen keine Aufstel- lungsbeschlüsse vor. Das Nathan-Hale Depot wird gegenwärtig bis auf Weiteres durch die US-Army genutzt. 2. Entwicklungsziele Durch die Entwicklung der Konversionsareale soll in den Bereichen Cambrai- Fritsch-Kaserne/ Jefferson-Siedlung, Lincoln-Siedlung und St- Barbara-Siedlung der hohe Bedarf an zusätzlichem Wohnraum in der Stadt Darmstadt gedeckt wer- den. Dabei ist das gesamte Spektrum des lokalen Wohnraumbedarfes zu berück- sichtigen. Dies wurde im Gutachten „Wohnungswirtschaftliche Entwicklungsperspektiven der Konversionsareale in Darmstadt“ des Instituts Wohnen und Umwelt (IWU) vom Mai 2008 festgestellt. Die Aussagen dieses Gutachtens sind zentrale Grundlage für die künftige Entwicklung der Wohnsiedlungsflächen. Diese werden unter ande- rem durch die Inhalte dieser Rahmenvereinbarung sowie aufgrund der zu erwar- tenden Erkenntnisse durch notwendige Markterkundungen weiter ergänzt. Die Kelly-Barracks und das Nathan-Hale-Depot stellen Gebiete für eine künftige gewerbliche Nutzung dar. Die Stadt hat ein hohes Interesse, dass die Erweite- rungsnachfragen bereits ansässiger Unternehmen zur nachhaltigen Standortsiche- rung berücksichtigt werden. Darüber hinaus bieten die genannten Areale jedoch ausreichend Potenzial, um auch attraktive Angebote für neu anzusiedelnde Unter- nehmen zu machen. Das Griesheim-Airfield ist in enger Kooperation mit der Stadt Griesheim und unter Berücksichtigung der bestehenden naturräumlichen Restrik- tionen zu entwickeln. Die in der Anlage 1 dargestellten, angestrebten Schwerpunktnutzungen für die jeweiligen Konversionsflächen werden von beiden Parteien als übergeordnete Ent- wicklungsziele anerkannt. 3. Planungsverfahren / Steuerung des Konversionsprozesses 3.1 Angesichts des erwarteten Nachfrage in den Marktsegmenten Wohnen und Ge- werbe sowie der erforderlichen Neustrukturierung sieht die Stadt für sämtliche Flächen im Vertragsgebiet hohen Planungsbedarf. Die Stadt strebt an, durch die Aufstellung von Rahmenplänen und Bebauungsplä- nen eine hochwertige und bedarfsgerechte städtebauliche Entwicklung unter Be- rücksichtigung der Interessen der BImA als Grundstückseigentümer zu sichern. 3.2 Zur weiteren Vorgehensweise bedarf es zunächst: - einer Bestandsanalyse und Zustandsbewertung für Gebäude, Freiflächen und Grünbestand, - der Erstellung notwendiger Verkehrsgutachten für alle Flächen im Vertragsge- biet, - notwendiger Altlastenuntersuchungen für alle Konversionsflächen durch die BI- mA, - einer Rahmenplanung für den Bereich der Lincoln-Village, Cambrai-Fritsch- Kaserne und Jefferson-Village - aus Sicht der Stadt der Durchführung eines städtebaulichen und landschaftspla- nerischen Wettbewerbsverfahrens für den Bereich Cambrai-Fritsch-Kaserne / Jef- ferson-Siedlung, - der Durchführung einer Rahmenplanung für die gewerblichen Entwicklungspo- tentiale Kelly-Barracks und Nathan-Hale-Depot, - der Bauleitplanung für sämtliche Flächen, - der zeitnahen Klärung zur Übernahme der entwicklungsbedingten u. a. Kosten für die Planungen, Fachgutachten. 3.3 Die Planungshoheit der Stadt bleibt unberührt. Sie hat bereits Satzungen über ein besonderes Vorkaufsrecht der Stadt beschlossen. Die gefassten Aufstellungsbe- schlüsse für Bebauungspläne dokumentieren den zeitnahen Entwicklungsbedarf beider Parteien. Angesichts des festgestellten erhöhten Bedarfs an der Schaffung von Wohnraum in Darmstadt, behält sich die Stadt weiterhin die Entwicklung der Konversionsflächen auf der Grundlage von städtebaulichen Entwicklungsmaß- nahmen vor. 4. Folgekostenvereinbarung 4.1 Die Stadt verfolgt die Erfüllung stadtentwicklungspolitischer Zielsetzungen und ist an diesem Prozess primär als Träger der Planungshoheit beteiligt. Beide Parteien sind an einer zeitnahen Entwicklung der Flächen interessiert. 4.2 Der Stadt entstehen als Voraussetzung und Folge der Baumaßnahmen im künfti- gen Vertragsgebiet und durch den entsprechend zu erwartenden Anstieg der Wohnbevölkerung in der Stadt Kosten für die Schaffung und Erweiterung von sozi- alen und sonstigen Infrastruktureinrichtungen. Als Voraussetzungs- und Folgemaßnahmen werden in einem noch für die jeweili- gen Gebiete festzulegenden Umfang insbesondere erforderlich: - Verkehrsanlagen (innere und äußere Erschließung) - Aufwendungen zum Anschluss an den öffentlichen Personennahverkehr - Grünanlagen und Freiflächen - Technische Infrastruktur entsprechend ortsüblichem Standard - Soziale Infrastruktur Die Parteien sind sich darüber einig, dass notwendige Maßnahmen unter dem Ge- sichtspunkt der Wirtschaftlichkeit durchgeführt werden. 4.3 Um sicherzustellen, dass sich künftige Eigentümer, Investoren, Entwickler, etc. an den notwendigen Kosten in Bezug auf die Entwicklung der Flächen im Vertragsge- biet beteiligen, bietet sich für die Bundesanstalt der Einsatz entsprechender In- strumentarien des BauGB (z.B. städtebauliche Verträge, vorhabenbezogener Be- bauungsplan mit Durchführungsvertrag etc.) an. 5. Erschließung und sonstige Ordnungsmaßnahmen 5.1 Soweit die innere und äußere Erschließung im Vertragsgebiet noch nicht gesichert ist, wollen die Parteien Einvernehmen darüber herstellen, in welcher Weise die Erschließung gelöst werden soll. Hierzu bedarf es zunächst einer Bestandsanalyse auch unter dem Aspekt, inwieweit vorhandene Erschließungsanlagen (Straßen, Versorgungsanlagen, etc.) dem heutigen städtischen Standard entsprechen und inwieweit das vorhandene Straßennetz ausreichend für die neu entstehenden Ver- kehrsbelastungen geeignet ist. 5.2 Die Kostenverteilung der im Vertragsgebiet erforderlichen inneren und äußeren Erschließungsmaßnahmen, erfolgt auf der Grundlage gesondert abzuschließender Erschließungsverträge. Sollten städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen oder städtebauliche Sanierungsmaßnahmen beschlossen werden, erfolgt die Refinan- zierung der öffentlichen Erschließung durch die Erhebung von Ausgleichsbeträgen von dem/n Grundstückseigentümer/n. 5.3 Die BImA trägt die Kosten für Altlastenuntersuchungen und gegebenenfalls Altlas- tensanierungen, soweit dies zur Verkaufsvorbereitung erforderlich ist. Ansonsten wird eine notwendige Altlastensanierung vom Käufer – ggf. unter finanzieller Be- teiligung der BImA – durchgeführt. 6. Veräußerung und Vermietung von Bestandsimmobilien und Flächen 6.1 Die BImA ist grundsätzlich gehalten, die Veräußerung der Flächen im Vertragsge- biet im Wege einer nationalen Markterkundung oder – soweit nach der jeweils gül- tigen Rechtssprechung erforderlich – einer europaweiten Ausschreibung durchzu- führen. Die Parteien vereinbaren im Interesse eines kooperativen und abgestimmten Vor- gehens, dass die BImA die Stadt rechtzeitig vor Veräußerungen von Grundstücks- flächen im Vertragsgebiet an Dritte informiert und Gelegenheit zur Stellungnahme binnen einer angemessenen Frist gibt. Dies gilt ebenso für die Durchführung von Ausschreibungsverfahren, Marktabfragen und sonstigen Vermarktungsaktivitäten der BImA, wie z.B. Zwischennutzungen, die auf einen Verkauf oder eine Vermie- tung von Grundstücken bzw. aufstehenden vorhandenen Gebäuden abzielen. 6.2 Die Parteien sind sich einig, dass Marktabfragen und Ausschreibungen u. ä. erst erfolgen, wenn die notwendigen Voraussetzungen für ein Gesamtkonzept zur Ent- wicklung aller Konversionsstandorte geschaffen sind und das weitere Verfahren abgestimmt ist. Die Parteien arbeiten eng bei der Erstellung des Gesamtkonzep- tes zusammen. 7. Übertragung von künftig öffentlichen Flächen und Gemeinbedarfsflächen 7.1 Bestehende Verkehrsflächen können nach fachlicher Überprüfung hinsichtlich Eignung und Lage auch künftig genutzt werden. Die zentrale Grundvoraussetzung besteht darin, dass sie dem städtischen Standard entsprechen. Geeignete Flächen werden unentgeltlich an die Stadt übertragen. Dies gilt dementsprechend auch für ausgebaute öffentliche Grünflächen. 7.2 Die Stadt hat Interesse an dem Ankauf von mit Gemeinbedarfseinrichtungen be- bauten Grundstücken. Die Parteien sind sich einig, dass die Übertragung solcher Grundstücke zu einem noch zu ermittelnden Wert erfolgt, wobei dabei auch gu- tachterliche Feststellungen zu den Kosten für die Schaffung von Baurecht, einer ausreichenden Erschließung sowie notwendiger Instandsetzungs- und Sanierungs- arbeiten an den Einrichtungen zu treffen sind. Hierbei wird eine enge Abstimmung zwischen den Sachverständigen beider Parteien angestrebt. 8. Informationsaustausch und Öffentlichkeitsarbeit 8.1 Die Parteien beabsichtigen, eine fortlaufende wechselseitige Information und Transparenz. Dies gilt auch, wenn potentielle Vorhabenträger / Investoren oder sonstige Dritte an eine Partei mit Erwerbs- und/oder Entwicklungsabsichten für eine Fläche im Vertragsgebiet herantreten oder eine Zwischennutzung beabsichti- gen. Ein vierteljährlicher Turnus zum gegenseitigen Austausch wird angestrebt. 8.2 Die Vertragsparteien verpflichten sich zu einer abgestimmten Öffentlichkeitsar- beit. Die Stadt wird hierzu eine entsprechende Strategie vorbereiten. 9. Zeitliche Planung / Prioritäten Schwerpunkte der weiteren Entwicklung sind: Zur weiteren Entwicklung der Flächen müssen zeitnah notwendige Voruntersu- chungen hinsichtlich der verkehrlichen Situation, zur Erkundung von Altlasten, zur Bestandsanalyse von Gebäuden sowie unter landschaftsplanerischen Aspekten durchgeführt werden. Wohnen Die Flächen der Lincoln-Siedlung und der Cambrai-Fritsch-Kaserne/Jefferson- Siedlung sollen als differenzierte Wohngebiete entwickelt werden. Dies bedarf ei- ner ganzheitlichen und abgestimmten Vorgehensweise. Auf den Flächen sollen entsprechend den Aussagen des Gutachtens des IWU neue lebendige Stadtquar- tiere entstehen. Wohnfolgenutzungen von geeigneten Bestandsgebäuden sind vor- rangig zu ermöglichen. Gewerbe Die Kelly-Barracks sollen gewerblich entwickelt werden. Im Zuge künftiger Pla- nungen sind auch die Flächen des Nathan-Hale-Depots in die Planungen mit ein- zubeziehen.
Beratungsverlauf (5)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2010/0013
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 06.01.2010
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00