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Bericht über die Beschlüsse des Ausschusses Soziales und Senioren gemäß § 42 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln

Mitteilung Ausschuss 0549/2018 vom 16.03.2018

Stand: Am 19.04.2018 im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Anlage A - chronologische Übersicht der Beschlussübersicht Ausschuss für Soziales und Senioren

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    Nr. Betreff Vorlagen-Nr. Beschlussg remium Sitzung Feder- führung Status der Erledigung Seit e 1 Verteilung der Globalmittel 2017 an die Wohlfahrtsverbände 0027/2017 SoSe 26.01.2017 503 Erledigt 1 2 Das "Kooperative Baulandmodell Köln - Richtlinie zur Anwendung in Bebauungsplanverfahren" 3559/2016 Rat 14.02.2017 611/1 Erledigt 2 3 "Flüchtlinge in Köln willkommen heißen" - ein Projekt zur Unterstützung von Flüchtlingsinitiativen - Kooperationsprojekt Forum für Willkommenskultur 3967/2016 Rat 14.02.2017 562/5 Erledigt 4 4 Errichtung von vier konventionellen Bauten auf den städtischen Grundstücken Pater-Prinz- Weg, 50997 Köln-Rondorf zur Flüchtlingsunterbringung - Planbeschluss 4223/2016 Rat 14.02.2017 562/4 in Umsetzung 5 5 Dringend notwendige Errichtung von mobilen Wohneinheiten zur Flüchtlingsunterbringung 0277/2017 Rat 14.02.2017 562/5 Erledigt 6 6 Errichtung eines Wohnhauses auf dem städtischen Grundstück Josef-Kallscheuer-Straße, 50999 Köln - Sürth, zur Unterbringung von Flüchtlingsfamilien 0928/2016 Rat 04.04.2017 562/5 in Umsetzung 7 7 Evaluierung der Wohnraumschutzsatzung zwei Jahre nach Inkrafttreten 2181/2016 Rat 04.04.2017 561/3 Erledigt 8 8 Förderung der ökumenischen Begegnungsstätte Café Bickolo e.V. im Haushaltsjahr 2017 3978/2016 Rat 04.04.2017 503 Erledigt 9 9 Einführung der Ehrenamtskarte NRW in Köln 0235/2017 Rat 04.04.2017 OB/1 Erledigt 10 Nr. Betreff Vorlagen-Nr. Beschlussg remium Sitzung Feder- führung Status der Erledigung Seit e 10 Förderprojekt "Einwanderung gestalten NRW" 0554/2017 Rat 04.04.2017 OB/6 in Umsetzung 11 11 Teilnahme der Stadt Köln am kommunalen Förderprogramm "NRWeltoffen" 0665/2017 Rat 04.04.2017 4520 in Umsetzung 12 12 Vergabe der Mittel für Antirassismus-Training im Jahr 2017 0691/2017 Rat 04.04.2017 5001/1 Erledigt 14 13 Bewilligung von Zuschüssen aus dem Programm "Wir im Quartier" - Struktur- und Beschäftigungsförderung im Stadtviertel 0645/2017 SoSe 27.04.2017 502 Erledigt 15 14 Verteilung der Fördermittel 2017 "SeniorenNetzwerke/Offe ne Altenarbeit" 0954/2017 SoSe 27.04.2017 503 Erledigt 16 15 Sanierung und Umbau des städtischen Gebäudes Rothenburger Str. 2, 51103 Köln-Vingst, zur Sicherstellung der gesetzlichen Unterbringungsverpflichtu ng für Geflüchtete - Baubeschluss 0049/2017 Rat 18.05.2017 562/4 in Umsetzung 17 16 Mitteilung über Kostenerhöhungen gem. § 24 Abs. 2 GemHVO i. V. m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln hier: Bonner Straße 478-482, 50968 Köln 0399/2016 Rat 18.05.2017 562/5 Erledigt 18 17 Verteilung der Mittel zur Förderung von Interkulturellen Zentren für das Jahr 2017 0695/2017 Rat 18.05.2017 5000/1 Erledigt 19 Nr. Betreff Vorlagen-Nr. Beschlussg remium Sitzung Feder- führung Status der Erledigung Seit e 18 Beschluss des Integrierten Handlungskonzeptes "Starke Veedel - Starkes Köln" für den Sozialraum "Meschenich und Rondorf" 0737/2017 Rat 18.05.2017 152/1 in Umsetzung 20 19 Beschluss des Integrierten Handlungskonzeptes "Starke Veedel - Starkes Köln" für den Sozialraum "Buchheim und Buchforst" sowie "Mülheim-Nord und Keupstraße" als Fortschreibung des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020 0740/2017 Rat 18.05.2017 152/1 in Umsetzung 22 20 Beschluss des Integrierten Handlungskonzeptes "Starke Veedel - Starkes Köln" für den Sozialraum "Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord" 0743/2017 Rat 18.05.2017 152/1 in Umsetzung 24 21 Vergabe der Mittel für Antirassismus-Training im Jahr 2017 1142/2017 Rat 18.05.2017 5001/1 Erledigt 26 22 Bedarfsfeststellungsbesc hluss betr. Vergabe eines Rahmenvertrages über die Wartung und Reparatur der bühnen-, licht-, ton- und medientechnischen Anlagen sowie die Technikbetreuung bei Veranstaltungen in den städtischen Bürgerhäusern/Bürgerzen tren 1003/2017 SoSe 22.06.2017 50/2 Erledigt 27 Nr. Betreff Vorlagen-Nr. Beschlussg remium Sitzung Feder- führung Status der Erledigung Seit e 23 Ausweitung des Platzangebotes für von Gewalt betroffene Frauen (im Frauenhaus) 3804/2016 Rat 11.07.2017 502 in Umsetzung 28 24 Bürgerzentrum Alte Feuerwache - Baumaßnahme "Ertüchtigung der Wagenhalle" im Rahmen des Sonderprogramms NRW "Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integrations von Flüchtlingen" 0070/2017 Rat 11.07.2017 50/2 in Umsetzung 29 25 Mindeststandards zur Flüchtlingsunterbringung und überplanmäßige Mittelbereitstellung 2017 0544/2017/1 Rat 11.07.2017 562/5 Erledigt 30 26 Standorte zur Errichtung von temporären Unterkünften für Geflüchtete - Genehmigung und Baubeschluss 0567/2017 Rat 11.07.2017 562/4 in Umsetzung 33 27 Benennung der Vertretering/des Vertreters und deren Stellvertretung für den Betriebsausschuss der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "aKDn-sozial" 1022/2017 Rat 11.07.2017 12 Erledigt 34 28 Zuschuss an den MachMit! E.V. zur Schaffung und Bereitstellung von Wohnraum für von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen 1059/2017 Rat 11.07.2017 502 Erledigt 35 29 Entwicklungskonzept Chorweiler für den Sozialraum Blumenberg, Chorweiler, Seeberg-Nord 1070/2017 Rat 11.07.2017 151/2 in Umsetzung 36 Nr. Betreff Vorlagen-Nr. Beschlussg remium Sitzung Feder- führung Status der Erledigung Seit e 30 Ausbau der Kommunalen Integrationszentren NRW durch das Land 1100/2017 Rat 11.07.2017 5001 Erledigt 37 31 Sachstand zur Entwicklung eines Kommunalen Beschäftigungs- und Qualifizierungsprogramm s für Langzeitarbeitslose 1691/2017 Rat 11.07.2017 804 Erledigt 38 32 Vergabe der Mittel für Antirassismus-Training im Jahr 2017 1766/2017 Rat 11.07.2017 5001/1 Erledigt 39 33 Antrag SE Herr Dr. Dr. Mück betreffend "Drogenprobelmatik Neumarkt" N.N. SoSe 07.09.2017 53 wird nachgereicht 40 34 Konzepte für zusätzliche Hilfsangebote entwickeln 3152/2016 SoSe 07.09.2017 wird nachgereicht 41 35 Instandsetzung der Sicherheitsbeleuchtungsa nlage im Bürgerhaus Stollwerck 2023/2017 SoSe 07.09.2017 50/2 in Umsetzung 42 36 Förderung von Frauenvereinen im Sozialbereich 2017 2214/2017 SoSe 07.09.2017 503 Erledigt 43 37 Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich 2017 2291/2017 SoSe 07.09.2017 503 Erledigt 44 38 Anerkennung des Vereines Interkultur e.V. als Interkulturelles Zentrum nach den Richtlinien zur Förderung Interkultureller Zentren in der Stadt Köln vom 27.10.2007 2494/2017 SoSe 07.09.2017 5001/1 Erledigt 45 39 Umbau des Verwaltungsgebäudes an der Friedrich-Naumann- Straße 2, 51149 Köln zu einer Unterkunft für Geflüchtete - Baubeschluss 2465/2016 Rat 28.09.2017 562/4 Erledigt 46 Nr. Betreff Vorlagen-Nr. Beschlussg remium Sitzung Feder- führung Status der Erledigung Seit e 40 5. Fortführung von "Win- Win für Köln" - ein kombiniertes Programm der Arbeitsmartkt- Sozial- und Bildungspolitik zur Wertverbesserung städtischer Gebäude 0420/2017 Rat 28.09.2017 80/1 Erledigt 47 41 Mehrgenerationenhaus Lindweiler 2017 1422/2017 Rat 28.09.2017 512/2 Erledigt 48 42 Mitgliederschaft beim Betreuungsgerichtstag e.V. (BGT) 1440/2017 Rat 28.09.2017 50 Erledigt 49 43 Neubau eines Wohngebäudes im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Schönrather Str. 7, 51063 Köln Mülheim und Abbruch der bisherigen Flüchtlingsunterkunft 1661/2017 Rat 28.09.2017 562/4 in Umsetzung 50 44 Nachträgliche Genehmigung überplanmäßiger Aufwands- und Auszahlungsermächtigun gen im Sozialbereich im Haushaltsjahr 2017 2261/2017 Rat 28.09.2017 50 Erledigt 51 45 Neubau von Wohngebäuden im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Causemannstr. 29-31, 50769 Köln-Merkenich und Abbruch der bisherigen Flüchtlingsunterkunft 2267/2017 Rat 28.09.2017 562/4 in Umsetzung 52 46 Drogenhilfekonzept in Neumarktnähe 2364/2017 Rat 28.09.2017 53 wird nachgereicht 53 47 Drogenhilfekonzept im Rahmen der Suchthilfeplanung 2017/2018 der Stadt Köln 2360/2017 Rat 28.09.2017 53 wird nachgereicht 54 48 Vergabe der Mittel für Antirassismus-Training im Jahr 2017 2422/2017 Rat 28.09.2017 5001/1 Erledigt 56 Nr. Betreff Vorlagen-Nr. Beschlussg remium Sitzung Feder- führung Status der Erledigung Seit e 49 Beschluss des Integrierten Stadtentwicklungskonzept es "Starke Veedel - Starkes Köln" für den Sozialraum "Bickendorf, Westend und Ossdendorf" 2481/2017 Rat 28.09.2017 152/1 in Umsetzung 57 50 Beschluss des Integrierten Handlungskonzeptes "Starke Veedel - Starkes Köln" für den Sozialraum "Humbold / Gremberg und Kalk" 2488/2017 Rat 28.09.2017 152/1 in Umsetzung 59 51 Verteilung verbleibender Mittel zur Förderung Interkultureller Zentren in 2017 2492/2017 Rat 28.09.2017 5001/1 Erledigt 61 52 Vorberatung der Beschlussvorlagen zu Flüchtlingsunterkünften im Ausschuss für Soziales und Senioren AN/1552/2017 SoSe 09.11.2017 V Erledigt 62 53 Drastische Kürzungen im NRW-Landeshaushalt 2018 für die Flüchtlingsberatungsstelle n und deren Auswirkungen auf die Arbeit der Kölner Flüchtlingsberatungseinric htungen AN/1608/2017 SoSe 09.11.2017 5001 Eerledigt 63 54 Erstellung eines Kölner Lebenslagenberichts 2917/2017 SoSe 09.11.2017 V Erledigt 64 55 Sanierung des städtischen Gebäudes Peter-Baum-Weg 22, 51069 Köln-Dünnwald - Einstellung der weiteren Planung 4096/2016 Rat 14.11.2017 562/4 Erledigt 65 56 Seniorenkoordination im Stadtbezirk 1045/2017 Rat 14.11.2017 503 in Umsetzung 66 Nr. Betreff Vorlagen-Nr. Beschlussg remium Sitzung Feder- führung Status der Erledigung Seit e 57 Sanierung der städtischen Wohnhäuser Auf dem Ginsterberg 6-34, 50737 Köln-Weidenpesch - Einstellung der weiteren Planung 1708/2017 Rat 14.11.2017 562/4 Erledigt 67 58 Ausweitung der präventiven Hilfen zur Vermeidung eines Wohnungsverlustes 1824/2017 Rat 14.11.2017 502 Erledigt 68 59 Verlängerung Auszugsmanagement 2338/2017 Rat 14.11.2017 562/5 Erledigt 69 60 Ombudsstelle für Flüchtlinge - Verlängerung der Befristung 2735/2017 Rat 14.11.2017 OB/6 in Umsetzung 70 61 Vergabe der Mittel für Antirassismus-Training im Jahr 2017, hier Verteilung der Restmittel 2017 - Filmpräsentation von Ulf Aminde (Veranstaltung zum Denkmal zur Erinnerung an die Anschläge des NSU in Köln) 2997/2017 Rat 14.11.2017 5001/1 Erledigt 71 62 Bereitstellung von Schließfächern in Notschlafstellen dringend notwendig AN/1840/2017 SoSe 14.12.2017 502 Erledigt 72 63 Starke Veedel - Starkes Köln Hier: Bedarfsfeststellung für das Projekt 0.0.2 "Prozessbegleitende Evaluation" in elf Sozialräumen 3093/2017 StEA 14.12.2017 152/1 in Umsetzung 73 64 Gewährung von Zuwendungen für interkulturelle und Integrationsprojekte hier: Anträge von Bürgerhaus MüTZe, Kulturbunker Mülheim und Bürgerzentrum Alte Feuerwache 3556/2017 SoSe 14.12.2017 50/2 in Umsetzung 75 Nr. Betreff Vorlagen-Nr. Beschlussg remium Sitzung Feder- führung Status der Erledigung Seit e 65 Errichtung einer Unterkunft für geflüchtete Familien auf dem städtischen Grundstück Kuckusweg 10, 50997 Köln - Mitteilung über Kostenerhöhungen gemäß § 24 Abs. 2 GemHVO i. V. m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung 2016/2017 der Stadt Köln 1229/2017 Rat 19.12.2017 562/4 Erledigt 76 66 Kommunales Programm für Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit 2315/2017 Rat 19.12.2017 804 Erledigt 38 67 Neubau eines Mehrfamilienhauses im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Waldstraße 115, 51145 Köln-Urbach - Planungsbeschluss 2345/2017 Rat 19.12.2017 562/4 in Umsetzung 77 68 Aktionsplan zur Auszeichnung der Stadt Köln als "Kinderfreundliche Kommune" 2668/2017 Rat 19.12.2017 512/2 in Umsetzung 78 69 Neubau eines Wohngebäudes im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Brohler Str. o.Nr., 50968 Köln-Marienburg Planungsbeschluss 2848/2017 Rat 19.12.2017 562/4 in Umsetzung 79 70 Weiterfürhung des kommunalen Wohnungsbauförderungs programmes 2017 bis 2021 3041/2017 Rat 19.12.2017 561/1 in Umsetzung 80 Nr. Betreff Vorlagen-Nr. Beschlussg remium Sitzung Feder- führung Status der Erledigung Seit e 71 Starke Veedel - Starkes Köln Hier: Bedarfsfeststellung für das Projekt 0.0.1 "Büro für Quartiersmanagement und Aktivierung" in elf Sozialräumen 3096/2017 Rat 19.12.2017 152/1 in Umsetzung 82 72 Neubau eines Wohngebäudes im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Lachemer Weg, 50737 Köln-Longerich - Neu- / Umplanungsbeschluss 3194/2017 Rat 19.12.2017 562/4 in Umsetzung 84 73 Vergabe der Mittel für Antirassismus-Training im Jahr 2017 hier: Verteilung Restmittel 2017 - Kampagne für Vielfalt und Wertschätzung, gegen Intoleranz, Diskriminierung und Ausgrenzung im Rahmen von Diversity 3312/2017 Rat 19.12.2017 5001/1 Erledigt 85 74 Genehmigung überplanmäßiger Aufwands- und Auszahlungsermächtigun gen für die Unterbringung von Flüchtlingen im Doppelhaushalt 2017/2017, Haushaltsjahr 2017 3441/2017 Rat 19.12.2017 560/1 Erledigt 86 75 Mindeststandards zur Flüchtlingsunterbringung - Stärkung Koordination Ehrenamt 3499/2017 Rat 19.12.2017 562 Erledigt 87 76 Ausweitung des Gültigkeitszeitraumes des Köln-Passses für Leistungsbeziehende nach dem SGB II und Seniorinnen und Senioren mit geringem Rentenbezug 3549/2017 Rat 19.12.2017 504 Erledigt 88
  • Mitteilung Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50 Vorlagen-Nummer 16.03.2018 0549/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 19.04.2018 Bericht über die Beschlüsse des Ausschusses Soziales und Senioren gemäß § 42 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln Gemäß § 42 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen wird der Ausschuss Sozi- ales und Senioren über den aktuellen Stand der Beschlüsse aus dem Jahr 2017 des Ausschusses Soziales und Senioren informiert. Die Anlage A) enthält eine chronologische Übersicht über die einzelnen Beschlüsse mit Vorlagen- nummer, Beschlussgremium, Beschlussdatum, Federführung innerhalb der Verwaltung, Erledigungs- status sowie Seitenzahl im Beschlussbericht (Anlage B). Die Anlage B) enthält die umgesetzten Beschlüsse des öffentlichen Teils. gez. Dr. Rau
  • Anlage B - Beschlussbericht

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    1 Betreff: Verteilung der Globalmittel 2017 an die Wohlfahrtsverbände Gremium: Ausschuss Soziales und Senioren Sitzungsdatum: 26.01.2017 Vorlagen-Nr. 0027/2017 Federführung: 503 Status: Erledigt Beschluss: "Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt, im Haushaltsjahr 2017 die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Köln gemäß der beigefügten Anlage 1 zu fördern (Globalmittel einschließlich Zweckzuschüsse für besondere Aufgaben).“ Sachstand: Die Zuschüsse 2017 wurden angewiesen. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 2 Betreff: Das „Kooperative Baulandmodell Köln – Richtlinie zur Anwendung in Bebauungsplanverfahren“ Gremium: Rat Sitzungsdatum: 14.02.2017 Vorlagen-Nr.: 3559/2016 Federführung: 611/1 Status: Erledigt Beschluss über die geänderte Vorlage (s. Niederschrift über die 28. Sitzung des Rates am 04.04.2017) Der Rat 1. beschließt die Änderungen gemäß Beschluss des Rates vom 14.02.2017 zu den Punkten 2 a) bis 2 f) wie folgt: 2 a) Der Schwellenwert zur Übernahme der Verpflichtung nach Nummer 3 Absatz 1 Buchstabe a) wird auf 20 Wohneinheiten beziehungsweise 1 800 m² Geschossfläche (GF) Wohnen reduziert. 2 b) Entfällt. 2 c) Qualifizierungsverfahren sind für Vorhaben ab 75 Wohneinheiten beziehungsweise 6.750 m² GF Wohnen durchzuführen. In städtebaulich anspruchsvollen Lagen sollen nach Absprache mit den Planbegünstigten Qualifizierungsverfahren als Grundlage der Planung dienen. 2 d) Die planungsrechtliche Sicherung der Flächen für den öffentlich geförderten Wohnungsbau im Bebauungsplan soll in Abstimmung mit dem Planbegünstigten und kann mittels Festsetzungen nach § 9 Absatz 1 Nummer 7 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgen. 2 e) Bei Vorhaben auf Grundstücken, die nachweislich nach dem 22.09.2016 und vor dem Tag der Bekanntmachung des "Kooperativen Baulandmodells Köln (KoopBLM) – Richtlinie zur Anwendung in Bebauungsplanverfahren" in der vorliegenden Fassung erworben wurden, ist ein reduzierter Anteil von 20 % der mit der Planung geschaffenen GF Wohnen für die Verpflichtung zur Errichtung öffentlich geförderten Wohnungsbaus anzunehmen. Bei Vorhaben auf Grundstücken, die zwischen dem 24.02.2014 bis einschließlich 22.09.2016 erworben wurden, gelten die Anwendungsvoraussetzungen des Kooperativen Baulandmodells 2014 einschließlich des dort festgeschriebenen Ziels der Errichtung von 30 % öffentlich gefördertem Wohnungsbau fort (Fassung der Bekanntmachung vom 24.02.2014 - Vorlage 4325/2012). Diese Übergangsregelung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn die entsprechenden Grundstücke bis zum 30.06.2018 einer Bebauungsplanung zugeführt werden (Bekanntmachung eines Aufstellungs- oder Einleitungsbeschlusses). 3 2 f) Alle Planbegünstigten können sich auf Wunsch zur Anwendung der vorliegenden Richtlinie bekennen. 2. beschließt das "Kooperative Baulandmodell Köln (KoopBLM) - Richtlinie zur Anwendung in Bebauungsplanverfahren" in der geänderten Fassung gemäß Anlage 1 unter Berücksichtigung und Umsetzung der unter 1. 2 b), 2 c) und 2 e) vom Rat zusätzlich eingefügten Modifizierungen als Fortschreibung des geltenden Modells (Fassung der Bekanntmachung vom 24.02.2014 - Vorlage 4325/2012), welches ab Veröffentlichung des Ratsbeschlusses verpflichtend anzuwenden ist; 3. nimmt die Umsetzungsanweisung in der geänderten Fassung gemäß Anlage 2 als präzisierende Handlungsanweisung für die beteiligten Akteure zur Modellanwendung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, diese unter Berücksichtigung der vom Rat zusätzlich eingefügten Modifizierungen zu Ziff. 1, 2 b), 2 c) und 2 e) und auch im Weiteren fortzuschreiben, sofern die Grundzüge des Modells unberührt bleiben; 4. nimmt zur Kenntnis, dass die Verpflichtung der Planbegünstigten in Bebauungs- planverfahren zur Errichtung eines 20 %igen Anteils der GF Wohnen als preisgedämpfter Wohnungsbau nicht praktikabel darstellbar ist. Es erfolgt keine Aufnahme einer entsprechenden Verpflichtung in das "Kooperative Baulandmodell Köln (KoopBLM) – Richtlinie zur Anwendung in Bebauungsplanverfahren" gemäß Anlage 1. Sachstand: Seit Bekanntmachung der Fortschreibung im Mai 2017 haben sich die Planbegünstigten bereits in elf (zukünftigen) Planverfahren zur Anwendung der Fortschreibung des Baulandmodells erklärt, von denen fünf Verfahren (Nördlich Mannsfelder Straße, Rondorf Nord-West, Alsdorfer Straße 7-9, Damiansweg, Am Bahnhof) formell eingeleitet wurden. Insgesamt werden in diesen Plangebieten rund 2.250 WE geplant, von denen nach derzeitigem Stand rd. 700 WE als öffentlich geförderter Wohnungsbau entstehen werden. Einige Planbegünstigte errichten mehr als 30% der Wohneinheiten im öffentlich geförderten Segment, so dass diese Zahl noch höher ausfallen wird. Die tatsächliche Anzahl der öffentlich geförderten Wohnungen wird nach Beantragung der Fördermittel feststehen, die erst nach Satzungsbeschluss des jeweiligen Bebauungsplans erfolgen kann. Für Verfahren, die bis zum Tag der Bekanntmachung der Fortschreibung begonnen wurden oder in die Übergangsregelung fallen, gelten die Regelungen des Kooperativen Baulandmodells in seiner Fassung vom 24.02.2014 fort. Unter die Anwendungsprüfung dieses Modells fallen insgesamt 36 Bebauungsplanverfahren, von denen bereits fünf zum Satzungsbeschluss geführt wurden und somit abgeschlossen sind. Dort werden 463 WE errichtet, von denen 124 im öffentlich geförderten Segment entstehen. Die laufenden B-Planverfahren (25) mit rund 8.000 geplanten WE werden entsprechend den Vorgaben des Baulandmodells geprüft. Sechs Verfahren ruhen derzeit. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 4 Betreff: "Flüchtlinge in Köln willkommen heißen" - ein Projekt zur Unterstützung von Flüchtlingsinitiativen – Kooperationsprojekt Forum für Willkommenskultur Träger: Kölner Flüchtlingsrat e. V. und Kölner Freiwilligen Agentur e. V. Gremium: Rat Sitzungsdatum: 14.02.2017 Vorlagen-Nr. 3967/2016 Federführung: 562/5 Status: Erledigt Beschluss: Der Rat der Stadt Köln befürwortet die Verlängerung des Projekts „Flüchtlinge in Köln willkommen heißen“ (Forum für Willkommenskultur) des Kölner Flüchtlingsrates e.V. und der Kölner Freiwilligen Agentur e.V. und beauftragt die Verwaltung, die beiden Träger mit der Fortführung des Projektes – befristet auf weitere 2 Jahre bis zum 15.02.2019 – zu ermächtigen. Für die notwendigen zahlungswirksamen Aufwandsermächtigungen i. H. v. 78.000 € sind im Doppelhaushalt 2016/2017 im Haushaltsjahr 2017 im Teilergebnisplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen entsprechende Mittel veranschlagt. Die Finanzierung lfd. zahlungswirksamer Aufwendungen für die Folgejahre ist im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung sichergestellt. Sachstand: Der Beschluss wird als Erledigt behandelt und aufgrund der Befristung in zwei Jahren unter neuer Vorlagennummer weitergeführt. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 5 Betreff: Errichtung von vier konventionellen Bauten auf den städtischen Grundstücken Pater-Prinz-Weg, 50997 Köln-Rondorf zur Flüchtlingsunterbringung - Planungsbeschluss Gremium: Rat Sitzungsdatum: 14.02.2017 Vorlagen-Nr. 4223/2016 Federführung: 562/4 Status: in Umsetzung Beschluss: Der Rat hat beschlossen, die Planung zur Errichtung von vier konventionellen Bauten auf den städtischen Grundstücken Pater -Prinz-Weg, 50997 Köln -Rondorf, Gemarkung Rondorf-Land, Flur: 6, Flurstücke: 266, 267, 282, 283 zur Unterbringung von Flüchtlingen umzusetzen. Sachstand: Derzeit befindet sich das Vorhaben mit den Architekten und Fachplanern in der Entwurfsplanung. Ein Baubeschluss wird noch im 1. Quartal 2018 angestrebt. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 6 Betreff: Dringend notwendige Errichtung von mobilen Wohneinheiten zur Flüchtlingsunterbringung - hier: An den Gelenkbogenhallen, 50679 Köln-Deutz, Flur 33, Flurstück 904 – Baubeschluss Gremium: Rat Sitzungsdatum: 14.02.2017 Vorlagen-Nr. 0277/2016 Federführung: 562/4 Status: Erledigt Beschluss: Der Rat hat die im Rahmen der Gefahrenabwehr erfolgte Herrichtung des Objektes „An den Gelenkbogenhallen“, 50679 Köln, zur Unterbringung von Flüchtlingen genehmigt. Für die erforderlichen Aufwandsermächtigungen wurden im Haushaltsplan 2016/2017 für das Haushaltsjahr 2016 in den einzelnen Teilplanzeilen folgende Mittel eingeplant:  13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 2.105.401,67 €,  14 – Aufwendungen für Abschreibungen 36.905,70 €,  16 – sonst. ordentliche Aufwendungen in Höhe von 464.857,83 €, insgesamt 2.607.165,20 €. Für die investiven Auszahlungsermächtigungen zur Errichtung der Außenanlage in Höhe von 259.304,83 € im Haushaltsplan 2016/2017 für das Haushaltsjahr 2016, Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 5620-1004-0- 5999 – Flüchtlings-Wohnheime, Finanzmittel in entsprechender Höhe zur Verfügung. Die Mittel wurden im Rahmen einer Sollumbuchung bei der Finanzstelle 5620-1004- 1-5183, An den Gelenkbogenhallen, bereitgestellt. Zur Finanzierung der investiven Auszahlungen für die Beschaffung des notwendigen Inventars sind im Haushaltsplan 2016/2017 für das Haushaltsjahr 2016 im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 0000-1004-0-0001, Mittel in Höhe von 153.941,97 € eingeplant worden. Sachstand: Das Bauprojekt ist am15.09.2016 fertiggestellt worden. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 7 Betreff: Errichtung eines Wohnhauses auf dem städtischen Grundstück Josef- Kallscheuer-Straße, 50999 Köln - Sürth, zur Unterbringung von Flüchtlingsfamilien Gremium: Rat Sitzungsdatum: 04.04.2017 Vorlagen-Nr. 0928/2016 Federführung: 562/4 Status: in Umsetzung Beschluss: Der Rat hat die Planung zur Bebauung des städtischen Grundstückes Josef- Kallscheuer-Str., 50999 Köln -Sürth, Gemarkung: Rondorf Land, Flur 17, Flurstück 1901, mit 15 Wohnungen und 1220,49 m² Wohnfläche zustimmend zur Kenntnis genommen und den Neubau des Wohnhauses in konventioneller Bauweise mit investiven Herstellungskosten in Höhe von 3.243.262,48 € beschlossen. Sachstand: Bis Ende 2017 sollen die Erdarbeiten fertiggestellt werden. Im Januar 2018 soll mit den Rohbauarbeiten begonnen werden. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 8 Betreff: Evaluierung der Wohnraumschutzsatzung Gremium: Rat Sitzungsdatum: 04.04.2017 Vorlagen-Nr. 2181/2016 Federführung: 56 Status: Erledigt Beschluss: „In Anbetracht des der fortbestehenden erhöhten Wohnungsbedarfs in Köln und im Interesse der Rechts- und Planungssicherheit für die Wohnungswirtschaft beschließt der Rat die Fortführung der Aufgaben aus der Wohnraumschutzsatzung. Die Wohnraumschutzsatzung tritt gemäß § 14 am 30.06.2019 außer Kraft. Die Verwaltung legt dem Rat zur ersten Sitzung 2019 eine Vorlage zur Entscheidung über die Fortführung dieser Aufgaben vor. Dabei informiert sie über die Gesamtergebnisse und trifft eine aktualisierte Aussage über den Wohnbedarf in Köln.“ Der Rat hat im Zuge der Beschlussfassung zu 1. (Evaluierung) gegen die FDP- Fraktion und bei Enthaltung der SPD-Fraktion neben dem Evaluierungsbeschluss der Aufgabenfortsetzung unter den Beschlusspunkten 2. - 5. Aufträge an die Verwaltung beschlossen zum Thema „Ferienwohnungen“. Sachstand: Auf die Sachstandsmitteilung 2644/2017 für den Ausschuss Soziales und Senioren am 07.09.2017 sowie den Stadtentwicklungsausschuss am 21.09.2017 wird hingewiesen. 9 Betreff: Förderung der ökumenischen Begegnungsstätte Café Bickolo e.V. im Haushaltsjahr 2017 Gremium: Rat Sitzungsdatum: 04.04.2017 Vorlagen-Nr. 3978/2016 Federführung: 503 Status: Erledigt Beschluss: „Der Rat beschließt die Förderung der ökumenischen Begegnungsstätte Café Bickolo e. V. im Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 35.000 € (im Haushaltsjahr 2018 mit 36.000 € und ab dem Haushaltsjahr 2019 mit 37.000 €). Die Mittel werden im Teilergebnisplan 0507, Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und -zentren, in Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, zur Verfügung gestellt. Die Deckung erfolgt durch Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan 0507, Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und -zentren, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Die Förderung in den Jahren 2018ff. erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplans.“ Sachstand: Der Zuschuss 2017 wurde angewiesen. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 10 Betreff: Einführung der Ehrenamtskarte NRW in Köln Gremium: Rat Sitzungsdatum: 04.04.2017 Vorlagen-Nr. 0235/2017 Federführung: OB/1 Status: Erledigt Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt die Einführung der Ehrenamtskarte NRW zum 01.Juli 2017 und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. Sachstand: Die Ehrenamtskarte NRW wurde zum 01.07.2017 in Köln eingeführt und wird von den Ehrenamtlichen rege angenommen. Bis Jahresende 2017 wurden 1.906 Ehrenamtskarten ausgegeben. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 11 Betreff: Förderprojekt „Einwanderung gestalten NRW“ Gremium: Rat Sitzungsdatum: 04.04.2017 Vorlagen-Nr. 0554/2017 Federführung: OB/6 Status: in Umsetzung Beschluss: Der Rat beschließt die Teilnahme der Stadt Köln am Förderprojekt des Landes NRW „Einwanderung gestalten NRW“ im Zeitraum 01.04.2017 bis 31.03.2019. Sachstand: Das Projekt „Einwanderung gestalten NRW“ befindet sich in Bearbeitung. Die betroffenen Ratsausschüsse (insb. der Ausschuss Soziales und Senioren) werden unaufgefordert über den Projektfortschritt informiert. Die erstmalige Information erfolgte durch die Mitteilung 2561/2017 der Verwaltung. Die nächste Berichterstattung ist für Anfang des Jahres 2018 vorgesehen. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 12 Betreff: Förderprogramm NRWeltoffen Gremium: Rat Sitzungsdatum: 04.04.2017 Vorlagen-Nr. 0665/2017 Federführung: 4520 Status: in Umsetzung Beschluss: Der Rat beschließt die Teilnahme der Stadt Köln am kommunalen Förderprogramm „NRWeltoffen“. Die in diesem Programm entwickelten Maßnahmen werden unter der Federführung des NS-Dokumentationszentrums durchgeführt. Sachstand: Im Rahmen des Förderprogramms werden Maßnahmen zur präventiven Begegnung rechtsextremer und rassistischer Bestrebungen und für ein auf gegenseitiger Akzeptanz und Anerkennung geprägtes Handeln entwickelt und umgesetzt. Referenzrahmen zur Umsetzung der Maßnahmen ist das „Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft“. Das NS-Dokumentationszentrum koordiniert in Abstimmung mit den zuständigen Gremien und Dienststellen den Prozess. Als Begleitgremium der Koordinierungsstelle wurde ein Netzwerk aus städtischen und zivilgesellschaftlichen Vertretern einberufen, das in seiner Sitzung vom 4. Mai 2017 sowohl Handlungsbereiche als auch konkrete Maßnahmen beschlossen hat, die auf die Stärkung von Strukturen und Nachhaltigkeit von Aktivitäten abzielen. Konkret sind dies: im Bereich Bildungsmaßnahmen  Trainings „StammtischkämpferInnen“ durch den Jugendclub Courage  Seminare und Workshops „Vielfalt begegnen, Vielfalt erleben – die Interkulturelle Kompetenz macht’s!“ und „Safe Space: Identität und Empowerment – für und mit Menschen afrikanischer Abstammung“ durch die VHS  Workshops „Rechtsextremismus“ und „Rassismus“ für Schulen in Köln durch das NS-Dokumentationszentrum  Entwicklung des Erlebnisortes „Tristan da Cunha – Abenteuer Demokratie auf einer Insel“ im Bereich Antidiskriminierungsarbeit 13  Verstärkung der „Anlauf- und Beratungsstelle für von Diskriminierung Betroffene“ des AntiDiskriminierungsBüros Köln (ADB)/Öffentlichkeit gegen Gewalt e.V.  Vernetzungstreffen für Black People of Colour „Empowerment: Das Wichtigste zuerst“ durch das AntiDiskriminierungsBüros Köln (ADB)/ Öffentlichkeit gegen Gewalt e.V. im Bereich Maßnahmen in der Unterstützung von Geflüchteten  „Menschenrechtsorientierte Präventivarbeit gegen Rassismus und Diskriminierung im Bereich der Arbeit von und mit Geflüchteten“ (Sensibilisierungsmaßnahmen für Mitarbeiter/innen in und im Umfeld von Unterkünften) durch die Integrationsagentur der Caritas Köln  „Mentorinnen und Mentoren für Flüchtlingsfamilien“ durch das Forum für Willkommenskultur, vertreten durch die die Kölner Freiwilligen Agentur e.V. in Kooperation mit dem Kölner Flüchtlingsrat e.V. im Bereich Förderung und Würdigung zivilgesellschaftlichen Engagements  Vielfaltskampagne durch die Punktdienststelle Diversity Alle Maßnahmen der Träger wurden gemäß der vorab entwickelten Projektskizzen umgesetzt. Sie ergänzen einander und sind damit Teil eines schlüssigen Gesamtkonzeptes. Alle Träger sind in den von dem Netzwerk NRWeltoffen Köln bestimmten Handlungsfeldern anerkannte Ansprechpartner und arbeiten professionell. In allen Einzelmaßnahmen wurden die Kostenpläne eingehalten. Auf Basis der langjährigen Erfahrungen der Info- und Bildungsstelle im NS- Dokumentationszentrum, der Expertise der involvierten Kölner Akteure, der für das Programm NRWeltoffen zu mobilisierenden Netzwerke sowie der bereits geleisteten konzeptionellen Arbeiten, konnte in Köln im Mai 2017 unmittelbar nach Ratsbeschluss mit der Umsetzung von Maßnahmen begonnen werden. Mit den Vertreter/innen im Netzwerk sind im Umsetzungsprozess relevante städtische und zivilgesellschaftliche Akteure vertreten, gleichermaßen ist das Netzwerk trotzdem arbeitsfähig. Das Projekt wird in 2018 fortgesetzt werden. Die erforderlichen Mittel werden durch das Land NRW bereitgestellt und sind bewilligt. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 14 Betreff: Vergabe der Mittel für Antirassismus-Training im Jahr 2017 Gremium: Rat Sitzungsdatum: 04.04.2017 Vorlagen-Nr. 0691/2017 Federführung: 5001/1 Status: Erledigt Beschluss: Im Haushaltsplan 2016/2017 im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Leistungen und interkulturelle Hilfen, unter Zeile 15, Transferleistungen sind für 2017 Mittel für Antirassismus-Training 2017 in Höhe von 10.000 € veranschlagt. Darüber hinaus sind Mittel aus dem „Integrationsbudget“ gemäß Ratsbeschluss vom 20.12.2016 (Vorlage 3686/2016) in Höhe von 40.000 €/Jahr für Antirassismus-Training zu verwenden, so dass insgesamt 50.000 € für die Förderung von Antirassismus- Projekten zur Verfügung stehen. Der Rat beschließt, aus diesen Mitteln in einem ersten Schritt Mittel in Höhe von 12.000 € an zwei Träger gemäß Anlage 1 zu vergeben. Die verbleibenden Mittel in Höhe von 38.000 € werden in weiteren Schritten vergeben. Sachstand: Die Mittel in Höhe von 12.000 € wurden an Träger von zwei Projekten ausgezahlt. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 15 Betreff: Bewilligung von Zuschüssen aus dem Programm „Wir im Quartier“ – Struktur- und Beschäftigungsförderung im Stadtviertel Gremium: Ausschuss Soziales und Senioren Sitzungsdatum: 27.04.2017 Vorlagen-Nr. 0645/2017 Federführung: 502 Status: Erledigt Beschluss: Der Ausschuss für Soziales und Senioren beschließt aus den im Haushaltsplan für 2017 im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen, in Zeile 15, Transferaufwendungen, veranschlagten Mitteln für Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung im Rahmen des Konzeptes „Wir im Quartier“ – Struktur- und Beschäftigungsförderungsprogramm im Stadtviertel für das Jahr 2017 Zuschüsse an die in der Begründung genannten Träger zur Verlängerung von Maßnahmen in Höhe von insgesamt 52.299 € zu gewähren. Sachstand: Die Zuschüsse wurden bewilligt und ausgezahlt Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 16 Betreff: Verteilung der Fördermittel 2017 „SeniorenNetzwerke / Offene Altenarbeit“ Gremium: Ausschuss für Soziales und Senioren Sitzungsdatum: 27.04.2017 Vorlagen-Nr. 0954/2017 Federführung: 503 Status: Erledigt Beschluss: Der Ausschuss für Soziales und Senioren beschließt, den im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen, Zeile 15, Transferaufwendungen, für das Haushaltsjahr 2017 veranschlagten Teilbetrag zur Förderung der SeniorenNetzwerke/Offene Altenarbeit in Höhe von 1.325.000 €, wie in Anlage 1 und 2 zu dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu verwenden. Sachstand: Die vom Ausschuss für Soziales und Senioren beschlossenen Fördermittel wurden entsprechend der Beschlussvorlage ausgezahlt. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung. (Ankreuzen, wenn zutreffend) 17 Betreff: Sanierung und Umbau des städtischen Gebäudes Rothenburger Str. 2, 51103 Köln-Vingst, zur Sicherstellung der gesetzlichen Unterbringungsverpflichtung für Geflüchtete – Baubeschluss Gremium: Rat Sitzungsdatum: 18.05.2017 Vorlagen-Nr. 0049/2017 Federführung: 562/4 Status: in Umsetzung Beschluss: Der Rat hat den Umbau des städtischen Gebäudes Rothenburger Str. 2, 51103 Köln- Vingst, zu einer Unterkunft für Geflüchtete zur Sicherstellung der gesetzlichen Unterbringungsverpflichtung und Vermeidung drohender Obdachlosigkeit im Rahmen der Gefahrenabwehr beschlossen. Sachstand: Die Unterkunft für Geflüchtete wird voraussichtlich Ende Februar 2018 fertig gestellt und zur Belegung freigegeben. Es sind 14 abgeschlossene Wohnungseinheiten unterschiedlicher Größe zur Unterbringung von Geflüchteten entstanden, die für eine Belegung mit maximal 60 Personen zur Verfügung stehen. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 18 Betreff: Mitteilung über Kostenerhöhungen gem. § 24 Abs. 2 GemHVO i. V. m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln hier: Bonner Straße 478-482, 50968 Köln – Mehrkostenbeschluss Gremium: Rat Sitzungsdatum: 18.05.2017 Vorlagen-Nr. 0399/2016 Federführung: 562/4 Status: Erledigt Beschluss: Der Rat hat die entstandenen Kostenerhöhungen in Höhe von 2.150.000 € zur Kenntnis genommen. Für den Mehrbedarf an investiven Auszahlungsermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2016/2017 für das Haushaltsj ahr 2017, Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-1004-0-5999, Flüchtlings- WH, Finanzmittel in Höhe von 2.150.000 € zur Verfügung. Die Mittel werden im Rahmen einer Sollumbuchung bei der Finanzstelle 5620 -1004-2-5149, Sanierung Bonner Str., bereitgestellt. Für den konsumtiven Mehrbedarf durch Erhöhung der Abschreibung i.H.v. 33.593,75 € sind im Haushaltsplan 2016/2017 für das Haushaltsjahr 2017 im Te ilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in der Teilplanzeile 14, Bilanzielle Abschreibungen, Mittel in entsprechender Höhe eingeplant. Sachstand: Das Bauprojekt ist am 31.07.2017 fertiggestellt worden. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 19 Betreff: Verteilung der Mittel zur Förderung von Interkulturellen Zentren für das Jahr 2017 Gremium: Rat Sitzungsdatum: 18.05.2017 Rat Vorlagen-Nr. 0695/2017 Federführung: V/5001 Status: Erledigt Beschluss: Der Rat beschließt auf Grundlage der Haushaltssatzung für die Jahre 2016/2017 über die Verwendung der Haushaltsmittel 2017 in Höhe von 440.000 € gemäß Anlage 2. Der im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen, in Zeile 15, Transferleistungen veranschlagte Aufwandsbetrag in Höhe von insgesamt 446.000 € setzt sich zusammen aus  396.000 € laufende Mittel aus der laufenden Förderung der Interkulturellen Zentren  zuzüglich 50.000 € aus dem in 2015 eingerichteten „Integrationsbudget“ (siehe Vorlagen 2288/2015 und 2686/2016) und ist in voller Höhe für die Förderung der Interkulturellen Zentren vorgesehen. Damit kann die Förderung von 37 Interkulturellen Zentren fortgeführt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, bezüglich der derzeit nicht zur Förderung vorgesehenen Restmittel in Höhe von 6.000 € - auf der Grundlage einer vertieften Prüfung vorliegender Förderanträge - für die nächste Sitzung des Rates bislang nicht geförderte, anerkannte Zentren, die den Kriterien der Förderrichtlinie in besonderem Maß entsprechen, zur Förderung oder Anschubfinanzierung vorzuschlagen Sachstand: Die Interkulturellen Zentren wurden quartalsweise gefördert und die Empfänger entsprechend informiert. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 20 Betreff: Beschluss des Integrierten Handlungskonzeptes "Starke Veedel - Starkes Köln" für den Sozialraum "Meschenich und Rondorf" Gremium: Rat Sitzungsdatum: 18.05.2017 Vorlagen-Nr. 0737/2017 Federführung: Amt für Stadtentwicklung und Statistik, 152/1 Status: in Umsetzung Beschluss: 1. Der Rat beschließt das auf der Grundlage des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“ (Ratsbeschluss 20.12.2016, Vorlage-NR. 2899/2016) erstellte Integrierte Handlungskonzept (IHK) für den Sozialraum „Meschenich und Rondorf“ (siehe Anlage 1). Er beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ und der An- passung der Maßnahmenkonzeptionen, soweit im weiteren Abstimmungsprozess mit den Fördermittelgebern aufgrund laufender Änderungen der Förderbedingungen Anpassungen erforderlich werden. 2. Der Rat beschließt die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die im IHK für den Sozialraum „Meschenich und Rondorf“ aufgeführten Einzelmaßnahmen, die in der Kosten- und Finanzierungsübersicht hinterlegt sind. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter Vorbehalt der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen sowie einer erzielten Förderquote von mindestens 50 % der Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahmen. Die erforderlichen Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zahlungsermächtigungen bis 2020 in Höhe von 4,8 Mio. € sind im Hpl. 2016/2017 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 bereits berücksichtigt. Der entstehende Aufwand 2021ff in Höhe von 16,5 Mio. € für die Gesamtmaßnahmen des IHKs für den Sozialraum „Meschenich und Rondorf“, wurde nachrichtlich aufgeführt und ist in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen zu berücksichtigen. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, A) mit der Umsetzung der Maßnahmen des IHKs für den Sozialraum „Meschenich und Rondorf“ auf Basis des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“. B) die erforderlichen Entscheidungen zu konsumtiven Maßnahmen des IHKs, die im Sozialraum „Meschenich und Rondorf“ wirksam werden, der Bezirksvertretung Rodenkirchen vorzulegen und die zuständigen Fachausschüsse im Wege der Mitteilung zu informieren. C) mit der Umsetzung der investiven Maßnahmen im Sozialraum „Meschenich und Rondorf“. Der Rat verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die zuständigen Fachausschüsse und die Bezirksvertretung Rodenkirchen ohne Einschränkung zustimmen. 21 Sachstand: Auf Basis des IHKs wurden zum Stadterneuerungsprogramm 2017 erste Maßnahmen für eine Förderung im Rahmen der Städtebauförderung bewilligt. Es wurden weitere Förderanträge zum Stadtentwicklungsprogramm 2018 beim Land eingereicht. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 22 Betreff: Beschluss des Integrierten Handlungskonzeptes "Starke Veedel - Starkes Köln" für den Sozialraum "Buchheim und Buchforst" sowie "Mülheim- Nord und Keupstraße" als Fortschreibung des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020 Gremium: Rat Sitzungsdatum: 18.05.2017 Vorlagen-Nr. 0740/2017 Federführung: Amt für Stadtentwicklung und Statistik, 152/1 Status: in Umsetzung Beschluss: 1. Der Rat beschließt das auf der Grundlage des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“ (Ratsbeschluss 20.12.2016, Vorlage-NR. 2899/2016) erstellte Integrierte Handlungskonzept (IHK) für die Sozialräume „Buchheim und Buchforst“ sowie „Mülheim-Nord und Keupstraße“ als Fortschreibung des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020 (siehe Anlage 1). Er beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ und der Anpassung der Maßnahmenkonzeptionen, soweit im weiteren Abstimmungsprozess mit den Fördermittelgebern aufgrund laufender Änderungen der Förderbedingungen Anpassungen erforderlich werden. 2. Der Rat beschließt die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die im IHK für die Sozialräume „Buchheim und Buchforst“ sowie „Mülheim-Nord und Keupstraße“ als Fortschreibung des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020 aufgeführten Einzelmaßnahmen, die in der Kosten- und Finanzierungsübersicht hinterlegt sind. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter Vorbehalt der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen sowie einer erzielten Förderquote von mindestens 50 % der Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahmen. Die erforderlichen Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zahlungsermächtigungen bis 2020 in Höhe von 9,2 Mio. € sind im Hpl. 2016/2017 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 bereits berücksichtigt. Der entstehende Aufwand 2021ff in Höhe von rund 0,6 Mio. € für die Gesamtmaßnahmen des IHKs für die Sozialräume „Buchheim und Buchforst“ sowie „Mülheim-Nord und Keupstraße“, wurde nachrichtlich aufgeführt und ist in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen zu berücksichtigen. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, A) mit der Umsetzung der Maßnahmen des IHKs für die Sozialräume „Buchheim und Buchforst“ sowie „Mülheim-Nord und Keupstraße“ auf Basis des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“. B) die erforderlichen Entscheidungen zu konsumtiven Maßnahmen des IHKs, die in den Sozialräumen „Buchheim und Buchforst“ sowie „Mülheim-Nord und 23 Keupstraße“ wirksam werden, der Bezirksvertretung Mülheim vorzulegen und die zuständigen Fachausschüsse im Wege der Mitteilung zu informieren. C) mit der Umsetzung der investiven Maßnahmen in den Sozialräumen „Buchheim und Buchforst“ sowie „Mülheim-Nord und Keupstraße“. Der Rat verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die zuständigen Fachausschüsse und die Bezirksvertretung Mülheim ohne Einschränkung zustimmen. Sachstand: Auf Basis des IHKs wurden zum Stadterneuerungsprogramm 2017 erste Maßnahmen für eine Förderung im Rahmen der Städtebauförderung bewilligt. Es wurden weitere Förderanträge zum Stadtentwicklungsprogramm 2018 beim Land eingereicht. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 24 Betreff: Beschluss des Integrierten Handlungskonzeptes "Starke Veedel - Starkes Köln" für den Sozialraum "Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord" Gremium: Rat Sitzungsdatum: 18.05.2017 Vorlagen-Nr. 0743/2017 Federführung: Amt für Stadtentwicklung und Statistik, 152/1 Status: in Umsetzung Beschluss: 1. Der Rat beschließt das auf der Grundlage des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“ (Ratsbeschluss 20.12.2016, Vorlage-NR. 2899/2016) erstellte Integrierte Handlungskonzept (IHK) für den Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ (siehe Anlage 1). Er beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ und der Anpassung der Maßnahmenkonzeptionen, soweit im weiteren Abstimmungsprozess mit den Fördermittelgebern aufgrund laufender Änderungen der Förderbedingungen Anpassungen erforderlich werden. 2. Der Rat beschließt die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die im IHK für den Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ aufgeführten Einzelmaßnahmen, die in der Kosten- und Finanzierungsübersicht hinterlegt sind. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter Vorbehalt der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen sowie einer erzielten Förderquote von mindestens 50 % der Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahmen. Die erforderlichen Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zahlungsermächtigungen bis 2020 in Höhe von 4,9 Mio. € sind im Hpl. 2016/2017 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 bereits berücksichtigt. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, A) mit der Umsetzung der Maßnahmen des IHKs für den Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ auf Basis des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“. B) die erforderlichen Entscheidungen zu konsumtiven Maßnahmen des IHKs, die im Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ wirksam werden, der Bezirksvertretung Chorweiler vorzulegen und die zuständigen Fachausschüsse im Wege der Mitteilung zu informieren. C) mit der Umsetzung der investiven Maßnahmen im Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“. Der Rat verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die zuständigen Fachausschüsse und die Bezirksvertretung Chorweiler ohne Einschränkung zustimmen. 25 Sachstand: Auf Basis des IHKs wurden zum Stadterneuerungsprogramm 2017 erste Maßnahmen für eine Förderung im Rahmen der Städtebauförderung bewilligt. Es wurden weitere Förderanträge zum Stadtentwicklungsprogramm 2018 beim Land eingereicht. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 26 Betreff: Vergabe der Mittel für Antirassismus-Training im Jahr 2017 Gremium: Rat Sitzungsdatum: 18.05.2017 Vorlagen-Nr. 1142/2017 Federführung: 5001/1 Status: Erledigt Beschluss: Im Haushaltsplan 2016/2017 im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Leistungen und interkulturelle Hilfen, unter Zeile 15, Transferleistungen sind für 2017 Mittel für Antirassismus-Training 2017 in Höhe von 10.000 € veranschlagt. Darüber hinaus sind Mittel aus dem „Integrationsbudget“ gemäß Ratsbeschluss vom 20.12.2016 (Vorlage 3686/2016) in Höhe von 40.000 €/Jahr für Antirassismus-Training zu verwenden, so dass insgesamt 50.000 € für die Förderung von Antirassismus- Projekten zur Verfügung stehen. In seiner Sitzung am 04.04.2017 hat der Rat beschlossen, aus diesen Mitteln 12.000 € an zwei Träger in einem ersten Schritt zu vergeben. Der Rat beschließt, aus den verbliebenen Mitteln in Höhe von 38.000 € in einem zweiten Schritt Mittel in Höhe von 5.765 € an Träger von zwei weiteren Projekten gemäß Anlage 1 zu vergeben. Die verbleibenden Mittel in Höhe von 32.235 € werden in weiteren Schritten vergeben. Sachstand: Die Mittel in Höhe von 5.765 € wurden an Träger von zwei Projekten ausgezahlt. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 27 Betreff: Bedarfsfeststellungsbeschluss betr. Vergabe eines Rahmenvertrages über die Wartung und Reparatur der bühnen-, licht-, ton- und medientechnischen Anlagen sowie die Technikbetreuung bei Veranstaltungen in den städtischen Bürgerhäusern/Bürgerzentren Gremium: Ausschuss Soziales und Senioren Sitzungsdatum: 22.06.2017 Vorlagen-Nr. 1003/2017 Federführung: V/50/2 Status: Erledigt Beschluss: Gemäß § 5 (1) der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln stellt der Ausschuss Soziales und Senioren den Bedarf für die Vergabe eines Rahmenvertrages über die Wartung und Reparatur der bühnen-, licht-, ton- und medientechnischen Anlagen sowie die Technikbetreuung bei Veranstaltungen der städtischen Bürgerhäuser/Bürgerzentren (Bürgerhaus Stollwerck, Bürgerzentrum Deutz, Bürgerzentrum Chorweiler, Bürgerhaus Kalk) mit einem jährlichen Gesamtumsatz von ca. 95.000 Euro netto fest. Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt zwei Jahre. Dem Auftraggeber wird die Option eingeräumt, den Vertrag durch einseitige Erklärung um weitere zwei Jahre zu verlängern. Die erforderlichen Mittel sind für die Haushaltsjahre 2017 ff. in entsprechender Höhe in den Haushaltsansätzen des Teilfinanzplanes 0507 - Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und –zentren eingeplant. Ein Vergabevorbehalt wird nicht ausgesprochen. Sachstand: Mit Schreiben vom 26.10.2017 wurde der Zuschlag über die Wartung und Reparatur der bühnen-, licht-, ton- und medientechnischen Anlagen sowie die Technikbetreuung bei Veranstaltungen in den städtischen Bürgerhäusern/Bürgerzentren für die Zeit vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2019 (mit Verlängerungsoption) zu den Bedingungen der Ausschreibung erteilt. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung. (Ankreuzen, wenn zutreffend) 28 Betreff: Ausweitung des Platzangebotes für von Gewalt betroffene Frauen (im Frauenhaus) Gremium: Rat Sitzungsdatum: 11.07.2017 Vorlagen-Nr. 3804/2016 Federführung: 502 Status: in Umsetzung Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt die Realisierung des Neubaus des 1. Frauenhauses mit insgesamt 16 Plätzen für Frauen und max. 18 Kinder. Darüber hinaus beschließt der Rat einen einmaligen Investitionszuschuss für die Erstausstattung des Frauenhauses in Höhe von 85.839 €. Sachstand: Die GAG hat zwischenzeitlich das Kaufpreisangebot über die Liegenschaft angenommen. Als Grundstückseigentümer wird die GAG mit der Realisierung des Neubaus beauftragt. Die Bauplanungen haben bereits begonnen. Der Verein Frauen helfen Frauen wird in die Bauplanungen mit einbezogen. Eine Fertigstellung wird frühestens in 2020 erwartet. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 29 Betreff: Bürgerzentrum Alte Feuerwache - Baumaßnahme "Ertüchtigung der Wagenhalle" im Rahmen des Sonderprogramms NRW "Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen" hier: Beschluss Kostenerhöhung Gremium: Rat Sitzungsdatum: 11.07.2017 Vorlagen-Nr. 0070/2017 Federführung: V/50/2 Status: in Umsetzung Beschluss: Der Rat beschließt für das Haushaltsjahr 2017 überplanmäßige Auszahlungen für die Baumaßnahme „Sonderprogramm NRW - Ertüchtigung der ehemaligen Wagenhalle des Bürgerzentrums Alte Feuerwache zu einer Kultur-, Kunst- und Ausstellungshalle“ in Höhe von 460.000 Euro im Teilplan 0507 - Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und –zentren, Teilplanzeile 8 – Auszahlung für Baumaßnahmen. Die Refinanzierung in entsprechender Höhe erfolgt im Haushaltsjahr 2017 aus Mitteln für den Bau von Flüchtlingswohnheimen im Teilplan 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen. Eine Förderung der Mehrkosten aus dem Sonderprogramm NRW „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ ist nicht möglich. Sachstand: Die Genehmigungsplanung liegt dem Bauaufsichtsamt als Bauantrag mit dem Ziel der Erteilung einer Baugenehmigung zur Herrichtung der ehemaligen Wagenhalle der Alten Feuerwache zu einer multifunktional nutzbaren Kultur-, Kunst- und Ausstellungshalle vor. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung. (Ankreuzen, wenn zutreffend) 30 Betreff: Mindeststandards zur Flüchtlingsunterbringung und überplanmäßige Mittelbereitstellung 2017 Gremium: Rat Sitzungsdatum: 11.07.2017 Vorlagen-Nr. 0544/2017/1 Federführung: 562/5 Status: Erledigt Beschluss: 1. Der Rat nimmt die Umsetzung des verbesserten Betreuungsschlüssels auf 1:60 für folgende Objekte zur Kenntnis: - alle errichteten Leichtbauhallen sowie - alle Standorte, die mit sogenannten „Kojen“ und einer Gemeinschaftsverpflegung ausgestattet sind, namentlich die Standorte Luzerner Weg, Hardtgenbuscher Kirchweg und Butzweiler Hof als Leichtbauhallenstandorte und die Standorte Friedrich-Naumann-Straße, Mathias-Brüggen-Straße, Robert-Perthel-Straße und Ostlandstraße als Unterkünfte mit Kojen und Gemeinschaftsverpflegung. Der Rat beauftragt die Verwaltung, an diesen Standorten die Betreuung bis zur Beendigung der Belegung auf mindestens 1:60 festzusetzen, darüber hinaus jedoch an allen weiteren Standorten an dem Betreuungsschlüssel 1:80 festzuhalten. Hieraus resultieren jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 640.000 €. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung folgender Maßnahmenpakete zur Stärkung des Ehrenamtes: a. Stärkung der Koordination des Ehrenamtes durch Finanzierung jeweils einer halben Stelle in folgenden Einrichtungen: Hardtgenbuscher Kirchweg, Luzerner Weg, Butzweiler Hof, Herkulesstraße und Ringstraße; in Summe 5 x 0,5 = 2,5 Stellen Stärkung der Koordination des Ehrenamtes durch Finanzierung jeweils einer viertel Stelle in folgenden Einrichtungen: Mathias-Brüggen-Straße, An den Gelenkbogenhallen, zusammengefasste Standorte Hermann-Heinrich-Gossen-Straße und Max-Planck-Straße, Friedrich-Naumann- Straße, Eygelshovener Straße und Wilhelm-Schreiber-Straße, in Summe 6 x 0,25 = 1,5 Stellen. Hieraus resultieren jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 297.600 €. b. Stärkung zur Unterstützung des Ehrenamtes in jedem Bürgeramt durch Zusetzung jeweils einer 0,5 Stelle in der Bewertung Stadtoberinspektor BGr. A 10 Lg 2 LBesG 31 NRW bzw. Verwaltungsbeschäftigte/r EG 9 c TVöD, in Summe 9 x 0,5 Stellen = 4,5 Stellen. Die entsprechenden Stellen werden zum Stellenplan 2018 eingerichtet. Um die sofortige Besetzung der Stellen sicherzustellen, werden bis zum Inkrafttreten des Haushalts 2018 verwaltungsintern Verrechnungsstellen zur Verfügung gestellt. Hieraus resultieren jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 361.600 €. c. Stärkung der standortübergreifenden Betreuung und Steuerung der Ehrenamtler durch Finanzierung einer halben Stelle bei freien Trägern, KABE-Mitgliedern, dem Forum für Willkommenskultur und der ehrenamtlichen muslimischen Flüchtlingshilfe, in Summe 9 x 0,5 = 4,5 Stellen. Hieraus resultieren jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 334.800 €. d. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Ergebnisse der Umsetzung der neuen Ehrenamtsstruktur dem Sozialausschuss und dem Integrationsrat darzustellen. e. Ausbau und Pflege des digitalen Informationsportals von Wiku. Hieraus resultieren jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 11.300 €. f. Bereitstellung abrufbarer Zuschüsse zur administrativen Unterstützung von Willkommensinitiativen im Umfang von 10 Wochenstunden pro Initiative im Rahmen geringfügiger Beschäftigung. Hieraus resultieren jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 57.100 €. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Optimierung der medizinischen Versorgung, insbesondere in den Notunterkünften und richtet hierfür eine Koordinierungsstelle für alle bisher in den Notunterkünften beschäftigten, medizinischen Fachkräfte ein. Darüber hinaus werden zwei weitere Stellen Gesundheits- und Krankenpflegekräfte zugesetzt, die auch über die Notunterkünfte hinaus bei besonderem Bedarf (akuten Erkrankungen, Impfaktionen) in Regelwohnheimen und Beherbergungsbetrieben eingesetzt werden. Die Anbindung der 3 Vollzeitstellen erfolgt vorerst befristet für 2 Jahre beim Deutschen Roten Kreuz. Hieraus resultieren jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 159.000 €. 4. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Evaluierung der getroffenen Maßnahmen in der zweiten Jahreshälfte 2018. Das Ergebnis ist den in dieser Vorlage beteiligten Fachausschüssen mitzuteilen. 5. Die jährlichen Mehraufwendungen, die sich aus dem Maßnahmenbündel zu den Ziffern 1-3 ergeben, betragen 1.861.400 €. Der Rat beschließt zur Finanzierung der unabweisbaren Mehrbedarfe, die sich durch die Umsetzung des Beschlusspunktes 1 für das gesamte Jahr 2017 sowie der Beschlusspunkte 2-3 für die Zeit vom 01.08.2017 bis 31.12.2017 ergeben, im Haushaltsjahr 2017 überplanmäßige zahlungswirksame Aufwendungen im Teilplan 0111, Sonstige innere Verwaltung, Teilplanzeile 11, Personalaufwendungen in Höhe von 150.700 € und im Teilplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 998.300 €. 32 Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in entsprechender Höhe im Teilplan 0503, Weitere soziale Pflichtleistungen, Teilplanzeile 6, Kostenerstattungen und Kostenumlagen. Auf der Seite 7 der Vorlage (innerhalb der Begründung) wird der 6. Absatz beginnend mit „Die Verwaltung ermittelt die Bedarfe ….“ gestrichen. Sachstand: Mindeststandards umgesetzt. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 33 Betreff: Standorte zur Errichtung von temporären Unterkünften für Geflüchtete - Genehmigung und Baubeschluss Gremium: Rat Sitzungsdatum: 11.07.2017 Vorlagen-Nr. 0567/2016 Federführung: 562/4 Status: in Umsetzung Beschluss: Der Rat hat die zur Sicherstellung der städtischen Unterbringungsverpflichtung erfolgte Errichtung einer Unterkunft a) mit 60 Unterbringungsplätzen in Form gemieteter mobiler Wohneinheiten zur temporären Unterbringung von Geflüchteten auf dem Grundstück Westerwaldstraße 100 / Volpertusstraße, 51105 Köln, Gemarkung Poll, Flur 38, Flurstücke 806, 1266, 1272. b) mit 480 Unterbringungsplätzen in Form gemieteter Leichtbauhallen zur temporären Unterbringung von Geflüchteten auf dem Grundstück Butzweilerhof- Allee / Anna-Lindh-Straße, 50829 Köln, Gemarkung Longerich, Flur 8, Flurstück 1585. c) mit 240 Unterbringungsplätzen in Form mobiler Wohneinheiten zur temporären Unterbringung von Geflüchteten auf dem Grundstück Wilhelm-Schreiber-Straße, 50827 Köln, Gemarkung Müngersdorf, Flur 80, Flurstück 732, (jetziger Sportplatz), genehmigt und die weitere Umsetzung der Maßnahme zu c) beschlossen. Sachstand a) Das Objekt wurde fertig gestellt und im März 2017 belegt. b) Das Objekt wurde fertig gestellt und im Mai 2017 belegt. c) Das Objekt befindet sich in der Umsetzungsphase. Die gesamte Anlage wird voraussichtlich Mitte 2018 bezugsfertig. Die Verzögerungen erklären sich insbesondere durch Erfüllungshindernisse bei den Vertragspartnern. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 34 Betreff: Benennung der Vertreterin/des Vertreters und deren Stellvertretung für den Betriebsausschuss der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "aKDn- sozial" Gremium: Rat der Stadt Köln Sitzungsdatum: 11.07.2017 Vorlagen-Nr. 1022/2017 Federführung: 12 Status: Erledigt Beschluss: Als Vertreter der Stadt Köln wird für den Betriebsausschuss der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung aKDn-sozial benannt: Herr Michael Schoos, Amt für Informationsverarbeitung und als seine Stellvertreterin Frau Birgit Woltmann, Amt für Soziales und Senioren. Sachstand: Beschlossen. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 35 Betreff: Zuschuss an den MachMit! e.V. zur Schaffung und Bereitstellung von Wohnraum für von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen. Gremium: Rat Sitzungsdatum: 11.07.2017 Vorlagen-Nr. 1059/2017 Federführung: 502 Status: Erledigt Beschluss: Der Rat der Stadt Köln hat einstimmig beschlossen, dem Träger MachMit! e.V. einen einmaligen Zuschuss im Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 170.000 € zur Schaffung und Bereitstellung von Wohnraum für von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen zu gewähren. Hierzu hat der Rat eine außerplanmäßige Auszahlung in Teilfinanzplan 0504, freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen, Zeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, beschlossen. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen in Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in Zeile 9, Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen. Sachstand: Die Verwaltung hat mit MachMit! e.V. die Auszahlung des vom Rat bewilligten Zuschusses in Höhe von 170.000 € nach Baufortschritt vereinbart, um sicherzustellen, dass die vereinbarten Belegungsrechte an Wohnraum für 6 wohnungslose Personen auch zum Tragen kommen. Der MachMit! e.V. hat dem SSM e.V. aus eigenen Mitteln und aus Spendenmitteln mittlerweile mehr als 200.000 € zur Verfügung gestellt, um damit Planung, Bauvorbereitung und den Rohbau für das Wohnprojekt Am Faulbach 2 zu finanzieren. Die Umsetzung dieser Maßnahmen wurde geprüft. Um den weiteren Ausbau, insbesondere die Haustechnik und den Innenausbau fortführen zu können, wurden dem MachMit! e.V. am 15.08.2017 insgesamt 125.000 €, und damit ein großer Anteil des städtischen Zuschusses, überwiesen. Der verbleibende Restbetrag von 45.000 € steht nach Fertigstellung der v. a. Arbeiten zur Auszahlung an und wird dann für die Außenverkleidung des Gebäudes, inklusive der erforderlichen Außendämmung verwendet werden. Nach einer vor Ort Begutachtung des Baufortschrittes am 15.01.2018, wird der Restbetrag, in Abstimmung mit dem MachMit!e.V. und nach Rückmeldung des Vereins, voraussichtlich im März 2018 überwiesen. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 36 Betreff: Entwicklungskonzept Chorweiler für den Sozialraum Blumenberg, Chorweiler, Seeberg-Nord Gremium: Rat Sitzungsdatum: 11.07.2017 Vorlagen-Nr. 1070/2017 Federführung: 151/2 Status: in Umsetzung Beschluss: 1. Der Rat beschließt das Entwicklungskonzept Chorweiler in Anlage 1 für den Sozialraum Blumenberg, Chorweiler, Seeberg-Nord mit seinen Planungs- und Handlungsempfehlungen gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage des beschlossenen Entwicklungskonzeptes Chorweiler mit der Erstellung eines “Integriertes Handlungskonzeptes“ (IHK Phase 2) zwecks Fortschreibung des bisherigen vom Rat am 20.12.2016 beschlossenen sozialraumspezifischen Einzel-IHK für den Sozialraum Blumenberg, Chorweiler, Seeberg-Nord (Phase 1) im Rahmen des Leitkonzeptes „Starke Veedel - Starkes Köln“. 3. Das fortgeschriebene IHK (Phase 2) mit kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen zur Stabilisierung und Weiterentwicklung des Sozialraums und als Grundlage zur Einwerbung von weiteren staatlichen Fördermitteln für den Sozialraum Blumenberg, Chorweiler, Seeberg-Nord ist dem Rat mit den Ergebnissen einer Öffentlichkeitsbeteiligung zur Beschlussfassung vorzulegen. 4. Die im Entwicklungskonzept Chorweiler aufgezeigten Potenzialflächen innerhalb des Sozialraumgebietes sind nach Maßgabe des beschlossenen Entwicklungskonzeptes weiter zu entwickeln. Sachstand: Wie im Beschlusspunkt 2 formuliert, hat die Verwaltung auf Basis des ISEKs (Phase 1) und des Entwicklungskonzeptes das fortgeschriebene ISEK (Phase 2) entwickelt. Das fortgeschriebene ISEK (Phase 2) befindet sich derzeit in der verwaltungsinternen Abstimmung und wird entsprechend dem Beschlusspunkt 3 dem Rat im Sommer 2018 zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Entwicklung der im Entwicklungskonzept aufgezeigten Potenzialflächen ist als kurz – bis mittelfristige Maßnahme im fortgeschriebenen ISEK (Phase 2) vorgesehen (siehe Beschlusspunkt 4). Darüber hinaus erfolgt die Entwicklung der Potentialflächen auch außerhalb des fortgeschriebenen ISEKs (Phase 2) im Rahmen der vorhandenen Personalressourcen und Arbeitskapazitäten. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 37 Betreff: Ausbau der Kommunalen Integrationszentren NRW durch das Land Gremium: Rat Sitzungsdatum: 11.07.2017 Vorlagen-Nr. 1100/2017 Federführung: V/5001 Status: Erledigt Beschluss: Der Rat beschließt vorbehaltlich der Förderentscheidung des Landes den Ausbau des Kommunalen Integrationszentrums Köln 1. die Einrichtung von zwei zusätzlichen unbefristeten Planstellen zum Stellenplan 2018:  1,0 Stelle Sozialarbeit in der Bewertung S15 zur Stärkung des Sek. II- Bereichs  1,0 Stelle Sachbearbeitung im Querschnitt in der Bewertung EG 11 Da eine Stellenbesetzung unterjährig im Jahr 2017 erforderlich ist, werden bis zum Inkrafttreten des Stellenplans 2018 verwaltungsintern Verrechnungsstellen bereitgestellt. 2. Die Deckung in Höhe von 75.000 € in 2017 in der Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen, erfolgt durch entsprechende Mehrerträge in Teilplanzeile 2 – Zuwendungen und allgemeine Umlagen. Sachstand:  Die Stelle Sozialarbeit zur Stärkung des Sek. II-Bereichs konnte ab 1.2.2018 besetzt werden. Formale Umsetzung erfolgt zum 1.4.2018  Zur Besetzung der Stelle Sachbearbeitung im Querschnitt brachte ein erstes internes Ausschreibungsverfahren keinen Erfolg. Die Voraussetzungen zu dem beruflichen Profil wurden daraufhin auf Sozialarbeiterin- arbeiter erweitert. Das entsprechende interne Ausschreibungsverfahren ist auf den 9.2.2018 befristet. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 38 Betreff: Kommunales Programm für Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit KomProArBeit Gremium: Rat Sitzungsdatum: 19.12.2017 Vorlagen-Nr. 1691/2017; 2315/2017 Federführung: 804 Status: Erledigt Beschluss: Beschluss: Der Rat beschließt die Umsetzung des Programms „KomProArBeit“ und beauftragt die Verwaltung mit der organisatorischen Ausgestaltung und operativen Umsetzung. Für die Wahrnehmung der Aufgabe werden zum Stellenplan 2019 folgende Mehrstellen im Amt 80, Amt für Wirtschaftsförderung, eingerichtet: 0,75 Stelle BGr. A12 LBesG NRW bzw. E11 TVöD und 0,75 Stelle BGr. A10 LBesG NRW bzw. EG 9c TVöD Um die kurzfristige Besetzung der Stellen sicher zu stellen, werden bis zum Inkrafttreten des Stellenplans 2019 verwaltungsinterne Verrechnungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt. Für das strategische Leitprojekt „Kommunales Beschäftigungsprogramm“ sind im Hpl. 2018 und der Mittelfristplanung jährlich 900.000 Euro im Teilergebnisplan 1501 - Wirtschaft und Tourismus - in Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen – veranschlagt. Die Personal- und Sachaufwendungen sind in den Teilplanzeilen 11 - Personalaufwendungen und 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen abzubilden. Die Deckung der Personalaufwendungen in Höhe von 128.000 Euro und der Sachaufwendungen in Höhe von 25.600 Euro erfolgt im HJ 2018 aus Mitteln, die in Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen veranschlagt sind. Sachstand: Mit dem Ratsbeschluss vom 19.12.2017 ist auch der Beschluss vom 17.11.2016 (AN/1831/2016) erledigt. Das Kommunale Programm für Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit (KomProArBeit) beinhaltet auftragsgemäß neben anderem die Entwicklung eines Monitorings, die jährliche Fortschreibung der Programmziele und Inhalte sowie Berichterstattung an die zuständigen Ratsausschüsse. Entsprechend erfolgt die nächste Berichterstattung dort nach einem Jahr. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 39 Betreff: Vergabe der Mittel für Antirassismus-Training im Jahr 2017 Gremium: Rat Sitzungsdatum: 11.07.2017 Vorlagen-Nr. 1766//2017 Federführung: 5001/1 Status: Erledigt Beschluss: Im Haushaltsplan 2016/2017 im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Leistungen und interkulturelle Hilfen, unter Zeile 15, Transferleistungen sind für 2017 Mittel für Antirassismus-Training 2017 in Höhe von 10.000 € veranschlagt. Darüber hinaus sind Mittel aus dem „Integrationsbudget“ gemäß Ratsbeschluss vom 20.12.2016 (Vorlage 3686/2016) in Höhe von 40.000 €/Jahr für Antirassismus-Training zu verwenden, so dass insgesamt 50.000 € für die Förderung von Antirassismus- Projekten zur Verfügung stehen. In seinen Sitzungen am 04.04.2017 und am 18.05.2017 hat der Rat beschlossen, aus diesen Mitteln insgesamt 17.765 € an vier Projektträger zu vergeben. Der Rat beschließt, aus den verbliebenen Mitteln in Höhe von 32.235 € in einem dritten Schritt Mittel in Höhe von 16.960 € an Träger von drei weiteren Projekten gemäß Anlage 1 zu vergeben. Die verbleibenden Mittel in Höhe von 15.275 € werden in weiteren Schritten vergeben. Sachstand: Die Mittel in Höhe von 16.960 € wurden an Träger von drei Projekten ausgezahlt. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 40 Betreff: Antrag SE Herr Dr. Dr. Mück betreffend „Drogenproblematik Neumarkt“ Gremium: SoSe Sitzungsdatum: 07.09.2017 Vorlagen-Nr. N.N. Federführung: 53 Status: wird nachgereicht Beschluss: Die Bezirksseniorenvertretung Innenstadt beantragt im Zuge der Einrichtung niederschwelliger Drogenhilfeangebote im Bereich Neumarkt/Thieboldgasse alternative Standorte zu dem derzeit favorisierten Standort zu prüfen, die in weniger durch Wohnbebauung und mehr durch gewerbliche Nutzung geprägten Bereichen angesiedelt sind. Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt die Sache als erledigt. Sachstand: Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 41 Betreff: Konzepte für zusätzliche Hilfsangebote entwickeln Gremium: SoSe Sitzungsdatum: 07.09.2017 Vorlagen-Nr. 3152/2016 Federführung: Status: wird nachgereicht Beschluss: Der Ausschuss Soziales und Senioren beauftragt die Verwaltung (Soziales, Jugend, Gesundheit), auf der Basis einer Ist-Analyse wirksame Konzepte für zusätzlich erforderliche begleitende niedrigschwellige Hilfsangebote exemplarisch darzustellen und gegebenenfalls weiterzuentwickeln. Sachstand: Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 42 Betreff: Instandsetzung der Sicherheitsbeleuchtungsanlage im Bürgerhaus Stollwerck Gremium: Ausschuss Soziales und Senioren Sitzungsdatum: 07.09.2017 Vorlagen-Nr. 2023/2017 Federführung: V/50/2 Status: in Umsetzung Beschluss: Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 GO NRW die Umsetzung der Maßnahme „Instandsetzung der Sicherheitsbeleuchtungsanlage im Bürgerhaus Stollwerck“. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich gemäß Entwurfsplanung mit Kostenberechnung auf 170.000,00 Euro. In diesen Kosten enthalten sind die Kosten für das externe Fachplanungsbüro (24.375,21 Euro) und die Honorarkosten der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln für die Projektsteuerung (8.154,99 Euro). Die erforderlichen Mittel in Höhe von 170.000,00 Euro stehen für das Haushaltsjahr 2017 im Teilplan 0507 – Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und –zentren, Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. Sachstand: Die baulichen Maßnahmen sind eingeleitet. Die Endabnahme der Anlage ist lt. Projektsteuerung für Februar/März 2018 vorgesehen. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung. (Ankreuzen, wenn zutreffend) 43 Betreff: Förderung von Frauenvereinen im Sozialbereich 2017 Gremium: Ausschuss Soziales und Senioren Sitzungsdatum: 07.09.2017 Vorlagen-Nr. 2214/2017 Federführung: 503 Status: Erledigt Beschluss: "Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt, die Frauenvereine - Feministisches Frauengesundheitszentrum „Hagazussa e.V., - Agisra e.V., - FrauenLeben e.V. und - Frauen gegen Erwerbslosigkeit e.V. im Haushaltsjahr 2017 mit Haushaltsmitteln entsprechend der Anlage 1 zu fördern.“ Sachstand: Die Zuschüsse 2017 wurden angewiesen. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 44 Betreff: Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich 2017 Gremium: Ausschuss Soziales und Senioren Sitzungsdatum: 07.09.2017 Vorlagen-Nr. 2291/2017 Federführung: 503 Status: Erledigt Beschluss: "Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt, entsprechend der Empfehlung des gemeinsamen Unterausschusses Selbsthilfegruppen des Ausschusses Soziales und Senioren sowie des Gesundheitsausschusses, im Haushaltsjahr 2017 die Selbsthilfegruppen im Sozialbereich gemäß der beigefügten Anlage 1 zu fördern. Dazu gehört auch die Förderung von KISS-Gruppen, die ihre Mittel nicht direkt von der Stadt erhalten, sondern über die Selbsthilfe-Kontaktstelle Köln (ehemals KISS) gefördert werden.“ Sachstand: Die Zuschüsse 2017 wurden angewiesen. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 45 Betreff: Anerkennung des Vereins Interkultur e.V. als Interkulturelles Zentrum nach den Richtlinien zur Förderung Interkultureller Zentren in der Stadt Köln vom 27.10.2007 Gremium: SoSe Sitzungsdatum: 07.09.2017 Vorlagen-Nr. 2494/2017 Federführung: V/5001/1 Status: Erledigt Beschluss: Der Ausschuss für Soziales und Senioren beschließt – vorbehaltlich eines positiven Votums des Integrationsrates - die Anerkennung des Vereins Interkultur e.V., Glücksburgstr. 17, 52065 Köln als Interkulturelles Zentrum im Sinne der Richtlinie zur Anerkennung und Förderung von Interkulturellen Zentren gemäß Ratsbeschluss vom 27.10.2007. Sachstand: Der Verein Interkultur e.V. wurde über den Beschluss informiert. Seither nimmt der Verein an den Sitzungen des AK Interkulturelle Zentren Teil. Mit der Anerkennung ist noch keine finanzielle Förderung verbunden. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 46 Betreff: Umbau des Verwaltungsgebäudes an der Friedrich-Naumann-Straße 2, 51149 Köln zu einer Unterkunft für Geflüchtete - Baubeschluss Gremium: Rat Sitzungsdatum: 28.09.2017 Vorlagen-Nr. 2465/2016 Federführung: 562/4 Status: Erledigt Beschluss: Kein Beschlusstext Sachstand: Die Vorlage wurde von der Verwaltung zurückgezogen. Zu dem Projekt soll aber in der Sitzung am 06.02.2018 nach Überarbeitung ein Beschluss über Weiterplanung, Bau oder Einstellung gefasst werden. Die entsprechende neue Vorlagen-Nummer ist 2465/2016/1. Wird daher als erledigt behandelt und unter neuer Vorlagennummer weitergeführt. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 47 Betreff: 5. Fortführung von "Win-Win für Köln" - ein kombiniertes Programm der Arbeitsmarkt-, Sozial- und Bildungspolitik zur Wertverbesserung städtischer Gebäude Gremium: Rat Sitzungsdatum: 28.09.2017 Vorlagen-Nr. 0420/2017 Federführung: 804 Status: Erledigt Beschluss: I. Beschluss gemäß Verwaltungsvorlage: 1. Der Rat der Stadt Köln beschließt die weitere Fortführung des Projektes „Win-Win – für Köln“, ein kombiniertes Programm der Arbeitsmarkt-, Sozial- und Bildungspolitik bis zum 31.12.2019. 2. Er beauftragt die Verwaltung, die zur Umsetzung der Aufgabe erforderlichen und bisher bis zum 31.12.2017 befristet eingerichteten Stellen 1 Stelle StOI BGr. A10 LBesG NRW bzw. EG 9c TVöD 1 Stelle VB EG 4 TVöD, bis zum 31.12.2019 zu verlängern. Sachstand: Der hierzu eingebrachte Änderungsantrag der FDP-Fraktion wurde mehrheitlich abgelehnt. Die mündlichen Fragen aus der Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren am 07.09.2017 wurden vor Beschlussfassung schriftlich beantwortet. Die Vorlage wurde in der Sitzung des Rates am 28.09.2017 beschlossen. Die Maßnahme wurde bis 31.12.2019 verlängert. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 48 Betreff: Mehrgenerationenhaus Lindweiler 2017 Gremium: Rat Sitzungsdatum: 28.09.2017 Vorlagen-Nr. 1422/2017 Federführung: 51 Status: Erledigt Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt hinsichtlich der überarbeiteten Zielsetzung im „Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus“: - Die weitere Förderung der Anschlussteilnahme des „Sozialen Zentrum Lino-Club e.V.“ am „Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus“ ab 2017 bis 2020 in Höhe von 10.000 € p.a.. - Das Mehrgenerationenhaus Köln-Lindweiler (Stadtteilzentrum Lindweiler) ist Bestandteil in der Planung der Kommune zum demographischen Wandel und zur Sozialraumentwicklung (s. Integriertes Handlungskonzept (IHK) Lindweiler / Ratsbeschluss (2404/2014) vom 16.12.2014. Sachstand: Der Beschuss ist umgesetzt. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 49 Betreff: Mitgliedschaft beim Betreuungsgerichtstag e.V. (BGT) Gremium: Rat Sitzungsdatum: 28.09.2017 Vorlagen-Nr. 1440/2017 Federführung: 50 Status: Erledigt Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass die Stadt Köln dem Betreuungsgerichtstag e.V. (BGT) als Mitglied beitritt. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beläuft sich für öffentliche Verwaltungen auf derzeit 200,00 Euro. Der Rat beauftragt das Amt für Soziales und Senioren der Stadt Köln, die Mitgliedschaft beim Betreuungsgerichtstag e.V. durch die Betreuungsstelle wahrzunehmen. Sachstand: Die Mitgliedschaft beim Betreuungsgerichtstag e.V. wurde mit Wirkung zum 01.01.2018 beantragt. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 50 Betreff: Neubau eines Wohngebäudes im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Schönrather Str. 7, 51063 Köln Mülheim und Abbruch der bisherigen Flüchtlingsunterkunft - Planungsbeschluss Gremium: Rat Sitzungsdatum: 28.09.2017 Vorlagen-Nr. 1661/2017 Federführung: 562/4 Status: in Umsetzung Beschluss: Der Rat hat beschlossen, Planungen zum Abbruch des Bestandsgebäudes auf dem städtischen Grundstück Schönrather Str. 7, 51163 Köln-Mülheim, Gemarkung Dünnwald, Flur 61, Flurstück 117, sowie Planungen zu einem Neubau im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf diesem Grundstück aufzunehmen. Sachstand: Die Planungsleistungen (Architekt, Fachplaner) müssen gemäß der bestehenden Wertgrenzen europaweit ausgeschrieben werden. Die Erstellung der Vergabeunterlagen für die Ausschreibung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem städtischen Vergabeamt und soll Anfang 2018 im Vergabeportal veröffentlicht werden. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 51 Betreff: Nachträgliche Genehmigung überplanmäßiger Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen im Sozialbereich im Haushaltsjahr 2016 Gremium: Rat Sitzungsdatum: 28.09.2017 Vorlagen-Nr. 2261/2017 Federführung: 50 Status: Erledigt Beschluss: Der Rat beschließt zur Finanzierung von unabweisbaren Mehrbedarfen im Haushaltsjahr 2016 folgende überplanmäßige zahlungswirksame Aufwendungen in Teilplan 0501 – Leistungen nach dem SGB XII – Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen - in Höhe von 2.927.399,58 € Teilplan 0503 – Weitere soziale Pflichtleistungen - Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen - in Höhe von 8.043.905,50 € Teilplan 1005 – Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit – Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen - in Höhe von 48.681,00 € Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen - in Höhe von 500.037,03 € Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen in Höhe von 499.238,06 € Summe der Mehraufwendungen 12.019.261,17 € Die Deckung erfolgt durch zahlungswirksame Mehrerträge in Teilplan 0501 – Leistungen nach dem SGB XII - , Teilplanzeile 03 – sonstige Transfererträge in Höhe von 3.327.431,79 € in Teilplan 0502 – Kommunale Leistungen nach dem SGB II - Teilplanzeile 06 – Kostenerstattungen und Kostenumlagen - in Höhe von 5.339.417,81 € in Teilplan 0503 - Weitere soziale Pflichtleistungen - Teilplanzeile 03 – sonstige Transfererträge in Höhe von 1.600.633,48 € Teilplanzeile 06 – Kostenerstattungen und Kostenumlagen - in Höhe von 1.100.185,27 € Sachstand: Der Rat ist der Empfehlung des SOSE gefolgt und hat in seiner Sitzung am 28.09.2017 einheitlich wie vorgeschlagen beschlossen. Mit der nachträglichen Genehmigung der überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen ist die Angelegenheit erledigt. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 52 Betreff: Neubau von Wohngebäuden im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Causemannstr. 29-31, 50769 Köln-Merkenich und Abbruch der bisherigen Flüchtlingsunterkunft Gremium: Rat Sitzungsdatum: 28.09.2017 Vorlagen-Nr. 2267/2017 Federführung: 562/4 Status: in Umsetzung Beschluss: Der Rat hat beschlossen, Planungen zum Abbruch der Bestandsgebäude auf dem städtischen Grundstück Causemannstr. 29-31, 50769 Köln-Merkenich, Gemarkung Worringen; Flur 89; Flurstücke 524 und 805, sowie Planungen zu einer Neubebauung im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf diesem Grundstück aufzunehmen. Sachstand: Die Planungsleistungen (Architekt, Fachplaner) müssen gemäß der bestehenden Wertgrenzen europaweit ausgeschrieben werden. Die Erstellung der Vergabeunterlagen für die Ausschreibung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem städtischen Vergabeamt und soll Anfang 2018 im Vergabeportal veröffentlicht werden. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 53 Betreff: Drogenhilfekonzept in Neumarktnähe Gremium: Rat Sitzungsdatum: 28.09.2017 Vorlagen-Nr. 2364/2017 Federführung: 53 Status: wird nachgereicht Beschluss: Der Rat nimmt die Erläuterungen zur weiteren Planung des Drogenhilfeangebotes mit Drogenkonsumraum in Neumarktnähe zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die vorgelegte Planung umzusetzen. Sachstand: Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 54 Betreff: Drogenhilfekonzept im Rahmen der Suchthilfeplanung 2017/2018 der Stadt Köln Gremium: Rat Sitzungsdatum: 28.09.2017 Vorlagen-Nr. 2360/2017 Federführung: 53 Status: wird nachgereicht Beschluss: 1. Der Rat nimmt den von der Verwaltung initiierten Suchthilfeplanungsprozess mit dem Schwerpunkt illegale Drogen und den in Anlage 1 beschriebenen Entwurf eines ersten Bausteins des in Arbeit befindlichen Drogenhilfekonzepts zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die darin beschriebenen Meilensteine nach Maßgabe der jährlichen Haushaltsplanung zu entwickeln und umzusetzen. Dies soll wissenschaftlich begleitet werden. Zur Verwirklichung vordringlicher unabweisbarer Hilfebedarfe beauftragt der Rat die Verwaltung mit der Planung und Umsetzung folgender Maßnahmen: 2. Fortführung der Planungen für den Drogenkonsumraum in Neumarktnähe Der Rat beschließt, das Drogenhilfeangebot mit Drogenkonsumraum in Neumarktnähe nach der vorgelegten Planung zu realisieren und ermächtigt die Verwaltung, den hierfür erforderlichen Umbau im finanziellen Umfang von ca. 750.000 € zu beauftragen. Die Finanzierung der erforderlichen Umbaukosten erfolgt aus noch nicht gebundenen Haushaltsmitteln, die in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 zur Realisierung des Drogenkonsumraums im Rahmen des veranschlagten Budgets verfügbar sind. Aufgrund der rechtlichen Anforderungen an den Betrieb von Drogenkonsumräumen muss die Stadt Köln wegen der spezifischen Raumsituation im geplanten Objekt zusätzliche personelle Anforderungen für den Betrieb der Einrichtung erfüllen (die Einsehbarkeit der Konsumplätze muss räumlich und personell jederzeit gewährleistet sein). Hierzu beauftragt der Rat die Verwaltung, die dafür erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 116.400 € für das Haushaltsjahr 2018 und 369.000 € jährlich ab 2019 ff. zusätzlich in den Haushalt einzuplanen. 3. Verstetigung des Drogenhilfeangebotes am Hauptbahnhof (KAD I) im Umfang des Ratsbeschlusses vom 11.07.2017 Der Rat beauftragt die Verwaltung, die dafür erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 226.500 € ab 2018ff. zuzüglich der jährlichen Tarifsteigerung (2%) im TP 0701 - Gesundheitsdienste bei TPZ 15 - Transferaufwendungen, zusätzlich in den Haushalt einzuplanen. 55 4. Planung und Umsetzung weiterer dezentraler niedrigschwelliger Drogenhilfeangebote (inkl. Drogenkonsumraum) an den Szenestandorten in Mülheim und Kalk Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der kurzfristigen Suche und Anmietung geeigneter Räumlichkeiten in den Stadtteilen Mülheim und Kalk. Die erforderlichen Planungs- und Anmietungskosten für ein Angebot im Stadtteil Mülheim in Höhe von 500.000 € ab 2018 ff. sind zusätzlich in den Haushalt einzuplanen. Ab 2019ff. sind für den Betrieb einer zusätzlichen Einrichtung in Mülheim weitere 300.000 € zusätzlich in den Haushalt einzuplanen. Die erforderlichen Planungs- und Anmietungskosten für ein Angebot im Stadtteil Kalk in Höhe von 350.000 € ab 2019 ff. sind zusätzlich in den Haushalt einzuplanen. Ab 2020ff. sind für den Betrieb einer zusätzlichen Einrichtung in Kalk weitere 300.000 € zusätzlich in den Haushalt einzuplanen. 5. Zusätzliche Beratungsangebote (Kontaktstellen) in weiteren Sozialräumen mit besonderer Drogenproblematik a. Der Rat beschließt, die in Porz und Meschenich vorhandenen Beratungsangebote für drogengebrauchende Menschen zu erweitern und in Chorweiler ein neues Hilfsangebot für Menschen mit einer Gefährdung und Abhängigkeit von legalen und illegalen Drogen einzurichten. Die erforderlichen Planungs-, Anmietungs- und Betriebskosten für die Erweiterung des Angebotes im Stadtteil Meschenich in Höhe von 210.000 € ab 2020 ff. und für die Erweiterung des Angebotes im Stadtteil Porz in Höhe von 250.000 € ab 2020 ff. sind zusätzlich in den Haushalt einzuplanen. Die erforderlichen Planungs-, Anmietungs- und Betriebskosten für ein Angebot im Stadtteil Chorweiler in Höhe von 350.000 € ab 2021 ff. sind zusätzlich in den Haushalt einzuplanen. b. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, die Bedarfe in weiteren Hotspots zu prüfen und dem Rat ggfs. weitere erforderliche Maßnahmen zur Entscheidung vorzulegen 6. Teilverlagerung Substitutionsambulanz Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine Teilverlagerung der Substitutionsambulanz von Gesundheitsamt und Drogenhilfe gGmbH in der Lungengasse 13-17 zu prüfen. Sachstand: Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 56 Betreff: Vergabe der Mittel für Antirassismus-Training im Jahr 2017 Gremium: Rat Sitzungsdatum: 28.09.2017 Vorlagen-Nr. 2422/2017 Federführung: 5001/1 Status: Erledigt Beschluss: Der Rat beschließt, einen Betrag in Höhe von 1.000 € an das Kölner Forum gegen Rassismus und Diskriminierung, vertreten durch Caritasverband der Stadt Köln e.V./Antidiskriminierungsbüro, für ein Coaching der Vertreterinnen und Vertreter der Mitgliedsorganisationen im Kölner Forum gegen Rassismus und Diskriminierung zu vergeben. Es handelt sich dabei um Teilbeträge aus den verbliebenen Mitteln für 2017 im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, „Antirassismustraining“ unter Zeile 15, Transferleistungen. Sachstand: Die Mittel in Höhe von 1.000 € wurden an den Projektträger ausgezahlt. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 57 Betreff: Beschluss des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) "Starke Veedel - Starkes Köln" für den Sozialraum "Bickendorf, Westend und Ossendorf" Gremium: Rat Sitzungsdatum: 28.09.2017 Vorlagen-Nr. 2481/2017 Federführung: Amt für Stadtentwicklung und Statistik, 152/1 Status: in Umsetzung Beschluss: 1. Der Rat beschließt das auf der Grundlage des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“ (Ratsbeschluss 20.12.2016, Vorlage-NR. 2899/2016) erstellte Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für den Sozialraum „Bickendorf, Westend und Ossendorf“ (siehe Anlage 1). Er beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ und der Anpassung der Maßnahmenkonzeptionen, soweit im weiteren Abstimmungsprozess mit den Fördermittelgebern aufgrund laufender Änderungen der Förderbedingungen Anpassungen erforderlich werden. 2. Der Rat beschließt die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die im Integrierten Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Bickendorf, Westend und Ossendorf“ aufgeführten Einzelmaßnahmen, die in der Kosten- und Finanzierungsübersicht hinterlegt sind. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen sowie einer erzielten Förderquote von mindestens 50 % der Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahmen. Die erforderlichen Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zahlungsermächtigungen bis 2020 in Höhe von 2,2 Mio. € sind im Hpl. 2016/2017 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 bereits berücksichtigt. Der entstehende Aufwand 2021 ff. in Höhe von 2,9 Mio. € für die Gesamtmaßnahmen des ISEKs für den Sozialraum „Bickendorf, Westend und Ossendorf“, wurde nachrichtlich aufgeführt. Die Anmeldung zum Haushaltsplan- Entwurf 2018 inkl. mittelfristiger Finanzplanung bis 2021 erfolgte aufgrund der aktualisierten Planung. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, A) mit der Umsetzung der Maßnahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für den Sozialraum „Bickendorf, Westend und Ossendorf“ auf Basis des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“. B) die erforderlichen Entscheidungen zu konsumtiven Maßnahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes, die im Sozialraum „Bickendorf, Westend und Ossendorf“ wirksam werden, der Bezirksvertretung Ehrenfeld vorzulegen und die zuständigen Fachausschüsse im Wege der Mitteilung zu informieren. 58 C) mit der Umsetzung der investiven Maßnahmen im Sozialraum „Bickendorf, Westend und Ossendorf“. Der Rat verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die zuständigen Fachausschüsse und die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne Einschränkung zustimmen. Sachstand: Auf der Basis des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für den Sozialraum „Bickendorf, Westend und Ossendorf“ wurden zum Stadterneuerungsprogramm 2018 erste Maßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung beim Land eingereicht. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 59 Betreff: Beschluss des Integrierten Handlungskonzeptes „Starke Veedel –Starkes Köln“ für den Sozialraum „Humboldt/Gremberg und Kalk Gremium: Rat Sitzungsdatum: 28.09.2017 Vorlagen-Nr. 2488/2017 Federführung: Amt für Stadtentwicklung und Statistik, 152/1 Status: in Umsetzung Beschluss: 1. Der Rat beschließt das auf der Grundlage des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“ (Ratsbeschluss vom 20.12.2016, Vorlage-Nr. 2899/2016) erstellte Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für den Sozialraum „Humboldt / Gremberg und Kalk“ (siehe Anlage 1). Er beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ und der Anpassung der Maßnahmenkonzeptionen, soweit im weiteren Abstimmungsprozess mit den Fördermittelgebern aufgrund laufender Änderungen der Förderbedingungen Anpassungen erforderlich werden. 2. Der Rat beschließt die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die im ISEK für den Sozialraum „Humboldt / Gremberg und Kalk“ aufgeführten Einzelmaßnahmen, die in der Kosten- und Finanzierungsübersicht hinterlegt sind. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter Vorbehalt der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen sowie einer erzielten Förderquote von mindestens 50 % der Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahmen. Die erforderlichen Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zahlungsermächtigungen bis 2020 in Höhe von 3,9 Mio. € sind im Hpl. 2016/2017 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 bereits berücksichtigt. Der entstehende Aufwand 2021ff in Höhe von 2,4 Mio. € für die Gesamtmaßnahmen des ISEKs für den Sozialraum „Humboldt / Gremberg und Kalk“, wurde nachrichtlich aufgeführt. Die Anmeldung zum Haushaltsplan-Entwurf 2018 inkl. mittelfristiger Finanzplanung bis 2021 erfolgte aufgrund der aktualisierten Planung. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, A) mit der Umsetzung der Maßnahmen des ISEKs für den Sozialraum „Humboldt / Gremberg und Kalk“ auf Basis des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“. B) die erforderlichen Entscheidungen zu konsumtiven Maßnahmen des ISEKs, die im Sozialraum „Humboldt / Gremberg und Kalk“ wirksam werden, der Bezirksvertretung Kalk vorzulegen und die zuständigen Fachausschüsse im Wege der Mitteilung zu informieren. C) mit der Umsetzung der investiven Maßnahmen im Sozialraum „Humboldt / Gremberg und Kalk“. Der Rat verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die zuständigen Fachausschüsse und die Bezirksvertretung Kalk ohne Einschränkung zustimmen. 60 Sachstand: Auf der Basis des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für den Sozialraum Humboldt/Gremberg und Kalk wurden zum Stadterneuerungsprogramm 2018 erste Maßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung beim Land eingereicht. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 61 Betreff: Verteilung verbleibender Mittel zur Förderung Interkultureller Zentren in 2017 Gremium: Rat Sitzungsdatum: 28.09.2017 Vorlagen-Nr. 2492/2017 Federführung: V/5001/1 Status: Erledigt Beschluss: Der Rat beschließt die Verwendung der noch nicht verfügten Haushaltsmittel 2017 in Höhe von 6.000 € wie folgt: kleines Interkulturelles Zentrum mit 4.000 € / Jahr aufgenommen; Interkulturelle Zentrum des Runden Tisches Buchforst unterstützt. Sachstand: Die Mittel würden an die Träger Alevitischer Kulturverein und Runder Tisch Buchforst e.V. ausgezahlt. Die Empfänger erhielten einen Bescheid. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 62 Betreff: Vorberatung der Beschlussvorlagen zu Flüchtlingsunterkünften im Ausschuss für Soziales und Senioren Gremium: Ausschuss Soziales und Senioren Sitzungsdatum: 09.11.2017 Vorlagen-Nr. AN/1552/2017 Federführung: Dez. V Status: Erledigt. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, ab sofort alle Beschlussvorlagen, die die Unterbringung von Flüchtlingen betreffen, auch im Ausschuss Soziales und Senioren vorberaten zu lassen. Dies gilt insbesondere für Ankaufsvorlagen. Sachstand: Wird künftig beachtet. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 63 Betreff: Drastische Kürzungen im NRW-Haushalt 2018 für die Flüchtlingsberatungsstellen Aktuelle Stunde vom 9.11.2017 Gremium: SoSe; Sitzungsdatum: 09.11.2017 Vorlagen-Nr. AN/1608/2017 Federführung: V/5001 Status: Erledigt Beschluss: Der Ausschuss Soziales und Senioren beauftragt den Beigeordneten Herrn Dr. Rau dazu, in Gesprächen mit der Landesregierung zu klären, ob es Kürzungen geben solle und wenn ja, in wie weit diese Köln betreffen. Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt vor Eintritt in die Tagesordnung eine aktuelle Stunde unter TOP A zu halten. Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt, die Vorlage zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung zu geben. Sachstand: Herr Dr. Rau hat sich schriftlich an das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW gewendet. Laut Antwort des Ministers, Herr Dr. Stamp, werden (auch) die Kölner Beratungsstellen keine Kürzungen erfahren. Auch in die Verwendung der Haushaltsmittel des Landes werden sie weiterhin eingebunden. Dies wurde dem IR am 22.1.18 und dem und SoSe am 30.1.18 mit Mitteilung , Vorlagen Nr. 0083/2018, mitgeteilt. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 64 Betreff: Erstellung eines Kölner Lebenslagenberichts Gremium: Ausschuss Soziales und Senioren Sitzungsdatum: 09.11.2017 Vorlagen-Nr. 2917/2017 Federführung: Dez. V Status: Erledigt Beschluss: Gemäß § 5 (1) der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln stellt der Ausschuss für Soziales und Senioren den Bedarf zur Vergabe eines Auftrags für Beratung und Erstellung eines Lebenslagenberichts-Prototypen mit einem Auftragsvolumen von 200.000 Euro für das Haushaltsjahr 2018 fest. Der Ausschuss für Soziales und Senioren beauftragt die Verwaltung mit der Ausschreibung der erforderlichen Leistungen zur Realisierung eines Kölner Lebenslagenberichts. Sachstand: Die Ausschreibung eines Kölner Lebenslagenberichts ist in der Umsetzung. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 65 Betreff: Sanierung des städtischen Gebäudes Peter-Baum-Weg 22, 51069 Köln- Dünnwald - Einstellung der weiteren Planung Gremium: Rat Sitzungsdatum: 14.11.2017 Vorlagen-Nr. 4096/2016 Federführung: 562/4 Status: Erledigt Beschluss: Der Rat hat beschlossen, die weitere Planung zur Sanierung des städtischen Gebäudes Peter-Baum-Weg 22, 51069 Köln-Dünnwald, Gemarkung Dünnwald, Flur 55, Flurstück 58, einzustellen. Die Gesamtkosten bisheriger Planungen beliefen sich auf 130.691,19 €. Zusatz: Die Bezirksvertretung Mülheim soll frühzeitig bei der Entwicklung von alternativen Nutzungsstrategien mit einbezogen werden. Sachstand Die Nutzungsalternativen werden von der Verwaltung nun geprüft. Ergebnisse werden zu gegebener Zeit kommuniziert. Erfolgt dann allerdings über neuen Beschlussvorschlag. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 66 Betreff: Seniorenkoordination im Stadtbezirk Gremium: Ausschuss Soziales und Senioren Sitzungsdatum: 14.11.2017 Vorlagen-Nr. 1045/2017 Federführung: 503 Status: in Umsetzung Beschluss: Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt folgende Empfehlung an den Rat: Der Rat der Stadt Köln beschließt: 1. Zum 01.10.2017 wird die „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ unter Maßgabe des Konzeptes für die Seniorenkoordination im Stadtbezirk mit der Einrichtung von 0,5 Stellen Seniorenkoordination je Stadtbezirk eingeführt. Mit der Durchführung der Seniorenkoordination im Stadtbezirk sind die Verbände der freien Wohlfahrtspflege und die Sozial-Betriebe-Köln gGmbH (SBK) zu beauftragen. Dabei ist sicherzustellen, dass die Aktivitäten in enger Abstimmung mit der jeweiligen Bezirksverwaltung erfolgen und eine regelmäßige Abstimmung festgeschrieben wird. 2. Für die „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ werden für 2017 Haushaltsmittel in Höhe von 110.000 € beginnend ab dem 01.01.2018 jährliche Haushaltsmittel in Höhe 400.000 €, unter Berücksichtigung der Tarifsteigerungen zur Verfügung gestellt. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung der „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ vorzunehmen. Sachstand: Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 14.11.2017 die Einführung der Seniorenkoordination beschlossen und die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragt. Derzeit werden in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege Köln und den Sozial-Betrieben Köln (SBK) die Grundlagen für die Umsetzung geschaffen. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 67 Betreff: Sanierung der städtischen Wohnhäuser Auf dem Ginsterberg 6-34, 50737 Köln-Weidenpesch - Einstellung der weiteren Planung Gremium: Rat Sitzungsdatum: 28.09.2017 Vorlagen-Nr. 1708/2017 Federführung: 562/4 Status: Erledigt Beschluss: Der Rat hat beschlossen, die weitere Planung zur Sanierung von 15 Häusern auf dem städtischen Grundstück Auf dem Ginsterberg 6-34, 50737 Köln-Weidenpesch, Gemarkung Longerich, Flur 7, Flurstück 513, einzustellen. Die Gesamtkosten bisheriger Planungen beliefen sich auf 175.031,86 €. Sachstand Die Nutzungsalternativen werden von der Verwaltung nun geprüft. Ergebnisse werden zu gegebener Zeit kommuniziert. Erfolgt dann allerdings über neuen Beschlussvorschlag. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 68 Betreff: Ausweitung der präventiven Hilfen zur Vermeidung eines Wohnungsverlustes Gremium: Rat Sitzungsdatum: 14.11.2017 Vorlagen-Nr. 1824/2017 Federführung: 502 Status: Erledigt Beschluss: Der Rat der Stadt Köln hat am 14.11.2017 die Ausweitung der präventiven Hilfen zur Vermeidung eines Wohnungsverlustes ab den Haushaltsjahr 2018, zunächst befristet auf 2 Jahre, entsprechend der Konzepte „WohnIn – Wohnintegrationshilfe“ (im Umfang von 1 Stelle Sozialarbeit) und „BerMico – Beratung und Mietcoaching bei drohendem Wohnungsverlust“ (im Umfang von 2,5 Stellen Sozialarbeit), einstimmig beschlossen. Die Verwaltung wurde hierzu ermächtigt, im Rahmen einer Ziel- und Leistungsvereinbarung den Sozialdienst katholischer Männer – SKM mit der Umsetzung zu beauftragen. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushaltsplanentwurf 2018 ff. veranschlagt. Sachstand: Auf der Grundlage von § 53 SGB X wurde mit dem SKM für BerMico und der WohnIn, bereits in12/2017 eine Ziel- und Leistungsvereinbarung auf Basis einer Leistungsbeschreibung abgesprochen und zum 01.01.2018 abgeschlossen. Darüber hinaus wurde in 12/2017 für die präventive Hilfe ein neues Berichtswesen entwickelt und mit dem SKM vereinbart. Das erforderliche Personal für die WohnIn im Umfang von 1 Stelle Sozialarbeit wurde vom SKM akquiriert und hat seine Arbeit aufgenommen. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 69 Betreff: Verlängerung Auszugsmangement Gremium: Rat Sitzungsdatum: 14.11.2017 Vorlagen-Nr. 2338/2017 Federführung: 562/5 Status: Erledigt Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt die unbefristete Weiterführung der Aufgabe „Auszugsmanagement“ ab dem 01.01.2018. Zur Erfüllung dieser dauerhaft erforderlichen Aufgabe werden drei Vollzeitstellen bei den Trägern unbefristet finanziert. Vier weitere Vollzeitstellen bei den Trägern werden für die Dauer von zwei Jahren finanziert. Die Finanzmittel werden zu gleichen Teilen auf die drei Träger des Auszugsmanagements, Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Köln e.V., Caritasverband für die Stadt Köln e.V. und Kölner Flüchtlingsrat e.V. verteilt. Zur Finanzierung der konsumtiven Aufwendungen in Höhe von 511.000 € im Hj. 2018 sind im Haushaltsplanentwurf 2018 im Teilplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen entsprechende Mittel vorgesehen. Sachstand: Der Beschluss wird als Erledigt behandelt und aufgrund der teilweisen Befristung in zwei Jahren unter neuer Vorlagennummer weitergeführt. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 70 Betreff: Ombudsstelle für Flüchtlinge – Verlängerung der Befristung Gremium: Rat Sitzungsdatum: 14.11.2017 Vorlagen-Nr. 2735/2017 Federführung: OB/6 Status: in Umsetzung Beschluss: Der Rat beschließt auf Grundlage seiner Beschlüsse vom 10.05.2016 (1252/2016) und 28.06.2016 (1826/2016) die Weiterführung der Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln über die Befristung 31.12.2017 hinaus für zwei weitere Jahre bis zum 31.12.2019. Der Rat gewährt einen Zuschuss an den Kölner Flüchtlingsrat e.V. als Projektträger in Höhe von jeweils 127.600 € für die Jahre 2018 und 2019. Diese erforderlichen Kosten sind innerhalb der Veranschlagung des Teilergebnisplans 1004 Bereitstellung von Wohnraum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen finanziert. Sachstand: Die Ombudsstelle wird ihre Arbeit über den 31.12.2017 hinaus fortführen. Die Zuschussgewährung erfolgt über das Amt für Wohnungswesen in Absprache mit dem Kölner Flüchtlingsrat e.V. in Hinblick auf Zahlungsmodalitäten. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 71 Betreff: Vergabe der Mittel für Antirassismus-Training im Jahr 2017 hier: Verteilung Restmittel 2017 - Filmpräsentation von Ulf Aminde (Veranstaltung zum Denkmal zur Erinnerung an die Anschläge des NSU in Köln) Gremium: Rat Sitzungsdatum: 14.11.2017 Vorlagen-Nr. 2997/2017 Federführung: 5001/1 Status: Erledigt Beschluss: Der Rat beschließt, einen Betrag in Höhe von 4.200 € an Ulf Aminde für die Durchführung einer Filmpräsentation unter dem Arbeitstitel „Eine Nacht voller Filme. Wir bauen das Denkmal zur Erinnerung an die Anschläge durch das terroristische, rassistische NSU Netzwerk in der Keupstraße und Probsteigasse. Kein Vergessen !!!“ zu vergeben. Es handelt sich dabei um einen Teilbetrag aus den verbliebenen Mitteln für 2017 im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, „Antirassismustraining“ unter Zeile 15, Transferleistungen. Sachstand: Die Mittel in Höhe von 4.200 € wurden an den Projektträger ausgezahlt. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 72 Betreff: Bereitstellung von Schließfächern in Notschlafstellen dringend notwendig Gremium: Ausschuss für Soziales und Senioren Sitzungsdatum: 14.12.2017 Vorlagen-Nr. AN/1840/2017 Federführung: 502 Status: Erledigt Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, kurzfristig Überlegungen anzustellen, wie die notwendige Bereitstellung von Schließfächern in Notunterkünften/ Notschlafstellen erfolgen kann. Sachstand: Die Verwaltung hat geprüft, in welcher Form und unter welchen Rahmenbedingungen Schließfächer in den ordnungsbehördlichen Notaufnahmen eingerichtet werden können. Die Bereitstellung der Schließfächer wird in den ordnungsbehördlichen Notaufnahmen umgesetzt, damit die Obdachlosen die Möglichkeit haben, ihre Wertsachen für die Dauer der Übernachtung wegzuschließen. Die Verwaltung geht davon aus, dass mit der Umsetzung im 2. Quartal 2018 zu rechnen ist. In den Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe nach §§ 67 ff. SGB XII sind die Notschlafstellen mit Schließfächern ausgestattet Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 73 Betreff: Starke Veedel - Starkes Köln Hier: Bedarfsfeststellung für das Projekt 0.0.2 "Prozessbegleitende Evaluation" in elf Sozialräumen Gremium: Stadtentwicklungsausschuss Sitzungsdatum: 14.12.2017 Vorlagen-Nr. 3093/2017 Federführung: Amt für Stadtentwicklung und Statistik, 152/1 Status: in Umsetzung Beschluss: 1. Der Stadtentwicklungsausschuss erkennt den Bedarf der Maßnahme 0.0.2 „Prozessbegleitende Evaluation“ an. Er beauftragt die Verwaltung vorbehaltlich der Anerkennung der noch ausstehenden sozialraumspezifischen Integrierten Stadtentwicklungskonzepte (ISEK)1 durch das Land NRW die Maßnahme in den nachfolgenden elf Sozialräumen als Bestandteil des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“ extern zu vergeben: • Bickendorf, Westend und Ossendorf • Bilderstöckchen • Buchheim und Buchforst2 • Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord • Bocklemünd / Mengenich • Höhenberg und Vingst • Humboldt / Gremberg und Kalk • Meschenich und Rondorf • Mülheim-Nord und Keupstraße3 • Ostheim und Neubrück • Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil Die Finanzierung der mit 70 Prozent förderfähigen Maßnahmen erfolgt aus Teilergebnisplan, 0902, Stadtentwicklung, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. 1 Für nachfolgende Sozialräume steht eine Anerkennung der sozialraumspezifischen ISEKs durch das Land NRW aus: „Bickendorf, Westend und Ossendorf“, „Bilderstöckchen“, „Bocklemünd / Mengenich“, „Höhenberg und Vingst“, „Humboldt / Gremberg und Kalk“, Ostheim und Neubrück“ und „Porz-Ost, Finkenberg, Gremberg-hoven und Eil“ 2 Aufgrund besonderer Fördervoraussetzungen wurden gemäß der Vorgabe des Landes die Sozialräume „Buchheim und Buchforst“ sowie „Mülheim-Nord und Keupstraße“ zu einem Handlungsraum zusammengefasst. Er kann so als Fortschreibung des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020, das die Stadt Köln von 2009 bis 2014 umgesetzt hat, weiter gefördert werden. 3 siehe Fußnote 3 74 2. Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf die Vorlage zur formalen Vergabeentscheidung, wenn das Vergabe- und das Rechnungsprüfungsamt den Vergabevorschlägen der Vergabestelle einvernehmlich und ohne Einschränkungen zustimmen. Sachstand: Derzeit erfolgen Vorabstimmungen zur Ausschreibung. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 75 Betreff: Gewährung von Zuwendungen für interkulturelle und Integrationsprojekte hier: Anträge von Bürgerhaus MüTZe, Kulturbunker Mülheim und Bürgerzentrum Alte Feuerwache Gremium: Ausschuss Soziales und Senioren Sitzungsdatum: 14.12.2017 Vorlagen-Nr. 3556/2017 Federführung: V/50/2 Status: in Umsetzung Beschluss: Der Ausschuss für Soziales und Senioren beschließt, die im Haushaltsplan 2017 in Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, in Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, veranschlagten Zuschussmittel für interkulturelle und Integrationsmaßnahmen wie folgt zu vergeben: Antragsteller Projekt Betrag Antrag 1 Bürgerhaus MüTZe Interdisziplinäre Angebote „Teilhabe und Selbstbestimmung für Mitgrantinnen“ 5.000 € Antrag 2 Kulturbunker Mülheim Interkulturelles Theaterprojekt 4.500 € Antrag 3 Bürgerzentrum Alte Feuer- wache „café konekti“ – Honorarkraft (interkulturelles Stadtteil- und Begegnungscafé) 3.375 € Antrag 4 Bürgerzentrum Alte Feuer- wache „Erzähl mir was!“ – Märchen verschiedener Kulturen für Kinder und Erwachsene 1.500 € Sachstand: O. g. Maßnahmen werden sukzessive umgesetzt. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung. (Ankreuzen, wenn zutreffend) 76 Betreff: Errichtung einer Unterkunft für geflüchtete Familien auf dem städtischen Grundstück Kuckusweg 10, 50997 Köln - Mitteilung über Kostenerhöhungen gemäß § 24 Abs. 2 GemHVO i. V. m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung 2016/2017 der Stadt Köln Gremium: Rat Sitzungsdatum: 19.12.2017 Vorlagen-Nr. 1229/2017 Federführung: 562/4 Status: Erledigt Beschluss: Der Rat hat die Kostenerhöhung in Höhe von insgesamt 400.000 € zur Kenntnis genommen. Zur Deckung des Mehrbedarfs stehen für das Haushaltsjahr 2017 im Teilfinanzplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-1004-0-5999, Flüchtlings-WH, Mittel in entsprechender Höhe zur Verfügung. Die Mittel werden im Rahmen einer Sollumbuchung bei der Finanzstelle 5620-1004-2-5120, Neubau Kuckucksweg, bereitgestellt. Für den konsumtiven Mehrbedarf durch Erhöhung der Abschreibung i.H.v. 6.666,67 € für das Haushaltsjahr 2017 ff. sind im Haushaltsplan 2016/2017 im Teilergebnisplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in der Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen, Mittel in entsprechender Höhe eingeplant. Sachstand: Das Bauprojekt ist bereits im Sommer 2016 fertiggestellt worden. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 77 Betreff: Neubau eines Mehrfamilienhauses im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Waldstraße 115, 51145 Köln- Urbach - Planungsbeschluss Gremium: Rat Sitzungsdatum: 19.12.2017 Vorlagen-Nr. 2345/2017 Federführung: 562/4 Status: in Umsetzung Beschluss: Der Rat hat beschlossen, Planungen zum Abbruch des Bestandsgebäudes auf dem städtischen Grundstück Waldstraße 115, 51145 Köln-Urbach (ehemaliges Hotel "Antonius Eck"), sowie Planungen zu einer Neubebauung im Rahmen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus auf diesem Grundstück aufzunehmen. Sachstand Für die geplante Maßnahme werden Fachplaner benötigt. Diese müssen mit den Leistungsphasen 1-3 gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure beauftragt werden. Für die geplante Maßnahme werden ein Planungsbüro, ein Fachplanungsbüro für technische Gebäudeausrüstung sowie ein Planungsbüro für Außenanlagen benötigt. Diese Fachplanungsbüros werden demnächst beauftragt. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 78 Betreff: Aktionsplan zur Auszeichnung der Stadt Köln als „Kinderfreundliche Kommune“ Gremium: Rat Sitzungsdatum: 19.12.2017 Vorlagen-Nr. 2668/2017 Federführung: 51 Status: in Umsetzung Beschluss: Der Rat der Stadt Köln nimmt den Aktionsplan „Kinderfreundliche Kommune“ zur Kenntnis und beschließt dessen Umsetzung ab Januar 2018. Bei der Umsetzung wird die Priorität auf Maßnahmen zur Partizipation von Kindern und Jugendlichen gelegt. Die Interessen von Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung auf kindlichen Schutz und Teilhabe werden angemessen dargestellt und im weiteren Prozess im Maßnahmenkatalog aufgenommen. Dabei sind die Behindertenorganisationen aus der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik als Sachkundige in eigener Angelegenheit zu beteiligen. Ebenso wird die Verwaltung beauftragt, im Text des Aktionsplans redaktionelle Änderungen vorzunehmen: Die Begrifflichkeiten „Kinderheim“ und „Lagerrat“ sind durch zeitgemäße Termini zu ersetzen. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 312.500 € stehen im Teilergebnisplan 0604, Kinder- und Jugendarbeit – vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2018 – zur Verfügung. Sachstand: Der Aktionsplan wurde erstellt und die Umsetzung der Maßnahmen vom Rat beschlossen. Die Einrichtung eines Kooperativen Kinder- und Jugendbüros, die Ausschreibung der Personalstellen befindet sich im Abstimmungsverfahren mit dem Personalamt mit dem Ziel, sie zeitnah zu besetzen. Ebenfalls beschlossen hat der Rat der Stadt Köln die Entwicklung eines Konzeptes „Geld in die Hand von Kindern und Jugendlichen“ verbunden mit der Bereitstellung von jährlich 5000,- € pro Stadtbezirk. Das Konzept ist in Kooperation mit dem Arbeitskreis gem. §8ß SGB VIII Integrierte Jugendarbeit in Erarbeitung. In den Programmgebieten ISEK „Starkes Köln – starke Veedel“ sollen aus dem Verfügungsfond 20% der Mittel für Partizipationsprojekte für Kinder und Jugendliche bereitgestellt werden. Die entsprechenden Jugendpflegen werden gemeinsam mit den Jugendforen vor Ort Partizipationsprojekte entwickeln, sobald die entsprechenden Beschlüsse für die Umsetzung des ISEK gefasst sind. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 79 Betreff: Neubau eines Wohngebäudes im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Brohler Str. o.Nr., 50968 Köln-Marienburg Planungsbeschluss Gremium: Rat Sitzungsdatum: 19.12.2017 Vorlagen-Nr. 2848/2017 Federführung: 562/4 Status: in Umsetzung Beschluss: Der Rat beschließt, Planungen zu einem Neubau im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Brohler Str. o.Nr., Gemarkung: Köln- Rondorf, Flur: 51, Flurstücke: 708, 1208, 597 und 1209 aufzunehmen. Der Rat ermächtigt die Verwaltung, auf der Basis der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Fachplaner mit den Leistungsphasen 1-3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung) zu beauftragen und die notwendigen Stellungnahmen (z.B. Statik, Vermessung, Boden- und Schadstoffgutachten etc.) einzuholen. Die Planungskosten belaufen sich voraussichtlich auf rund 235.000 € brutto. Sachstand: Die Vorlage wurde am 04.12.2017 in der Bezirksvertretung 2 geschoben. Zu dem Projekt soll aber in der Sitzung des Rates am 06.02.2018 ein Beschluss über die Aufnahme der Planungen gefasst werden. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 80 Betreff: Weiterführung des kommunalen Wohnungsbauförderungsprogrammes 2017 bis 2021 Gremium: Rat Sitzungsdatum: 19.12.2017 Vorlagen-Nr. 3041/2017 Federführung: 561/1 Status: in Umsetzung Beschluss: Der Rat beschließt die Weiterführung des kommunalen Wohnungsbauförderungsprogramms bis 31.12.2021 wie folgt: I. Sicherung einer kommunalen Förderung für Neubauwohnungen und Wohnungen im Bestand bei nicht ausreichender Landesförderung durch Darlehen und Zuschussgewährung für Tilgungsnachlässe entsprechend den Konditionen der Landesförderung. II. Die Subventionierung des Erwerbs nichtstädtischer Grundstücke durch Investoren wird nicht fortgeführt. III. Der Ankauf von Mietpreis- und Belegungsbindungen wird nicht fortgeführt. IV. Weiter beschließt der Rat a) die Überprüfung und Evaluierung des beschlossenen Förderbestandteils in 2019 unter Berücksichtigung der Erfahrungen mit der Umsetzung des "Kooperativen Baulandmodell". b) eine jährliche Sachstandsmitteilung an den Ausschuss für Soziales und Senioren und den Stadtentwicklungsausschuss. Zur Umsetzung und Finanzierung stehen im Jahr 2017 im Teilfinanzplan 1601, in der Teilfinanzplanzeile 12 – sonstige Investitionsauszahlungen, investive Auszahlungsermächtigungen aus Ermächtigungsübertragungen 2016 nach 2017 in Höhe von 29.757.237 € zur Verfügung. Im Hpl.-Entwurf sind für die Jahre 2018 ff. entsprechend 33 Mio. € p.a. berücksichtigt. 81 Sachstand: Pkt. I. des Beschlusses ist durch den Ansatz entsprechender Haushaltsmittel bis auf Weiteres erledigt; die Aufträge gemäß Pkt. IV sind zu den genannten Zeitpunkten auszuführen. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 82 Betreff: Starke Veedel - Starkes Köln Hier: Bedarfsfeststellung für das Projekt 0.0.1 "Büro für Quartiersmanagement und Aktivierung" in elf Sozialräumen Gremium: Rat Sitzungsdatum: 19.12.2017 Vorlagen-Nr. 3096/2017 Federführung: Amt für Stadtentwicklung und Statistik, 152/1 Status: in Umsetzung Beschluss: 1. Der Rat erkennt den Bedarf der Maßnahme 0.0.1 „Büro für Quartiersmanagement und Aktivierung“ an. Er beauftragt die Verwaltung vorbehaltlich der Anerkennung der noch ausstehenden sozialraumspezifischen Integrierten Stadtentwicklungskonzepte (ISEK)4 die Maßnahme in den nachfolgenden elf Sozialräumen als Bestandteil des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“ extern zu vergeben: • Bickendorf, Westend und Ossendorf • Bilderstöckchen • Buchheim und Buchforst5 • Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord • Bocklemünd / Mengenich • Höhenberg und Vingst • Humboldt / Gremberg und Kalk • Meschenich und Rondorf • Mülheim-Nord und Keupstraße6 • Ostheim und Neubrück • Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil Die Finanzierung der mit 70 Prozent förderfähigen Maßnahmen erfolgt aus Teilergebnisplan, 0902, Stadtentwicklung, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. 4 Für nachfolgende Sozialräume steht eine Anerkennung der sozialraumspezifischen ISEKs durch das Land NRW aus: „Bickendorf, Westend und Ossendorf“, „Bilderstöckchen“, „Bocklemünd / Mengenich“, „Höhenberg und Vingst“, „Humboldt / Gremberg und Kalk“, „Ostheim und Neubrück“ und „Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil“ 5 Aufgrund besonderer Fördervoraussetzungen wurden die Sozialräume „Buchheim und Buchforst“ sowie „Mülheim-Nord und Keupstraße“ zu einem Handlungsraum zusammengefasst. Er kann so als Fortschreibung des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020, das die Stadt Köln von 2009 bis 2014 umgesetzt hat, weiter gefördert werden. 6 siehe Fußnote 2 83 2. Der Rat verzichtet auf die Vorlage zur formalen Vergabeentscheidung, wenn das Vergabe- und das Rechnungsprüfungsamt den Vergabevorschlägen der Vergabestelle einvernehmlich und ohne Einschränkungen zustimmen. Sachstand: Derzeit erfolgen Vorabstimmungen zur Ausschreibung. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 84 Betreff: Neubau eines Wohngebäudes im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Lachemer Weg, 50737 Köln-Longerich - Neu- / Umplanungsbeschluss Gremium: Rat Sitzungsdatum: 19.12.2017 Vorlagen-Nr. 3194/2017 Federführung: 562/4 Status: in Umsetzung Beschluss: Der Rat hat beschlossen, die bislang auf Grundlage der Beschlussfassung 2649/2013 vom 11.02.2014 durchgeführten Planungen zur Errichtung einer Unterkunft für Geflüchtete einzustellen und die Planungen zu einem konventionellen Neubau im öffentlich gefördert en Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Lachemer Weg, 50737 Köln -Longerich, Gemarkung: Longerich, Flur: 97, Flurstück: 273 aufzunehmen. Sachstand: Die Planungsleistungen (Architekt, Fachplaner) müssen gemäß der bestehenden Wertgrenzen europaweit ausgeschrieben werden. Die Erstellung der Vergabeunterlagen für die Ausschreibung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem städtischen Vergabeamt und soll Anfang 2018 im Vergabeportal veröffentlicht werden. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 85 Betreff: Vergabe der Mittel für Antirassismus-Training im Jahr 2017 hier: Verteilung Restmittel 2017 – Kampagne für Vielfalt und Wertschätzung, gegen Intoleranz, Diskriminierung und Ausgrenzung im Rahmen von Diversity Gremium: Rat Sitzungsdatum: 19.12.2017 Vorlagen-Nr. 3312/2017 Federführung: 5001 Status: Erledigt Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt, einen Beitrag in Höhe von 10.075 € für eine Vielfaltskampagne unter Federführung der Dienststelle Diversity und den damit verbundenen Fachbereichen Kommunales Integrationszentrum, Fachstelle Behindertenpolitik, Fachstelle für Lesben, Schwule und Transgender in Kooperation mit dem NS-Dokumentationszentrum im Rahmen des Landesförderprogramms NRWeltoffen (Session: 0655/2017) zu vergeben. Es handelt sich dabei um den Restbetrag aus den verbliebenen Mitteln für 2017 im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, „Antirassismustraining“ unter Zeile 15, Transferaufwendungen. Sachstand: Die Vergabe zur Planung der Vielfaltskampagne ist abgeschlossen. Der Prozess der Erarbeitung und Veröffentlichung der Vielfaltskampagne geht nun in die Umsetzung. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 86 Betreff: Genehmigung überplanmäßiger Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen für die Unterbringung von Flüchtlingen im Doppelhaushalt 2017/2018, Haushaltsjahr 2017 Gremium: Rat Sitzungsdatum: 19.12.2017 Vorlagen-Nr. 3441/2017 Federführung: 560/1 Status: Erledigt Beschluss: Der Rat beschließt zur Finanzierung von unabweisbaren Mehrbedarfen, die für die Unterbringung von Flüchtlingen entstehen, im Hj. 2017 überplanmäßige Aufwendungen im Teilplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum bei Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 17.900.000 €. Sachstand: Durch Ratsbeschluss vom 19.12.2017 und Bereitstellung der Mittel durch die Kämmerei ist der Vorgang erledigt. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 87 Betreff: Mindeststandards zur Flüchtlingsunterbringung - Stärkung Koordination Ehrenamt Gremium: Rat Sitzungsdatum: 19.12.2017 Vorlagen-Nr. 3499/2017 Federführung: 562 Status: Erledigt Beschluss: Der Rat beschließt in Anlehnung an seinen Beschluss vom 11.07.2017 (0544/2017/1): „Mindeststandards zur Flüchtlingsunterbringung und überplanmäßige Mittelbereitstellung 2017“ für die Stärkung der Koordination des Ehrenamtes eine teilweise Neuzuordnung der durch Ratsbeschluss vom 11.07.2017 finanzierten Stellen. Betroffen sind insgesamt 2,0 Stellen, die abweichend von bisherigen Festlegungen folgenden Einrichtungen neu zugeordnet werden sollen: Josef-Broicher-Straße und Schlagbaumsweg (jeweils 0,5 Stellen), Aloys-Boecker- Straße, Haferkamp, Sinnersdorfer Straße und Neusser Landstraße (jeweils 0,25 Stellen). Sachstand: Der Ratsbeschluss wird sukzessive im Laufe des Jahres 2018 mit der Aufgabe der Notunterkünfte und der gleichzeitigen Fertigstellung der o.g. neuen Unterkünfte für geflüchtete Menschen umgesetzt. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 88 Betreff: Ausweitung des Gültigkeitszeitraumes des Köln-Passes für Leistungsbeziehende nach dem SGB II und Seniorinnen und Senioren mit geringem Rentenbezug Gremium: Rat Sitzungsdatum: 19.12.2017 Vorlagen-Nr. 3549/2017 Federführung: 50/504 Status: Erledigt Beschluss: Ausweitung des Gültigkeitszeitraumes des Köln-Passes für Leistungs- beziehende nach dem SGB II und Seniorinnen und Senioren mit geringem Rentenbezug 3549/2017 Abstimmungsergebnis wie Ausschuss für Soziales und Senioren: Einstimmig zugestimmt. Sachstand: Die technischen Voraussetzungen zur Umsetzung der längeren Gültigkeitszeitraumes des Köln-Passes für SGB II-Berechtigte auf 2 Jahre und Geringverdienende > 65 Jahre auf 50 Jahre wurden bereits eingerichtet, die zuständigen Sachbearbeiter/innen sind informiert. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend)

Beratungsverlauf

  1. 19.04.2018

    Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren

    TOP 12.4, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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