0431/2022
Mittelverwendung, Nachfrage zur Vorlage 3453/2021
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
3377 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/53 3453/2021 Vorlagen-Nummer 08.02.2022 0431/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 08.02.2022 Mittelverwendung, Nachfrage zur Vorlage 3453/2021 Beantwortung der erneuten Nachfrage von Frau Klimaszewska-Golan vom 10.11.2021 zur Be- antwortung des Gesundheitsamtes zum Gesundheitswegweiser für Migrant*innen – Vorlage 3453/2021 IRM Frau Klimaszewska-Golan bittet um Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Warum legt das Gesundheitsamt dem Rat (und in der Vorberatung dem Integrationsrat) noch im Juni 2019 eine Beschlussvorlage zur Verwendung von Finanzmitteln für einen Gesundheitsweg- weiser vor, mit dem offensichtlichen Wissen, dass diese Gelder gar nicht bestimmungsgemäß einge- setzt werden? 2. Wie kommt es zu der Entscheidung, die Restsumme von ca. 64.700 € dem Haushalt des Ge- sundheitsamtes gutzuschreiben und für „wichtige Belange des öffentlichen Gesundheitswesens sinn- voll“ zu verwenden und warum wurden die politischen Gremien nicht über die anderweitige Verwen- dung informiert? 3. Für welche Zwecke und in welchen Höhen wurde von 2015 bis 2021 die Restsumme in Höhe von ca. 64.000 € eingesetzt, anstatt sie für den Gesundheitswegweiser zu verwenden? Die Verwaltung beantwortet die Fragen zusammenfassend wie folgt: Nach Abschluss des Entwicklungs- und Abstimmungsprozesses ging 2019 die Anbieterseite des Köl- ner Gesundheitswegweisers tatsächlich in den Echtbetrieb. Es war geplant, sobald eine ausreichende Anzahl von Gesundheitsangeboten im Kölner Gesundheitswegweiser freigeschaltet werden kann, auch die Nutzerseite des Wegweisers freizuschalten und damit die Datenbank für die Öffentlichkeit freizugeben. Die Ansprache der Anbieter*innen stieß leider nicht auf die erhoffte Resonanz, so dass bis zum Übergang des Gesundheitswegweisers in die Datenbank „Soziale Infrastruktur“ innerhalb von zwei Jahren nur rund 70 gesundheitliche Angebote durch die Anbieter*innen eingetragen wurden (siehe Beantwortungsvorlage 3453/2021). Die Nutzerseite wurde mit Blick auf die wenigen Angebote in der Datenbank nicht freigegeben. Die in der Vorlage 1316/2019 aufgeführten und geplanten Finanzmittel in Höhe von 8.435,-€ sollten zur internen Finanzierung des Datenbankbetriebes etc. für die Anbieterseite in 2019 dienen. Zum Zeitpunkt der Planung konnte das Gesundheitsamt nicht wissen, wie sich die Anbieterseite bzw. die Etablierung des Gesundheitswegweises entwickelt und hat aus diesem Grunde die Finanzmittel wie in der Vorlage 1316/2019 begründet beantragt. Erst die Erkenntnis aus der Evaluierung, dass die Nutzung durch die Anbieter*innen nur wenig fre- quentiert wurde und die Möglichkeit den Gesundheitswegweiser sinnvoll in der Datenbank „Soziale Infrastruktur“ zu integrieren, hat das Gesundheitsamt zur Abschaltung des Gesundheitswegweisers 2 bewegt. Im Nachgang muss die vorausgegangene Beantwortung revidiert werden, da die Finanzmittel nicht anderweitig verwendet, sondern nur nicht in Anspruch genommen worden sind. Diese konnten vor dem Hintergrund der hieraus resultierenden zusätzlichen Haushaltsbelastungen für Aufwendungen in der Ergebnisrechnung gemäß § 22 Abs. 1, Satz 2 GemHVO NRW grundsätzlich nicht ins nächste Jahr übertragen werden. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 0431/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 08.02.2022
- Erstellt
- 04.02.2022 19:36