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0431/2022

Mittelverwendung, Nachfrage zur Vorlage 3453/2021

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 08.02.2022

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 08.02.2022, TOP 3.12

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3377 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/53 
3453/2021 
Vorlagen-Nummer 08.02.2022 
 0431/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 08.02.2022 
 
Mittelverwendung, Nachfrage zur Vorlage 3453/2021 
Beantwortung der erneuten Nachfrage von Frau Klimaszewska-Golan vom 10.11.2021 zur Be-
antwortung des Gesundheitsamtes zum Gesundheitswegweiser für Migrant*innen – Vorlage 
3453/2021 
 
IRM Frau Klimaszewska-Golan bittet um Beantwortung der folgenden Fragen: 
 
1. Warum legt das Gesundheitsamt dem Rat (und in der Vorberatung dem Integrationsrat) noch 
im Juni 2019 eine Beschlussvorlage zur Verwendung von Finanzmitteln für einen Gesundheitsweg-
weiser vor, mit dem offensichtlichen Wissen, dass diese Gelder gar nicht bestimmungsgemäß einge-
setzt werden? 
 
2. Wie kommt es zu der Entscheidung, die Restsumme von ca. 64.700 € dem Haushalt des Ge-
sundheitsamtes gutzuschreiben und für „wichtige Belange des öffentlichen Gesundheitswesens sinn-
voll“ zu verwenden und warum wurden die politischen Gremien nicht über die anderweitige Verwen-
dung informiert? 
 
3. Für welche Zwecke und in welchen Höhen wurde von 2015 bis 2021 die Restsumme in Höhe 
von ca. 64.000 € eingesetzt, anstatt sie für den Gesundheitswegweiser zu verwenden? 
 
 
Die Verwaltung beantwortet die Fragen zusammenfassend wie folgt: 
 
Nach Abschluss des Entwicklungs- und Abstimmungsprozesses ging 2019 die Anbieterseite des Köl-
ner Gesundheitswegweisers tatsächlich in den Echtbetrieb. Es war geplant, sobald eine ausreichende 
Anzahl von Gesundheitsangeboten im Kölner Gesundheitswegweiser freigeschaltet werden kann, 
auch die Nutzerseite des Wegweisers freizuschalten und damit die Datenbank für die Öffentlichkeit 
freizugeben.  
Die Ansprache der Anbieter*innen stieß leider nicht auf die erhoffte Resonanz, so dass bis zum 
Übergang des Gesundheitswegweisers in die Datenbank „Soziale Infrastruktur“ innerhalb von zwei 
Jahren nur rund 70 gesundheitliche Angebote durch die Anbieter*innen eingetragen wurden (siehe 
Beantwortungsvorlage 3453/2021). Die Nutzerseite wurde mit Blick auf die wenigen Angebote in der 
Datenbank nicht freigegeben.  
Die in der Vorlage 1316/2019 aufgeführten und geplanten Finanzmittel in Höhe von 8.435,-€ sollten 
zur internen Finanzierung des Datenbankbetriebes etc. für die Anbieterseite in 2019 dienen.  
Zum Zeitpunkt der Planung konnte das Gesundheitsamt nicht wissen, wie sich die Anbieterseite bzw. 
die Etablierung des Gesundheitswegweises entwickelt und hat aus diesem Grunde die Finanzmittel 
wie in der Vorlage 1316/2019 begründet beantragt.  
Erst die Erkenntnis aus der Evaluierung, dass die Nutzung durch die Anbieter*innen nur wenig fre-
quentiert wurde und die Möglichkeit den Gesundheitswegweiser sinnvoll in der Datenbank „Soziale 
Infrastruktur“ zu integrieren, hat das Gesundheitsamt zur Abschaltung des Gesundheitswegweisers

2 
 
bewegt. 
Im Nachgang muss die vorausgegangene Beantwortung revidiert werden, da die Finanzmittel nicht 
anderweitig verwendet, sondern nur nicht in Anspruch genommen worden sind. Diese konnten vor 
dem Hintergrund der hieraus resultierenden zusätzlichen Haushaltsbelastungen für Aufwendungen in 
der Ergebnisrechnung gemäß § 22 Abs. 1, Satz 2 GemHVO NRW grundsätzlich nicht ins nächste 
Jahr übertragen werden.  
 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

08.02.2022 Integrationsrat
TOP 3.12 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0431/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
08.02.2022
Erstellt
04.02.2022 19:36