0939/2022
Kulturprogramm Ebertplatz 2022
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41/41/21 Vorlagen-Nummer 0939/2022 Freigabedatum 29.03.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Kulturprogramm Ebertplatz 2022 Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die zur Fortsetzung der Zwischennutzung des Ebertplat- zes für den Bereich Kultur im 1. bis 3. Quartal 2022 nötigen Finanzmittel in Höhe von 75.000 Euro einzusetzen sowie die abweichende Verwendung der Mittel als Dienstleistung statt der zuvor veran- schlagten Transferaufwendung innerhalb des Teilplans 0416-Kulturförderabgabe. Ausschuss Kunst und Kultur 05.04.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 75.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Hintergrund Mit Verabschiedung des städtischen Haushalts 2022 am 09.11.2021 (Nr. 3338/2021) hat der Rat der Stadt Köln in der Produktgruppe 0416 Kulturförderung die Position „Ebertplatz – Weiterentwicklung Interimskonzept“ mit einem Ansatz von 100.000 Euro beschlossen. Dabei handelt es sich um Mittel aus der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen. Die Haushaltsposition wurde aus Erträgen der Kulturförderabgabe zugesetzt; die Freigabe der Mittel obliegt dem Ausschuss Kunst und Kultur. Seit Beschluss des Zwischennutzungskonzeptes „INTERIM Ebertplatz“ im März 2018 wurde mit den beschlossenen Finanzmitteln jedes Jahr ein Kulturprogramm ermöglicht (vgl. Zwischenbericht 2019/2020, Anlage zur Vorlagen-Nummer: 2156/2020). Nach dem offiziellen Ende der ersten Zwi- schennutzung Mitte 2021 und der Umsetzung des nun parallel eingebrachten Beschlusses „Bedarfsfeststellungsbeschluss Ebertplatz – Weiterführung der Zwischennutzung“ (Vorlagen- Nummer: 0744/2022) ist im Jahr 2022 ein Zeitraum von drei Quartalen absehbar, in dem aufgrund der Ausschreibungs- und Auswahlmodalitäten des erst später zuständigen Platzmanagements noch kei- ne Budgetzuständigkeit besteht. Daher schlägt die Kulturverwaltung vor, dass das Kulturamt die Ver- ausgabung der verbleibenden Mittel für die ersten drei Quartale 2022 in Abstimmung mit den Zwi- schennutzer*innen, vergleichbar wie in den letzten Jahren, umsetzt. Die im Haushaltsplan 2022 dafür vorgesehene Summe von 100.000 Euro wird deshalb im Hinblick auf die politische Freigabe gesplittet 3 in 75.000 Euro für das 1. bis 3. Quartal 2022 sowie mit Blick auf die vg. Beschlussvorlage Nummer 0744/2022 in 25.000 Euro für das 4. Quartal 2022, die 25.000 Euro für das 4. Quartal werden durch das zukünftige Platzmanagement verausgabt. Kulturelles Platzprogramm und Umsetzung: Das Kulturprogramm 2022 wurde in den letzten Wochen vom Kulturamt gemeinsam mit den Zwi- schennutzer*innen und der zuständigen Projektkoordinatorin Helle Habenicht entwickelt, abgestimmt und diskutiert. Es sollen, nach jetzigem Planungsstand, bereits erfolgreiche Formate fortgeführt und wieder aufgegriffen werden, wie bspw. die Bespielung des LED-Laufbandes (Titel: Fries TV – offener Text- und Videokunstkanal am Ebertplatz) in bestimmten Monaten und die Open Air-Konzert- und Veranstaltungsreihe jeden Donnerstag von Mai bis August 2022, je nach verfügbarem Budget und anfallenden Kosten auch noch im September und Anfang Oktober. Darüber hinaus sollen über „Open Calls“ (öffentliche Ausschreibungen) wieder externe Projekte und Künstler*innen eingebunden und bspw. das aktuelle Kooperationsprojekt von TH Köln, NRW Baukultur und Brunnen e.V. mit einer ge- planten Installation am Platz unterstützt werden. Mit dem Budget gilt es außerdem die mittlerweile etablierten, täglichen Öffnungszeiten der freien Kunsträume in der Kunstpassage sowie deren Ver- mittlungsprogramm finanziell abzusichern. Ferner sollen notwendige Instandhaltungskosten und/oder Erneuerungen der Rolltreppenkunstwerke, deren Verbleib über den vorgesehenen Zeitraum bis Mitte 2022 für sinnvoll erachtet wird, so weit wie möglich finanziert werden. Aus Erfahrung der letzten Jahre tragen diese Maßnahmen dazu bei, den Ebertplatz insgesamt zu beleben und das Potential des Ebertplatzes als Ort für Kunst und Kultur zu stärken. Das Kulturamt wird in seiner Rolle als Förderamt, das nur bedingt operativ tätig sein kann, für die Umsetzung des Kulturprogramms wie in den letzten Jahren mit externen Dienstleister*innen vor allem im Hinblick auf die technische Infrastruktur zusammenarbeiten. Die operative Umsetzung wird daher in die Zuständigkeit verschiedener Akteur*innen oder Firmen unter Berücksichtigung der Vergabe- richtlinien gelegt werden. Die Akteur*innen oder Firmen sollen in den jeweiligen Projektbereichen eine besondere Expertise haben, idealerweise mit der Zwischennutzung bereits vertraut sein und ihrerseits Künstler*innen verschiedener Genres einbinden. Finanzierung: Der Änderungsantrag AN/2093/2021 (Kulturförderabgabe) zum Haushaltsplan 2022 wurde durch den Finanzausschuss in seiner Sitzung am 04.10.2021 beschlossen. Der Rat hat den Haushaltsplan 2022 insgesamt in seiner Sitzung am 09.11.2021 beschlossen. Die nun ausgewiesenen haushaltsmäßigen Auswirkungen sind ein Teil dessen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen (Freigabe durch Fachausschuss). Im Teilergebnisplan 0416-Kulturförderung, Teilplanzeile 15- Transferaufwendungen stehen im Jahr 2022 Mittel in Höhe von 100.000 € zur Verfügung. Zur Umsetzung der o.g. Dienstleistungen für den Bereich Kultur werden Aufwandsermächtigungen in Höhe von 75.000 € benötigt. Mit Blick auf § 13 Nr. 1 der Haushaltsatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2022 ist daher ein formaler Beschluss zur haushaltsneutralen Umschichtung von 75.000 Euro innerhalb des Teilplans 0416 – Kulturförderung aus der Teilplanzeile 15 - Transferauf- wendungen in die Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Haushaltsjahr 2022 notwendig. Begründung der Dringlichkeit Eine zeitnahe Entscheidung und Freigabe der Finanzmittel ist zur Umsetzung - einschließlich der Schaffung von Planungssicherheit – und Fortführung der Zwischennutzung mit Kulturprogramm auf dem Ebertplatz 2022 zwingend notwendig.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Ebertplatz 2022
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Details
- Aktenzeichen
- 0939/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 29.03.2022
- Erstellt
- 16.03.2022 18:44