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0939/2022

Kulturprogramm Ebertplatz 2022

Beschlussvorlage Ausschuss 29.03.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 03.05.2022, TOP 4.2

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

6961 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/41/41/21 
 
Vorlagen-Nummer 
 0939/2022 
Freigabedatum 29.03.2022 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Kulturprogramm Ebertplatz 2022 
Beschlussorgan 
Ausschuss Kunst und Kultur 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die zur Fortsetzung der Zwischennutzung des Ebertplat-
zes für den Bereich Kultur im 1. bis 3. Quartal 2022 nötigen Finanzmittel in Höhe von 75.000 Euro 
einzusetzen sowie die abweichende Verwendung der Mittel als Dienstleistung statt der zuvor veran-
schlagten Transferaufwendung innerhalb des Teilplans 0416-Kulturförderabgabe. 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 05.04.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme       75.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Hintergrund 
Mit Verabschiedung des städtischen Haushalts 2022 am 09.11.2021 (Nr. 3338/2021) hat der Rat der 
Stadt Köln in der Produktgruppe 0416 Kulturförderung die Position „Ebertplatz – Weiterentwicklung 
Interimskonzept“ mit einem Ansatz von 100.000 Euro beschlossen. Dabei handelt es sich um Mittel 
aus der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen. Die Haushaltsposition wurde aus Erträgen der 
Kulturförderabgabe zugesetzt; die Freigabe der Mittel obliegt dem Ausschuss Kunst und Kultur. 
Seit Beschluss des Zwischennutzungskonzeptes „INTERIM Ebertplatz“ im März 2018 wurde mit den 
beschlossenen Finanzmitteln jedes Jahr ein Kulturprogramm ermöglicht (vgl. Zwischenbericht 
2019/2020, Anlage zur Vorlagen-Nummer: 2156/2020). Nach dem offiziellen Ende der ersten Zwi-
schennutzung Mitte 2021 und der Umsetzung des nun parallel eingebrachten Beschlusses 
„Bedarfsfeststellungsbeschluss Ebertplatz – Weiterführung der Zwischennutzung“ (Vorlagen-
Nummer: 0744/2022) ist im Jahr 2022 ein Zeitraum von drei Quartalen absehbar, in dem aufgrund der 
Ausschreibungs- und Auswahlmodalitäten des erst später zuständigen Platzmanagements noch kei-
ne Budgetzuständigkeit besteht. Daher schlägt die Kulturverwaltung vor, dass das Kulturamt die Ver-
ausgabung der verbleibenden Mittel für die ersten drei Quartale 2022 in Abstimmung mit den Zwi-
schennutzer*innen, vergleichbar wie in den letzten Jahren, umsetzt. Die im Haushaltsplan 2022 dafür 
vorgesehene Summe von 100.000 Euro wird deshalb im Hinblick auf die politische Freigabe gesplittet

3 
in 75.000 Euro für das 1. bis 3. Quartal 2022 sowie mit Blick auf die vg. Beschlussvorlage Nummer 
0744/2022 in 25.000 Euro für das 4. Quartal 2022, die 25.000 Euro für das 4. Quartal werden durch 
das zukünftige Platzmanagement verausgabt.  
 
Kulturelles Platzprogramm und Umsetzung: 
 
Das Kulturprogramm 2022 wurde in den letzten Wochen vom Kulturamt gemeinsam mit den Zwi-
schennutzer*innen und der zuständigen Projektkoordinatorin Helle Habenicht entwickelt, abgestimmt 
und diskutiert. Es sollen, nach jetzigem Planungsstand, bereits erfolgreiche Formate fortgeführt und 
wieder aufgegriffen werden, wie bspw. die Bespielung des LED-Laufbandes (Titel: Fries TV – offener 
Text- und Videokunstkanal am Ebertplatz) in bestimmten Monaten und die Open Air-Konzert- und 
Veranstaltungsreihe jeden Donnerstag von Mai bis August 2022, je nach verfügbarem Budget und 
anfallenden Kosten auch noch im September und Anfang Oktober. Darüber hinaus sollen über „Open 
Calls“ (öffentliche Ausschreibungen) wieder externe Projekte und Künstler*innen eingebunden und 
bspw. das aktuelle Kooperationsprojekt von TH Köln, NRW Baukultur und Brunnen e.V. mit einer ge-
planten Installation am Platz unterstützt werden. Mit dem Budget gilt es außerdem die mittlerweile 
etablierten, täglichen Öffnungszeiten der freien Kunsträume in der Kunstpassage sowie deren Ver-
mittlungsprogramm finanziell abzusichern. Ferner sollen notwendige Instandhaltungskosten und/oder 
Erneuerungen der Rolltreppenkunstwerke, deren Verbleib über den vorgesehenen Zeitraum bis Mitte 
2022 für sinnvoll erachtet wird, so weit wie möglich finanziert werden. 
Aus Erfahrung der letzten Jahre tragen diese Maßnahmen dazu bei, den Ebertplatz insgesamt zu 
beleben und das Potential des Ebertplatzes als Ort für Kunst und Kultur zu stärken. 
Das Kulturamt wird in seiner Rolle als Förderamt, das nur bedingt operativ tätig sein kann, für die 
Umsetzung des Kulturprogramms wie in den letzten Jahren mit externen Dienstleister*innen vor allem 
im Hinblick auf die technische Infrastruktur zusammenarbeiten. Die operative Umsetzung wird daher 
in die Zuständigkeit verschiedener Akteur*innen oder Firmen unter Berücksichtigung der Vergabe-
richtlinien gelegt werden. Die Akteur*innen oder Firmen sollen in den jeweiligen Projektbereichen eine 
besondere Expertise haben, idealerweise mit der Zwischennutzung bereits vertraut sein und ihrerseits 
Künstler*innen verschiedener Genres einbinden.  
 
 
Finanzierung: 
Der Änderungsantrag AN/2093/2021 (Kulturförderabgabe) zum Haushaltsplan 2022 wurde durch den 
Finanzausschuss in seiner Sitzung am 04.10.2021 beschlossen. Der Rat hat den Haushaltsplan 2022 
insgesamt in seiner Sitzung am 09.11.2021 beschlossen. Die nun ausgewiesenen haushaltsmäßigen 
Auswirkungen sind ein Teil dessen.  
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen 
(Freigabe durch Fachausschuss). Im Teilergebnisplan 0416-Kulturförderung, Teilplanzeile 15-
Transferaufwendungen stehen im Jahr 2022 Mittel in Höhe von 100.000 € zur Verfügung. 
Zur Umsetzung der o.g. Dienstleistungen für den Bereich Kultur werden Aufwandsermächtigungen in 
Höhe von 75.000 € benötigt. Mit Blick auf § 13 Nr. 1 der Haushaltsatzung der Stadt Köln für das 
Haushaltsjahr 2022 ist daher ein formaler Beschluss zur haushaltsneutralen Umschichtung von 
75.000 Euro innerhalb des Teilplans 0416 – Kulturförderung aus der Teilplanzeile 15 - Transferauf-
wendungen in die Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Haushaltsjahr 
2022 notwendig. 
 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Eine zeitnahe Entscheidung und Freigabe der Finanzmittel ist zur Umsetzung - einschließlich der 
Schaffung von Planungssicherheit – und Fortführung der Zwischennutzung mit Kulturprogramm auf 
dem Ebertplatz 2022 zwingend notwendig.

Beratungsverlauf (1)

03.05.2022 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Ebertplatz 2022

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Details

Aktenzeichen
0939/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
29.03.2022
Erstellt
16.03.2022 18:44