0936/2018
Förderung der Elektromobilität - Was tut die Verwaltung?
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/Stab Vorlagen-Nummer 12.04.2018 0936/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 17.04.2018 Wirtschaftsausschuss 19.04.2018 Ausschuss für Umwelt und Grün 24.04.2018 Stadtentwicklungsausschuss 26.04.2018 Förderung der Elektromobilität - Was tut die Verwaltung? hier: Anfrage der SPD-Fraktion in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.03.2018, TOP 5.2.3 Die SPD-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 1. „Welchen Bearbeitungsstand hat das von der Verwaltung für Ende 2017 angekündigte integrierte kommunale Elektromobilitätskonzept. Wann wird dieses zur Beschlussfassung vorgelegt? 2. Gerade mit Blick auf die aktuell bereitstehende E-Ladeinfrastruktur ist Köln alles andere als gut aufgestellt und vorbereitet, um Elektromobilität erfolgreich voranzubringen und den Anteil elektri- fizierter Fahrzeuge entscheidend zu erhöhen. Nach einer Untersuchung des CAR-Institutes der Universität Duisburg-Essen (s. Berichterstattung Kölnische Rundschau vom 23.10.2017) steht in Köln auf 20.796 Einwohner gerade einmal eine Ladesäule zur Verfügung. Damit rangiert Köln auf Platz 35 von 50 der größten deutschen Städte. Wie ist der aktuelle Sachstand der Erarbeitung eines stadtweiten Standortkonzeptes für E-Ladeinfrastrukturen, das in enger Abstimmung zwi- schen Verwaltung und RheinEnergie bis Herbst 2017 entwickelt werden sollte? Wann wird dieses vorgelegt? 3. Welche neuen Standorte für E-Ladeinfrastrukturen konnten zwischenzeitlich als vorgezogene Maßnahmen bereits festgelegt und umgesetzt werden (vgl. Mitteilung 1275/2017)? Welche Er- kenntnisse liegen der Verwaltung zwischenzeitlich vor hinsichtlich der Möglichkeiten, Elektromo- bilität durch Festsetzungen im Bebauungsplan zu verankern? 4. Hat die Verwaltung Maßnahmen zur Förderung im Rahmen des „Sofortprogramms Elektromobili- tät“ angemeldet, das die Landesregierung für Kommunen, Handwerker, Unternehmen und Pri- vatpersonen aufgelegt hat? Wenn ja, welche?“ Antwort der Verwaltung zu Frage 1: Durch mehrere Beschlüsse des Rates der Stadt Köln sowie seiner Ausschüsse wurde in den vergan- genen Monaten definiert, mit welchen Maßnahmen die Elektromobilität in Köln gefördert werden soll. Die Verwaltung sieht es als konzeptionelle Aufgabe, diese Beschlüsse integriert umzusetzen und so- mit Synergien zwischen den Einzelbeschlüssen zu erzielen. Die sich daraus ergebende Strategie zur Förderung der Elektromobilität in Köln umfasst folgende vier Schwerpunkte: 2 a. Förderung der Elektromobilität mit individuell genutzten Fahrzeugen Der Rat hat die Verwaltung am 10.05.2016 beauftragt 400 Stellplätze auf Flächen im öffentli- chen Straßenland mit Ladestationen für Elektrofahrzeuge (Pkw und Fahrräder) auszustatten (Antrags-Nr. AN/0820/2016). Der aktuelle Arbeitsstand zur Umsetzung dieser Maßnahme ist unter Beantwortung Frage 2 wiedergegeben. Weiterhin ist geplant, vergünstigende Sonderregelungen bei der Nutzung der von der Stadt Köln bewirtschafteten Parkflächen durch E-Fahrzeuge zu gewähren. Derzeit wird der Entwurf einer entsprechenden Modifikation der Gebührenordnung für die Nutzung gebührenpflichtiger Parkplätze im öffentlichen Straßenland erarbeitet. Durch die Einrichtung von Mobilstationen soll der Wechsel zwischen den einzelnen Verkehrs- mitteln vereinfacht und damit die Nutzung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes attrakti- viert werden. Zur Basisausstattung dieser Mobilstationen, von denen drei bereits im Kölner Stadtgebiet eingerichtet wurden (vgl. Antwort zu Frage 3), gehört auch die Ladeinfrastruktur für Individualfahrzeuge. b. Förderung der Elektromobilität im Öffentlichen Personennahverkehr Der Rat hat die Verwaltung am 11.07.2017 beauftragt, gemeinsam mit der Kölner Verkehrs- Betriebe AG (KVB) einen Plan zur Umstellung des Linienbusnetzes auf Elektrobusse vorzule- gen (Antrags-Nr. AN/1008/2017). Dieses Konzept, für dessen Umsetzung der KVB bereits ein Förderbescheid zur Anschaffung von 50 batteriebetriebenen Bussen vorliegt, wird den städti- schen Gremien in Kürze zur Beschlussfassung vorgelegt werden. c. Förderung der Elektromobilität in der Stadtverwaltung sowie bei den städtischen Un- ternehmen Am 19.01.2016 wurde vom Verkehrsausschuss der Beschluss gefasst, bei Neu- und Ersatz- beschaffungen von städtischen Fahrzeugen zu prüfen, ob elektrische Antriebe bei diesen Be- schaffungen in Frage kommen können (Antrags-Nr. AN/1106/2015). Die Verwaltung hat in der Sitzung am 21.03.2017 in einer Analyse aufgezeigt, welches Potenzial zur Umstellung der städtischen Fahrzeugflotte vorliegt (Vorlagen-Nr.: 0147/2017). Mittlerweile gibt es von Seiten des Landes NRW und des Bundes umfangreiche Fördermöglichkeiten zur Beschaffung von Elektrofahrzeugen. In der Antwort zu Frage 4 ist ausführlich dargestellt, welche konkreten Ak- tivitäten von Seiten der Verwaltung zur Umstellung der städtischen Fahrzeugflotte auf E- Fahrzeuge unternommen werden. d. Förderung der Elektromobilität in Unternehmen der freien Wirtschaft In Köln wurden und werden besondere Anstrengungen unternommen, um Carsharingangebo- te auf Elektrofahrzeuge umzustellen: Zum einen können Carsharinganbieter öffentliche Park- flächen mit E-Fahrzeugen kostenfrei nutzen (siehe auch Vorlagen-Nr.: 3020/2017) und zum anderen können für diesen Einsatzzweck Ladesäulen auf öffentlichem Straßenland errichtet werden. Neben diesen lokalen Rahmenbedingungen haben die Fördermöglichkeiten auf Bun- des- und Landesebene dazu beigetragen, dass ein in Köln agierendes Carsharingunterneh- men bereits in 18 Kölner Ausleihstationen insgesamt 32 Elektroautos anbietet. Um die Möglichkeiten der Förderung zur Anschaffung von Elektrofahrzeugen aufzuzeigen, hat die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Industrie- und Handelskammer zu Köln, der Kreis- handwerkerschaft Köln, dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband Nordrhein und dem Handelsverband NRW am 20.03.2018 eine Informationsveranstaltung für interessierte Firmen der freien Wirtschaft organisiert. 3 Antwort der Verwaltung zu Frage 2: Voraussetzung für die Schaffung der 400 Ladepunkte im öffentlichen Raum ist die Erstellung eines Standortkonzepts. Der Vertrag zur Erarbeitung dieses Ladeinfrastrukturkonzepts wird in Kürze unter- zeichnet. Der Verkehrsausschuss wurde hierüber bereits in der Sitzung am 05.03.2018 unterrichtet. Die Fertigstellung des Konzepts ist für die zweite Jahreshälfte 2018 vorgesehen. Bei der Konzepter- stellung werden die bereits getätigten Beschlüsse hinsichtlich der Prüfung bestimmter Standorte zur Einrichtung von Ladestationen berücksichtigt. Antwort der Verwaltung zu Frage 3: Bei der Einrichtung von Ladestationen im öffentlichen Straßenland sind eine ganze Reihe von Rah- menbedingungen zu berücksichtigen. Deshalb konnten bislang nur einzelne Stationen im Rahmen von Pilotprojekten installiert werden. Diese Ladestationen befinden sich zum einen in den drei Mobil- stationen am Charles-de-Gaulle-Platz, am Bahnhof Messe/Deutz, in der Stegerwaldsiedlung und am Bahnhof Mülheim und zum anderen an der Neusser Straße in Nippes. All diese Stationen wurden im Rahmen des Programms „Smart City Cologne“ eingerichtet. Der Bebauungsplan stellt in der Regel kein geeignetes Instrument dar, um die Elektromobilität zu för- dern, da er in erster Linie rechtsverbindliche Festsetzungen zur baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke sowie für die städtebauliche Ordnung enthält, nicht aber die technische Ausstattung einzelner Gebäude regelt. Bei der Entwicklung neuer Stadtquartiere verfolgt die Verwaltung die Stra- tegie, möglichst stadtverträgliche Mobilitätsformen zu fördern. Zum Beispiel wird derzeit für das Ent- wicklungsgebiet „Mülheim Süd“ ein Mobilitätskonzept erarbeitet, in dem die Nutzung der Verkehrsmit- tel des Umweltverbundes sowie ein leichter Wechsel zwischen den Verkehrsträgern gezielt gefördert werden sollen. In diesem Zusammenhang ist im Entwicklungsgebiet die Einrichtung von Mobilstatio- nen vorgesehen, an denen auch elektrisch betriebene Verkehrsmittel (E-Leihautos und -Fahrräder) verfügbar sein sollen. Auch soll es hier die Möglichkeit geben, elektrische Individualfahrzeuge aufzu- laden. Die Umsetzung der Maßnahmen ist von der Investitionsbereitschaft der Projektentwickler und den Regelungsmöglichkeiten durch städtebauliche Verträge im Rahmen der Bauleitplanverfahren abhängig. Antwort der Verwaltung zu Frage 4: Die Verwaltung informiert sich kontinuierlich über aktuelle Förderaufrufe des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen. Auf Grund der sich teilweise überschneidenden Fördertatbestände mit unter- schiedlichen Fördersätzen, -bedingungen und -zielgruppen sowie der teilweisen Kumulationsverbote zwischen Bundes- und Landesförderprogrammen ist die Auswahl einer passenden Förderung nicht trivial. Eine Koordinierung erfolgt durch das Büro der Oberbürgermeisterin und das Dezernat für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur. Die konkrete Antragstellung zu Förderaufrufen wird entsprechend der Zu- ständigkeiten und wegen der jeweils zu erbringenden komplementären Mittel den betroffenen Ämtern zugewiesen (vgl. auch Vorlagen-Nr. 0260/2018). Die Verwaltung hat eine Serie von verwaltungsinter- nen Veranstaltungen durchgeführt, um die eigenen Dienststellen sowie die städtischen Eigenbetriebe über diese Förderaufrufe zu unterrichten und Unterstützung bei der Antragstellung zu bieten. Bei Bür- geranfragen verweist die Verwaltung auf entsprechende Informationsangebote des Landes. Im Rahmen des Sofortprogramms „Saubere Luft 2017 – 2020“ des Bundes gibt es mehrere Förder- aufrufe mit Bezug zur Elektromobilität bzw. sind weitere Aufrufe vorgesehen. Zum 31.01.2018 endete die Antragsfrist für den Förderaufruf „Förderung von Elektrofahrzeugen und der zum Betrieb benötig- ten Ladeinfrastruktur“. 4 Von Seiten der städtischen Dienststellen und der städtischen Unternehmen wurden Fördermittel im Gesamtumfang von 4,7 Mio. Euro für folgende Posten beantragt: Beschaffung von 203 Elektrofahrzeugen, davon o 12 Fahrzeuge der Klasse L (Krafträder und Leichtkraftfahrzeuge), o 76 Fahrzeuge der Klasse M (Pkw und Kleinbusse), o 82 Fahrzeuge der Klasse N (Lkw und Lieferfahrzeuge) und o 33 Sonderfahrzeuge. Umrüstung von zehn Fahrzeugen und Errichtung von 154 Ladesäulen, davon o 81 öffentlich zugänglich und o 73 nicht öffentlich zugänglich. Da aktuell noch Förderaufrufe offen sind und weitere im Laufe des Jahres veröffentlicht werden, wird sich die Anzahl der zu beschaffenden Elektrofahrzeuge voraussichtlich noch weiter erhöhen. In der bis zum 30.06.2018 laufenden Förderperiode „Sofortprogramm Elektromobilität“ der Landesre- gierung wurden seitens der Dienststellen oder städtischen Eigenbetriebe bisher keine Anträge einge- reicht. Eine Komplementärfinanzierung von Fahrzeugen, die im Bundesprogramm beschafft werden, wird noch geprüft. In den kommunalen Dieselgipfeln der Bundesregierung wurde eine Kumulation zwischen Bundes- und Landesmitteln in Aussicht gestellt; die Förderrichtlinien des Landes sehen aktuell jedoch ein Kumulationsverbot vor. gez. Blome
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0936/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 12.04.2018
- Erstellt
- 22.03.2018 16:49