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V/0673/2015

Interessenbekundungsverfahren „Gemeinschaftliche Wohnformen in Mecklenbeck“, Bereich Brockmannstraße

Vorlagen 25.08.2015

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Nächste Beratung: Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement, Sitzung am 23.09.2015, TOP 4.1

Berichtsvorlage

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Anlage 2 - Memo-Interessenbekundungsverfahren

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Berichtsvorlage

2554 Zeichen

V/0673/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Immobilienmanagement 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Interessenbekundungsverfahren „Gemeinschaftliche Wohnformen in Mecklenbeck„, Bereich 
Brockmannstraße 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
23.09.2015 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
 Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Ausgangslage: 
 
Das Wohnen in urbanen Gemeins chaften ist begehrt und trifft bundesweit auf rege Nachfrage. 
Dieser Trend gilt auch für Münster, wo sich bereits mehrere Wohnprojekte für Hausgemeinscha f-
ten unterschiedlicher Zielgruppen und Generationen etablieren konnten. Diese gemeinschaftsor i-
entierten Bau- und Wohnformen sollen  gemäß der Beschlüsse des Rates vom 10.12.2014 
(V/0722/2014) und 17.06.2015 (V/0247/2015/2.Ergänzung) kommunal gestärkt werden.  
 
Im Stadtteil Mecklenbeck sind aktuell vier städtische Grundstücke für diesen Zweck, siehe im 
Lageplan blau dargestellte Flächen, grundsätzlich vorstellbar. 
 
Der AFBL hat in seiner Sitzung am 11.06.2013 (V/0237/2013) beschlossen, die im Lageplan (An-
lage 1) mit A, B und C bezeichneten Grundstücke im Gebotsverfahren zu veräußern.  
 
Weiteres Verfahren: 
 
Vor Umsetzung des Beschlusses des AFBL vom 11.06.2013 soll nun die Eignung dieser Grund-
stücke und ein weiteres (D) für gemeinschaftliche Wohnformen durch ein Interessenbekundungs-
verfahren (siehe Anlage 2 u. 3) nach Ziffer 5.1  „Grundsätze für die Vergabe städt. Grundstücke – 
Mehrfamilienhäuser, Gemeinschaftswohnformen“ – abgefragt werden. 
 
Sollte sich für einzelne oder alle Grundstücke ein entsprechendes Interesse am Markt abzeich-
nen, so müsste durch gesonderte Beschlussvorlage der bestehende Vermarktungsbeschluss 
aufgehoben und die Vermarktung zugunsten von gemeinschaftlichen Wohnformen durch einen 
Vermarktungs- und Preisfeststellungsbeschluss gemäß Ziffer 3 der Grundsätze neu gefasst wer-
den. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0673/2015 
Auskunft erteilt: 
Frau Ransmann 
Ruf: 
492-2451 
E-Mail: 
Ransmann@stadt-muenster.de 
Datum: 
25.08.2015 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0673/2015 
 
Sollte sich kein Interesse für die gemeinschaftlichen Wohnformen abzeichnen, so würde die Ver-
waltung vorschlagen, die Grundstücke gemäß den Grundsätzen zur Schaffung von gefördertem 
Wohnraum auszuschreiben. Auch hierfür ist eine Änderung der bestehenden Beschlusslage 
durch einen Vermarktungs- und Preisfeststellungsbeschluss erforderlich. 
 
 
I. V. 
gez. 
Peck 
Stadtrat 
 
Anlage 
Lageplan 
Infomemorandum zum Interessenbekundungsverfahren 
Formulare zur Interessenbekundung

Anlage 2 - Memo-Interessenbekundungsverfahren

6622 Zeichen

Info-Memorandum zum Interessenbekundungsverfahren 
Gemeinschaftliche Wohnformen 
in Mecklenbeck 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
August 2015 
 
Anlage 2

2 Gemeinschaftliches Wohnen in Mecklenbeck

3 Gemeinschaftliches Wohnen in Mecklenbeck 
Einleitung 
  
Die Stadt Münster möchte zur Steigerung  ihrer Vielfältigkeit an Wohnraumver-
sorgung  und im Rah men einer zukunftsfähigen Stadtentwicklung verstärkt die 
Angebotspalette an Gemeinschaftswohnformen erweitern. 
Das Wohnen in urbanen Gemeinschaften ist begehrt und trifft bundesweit auf re-
ge Nachfrage. Dieser Trend gilt auch für Münster, wo sich bereits me hrere Wohn-
projekte für Hausgemeinschaften unterschiedlicher Zielgruppen und Generationen 
etablieren konnten. Diese gemeinschaftsorientierten Bau- und Wohnformen sollen 
kommunal gestärkt werden. 
 
Mit diesem Interessensbekundungsverfahren soll die Nachfrage derartiger Wohn-
formen im Stadtteil Mecklenbeck abgefragt werden. 
 
 
 
Die Grundstücke 
 
Die Lage  
Die vier für gemeinschaftliche Wohnformen vorstellbaren Grundstücke liegen im 
Stadtteil Mecklenbeck. Mit knapp 9.500 Einwohnern ist Mecklenbeck ein attrakt i-
ver und nach gefragter Standort im Westen Münsters.  Mit der neuen Mitte rund 
um die St. Anna-Kirche und der Fertigstellung des Stadtbereichszentrums ist eine 
sehr gute Inf rastruktur vorhanden. Durch die Fertigstellung der sogenannten 
GAD-Trasse, der Fritz -Stricker-Straße, ist ei ne spürbare Entlastung des Din g-
bängerwegs erfolgt. 
Grund- und weiterführende Schulen sowie Kindertagesstätten  sind im Ortsteil 
sehr gut erreichbar. Mecklenbeck ist mit drei Buslinien an das Stadtzentrum (Ent-
fernung zur Altstadt ca. 5,5 km) angebunden. Auf der Weseler Straße, der Haup t-
erschließungsstraße des Stadtteils, verkehren die Busse tag süber im 10 Minuten-
Takt, wobei sie stadteinwärts eine Busspur nutzen. Alle 20 Minuten verkehrt ein 
Bus in den Nachbarstadtteil Albachten, wo es einen Bahn haltepunkt gibt. Stünd-
lich wird der Stadtteil Roxel  angefahren. Abends kann Mecklenbeck durch zwei 
Nachtbuslinien vom Zentrum erreicht we rden. Der seit Juni 1991 stillgelegte 
Bahnhaltepunkt soll in näherer Zukunft etwa 400 m weiter östlich als Haltepunkt 
der Baumbergebahn neu errichtet werden. Damit hätte Mecklenbeck nicht nur ei-
ne schnellere Verbindung zum Hauptbahnhof, sondern ebenso in den Kreis Coe s-
feld. Die nächstgelegene Autobahnanschlussstelle ist der nördliche Beginn der A 
43, von wo auch die A 1 am Autobahnkreuz Münster erreicht we rden kann. Das 
Naherholungsgebiet „Aasee“ ist gut zwei Kilometer entfernt. 
 
Die Grundstücke im Bereich  Brockmannstraße, in einem überschaubaren Neu-
baugebiet gelegen, grenzen an den Grünzug des Ortsteils.

4 Gemeinschaftliches Wohnen in Mecklenbeck  
 
 
Grundstücksbezeichnung, -größe 
 
Die Grundstücke sind  im Katasterplan (s.u.) blau hinterlegt und mit den Buch-
staben A-D gekennzeichnet. 
Es handelt sich bei den  Liegenschaften  um  unbebaute Grundstücke im Bereich 
Brockmannstraße, Gemarkung M ünster Flur 228, Flurstück 802 (A), Flurstück 
748 (B), Flurstück 777 (C) und Flurstück 806 tlw. (D).  
 
 
Die jeweiligen Grundstücksgrößen betragen: 
 
A (Flurstück 802) = 1.482 m²                              B (Flurstück 748)        =    748 m²    
C (Flurstück 777) =    742 m²                              D (Flurstück 806 tlw.) = 2.400 m²

5 Gemeinschaftliches Wohnen in Mecklenbeck 
 
 
Planungsvorgaben 
  
Die Grundstücke  liegen  im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen  Beba u-
ungsplans Nr. 396 - Mecklenbeck-Weseler Straße/Dingbängerweg/Egelshove (s.u., 
blau dargestellte Flächen) . Der Bebau ungsplan weist das Areal als allgemeines 
Wohngebiet aus. Vorgeschrieben ist  für die Grundstücke A,  B und C eine zweige-
schossige Bauweise mit Satteldach bzw. eine dreigeschossige Bauweise mit Flach-
dach für Grundstück D.  
  
In unmittelbarer Nachbarschaft des Grundstückes A ist die Errichtung eines Neu-
baus für  eine Wohngruppe für 24 Menschen mit Behinderungen geplant.

6 Gemeinschaftliches Wohnen in Mecklenbeck  
 
 
 Aufgabenstellung 
 
Projekte zugunsten von gemeinschaftlichen Wohnformen zeichnen sich aus durch 
Architekturkonzepte, die innovative Wohnqualitäten hervorbringen und das Stadt-
bild bereichern. Der Umstand, dass die künftige Bewohnerschaft gestaltend mi t-
wirkt und formuliert, wie sie als Gemeinschaft an diesem Standort wohnen möc h-
te, ermöglicht neue Wohnformen, die auf die Bedürfnisse jetziger und kommender 
Generationen eingehen und sich generell ausweisen durch: 
- Hohe Individualität der Wohnungen und eine homogene Gesamtgestaltung, 
  -   urbane Gebäudetopologien mit  aufgefächertem Wohnungsspiegel, 
- Barrierefreiheit zugunsten unterschiedlicher Generationen und Nutzer, 
- geschützte Privatbereiche, z. B. Loggien, Dachterrassen oder Wintergärten, 
- Räume und Freiflächen, die Kommunikation und Gemeinschaft fördern. 
 
Das jeweilige Grundstück ist  unter Berücksichtigung der Festsetzungen des 
Bebauungsplanes zugunsten einer gemeinschaftlichen Wohnform  zu bebauen. 
Charakteristisch dafür ist ein Objekt mit mehreren abgeschlossenen Wohnu n-
gen und gemeinschaftlich nutzbaren Räumen bzw. Freiflächen, die an den vom 
Bewerber angestrebten Projektzielen und Nutzerstrukturen ausgerichtet sein 
sollen. 
 
 
 
Das Verfahren 
 
Das Verfahren ist offen und richtet sich an interessierte Investoren und private 
Bauherren. Es dient der Abfrage des Interesses, der Erfahrungen und der Nu t-
zungsvorstellungen der Interessenten. 
 
Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Interessenbekundung ist bitte, 
unter Angabe des favorisierten Grundstückes, bis zum 13. 11.2015 abzugeben.  
Das Formular „I nteressenbekundung“ sowie die j eweiligen Au szüge des B ebau-
ungsplanes können unter www.stadt-muenster....de
 heruntergeladen werden. 
 
Nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens erfolgt eine verwaltungsi n-
terne Auswertung für einen entsprechenden Beschluss durch die politischen Gr e-
mien über die spätere Ausschreibung der Grundstücke.  
Die Teilnehmer werden hierüber informiert.

7 Gemeinschaftliches Wohnen in Mecklenbeck 
 
 
 Der Kaufpreis
Der jeweilige Kaufpreis wird im weiteren Verfahren über den Verkehrswert ermit-
telt und ist als Festpreis zu verstehen, der nicht unterschritten werden kann.  
 
 
Ansprechpartnerin  
 
Stadt Münster 
Amt für Immobilienmanagement 
Stadthaus 3  
Albersloher Weg 33 
48155 Münster 
Frau Ransmann  
Zimmer 604 
Tel.: 0251/492 – 2451 
E-Mail: ransmann@stadt-muenster.de
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abgabe der Interessenbekundung:  13.11.2015 
Download: www.stadt-muenster....de

Beratungsverlauf (1)

23.09.2015 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
TOP 4.1 Bericht

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Brockmannstraße
  • Albersloher Weg 33
  • Fritz-Stricker-Straße
  • Weseler Straße
  • Dingbängerweg
  • Egelshove

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0673/2015
Typ
Vorlagen
Datum
25.08.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37