V/0673/2015
Interessenbekundungsverfahren „Gemeinschaftliche Wohnformen in Mecklenbeck“, Bereich Brockmannstraße
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Berichtsvorlage
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V/0673/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Immobilienmanagement Betrifft Interessenbekundungsverfahren „Gemeinschaftliche Wohnformen in Mecklenbeck„, Bereich Brockmannstraße Beratungsfolge 23.09.2015 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement Bericht Bericht: Ausgangslage: Das Wohnen in urbanen Gemeins chaften ist begehrt und trifft bundesweit auf rege Nachfrage. Dieser Trend gilt auch für Münster, wo sich bereits mehrere Wohnprojekte für Hausgemeinscha f- ten unterschiedlicher Zielgruppen und Generationen etablieren konnten. Diese gemeinschaftsor i- entierten Bau- und Wohnformen sollen gemäß der Beschlüsse des Rates vom 10.12.2014 (V/0722/2014) und 17.06.2015 (V/0247/2015/2.Ergänzung) kommunal gestärkt werden. Im Stadtteil Mecklenbeck sind aktuell vier städtische Grundstücke für diesen Zweck, siehe im Lageplan blau dargestellte Flächen, grundsätzlich vorstellbar. Der AFBL hat in seiner Sitzung am 11.06.2013 (V/0237/2013) beschlossen, die im Lageplan (An- lage 1) mit A, B und C bezeichneten Grundstücke im Gebotsverfahren zu veräußern. Weiteres Verfahren: Vor Umsetzung des Beschlusses des AFBL vom 11.06.2013 soll nun die Eignung dieser Grund- stücke und ein weiteres (D) für gemeinschaftliche Wohnformen durch ein Interessenbekundungs- verfahren (siehe Anlage 2 u. 3) nach Ziffer 5.1 „Grundsätze für die Vergabe städt. Grundstücke – Mehrfamilienhäuser, Gemeinschaftswohnformen“ – abgefragt werden. Sollte sich für einzelne oder alle Grundstücke ein entsprechendes Interesse am Markt abzeich- nen, so müsste durch gesonderte Beschlussvorlage der bestehende Vermarktungsbeschluss aufgehoben und die Vermarktung zugunsten von gemeinschaftlichen Wohnformen durch einen Vermarktungs- und Preisfeststellungsbeschluss gemäß Ziffer 3 der Grundsätze neu gefasst wer- den. Vorlagen-Nr.: V/0673/2015 Auskunft erteilt: Frau Ransmann Ruf: 492-2451 E-Mail: Ransmann@stadt-muenster.de Datum: 25.08.2015 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0673/2015 Sollte sich kein Interesse für die gemeinschaftlichen Wohnformen abzeichnen, so würde die Ver- waltung vorschlagen, die Grundstücke gemäß den Grundsätzen zur Schaffung von gefördertem Wohnraum auszuschreiben. Auch hierfür ist eine Änderung der bestehenden Beschlusslage durch einen Vermarktungs- und Preisfeststellungsbeschluss erforderlich. I. V. gez. Peck Stadtrat Anlage Lageplan Infomemorandum zum Interessenbekundungsverfahren Formulare zur Interessenbekundung
Anlage 2 - Memo-Interessenbekundungsverfahren
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Info-Memorandum zum Interessenbekundungsverfahren Gemeinschaftliche Wohnformen in Mecklenbeck August 2015 Anlage 2 2 Gemeinschaftliches Wohnen in Mecklenbeck 3 Gemeinschaftliches Wohnen in Mecklenbeck Einleitung Die Stadt Münster möchte zur Steigerung ihrer Vielfältigkeit an Wohnraumver- sorgung und im Rah men einer zukunftsfähigen Stadtentwicklung verstärkt die Angebotspalette an Gemeinschaftswohnformen erweitern. Das Wohnen in urbanen Gemeinschaften ist begehrt und trifft bundesweit auf re- ge Nachfrage. Dieser Trend gilt auch für Münster, wo sich bereits me hrere Wohn- projekte für Hausgemeinschaften unterschiedlicher Zielgruppen und Generationen etablieren konnten. Diese gemeinschaftsorientierten Bau- und Wohnformen sollen kommunal gestärkt werden. Mit diesem Interessensbekundungsverfahren soll die Nachfrage derartiger Wohn- formen im Stadtteil Mecklenbeck abgefragt werden. Die Grundstücke Die Lage Die vier für gemeinschaftliche Wohnformen vorstellbaren Grundstücke liegen im Stadtteil Mecklenbeck. Mit knapp 9.500 Einwohnern ist Mecklenbeck ein attrakt i- ver und nach gefragter Standort im Westen Münsters. Mit der neuen Mitte rund um die St. Anna-Kirche und der Fertigstellung des Stadtbereichszentrums ist eine sehr gute Inf rastruktur vorhanden. Durch die Fertigstellung der sogenannten GAD-Trasse, der Fritz -Stricker-Straße, ist ei ne spürbare Entlastung des Din g- bängerwegs erfolgt. Grund- und weiterführende Schulen sowie Kindertagesstätten sind im Ortsteil sehr gut erreichbar. Mecklenbeck ist mit drei Buslinien an das Stadtzentrum (Ent- fernung zur Altstadt ca. 5,5 km) angebunden. Auf der Weseler Straße, der Haup t- erschließungsstraße des Stadtteils, verkehren die Busse tag süber im 10 Minuten- Takt, wobei sie stadteinwärts eine Busspur nutzen. Alle 20 Minuten verkehrt ein Bus in den Nachbarstadtteil Albachten, wo es einen Bahn haltepunkt gibt. Stünd- lich wird der Stadtteil Roxel angefahren. Abends kann Mecklenbeck durch zwei Nachtbuslinien vom Zentrum erreicht we rden. Der seit Juni 1991 stillgelegte Bahnhaltepunkt soll in näherer Zukunft etwa 400 m weiter östlich als Haltepunkt der Baumbergebahn neu errichtet werden. Damit hätte Mecklenbeck nicht nur ei- ne schnellere Verbindung zum Hauptbahnhof, sondern ebenso in den Kreis Coe s- feld. Die nächstgelegene Autobahnanschlussstelle ist der nördliche Beginn der A 43, von wo auch die A 1 am Autobahnkreuz Münster erreicht we rden kann. Das Naherholungsgebiet „Aasee“ ist gut zwei Kilometer entfernt. Die Grundstücke im Bereich Brockmannstraße, in einem überschaubaren Neu- baugebiet gelegen, grenzen an den Grünzug des Ortsteils. 4 Gemeinschaftliches Wohnen in Mecklenbeck Grundstücksbezeichnung, -größe Die Grundstücke sind im Katasterplan (s.u.) blau hinterlegt und mit den Buch- staben A-D gekennzeichnet. Es handelt sich bei den Liegenschaften um unbebaute Grundstücke im Bereich Brockmannstraße, Gemarkung M ünster Flur 228, Flurstück 802 (A), Flurstück 748 (B), Flurstück 777 (C) und Flurstück 806 tlw. (D). Die jeweiligen Grundstücksgrößen betragen: A (Flurstück 802) = 1.482 m² B (Flurstück 748) = 748 m² C (Flurstück 777) = 742 m² D (Flurstück 806 tlw.) = 2.400 m² 5 Gemeinschaftliches Wohnen in Mecklenbeck Planungsvorgaben Die Grundstücke liegen im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Beba u- ungsplans Nr. 396 - Mecklenbeck-Weseler Straße/Dingbängerweg/Egelshove (s.u., blau dargestellte Flächen) . Der Bebau ungsplan weist das Areal als allgemeines Wohngebiet aus. Vorgeschrieben ist für die Grundstücke A, B und C eine zweige- schossige Bauweise mit Satteldach bzw. eine dreigeschossige Bauweise mit Flach- dach für Grundstück D. In unmittelbarer Nachbarschaft des Grundstückes A ist die Errichtung eines Neu- baus für eine Wohngruppe für 24 Menschen mit Behinderungen geplant. 6 Gemeinschaftliches Wohnen in Mecklenbeck Aufgabenstellung Projekte zugunsten von gemeinschaftlichen Wohnformen zeichnen sich aus durch Architekturkonzepte, die innovative Wohnqualitäten hervorbringen und das Stadt- bild bereichern. Der Umstand, dass die künftige Bewohnerschaft gestaltend mi t- wirkt und formuliert, wie sie als Gemeinschaft an diesem Standort wohnen möc h- te, ermöglicht neue Wohnformen, die auf die Bedürfnisse jetziger und kommender Generationen eingehen und sich generell ausweisen durch: - Hohe Individualität der Wohnungen und eine homogene Gesamtgestaltung, - urbane Gebäudetopologien mit aufgefächertem Wohnungsspiegel, - Barrierefreiheit zugunsten unterschiedlicher Generationen und Nutzer, - geschützte Privatbereiche, z. B. Loggien, Dachterrassen oder Wintergärten, - Räume und Freiflächen, die Kommunikation und Gemeinschaft fördern. Das jeweilige Grundstück ist unter Berücksichtigung der Festsetzungen des Bebauungsplanes zugunsten einer gemeinschaftlichen Wohnform zu bebauen. Charakteristisch dafür ist ein Objekt mit mehreren abgeschlossenen Wohnu n- gen und gemeinschaftlich nutzbaren Räumen bzw. Freiflächen, die an den vom Bewerber angestrebten Projektzielen und Nutzerstrukturen ausgerichtet sein sollen. Das Verfahren Das Verfahren ist offen und richtet sich an interessierte Investoren und private Bauherren. Es dient der Abfrage des Interesses, der Erfahrungen und der Nu t- zungsvorstellungen der Interessenten. Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Interessenbekundung ist bitte, unter Angabe des favorisierten Grundstückes, bis zum 13. 11.2015 abzugeben. Das Formular „I nteressenbekundung“ sowie die j eweiligen Au szüge des B ebau- ungsplanes können unter www.stadt-muenster....de heruntergeladen werden. Nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens erfolgt eine verwaltungsi n- terne Auswertung für einen entsprechenden Beschluss durch die politischen Gr e- mien über die spätere Ausschreibung der Grundstücke. Die Teilnehmer werden hierüber informiert. 7 Gemeinschaftliches Wohnen in Mecklenbeck Der Kaufpreis Der jeweilige Kaufpreis wird im weiteren Verfahren über den Verkehrswert ermit- telt und ist als Festpreis zu verstehen, der nicht unterschritten werden kann. Ansprechpartnerin Stadt Münster Amt für Immobilienmanagement Stadthaus 3 Albersloher Weg 33 48155 Münster Frau Ransmann Zimmer 604 Tel.: 0251/492 – 2451 E-Mail: ransmann@stadt-muenster.de Abgabe der Interessenbekundung: 13.11.2015 Download: www.stadt-muenster....de
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (6)
- Brockmannstraße
- Albersloher Weg 33
- Fritz-Stricker-Straße
- Weseler Straße
- Dingbängerweg
- Egelshove
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0673/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.08.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37